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falische Gefeß zu, daß der Wergeldsglänbiger feinen Schuldner, sammen. Da dem Söldner damals das Mieten eines Privat wenn von ihm und seiner Familie die Schuld nicht zu erlangen, gefängnisses zu teuer fam, hatte er sich in seinem Hause zum tötet. Slegel" in Sachsenhausen selbst ein solches Gefängnis bauen lassen. A. A.
Medizinisches.
Das mittelalterliche Recht ließ zwar den Anspruch des Gläubigers auf das Leben des Schuldners fallen, behielt aber dessen Recht auf den Leib desselben bei. Der mittelalterliche Gläubiger durfte daher feinen Schuldner stoden und blocken" und das Gericht Nehmen die Schlaganfälle an Häufigkeit zu? überliefert diefen, nachdem es ihn längere oder fürzere Zeit in staat Es geht fast kein Tag vorüber, an welchem nicht in den großlicher Schuldhaft gehalten( Augsburg acht Tage in Eisen, Miltenberg städtischen Zeitungen zu lesen ist, daß ein Mann oder eine Frau bierzehn Tage usw.) dem Gläubiger zu hand und halfter". von einem Schlaganfall betroffen wurde und leblos zusammenDamit erlangte jener die Befugnis, den Schuldner gestürzt sei. Aufmerksame Zeitungsleser wollen dadurch eine Zuin beliebiger privater Haft oder in beliebiger Zwangs- nahme der Schlaganfälle gegen früher bemerkt haben. Fragen wir arbeit zu halten. Der Sachsenspiegel erklärt, wer Schuld einmal zur Aufklärung die medizinische Statistit, welche Mitteibor Gericht fordert von einem Manne, der nicht zahlen noch Bürgen lungen fie uns über das Vorkommen der Schlaganfälle zu machen sezen kann, der Richter soll ihm den Mann ausliefern für das Geld. hat, so ersehen wir, daß die Schlaganfälle häufiger bei Männern Den soll er halten gleich feinem Gesinde mit Speise und mit Arbeit. als bei Frauen vorkommen, daß sie mit steigenden Lebensjahren Will er ihn halten in einer Fessel, so mag er das tuen, anders soll immer zunehmen, so daß sie geradezu als eine Alterskrankheit zu er ihn nicht peinigen". Diese gleichen Bestimmungen finden sich im betrachten sind. In Bayern starben z. B. in den Jahren 1893 bis Schwabenspiegel , im Lübecker , Magdeburger und Bremer Stadt- 1902 auf 100 000 männliche Personen in der Altersklasse von 50 rechte. Diese Haft oder Zwangsarbeit dauerte, bis die Schuld bis 60 Jahren 160 Männer an Schlagfluß, in der Altersklasse von in bar oder mit Pfand bezahlt war, und er soll ihm dienen, bis 60-70 452, in der vom 70-80. 1116 und der über 80 1771. In er ihm bergolten hat", hieß es im Augsburger Stadtrecht. Selbst den wohlhabenden Klassen kommen Schlaganfälle häufiger vor, wie borübergehende Freilassung des Schuldners beeinträchtigte die Rechte in den ärmeren. Die Häufigkeit wechselt dann wieder in den ver des Gläubigers nicht. äßt er ihn( den Schuldner) frei oder schiedenen Ländern, während z. B. in Schottland auf 10 000 entläuft er ihm, damit ist jener des Geldes nicht ledig. So lange Menschen 104 an Schlaganfall starben, find es in Ungarn bloß 47. er nicht gezahlt hat, so ist er immer Pfand für das Geld," sagt Was nun die Zunahme diefer Krankheit anlangt, so sollte man von wiederum der Sachsenspiegel. vornherein glauben, sich auf eine solche gefaßt machen zu müssen, Dieses Recht des Gläubigers auf Zwangsarbeit und beliebige entsprechend u. a. dem in den letzten Jahrzehnten verstärkt einund unbegrenzte private Schuldhaft blieb unangefochten bis zum schenden Kampfe ums Dasein und entsprechend auch der damit 16. Jahrhundert. Freilich milderte die Bragis die Härte der Schuld- in Zusammenhang stehenden Zunahmen des Gebrauches von ReizInechtschaft, wenigstens in den Reichsstädten. Hier blieb auch der und Genußmitteln, welche ja bei der Entstehung der Schlaganfälle private Schuldgefangene unter dem Schutze der staatlichen Aufsicht, ein entscheidendes Wort mitzureden haben. Tatsächlich ist dies die für Leib und Gesundheit desselben nach Sträften sorgte und vor jedoch in Frankfurt wenigstens nicht der Fall. Denn im Durch allem eine Wegführung der Schuldgefangenen aus den Städten ver- schnitt der Jahre 1851-1900 ftarben hier auf 100 000 Menschen hinderte. Die Art und Weise, wie z. B. die Stadt Frankfurt die 80,2 an Schlaganfall, im Jahre 1904 aber blos 67,4. Es wäre Schuldhaftverhältnisse im 15. Jahrhundert regelte, schildert uns Kriegt interessant festzustellen, ob auch anderwärts eine derartige Abin seinen Bürgerzwiften. Auf Antrag des Gläubigers wurde nahme zu verzeichnen ist. Wie läßt sich nun eine derartige Abder Schuldner zunächst vier Wochen in städtische Schuldhaft genommen nahme erklären? Wir haben gesehen, daß der Schlaganfall vorund dann dem Gläubiger zur Ueberführung in ein Frankfurter wiegend eine Krankheit des hohen Alters und der wohlhabenden Brivatgefängnis ausgeliefert. Aus der Stadt durften Schuld- Klassen ist. Nun hat sich aber in Frankfurt , wie in allen Großgefangene nicht gebracht werden. Als 1471 Hans von Thusenberg städten, die Alterszusammenseßung der Bevölkerung und die soziale an Claus Bauare von Culmbach eine nicht einzubringende Forderung Schichtung in den letzten 50 Jahren bedeutend geändert. Es gibt von 183 fl. hatte, verlangte er vom Frankfurter Nate, daß ihm wahrscheinlich gar nicht mehr so viel alte Leute, die am SchlagBauare an ein Seil" gegeben werde, nm ihn von Frankfurt fort- anfall sterben können, und auch die Zahl der Wohlhabenden hat zuführen. Da der Rat sich dessen weigerte, bestritt Thufenberg vor gegenüber der Zahl der Unbemittelten bedeutend abgenommen. dem Wiener Hofgerichte dem Nate das Recht einer solchen Weigerung und wollte ihn nunmehr für die 183 fl. haftbar machen, ohne jedoch mit seiner Forderung Glid zu haben.
Das städtische Schuldgefängnis befand sich damals im Frank furter Leinwandhause. Bei Verhaftung eines Schuldners mußte der Gläubiger täglich zum Verzehr, d. h. zum Kaufen von Weißbrot für den Gefangenen, 3 Heller geben. Unterblieb diese Zahlung auch nur einen Tag, gab man den Gefangenen augenblicklich frei. Stellte der Gefangene Bürgschaft, so fonnte er für einen oder mehrere Tage das Gefängnis verlassen. Dem Gefängniswärter waren für die 4 Wochen Schuldhaft 6 Frankfurter Heller zu entrichten. Die Ver hängung der Schuldhaft konnte nicht nur der Frankfurter Bürger gegen einen Mitbürger oder Fremden verlangen, sondern auch der Fremde gegen einen Bürger oder anderen Fremden.
Humoristisches.
- Personalveränderung. Durchlaucht hat heute alle Stallburichen weggejagt; er ist dem Verein zur Hebung der Sittlichkeit" beigetreten und duldet jegt nur noch weibliches Stallpersonal."
-Das Großstadtkind. Lieschen, welche zum erstenmal im Freien ein Lämmchen sieht, ruft voller Entzliden: Mutti, Mutti, hier auf der Wiese läuft ein Lämmchen ganz ohne Räder."
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Akkord. Wie falsch die fleine Brockhusen aber fingt- 1" Na, es hört fich trotzdem nicht schlecht an, weil sie auch falsch dazu fpielt!"" Der Titel. Troz der gräßlichen Schmerzen erklärte der Berunglückte, ein Bantierssohn, auf die Frage: Was sind Sie? träftig: Nichts und Leutnant der Referbe!"
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Notizen.
( Lustige Blätter".)
Privatgefängnisse, die jedoch nicht nur für Schuldner, sondern auch für zu internierende Geistestrante dienten, gab es zu jener Zeit in Frankfurt neun. Ein jedes derselben mußte wenigstens 9 Fuß hoch und je 9 Fuß lang und breit sein. Es mußte unter Dach und über der Erde, ohne Rauch und Traufe sein, im Winter gebeizt werden können und überhaupt eine solche Beschaffenheit haben, daß dem Gefangenen an feinem Leibe kein Schaden geschehe. Der Schuldner durfte nur ungestockt und ungeblockt", d. h. ohne Feffeln gefangen gehalten werden. Der Gläubiger mußte Sicherheit leisten, daß der Gefangene die ihm gebührende Kost, täglich für 3 Heller Weißbrot und genügend Trinkwasser erhielt. Alle 14 Tage mußte der Gefangene barbiert, alle 4 Wochen ihm ein Bad gereicht Gastristalle. Prof. Dr. Erdmann machte bei der werden. Ebenso wurde alle 4 Wochen von der Stadt aus revidiert, Gröffnung des neuen anorganisch- chemischen Instituts an der techob alle diese Vorschriften erfüllt waren. Der Gefangene wurde nischen Hochschule in Charlottenburg Mitteilung von feinen neuen dann aus seinem Gefängnisse herausgeführt und an synem Iybe Untersuchungen der atmosphärischen Luft. Es ist ihm gelungen, besehen, ob er nicht wont oder ungeborlich gehalten sy". durch Kristallisation von Luft reinen Stidstoff zu erhalten, der In seinem Gefängnisse durfte der Schuldner Besuche empfangen, bisher nie rein vom Sauerstoff getrennt werden konnte. Diese fich beliebige bessere Speisen und Getränke anfchaffen und sogar Stidstoffkristalle, die rein weiß sich abscheiden, sind das erste Gas Trinkgelage halten. Von den Zeugen im Thufenberg- Prozeffe in feftem Zustande. Die Entdeckung hat neben ihrer wissenschaftlichen fagten damals mehrere aus, fie hätten mit dem Schuldgefangenen auch technische Bedeutung. Bauare während der ganzen Zeit seiner Gefangenschaft( im städtischen Schuldgefängnisse) by ime getrunken und Gemeinschaft gehabt" oder wie ein Beuge fich ausdrüdt vor synem Gefendniß mit ime Gesellschaft gehabt mit Effen und Trinken".
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Gefahr geriet, durch allen möglichen modernen Kunstschnidschnack Das Goethe- Haus in Weimar , das allmählich in die in ein Raritätenkabinett verwandelt zu werden, ist durch die Initiative des Direktors Dr. Roetschau erfreulicherweise gereinigt Um den Schuldgefangenen ihre Lage zu erleichtern, gingen worden. Vor allem wurde Eberleins Panoptikumnummer Goethe, deren Freunde und Verwandte wohl auch bettelnd zu einzelnen Schillers Schädel in Händen haltend", außer Gesichtsweite gebracht. Leuten oder von Trinkstube zu Trintstube. So bettelten die Freunde Auch sonst soll der ursprüngliche Zustand des Hauses möglichst wieder des Edelmannes Philipp von Rüdicken, welchen ein in Sachsenhausen hergestellt werden. wohnender Söldner in Schuldhaft hiel, weil er ihm für ein Pferd 40 fl. schuldig war, Schuldsumme und Soften im Laufe der Zeit zu
Berantwortl. Redakteur: Hans Weber, Berlin.- Drud u. Berlag: Vorwärts Buchdruderei u.Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.