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als wenn voraussichtlich niemand mehr tommen tam. So find in hebung der Triukstuben der Knechte beschlossen. Kurze Zeit nach demselben geheizten Raume häufig 80-90 Gäste zufammen;" Fuß diesem Verbote finden wir doch in Frankfurt 11 Gefellentrintstuben reifende, Reiter, Kaufleute, Schiffer, Fuhrleute, Bauern, Knaben, Weiber, an, darunter die der Gartenknechte und der Sachsenhäuser Knechte. Gesunde und Kranke. Hier fämmt der eine sich sein Haupthaar, War die Trintstube eine wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit dort wischt sich ein anderer den Schweiß ab, wieder ein anderer für das damalige Gefellentum, fo war es auch die Herberge. reinigt feine Schuhe oder Reitstiefel. Jenem stößt der Knoblauch Der wandernde Gefelle mußte im voraus wiffen, wo auf, furz, es ist ein Wirrwarr der Sprachen und Personen und wie er auf seinen Wanderungen Unterkunft fand. wie beim Turmbau zu Babel . Wenn es schon spät am Daher war die Regelung des Herbergswefens eine der Abend ist und keine Ankömmlinge mehr zu hoffen find, wichtigsten Aufgaben der mittelalterlichen Gefellenorganisation. Daß so tritt ein alter Diener mit grauem Barte, geschorenem Haupthaar, dies den Anforderungen der damaligen wandernden Gesellen ent­grämlicher Miene und schmuzigem Gewande herein, läßt seinen Blid, fprechend gefchah, beweifen die geringen Klagen, die uns überliefert. ftill zählend, umhergehen und den Ofen desto stärker heizen, je mehr Die Verpflegung und Aufnahme in den mittelalterlichen Gesellen­er gegenwärtig fieht. Deffnet nun einer, ungewohnt folchen Qualms, herbergen ging in der Tat weit über das hinaus, was die heutige mur eine Fensterrige, so schreit man sogleich zugemacht". Ant Zeit dem wandernden Gesellen bietet. Dafür war sie zuweilen auch wortest Du, ich fann's vor Sige nicht aushalten" so heißt es, nicht billig, wie denn nach einer Arnstadter Schusterordnung aus fuch Dir ein andres Gasthaus". Und doch ist nichts gefährlicher, dem 16. Jahrhundert die Mahlzeit auf der Herberge ohne Trinken als wenn so viele Menschen, zumal wenn die Boren geöffnet sind, auf 2 Grofchen, das Schlafgeld auf 4 Pfennige feftgefegt war. Der ein und denselben Qualm einatmen, in solcher Luft speisen und Herbergsvater war gezwungen, alle Zureifenden des betreffenden mehrere Stunden darin verweilen müssen. Nichts zu fagen von Handwertes aufzunehmen und zu berpflegen. In der Herbergsordnung den Winden, die ganz ohne Zwang nach oben und unten von Winterthur aus dem Jahre 1621 heißt es darüber, daß man Tosgelaffen werden. Von dem stinkenden Atem gibt es alle Wirtstafeln in ihren Herbergen hänge und jedem Wirt feine biele, die an heimlichen Strankheiten, wie zum Beispiel besonderen Handwerksgefellen darin verzeichne, welche er beherbergen der so häufig vorkommenden spanischen oder franzöfifchen foll". In der Folge scheint sich der Zwang für die wandernden Kräge leiden von diesen droht größere Gefahr wie von Aus- Gesellen, unter allen Umständen eine ihnen im voraus bestimmte fägigen. Der bärtige Ganymed kommit wieder und legt auf so herberge aufsuchen zu müssen, abgeschwächt zu haben. bielen Tischen, als er für die Zahl der Gäste hinreichend glaubt, 1662 heißt es in der gleichen Stadt, wenn 2 oder 3 von ungleichem die Tischtücher auf, grob wie Segeltuch. Sobald sich alle an den Handwerke mit einander reisen und in einem Wirtshause ein­Tisch gesetzt, erscheint wieder der fauerfehende Ganymed und zählt zukehren begehren, so soll es ihnen freistehen und also fein Gesell nochmals feine Gesellschaft ab. Dann sett er vor jeden Einzelnen gezwungen fein, wo er einfehren soll. Wenn aber ein Wirt solche einen hölzernen Teller, einen Holzlöffel und nachher ein Trinkglas. nicht beherbergen wolle, foll der, dem sie zugeteilt, sie beherbergen. Wieder etwas später bringt er Brot, was sich jeder zum Zeit- Also für den Herbergsvater eines bestimmten Handwerkes bestand bertreib, während die Speisen tochen, reinigen fann; so figt man noch der Aufnahmezwang. nicht selten nahezu eine Stunde, ohne daß irgend wer Effen begehrt. Außer der Organisation der Gesellen interessierte sich nunmehr Endlich wird der Wein, von bedeutender Säure, aufgefeßt. Fällt es mit dem zunehmenden Wandern und Reifen auch die damalige nun etwa einem Gaste ein, für sein Geld um eine andere Weinforte Staatsgewalt für eine Regelung des Gasthauswefens. Früher zu bitten, so tut man anfangs, als ob man es nicht hörte, aber mit fümmerte man sich um dieses nur im Interesse der öffentlichen einem Gefichte, als wollte man den ungebührlichen Begehrer umbringen. Sicherheit, wie denn der Rat von Zürich 1314 befiehlt: Jeglicher Wiederholt der Gast seine Forderung, so erhält er den Bescheid:" In Wirt, wenn der Gast in fein Haus kommt, soll ihm heißen, fein diesem Gasthofe find schon so viele Grafen und Markgrafen ein- Meffer von sich zu legen. Tut er es nidit, so soll er ihm weder zu gekehrt, und feiner hat sich noch über meinen Wein beschwert, steht effen noch zu trinfen geben." Jegt fing man an, auch die Ver­er Dir nicht an, so suche Dir ein anderes Gasthaus" denn pflegung und Bewirtung selbst zu beaufsichtigen und in der im nur die Adligen ihres Volkes halten sie für Menschen( Erasmus Mittelalter üblichen Weise zu reglementieren. 1521 bestimmt zum war Holländer) und zeigen auch häufig deren Wappen. Damit haben Beispiel eine Wirtsordnung für Bern den Preis für eine Mahl­die Gäste einen Biffen für ihren bellenden Magen. Bald kommen zeit mit Fisch und Fleisch um 2 Groschen, für ein sogenanntes mit großem Gepränge die Schüsseln. Die erste bietet fast immer Nachtfutter" das heißt Abendbrot auf einen Groschen. 1531 Brotstückchen mit Fleischbrühe, oder ist es ein Fast- oder Fischtag, werden in der Schweiz die Gasthauspreiie insgesamt einheitlich mit Brühe von Gemüsen übergoffen. Dann folgt eine andere Brühe, geregelt, indem feftgeiegt wird. es haben unsere Eidgenossen mit­hierauf etwas von aufgewärmten Fleischarten oder Pökelfleisch oder fammt uns zur Förderung des gemeinen Nugens und zur Abstellung eingesalzenem Fisch. Dann eine Musart, bis dem wohl des großen Ülebermaßes, fo bisher mit unziemlichen Üerten"( das gezähmten Magen gebratenes Fleisch oder gefottene Fische von heißt Zechen) gebraucht worden, ein gemein Einsehen gethan und nicht zu verachtendem Geschmade vorgesetzt werden. Aber hier sind also geordnet, daß jeder Birt in unserer Eidgenossenschaft das Mahl fie fparfam und tragen sie immer schnell wieder ab. Dann wird um 6. gute Kreuzer. die Morgensuppe, Abendbrot und Schlaftrunt befferer Wein hergebracht und Käse, der ihnen nur schmackhaft er jedes um 3 kr., desgleichen ein Nachtfutter um 2 B( shill.), ein Tag­scheint, wenn er stinkt oder von Würmern wimmelf. Zum Schluß futter um 1 B, und eine Stallmult um 2 B geben folle". tritt wieder jener Bärtige auf mit der Schreibetafel in der Hand, auf die er mit Kreide einige Kreise und Halbkreise gezeichnet hat. Diese legt er auf den Tisch hin, still und trüben Gefichtes toie Charon . Die das Geschreibe kennen, legen und zwar einer nach dem anderen, ihr Geld darauf, bis die Tafel voll ist. Fehlt nichts. fo nidt er mit dem Kopfe. Niemand beschwert sich über eine ungerechte Beche, wer es täte, würde sehr bald hören müssen ,, Was wilte, Gott verdammich weß Menschen Kind biste zahlst um nichts mehr als die Anderen"

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1659 wird in Winterthur folgende Wirtstage vorgeschrieben: Jeder Wirt solle nicht nur den Handwerksgefellen, sondern auch anderen Durchreisenden, die nicht die Mahlzeit, sondern das Pfemment" effen, Brod, Wein, Suppe, Fleisch und anderes ipecifiziert mit Streide vorrechnen, eine Perion, so über Nacht bleibt, für Schlafgeld 1 Schilling, von einer Sippe zu beschütten, so einer felbft eingeschnitten, 1 Schilling. So einer Suppe und Fleisch hat, Du oder für das Fleisch Gebratenes, einer Perion 4 Schilling. Wein und Brod sollen jedem Gast ordentlich vorgerechnet werden, welcher das übersähe, wird gebührend gestraft. A. A.

Wünscht ein von der Reife Ermüdeter gleich nach dem Effen zu Bett zu gehen, so heißt es, er folle warten, bis auch die übrigen fich niederlegen und das dauert oft bis in die tiefe Nacht hinein. Endlich wird doch jedem sein Nest gezeigt und das ist weiter nichts als ein Bett, wenn es nicht aus einer gemeinsamen Streu bestand, über die Laken gebreitet waren. Sicher aber waren die Leintücher vor sechs Monaten zuletzt gewaschen."

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Kleines feuilleton.

Die zunehmende Mobilisation der mittelalterlichen Handwerke ie. Der Kartoffelgrind. Die Grindkrankheit der Kartoffel ist und der damit verbundene Wanderzwang der Gesellen schuf in den froh ihrer Häufigkeit lange ein vollkommenes Rätsel gewesen, und Städten und teilweise auch auf dem Lande die Notwendigkeit einer noch heute werden viele Schmaroker dafür verantwortlich gemacht, neuen Art von Unterkunftsstätten für Wandernde und Reisende, die die sich bei näherer Untersuchung als völlig unschuldig erwiesen. Gefellenherbergen. In der Hauptsache waren diese Herbergen mit den Wie leider die meisten Landleute wiffen, äußert sich die Krankheit Trinkstuben der Gesellen eng verbunden. Denn auch die Gesellen darin, daß sich an der Schale der Kartoffelfnollen weißliche Flecke im Handwerke hatten sich nunmehr im Laufe der Zeit und nach bilden, die nach der Entdeckung von Kühn die Fruchtträger( Stle­Tangen fchweren Kämpfen ihre eigene Trintstube und damit wenigstens rotien) eines Pilzes find. Dieser Pilz hat auch den besonderen einigermaßen eine soziale Selbständigkeit erobert. Mehr wie einmal Namen Rhizoctonia solani erhalten und ist jedenfalls einer der und in mehr wie einer Stadt waren sie ihnen während des langen wichtigsten Erreger des Kartoffelgrinds. Jeht hat Güssow im An­Kampfes wieder entzogen worden. So in Straßburg , wo der Nat schluß an Untersuchungen des wissenschaftlichen Komitees der eng­verordnete, es sollen auch alle Handwerksknechte und andere dienende lischen Gartenbaugesellschaft einen Beitrag zur Kenntnis des Kar­Knechte hinfort teine Trintstube oder gedingte Häuser und toffelgrinds in der Zeitschrift für Pflanzenkrankheiten" veröffent­Gärten, auch teine Gesellschaft mehr haben, in der fie licht. Die Pilzanfäße sind in ihrer Wirkung nicht allzu gefährlich, zufammengehen, es fet zu Ehren und fonst in feinem aber sie veranlassen doch eine Zerstörung der oberen Haut der Kar­Wege bedrohlich. So Konstanz , wo der Rat 1390 defretierte, der toffel und machen die Frucht damit für die Verwendung als Speise Handwerksknechte, Pfaffen- und dienender Knecht Trinkstuben sollen unbrauchbar, während sie als Viehfutter und in Brennereien allen­abgetan feien und daß sie fürbaß keine Trinkstuben mehr in der Stadt zu Konstanz haben sollen und von ihnen fortan eine Stube leiht, büßt 10 fl." Aber alle diese Verbote waren nuglos. 1421 hatte Frankfurt mit Mainz , Worms . Sveher gemeinsam die Auf­

falls noch verwendbar bleibt. Wie die genauen Beobachtungen ge= zeigt haben, treten unter den Pilzansammlungen Furchenbildungen in der Kartoffel ein. In einem und demselben Feld kann der Bila eine große Verbreitung gewinnen und so einen entsprechenden