Einzelbild herunterladen
 

Nr. 36. 17. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Dienstag, 18. februar 1900.

Reichstag  .

Abg. Dr. Haffe( natl.):

Unterstaatssekretär v. Richthofen:

eine

Der

Auf Antrag des Abg. Czielski( Pole) tritt das Haus in die Be­sprechung der Interpellation ein.

Justizministe Schönstedt  :

Die Be

Staatssekretär Nieberding: Reichstag   stets kritisiert worden. Zum letzten Male war das bei Ich habe auf die Anfrage des Herrn Interpellanten zu erwidern, dem Löbtauer 11rteil der Fall imd dabei hat Der 146. Sigung vom 12. Februar 1900, 1 hr. daß es dem Herrn Reichskanzler nicht bekannt ist, daß dem§ 187 Staatssekretär Nieberding dieses Necht anerkannt. der Interpellanten eine Auslegung gegeben werde, welche die Rechtspflege gefährdet. schlverde der halte ich für durchaus be Am Bundesratstisch: Graf Bülow, Schönstedt  . Ueber die Auslegung dieser Gesegesbestimmung ist weder dem Herrn gründet. Das preußische Gerichtskostengesetz, das bei Hinzu­Zunächst steht auf der Tagesordnung die erste Beratung des Reichskanzler noch dem Bundesrat eine Beschwerde zugegangen, sie ist ziehung eines Dolmetsches eine 25 prozentige Erhöhung der Ge­Gefegentwurfs betr. die Freundschaftöverträge mit Tonga  , also im Bereiche der Reichsverwaltung völlig unbekannt. Die richtskosten außer den Kosten für den Dolmetsch festießt, steht in Samoa   und Zanzibar. preußische Justizverwaltung, bei der solche Beschwerden eingelaufen frassem Widerspruch mit dem Geist und dem Sinn des§ 187 des Staatssekretär Graf Bülow: find, ist stets bemüht, die Fälle fachlich zu prüfen. Uebrigens steht Gerichtsverfassungs- Gesetzes und noch mehr mit dem Gesetz über die Die Vorlage stellt mir eine Konsequenz der Ihnen bereits dem, der sich durch eine gerichtliche Verfügung verletzt sieht, stets der freiwillige Gerichtsbarkeit. In diesem letzten Gesez ist ausdrücklich bekannten, mit England und Amerita abgeschloffenen Verträge Weg der Beschwerde an die höhere Instanz offen. Inwieweit die einzelnen der Gebrauch einer andren Sprache als der deutschen   gewährleistet. betreffend die Neuregelung der Besigverhältnisse auf Samoa  , Fälle, welche der Herr Interpellant vorgetragen hat, zutreffend find,( Sehr richtig! im Centrum und links.) Das preußische Gesetz hat den Tonga, Salomons Jufeln = usw. dar. Ich ertenne entzieht sich der Beurteilung des Herrn Reichskanzlers, da ihm die die Tendenz, die polnische Sprache zu bekämpfen. Dazu ist gern an, daß imms Amerika   die reinliche Scheidung auf Fälle bisher unbekannt geblieben sind. Was die Frage anlangt, ob aber die Rechtsprechung nicht da. Das politische Parteigetriebe Jit dem preußischen Samoa nicht erschwert, Yondern im Gegenteil erleichtert hat.( Hört! Der Herr Reichskanzler bereit sei, die hervorgehobenen Mißstände soll den Gerichtsfälen fernt bleibeit. hört!) Unser Verhältnis zu den Tonga- Inseln  , die wir abtreten, zu beseitigen, so ergiebt sich deren Beantwortung aus dem bereits Falle ist ein Stück Hakatismus in die Gerichtsfäle getragen worden. war immer ein sehr loses. Wir besaßen das Recht, dort eine Kohlen- Gejagten. Durch das vorgebrachte Material scheint mir bewiesen zu sein, daß station anzulegen, haben dieses Recht aber niemals geltend gemacht. arge Mißgriffe vorgekommen find. Man sollte den Leuten in Bezug Unfere wirtschaftlichen Beziehungen zu den Tonga- Inseln   waren im auf die Sprache entgegenkommen. Wir machen ja ähnliche Er steten Rückgang begriffen. Was das Recht der Exterritorialität auf fahrungen bei Leuten, die gewöhnlich platt sprechen und sich nur sehr Zanzibar   angeht, so war diefes Recht thatsächlich Justizminister Dr. Schönstedt: schwer Hochdeutsch ausdrücken können. Die Leute athmen auf, wenn Schale ohne Kern und auch diese Schale stand uns nur bis dienen zu können, wenn ich mir einige Bemerkungen dazu erlaube, sich seiner Muttersprache bedient und es ist eine Vergewaltigung, an Nachdem die Besprechung beschlossen ist, glaube ich der Sache sie platt reden dürfen. Es ist ein Naturrecht jedes Volkes, daß es 1902 noch zu. Endlich haben wir noch ein besonderes Abkommen da ja die vorgetragenen Fälle im wesentlichen der preußischen diesem natürlichen Recht, wenn man Polen   einsperrt, weil sie der mit England und Amerika   getroffen, daß alle Schadensersatzansprüche, die erhoben werden können infolge der Wirren auf Samoa  , einem Gerichtspraxis entnommen find. Die Beschwerde hätte überhaupt deutschen Sprache nicht mächtig sind.( Lebhafter Beifall im Centruin unparteiischen Schiedsgericht unterbreitet werden sollen. Schieds- ins preußische Abgeordnetenhaus gehört. Als vor einigen Wochen und links.) richter soll der König von Schweden und Norwegen   sein. die Interpellation auf der Tagesordnung stand, ließ ich den Ab­Staatssekretär Nieberding: wirtschaftliche Wert der Jnfehr, die wir erhalten, ist ein geordneten Ezarlinski bitten, mir das Material zur Verfügung Ich habe nie bestritten, daß der Reichstag   prüfen kann, ob ciit erheblicher, und wir hoffen, daß ihr wirtschaftlicher Wert zu stellen. Darauf ist leider nichts erfolgt.( hört! Hört!) Die Landesgesetz mit dem Reichsgeies in Widerspruch steht. sich unter deutscher Herrschaft noch heben wird. Am höchsten Verhandlung kann demnach nicht den sachlichen Erfolg haben, den sie handelt es sich aber gar nicht bei der Interpellation. Diese handelt stelle ich den Wert, den die Erwerbung Samoas   für das hätte haben sollen. Zur agitatorischen Ausbeutung mag sie sich ja nur vom§ 187. Das preußische Gesetz hat den Zweck, Mißbräuchen deutsche Selbstgefühl hat. Es ist viel deutsches Blut dort gefloffen eignen.( Lebhaftes Oho! bei den Polen  .) Ich spreche rein objettiv entgegen zu treten und dieses Recht kann sich die preußische Gesetz­und die Erwerbung Samoas   war für uns eine Frage der nationalen und wiederhole, daß sich die Sache vielleicht zur agitatorischen Aus- gebung nicht nehmen lassen. Die Behauptung, daß in die Gerichts­Würde geworden.( Sehr richtig! rechts.) Die Verträge werden beutung eignen mag, aber hier nicht erschöpfend behandelt werden fäle Bolens der Hakatismus Einzug gehalten hat, muß ich bestreiten: hoffentlich allen Parteien zum Vorteil gereichen. Wir sind natürlich fann.§ 186 des Gerichtsverfassungs- Gesezes bestimmt, die Gerichts- Ich stehe dem Hakatismus vollständig fern. nicht darauf ausgegangen, eine der andern Mächte hineinzulegen sprache ist deutsch.  § 187 behandelt dann den Ausnahmefall, daß Abg. Motty( Bole) das ist nicht unsre Art-, haben uns aber auch nicht übers Ohr Sprache nicht mächtig ist; dann soll ein Dolmetscher heran brauch von Polen   getrieben werde. unter Beteiligung einer Person verhandelt wird, die der deutschen   bestreitet auf Grund seiner richterlichen Erfahrungen, daß der. Mih hauen lassen. Ich würde es daher mit besonderem Dank anerkennen, Es tomme kaum vor, daß wenn diese Verträge, die die Ergebnisse langwieriger Verhandlungen gezogen werden. Es ist zweifellos, daß diese Frage, ob der ein Pole der Wahrheit zuwider erklärt, er sei der deutschen Sprache find, die Zustimmung dieses hohen Hauses finden, damit sie endgültig Gericht zu beantworten ist, und daß nicht die einseitige Betreffende der deutschen Sprache mächtig ist, mächtig ist, durch das nicht mächtig. in Kraft treten können.( Bravo  !) Erklärung der betreffenden Person für das Gericht bindend ist. Es ist eine Thatsache, daß in den letzten Jahren sich die Fälle Natürlich ist zuzugeben, daß Fehlgriffe vorkommen können, und daß gehäuft haben, in denen polnische Zeugen erklärten, nicht deutsch zu Zu den Berträgen wird ja gar nicht unsre Zustimmung erfordert, der Richter ohne genügende Gründe die Stenntnis der deutschen   verstehen. Das kann nur auf die polnische Agitation zurückgeführt sondern es wird nur die Zustimmung des Reichstags dazu verlangt, Sprache bei den zu Vernehmenden annimmt. Die Justizverwaltung werden.( Unruhe bei den Bolen.) nebrigens ist es auch nicht zu bestreiten, daß die bisherigen Verträge gang oder teilweise außer Anwendung thut ihrerseits alles, was geschehen kann, um die Richter zu einer daß oft böswillig die Kenntnis der deutschen Sprache abgeleugnet wird. gejezt werden dürfen." Es ist doch merkwürdig, daß der Reichstag   rein objektiven Prüfung diefer Frage zu bestimmen. Außerdem steht Es ist selbst durch polnische Zeugen erwiesen, daß dies oft geschehen in solch wichtigen Dingen gar nicht gefragt wird und einfach seine dem Betreffenden das Rechtsmittel der Beschwerde an das Ober- ist. Ja ein Zenge hat selbst Ern. Bigung der Strafe beantragt mit Zustimmung geben foll, nachdem fremde Staaten längst die Ver- landesgericht zu, wovon man leider außerordentlich wenig Gebrauch der Begründung, er gestehe ein, daß er in der That deutsch   verstehe, träge beschlossen haben. Was die Verträge selbst anlangt, so ist ja macht. Der Abg. Czarlinski hätte gut gethan, sich lieber den Lenten aber nicht deutsch habe sprechen wollen. Es liegen sogar Fälle anzuerkennen, daß sie im für Deutschland   günstig bei Abfassung der Beschwerde zur Verfügung zu stellen. Seit einer vor, wo Dienstmädchen, die jahrelang bei Deutschen   gedient haben, find, es ist zu bedauern, daß tvir nicht schon Reihe von Jahren wird von uns Kontrolle geübt, in welcher Weise erklärten, sie verständen nicht deutsch. Die Ausführungen des Tange in den Befizz von Samoa   gelangt sind. Der diese Bestimmungen gehandhabt werden, und da, wo Breis, den wir dafür bezahlt haben, ist jedenfalls zu hoch, die Oberlandesgericht den Eindruck gewinnt, daß nicht mit der das Abg. Rören hatten wohl juristisch wenig Bedeutung. Abtretung von Tonga   wäre eine genügende Kompensation genvejen. nötigen Vorsicht vorgegangen wird, ergehen entsprechende Berfügungen. Abg. Graf Stolberg( f.): Selbstverständlich wird nunmehr auf Samoa   in den Schulen und Der Herr Interpellant hat einen Fall in Thorn erwähnt, wo ein Die Interpellation gehörte ins preußische Abgeordnetenhaus, fonstigen Anstalten sowie in den Missionen neben der Landessprache Senecht mit Gefängnis bestraft wurde, der des Deutschen   angeblich daher habe ich auch gegen die Besprechung gestimmt. Eine Be­nur die deutsche Sprache herrschen dürfen. Was die Verwaltung an nicht mächtig war. int Der Bursche war 18 Jahre alt, hatte 8 Jahre spreching hier Reichstag   dient zur Verschärfung betrifft, so werden hoffentlich weniger Juristen und mehr praktische die Schule besucht und hatte ein Zeugnis von seinem Lehrer, daß der Gegenfäße ohne praktisches Resultat. Ich stehe gaitz Rente dorthin gesandt werden. Die Vorlage enthält nichts über er der deutschen Sprache soweit mächtig war, um seine Gedanken auf dem Standpunkt des Herrn Abgeordneten Bassermann, die Entschädigung für die Befchießung Samoas  . Der Herr Staats- in einfachen deutschen   Sägen zum Ausdruck zu bringen. Außer daß eine Abänderung des§ 187 des Gerichtsverfassungs- Gesetzes jekretär hat von dem Schiedsgericht gesprochen. Wir bedauern, daß dem erklärte seine Mutter, daß er sehr gut fich deutsch   vernehmen mötig ist. Ich kenne die Verhältnisse in den polnischen Gebieteir die Anrufung eines Schiedsgerichts überhaupt nötig war, und erlassen könne. Dieser junge. Mann hat seine Strafe verbüßt und hat sehr genau( Rufe bei den Polen  : Wir auch!), es kommt in der That warten, daß wir jedenfalls nichts zu zahlen brauchen.( Bravo 1 bei sich nicht beschwert. den Nationalliberalen.) Der 2. Fall betraf die Frau cines Gastwirts häufig vor, daß die Leute böswillig behaupten, nicht deutsch zu ver­in Thorn  , dic erklärte, nicht Deutsch   zu können. Zwei anwesende stehen. Wenn die polnischen Arbeiter etwas von ihrem Herrn Beugen bezeugten aber, daß diese Angabe unwahr sei. Darauf ist sie wollen, können sie immer deutsch   sprechen, wenn der Herr aber bestraft worden. Die Beschwerde ist, weil sie von unzuständiger etwas von ihnen will, verstehen sie nicht mehr deutsch.( Lachen bei Seite ausging von dem Manne, zurückgewiesen worden. Was den den Polen  .) Abg. Stadthagen  ( Soc.): all in Bojen anlangt, so ist da die Beschwerde von Erfolg gewefen, so daß sich dieser Fall kaum zur Frage der Interpellation eignet. Es ist ganz klar, daß nach§ 187 des Gerichtsverfassungs- Gesetzes Was die Bestimmung über die Gebührenordnung anlangt, so liegt jedem, der erflärt, er sei der deutschen Sprache nicht mächtig, bor  dieſe außerhalb der Zuständigkeit des Reichstags. Als eine rigorose Gericht ein Dolmetscher gestellt werden muß. Wir haben ſeiner Zeit sogar den weitergehenden Antrag dazu gestellt, daß Das Haus tritt sofort in die zweite Beratung der Vorlage ein, vielen Fällen unmöglich ist, wenn jeder das Verlangen der Zuziehung dan Ich kann schließlich nur betonen, daß eine Verhandlung in im Interesse der objektiven Wahrheit ein Dolmetscher auch werden zugezogen muß, wenn ein dritter Be­und genehmigt dieselbe ohne weitere Debatte. eines Dolmetschers stellen kann. Der§ 187 würde dadurch jeden teiligter jagt, daß ein Zeuge der deutschen Sprache nicht Wert verlieren. mächtig sei: Der Reichstag   hat die Pflicht darauf zu achten, daß der Geist der von ihm erlassenen Gesetze nicht durch Landes­Abg. Dr. v. Dziembowski- Pomian  ( Bole): gesetze lädiert wird. Das preußische Gerichtstoftengesek legt aber Früher hat eine ganz vernünftige Auslegung des§ 187 statt eine Art Strafgebühr demjenigen auf, der von dem Rechte Gebrauch gefunden, selbst nach Einführung des Sprachengefeges gab sie zu macht, das ihm durch das Reichsgesetz gewährt wird. Es ist un Staatssekretär Dr. Nieberding erklärt sich bereit, die Inter  - furs wieder schärfer geworden ist, haben sich die Beschwerden ge zu eruieren, jemand gegenüber. keinen Beschwerden Anlaß. Erst in letzter Zeit, seitdem der Polen  - denkbar, daß ein Richter, dem wirklich daran liegt, die Wahrheit der erklärt, er sei der pellation sofort zu beantworten. häuft. Es scheint angenommen zu werden, daß eine Agitation der deutschen Sprache nicht mächtig, sich herausnimmt, zu erklären: Polen   dahin geht, die Polen   vom Sprechen der deutschen Sprache Du bist wohl der deutschen Sprache mächtig.( Sehr richtig! bei abzuhalten. Das ist aber keineswegs der Fall, im Gegenteil, es ist den Polen  .) Es wird nun behauptet, daß die Leute oft nur nicht der allgemeine Wunsch, daß die Polen   deutsch   lernen, damit sie deutsch   sprechen wollen, trotzdem sie es können. Welche Beweise haben wie sich die Leute abmühen, die deutsche Sprache zu sprechen. deutsch   hören und auch lesen kann, oder ob er im stande ist, sich korrekt Ich weiß aus meiner Praxis zu genau, Sie aber dafür? Es ist doch ganz etwas andres, ob jemand Die Richter gehen seit zwei Jahren sehr schneidig vor. Sie ver- deutsch   ausdrücken zu können, besonders wo es sich wie vor Gericht hängen gleich das Strafmaximum. Der Arbeiter muß seine drei darum handelt, möglichst genau die Gedanken wiederzugeben. Tage abfizen und da wundert sich der Herr Justizminister noch, daß wenn mir jemand sagt, er fei der deutschen Sprache Der Ausdruck brutale Bestrafung" verstößt gegen die Ordnung sich die Leute nicht beschweren. Sie wollen nicht noch Gebühren nicht mächtig, so bin ich es der Heiligkeit des Eides des Hauses. Ich bitte derartige Ausdrücke nicht zu gebrauchen. hinterherwerfen und sagen: Gott bewahre mir vor den Gerichten. fchuldig. ihn in der Sprache vernehmen zu lassen, die Abg. v. Ezarlinski( fortfahrend): Der Abg. Roeren hat im s ist eine durchaus irrige Annahme, daß Kinder, die die Volks er versteht. Der Herr Justizminister hat die Leute auf den vergangenen Jahre ausdrücklich betont, daß der Reichstag   das Recht schule besucht haben, deshalb deutsch   sprechen können müſſen. Lezthin Beschwerdeweg an das Oberlandesgericht verwiesen. Die Strafe und die Pflicht hat, darauf einzuwirken, daß der Geist und der Sinn, war in Posen ein Prozeß gegen einen polnischen Redacteur wegen wegen Ungebühr ist aber sofort zu vollstrecken und wenn der Mann in dem die Geseze hier beschlossen sind, bei der Rechtsprechung auch als Zeugen auf im Beisein Es traten zahlreiche Schulkinder seine drei Tage abgeseffen hat, ist er froh, nichts mehr mit dem des Lehrers. zum Ausdruck kommit. Der§ 187 des Gerichtsverfassungs- Gesezes einzigen Kinde vermochte sich der Richter deutsch   zu verständigen. gar nicht in der Lage, objektiv die Beschwerde zu beurteilen, Mit feinem Gericht zu thun zu haben. Außerdem ist das Oberlandesgericht auch bestimmt, daß, wenn über Personen verhandelt wird, die der deutschen Bielleicht läßt sich der Minister die Akten kommen. Vielleicht kommt weil es den Mann gar nicht sicht und nicht hört. Sprache nicht mächtig sind, ein Dolmetscher zuzuziehen ist, wohl er zu der Ueberzeugung, andre Maßnahmen zu treffen. verstanden zuzuziehen ist, nicht zugezogen werden fann. mache ich Sie darauf aufmerksam, daß wir doch Ift nicht so rigoros vorgegangen werden. Vor allem müssen polnische überhaupt häufig Klagen darüber hören, wie unverständlich die der der deutschen Sprache mächtig, der nichter in der Provinz Posen   bleiben, das Bedürfnis nach polnischen Sprache unserer Richter oft für den gewöhnlichen Menschen­einige Brocken   Deutsch   fann? Keineswegs. Die Richter Richtern scheint aber in Buxtehude   größer zu sein, als in den verstand ist. Ich denke auch an schriftliche Aftenstücke. Wenn haben das leider oft angenommen, und darunter haben polnischen Bezirken. Ich warne Sie. auf diesem Wege fortzufahren Sie ein Erkenntnis sehen, daß Säße enthält, die über vier meine Landsleute muur zu oft zu leiden. Fürst Bismard hat Die Justiz darf sich nicht in den Dienst der Politik stellen. Sonst Seiten lang reichen, dann können Sie sich nicht wundern, went als Präsident der Berliner   Konferenz einmal erklärt, wenn er auch fremde Sprachen beherrsche, er schene sich doch immer, in der fremden geht das Vertrauen zur Unparteilichkeit des Richters verloren und der Empfänger erklärt: nein, der deutschen Sprache bin ich nicht Sprache etwas zu Protokoll zu geben. Einen einfachen Mann, der à Berlin  , sondern: Il y avait des juges à Berlin.  ( Beifall bei den Preuße den Richter nicht verstand. Er war ein einfacher Manu, der in Frankreich   wird man nicht mehr sagen: Il y a des juges mächtig".( Seiterfeit.) Ich erinnere mich an einen Fall, wo felbft ein von der deutschen Sprache so gut wie nichts kennt, will man bei uns Polen   und links.) zwingen, doch diese Sprache zu gebrauchen! Redner führt eine Reihe beim Militär gewesen war, aber nur plattdeutsch verstand. Der Niciter Abg. Baffermann( natl.): von Fällen an, wo die Zuziehung eines Dolmetschers unterlassen fragte ihn sehr ruhig: Angeklagter, bekennen Sie sich schuldig? wurde, obwohl sie nach der Ansicht des Juterpellanten hätte erfolgen Auch wir unterschreiben den Saz, die Politik darf nicht in die Zu Befehl, Herr Präsident."( Heiterkeit.) Der Vorsitzende wiederholte müssen. Darunter hatte z. B. ein 19 jähriger Knecht zu leiden, der Justiz hinübergreifen. Im allgemeinen haben wir aber Vertrauen die Frage, die Antwort blieb dieselbe:" Zu Befehl Herr Präsident!" vor dem Schöffengericht in Bosen im vergangenen Jahr als Zeuge zu den Richtern. Die Sache gehört besser vor das preußische Ab Erst als der Verteidiger die gleiche Frage plattdeutsch an den Mann erscheinen mußte und des Deutschen   sehr wenig mächtig war. Der geordnetenhaus. Nur soweit die Abänderung des§ 187 in Frage richtete, stellte es sich heraus, daß er die Frage gar nicht ver­Assessor, der den Vorsig in der betr. Verhandlung führte, nahm ohne fommt, ist der Reichstag zuständig. Dazu liegt keine Veranlassung standen hatte. In dem Augenblid, wo er eine Uniform fah, tweiteres an, daß der Zeuge mur nicht deutsch sprechen wollte, und schickt ihn vor. Mißgriffe mögen ja hier und da vorkommen, und ich kann da konnte er als gedienter Wilitär nichts andres herausbringen, 24 Stunden ins Gefängnis. Ein neuer Termin wurde angejezt und auch nur raten, das Rechtsmittel der Beschwerde häufiger anzu als Zu Befehl Herr Präsident". Der Mann wurde freigesprochen. das Schauspiel wiederholte sich der Knecht tam wieder einen Tag Auf einen rigorosen Richter wird das erziehlich Als Pole wäre er wegen Ungebühr bestraft, man hätte gesagt: Du Es geht aber feinesfalls alt, daj auf ins Gefängnis. Beim dritten Termin bekam er sogar 3 Tage Gewirken. die hättest ja sagen können: zu Befehl, also bist Du der deutschen Sprache fie tönne fängnis. wäre ein Dolmetscher zugezogen, so hätte so etwas gar bloße Erklärung der betreffenden Person, nicht mächtig! Ich teile also die Entrüstung der Juterpellanten, daß nicht eintreten können Wie dieser Knecht, so haben noch viele deutsch  , ein Dolmetsch hinzugezogen werden muß. Das Ermessen solche Fälle, wie sie fie angeführt haben, überhaupt noch andre leiden müssen. Einzelne haben sich direkt an mich mit der des Richters muß dabei eine Rolle spielen. Daß die Prüfung der möglich sind, die nur beweisen, daß das deutsche Reichsgefog in Bitte gewandt, diesen Mißstand doch im Reichstag zur Sprache zu Frage: ist der Mann der deutschen Sprache mächtig, soll natürlich Preußen nicht geachtet wird. Der Reichstag   hat aber das Mecht, bringen. Bis 1876 erftredte sich die volle Gleichberechtigung der vorurteilslos erfolgen. Eine Instruktion seitens des Ministers würde zu verlangen, daß dies geschieht. Im Interesse der Wahrheit; im polnischen Sprache auch vor Gericht. Dann wurden wir auf den einen Eingriff in die Unabhängigkeit der Richter bedeuten. Dagegen Interesse der Gerechtigkeit, im Interesse der Verhütung des Meincids Dolmetscher, also auf einen Rotbehelf, beschränkt. Und foll nun find wir entschieden. hoffe ich, daß die Reichsregierung in diefem Sie vorgehen wird. etwa noch der Dolmetscher in den erforderlichen Fällen nicht mehr ( Bravo  ! bei den Socialdemokraten.) berangezogen werden? Sorgen wir dafür, daß Sinn und Geist des § 187 auch voll zur Geltung kommt. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.( Bravo  ! bei den Polen  .)

Die Vorlage betreffend das von dem Herrn Staatssekretär be­reits erwähnte Schiedsgericht wird in allernächster Zeit dem Hause zugehen. Desgleichen in der nächsten Woche der Ergänzungsetat bezüglich Samoa  , Dann wird sich auch Gelegenheit bieten, in detaillierte Besprechung der zukünftigen Verwaltung auf Samoa  

einzutreten.

Damit schließt die Diskussion,

Nächster Punkt der Tagesordnung ist die Interpellation der Abgg. v. Czarlinski und Genossen tvegen Auslegung des§ 187 des Gerichtsverfassungs­gesezes( Dolmetscherparagraph).

Zur Begründung der Jnterpellation erhält das Wort Abg. v. Czarlinski( Bole):

Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß für den, der in dieser Frage Beschwerden vorzubringen hat, der Neichstag die richtige Stelle ist. Leider kommen ganz brutale Bestrafungen wegen angeblicher Berlengnung der deutschen Sprache vor.

11111

etwa

Präsident Graf Ballestrem:

fann fie faum bezeichnet werden.

wenden.

Abg. Roeren( C.):

-

Die Kompetenz des Reichstags ist gar nicht zu bestreiten. Der Reichstag   hat das Recht, die Anwendung der von ihm erlassenen Geseze zu überwachen. Selbft richterliche Erkenntnisse sind im

"

-

-

Uchri­

Preußischer Justizminister Schönstedt  : Die Ausführungen des Abg. Stadthagen   sind mir insoweit uns verständlich, weil er die Bestimmungen über die freiwillige Gerichts­