MuttelHen, sagt« der Alte und machte eine Gebcrde, als ob er sie umfangen wollte. Marianka   holte mit der Rute gegen ihn auS und sah fie beide Mit ihren schönen Lugen fröhlich an. Oleum wurde noch froher zu Mute. Nun gehen wir, gehen wir, sagte er und warf die Flinte über die Schulter. Er fühlte, wie der Blick des Mädchens auf ihm ruhte. Hüh, höh, tönte MarianaS Stimme hinter ihm, und gleich darauf knarrte der Wagen, der fich eben in Bewegung gesetzt hatte. So lange der Weg an den Hinterhäusern des Dorfes die Triften entlang ging, plauderte Aeroschla fortwährend. Er tonnte den Fähnrich nicht vergessen und hörte nicht auf zu schimpfen. Warum bist Du so böse auf ihn? fragte Olenin. (Fortsetzung folgt. Z (Nachdruck verlöte».) furiose Steuern. Mau braucht nicht gerade bis auf die Zeiten vor dem Reichs. deputationshauptschluss zurückzugreifen, um Steuerturiosa der tvuoöerlichjten Art ausgraben zu können. Als ein ganz besonders ergötzliches Beispiel bietet sich aus der jüngsten Bergangenhert die durch das Emdener Gericht erfolgte Verurteilung eineö ost- friesischen Landwirts zu 6 M. Geldstrafe, weil er entgegen einer landräilichcn Verfügung aus dem Jahre 1837 seiner Verpflichtung, alljährlich zwölf Sperlingslöpfe der OrtSVehöroe abzuliefern, nicht nachgekommen war. Diese Sperlingsfteuer stützt sich anscheinend auf einen in MyliuS, Lorpuz institirtionum raarchicarum, Bond V, Teil III, Seite 878 abgedruckten Erlaß König Friedrich Wilhelms I. aus dem Jahre 1731, der die väterliche Bevormundung durch den allmächtigen Polizeistaat in so komischer Beleuchtung geigt, daß er wert ist, wenigstens im Auszuge wiedergegeben zu werden..Demnach Seme Königl. Majestät in Preußen Unser Allergnädigster Herr auS den zcithero eingelaufenen Zeitungs- berichten wahrgenommen, welchergcstalt von dem Landmann große Klage geführt wird, daß die Sperlinge fich so sehr gemehrt und den Feld, sowohl als Gartenfrüchten großen Schaden täten, so haben Höchftgedachte. Seine königl. Majestät allergnädigst resol. diret und gut gefunden, das wegen Ausrottung und Vertilgung der Sperlinge unterm ll. Dezember>721 emanierte Edikt zu re- «wvieren und zu wiederholen. Se. königl. Majestät wollen und ver- ordnen andurch allergnädigst und zugleich ernstlich, daß in jedem der Untertan sowohl i« den Städten als auf dem platten Lanoe. sich die Ausrottung der Sperlinge mit allem Fleiß und Ernst an- gelegen sein lassen und ein jeder Einwohner, so ein Gut oder Acker besitzet, in den Landftäotcn zwey Köpfe und jeder Hufner oder Bauer zwölj. ein Kossäthe acht und ein anderer Einwohner auf dem Lande als Einlieger, Schäfer, Hute, Müller sechs Sper- lingsköpfe zwischen Johannis und Michaelis jeden JahreS an die Obrigkeit abzuliefern schuldig und gehalten sehn oder an deren Statt einen Dreyer zur Armenkasse des Ortes erlegen solle Es wird sämtlichen Landräten. CounnisMriiz locorura, Magistraten. Beamten und GerichtSobrigkeiteo. auch insbesondere dem FiSco hiermit aufgegeben, dahin zu sehen, daß dieser heilsamen Berorh- nung überall gehörig nochgelebct und zum Effekt gebracht werde und so weiter." Luch in Kurmainz   gab eS eine Sperlingsfteuer bi Höhe von sechs Köpfen dieser nichtsnutzigen Gassenjungen der Vogelwelt. die jeder Eigentümer eines bewohnten oder unbewohnten HauseS alljährlich herbeischaffen mußte, wenn anders er nicht für jeden fehlerchen Sperlingskapf mit einem Groschen gepönt werden wollte. Minder gemein- alö eigennützig erscheint demgegenüber ein Ukas dcS Markgrafen Friedrich Magnus von Baden-Durlach  , der an- ordnete, daß sämtliche erwachsenen männlichen Untertanen Sere- uisümi Wackitdienfte zu leisten hätten, sich aber durch«ine Ab- findungSsumme von der lästigen Pflicht befreien könnten. Wenig später schien«hm aber dieser Wachtdicnst nicht prompt genug zu funktionieren. Er stellte deshalb Berufswächter an, die aus der allgemeinen Staatskasse besoldet wuroen, erhob trotzdem die Ab- findungssummen weiter fort und zwang seine Durlacher   dem- ungeachtet noch zu weiteren Wachidiensten. Förderung der all­gemeinen Volksbildung und Steuerpolitik wußte ein Fürftenberger sehr genial miteinander zu verbinden, indem er einen amtlichen Aalender herausgab, den jeder kaufen mußte, wenn er fich nicht von diesem Zwange durch eine Steuer von zehn Talern befreien wollte. Herzog Karl Alexander von Württemberg   aber, der Vater des durch die Schubarttragödie bekannten Karl Eugens verbot, als er schon in die Netze des berüchtigten Süß Oppcnhcimer geraten war, den Handwerksbu eschen das Wandern, um ihnen, sobald sie Meister geworden waren, unter dem Titel eine?DispeasgeldeS" hohe Summen abzunehmen, weil sie keine Wanderjahre durch- gemacht und damit großer Mühseligkeiten und Ausgaben über­hoben worden seien. Wenn der Tokahcr Distrikt im ungarischen Komitate Zemplin in vergangenen Zeiten an den Wiener Hof eine schwere Menge edelsten WeineS abführen mutzte, so ist dies für Zeiten, in denen das System der mannigfaltigsten Naturalabgaben vorherrschte, nicht bemerkenswert. Recht seltsam ist dagegen die Begründung der einzelnen Posten, unter denen zwei Faß Tokayer alljährlich ge. fordert wurden, um darin das Brot für die Papageien des Kaiser  » aufzuweichen, während zwölf Kannen Ungarwein täglich zum »Schlaftrunk der Kaiserin" bestimmt waren. Zu allen Zeilen haben diejenigen Steuern, die sich gegen LuxuS und Schwelgerci richten, eine reich beschickte Requisitenkammer deS unfreiwilligen HumorZ gebildet. Nach einer Verordnung vom Jahre>393 hatten diejenigen, vi« in der Gewerksversammlung derAltflicker" im mittelalierlichen Berlin   so viel aßen, daß sie eS wieder von sich geben mußten, einen Geldbetrag zu zahlen, der nicht als Strafe, sondern als Steuer betrachtet wurde. Kurfürst Joachim ll. von Brandenburg erließ ldöb eine Spielsteuer, laut welcher der den Betrag von 333 Gulden übersteigenoe Ueberschuß verspielten Geldes und noch einmal so viel von feiten des Ge- winners an den Landesherrn zu zahlen war. Eine Vera des größten Steuerdruckes war die Regierungszeit des Kurfürsten Friedrich III.   von Brandenburg, de? nochmaligen ersten Preußenkönigs. der unmittelbar nach seiner Thronbesteigung sämtlichen Beamten eine zehnprozentige Einkommensteuer auf» erlegte und 1601 die Generaltopsfteuer ausschrieb, die ohne Aus» nahine jeden Bewohner des Landes traf und um ein Beispiel anzuführen selbst die mittellose Tagelöhnerin und das ärmste Gänfemäochen mit vier Groschen belastete. Er besteuerte die Kutschwagen, weil sie das Pflaster seiner Residenz runkierten und zog für dos Tragen von Perücken den sechzehnten Teil ihres An» schaffungspreises. mindestens aber drei Taler pro Jahr ein. Auch die Damen mußten das Tragen von Fontangen, entsetzlich hoher Hauben, gegen die von ollen Kanzeln Krieg geführt wurde, mit «>ner Jahressteuer von einem Taler büßen und der gleiche Betrag war von denjenigen zu entrichten, die goldene und silberne Sticke- reien auf den Kleidern trugen. Zur besseren Sleuerkontrolle wur» den die Perücken, gleichviel od sie im Inland angefersigt waren oder von außen eingeführt wurden, von der Behörde abgestempelt, und es war nun Sache der an den Toren postierten Akzisebeamtea, allejn die Stadt eingebrachten Gegenstände nach ungestempelten Perücken zu untersuchen. Auch auf der Straße waren die Leute nickt davor sicher, daß die Beamten ihnen die Perücken vom Kopfe rissen, um fie auf gehörige Abstempelung zu untersuchen Vom Jahre 1734 aber wurden durch den sestsrohen König auch Steuern auf die unentbehrlichsten Kleidungsstücke gelegt. Die Schuhmacher mußten das zugeschnittene Leder vor der Verarbeitung auf die Akzise zur Abstempelung bringen, und unnachsichtig trieb man von Schuhen, Stiefeln und Pantoffeln, Strümpfen. Hüten und Handschuhen die Steuer von einem Groschen pro Stück ein. Wer Kaffee. Tee und Schokolade trinken wollte, mußte sich die Erlaub» nis hierzu für den jährlichen Betrag von zwei Talern erkaufen. wofür er eine Quittung erhielt, die bei den häufigen Revisionen der Beamten in den öffentlichen Kaffeehäusern und Tabagien al» Legitimation diente. Das größte Kuriosum aber war die Jung» frauensteuer. die zwar nicht noch den physiologischen Kriterien, sondern von allen weiblichen Personen jedes SlandeS. die im Alter von 23 bis 43 Jahren unverheiratet waren, im Betrag« von viertelsährlich sechs Groschen erhoben wurde. Nicht einmal bis Schweineborsten blieben unversteuert, wenngleich auch die Er- findung hieser Steuer nicht auf oaS Konto des Königs, sondern des KommerzienrateS Kreutz   zu setzen ist. Es war verboten, den Schweinen die Borsten abzuschneiden, die um Johanni ausgerauft werden mußten, damit sie nicht ausfielen und zugrunde gingen. Die ausgerauften Borsten wurden dann an Fäden gebunden und' an Beamte des Königs abgeliefert, bei denen die Bürstenbinder ihren Bedarf decken mußten. Wehe dem Maurer, der im Winter ein selbst gemästetes Schwein schlachtet? und sich etwa einfallen ließ. auS den ihm doch unzweifelhaft gehörenden Schweineborften einen Maurerpinfel zum eigenen Gebrauch zu machen. Er konnte sich wegen Monopolbruches im Entdeckungsfalle auf ein? unsinnig hohe Geldstrafe gefaßt machen, von der schon der Denunziant allein zehn Taler erhielt. Aemtersteuern, wie sie Friedrich Wilhelm s. zugunsten seine« Rekrntenkassc einführte, indem seder, der ein Amt. eine Standes- erhöhung, ein Titel oder ein Privilegium erhielt, eine bedeutende Summe erlegen mußte, waren in allen Ländern gang und gebe und führen noch heute hier und da. z. B. in Oesterreich  , ihr Da- sein, wo es einen gewaltigen Unterschied für den Dekorierten mackt, ost er einen Qrderi- oder eine andere Auszeichnung, wie die Nobililierung. vie dock eiqenttich eine Ehrung durch den Landes» Herrn bedeuten,mit Nacksicht der Taren" erhält oder nicht. Da- gegen sind die Stenererperimente. die Friedrich der Große   mit dem Kaffee und den Kaffeetrinkern vornahm, ein Musterbeispiel sür die Finanzpolitik vergangener Zeiten. Weil die Erhöhung deS auf dem Kaffee liegenden Einfuhr- zolles nicht den finanziellen Erwartungen entsprach, erließ der König am 21. Januar 1781 eine neue Kofseeordnung, die den Privaten das Kaffcebrcnnen bei hoher Strafe verbot. Erlaubnis hierzu wurde nur in den Stadien den Adligen, den Offizieren. den Geistlichen, den Mitgliedern der Landestollegien und einigen Hofleuten erteilt. Hatten sie sich beim Akziseamt um einen Groschen einen Erlaubnisschein gelöst, so konnten fie sich Rohkaffee in den königlichen Niederlagen zum Brennen im eigenen Hause zum Preise von neun Groschen das Pfund kaufen, mußten aber im Jahre mindestens 23 Pfund verbrauchen.?Ille anderen Kaffee- trinker waren darauf angewiesen, gebrannten Kaffee zu kaufen, der in Blechbüchscn mit 24 Lot Inhalt um einen Taler erhältlich