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Abg. Rösicke( wildliberal):

Auch ich halte diese Bestimmung für sehr bedenklich, da in der That die Gefahr vorliegt, daß die Konzessionserteilung von der politischen Gefimmung abhängig gemacht werden wird, und werde für Streichung derselben stimmen. Sehr gefreut habe ich mich, daß nach der Erklärung des Herrn Bebel die socialdemokratische Partei sich mit Arbeitsnachweisen, in denen Arbeiter und Unternehmer gleich mäßig vertreten find, also mit den sogenannten paritätischen Arbeits­nachweisen einverstanden erklären wird. Ich hoffe, daß wir auf diesem Gebiete etwas erreichen werden, um so mehr, da ja auch die preußische Regierung in dieser Frage auf unserer Seite steht. Abg. Dr. Hitze( C.):

Meine politischen Freunde stehen auf dem Boden der Vorlage. Wir halten die Konzessionspflicht dieser Gewerbe für geboten im Interesse des Schutzes der Arbeiter gegen die Ausbeutung durch gewissenlose Gesindevermieter und Stellenvermittler.

Abg. Molkenbuhr( Soc.):

strichen werden. Die Industriellen müssen eine Garantie haben, daß| Schaden durch den Vorschlag der Kommission herbeigeführt wird. sie nicht erschwindelte Auskunft erhalten. Die Interessenten halten die Bestimmung geradezu für dringlich. Haben sich die Meister doch sogar an den Abg. Bebel gewandt, dessen Vorschlag jedoch zunächst wohl zu weit geht.

Abg. Müller- Sagan( frf. Vp.):

wird es sich doch nicht vermeiden lassen, daß sie in einzelnen Fällen Wenn sich die Auskunfteien auch noch so viel Mühe geben, so danebenhauen. Wenn da nun sofort eingeschritten werden darf, wird mehr Schaden wie Nußen angestiftet. Durch die Annahme dieser Bestimmung wird jede Auskunftei von vornherein als un­zuverlässig hingestellt. Geh. Rat Werner:

Es wird immer zu erwägen sein, ob die Auskunfteien frivol oder gewissenhaft handeln. Wo sich unzuverlässige Auskunfteien auf­thun, muß man einschreiten können. Abg. Bebel( Soc.):

weist darauf hin, daß der strittige Satz zuerst gar nicht in der Regierungsvorlage gestanden hat. Weshalb sich also die Regierung so sehr auf den Satz versteift, verstehe ich nicht. Ich kann Ihnen fertigt. einen Fall erzählen, der die von mir geäußerten Bedenken recht­In Oberschlesien ist ein Mann von uns, der Auskunft unentgeltlich erteilt hat, angeklagt worden wegen unbefugten Ge­werbebetriebes. Er ist schließlich freigesprochen worden, daß er aber schon solche Scherereien durchmachen mußte, ist Grund genug für die Annahme meines Antrages.

unter den Stellenvermittlern unlautere Elemente giebt; es ist aber Es wird von allen Seiten, auch von uns, anerkannt, daß es bisher noch nicht der Nachweis erbracht worden, daß dieser Mißstand damit zusammenhängt, daß die gewerbsmäßigen Stellenvermittler bisher nicht fonzessionspflichtig sind. Gegen die schutzlose Aus: bentung von Arbeitern durch solche Vermittler sichert doch die Konzessionspflicht dieser Vermittler nicht im geringsten. Sind z. B. dadurch, daß die Apotheken fonzessionspflichtig wurden, die Kranken in irgend einer Weise gegen die Ausbeutung durch die hohen Apothekerpreise geschützt worden? Gewiß ist es ein Mißstand in den landwirtschaftlichen Gegenden, daß die Stellenvermittler Personen, die in Stellungen sind, veranlassen, die Stellung aufzugeben, nur um fie in einer neuen Stellung unterbringen zu können. Anderswo 3. B. bei den Gastwirtschaften flagt man darüber, daß die Stellen­vermittler Stellen besetzen, die noch gar nicht frei sind. Wie soll aber dieser Mißstand durch Konzessionierung der Stellenvermittler beseitigt werden? Die Konzessionierung kann dazu nur führen, daß einzelne Personen, die bisher das Gewerbe betreiben, es in Zukunft nicht mehr werden betreiben dürfen. Damit ist aber die eigentliche Grundlage des Uebels nicht beseitigt, daß die koloffalen Preise für die Vermittelung den Arbeitslofen abge­nommen werden. Eins ist mir noch aufgefallen.

Die Diskussion schließt hiermit.

Der Antrag Bebel wird gegen die Stimmen der Socialdemo­fraten und Freijinnigen abgelehnt, der Kommissionsantrag under­ändert angenommen. Die Nr. IV des Artikels 3 enthält weitergehende Be­schränkungen des Gewerbebetriebes der Pfandleiher, Gefinde­vermieter, Stellenvermittler und Auktionatoren. Insbesondere fann den Gesindevermietern und Stellenvermittlern die Ausübung des Gewerbes im Umherziehen, sowie die gleichzeitige Ausübung des Gaft- und Schantwirtschafts- Gewerbes beschränkt oder ganz untersagt werden. Abg. Fischbeck( frs. Vp.): beantragt die Streichung der Worte: die Ausübung des Gewerbes im Umherziehen. Er weist darauf hin, daß diese Stelle erst in den Paragraph hineingekommen ist nach der großen Debatte über die Leutenot im preußischen Abgeordnetenhause. Die Vorschrift stelle einerseits die Freizügigkeit in Frage, schädige andrerseits auch Arbeiterinteressen und solche des Gesindes, da es diesen dadurch erschwert werde, bessere Stellen zu erlangen.

Abg. Oertel( f.):

Bei den Debatten im preußischen Landtag über die Leutenot erklärte der Herr Landwirtschaftsminister v. Hammerstein, daß in der nächsten Zeit die Gewerbe Ordnung in der verlangten Weise ab­geändert werden würde. Also ist doch offenbar der Zweck dieser Bestimmung vor allem der, daß es den ländlichen Arbeitern Die Linke und äußerste Linke führt jetzt zum zweitenmal an, möglichst erschwert werden soll, andere Stellungen zu finden. daß die Bestimmungen zuerst nicht in der Regierungsvorlage ge­Also bedeutet der Vorschlag der Vorlage eine Verschlechterung standen haben, also nicht angenommen werden brauchten. Das ist, der Lage der Arbeiter und ist höchstens für die Unter- von dieser Seite vorgebracht, etwas verwunderlich. Die Anträge nehmer von Vorteil. Bei der Regelung des Arbeiternachweises in der Kommission waren durchaus nicht bloß eine Folge der sollte man doch aber vor allem das Wohl der Arbeiter im Auge Leutenot- Debatte. Die Bestimmung soll dem Unwesen der Stellen­haben.( Beifall bei den Socialdemokraten.) vermittlung steuern, fie liegt ebenso im Interesse der Arbeitgeber, wie der Arbeiter auf dem Lande.

Abg. v. Salisch( f.):

Es ist ein Gebot der Vorsicht, Leute, von denen man alles Schlimme erwarten kann, nicht erst in eine so verantwortungsvolle Stellung hineinzulassen. Nach der Logit des Herrn Vorredners könnte man jeden Fortschritt zum Guten verhindern, indem man den Nachweis verlangt, woher die bestehenden Uebelstände stammen.

Abg. Molkenbuhr( Soc.):

Die Motive führen nur an: so und so viel Leute sind bestraft worden, hätten also die Konzession nicht erhalten, wenn die Konzessionspflicht schon früher bestanden hätte. Man hätte aber beweisen sollen, daß gerade diese Leute es sind, die so unzuverlässige Geschäfte als Vermittler gemacht haben, die nicht im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer lagen. Diesen Beweis hat man aber gar nicht versucht. Die vorliegende Novelle ist doch schon so lange in Aussicht gestellt. Die Regierung hätte also wohl Zeit genug ge­habt, um festzustellen, wie viele von den heutigen Stellenvermittlern gerade in ihrer Eigenschaft als Stellenvermittler unzuverlässig sind. ( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.)

Abg. Fischbeck( frs. Vp.)

bleibt dabei, daß die Bestimmung rein agrarischen Ursprungs sei. Schaden würden z. B. die Ziegler haben, die sich im Sommer in andern Bundesteilen lohnenderen Verdienst suchen und diesen durch Vermittler, welche ihr Gewerbe im Umherziehen betreiben,

finden.

Abg. v. Kardorff( Rp.):

Wir auf unserer Seite gehören nicht zu den Gegnern des aufiergetverbes an sich, aber in dieſem besonderen Falle wird jeder die Bestimmung annehmen, der auf dem Lande wohnt. Unter en Stellenvermittlern, die die Arbeiter mit lügnerischen Vor­piegelungen vom Lande fortlocken, leiden hauptsächlich die bäuer­haupt überflüssig. lichen Besizer. Die Stellenvermittlung im Umherziehen ist über­Beitungen die Stellenangebote. Auch die Leute auf dem Lande lesen in den Beitungen die Stellenangebote.

Abg. Dr. Oertel( tons.)

stellt fest, daß die Bestimmung in der Kommission nicht von " Agrariern", sondern von dem Nichtagrarier Dr. Hize beantragt Abg. Dr. Hike( C.):

Der Antrag Fischbeck wird gegen die Stimmen der Frei­finnigen und Socialdemokraten abgelehnt, Art. 3 Abs. in der worden sei. Sommissionsfassung angenommen.

Artik 3, II lautet: Der§ 34 Abs. 2 der Gewerbe- Ordnung wird Der Antrag stammt von mir und ich hatte dabei in erster Linie wie folgt abgeändert: Die Bestimmungen über das Pfandleih - die Interessen der Arbeiter im Auge, die ich vor trügerischen Vor­Gewerbe gelten auch für den gewerbsmäßigen Ankauf beweglicher spiegelungen schüßen wollte. Es ist nicht gut, wenn die Leute gegen Sachen mit Gewährung des Rückfaufsrechts, so wie für die gedie Arbeitgeber aufgehezt und von ihnen fortgelockt werden, von werbsmäßige Pfand vermittelung."( Die gesperrten Leuten, die nur ihr Geschäft dabei machen wollen. Worte stellen die Abänderung gegen den bisherigen§ 34 Abs. 2 der Hiermit schließt die Diskussion. Gewerbe- Ordnung dar.)

Auf Anregung des Abg. Pfannkuch( Soc.) erklärt Geheimer Regierungsrat Werner: Wenn der Zuträger das Pfand auf den Namen seines Auftraggebers versezt, ist er" Bote"; besorgt er dies aber auf seinen eigenen Namen, dann ist er Vermittler".

Absatz II des Artikels 3 wird hierauf debattelos in der Kom­missionsfassung angenommen.

Abfah III des Artikels 3 lautet: Im ersten Sage des§ 35 Abs. 3 der Gewerbe- Ordnung(§ 35 enthält die Fälle, in welchen Ausübung eines Gewerbes zu untersagen ist, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Be­zug auf diesen Gewerbebetrieb darthun") werden nach den Worten schriftliche Auffäße" die Worte von der gewerbsmäßigen Auskunfts­erteilung und der gewerbsmäßigen Anstellung von Ermittelungen oder Erhebungen für andere" eingeschaltet und die Worte von dem Geschäfte eines Gesindevermieters und eines Stellenvermittlers" ge­strichen.

Abg. Bebel( Soc.) beantragt, aus der Kommissionsfaffung die Worte und der gewerbsmäßigen Anstellung von Ermittelungen oder Erhebungen für andere" zu steichen. Es liegt die Gefahr vor, daß diese Bestimmungen als Handhabe zum Vorgehen gegen die Arbeiter: sekretariate benutzt werden, die geschäftsmäßig Auskunft erteilen.

Staatssekretär Graf Posadowsky:

Es ist ganz selbstverständlich, daß solche Auskunfteien nur dann unter diese Vorschrift fallen, wenn sie gewerbsmäßig sind. Wenn folche Auskünfte gewerbsmäßig erteilt werden, ist Grund zur Vor­ficht vorhanden. Werden solche Auskünfte von unzuverlässigen Ber­fonen und aus unlauteren Motiven erteilt, so müssen die Auskunfts­erteiler parallel mit den Detektivbureaus behandelt werden.

Abg. Bebel( Soc.):

Ich bin durch die Erklärung des Herrn Staatssekretärs in meiner Ansicht bestärkt worden. Als gewerbsmäßig kann die Auskunft­erteilung auch angesehen werden, wenn sie regelmäßig auch ohne direkten Vorteil für den Auskunfterteiler erfolgt. Einem Partei­genossen von mir in Nürnberg ist die Vertretung vor dem Unfall­Schiedsgericht untersagt worden, weil er ständig Antragsteller ver­trete. Unser Mißtrauen ist gerade dadurch erregt worden.

Der Antrag Fischbeck wird gegen die Stimmen der Freisinnigen und Socialdemokraten abgelehnt, die Ziffer IV des Artikels 3 nach den Kommissionsbeschlüssen unverändert angenommen. Das gleiche geschieht bei den Ziffern V und VI, sowie beim Artikel 4. In Artikel 4 a soll auf Antrag der Kommission ein§ 41 b eingeschaltet werden, wonach auf Antrag von mindestens 2/3 der beteiligten Geschäftsinhaber für eine Gemeinde oder mehrere örtlich zujanunenhängende Gemeinden durch die höhere Verwaltungsbehörde bestimmt werden kann, daß in Barbier und Friseurgeschäften finden darf, als eine Beschäftigung von Gesellen oder Lehrlingen an Sonn- und Festtagen ein Geschäftsbetrieb nur soweit statt­gestattet ist.

Abg. Bebel( Soc.)

beantragt, die Bestimmung dieses Antrages ohne Rücksicht auf die zwei Drittel- Mehrheit obligatorisch zu machen. Er weist darauf hin, daß seit 7 Jahren diese Forderungen von allen Korporationen aufgestellt worden sind und daß ihm, als dem Urheber des Antrages, auf dem letzten Verbandstage eine Zustimmungsadresse zugesandt worden sei. Das sei bei selbständigen Meistern einem Social­demokraten gegenüber ungewöhnlich, beweise aber auch die Not­wendigkeit der geseglichen Regelung. Er bitte die weitergehende Form seines Antrages zum Beschlusse zu erheben.

Abg. Dr. Hitze( C.):

Kommissionsbeschluß erreicht. In dem Antrag Bebel, der einfach Der Zweck, den wir erreichen wollen, wird auch durch den dekretieren will, werden vielleicht manche eine unnötige Belästigung empfinden. Ich empfehle Ihnen die Annahme des Kommissions beschlusses.

Geheimrat Werner

Geh. Reg.- Rat Werner:

Man ändert doch ein Gesetz nicht auf Wunsch der Interessenten, wenn diese gar kein Material für die Begründung ihres Wunsches beibringen.

Abg. v. Salisch( fons.):

In den Beschlüssen der Kommission liegt meiner Ansicht nach ein Baustein für die Sonntagsruhe. Bewährt sich dieser Weg, so werden wir auf ihm weiter schreiten. Die Barbiere haben so intensiv, so anhaltend geschrien, daß das Bedürfnis wohl dringend sein muß. Daß das Uebel vorhanden ist und als drückend empfunden wird, beweisen die Petitionen. Ich für meine Person und zahlreiche meiner politischen Freunde wären schon heute ohne weiteres bereit, für den ein Kompromißvorschlag und wir wollen uns zunächst auf ſeinen Antrag Bebel zu stimmen, aber der Vorschlag der Kommission ist Boden stellen.

Abg. Bebel( Soc.):

Grade die Erfahrungen, die der Herr Regierungsvertreter auf feiner Barbierreise( heiterkeit) gesammelt hat, sprechen für meinen Antrag. Wenn er dabei mur zwei Geschäfte angetroffen hat, die geöffnet waren, und wenn in dem einen der Besizer schlief, in Sem andern nichts zu thun war, so ist das der beste Beweis, daß unser Antrag vollständig am Plaze ist. Der Vorschlag der Kommission, es auf zwei Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber ankommen zu lassen, ist in diesem Falle ganz überflüssig. Sie machen den Sollte aber unser Antrag ab­Leuten nur überflüssige Arbeit. gelehnt werden, so werden wir selbstverständlich für den Kommissions­antrag stimmen. Abg. Naab( Antis.):

Herrn Bebel ist, wie ich gehört habe, von seiten der Hannover schen Barbiere ein Dankschreiben zugegangen, weil Herr Bebel seiner Zeit versprochen hatte, für die Interessen der Barbiere einzutreten. Nun dieses Dankschreiben ist wohl etwas verfrüht abgesandt worden, denn ich habe in der Kommission fortwährend vergeblich auf An­träge des Herrn Bebel im Interesse der Barbiere und Friseure ge­wartet. Als dann ein Antrag gestellt wurde, ging er von Herrn Size aus und trug keine socialdemokratischen Unterschriften.

Abg. Bebel( Soc.):

Ich bedauere sehr, daß das Dankschreiben nicht an die Adresse des Herrn Raab gelangt ist( Große Heiterkeit), ich habe durchaus nicht etwa darum gebeten. Ich war im Gegenteil sehr überrascht durch dasselbe und habe es auch gar nicht erwartet, da ich durch mein Eintreten für die Barbiere nur meiner Pflicht als Bolksvertreter zu genügen glaubte, die Vorschriften über die Sonntagsruhe möglichst vollkommen zu gestalten. Daß ich keinen besonderen Antrag in der Kommission stellte, lag daran, daß ich sicher war, ein solcher würde von anderer Seite gestellt werden, wie es auch geschehen ist. Abg. Raab( Antis.):

Daß Herr Bebel nicht um das Dankschreiben ersucht hat, glaube ich schon, Thatsache ist, daß die socialdemokratische Presse mit diesem Dantschreiben politische Geschäfte zu machen versucht hat.( Lachen Dankschreiben politische Geschäfte zu machen versucht hat.( Lachen die Thatsache hier schmunzelnd erwähnt. bei den Socialdemokraten.) Herr Bebel hat ja auch selbst, Ich bin gewiß nicht unbescheiden, aber ich meine doch, daß in diesem Falle die hannöverschen Barbiere ihren Dank lieber an Herrn Hige oder auch an mich hätten richten können.( Große Heiterfeit bei den Social demokraten.) Die Socialdemokratie wird jedenfalls dieses Dank­schreiben benutzen, um damit zu beweisen, wie weit socialdemokratische Anschauungen in die Kreise des selbständigen Handwerks eingedrungen find und auch in dem Bericht über die heutige Debatte wird ja sicher die ganze socialdemokratische Bresse wieder darauf aufmerksam machen.

Damit schließt die Diskussion. Der Antrag Bebel wird gegen die Stimmen der Socialdemokraten und einiger Freisinnigen abgelehnt; Artikel 4a in der Kommissionsfassung mit großer Mehrheit genehmigt. Ebenso ohne Debatte Artikel 5. Sie rauf vertagt sich das Haus.( Nächste Sigung Freitag 1 Uhr. Fortsetzung der zweiten Lesung der Gewerbe- Ordnungs- Novelle.)

Marktpreise von Berlin am 21. November 1899 nach Ermittelungen des fgl. Polizeipräsidiums.

*) Weizen *) Roggen Futter- Gerste Hafer gut

15,1 13,90 Schweinefleisch 1 kg 14,40 13,50 Stalbfleisch

Hammelfleisch

D.- Ctr.

1,60 1,10

1,80

"

"

14,- 13,-

1,60

15,20 14,50 Butter

2,80 2,-

n

mittel

14,40 13,70 Gier

60 Stüd

5,60 2,80

"

"

13,60 13- Starpfen

1kg

2,20 1,20

4,

3,66 Aale

2,80 1,20

"

7,

4,20 Bander

2,50

1,-

40,

25,- Hechte

1,80

1,

"

50,

"

25,

-

Barsche

"

1,60 0,80

70,

2,80 1,20

"

gering Nichtstroh

Hen

Grbsen + Speisebohnen ) Linsen

7,-

30, Schleie 5,- Bleie

1,20 0,80

Kartoffeln, neue Rindfleisch, Keule 1kg 1,60 1,20 Strebje per Schod 12, 3,-

"

1,20 1,-

do. Bauch *) Ermittelt pro Tonne von der Centralfielle der Preuß. Landwirt für den Doppel- Centner.) Kleinhandelspreise.

-

schaftskammern- Notierungsstelle und umgerechnet vom Polizeipräsidium

Produkten martt vom 23. November. Auf dem Getreidemarkt zeigte sich heute unveränderte Lustlosigkeit; die Beteiligung wird täglich ge­ringer und ein Rückgang der Preise für Brotgetreide wurde heute nur da durch verhindert, daß aus Amerika etwas festere Meldungen vorlagen und die russischen Offerten weniger umfangreich und etwas teurer waren. Die Umsätze beschränkten sich auf den Verschluß einiger Kahnladungen Roggen, der vom Inlande reichlich offeriert war. Im Preise erfuhren Weizen und Hafer und Rüböl lagen Roggen teine nennenswerten Veränderungen. ruhig, preishaltend. Am Spiritus markt wurde 70er loco bei gesteigerter Staufluft und geringer Bufuhr 0,50 M. beffer bezahlt und stellte sich auf 47,80. Termine blieben still. Kartoffelfabrikate. Feuchte Kartoffelstärke 10,50 M. Ia reine Kartoffelstärke disponibel und Dezember- Januar 19,75-20 M. Ia Stärke und Mehl, Mittel Qualität 19-19,25 Mt. per 100 kilogramm.

von 3,75-3,90 M. per Schock. von 2,70-2,75 M. per Schock. Kalfeier je nach Qualität von 3,40 M. per

Gier Bericht vom 23. November. Normale Gier je nach Qualität Aussortierte Kleine Ware je nach Qualität

Schock. Tendenz: Recht fest.

Witterungsübersicht vom 23. November 1899, morgens 8 Uhr.

Barometer

ftand mm

Winds

richtung

Windstärke

Wetter

3 bedeckt

Temp. n. T.

6.:

R.

Stationen

Barometer­

stand mm

Winds

4 Haparanda 749 Still

richtung

Windstärke

Wetter

Temp. n. G.

5° G.= 4° N.]

Heiter 19

erklärt sich gegen den Kommissionsantrag wie gegen den Antrag Bebel. Wir haben Bedenken, eine Frage hier in die Gewerbe- Ordnung zu bringen, die wir bei der Regelung der Sonntagsruhe besser erledigen tönnen. Trotz der Wünsche der Majorität der Gewerbetreibenden liegt Stationen hier zu einem Eingreifen der Gefeßgebung kein Bedürfnis vor. Ich fann das auf Grund eigener Erfahrungen fagen. Ich habe eines Sonntags eine Reise durch Berlin W, das Hansaviertel , Moabit Swinemde 766 WSM 3wolfig und den Wedding gemacht und fast überall die Barbierläden ge­768 2 Hamburg schlossen gefunden. In einem offenen Laden traf ich die Geschäfts- Berlin 768 23 frau an, sie sagte mir, ihr Mann schlafe, die Jnnung verbiete das Wiesbaden 773 S Rasieren, aber sie wolle ihren Mann wecken. Ich bat sie, davon München 774 23 Herr Bebel muß zwischen geschäftsmäßigen und gewerbs Abstand zu nehmen. Auf dem Wedding fand ich einen Barbier Wien 772 2 mäßigen" Betrieb unterscheiden. Ein gewerbsmäßiger Betrieb jezt vor dem offenen Laden, wie er mit seinen Kindern spielte. Wetter Prognose für Freitag, den 24. November 1899. die Absicht auf Gewinn und Lohn im einzelnen Falle voraus. Er wollte mich auf meine Frage hin nicht barbieren. Ein wenig fühler, zeitweise aufflarend, vorwiegend trübe mit Nieders Erfolgt die Auskunfterteilung geschäftsmäßig aus socialpolitischen Ich fuhr dann fuhr dann nach Lübben , aber auch dort fand ich schlägen und ziemlich frischen westlichen Winden. Gründen, so kann sie nie unter diese Bestimmungen der Gewerbe- feinen Barbier( Heiterkeit), und so tam ich im Dunkel der Nacht Ordnung fallen.

Staatssekretär Graf Posadowsky:

Abg. Röficke( wild)

weist auf die großen Auskunfteien hin und glaubt, daß es im Interesse auch der Geschäftswelt liege, wenn der Antrag Bebel an­genommen würde. Abg. Dr. Size( C.):

unrafiert nach Berlin zurüd.( Große Heiterkeit.) Im Barbier­gewerbe liegen die Verhältnisse günstiger als in anderen Gewerben, besonderer Schuß thut ihm nicht not. Die Frau kann im Barbier­gewerbe viel helfen und sie thut es auch, führt als Witwe häufig das Geschäft fort. Wo findet sonst die Witwe so leicht einen Ersatz­mann, der die Arbeit ihres Mannes verrichtet?( Große Heiterkeit.) Ich bitte Sie, den Antrag der Kommission wie den Antrag Bebel abzulehnen. Abg. Baffermann( natl.):

Wir haben auch solche Volksbureaus, wo Beamte angestellt sind, die socialpolitische Auskunft erteilen. Alle derartigen Einrichtungen dienen einem gemeinnügigen Zwed, find nicht gewerbsmäßig und fallen daher nicht unter diese Bestimmungen. Gerade im Interesse Der Herr Regierungskommissar hat nur das dringende Be­der Geschäftswelt liegt es, wenn die Worte im Absatz III nicht ge- dürfnis bestritten, aber nicht nachgewiesen, daß irgend welcher

6 Petersburg 744 M 6 Cort 5 Aberdeen

3 bedeckt 1bedeckt 3wolfig

3 Baris

3 bedeckt

5 bedeckt

3 wolfig

1Dunst

7735 766 S 5 wolfig 7750

Berliner Wetterbureau.

Briefkasten der Redaktion.

11

975

11

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Die juristische Sprechstunde findet Montag, Dienstag und Freitag von 6-8 Uhr abends statt.

Wiesbaden . Die angebliche Gotteslästerungen, die Stadtv. Dr. Preuß in der Stadtverordneten- Bersammlung vom 26. Oftober begangen hat, lauten: 1. Befiehl du deine Wege und alles, was dich kränkt, der allertrensten Pflege des Magistrats, der lenkt. 2. Se. Excellenz hat's gegeben, Se. Excellenz hat's genommen, der Name Sr. Excellenz sei gelobt.

H.3.6. Abg. Schmidt wohnt Frankfurt a. M., Dreieichstr. 52. Schreiben Sie ihm eine Beile wegen Einlaßkarte zum Reichstag.