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einzelnen Familien( No) auf sechs oder zwölf Jahre verteilte; Wald wickelung. Diese Beamten und ihre Untergebenen wie auch die und Weide dagegen blieben im Gemeindebefiz. Für den so ver- Auge( der Adel) von Kioto zogen Bauerngüter ein, tauften Rutunden liehenen Boden hatte der Bauer Abgaben und Frondienste zu leisten( Bauern) befiz auf und bemächtigten sich der Gemeindewälder und und nur auf neugerodetes Reisland erhielt er für bestimmte Zeit Wiesen, was dann alles als Denyen in Brivatbesitz überging. Die Abgabenfreiheit. Wie aber diese Maßregel eine Folge der größeren Gerichtsbarkeit folgte dem Besize; damit wurden bald nicht Bevölkerungsdichtigkeit und damit der engeren Beziehungen war, in allein die Einnahmen des Kaisers, d. H. der Regierung, die die Familie zum Boden getreten, so wurde das Uji aus einer sondern auch deren richterliche Befugnisse erheblich geschmälert, gentilizischen eine territoriale Erscheinung, schlug die Ujiverfassung in und was sie verlor, ging auf die Grundbejizer über."( b. Brandt.) eine Art Dorfverfaffung um. Daraus erklärt sich, wenn die Solidarhaftung, Diese Entwidelung ward gefördert durch die Verweichlichung der wie sie im Uji für alle seine Mitglieder bestand, auf die zusammen- Fujiwara, die in der Hauptstadt blieben und die Grundherren wohnenden Familien des Dorfes 5, 10, 20 an der Zahl über schalten und walten ließen. Diese rissen sich untereinander um ihre ging. Dem Berreißen des Uji durch die Dorfverfassung entspricht Landfezzen in ständigen Fehden, so daß viele Bauern sich gegen es, daß alles, was es nach unserer Auffassung an öffentlich recht- Bins und Fron einem Landherren unterstellten, der sie vor Gewalt lichen Befugnissen besaß, auf den Tenno   überging, der dafür ber zu schützen versprach. Die Scheidung des Nährs und Wehrstandes waltende Beamte einsezte und jetzt die Bezeichnung Mikado annahm. trat ein, das Rittertum der zweifchwertigen Adelsklasse, die Bute  , Diese Neugestaltung trägt in der japanischen Geschichte den Namen tamen auf. Am Klarsten offenbarte sich diese Entwickelung in den Taitwareform, die nachher in der Zaihogesetzgebung vom Jahre 689 Grenzlanden, wo im Norden und Osten das Geschlecht der Minamoto ( nach anderen 702) endgültig festgelegt wurde. Es ist eine Entwicke mit den Ainos fortgesetzt im Kampfe lag, während die Taira lung, wie wir fie ähnlich im späteren Merowingerreich finden. Sogar im Süden und Westen gegen die Kiutiu unablässig bedrohenden Hausmeier kommen auf, das Geschlecht der Fujiwara, die vermittelst Koreaner fochten. Schließlich aber gerieten die Manamoto mit den der gleichfalls neu geschaffenen Regentenwürde( Swambatfu) und als Taica, der Norden des Landes mit dem Süden, aneinander, und das Großfanzler( Daijo daijin), Würden, die in dieser Familie erblich mit beginnt eine Zeit innerer Wirren, die Jahrhunderte währen und wurden, die Macht des Mikado schließlich auf ein Schattenkaisertum Japan   an den Rand des Verderbens bringen sollten. beschränkten. Der Ahnenkultus, der politisch in der Person des Mikado und feines Geschlechtes gipfelte, hinderte fie freilich daran wie nachmals die Shogune, je zur formellen Absetzung und Ver­brängung des Mikadohauses zu schreiten.

Die Fujiwara hatten ihren Einfluß bis in die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts behauptet, als bei den Thronstreitigkeiten nachh dem Tode des Mikado Konoye 1150 die beiden borgenannten Familien in den Vordergrund traten. In dem sich entspinnenden Wie das Land unter die ganze Bevölkerung verteilt ward, so Stampfe um den bestimmenden Einfluß um das Miladotum siegten erhielten auch die Beamten Rangland, Amtsland, Verdienstland, das zuerst die Taira. Die Familie ihrer Widersacher ward von dem den Benefizien der spätfränkischen Zeit entsprochen haben mag. Bald Haupt der Tairapartei Siyomori bis auf vier männliche Sprossen aber traten die faiserlichen Beamten vor den sich entwickelnden ausgerottet. Kiyomoris Sohn Munemori fehlte mit den Fähigkeiten grundgeseffenen lokalen Gewalten in den Hintergrund. In diese des Vaters seine blutige Energie. Die Minamoto erhoben sich aufs Beit fällt auch der Beginn der Stamm- und Hausregistrierung, in neue unter gewaltigen Rüstungen und in dem jezt folgenden Ent­der die Auflösung der Geschlechterverfassung flar zum Ausdruck scheidungskrieg unterlagen die Taira den vereinten Anstrengungen tommt. Da an gewisse Stammnamen der Genuß hoher Vorrechte der Minamotoführer Horitomo und Yoshitsune; letterer besonders, geknüpft war und sich die Versuche, die Namen einflußreicher Familien einer der Nationalhelden der Japaner, brachte den Taira in der Sec­zu erschleichen, bedenklich mehrten, so schritt man zur Anlegung des schlacht von Lannoura in der Nähe von Shimonoseki   eine ver­Seishi Koku, der Feststellung und Registrierung der Stammnamen in nichtende Niederlage bei. Zur Befestigung der Macht seiner Familie einem 30 Bände umfassenden genealogischen Wert, das 1182 Namen schuf Doritomo das Bakufu( törtlich:" hinter dem Vorhange" des umfaßte und heute noch teilweise vorhanden ist. Auch die Ein- Feldherrnzeltes), die militärische Verwaltung des Kronfeldherrn, richtung der Kosefi, der Hausregister, geht in das erste Jahr( 645) Allenthalben setzte er neben die noch bestehenden kaiserlichen Statt­der Taitwareform zurüd. Das Haus war die grundlegende, legale halter Shugos, Militärgouverneure, die er seinen Unterfeldherren Einheit. Es trat als Störperschaft auf, in der nur das Oberhaupt und damit den Buke, den Angehörigen des Schwertadels, entnahm. Eigentum besitzen, in der Armee dienen und eine Beamtenstelle be- Er selbst ließ sich zum Sei i Tai Shogun, dem die Barbaren be­fleiden konnte. Dem Gedanken der Obsorge für den Fortbestand des fiegenden großen General, ernennen. Damit beginnt das Shogunat, " Hauses" trägt selbst noch das bürgerliche Gesetzbuch Japans   vom das berufen war, in der Geschichte Japans   eine bedeutsame Rolle Jahre 1898 Rechnung; es gewährt nicht nur der Adoption einen zu spielen. Alle wirkliche Gewalt lag in den Händen des Shoguns  . unserem Recht unbekannten Spielraum, sondern bestimmt auch in Neben dem Heerbann übten seine Gouverneure vor allem den Bluts feinem§ 744, daß der legale Präsumptiverbe der Oberhoheit eines bann aus. Der Dualismus von Shogun   und Mikado, von wirks Hauses nicht in ein anderes Haus eintreten oder ein neues gründen licher Regierung und bloßer Repräsentation, ging durch die ganze darf mit Ausnahme der Fälle, wo die Notwendigkeit für die Nache Verwaltung und erstrecte sich über alle Länder und Provinzen des folge besteht, den Hauptzweig des Hauses zu erhalten." Ein legaler Reiches. Bräsumptiverbe ist notwendiger Erbe, dem die Pflicht zufällt, dem Oberhaupt des Hauses nachzufolgen und die Fortsetzung seines Kultus aufrecht zu erhalten.

Die Taifwareform arbeitete dem Feudalismus der kommenden Jahrhunderte vor. Wie sie sich in der gesetzlichen und administrativen Regelung eng an chinesische Borbilder anschloß, so brachte sie auch die chinesische Ideologie des Feudalismus herüber. Der Mikado ge­riet begreiflicherweise zunächst in einen Gegensatz zu den Stamm­ ältesten", den Vornehmen, und zum Ahnentultus in der alten Form überhaupt, ein Umstand, der es den Fujiwara erleichtern mochte, ihn falt zu stellen. Es gab sich das fund in der Vorliebe des Mikado für den Buddhismus  , der anfangs des sechsten Jahrhunderts aus China   eindrang und zuerst in einen schroffen Gegensatz zum Shintoismus   trat. Erst als die Taitwareform abgeschlossen, der Milado zurückgedrängt und in den Fujiwara das Großgrundbefizerelement gefiegt hatte, fand mit der Japanisierung des Buddhismus   die Aus­jöhnung statt, indem man die Shintogötter zu Jucarnationen Buddhas erflärte. Damit wurde der Buddhismus  , der in Dstasien eine ähn­liche Rolle spielte wie in Europa   der feudale Katholizismus, zu einem wirksamen Machtmittel in der Hand der Grundherren, unter deren wesentlicher Einwirkung sich nachmals die Bildung der Territorialherrschaften vollzog, für Kunst und Wissenschaft die Grund­Tagen gelegt wurden.

Die Bildung des Großgrundbesiges ist namentlich auf Kosten des Gemeinde- und Regierungslandes vor sich gegangen. Vor allem schoben fich die Bornehmen zwischen die Bauern und den Mikado, indem sie die an diesen abzuführenden Lasten auffingen, fich den Bauern gegenüber an die Stelle des ersteren sezten. Während aber die Bauern jetzt ihnen zinften, begannen sie für sich selber Abgabenfreiheit zu genießen, und es währte nicht lange, so gingen auch Funktionen öffentlich rechtlichen Charakters an sie über. Bom 10.- 12. Jahrhundert nahmen die Großgrundbefizer den größten Teil von allem Grund und Boden ein; das Land war reines Sondereigentum geworden, der Gewalt der Provinzials statthalter nicht unterworfen und steuerfrei. Die Befizer wurden als Rhoshu( Besigherren) oder Honjo( Stammgutherren) bezeichnet; fie wohnten meistens in Kioto oder auf ihrem Stammfiß und ließen ihre Ländereien durch Soshi, Meier, verivalten. Die den Gouverneuren unterstehenden Ländereien( Koluga) unterlagen einer ähnlichen Ent

Nach Yoritomos Tod wiederholte sich unter seinen unfähigen Nachfolgern die Erscheinung eines eigenartigen Hausmeistertums. Bereits im Beginn des 13. Jahrhunderts hatte die Familie der Hodjo alle Regierungsgetvalt in ihre Hände gebracht. Doch nahmen die Hodjo nicht den Titel eines Choguns an, sondern begnügten sich mit dem eines Regenten( Shillen) von Kamatura; hier hatte Doritomo residiert, weil der Ort für seine Militärverwaltung ein passendes Zentrum abgab. Bu Chogunen ernannten sie Mitglieder der Fujiwarafamilie und später Kinder des kaiserlichen Hauses. Bon den acht Shogunen, die der Zeit von 1220-1338 angehören, waren sechs bei ihrer Ernennung zwischen 3 und 16 Jahren alt; alle find abgefekt und zwei nachweisbar ermordet worden." ( Schluß folgt.)

Kleines feuilleton.

tt. Wie die Braunkohlen entstanden. Wir fönnen Erda  bildungen bergangener Epochen nur dann wirklich erklären, wenn es uns gelingt, die Entstehung ganz gleicher Bildungen in der Gegenwart zu verfolgen. Die Lößschichten des Diluviums find uns erst durch die geologischen Vorgänge, wie sie sich noch heute in der Wüste Gobi   abspielen, die norddeutschen Glacialschichten erst durch das Studium der heutigen Gletscher und des Binneneises erklärlich geworden. Für eine sehr wichtige geologische Bildung, für die der Braunkohlen, hat uns neuerdings M. Bahl in einem dänischen Fachs blatt die Entstehungsbedingungen an einem Beispiel aus der Gegena wart zu veranschaulichen gesucht. Es ist nämlich eine bekannte Tatsache, daß die Pflanzenivelt im östlichen Teile der Vereinigten Staaten   von Amerika   viel Aehnlichkeit mit derjenigen der Tertiära zeit befißt, in welcher die Braunkohlen entstanden sind. Fast alle Gattungen jener Zeit stimmen mit solchen der Gegenwart überein, selbst Arten wie die Sumpfchpresse( Taxodium distichum), die zum großen Teil das Material für die Braunkohle lieferte, haben sich in diesem östlichen Teile der Vereinigten Staaten   bis auf den heutigen Tag erhalten. Offenbar sind die in dieser Region sehr häufigen Sumpfwälder die direkten Nachkommen jener ungeheuren Sümpfe, die bei der Bildung der Braunkohlen vorausgeseht werden