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gängen im Nerben? Die Antwort lautet: gar teinen. Den schmach, nach vermoege der Recht vnnd ermessung deß Nichters, elektrischen Strom gebraucht man in der Behandlung von Nervens gestrafft werden." frankheiten nur als bequemes Reizmittel, um durch dieses den Dagegen fehlt in dem Entwurf zur Strafgefegreform eine Stoffwechsel der Nerven( oder Musteln) anzuregen. Durch Lätig Formulierung der Klassenjuftiz, wie sie fich praktisch im Falle keit wird der Stoffwechsel der Bellen und Organe verstärkt, die Eulenburg und tausend anderen offenbart hat. Vielleicht kann hier Blutzirkulation in ihnen wird größer und die Organe nehmen ein„ nueglicher Tractat" als Vorbild dienen, wie ihn ein Autor fchließlich an Umfang zu. Das fennt ein jeder von den Muskeln des sechzehnten Jahrhunderts gibt von den scharpffen Fragen, wie her. Dasselbe erreichen wir auch durch systematisch durchgeführte darinn sich ein Richter halten soll, auff daß er im in der sach nit Reizungen, wobei der elektrische Strom dant geeigneten Apparaten zu viel oder zu wenig tue, 2c. auß den Doctoribus gezogen". sich sehr bequem handhaben und abstufen läßt. Darum hat mit den scharpffen Fragen" ist die Folter gemeint, bei deren der elektrische Strom als Neizmittel so großen Vorzug zum Anwendung die nackteste Klassenjustiz obwaltete. Man höre: Beispiel vor den mechanischen Reizen, die sich natürlich nicht" Bu der dritten Frage, wie die scharpf frage geschehen, vnd der so fein abstufen lassen wie der elektrische Strom. Allerdings kommt Richter fuer ein ordnung darinn halten sol, wann er jrer viel zu in der Behandlung von Nerbenerkrankungen manchmal auch der fragen hat? Hierinne ist zu antwarten, daß die scharpffe frage fol mechanische Reiz in Anwendung, so in Form verschiedener Massage- geschehen mit einer maß vnd mit vernunfft." arten. Bei der Anwendung des elektrischen Stromes in der Medizin kommt auch in Betracht, daß auch die Art der Reizung ob mechanisch oder elektrisch nicht gleichgültig für das franke Organ und für den Erfolg der Behandlung ist. Auch die verschiedenen Arten des elektrischen Stromes wirken verschieden auf die lebendige Substanz. Daher die Vielgestaltigkeit in der Behandlung mit Elektrizität.
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Vorbilder der Strafgefetzreform.
Und zwar ist eine Maß und Vernunft" in drei Punkten zu beobachten, von denen uns hier der zweite interessiert:
Zu dem andern, sol inn der scharpffen Frage der Richter ansehen die eigenschafft der Personen die gefragt werden sol, denn härter zu fragen find die eigen Knechte vnd harte Leut, den die frehen vnd subtiles Leibs find..."
Ja, die privilegierten Klassen werden gänzlich mit der Folter verschont:
Zu der sechsten Frage, ob ein Richter alle Person moege
fragen laffen, oder ob etliche im Rechten der ſcharpffen frag befreyet
find? Hierzu ist zu antworten, Daß alle Person, sie seind Weibsoder Mannsbild, wo wider sie genugsam bermutung sind, moegen befragt werden, Außgeschlossen die Person die im Rechten darvon befreyet sind..
Das sind nun außer Unmündigen, 70- jährigen, Schwangeren: " Jtem die Personen, die in einer wirdigkeit vnd dignitet sind, vnd" ihre Kinder, sollen nicht befragt werden, Als Doctores, Regierer der Stätte die man Decuriones nennt, Ritter wo die ihre Ritterschafft vben, Aber die Ritter beh uns, dieweil sie der Ritterschafft nit gebrauchen, sondern sich mit Bürgerlichen haendeln beladen, als die Doctores fagen, mögen die befreiung der Rittern nicht gebrauchen."
Die Brutalitäten, die sich Scharfmacher aller Art in das fünftige Etrafgesetz hineinzubringen bemühen, nehmen mehr und mehr mittelalterlichen Charakter an. Genauer ausgedrückt, ist es freilich nicht das eigentliche Mittelalter( da diesem noch die Zuspißung der Klassengegensäze fehlte), sondern der Ausgang des Mittelalters und der Beginn der sogenannten Neuzeit, in denen sich die Herrschenden rückfichtslos aller Mittel bedienten, um die zunehmenden Proletariermassen zu Inebeln. Hauptmittel war natürlich die Juftig, und wenn man so manche Absätze etwa der Carolina, der peinlichen Gerichts ordnung Karls V. von 1532 lieft, so begreift man wohl eine gewisse Sehnsucht der agrarischen wie der industriellen Scharfmacher nach der guten alten Zeit. Da ist z. B. der Artikel 127 über die Straff alten Gefeße nicht auferstehen lassen wollen. Freilich, so ganz unbefehen würden gerade unsere Ritter" die Es gibt da nämlich der jenigen, so auffruhr des Bolds machen". Das Gemein vnd Baragraphen, die in alter Zeit wesentlich auf die Juden zugeschnitten deß H. Roem. Reichs Recht" bestimmt darüber: waren, die aber heute den Junkern das Leben sauer machen würden. " Von Fuerkauff des Getreydts und Fruechte. Gemein Recht.
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So einer in eim Landt, Statt, Oberkeit, oder Gebiet gefährliche fürseßliche vnd boßhafftige auffruehren deß gemeinen Bolds wider die Obrigkeit macht, vnd das also auff ihn erfunden wuerde, der soll nach groeß vnd gelegenheit seiner mißhandlung, je zn zeiten mit abschlagung feines Haupts gestraft, oder mit Ruthen gestrichen, bund auß dem Landt, Gericht, Statt, Flecken oder Gebiet, darinn er die Auffruehren erwedt, verweißt werden, darinn Brtheilen und Richter gebuerlichs rahts, damit niemandt vnrecht geschehe, vnnd also boeßlich empoerung berhuet, pflegen sollen."
Was alles zum Aufruhr gezählt wurde, zeigt z. B. das Wurmbser Stattrecht":
So z. B.:
Wer Gesellschafft anrichtet, das Getreydt auffzutauffen und in Thewrung zu bringen, Oder wer sein Korn oder Getreydt vmb ein billich auffgeld nicht hingeben, sonder gefährlichir thewrung damit erwarten woelt, Dem mag sein gewerbe, so er fuehret, zur straff nider gelegt vnd verbotten, oder aber ein zeitlang deß Landts verwisen werden, je nach gelegenheit, vnd ist darzu einer Geltpeen verfallen... nd mag man auch gegen einem solchem, bnan gesehen aller Ferien, gerichtlich procedieren. Dann diß Laster Das andere aber ist dem gleich:
Die Statt Wurmbs ordnet... daß die so Copuley, verfammlung oder aufflauff machen oder bewegen wider den Naht oder geist sehr berhast.. meine Statt, dem gemeinen nutz vnd Magistrat zutvider, sollen mit mit dem Schwerdt gericht werden."
Was gäben die Feinde des Koalitions- und Streifrechts heute für so ein bischen Reichs- Ordnung", etwa mit der Straff" der jenen, so boeßlich außtretten, jemand das sein wider recht abbraeuwen vnd tringen":
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Von Fuerlauff deß Viehs. Gemein Recht, Reichs vnd Landtsordnung. Deßgleichen die Eygennueßige vnd ins gemein hochschaedliche Monopolien vnd Vorkauff beid an großen vnnd kleinem Biehe, wuerd bei verlust derselbigen verbotten vnnd gestrafft." Zum Schluß ein( natürlich nur im 16. Jahrhundert) zeitgemäßes Exempel, das unser Gewährsmann beim Kapitel„ Straff der Richter,
Vielfaltig begibt es sich, daß mutwillige Personen, die Leut wider recht vnd vnbillichkeit bedraeuwen, entweichen an end, vnd zu solchen Leuten, da mutwillige beschaediger enthalt vnd behstandt finden, die auch mehrmals die Leut durch solche draewung vnd forcht, so Geschend nemmen" anführt: wider recht vnd billigkeit dringen, auch an recht vnd billigkeit sich nicht lassen genuegen, etc. Diefelbige wo fie in Gefaengnuß taenien, werden sie mit dem Schwerdt, als Landtzwinger vom Leben zum todt gericht, vnangesehen, ob sie sonst nit anders mit der that gehandelt hetten." Das„ Gemein Recht" ergänzt dieses Borgehen gegen„ Arbeiter
fekretäre":
Alexander Seuerus Imp.( Saifer Alexander Severus ) so offt er einen Richter gesehen, der ein Gabendieb und Geschendfreffer gewesen ist, hat er ihm also bald mit den Fingern in das Geficht gefahrn, vnd ein Auge außftoßen woellen. der gute fromme Fuerst, folte er jetzt leben, wuerde er warlich der Finger nit gnug haben, oder ja deß außstoßens der Augen bald muede werden. Denn es wuerde im der arbeit zu viel vor die hand tommen."
Heute betätigt sich die Klassenjuftig natürlich nicht bank brutaler Bestechung. Aber S. M. Severus würde trotzdem fingen dürfen: D daß ich tausend Finger hätte! gum Glüd ist diese augen
„ Es werden auch solche Thaeter für offen Landtszwinger geachtet, und so dieselbige Buergerlich angellaget, seind sie schueldig dem Vergewaltigten feinen Schaden, mit bierfaltigem abtrag zu tehren, vnnd haben darzu ihre Ansprach verlohren. Wo aber solche Thacter peinlich angeflaget wuerden, mag gegen ihn, nach gestalt vnd gelegenheit des verbrechens, mit straff nach berahtlichem mörderische Imperatorenforte ausgestorben. ansehen, vnnd gutbedunden deß Richters, fortgefahren werden."
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Muten diese Paragraphen uns heute, wo die Reaktionäre beständig nach Ausnahmegefeße schreien, fast modern an, so nicht minder die Methode, mit der die Carolina unbequemen Wahrheiten an den Kragen ging. Wie die Strafgesetreform heute den Wahrheitsbeweis nach Belieben einschränken möchte, so besagte Artikel 110 der Carolina über die Straff der Schmachichrifften, Libelli famosi genannt, Auch oeffentlicher Iniurien, schmach vnd laesterwort": Welcher Schmachbrieff heimlich außbreitet, vnd sich mit seinem rechten Tauff vnnd zuzamen nicht vnterschreibet, also jemand vnrechtlichern Weise, laster vnnd vbel zumist, derselbige Zaesterer wirdt mit der peen, in welche er den vnschueldigen geschmä[ c] hten, durch seine boeie vnwahrhafftige Lacsterschrifft hat bringen woellen, geftrafft. Vnd ob auch schon die auffgelegte schmach der zugemessenen that, fich warhafftig erfuende, sol dennoch der Ausrufer solcher
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Kleines feuilleton.
Physikalisches.
Das St. Elmsfeuer. Es ist nicht im mindesten, berwunderlich, daß die Erscheinung des sogenannten St. Elmsfeuers von den Seefahrern mit so vielen Sagen und mit allerhand Aberglauben umgeben worden ist. In dem Auftreten der bläulichen Strahlen an Mastspitzen und anderen Teilen des Schiffes gerade zu Zeiten eines schweren Unwetters liegt eben etwas Rätselvolles. Heute wissen wir längst, daß dies Leuchten eine einfache und harm tose Ausstrahlung von Elektrizität ist und nichts weiter zu bedeuten hat, als daß eben die Luft start elektrisch geladen ist, was sich ins