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Stimmt auch Verbrecher kommen ins Blatt!" Weißt Du, Drenkwiß, daß es in der Tat sehr schwer ist, die Grenze zwischen einem genialen Menschen und einem Verbrecher zu ziehen?..." „ Meinst Du?" Allerdings!"
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„ Der richterliche Standpunkt ist ein etwas anderer." ,, Lieber Junge, darauf kommt es nicht so viel an." ,, Das sind olle Kamellen abgedroschene Phrasen -fomm' mir nicht damit." " Sage mal, Drentwig, glaubst Du, daß jeder Mensch fich fennt?"
Jeder muß sich so weit kennen," antwortete der Staatsanwalt langsam, um immer das Verantwortlichkeitsgefühl für seine Handlungen zu haben."
,, Von ,, müssen" kann doch gar keine Rede sein das ist meiner Ansicht nach ein völlig antiquierter Stand punkt."
" Die moralistischen Standpunkte sind nicht so antiquiert, wie Du anzunehmen scheinst."
Ich bitte Dich, Drenkwit, laß einmal den Staatsanwalt ein wenig beiseite. Wir stehen ja augenblicklich nicht vor Gericht. Kannst Du Dir denn nicht vorstellen, daß ein Mensch durch die Verhältnisse mit fortgerissen wird, daß durch außergewöhnliche Zustände in ihm Instinkte und Leidenschaften geweckt werden, deren er sich vorher überhaupt nicht bewußt war?" „ Nur Menschen, die an Moral insanity leiden, verlieren das Gleichgewicht- und der Richter macht nur die Gesunden verantwortlich, nicht die Kranken."
( Fortsetzung folgt.)
( Nachdruck verboten.)
Ueber das Hererovolk.
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geben mußte. Es gärt in ganz Südafrika , auch in den englischen Bezirken; der Haß gegen die Fremdherrschaft ist allgemein. Bantus gehört, ist vor mehreren Jahrhunderten in das Herz des heutigen deutschen Schutzgebietes eingewandert und hat sich die Urbevölkerung in langen und schweren Kämpfen unterworfen; erst im Jahre 1892 wurde durch den Frieden zu Rehoboth den Feinds seligkeiten der Schwarzen unter einander ein Ziel gesetzt. Ueber den Charakter des Volkes überwiegen im allgemeinen die ungünstigen Urteile; aber es ist sicher sehr freiheitsliebend, stolz und mit startem Familiensinn begabt; in ihm lebt etwas von demselben Geiste, der den alten Römern einst das selbstbewußte Wort: Civis romanus sum eingab.
Das Volk der Hereros, das zu der großen Negerfamilie der
sprechend dem Charakter ihres Landes. Ob fie früher, vor ihren Heute sind die Hereros ein nomadisierendes Hirtenvolt, entgroßen Wanderungen, Aderbau betrieben haben, läßt sich nicht feststellen. Heute gruppiert fich ihr ganzes Interesse um die Viehzucht: das Rindvieh bildet die stete Begleitung des Hereros auf seinem Lebenspfade; mit einer Fülle von Ausdrücken hat es seine Sprache bereichert und spielt auch in seinen primitiven Boefien eine große Rolle. Einzelne Große im Lande nannten früher oft Herden von 20 000 Stüd ihr eigen; aber Krankheit und die Pfändungen der Teil der Rinder zuletzt in den Händen der Weißen war. Schon Händler haben gewaltig darunter aufgeräumt, so daß der größte 30 Rinder bekundeten zuletzt einen leidlichen Wohlstand eines Hereros!
Bei dem nomadisierenden Leben des Volkes ist die politische Verfassung wenig ausgebildet. An der Spitze der Gemeinwesen stehen die Werfipatriarchen, Plazkapitäne mit einem Nate der Rapitän mit den Großleuten als Rat Aeltesten zur Seite. Eine Reihe von Gemeinden gehorcht einem zur Seite. FeldKapitän mit bauptleute sind ihnen ebensowenig unbekannt, wie reguläre Gesandte, deren Unverleglichkeit garantiert ist. Die Ratss bersammlungen sind meist öffentlich, aber es gibt auch geheime. Bis zum Aufstande gab es bei den Hereros fünf große Kapitänschaften. Von einem Despotismus der Hauptleute fann feine Rede sein, das Häuptlingstum ist vielmehr nur potenzierte hausherrliche Gewalt und mit priesterlichen Funktionen verknüpft, der Häuptling iſt zugleich Kultbeamter. Eine allen Stämmen übergeordnete Zentral gewalt gab es bis zur Invasion der Deutschen nicht, und wenn die Deutschen seinerzeit die Schutzverträge als für alle Stämme bindend nur mit zwei Kapitänen abschlossen, so lag darin ein rechtUeber Wirtschaft und Recht der Hereros sprach am Montag liches Mißverständnis. Die Engländer dagegen haben die dieser Woche in der Gesellschaft für vergleichende Rechtswissenschaft Rechtskompetenzen der einzelnen Stammeshäuptlinge ſtets zu Berlin der Kammergerichtsrat Dr. Felig Meyer, der Land forgiam beachtet. Allerdings haben sich die übergangenen und Leute in Südwestafrika aus eigener Anschauung fennt und durch Kapitäne schließlich den Abmachungen der Deutschen mit originale Forschungen unsere Kenntnis der Eingeborenen des Schutz- zweien ihrer Kollegen( Maherero und Manasse) fügen müssen, gebietes erheblich erweitert hat. Er trat lebhaft für eine Fort- weil ihr Widerstand nutzlos gewesen wäre. Indem die Deutschen führung der wissenschaftlichen Erschließung unserer Kolonialländer den Kapitän Samuel, den der Gouverneur von François übrigens ein, weil nur die genaueste Vertrautheit mit dem Recht und selbst als eitel und genußsüchtig bezeichnete, zum Oberhäuptling des den Gebräuchen der autochthonen Bevölkerung eine Lösung der ganzen Stammes proklamierten und dadurch diesem eine neue Eingeborenenfrage erhoffen läßt, die für die Zukunft Machtstellung schufen, griffen sie zugleich in das Familien- und Erbjener Gebiete entscheidend ist. In Südwestafrika standen recht der Hereros ein, statt die religiösen und patriotischen Vorvor dem Ausbruch des Aufstandes 200 000 Eingeborene ftellungen des Voltes zu beachten und zu achten. 2000 Europäern, die Schußtruppe inbegriffen, gegenüber; Bei den Hereros herrscht noch heute das nur wenig erst absollte der Krieg, wie einige ebenso blutgierige wie unverständige geschwächte Mutterrecht. Die fefte Grundlage ihrer HausgemeinMenschen gefordert und dem General von Trotha vorgeschlagenschaft bildet die Ahnenverehrung. Das ganze Volt ist in mutterhaben, mit einer völligen Vernichtung der schwarzen Bevölkerung, insbesondere des Hererostammes, enden, dann wäre damit jede Mög- rechtliche Sippen eingeteilt, neben denen auch noch eine vaterrechtliche Gruppierung besteht. Alles was zum Vermögen der Gruppen ge lichkeit einer auch noch so bescheidenen wirtschaftlichen Entwickelung hört, darf nicht veräußert werden. Bei der Spaltung in mutter des Steppenlandes vernichtet. Bis jetzt bildeten Viehzucht und rechtliche und vaterrechtliche Verbände gestaltet sich das Erbrecht Handel die einzigen Erwerbszweige der europäischen Eindringlinge; aber auch der geplante Bergbau, den vor allem die Otavigesellschaft betreiben will, ist auf die Mithülfe d. h. Ausbeutung der Eingeborenen angewiesen. Die Hereros, so sagt man, eigneten sich besonders gut für den Bergbau, und es steht fest, daß man ihrer schon biele für die englischen Bergbaudistrikte Südafrikas angeworben hat. Was im Namen der Menschlichkeit bisher- trotz der Wie überall, so find vaterrechtliche Inftitutionen auch bei den Kongoatte und der Brüsseler Antiftlaverei- Konferenz nicht Hereros im allmählichen Vorschreiten begriffen; das zeigt sich auch erreicht werden konnte, nämlich nämlich eine fürforgliche Erziehung darin, daß der Vater die Namensgebung und die Beschneidung der der Eingeborenen zur Kultur, das wird demnach vielleicht aus Söhne vornimmt. Noch herrscht Kaufehe und Polygamie bei den tapitalistischem Interesse versucht werden. Wobei denn freilich uns Hereros; das Hereroweib ist nach der Heirat Sache ihres Mannes, manche Zweifel darüber auftauchen, ob diese Methode nicht auch gemeinschaft besteht wohl nicht, wohl aber gibt es Schutz- und wie es vorher Sache ihres Vaters gewesen war. Güter zum Untergange der schwarzen Landesbevölkerung führen wird. Jedenfalls ist das eine unbestreitbar: jeder Versuch einer Er- Truzbündnisse mit Ansprüchen an das Vermögen des Freundes im ziehung und kulturellen Entwickelung der Schwarzen muß, nach Notfalle. Rousseaus Grundsatz, von den Auschauungen der Zöglinge, in Auf dem Gebiete des Sachenrechts standen sich von Anfang an diesem Falle wesentlich von den Rechtsanschauungen der die Interessen der weißen Eindringlinge und der Eingeborenen Eingeborenen ausgehen. Durch die Schutzverträge, die einst das schroff entgegen. Die Hereros kennen kein Individualeigentum am Reich in Südwestafrika mit den Kapitänen der Eingeborenen ab- Grund und Boden. Dennoch war ihr Land nicht herrenlos", denn schloß, wurde den Hereros die Wahrung ihrer Sitten und es besteht daran ein Kollektiveigentum. Niemals fann ein Einzelner Gebräuche ausdrücklich zugesichert. Man hat freilich hinter- mehr als ein Nutzungsrecht erwerben, und zwar nur auf die Dauer Her behauptet, das seien nur Scheinverträge gewesen, die der tatsächlichen Nuzung. Demnach gibt es auch kein Berkaufsrecht man nur abgeschlossen habe, um zunächst einmal die Herrschaft der am Lande und die Unverkäuflichkeit erstreckt sich auch auf Gebäude Deutschen zu sichern. Aber eine solche Auffassung ist entschieden und Geräte. Jeder Versuch der Weißen, Land zu laufen, erregte zurückzuweisen: Hielt das Deutsche Reich die Kapitäne für vertrags- Mißstimmung. Die Hereros haben die Unverkäuflichkeit des Landes immer betont. fähig und schloß es mit ihnen Verträge, so mußte es auch treu an ihnen festhalten und die Verträge garantieren. Es läßt sich nicht Erst die deutsche Verwaltung„ nahm an", daß der Oberhäuptleugnen, daß bei der großen Empfänglichkeit und Empfindlichkeit ling Land verkaufen dürfe, und Samuel tam ihnen dabei willfährig der Eingeborenen für Humanität und gegen die Nichtbeachtung ber- entgegen; feine Untertanen behaupteten freilich, er vertränke ihr briefter Rechte eine Verbitterung bei den Eingeborenen erzeugt Land in Schnaps. Man fand dann die" Form", daß zwei Unter worden ist, die ihnen selbst genügenden Grund für den Aufstand Kapitäne jeweils den Landverkäufen zustimmen und auch die Ne
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naturgemäß äußerst kompliziert; nur freies Gut darf durch Testament schwer bestimmbar und führt zu manchen Weiterungen. Die Ervererbt werden. Auch die Nachfolge in die Häuptlingswürde ist oft flärung des Samuel Maherero zum Oberhäuptling ist niemals für rechtsverbindlich erachtet worden.