MuttelHen, sagt« der Alte und machte eine Gebcrde, als ob ersie umfangen wollte.Marianka holte mit der Rute gegen ihn auS und sah fie beideMit ihren schönen Lugen fröhlich an.Oleum wurde noch froher zu Mute.Nun gehen wir, gehen wir, sagte er und warf die Flinte überdie Schulter. Er fühlte, wie der Blick des Mädchens auf ihm ruhte.Hüh, höh, tönte MarianaS Stimme hinter ihm, und gleichdarauf knarrte der Wagen, der fich eben in Bewegung gesetzt hatte.So lange der Weg an den Hinterhäusern des Dorfes dieTriften entlang ging, plauderte Aeroschla fortwährend. Er tonnteden Fähnrich nicht vergessen und hörte nicht auf zu schimpfen.Warum bist Du so böse auf ihn? fragte Olenin.(Fortsetzung folgt. Z(Nachdruck verlöte».)furiose Steuern.Mau braucht nicht gerade bis auf die Zeiten vor dem Reichs.deputationshauptschluss zurückzugreifen, um Steuerturiosa dertvuoöerlichjten Art ausgraben zu können. Als ein ganz besondersergötzliches Beispiel bietet sich aus der jüngsten Bergangenhertdie durch das Emdener Gericht erfolgte Verurteilung eineö ost-friesischen Landwirts zu 6 M. Geldstrafe, weil er entgegen einerlandräilichcn Verfügung aus dem Jahre 1837 seiner Verpflichtung,alljährlich zwölf Sperlingslöpfe der OrtSVehöroe abzuliefern, nichtnachgekommen war. Diese Sperlingsfteuer stützt sich anscheinendauf einen in MyliuS, Lorpuz institirtionum raarchicarum,Bond V, Teil III, Seite 878 abgedruckten Erlaß König FriedrichWilhelms I. aus dem Jahre 1731, der die väterliche Bevormundungdurch den allmächtigen Polizeistaat in so komischer Beleuchtunggeigt, daß er wert ist, wenigstens im Auszuge wiedergegeben zuwerden..Demnach Seme Königl. Majestät in Preußen UnserAllergnädigster Herr auS den zcithero eingelaufenen Zeitungs-berichten wahrgenommen, welchergcstalt von dem Landmann großeKlage geführt wird, daß die Sperlinge fich so sehr gemehrt undden Feld, sowohl als Gartenfrüchten großen Schaden täten, sohaben Höchftgedachte. Seine königl. Majestät allergnädigst resol.diret und gut gefunden, das wegen Ausrottung und Vertilgungder Sperlinge unterm ll. Dezember>721 emanierte Edikt zu re-«wvieren und zu wiederholen. Se. königl. Majestät wollen und ver-ordnen andurch allergnädigst und zugleich ernstlich, daß in jedemder Untertan sowohl i« den Städten als auf dem platten Lanoe.sich die Ausrottung der Sperlinge mit allem Fleiß und Ernst an-gelegen sein lassen und ein jeder Einwohner, so ein Gut oderAcker besitzet, in den Landftäotcn zwey Köpfe und jeder Hufneroder Bauer zwölj. ein Kossäthe acht und ein anderer Einwohnerauf dem Lande als Einlieger, Schäfer, Hute, Müller sechs Sper-lingsköpfe zwischen Johannis und Michaelis jeden JahreS an dieObrigkeit abzuliefern schuldig und gehalten sehn oder an derenStatt einen Dreyer zur Armenkasse des Ortes erlegen solle Eswird sämtlichen Landräten. CounnisMriiz locorura, Magistraten.Beamten und GerichtSobrigkeiteo. auch insbesondere dem FiScohiermit aufgegeben, dahin zu sehen, daß dieser heilsamen Berorh-nung überall gehörig nochgelebct und zum Effekt gebracht werdeund so weiter."Luch in Kurmainz gab eS eine Sperlingsfteuer bi Höhe vonsechs Köpfen dieser nichtsnutzigen Gassenjungen der Vogelwelt.die jeder Eigentümer eines bewohnten oder unbewohnten HauseSalljährlich herbeischaffen mußte, wenn anders er nicht für jedenfehlerchen Sperlingskapf mit einem Groschen gepönt werden wollte.Minder gemein- alö eigennützig erscheint demgegenüber ein UkasdcS Markgrafen Friedrich Magnus von Baden-Durlach, der an-ordnete, daß sämtliche erwachsenen männlichen Untertanen Sere-uisümi Wackitdienfte zu leisten hätten, sich aber durch«ine Ab-findungSsumme von der lästigen Pflicht befreien könnten. Wenigspäter schien«hm aber dieser Wachtdicnst nicht prompt genug zufunktionieren. Er stellte deshalb Berufswächter an, die aus derallgemeinen Staatskasse besoldet wuroen, erhob trotzdem die Ab-findungssummen weiter fort und zwang seine Durlacher dem-ungeachtet noch zu weiteren Wachidiensten. Förderung der allgemeinen Volksbildung und Steuerpolitik wußte ein Fürftenbergersehr genial miteinander zu verbinden, indem er einen amtlichenAalender herausgab, den jeder kaufen mußte, wenn er fich nichtvon diesem Zwange durch eine Steuer von zehn Talern befreienwollte. Herzog Karl Alexander von Württemberg aber, der Vaterdes durch die Schubarttragödie bekannten Karl Eugens verbot, alser schon in die Netze des berüchtigten Süß Oppcnhcimer geratenwar, den Handwerksbu eschen das Wandern, um ihnen, sobald sieMeister geworden waren, unter dem Titel eine?„DispeasgeldeS"hohe Summen abzunehmen, weil sie keine Wanderjahre durch-gemacht und damit großer Mühseligkeiten und Ausgaben überhoben worden seien.Wenn der Tokahcr Distrikt im ungarischen Komitate Zemplinin vergangenen Zeiten an den Wiener Hof eine schwere Mengeedelsten WeineS abführen mutzte, so ist dies für Zeiten, in denendas System der mannigfaltigsten Naturalabgaben vorherrschte,nicht bemerkenswert. Recht seltsam ist dagegen die Begründungder einzelnen Posten, unter denen zwei Faß Tokayer alljährlich ge.fordert wurden, um darin das Brot für die Papageien des Kaiser»aufzuweichen, während zwölf Kannen Ungarwein täglich zum»Schlaftrunk der Kaiserin" bestimmt waren.Zu allen Zeilen haben diejenigen Steuern, die sich gegen LuxuSund Schwelgerci richten, eine reich beschickte RequisitenkammerdeS unfreiwilligen HumorZ gebildet. Nach einer Verordnung vomJahre>393 hatten diejenigen, vi« in der Gewerksversammlungder„Altflicker" im mittelalierlichen Berlin so viel aßen, daß sieeS wieder von sich geben mußten, einen Geldbetrag zu zahlen, dernicht als Strafe, sondern als Steuer betrachtet wurde. KurfürstJoachim ll. von Brandenburg erließ ldöb eine Spielsteuer, lautwelcher der den Betrag von 333 Gulden übersteigenoe Ueberschußverspielten Geldes und noch einmal so viel von feiten des Ge-winners an den Landesherrn zu zahlen war.Eine Vera des größten Steuerdruckes war die Regierungszeitdes Kurfürsten Friedrich III. von Brandenburg, de? nochmaligenersten Preußenkönigs. der unmittelbar nach seiner Thronbesteigungsämtlichen Beamten eine zehnprozentige Einkommensteuer auf»erlegte und 1601 die Generaltopsfteuer ausschrieb, die ohne Aus»nahine jeden Bewohner des Landes traf und— um ein Beispielanzuführen— selbst die mittellose Tagelöhnerin und das ärmsteGänfemäochen mit vier Groschen belastete. Er besteuerte dieKutschwagen, weil sie das Pflaster seiner Residenz runkierten undzog für dos Tragen von Perücken den sechzehnten Teil ihres An»schaffungspreises. mindestens aber drei Taler pro Jahr ein. Auchdie Damen mußten das Tragen von Fontangen, entsetzlich hoherHauben, gegen die von ollen Kanzeln Krieg geführt wurde, mit«>ner Jahressteuer von einem Taler büßen und der gleiche Betragwar von denjenigen zu entrichten, die goldene und silberne Sticke-reien auf den Kleidern trugen. Zur besseren Sleuerkontrolle wur»den die Perücken, gleichviel od sie im Inland angefersigt warenoder von außen eingeführt wurden, von der Behörde abgestempelt,und es war nun Sache der an den Toren postierten Akzisebeamtea,allejn die Stadt eingebrachten Gegenstände nach ungestempeltenPerücken zu untersuchen. Auch auf der Straße waren die Leutenickt davor sicher, daß die Beamten ihnen die Perücken vom Kopferissen, um fie auf gehörige Abstempelung zu untersuchen VomJahre 1734 aber wurden durch den sestsrohen König auch Steuernauf die unentbehrlichsten Kleidungsstücke gelegt. Die Schuhmachermußten das zugeschnittene Leder vor der Verarbeitung auf dieAkzise zur Abstempelung bringen, und unnachsichtig trieb manvon Schuhen, Stiefeln und Pantoffeln, Strümpfen. Hüten undHandschuhen die Steuer von einem Groschen pro Stück ein. WerKaffee. Tee und Schokolade trinken wollte, mußte sich die Erlaub»nis hierzu für den jährlichen Betrag von zwei Talern erkaufen.wofür er eine Quittung erhielt, die bei den häufigen Revisionender Beamten in den öffentlichen Kaffeehäusern und Tabagien al»Legitimation diente. Das größte Kuriosum aber war die Jung»frauensteuer. die zwar nicht noch den physiologischen Kriterien,sondern von allen weiblichen Personen jedes SlandeS. die imAlter von 23 bis 43 Jahren unverheiratet waren, im Betrag« vonviertelsährlich sechs Groschen erhoben wurde. Nicht einmal bisSchweineborsten blieben unversteuert, wenngleich auch die Er-findung hieser Steuer nicht auf oaS Konto des Königs, sonderndes KommerzienrateS Kreutz zu setzen ist. Es war verboten, denSchweinen die Borsten abzuschneiden, die um Johanni ausgerauftwerden mußten, damit sie nicht ausfielen und zugrunde gingen.Die ausgerauften Borsten wurden dann an Fäden gebunden und'an Beamte des Königs abgeliefert, bei denen die Bürstenbinderihren Bedarf decken mußten. Wehe dem Maurer, der im Winterein selbst gemästetes Schwein schlachtet? und sich etwa einfallenließ. auS den ihm doch unzweifelhaft gehörenden Schweineborfteneinen Maurerpinfel zum eigenen Gebrauch zu machen. Er konntesich wegen Monopolbruches im Entdeckungsfalle auf ein? unsinnighohe Geldstrafe gefaßt machen, von der schon der Denunziant alleinzehn Taler erhielt.Aemtersteuern, wie sie Friedrich Wilhelm s. zugunsten seine«Rekrntenkassc einführte, indem seder, der ein Amt. eine Standes-erhöhung, ein Titel oder ein Privilegium erhielt, eine bedeutendeSumme erlegen mußte, waren in allen Ländern gang und gebeund führen noch heute hier und da. z. B. in Oesterreich, ihr Da-sein, wo es einen gewaltigen Unterschied für den Dekoriertenmackt, ost er einen Qrderi- oder eine andere Auszeichnung, wie dieNobililierung. vie dock eiqenttich eine Ehrung durch den Landes»Herrn bedeuten,„mit Nacksicht der Taren" erhält oder nicht. Da-gegen sind die Stenererperimente. die Friedrich der Große mit demKaffee und den Kaffeetrinkern vornahm, ein Musterbeispiel sürdie Finanzpolitik vergangener Zeiten.Weil die Erhöhung deS auf dem Kaffee liegenden Einfuhr-zolles nicht den finanziellen Erwartungen entsprach, erließ derKönig am 21. Januar 1781 eine neue Kofseeordnung, die denPrivaten das Kaffcebrcnnen bei hoher Strafe verbot. Erlaubnishierzu wurde nur in den Stadien den Adligen, den Offizieren.den Geistlichen, den Mitgliedern der Landestollegien und einigenHofleuten erteilt. Hatten sie sich beim Akziseamt um einenGroschen einen Erlaubnisschein gelöst, so konnten fie sich Rohkaffeein den königlichen Niederlagen zum Brennen im eigenen Hausezum Preise von neun Groschen das Pfund kaufen, mußten aberim Jahre mindestens 23 Pfund verbrauchen.?Ille anderen Kaffee-trinker waren darauf angewiesen, gebrannten Kaffee zu kaufen,der in Blechbüchscn mit 24 Lot Inhalt um einen Taler erhältlich