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gründen ungleich leichter, allgemeiner und unaufhaltsamer als die verrat begangen, wenn sie auf Beförderung des Umsturzes der Wer Letteren verbreitet werden. fassung und auf dahin abzielende Aufwiegelung gerichtet sind. Wenn hin und wieder angeführt wird, durch bloße Theorien Auch durch Ratschläge, Mitteilungen von Anschlägen und Ge über Staatsverfassungen werde keine Staatsverfassung umgestoßen heimnissen und überhaupt durch Unterstützung der auf die Verund daher kein Hochberrat begangen, so ist dieser Sah in mehrfacher nichtung der Staatsverfassung gerichteten Absichten wird HochverBeziehung unbegründet. Auch Mord und Raub werden vorbereitet rat begangen.
und herbeigeführt, wenn die Theorie, daß sie nicht Verbrechen, Da die wirkliche Erreichung des hochverräterischen Zwede zum sondern erlaubte Handlungen sind, verbreitet wird. In eben diesem Tatbestande des Verbrechens des Hochverrats nicht erforderlich ist, Verhältnisse zum Umsturz der Staatsverfassung und des Staates so folgt daraus, daß diese Handlungen keineswegs als Versuche, selbst stehen die mit der Verfassung und den übrigen wesentlichen sondern als das vollendete Verbrechen des Hochverrats selbst anzu Eigenschaften des Staates unvereinbarlichen Theorien. Mögen sie sehen sind. Es ist daher z. B. ein auf den Umsturz der Staatsgleich als Gegenstand unserer Meditationen unschädlich und daher verfassung gerichteter Verein nicht bloß Versuch des Hochverrats, unverwehrt sein, so sind sie doch besonders höchst schädlich und un- sondern vollendetes Verbrechen des Hochverrats; der Versuch, einen erlaubt, wenn erstens sie anderen mitgeteilt und verbreitet oder solchen Verein zu stiften, dagegen aber Versuch des Hochverrats. zweitens öffentlich oder im Geheimen ins Leben gerufen werden. Diese Frage ist übrigens größtenteils eine bloß theoretische, indem Wer Verfassungstheorien, welche mit der Verfassung des Staates, hier schon der Versuch mit der Strafe des vollendeten Verbrechens dem er untertan ist, in Widerspruch stehen, und, wenn sie Wurzel belegt wird. fassen, diese Verfassung untergraben und auflösen, beharrlich und Teidenschaftlich sich hingibt und anhängt, der versetzt sich selbst in die Lage desjenigen, der durch unmäßigen und unvorsichtigen Gebrauch äußerer Reizmittel zu einem gemeinen Verbrechen sich hinreißen läßt und wird so wenig, wie dieser, durch selbstverschuldete Beschräntung seines freien Willens entschuldigt, wenn er in dem, sich selbst zugezogenen, exaltierten Zustande die dem Staate schuldige Treue berlebt. Wer aber von solchen, die Staatsverfassung untergrabenden Theorien dergestalt sich ergreifen und hinreißen läßt, daß er bersucht, sie mittelbar und berstedterweise allmählich in die Berfassung des Staates einzuführen und gleichsam einzuschwärzen, um dadurch lebere nach und nach jenen Theorien gemäß umzuformen, der macht sich daher eines, mindestens versteckten, Hochverrats an der Verfassung schuldig.
Wie wird das Verbrechen des Hochberrats
lekteren erforderlich.
begangen?
Als Resultate der bisherigen Bemerkungen ergibt sich: 1. daß die in eine äußere Handlung überall( überhaupt) noch nicht übergegangene bloße Absicht, die Staatsverfassung zu ändern, das Verbrechen des Hochberrats noch nicht begründe, mithin kriminalrechtlich nicht strafbar, wohl aber Gegenstand staatspolizeilicher Vorsorge und Sicherheitsmittel sei;
2. daß dagegen aber zum Tatbestande des Verbrechens des Hochverrats die Erreichung des Zweckes des Hochverräters, der Umsturz der Staatsverfassung, überall nicht erforderlich sei;
3. daß vielmehr der Hochverrat durch jede in eine Handlung übergegangene Aeußerung der Absicht, die Staatsverfassung umzustoßen, mithin durch jedes, auf diesen Zwed absichtlich gerichtete Unternehmen ohne Rüdsicht auf Bewegungsgründe oder auf Erfolg begangen werde; und
4. daß daher diese Tathandlungen und Unternehmungen eigentlich keine Versuche( Conate), sondern wirkliche Begehung des Hochverrats sind.
Kleines feuilleton.
Medizinisches.
Aus dem Begriff des Hochverrats selbst als Verbrechen folgt, daß zum Tatbestande neben der Absicht auch eine Handlung erforderlich sei. Auf der andern Seite geht aber auch aus dem Begriff des Verbrechens des Hochverrates hervor, daß dasselbe durch jede Handlung, durch welche der Staatsuntertan seine, auf Vernichtung des Staates oder der Staatsverfassung gerichtete Absicht tätig äußert, mithin durch jede, zur Ausführung jener Absicht von Ueber die Ansteckungskraft des Krebses. Aneinem Staatsbürger unternommenen Handlung begangen wird. steckung und Vererbung sind die beiden großen Drohungen, die Die wirklich erfolgte Auflösung und Vernichtung der Staats- den Inhalt der Pandorabüchse erst zu einem wahren Fluch für verfassung ist weder nach der Natur der Verbrechen überhaupt, noch die Menschheit gemacht haben. Daß man nicht sein ganzes Leben insonderheit dieses Verbrechens zum Tatbestande und Wesen des lang gesund sein kann und daß man überhaupt sterben muß, sieht Der Hochverrat wird durch jede, auf den Umsturz des Staates ieder ein und findet sich damit ab. Biel schwerer leidet man unter dem Gedanken daran, schon von den Eltern die Neigung zu irgend oder dessen Verfassung absichtlich gerichtete Handlung eines Staats- einer gefährlichen Krankheit ererbt zu haben oder durch die untertans, ohne Rücksicht, ob sie diesen Zweck erreicht oder verfehlt Berührung mit den Mitmenschen ahnungslos in eine solche zu verhat, begangen. Es ist völlig gleichgültig, ob sie eine Begehungs- fallen. Daher ist die Forschung mit vollem Recht unablässig darauf oder Unterlassungshandlung und ob sie auf den Hochverrat mittel- gerichtet, das Wesen der Vererbung und Anstedung für alle Krantbar oder unmittelbar gerichtet war. Ebenso ist es völlig gleich beiten zu ergründen. Die Untersuchungen über die Vererbung haben gültig, ob sie für den wirklichen Umstura der Verfassung in einem schon sehr zur Beruhigung der Menschheit gedient, und die Fort näheren oder entfernteren Grade gefährlich war. Auch ist in dieser schritte der Gefundheitspflege tragen weiterhin dazu bei, die Furcht Beziehung gleichgültig, ob diese Handlung an sich und, wenn sie von vor der Vererbung von Krankheiten zu verringern. Ueber das Wesen der der ihr zum Grunde liegenden Hochverräterischen Absicht nicht aus- Ansteckung weiß man bei vielen Krankheiten schon sehr gut Beicheid, gegangen und begleitet wäre, eine erlaubte oder unerlaubte Hand- aber für einige der schlimmsten fehlt es noch immer an einer hinlung ist. Demnächst kommt es darauf, ob diese Handlung eine reichenden Aufklärung, so namentlich für den Krebs. Kann man sich öffentliche oder verborgene ist, um so weniger an, als es in der auf der einen Seite nicht wohl gegen die Erkenntnis verschließen, Natur der Sache liegt, daß der Anfang dieses Verbrechens ver- daß eine Uebertragung des Krebses möglich ist, so tann er andererborgen und geheim ist. Endlich ist es völlig gleichgültig, ob diese feite nicht als ebenso ansteckend bezeichnet werden, wie etwa Handlung eine gewaltsame war oder nicht. Im Gegenteil dürfte Scharlach , Masern, Cholera und dergleichen. Das Journal der das heimliche Gift der Hochverräterischen Verführung des Volkes Amerik. Mediz. Vereinigung widmet der Frage der Krebsfür den Staat und dessen Rechte in der Regel wohl gefährlicher sein, ansteckung einen lehrreichen Leitartikel, worin die neuesten als offene und gewaltsame Handlungen. Denn es ist für den Staat Forschungen zusammengefaßt werden. Bu den stärksten weit gefährlicher, wenn Individuen für Erreichung ihrer Zwede Beweisen für die Ansteckung des Krebses ist das das häufige das Volk aufregen und dessen Kraft in Bewegung sehen, als wenn Auftreten der Krankheit bei Ehegatten gezählt worden. Vor sie dazu nur ihre eigenen Kräfte anwenden. einigen Jahren erregte eine Veröffentlichung von Dr. Behla erUnter den verschiedenen Handlungen, durch welche der Hoch- hebliches Aufsehen, worin nicht weniger als 118 solcher Fälle verberrat begangen wird, find die wider die bestehende Staatsver- zeichnet waren. Jedoch ist später nachgewiesen worden, daß der daraus fassung und zur Bewirkung des Umsturzes derselben gestifteten Vereine, Verbindungen, Gesellschaften und Zusammenkünfte die gefähr- wenn beispielsweise ein Mann an Magenkrebs und zehn oder fünfgezogene ungünstige Schluß nicht als zwingend betrachtet werden kann. lichsten. Es kommt lediglich auf den Zweck der Verbindung und der Versammlung, nämlich darauf an, ob rechtswidrige Bewirkung zehn Jahre später seine Witwe an Brustkrebs stirbt, so wäre es unberechtigt, die Krankheit beider miteinander in Beziehung zu der Veränderung der Staatsverfassung Zweck und Gegenstand der bringen, wie es bei den früheren Erörterungen häufig geschehen Verbindung und Zusammenkunft ist. Denn alsdann ist dieselbe ist. Es wird nur zu oft vergessen, daß die Strebskrankheit leider eine auf Umsturz der Staatsverfassung gerichtete Handlung, durch so verbreitet ist, daß fast jeder zehnte Mensch jenseits des welche allein, auch wenn die Mitglieder der Verbindung oder der dreißigsten Lebensjahres daran stirbt. Unter diesen Umständen Busammenkunft, außer der Versammlung, für diesen Zwed nicht ist die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung groß, daß tätig gewesen sein sollten, der Hochverrat nicht nur versucht, sondern ihre Erwerbung durch Ansteckung schon aufs gründlichste wirklich begangen wird. Allein der Hochberrat wird nicht bloß durch die geschlossenen dies scheint der Krebs unter Eheleuten keineswegs eine so häufige bewiesen werden muß, um als glaubhaft gelten zu können. und förmlichen Vereine, sondern überhaupt durch jede, auch form- Erscheinung zu sein, wie man zeitweise angenommen hat. So viel lose, Faktionen und Verbindungen begangen, wenn sie für einen fann wohl schon bei dem jetzigen Stand der Kenntnis versichert der hochberräterischen Zwede tätig sind. Der Hochverrat wird ferner durch Aufwiegelung gegen die be- werden, daß der Krebs auf anderem Wege als durch unmittelbare Stehende Verfassung und zur Auflösung derselben begangen. Dahin Heberimpfung nicht von einer Person auf die andere übertragen gehört auch die Aufsuchung und Anwerbung von Gleichgesinnten und Genossen. Da Nede und Schrift die Schranken der Gedanken berlassen haben und Handlungen sind, so wird auch durch diese HochVerantw. Redakteur: Richard Barth , Berlin . Druck u. Verlag: VorwärtsBuchdruckerei u.Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.
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