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Br. 299. 16. Jabrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

1816

Eine Zechenverwaltung auf der

"

Auflagebaut.

Essen, den 20. Dezember.

Vor der Straffammer nahmen auf den die Anklagebant er­sezenden Geschworenensißen zehn Betriebsbeamte der Zeche Unser Frig" sowie der Grubenvorstand, aus den im Vorbericht bereits bezeichneten Personen bestehend, Plazz. Weiter waren erschienen fünf Gutachter und ca. 30 Beugen, legtere am besten mit Bergknaben bezeichnet. Es waren diejenigen jugend­lichen Arbeiter, welche die verbotenen lleberstunden und Schichten, sowohl nachts als auch Sonntags, verfahren hatten.

Vor Eintritt in die Beweisaufnahme bemerkt der Vorsitzende, daß auf eine Erhebung der unter Anklage stehenden Verstöße, soweit dieselben die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter betreffen, im einzelnen wohl verzichtet werden könne, da die Angeklagten nach dieser Richtung nicht leugnen würden.( Zustimmung der Angeklagten.) Der Anklage ist eine tabellarische Zusammenstellung der gemachten leberschichten beigegeben, die den im Vorbericht angegebenen Ge­samtfummen entsprechen.

Sodann schreitet das Gericht zur Bernehmung. Angeklagter Betriebsdirektor Hohendahl, seit 1894 auf Unser Frig" mit einem Gehalt von 6000 M. und Rebenbezügen, als technischer Leiter angestellt, giebt zu, daß seitens jugendlicher Ar­beiter Ueberschichten verfahren, auch bei ihnen die gesetzlichen Ruhezeiten nicht innegehalten, auch Sonntags gearbeitet werde. Er habe gewußt, daß solches verboten war. Technische Gründe hätten ihn zu der Nebertretung veranlaßt. Aus denselben Gründen hätte er auch, trok der Verordnung der Bergbehörde, noch später die Nebertretungen geduldet und und angeordnet.

Angeklagter Betriebsführer Wagner giebt ebenfalls zu, fich des Verbotswidrigen der unter Anklage stehenden Thatsachen be wußt gewesen zu sein. Außer einigen Fällen seien die leber tretungen auf Anordnung Hohendahls geschehen. Dies aber mur dann, wenn technische Gründe vorgelegen. Man habe sich doch helfen müssen.(!)

Auf Antrag des Staatsanwalts werden nun doch einige der Zeugen vernommen. Dieselben bekunden, in der im Vorbericht an­gegebenen Weise Ueberschichten verfahren zu haben.

Freitag, 22. Dezember 1899.

dann doch merkwürdig, daß man bei unserer betrachten sind. Er bejaht die Frage. Nach seiner Meinung modernen Gesezgebung nicht daran gedacht hat, würden z. B. bei einer Streitigkeit über Lohn vor dem Gewerbe­daß auch im technischen Betriebe eine Kontrolle gericht die Schichtenzettel als Beweis gelten. Daß die Angeklagten notwendigi st.- Zum Angell. Waldhausen: Aus den Steiger- aus persönlichen Gründen die Fälschungen vorgenommen haben, Journalen, die dem Grubenvorstand behufs Lohnanweisung vor- glaube er nicht. Tantiemen erhielten dieselben nicht, nur Weihnachts­gelegt werden, mußten Ihnen bei Durchsicht doch Gedanken kommen, gratifitationen. bei der hohen Schichtangabe bei gleichzeitig niedrigem Lohne. Zeuge und Gutachter de Bruyn, mißt den Schichtenzetteln Daraus war doch ohne weiteres zu ersehen, daß es sich um jugend- feine Bedeutung als eventuelle Beweismittel bei. liche Arbeiter handelte.

Damit wird die Beweisaufnahme geschlossen.

Angell. Waldhausen: Das doch wohl nicht. Es konnten ja In seinem Plaidoyer bemerkt sodann der Staatsanwalt, anch Invaliden sein, denen wir gewissermaßen das Gnadenbrot(!) es sei zweifellos erwiesen, daß auf unser Friz" jahrelang in er geben. Diese haben auch niedrige Schichtlöhne. Eine Verpflichtung, heblichem Maße, um nicht zu fagen in erschreckender Weise die Journale nach dieser Richtung hin zu prüfen hat der Vorstand Verstöße gegen die reichsgesetzlichen Bestimmungen vorgekommen nicht. Auf Anfrage des Vorsitzenden ergiebt sich, daß zurzeit auf icicu. Auch die Fälschungen sind nach dem Geständnis er Zeche Unser Friz" ca. 10 Invaliden und ca. 50 jugendliche Arbeiter wiesen. Nach§ 151 der Gewerbe- Ordnung sind sämtliche Betriebs­beschäftigt werden. beamte verantwortlich. Aber auch die Verantwortlichkeit des Staatsanwalt: Da die Löhne einen erheblichen Bestand- Grubenvorstandes steht außer Zweifel. Am schwersten sei aller walt: Da teil der Betriebskosten darstellen, ist doch wohl anzunchmen, daß der dings der Direktor Hohendahl bezüglich der Verstöße Grubenvorstand den Journalen einige Aufmerksamkeit schenkte, wenn aus§ 151 belastet. Er hatte ein direttes Interesse an auch nur, um zu eruieren, ob sich eine Verbilligung der Betriebs- ben lle bertretungen. Durch höheren Betriebsgewinn stiegen fosten herbeiführen lasse. Wenn die Angeklagten aber auch nur nach seine Tantiemen. Erschwerend komme in Betracht, daß die Ueber­dieser Richtung geprüft haben, mußten ihnen die Verstöße auffallen. tretungen jahrelang vorgekommen seien und noch nach der Zum Angeklagten Waldhausen: In allgemeinen mußte Ihnen Verwarnung der Bergbehörde im Schwunge blieben. Weiter doch die Durchschnittshöhe der Löhne bekannt sein. sei erschwerend, daß es sich um Uebertretung reichsgeset licher Bestimmungen handelt, die erlassen seien, um die jugendlichen Arbeiter vor frühzeitiger Entnervung zu bes wahren. Wegen der Uebertretungen beantrage er gegen den Angeklagten Hohendahl 2000 M. Geldstrafe, Wagner 300 M. Geldstrafe, gegen Schmidt 100 M. Geldstrafe, gegen sämtliche weitere angeklagten Betriebsbeamte je 100 M. Für die an­geklagten Gruben- Vorstandsmitglieder, bei denen mildernde Umstände in Betracht fänien, je 500 m. Weiter wegen der begangenen Fälschungen gegen Wagner zwei Monate Gefängnis, gegen die übrigen vier Angeklagten je 14 Tage Gefängnis.

Angell. Waldhausen: Ich weiß nicht, was das mit dieser Sache zu thun haben soll. Er giebt dann aber zu, die Kenntnis zu besigen. Borsigender: Es muß aber doch auch jemand da sein, der die Oberaufsicht führt und verantwortlich ist.

Angell. Waldhausen: Für den Betrieb haften die von uns angestellten Beamten. Zur Kontrolle der Kassen- Revisions­protokolle 2c. werden in den Gewerkeversammlungen noch besonders zwei Gewerke- Deputierte gewählt.

Vorsitzender: Also ist für das Interesse der Gewerke in jeder Beziehung gesorgt, nur nicht dafür, daß die reichsgesetzlichen Bestimmungen zum Schuge der Arbeiter beachtet werden.

gegen

Die Verteidiger plädieren auf Freisprechung bezüglich der angeklagten Gruben- Vorstandsmitglieder und der übrigen Angeklagten bezüglich der Urkundenfälschung, ini weiteren betreffs der Uebertretungen auf mildere Strafe.

Nach längerer Beratung verkündet das Gericht folgendes Urteil: Die Mitglieder des Grubenvorstandes sind wegen der fonstatierten Uebertretungen, die gegen die Bestimmungen der Gewerbe- Ordnung und die Verordnung des Reichskanzlers vom

Die Frage der Berantwortlichkeit wird weiter ausführlich er örtert. Auch die Sachverständigen sind verschiedener Meinung darüber, ob der Grubenvorstand als verantwortlich anzusehen ist. Nunmehr beginnt die Beweiserhebung betreffs der Fälschung. Angel. Sohendahl soll sich nunmehr über seine Ber - Betriebsführer Wagner giebt umumwunden zu, daß er, als eines antwortlichkeit auslassen. Er will darüber keine Anskunft Tages der Bergassessor Müller die Schichtenzettel eingefordert 1. Februar 1895 verstoßen, nicht straffällig. Das Gericht hat an­geben können, stellt diese Frage vielmehr als eine offene hin. habe( es war dies längere Zeit, nachdem die Bergbehörde genommen, daß sie in Wirklichkeit nicht die Gewerke darstellen und Angeklagter Gewerke Waldhausen lehnt die Verantwortlichkeit auf erstattete Anzeige vor weiteren Uebertretungen gewarnt daher auch nicht als Gewerbetreibende betrachtet werden können. Sie für den Grubenvorstand ab. Für den technischen Betrieb seien nur hatte), git den Controleuren geeilt sei und er habe sind daher freizusprechen. Die übrigen Betriebsbeamte, nämlich die Betriebsführer verantwortlich; diese würden von der Behörde sie beauftragt, die Schichtenzettel durch Nasuren und Direktor Hohendahl, Betriebsführer Wagner und Schmidt vereidet, und nur mit diesen verhandle die Bergbehörde in technischen Neueintragungen zu ändern. Das sei geschehen, um den sowie Schichtmeister Funder sind der Nebertretung schuldig be­Fragen. Der Vorstand habe nur die Aufgabe, die Intereffen der Nevisor über die Zahl seitens jugendlicher Arbeiter ver- funden, ferner Funder, Schäfer, Glitt, Rampe und. Gewerke zu vertreten. Wenn ungesetzliche Betriebsanordnungen ge- fahrenen Ueberschichten zu täuschen. Peger auch wegen Urkundenfälschung, und hat das Gericht troffen würden, dann hätte der Betriebsdirektor die Pflicht, ein Angeklagte Funder, Schäfer, Wenzel und Kampe auf folgende Strafen erkannt: Wegen der Uebertretung zugreifen. drgeben zu, auf die Anordnungen Wagners hin die Schichten- Hohendahl 300 m., Wagner 50 M., Schmidt und Auf denselben Standpunkt stellen sich die übrigen Mitglieder zettel gefälscht zu haben. Funder je 30 M.; wegen der Fälschungen Wagner zwei des Grubenvorstandes. Um technische Anordnung habe sich der Gutachter Bergassessor Müller, derjenige Beamte, der die Wochen, Funder, Schäfer, Glitt, Kampe und Beger Vorstand nie bekümmert. Fälschungen entdeckt hat, soll sich nun darüber äußern, darüber äußern, ob je eine Woche Gefängnis. Die übrigen Angeklagten wurden frei­Vorsitzender: Das wird ja wohl so sein. Es ist aber die Schichtenzettel und Marken- Kontrollbücher als Urkunde zugesprochen.

Achtung! IV. Wahlkreis. Achtung!

( Süd- Osten.)

Montag, den 25. Dezember( 1. Weihnachts- Feiertag): im ,, Konzerthaus Sanssouci", Kottbuserstrasse 4a: Matinee

veranstaltet von den Parteigenossen. Auftreten

der ,, Hoffmannschen Norddeutschen Sänger".

Kaffeneröffnung 11 Uhr. Billets 30 Pf.

Anfang präcise 12 Uhr.

Um zahlreichen Besuch bittet

--

216/2

Programm gratis. Das Komitee.

Deutscher Holzarbeiter- Verband.

( Zahlstelle Berlin .)

Mittwoch, den 27. Dezember 1899( 3. Weihnachtsfeiertag), in Kellers Festsälen,

Koppenstr. 29:

Weihnachts- Feier

bestehend in

Kinder Bescherung, Konzert des Neuen Berliner Konzert Orchesters, Auftreten der Theater- Gesellschaft Strzelewicz und Tanz. Billets für Herren 50 Pf., für Damen 30 Pf., find auf den Zahlstellen und auf dem Arbeitsnachweis, Annenstr. 39, zu haben. 282/4

Todesanzeige.

Am 20. d. Mts. verstarb plög: lich am Herzschlag unser lieber Kollege, der Schriftsezer

Wilhelm Wolter

aus Burg bei Magdeburg

im 47. Lebensjahre.

Sein ehrlicher Charakter sichert ihm bei uns allen ein gutes Andenfen.

Die Kollegen der Hofbuch­druckerei E. S. Mittler& Sohn,

Die Beerdigung findet am Sonntag, den 24. 5. Mts., nach­mittags 11% Uhr, von der Halle der Heiligen Kreuz- Gemeinde in Mariendorf aus statt.

Todes Anzeige.

D

Das Komitee.

Charlottenburg .

Hiermit die traurige Nachricht, daß mein liebermann, derGigarrenfabrifant Statt besonderer Meldung.

Max Weidner,

am Mittwoch, früh um 62 Uhr, nach langen, schweren Leiden verstorben ist. Um stille Teilnahme bittet

Die trauernde Witwe nebst Kindern.

Die Beerdigung findet am Sonn abend, den 23. d. Mts., nachmittags) 3 Uhr, vom Trauerhause, Hochstr. 46,

Hiermit die traurige Nachricht, daß gestern abend unser guter Sohn und Bruder

Karl

nach dreitägigem Krankenlager im Alter von 9 Jahren. verstorben ist. Die trauernden Hinterbliebenen: Richard Schmidt, Tischler, nebst Frau und Tochter.

Die Beerdigung findet Sonntag, den nach dem Dankestirchhof ſtatt.[ 14586 24. d. D., nachmittags 2 Uhr, von der

Todes Anzeige.

Den Mitgliedern des Vereins zur Wahrung der Interessen d. Maurer Berlins und Umgegend zur Kenntnis, daß unser Mitglied

Paul Kersten

Allen Freunden und Bekannten die am Mittwoch, den 20. d. M., nach traurige Nachricht, daß meine liebe Frau langem Leiden gestorben ist. Die Be Auguste Leonhardt, geb. Papenfuss, erdigung findet am Sonntag, den am 19. Dezember, nach langem Leiden 24. 5. W., nachmittags 2 Uhr, vom gestorben ist.

Leichenhalle des Neuen Luisenkirchhofs, Westend , statt. 14606

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Danksagung.

Für den so zahlreichen Blumen­schmuck sowie die bewiesene Teilnahme beim Hinscheiden meines lieben Mannes und Vaters, unseres Sohnes, Bruders und Schwagers, des Tischlers

Ludwig Linde,

sagen allen Freunden und Bekannten, insbesondere den Kollegen des Holz arbeiterverbandes, sowie den Mit: gliedern des Wahlvereins ihren herz: fichsten Dant Witwe Bertha Linde, nebst Kindern.

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Achtung! Ich verschicke gegen Nachnahme Oderbrucher Gänsefedern, wie dieselben von der Gans fallen, mit sämtlichen Daunen, das Pfund 1,30 M. 14636 Ernst Wurl, Zechin , Oderbruch.

Achtung, Bauarbeiter!

Den Kollegen zur Kenntnis, daß am ersten und zweiten Weihnachts:

zu

Bekanntmachung.

sowie

Mit dem 1. Januar 1900 tritt das neue Invalidenversicherungss Gesetz in Kraft, durch welches zahlreiche Bestimmungen des zur Beit geitenden Gesetzes, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung, abs geändert werden.

Eine auf die wichtigsten Abänderungen hinweisende Bekanntmachung werden wir in den Tagen vom 22. bis 28. Dezember durch die Berliner Paketfahrt- Gesell fchaft an sämtliche Haushaltungen im Stadtbezirk Berlin zur Verteilung bringen laffen.

Arbeitgeber und Versicherte werden in ihrem eigenen Interesse bringendst ersucht, sich mit dem Inhalte der Bekanntmachung vertraut zu machen. Einzelne Eremplare der Bekanntmachung werden auf besonderes Verlangen durch die Bureaus der Pakeifahrt- Gesellschaft nach Beendigung der Bers teilung verabfolgt werden.

140/3

Wir bringen ferner zur öffentlichen Kenntnis, daß die unterzeichnete Versicherungsanstalt vom 1. Januar 1900 an die amtliche Bezeichnung

Landes- Versicherungsanstalt Berlin

führen wird.

Berlin , den 15. Dezember 1899.

[ 14526 Tranerhause, Schwedterfir. 35, aus feiertag das Bureau geschloffen bleibt; ebenso am ersten Neujahrs.,

Die Beerdigung findet Sonntag, nach dem Zionstirchhof, Nieder- Schön: den 24. d. W., nachmittags 22 Uhr, hausen statt. Rege Beteiligung erwartet vom Krankenhaus Friedrichshain statt. 130/6 Der Vorstand. Franz Leonhardt, Memelerstr. 12.

bruder

Hierdurch erfüllen wir die traurige Pflicht, anzuzeigen, daß unser Sanges Max Weidner verstorben ist.

66/17 Die Beerdigung findet am Sonn­abend, nachu. 3 Uhr, vom Trauer: hause Hochfir. 46 aus statt.

Gesangverein ,, Weddinger Harmonie".

( M. d. A. S: B.)

ICAL Todes- Anzeige. Am 20. Dezember, mittags 13/4 Uhr, entschlief unter schweren Schmerzen,

im Wochenbett, meine innigst geliebte Frau und unsere gute Mutter

Agnes Hörnig.

[ 14656

Dies zeigt tiefbetrübt an Carl Hörnig nebst Kindern. Die Beerdigung findet am Sonntag,

von der Leichenhalle des Dt.- Wilmers

43/12

tag. Wir erinnern die Kollegen nochmals daran, daß bis zum 27. Dezember jämtliche Karten im Central- Bureau abzuliefern sind. Die Lohukommission der Bauarbeiter Berlins und Umgegend, HOV HOSTS Centrale Richtung.

Ernst Valtens

Gast- und Speisehaus,

Dresden ,

Freiberger Platz No. 11,

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Invaliditäts- und Alters- Versicherungsanstalt Berlin .

Der Vorstand.

Dr. Freund. Dr. Sträter.

Charlottenburg .

Allen Freunden und Genossen empfehle ich mein

Weiß- und Bayrisch- Bier- Lokal.

Vereinszimmer von 120 Personen zu vergeben. Jeden Sonntag, auch.

24. Dezember, nachmittags 31% Uhr, empfiehlt seine freundlichen Lokalitäten sowie Fremdenzimmer im Preise am 2. Feiertag: Familien Kränzchen. Am 31. Dezember cr. dorfer Friedhofes, statt.

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Große Sylvesterfeier, verbunden m. Pfannkuchen- Bolonaise, wozu ergebenst H. Wernicke. Bismarckstr. 34.

108/8 einlabet