Du meinst, weil ich so abgezehrt sein?" sagte sie er- rötend.Das hat dademit nix zu tun." Eine Weile schwiegen sie, dann hob sie wieder an:Du schwatzst als von mir, Fried. Schwätz doch emal von Dir. Also morn soll's fortgehn?" Ja," versetzte er,morn früh um vier." Gelle, Tu machst ins Bayerische?" Nach Aschaffenburg  ." Js dann das über Frankfurt   enaus?" Noch zehn Stund." Ui, wie weit!" Mir noch net weit genug," sagte er mit schmerzerfüllter Stimme.Ich Hab mich ja lang degegen gesträubt, ich wollt net fort, aber ich sehn's ein:'s is de Best so für mich. Ich werd hier die schweren Gedanken net los. Oftmalig, wann ich bei der Arbeit sitz, hör ich's rufen: Fried! Fried! Und mein, Du wärst da. Und renn vor die Tür. In der Werk- statt kann sich das keins net erklären, und sie haben ihren Uz mit mir. Und nachts erst die Träum, die fürchterlichen Träum! Morgens sein ich gerad wie zerschlagen. Guck, Mariann, seit mir's der alt Bickelmeier verzählt hat, wie's Dein Mann Dir macht, sein ich in einer Angst um Dich. Und daß mich's so hin und her reißt, das halt ich net aus. Ich bin schier krank. Und dessentwegen mutz ich fort. Ich bleib auch net in Aschaffenburg  . Ich mach weiter erunter ins Oesterreichische, durchs Gebirg durch bis ans Meer. Da soll ein Spitakel sein, daß man sein eigen Wort net versteht. Das paßt mir so recht. Seit, hoff ich, hör ich Dich net mehr rufen. Und krieg Ruh." Sie sah ihn mit leuchtenden Augen an. Fried, lieber Fried! Mir geht's akrat wie Dir. Ob's in der Früh is oder spat, ich Hab kein andern Gedanken wie Dich. Guck, daß ich so ein Behaltskopf Hab, das is mein Glück in meinem Unglück. Von selbigmal her, wo wir zwei klein waren, bis daß wir richtig miteinander gangen sein, is mir nix cntschnappt. Und wann mir's so recht schwul is, tun ich mir vorstellen, wie schön das war. Der Matz mag noch so bösartig gegen mich sein, über meine Gedanken hat he keine Gewalt,'s is ja schlimm, daß alles so kommen is, aber unser Herrgott hat's net anders gewollt. Und mit dem pernern*) kann ich net." Du arm Tier!" sagte der Fried und legte seinen Arm um ihren Hals. Gell," sprach sie treuherzig,wir wollen uns etz die Stund net vergällen. Ich sein ja so froh, daß ich Dich noch emal bei mir Hab! Js das net kurios? Wie ich diesen Abend beim Säuhirtekarl vorbeigangen sein, saß dem seine Minz*") auf'm Fensterbrett und tat sich putzen. Das bedeut doch Besuch. Und etz is er da. Fried, lieber Fried! Guck, wanil der alt Bickelmeier aus der Stadt kommen is, Hab ich als auf ihn gelurt. Von dem weiß ich auch, wie tüchtig Du in Deinem Handwerk bist, und daß Du viel Geld verdienst. Dir kann's doch net fehlen. Die Spanner im Dorf, die ihren Spott mit Dir getrieben haben, lachst Du deletzt aus. Ge- denkt Dir's noch, wie der Lehrer Reitz gemeint hat, Du müßt Kaufmann lernen oder Lehrer?" (Schluß folgt.) (vleities feuUlcton. a. Ter Stab im mittelalterlichen Gerichtswesen. Das mittel- alterliche Gerichtswesen war an eine Menge heute überwundener und vergessener Formalitäten gebunden. Gerichtsort, Zeit, Art der Hegung. alles dies geschah nach uralten, meist noch von den Heid- nischen Germanen überkommenen Gebräuchen. Eine nicht geringe Rolle spielte bei diesen Vorgängen der Gerichtsstab. Dieser erscheint dabei als Vertreter der höchsten Rechtsgewalt, und zwar als politisches Rechtssymbol, als Hoheitszeichen, neben welchem das Schwert nur als spezielle Vertretung des Blutbannes austritt. Ohne den Stab durfte kein Gericht gehalten werden. Zu Beginn einer jeden richterlichen Handlung, zur Hegung des Gerichts hebt der Richter seinen Stab. Nach alter Rcchtssitte durfte der Stab von dem Richter vor dem Schluß des Gerichts niemals niedergelegt werden, sollte die Rechtskraft der Tagung nicht gefährdet werden. Selbst der Dorfrichter mußte den Stab wenigstens bis nach voll- zogencr Hegung in die Höhe halten. Wohl aber war das Auf- hängen des Stabes während der Sitzung gestattet, weshalb der Stab oft mit einer Krümmung oder Gabelung versehen war, nach Art der alten Bischofs- und Hirtenstäbe. Mit dem Stab gebot der Richter den Bann und den Frieden, *) zanken. ) Katze. und nunmehr war innerhalb des Gerichtsringes tiefstes Still- schweigen bei hoher Strafe Pflicht. Wurde doch sogar jedes Räuspern. Gähnen, Husten und jedes Abwehren von Fliegen und Insekten als Ungebühr vor Gericht gebüßt. Der Stab war jedenfalls ein uraltes Rechts- und Machtsymbol der germanischen Völker. Vermutlich trugen schon die heidnischen Priester Stäbe zum Zeichen ihrer Gewalt, ebenso wie die alt- germanischen Könige, die Hirten und die Volksältesten. Von hier aus wurde der Stab in das spätere deutsche   Gerichtswesen mit hin- übergenommen. Denn schon in einem Chilperischen Edikte wurde geboten, kein Gelöbnis und kein rechtliche? Versprechen ohne«tab abzugeben. Daher sprach das Mittelalter auch vongestabten Eiden", und Ucbergabe oder Uebersendung eines Stabes galt als eidliches Versprechen. Als im Jahre 1(X)7 der Bischof von Würzburg   das dem König Heinrich II.   gegebene Versprechen, in die Errichtung des Bistums Bamberg   zu willigen, nicht halten wollte, überführte ihn der König des Wortbruchs durch Vorlegung des bei der Abgabe des Versprechens erhaltenen Stabes. In dem gleichen Sinne heißt es in dem alten Luzerner   Stadtrechte, Art. 98:Wir setzen voraus, daß wenn ein Schuldner von seinem Gläubiger außerhalb des Gerichts um seine Schuld angesprochen wird um Bezahlung zu einem bestimmten Ziel, und er oder sie versprechen eine solche an den Stab, oder aber im Gerichte giebt einer oder eine ein Versprechen an den Stab, wolle einer oder eine ein solches nicht halten, der soll gehalten und gestraft werden,als ob sy ir truw an cid? statt geben und die gebrochen hätten" und soll man sie in den Turm werfen unt solange liegen lassen" usw. Als Vertreter der zivilen Rechtsgewalt fehlt daher der Stab in den alten Wcistümern und bei den wichtigen Vorgängen des Hofrechtes nicht.Th weil der Richter mit gewaltigem stab an der schrann sitzt" beginnt ein oberösterreichisches Weistum. Und im Weistum von Hengsweiler Iö84 heißt es,wenn auch ein Unter- meier oder Schöff mit Todte abging, so soll der Dinghosherr einen anderen aus den gemeinen Hubern an des Verstorbenen statt wählen. Derjenige, der erwählt wird, der soll dem Stab gehorsam sein." Einem jeden gegen das Gesetz Wiederspcnstigen schickt der Richter wohl auch dasStäbl", um ihn an den Gehorsam zu mahnen, ehe er gegen ihn einschreitet. Im damaligen Zivilprozesse hatte der Stab als Kerbholz dieselbe Beweiskraft, wie nur je heutzutage die bestgeführtcstcn Geschäftsbücher. Neben dem Schwert, dem Strick, dem Beil und Schlägel   erscheint der Stab auch regelmäßig im Kriminalprozeß. Mit dem Stabe wurde voni Richter auch das Blutgcricht gehegt. Der Träger des Stabes erscheint al? Blutrichtcr. So wurde 1732 der Bürgermeister von Emmendingen   durch Uebcrgabe des Gericytsstabcs durch den Landschreiber zum außerordentlichen Blutrichtcr ernannt. Und hier beim Abschluß des Blutgerichtes erhält der Stab eine furchtbare Bedeutung für den unglücklichen Missetäter und wird zum erschütternden Rechtssymbol. Durch den Bruch des Stabes wird der zum Tode Verurteilte endgültig aus den Reihen der Lebenden gestrichen. Er hat mit dem Gerichtsstab fortan nichts mehr zu tun, für ihn hat dieser jede Bedeutung verloren, ist nicht mehr vorhanden. So lange der Stab nicht über dem Verurteilten gebrochen, konnte dieser noch auf Gnade rechnen. Brach aber der Stab, und wurden die Stücke demarmen Menschen" vor die Füße geworfen, dann wurden die grausamen Worte ivahr, die der mittel- alterlichc Richter dabei zu dem Unglücklichen sprach:so gewiß als dieser Stab gebrochen, so gewiß wirst Du heute des Todes sterben, hier bei uns Menschen ist keine Gnade, bei Gott   ist Gnade". Ausnahmsweise erfolgte der Stabbruch wohl erst nach erfolgter Hinrichtung. So in der Tavoscr Blutgerichtsordnung von 1652. Hier zieht der Richter nach gesprochenem Urteile mit dem Stab in der Hand voran zum Hochgericht. Nach dem Urteilsvollzug fragt der Richter den Umstand:Hab ich am heutigen Tage gerichtet nach kaiserlichen Rechten und nach unserem Lande wohlangestelltcn Ge- bräuchen?", und nach erhaltener Antwortob es nun Feyerabend?" Erst hierauf bricht er den Stab, wohl zum Zeichen, daß derselbe nunmehr keinen Zweck mehr habe, und zieht mit dem Umstände heim. Kunst. e. s. Der Kunstsalon Gurlitt bietet einer neuen Verbindung bildender Künstlerinnen" Unterkunft. Es gehören ihr Berliner   und Münchener   Künstlerinnen an. Diese Vereinigung der Kräfte ist von Vorteil, es wird dadurch der Ein- seitigkeit vorgebeugt. Es ist auch gut, daß die Künstlerinnen danach streben, sich selbst zu vertreten, selbst ihr Recht zu wahren. Sie gelten sonst immer als Anhängsel und nur der Zufall oder Begünstigung verschafft ihnen jeweils Zutritt zu den große» Aus- stellungen. Das führt dazu, daß diejenigen, die nach Aufnahme streben, sich befleißigen, die Sprache derer zu reden, dcrc» Gast­freundschaft sie beanspruchen, d. h. so zu reden, wie man es in der betreffenden Vereinigung gern sieht. Wenn aber schon der Künstlerbund z. B. nur zirka einem Drittel seiner Mitglieder Ausstellungsgelegenheit geben kann, so ist es erklärlich, wenn Frauen nur in den seltensten Fällen dort zur Ausstellung kommen. Im allgemeinen macht man hier folgende Beobachtungen. Es ist kein schlechtes Bild da. Das unterscheidet die Ausstellung wesentlich von den sonstigen Frauenveranstaltungeii. Es wird dazu beitragen, der Frauenarbeit Achtung entgegenzubringen und jenes mitleidige Wohlwollen, das die meisten noch der künstlerischen Arbeit wie der Betätigung der Frau überhaupt entgegenbringen«