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Das Wirtschaftsleben der alten niftisches Rubiment, stammt aus altgermanischer Zeit; fie was
Germanen.
III.
Cäsars Zu Cafars Beiten erschien die Böllerschaft als einzige Grundeigentümerin; die Sippe hatte den forporativen Nießbrauch an den ihr auf Jahresfrist geliehenen Grundstüden. Hanssen vermutet, daß die Bestellung und die Ernte durch die Glieder der Sippe gemeinsam erledigt, der Ertrag aber an die einzelnen Familien der Sippe verteilt worden sei. Diese Wirt schaftsform ist übrigens noch für das 14. Jahrhundert in Wales nachgewiesen.
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unmittelbar tommunistischer Nubbesig allez felbständigen Martgenossen, die das Recht hatten, in der Allmende zu jagen, zu fischen, Vieh aufzutreiben, zu holzen, zu roden, wo und wann immer sie wollten. Bei zunehmender genommen; ebölterung wurden in der Allmende korporative Rodungen bor. das neugewonnene Bauland, die neugewonnene Gewanne" wurde in Gewannstreifen aufgeteilt, die an die Martgenossen jährlich in der Weise verloft wurden, daß jebe Fa milie nach dem Maße des Bedarfs, das heißt der Kopfzahl, in jeder Gewanne einen Streifen erhielt. So entstand schon in altgermanischer Zeit vor der Ausbildung des Privat eigentums an der Feldflur der Streubesip, die Gemenge Iage", die ihrerseits eine bestimmte Methode der Bewirtschaftung vorschrieb: Der Flurawang" bestand darin, daß die Ge nossenschaft als solche bestimmte, was und wann in den einzelnen Gewannstreifen gebaut werden sollte.
In taciteischer Beit aber gab es anders wie au Cäsars Beiten fefte ohnungen. Diese Wohnungen find als feste Zentren der einzelnen Familien aufzufaffen, die das Wohnhaus und die Wirtschaftsgebäude umfassende Sofftätte ist zweifellos als die erste Form des individualisierten Eigentums bei den Germanen wirtschaftslebens Einzelhöfe und Dörfer. Diese Doppel Tacitus unterscheidet in seiner Schilderung des germanischen zu betrachten: fie war Eigentum der Familie, der Haushaltung. heit der Befiedelungsweise war rechtsgeschichtlich bedeutsam. In der Einzelfamilie haben wir die Gruppe zu erkennen, die in Die Kelten, die Vorfahren der modernen Franzosen, besaßen taciteischer Zeit als Inhaberin der jährlich wechselnden Nutzungs in den legten Jahrhunderten der heidnischen Beitrechnung das flächen erscheint. Als Eigentümerin des Boden aber Hofsystem. Der keltische Bauer saß isoliert auf seinem Hof und dürfte in taciteischer Zeit wohl taum mehr die Völkerschaft, hatte das umliegende Acer - und Brachland zu eigen, während der sondern die Sippe aufgetreten fein. Sie ist die Gesamtzahl" die Gesamtzahl nämlich mehrerer untereinander verwandtschaft- germanische Bauer der taciteischen Zeit nur Haus und Hof, nicht lich verbundener Einzelfamilien. Die Sippe ist im allgemeinen die Germanen, wo immer sie teltische Bevölkerung vertrieben; aber Aderland zu eigen hatte. Dies teltische System übernahmen identisch mit der taciteischen Dorfgemeinde. Es ist jedoch nicht denn der Kelte saß in vorchriftlicher Zeit weit drinnen in heute ausgeschlossen, daß fich in einem Dorfe mehrere Sippen vereinigten. deutschem Lande, auch rechts des Rheines. Aus feltischen Ein Nicht unmöglich ist es schließlich, daß die einzelne Feldgenossenschaft flüssen erklärt sich das Hofsystem am deutschen Niederrhein und nicht bloß ein Sippendorf, sondern mehrere Sippendörfer umfaßte. in Westfalen . Eines müssen wir noch herausheben: die germanische Agrarberfassung war in der Zeit des Cäsar und des Tacitus wohl durchaus sozialistisch, aber nicht absolut demokratisch. Tacitus hat bei den Germanen Aderlose von verschiedener Größe vorgefunden, die nach dem Rang" verteilt worden sind. Es gab, wie von Cäsar und auch anderweitig von Tacitus bezeugt wird, in altgermanischer Zeit einen Berdienstadel.
Man wird mit Lamprecht die Größe eines Familienanteils, der, wie wir sehen werden, in allen Gewannen der Markgenossen schaft zerstreut lag, auf 30 bis 40 Morgen ansehen. Der Morgen" war das Maß einer Fläche, die man in einem Arbeitsmorgen be Stellen konnte. Der Anteil der Familie hieß die„ Hufe".
Um das Bild der altgermanischen Agrarverfassung vollends zu erklären, müssen wir die administrative und soziale Gliederung der germanischen Volksstämme etwas genauer betrachten.
Karl Lamprecht hält dafür, daß die Feld- oder Markgenossenschaft ursprünglich mit dem militärischen AushebungsBezirk, der undertschaft oder Cent, gleichbedeutend gewesen sei und daß der Hundertschaft, die Tacitus in der Schilderung der germanischen Kriegsverfassung als die niederfte tattische Einheit des germanischen Heeres') bezeichnet, ein genealogisches Ferment zugrunde lag". In seiner Wirtschaftsgeschichte des Mofellandes schäßt Lamprecht für fultivierte Gegenden den Ansiedelungsbezirk der Hundertschaft oder Feldgenossenschaft auf 1 bis 2 Geviertmeilen.
Aber was ist eine Hundertschaft? Ist fie wirklich, wie Tacitus fagt, eine militärische Formation von je hundert aus einem Gau?" Und was ist der Gau? Je mehr man in diese Dinge hineindringt, je weiter man in der germanischen Verfassungsgeschichte herabsteigt, desto mehr wankt die technische Feftigkeit dieser Rechtsbegriffe. Es tann nicht die Aufgabe einer populären Studie fein, in diese Diskussionen hineinzuführen; genug, wenn der Leser von der Unsicherheit der Dinge einen ungefähren Begriff bekommt. Historiker, die aus der karolingischen und merowingischen Beriode rüdwärts schreiten, erklären die Hundertschaft als einen Berband von 100 oder 120 Familien.)
auch unabhängig vom teltischen Einfluß. In der Das Hoffyftem entstand jedoch in gewiffen Teilen Germaniens Gebirgswelt der Alpen , des Schwarzwaldes, der Vogesen erschwerte die natürliche Beschaffenheit der Landschaft die Anlage von ge drängten Dörfern; in der schmalen Talsohle siedelte sich der Bauer in großem Abstand vom Nachbar an; die langgeftredte Feldflur oben auf den Höhen oder an moorigen Stellen des Tales . Bei ward hier früh zum Privateigentum, die Allmende aber lag der Größe der Entfernungen verzichtete man auf die jährliche Auswechselung der Felder.
So entstand das Privateigentum an der bebauten Flur in Germanien zuerst in den Landesteilen, wo das Hofsystem Gewohn heit war. Aber nicht bloß das Hofsystem begünstigte diese Ent widelung. Es scheint Rechtens gewesen zu sein, daß der Bauer, der in der Gemeindeallmende mit seiner eigenen Kraft und der feiner Familie rodete, das gewonnene Neuland sich dauernd zu eignen durfte.
Tacitus unterscheidet bei den Germanen vier soziale Stände: den friegerischen, arbeitsscheuen Verdienstadel, die Gemeinfreien, die Sklaven( die entweder unterjochte Voreinwohner, Kriegsgefangene oder Spieler) waren) und die Freigelassenen Sklaven und Freigelaffene unterschieden sich wenig; beide lebten in eigenem( geliehenem) Hause wie Bächter und leisteten ihren Herren Dienste, zahlten ihnen wenigstens Abgaben. Der Sklave war nicht waffenfähig und nicht rechtsfähig; wohl aber der Frei gelaffene, deffen Verwundung oder Tötung mit einem Wergeld') au büßen war.
Außer den Freigelassenen, den Greifen und Schwachen ob lagen selbstverständlich auch die sozial Deklassierten der Feldarbeit. Erst nach der Völkerwanderung gewöhnte sich der freie Germane allgemein an die harte Bauernarbeit. Schon Cäsar freilich erzählt, daß die kriegerischen und volkreichen Sueben die waffenfähige Mannschaft stets nur zur Hälfte ins Feld rücken ließen, die zweite Hälfte aber zur Viehwartung und Jagd zurüdbehielten und im zweiten Jahre jeweils gegen die andere Hälfte austauschten.
Es dürfte faum wundernehmen, daß ich vom gewerblichen Der genealogische und militärische Ursprung der Hundertschaft, Leben der alten Germanen wenig sage. Es beschränkte fich auf die der germanischen Agrarfaffung als Trägerin des Eigentums die gewerbliche Hausarbeit. Der technische Ausdruck für das an der bebauten Flur infofern zugrunde lag, als sie mit der häusliche Gewerbe ist" Difenwirtschaft"). Die Frauen ftampften Geschlechts- und Markgenossenschaft identisch war, ist jedenfalls den Loden, fertigten den Fries, sponnen das Garn, woben das außer Zweifel. Auch der Gau scheint ursprünglich grundsäh- rohe Linnen. Die Männer oblagen der Arbeit des Schnißens und lich mit der Martgenossenschaft und Cent gleichbedeutend gewesen des Schmiedens. Das Schmieden wurde für die einzige eines zu sein. Bei besonders großen Völkerschaften, bei fleinen Ge- freien Mannes eigentlich würdige Arbeit gehalten. An den schlechtsgenossenschaften mochte ein Gau freilich auch mehrere römischen Reichsgrenzen, also im Donau - und Rheingebiet, entHundertschaften umfaffen. wickelte sich im 1. chriftlichen Jahrhundert ein ziemlich lebhafter Grenzhandel. Die Ausfuhr von Eisen nach Germanien war den Römern vom Kaiser verboten; so brachten die Römer allerhand
Außer der bebauten Feldflur, die zur Auslosung in schmale Streifen eingeteilt wurde, besaßen die Feldgenossenschaften innerhalb ihrer Gemarkung große Flächen nicht aufgeteilten Landes. Dies nicht aufgeteilte Land hieß die Allmende; Die„ Gewanne", das der Allmende forporativ abgewonnene dies Wort bedeutet soviel wie allgemeines Eigentum und hängt Reuland, heißt so viel wie Gewinnst". Althochdeutsch giwinnan mit dem Wort allgemein" etymologisch aufammen. Wenn Tacitus auch von der Almende nicht berichtet, so haben wir doch gleich erstreiten, mühsam erarbeiten. ) Tacitus erzählt in Kapitel 24:" Verwunderung erregt ihr bis in die jüngste Bergangenheit, ja bis in die Gegenwart Bei- ürfelspiel. In nüchternem Zustand... treiben sie es mit solcher spiele des Bestandes der Gemeindeallmende gehabt, die beispiels- Tollkühnheit. daß sie, wenn alles hin ist, auf den letzten Wurf weise in Altpreußen erst durch das Gemeinheitsteilungsgeseh vom thre Berson und Freiheit sehen. Der Verlierende gibt sich frei. 7. Juni 1821 beseitigt worden ist. Die Allmende, ein fommu- willig in die Knechtschaft; wenn er auch vielleicht der Jüngere, Stärkere ift, läßt er sich ruhig fesseln und verkaufen: so hartnädig sind sie in verwerflicher Sache, sie selbst aber nennen es Ehre." Manngeld( Wer lateinisch vir, der Mann) Oikos( griechisch) das Haus.