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Eugenie weinte.

" Fahren Sie!" sagte sie hastig." Wir müssen uns trennen. Ich werde hier bleiben... Sie würden hier ganz zugrunde gehen!"

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Auch darauf will ich eingehen!" antwortete er nach langem Sinnen. Meiner Ansicht nach wird diese Reise mit dem Tode enden. Ich werde Sie... von meiner Person be­freien. Aber ich werde mit ihnen zusammen sterben. Was soll ich ihm also sagen, denn ich sehe wohl, daß es sich darum handelt."

O mein Gott! Mein Gott!... Was ist das, was sogenannten Abteidorffchaften die Verlobten, bevor sie getraut wurden, ist das!" die Heiratssteuer an den Abteirichter zahlen. In einigen Herrs Er hielt inne. schaften Bremens   hatte jeder Neuvermählte eine Abgabe unter dem Uebrigens können wir einen Standal vermeiden," be- Namen" Hemdschilling" zu entrichten, die höchstens einen Imperial gann er schon sanfter." Wir erlauben ihnen, fortzufahren! trag eines Talers als Klauentaler". Der Sprunkdaler war im " Wir erlauben ihnen, fortzufahren! betragen durfte. In Mecklenburg   bestand die Heiratssteuer im Be­Mögen sie in Frieden ziehen! Natürlich werden wir um ihrer Amt Lüchow( Landdrostei Lüneburg  ) die Steuer der eben Vermählten, Flucht willen hart bestraft werden, denn es kann unmöglich die sie am Morgen nach der Hochzeit dem Amtmann sowohl, als den berborgen bleiben, daß wir ihnen geholfen haben, aber ich Pastoren des Orts, und zwar jedem einen Taler gaben. Von dem will lieber alles Dorf Farnstädt  , das im ehemaligen Fürstentum Querfurt   liegt Sie schüttelte lebhaft abwehrend den Kopf. Er biß die und den Herren von Geusa   gehörte, berichtet der alte Rechtsgelehrte Bähne zusammen und sah, regungslos an den Türpfosten ge- ünig: es muß eine jede Braut vor ihrer Tramung dem Gerichts­herrn dreh gute Groschen bringen, welche vormals, und nur noch lehnt, in die weite Landschaft hinaus. bor   etwan zwölf Jahren, der Cunkengroschen genennet worden und von der Braut selbst so hat müssen genennet werden; die Gerichts­herrschaft aber hat vor etivan zwölf Jahren diese Benennung aus guter christlicher Wohlmeinenheit abgebracht, und spricht aniho die Braut, wenn sie die drey Groschen bringt: Hier bringe ich, was ich schuldig bin. Dabey ist zu merken, daß wenn diese drey Groschen von der Braut, ehe ihr zur Trauung ausgeläutet, nicht erleget worden, der Gerichtsherrschaft freystehet, daß sie den Gerichtsknecht ins Hochzeitshaus schicken und die sämtlichen Hochzeitsspeisen weg­nehmen lassen mag. Den Ursprung dieses Binses und warum es der Cunzengroschen genennet worden, kann man nicht finden, allein die Nachricht findet man, daß er über 150 Jahr so genennt worden.. In Eilenburg   findet man gleichfalls eine curieuse Arth von einer ginse, von deren Ursprung und Beschaffenheit folgende Nachricht gegeben zu werden pfleget: Im Anfange des eilfften feculi hat Fräulein Hidda zu Eilenburg   in der Stadt und Vorstädten daselbst die Anordnung gemacht, daß eine Wittib, wenn sie sich wieder verehe­lichen würde, zuvor auf das Schloß, oder ins Amt, einen Beutel ohne Nath, worinn zwey Schreckenberger( find 7 Groschen) und vier Pfennige einlieffern sollte; worüber noch heutigen Tages gehalten wird und bekömmt der Beambte die zwey Schreckenberger, der Land- Knecht aber die vier Pfennige." Obwohl der Ausdruck Brautlauf, wie der lateinische Hochzeitslauf in der Regel die Hoch­zeit bezeichnet, scheint er doch in einigen Gegenden Deutschlands  , so in Schwaben  , der Name einer grundherrlichen Heiratsabgabe ge= wesen zu sein. Wenigstens findet sich über den württembergischen vormals Kloster AdelbergschenOrt Börtlingen, nördlich von Göppingen  , folgende Nachricht: Eigentümlich war der Brautlauf, den Adelbergsche Lagerbuche von 1496 nämlich:" Der Mann eine Scheibe Salz, die Personalleibeigene im Stabe Börtlingen   entrichten mußten; nach dem Braut aber 1 Pf: 7 Sch. Hlr. oder eine Pfanne, daß sie mit dem Hinteren dareinsihen kann oder mag."

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Sagen Sie morgen. Er steckte den vom Tische genommenen Revolver in die Tasche und ging Krassuski, der eben in den Flur trat, ent­gegen.u

Eugenie hörte, wie er um Entschuldigung bat, daß er ihn nicht einladen könne, näher zu treten, aber seine Frau sei plötzlich unwohl geworden. Sie hörte, wie Strafsuski sein Bedauern aussprach, wie er über sein Abenteuer berichtete und mit der Bemerkung schloß, sie müßten das Städtchen morgen spätestens um Mittag verlassen, da der Fluß fast ganz eisfrei sei. Sie müßten also das Hochwasser benutzen und sich so bald wie möglich einschiffen, um die Dschurdschnjer Borohen" ( Wasserfälle) ungefährdet passieren zu können. Sie wollten in der folgenden Nacht abstoßen.

Ich hoffe, das Unwohlsein Ihrer Frau ist nicht so ge­fährlich, daß wir die Flucht deshalb aufschieben müßten. Ihre Nerven sind wohl sehr zerrüttet. Im Boot wird sie aus ruhen!"

Gewiß! Fahren Sie aber allein im Nachen hinüber. Wir werden die Fähre benutzen. Sie muß schon fuktionieren. Auf jeden Fall werden wir Sie nicht aufhalten. Gegen Abend werden wir an Ort und Stelle sein," erwiderte Arkanoff. Auf Wiedersehen denn! Kommt nur nicht zu spät. Wenn Ihr wüßtet, wie wunderschön unser Boot ist! Wir haben es Königin" getauft!" sagte er fröhlich, indem er sich anschickte fortzugehen. Noch eins sollte der Jakut mit Mußjas Kuh kommen, dann vergeßt nicht, ihn abzufertigen."

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( Fortfehung folgt.)

20( Nachdruck verboten.)

Heiratssteuern.

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Wie in Deutschland   bestanden auch im heutigen Oesterreich­Ungarn die Heiratsabgaben zu Recht, wie wir z. B. daraus ersehen, daß der Herzog Ottokar von Steiermart in einer Stiftungsurkunde zugunsten einer Abtei erklärte, daß Heiraten zwischen Hörigen seiner eigenen Herrschaft und solchen der Abtei ohne Abgabe, frei gefchloffen werden könnten und daß die Kinder aus diesen Ehen geteilt werden einer Frau aus einem anderen fremden Gebiet eine Heirätssteuer von sollten; daß dagegen bei Heirat eines Hörigen der Abteikirche mit sechzig Pfennigen an den Vertreter der Abtei zu zahlen sei. Das Gericht des Patriarchen von Aquileja   entschied, daß an den Orten bon Friaul, wo die Heiratssteuer bestehe, für jede Feuerstelle ein Scheffel Getreide für jede Heirat zu zahlen sei. In Ungarn   war es Sitte, daß die Brautleute am Hochzeitstage in den Schloßhof kamen, wo sie einen Tanz aufführten und dem Leibherrn eine Henne über­reichten. In Spanien   wie in Italien   mußten ebenso die Heirats­abgaben dem Herrn entrichtet werden, lediglich für die Lizenz. Als Papst Gregor der Große   erfuhr, daß die Hörigen der Kirche in Sizilien   übermäßige Heiratssteuern entrichten mußten, verfügte er zur Abstellung dieses Mißbrauchs, daß diese Abgaben höchstens einen Daß Mecklenburg   noch voll mancher patriarchalischer Ein- Schilling betragen durften. In einem Prozeß der Gemeinde richtungen ist, wie man sie seit dem Anfang des neunzehnten Jahr- Romagnano vom Jahr 1445 wurde festgestellt, daß der Graf be­hunderts, wenigstens aber seit 1848 nicht mehr für möglich halten rechtigt sei, von den Töchtern seiner Hörigen, wenn sie außerhalb sollte, dürfte unschwer nachzuweisen sein. Zu diesen patriarchalischen seiner Herrschaft heirateten, als Abzugssteuer unter dem Namen Einrichtungen zählt in erster Linie die Pflicht der mecklenburgischen Weiberrecht" zehn Tarenos zu erheben. Dies Recht galt noch Untertanen bei Heiraten von Prinzessinnen zur Aussteuer in der im neunzehnten Jahrhundert. Eine Abgabe, die in Spanien   an Form einer einmaligen direkten Abgabe beizutragen. Dieser Fall den Schuhherrn für Erteilung der Heiratserlaubnis entrichtet werden ist jetzt anläßlich der Verlobung und in Bälde erfolgenden Vermäh- mußte, führte der Namen derecho de osas" oder dar calzas" Jung des Preußischen Kronprinzen mit der Herzogin Cecilie wieder und wurde auf den Cortes von Segoria durch König Alphons X. aktuell. Die sogenannte Prinzessinnensteuer beträgt 70 000 M. und von Kastilien abgeschafft. of an wird von den Hausbefizern ohne Unterschied des Wertes des Besizes erhoben, wirkt also teilweise als eine Art Hüttensteuer. Diese Heiratssteuer dürften in den fultivierten Ländern Westeuropas   wohl die einzige zurzeit noch gültige sein. Das Gewohnheitsrecht der Heiratssteuern war, wenn man so sagen darf, in Deutschland   ziemlich alt, und wir finden in alten Urkunden und gerichtlichen Be­glaubigungen der Namen für Hochzeitsabgaben mannigfache, je nach den Ländern verschieden: Vogthemd, Usspringelgeld, Reitschoß, Schürzentaler, Spruntdaler, Marchzins  , Meidenrente usw. Bedemund hieß die Heiratssteuer in Westfalen  , Braunschweig   und sonst noch in Norddeutschland und diese Bedemund hatten nach einer Urkunde des Erzbischofs Dietrich von Köln als Veriveser des Bistums Pader­ born  , vom Jahre 1415, die Untersassen und Landleute im Lande Delbrück   zufolge alten Landrechts bei ihrer Verheiratung für das Bollwort d. h. für die Zustimmung zur Heirat in Gestalt von fünf Schillingen nebst sechs Bierlingen für den Geldbeutel an den Bischof oder an dessen Amtmann zu entrichten. Unter dem Namen" Freuden= geld" mußten in den zur Abtei Sankt Peter in Merseburg   gehörigen

Alle diese Heiratsabgaben erklären sich im Mittelalter und in der Neuzeit als Gegenleistungen für die grundherrliche Heirats­erlaubnis. Wie die Vorschrift, eine solche Erlaubnis zum Heiraten einzuholen, eine mehr oder minder ausgedehnte Geltung hatte, so erklärt sich auch die Verschiedenheit der Grundsätze, die in den einzelnen Ländern und Herrschaften über Heiratsabgaben bestanden. In vielen Herrschaften waren solche Abgaben unbekannt; in anderen waren sie durch Verträge und Herkommen festgestellt. möglich, daß anfänglich die Grundherren nach freiem Ermessen ent­schieden, ob oder unter welchen Bedingungen sie ihren Hörigen die Einwilligung zur Heirat erteilen wollten, und daß erst später eine Garantie gegen Mißbrauch dieses Rechts gefordert und dadurch die Einführung bestimmter Heiratsabgaben veranlagt ist. Fest steht jedenfalls, daß die Heiratsabgaben in ganz Europa   üblich waren oder vielmehr gezahlt werden mußten entweder als bestimmte Geld­summe oder als Naturalien oder als Kleidungsstücke usw.

Die König Hoelus dem Guten zugeschriebenen alten Gesetze bon Wales nennen an vielen Stellen eine Abgabe amobyr"(" Bum