147. Gigung vom 18. Februar 1900, 1 Uhr. Am Bundesratstisch: Frhr. v. Richthofen, v. Buchka. Auf der Tagesordnung sicht zunächst die dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Freundschaftsverträge mit Tonga und Samoa und der Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Sansibar . Der Gesetzentwurf wird ohne Diskussion angenommen. Es folgt die zweite Beratung des Kolonialetats. Beim Titel " Deutschrift" bemerkt
thout hun Abg. Dr. Müller Sagan( frf. p.):
Ich möchte darauf hinweisen, daß der Herr Solonialdirektor in der Kommission zunächst behauptete, in Südwestafrika seien dieselben gesundheitlichen Verhältnisse wie in Kamerun , und daß er erst später, als ich diese Aeußerung ausnutte, cine Differenzierung zwischen beiden stolonien eintreten ließ. Was die Auswahl und Vorbereitung der Beamten für den Kolonialdienst anlangt, so sollten die Aspiranten erst eine Zeitlang in den Kolonien als Volontäre beschäftigt werden, damit ihnen noch Gelegenheit gegeben werde, von dieser Karriere zurückzutreten. Jedenfalls müssen auf diesem Gebiete noch mehr Erfahrungen gesammelt werden.
Kolonialdirektor v. Buchka:
Ich glaube, daß eine meiner Ausführungen von meinem Herrn Borredner in der Kommission falsch aufgefaßt ist. Für seine Anregung zur Vorbereitung der Beamten für den Kolonialdienst bin ich dem Herrn Vorredner von Herzen dankbar. Gerade diese Frage ist eine der vornehmsten, mit der sich die Kolonialverwaltung zu beschäftigen hat. Abg. Dr. Haffe( natt.):
Ich möchte der Regierung auch die Anregung unterbreiten, für unsere Stolonien nicht nur auf Juristen und Kanflente, sondern auch quf Ingenieure und Techniker zu reflektieren. Ferner halte ich es für gut, die jungen Kolonialbeamten erst eine Zeitlang in deutschen Firmen fremder Kolonien, namentlich holländischer, zu beschäftigen. Abg. Dr. Müller- Sagan( frs. Vp.) hält seine Behauptung über die Aeußerung des Kolonialdirektors aufrecht.
Kolonialdirektor v. Buchka widerspricht, daß er eine Sache bald so, bald wieder anders darstelle.
Die Diskussion über die Denkschrift wird geschlossen. Es folgt der Etat für Ostafrika . Beim Titel„ Gehalt des Gouverneurs" bemerkt
Abg. Bebel( Soc.):
Ich habe eine Nachricht erhalten über einen Vorgang, der sich angeblich in unsrer Kolonie Ostafrifa zugetragen hat und der, wenn er auf Wahrheit beruht, ein höchst bemerkenswertes Licht auf die Zustände in dieser Kolonie werfen würde. Dort soll ein Lieutenant, dessen Namen zu nennen ich vorläufig noch Anstand nehme, eine eingeborene Frau zu Tode geprügelt und ihr kleines Kind erschoffen haben. Der Lieutenant foll 3 Monat Gefängnis betommen haben und soll die Strafe gegenwärtig abfigen. Ich bitte dem Herrn Kolonialdirektor um Auskunft, ob ihm hiervon etwas bekannt ist.
Kolonialdirektor v. Buchka:
Ueber einen solchen Vorfall in Deutsch - Ostafrifa ist mir nichts bekannt.( Abg.. Bebel: Weder in Ostafrika oder sonst wo?) Daß ein Lieutenant eine eingeborene Frau zu Tode geprügelt hat?( Abg. Bebel: Jawohl!) Darüber ist mir nichts bekannt.
Der Titel wird bewilligt.
Die Kommission beantragt folgende beiden Resolutionen anzunehmen: 1. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß Sie unteren Beamten der Kolonialverwaltung aus der eingeborenen christlichen Bevölkerung entnommen werden können; 2. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, derselbe wolle auf die Vorbildung des einheimischen Elements zur niederen Beamten- Laufbahn in Ostafrika nach folgenden Grundsätzen Bedacht nehmen: 1. Jn die zur Zeit bestehenden religionslosen Schulen werden womöglich nur Muhamedaner aufgenommen. 2. Es werden Vereinbarungen mit den Missionsanstalten getroffen, wonach in den neu zu gründenden staatlich subventionierten Schulen der Unterricht von Mitgliedern der Missionsgesellschaften erteilt wird. Muhamedaner, welche diese Schule befuchen, tönnen von dem Religionsunterricht dispensiert werden. 3. In diesen Schulen darf außer der Landesiprache nur die deutsche gelehrt werden.
Abg. Dr. Müller- Sagan( frf. Bp.) wendet sich gegen beide Resolutionen. Wollte man nach solchen Grundsägen verfahren, so würde man die religiösen Gefühle der Eingeborenen verlegen und den Keim zu fünftigen Konflikten legen. Für besonders bedauerlich würden wir es halten, wenn die zweite Resolution angenommen würde. Abg. Bebel( Soc.):
notwendige Vermehrung der Lehrkräfte nicht eintreten laffen jenige, der in hervorragender Stellung eine solche That begeht, doppelt tönnte. Die Missionsschulen genügen leider zur Zeit dem Bedürfnis und dreifach bestraft wird. Das allerschlimmste ist, daß dent nicht. Mit der ersten Resolution kann ich mich einverstanden er- Prinzen seine Reise nach Deutschland in der denkflären, nicht aber mit der zweiten Resolution, die zur Zeit Unmög- bar angenehmsten Weise möglich war. Jeder andre liches verlangt. wäre sofort in Ketten gelegt und in den untersten Schiffsraum gebracht worden. Der Prinz dagegen erhielt die erste Kajüte, hat Dienerschaft bei sich und kann reifen wie ein Grandseigneur. Auch in Hamburg bleibt er auf freiem Fuße, wohnt in dem er st en Hotel Hamburgs und erklärt, er habe als Ehrenmann und Offizier gehandelt; er sei gereizt worden; die Sache sei ganz in Ordnung. Das ist doch eine Umkehrung der einfachsten menschlichen Begriffe, wenn ein Mensch, der einen gemeinen Mord begangen hat, sagt, er habe als Ehrenmann gehandelt. Das zeigt, wie die Moral in gewiffen Mir ist der Name des Offiziers genannt worden. Ich werde Kreifen vollständig auf den Kopf gestellt wird. In Berlin ist ihn dem Herrn Kolonialdirektor persönlich mitteilen; zugleich noch schließlich der Prinz in Haft genommen worden. Es heißt, das einen zweiten Fall, der aber nicht Togo betrifft. Wenn der Herr Urteil werde nicht bestätigt werden, sondern ein neues Ver Kolonialdirektor es bedanert, daß ich dem Christentum ebenso gleich fahren eingeleitet. Nach allent, was wir in dieser Beziehung erlebt gültig gegenüberstehe wie dem Muhamedanismus, so ist dies Interesse haben, glaube ich nicht daran, daß die neue Strafe härter an meiner Gläubigkeit ja sehr liebenswürdig.( Heiterkeit.) Weder ausfallen wird. Uebrigens haben wir bereits vor zwei Jahren gegegen das Christentum noch gegen den Muhamedanismus empfinde hört, daß in Südwestafrika ein Sergeant Hübner einen Mord an ich Feindschaft; ich halte es aber für ein Gebot der Staatsweisheit, einem Eingebornen begangen hat, der großes Aufsehen erregt hat. den Weg nicht zu betreten, den die Kommission in ihren Resolutionen 68 tommt eben dort viel vor, von dem wir in Deutschland nichts vorschlägt. Ich begrüße es, daß der Herr Kolonialdirektor erfahren. Wir hören immer von Aufständen in den Kolonien. Nach die zweite Resolution für unannehmbar erklärt hat. 28ir meiner Meinung sind diese meist durch das rücksichtslose stimmen da einmal ausnahmsweise in der Sache überein. Verhalten der Offiziere gegenüber den Eingebornen provoDer Abg. Stockmann vergißt, daß die von ihm mit ziert.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) Das wird geteilte Thatsache nur den Anstoß zum Seapoy- Aufstande gegeben nun zu verschleiern versucht und so hingestellt, als ob die Bevölkerung hat. Die Ursache lag in der furchtbaren Mißwirtschaft der aus Rachsucht die Aufstände erregt. Ich richte also an den Herrn ostindischen Compagnie. Bisher sind in unsren Kolonien die Kolonialdirektor die Frage, was ihm von dem Fall bekannt ist, und Christen nicht mit gutem Beispiel vorangegangen. Ich nenne mur in welchem Stadium sich augenblicklich die Angelegenheit befindet? die Namen Leist, Wehlan, Schröder, Peters. Sie haben das An-( Bravo! bei den Socialdemokraten.) sehen des Christentums bei den Eingeborenen sicherlich nicht erhöht. benfo liegt es bei dem letzten Fall aus Südwest- Afrika, auf den Sie da aufräumen, um solche Skandalfälle zu verhüten.( Bravo ! ich noch zu sprechen kommen werde. Mit allergrößter Schärfe sollten bei den Socialdemokraten.)
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werden sollent.
bor:
a) Der Reichskanzler wolle in Erivägung ziehen, ob es sich entpfiehlt, die Rechnungen für die Kolonie Ost a frika dem Reichstage in Rupien vorzulegen;
b) Der Herr Reichskanzler möge möglichst bald eine Aenderung der Bergordnung vom 9. Oftober 1898 in Erwägung ziehen. Nachdem fich die Abgg. Graf Stolberg( f.) und Dasbach( C.) furz für Annahme der Refolutionen ausgesprochen haben, wird der Etat für Ostafrika nach den Vorschlägen der Kommission, mit Ausnahme der zurückgestellten Eisenbahnforderungen, bewilligt. Die Abstimmung über die Resolutionen wird noch ausgesetzt. Die Etats für Kamerun und Togo werden ebenfalls debattelos bewilligt.
Es folgt der Etat für Süd- Westafrika.
Abg. Bebel( Soc.):
Kolonialdirektor Dr. v. Buchka:
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daß, wenn Prinz v. Arenberg diejenige That begangen hat, von Ich bin mit dem Vorredner vollständig darin einverstanden, der in den Zeitungen ziemlich übereinstimmend berichtet wird, dies Der Titel wird bewilligt. allerdings eine. That sein würde, über welche sich jedes menschliche werden. Ueber die Resolutionen wird am Ende des Etats abgestimmt Gefühl empören müßte und welche die schwerste Strafe verdient. Zu meinem Bedauern bin ich zur Zeit nicht in der Lage, Die Beratung über die Forderungen bezüglich Eisen- Näheres mitteilen zu können. Es ist zur Zeit ein gerichtbahnen wird auf Antrag Richter( fri. Bp.) ausgefeßt, da fämtliches Erkenntnis das der allerhöchsten Bestätigung unterliche Eisenbahnforderungen aus allen Kolonialetats zusammen beraten liegt, noch nicht vorhanden, sondern die Sache befindet sich noch im Stadium der Untersuchung. Da wir zur Zeit noch das Zunächst schlägt die Kommission noch folgende Resolution Geheimverfahren haben, so kann ich, ohne meine Pflicht als Beamter zu verletzen, nähere Mitteilungen nicht machen. Im übrigen bemerke ich, daß gegen den Prinzen von Arenberg von hier aus völlig ohne der worden ist. Person verfahren Als ich mich Anjehn auf die Nachricht von der That hin den dortigen wandte, erfuhr ich, daß der Prinz mit Gouverneur Heimaturlaub nach Deutschland abgereist sei. Ich konnte gegen ihn hier erst einschreiten, nachdem ich Einsicht in die Akten genommen hatte. Was das Interview anlangt, so hat mir Prinz Arenberg auf Aufforderung mitgeteilt, daß allerdings ein amerikanischer Berichterstatter versucht habe, ihn zu sprechen, daß er ihn aber schroff abge: viesen habe. Ich muß daher annehmen, daß er die ihm zugeschriebene Ich habe sofort nach Brüfung Aeußerung nicht gethan iſt. der Aften den Prinzen in Untersuchungshaft nehmen lassen, in der er sich noch befindet. Ich möchte noch auf cine Behauptung der Presse eingehen, die Herr Bebel nicht erwähnt hat, daß nämlich der Prinz früher, vor seiner Aufnahme in Bereits im vorigen Sommer ist mir von den bei den Bauten den Stolonialdienst, wegen Mißhandlung seines Burschen aus dem in Süd- Westafrika beschäftigten Arbeitern ein Arbeitsvertrag so Heere entlassen worden sei. Das entspricht nicht den Thatsachen. eigentümlicher Art zugegangen, daß ich es doch für notwendig halte, Als der Prinz sich zur Aufnahme in die Schuztruppe meldete, ihn hier zur Sprache zu bringen, da sich bis jetzt keine Gelegenheit war feine Conduite vollständig gut. Es wird auch von uns kein dazu geboten hat. Der Arbeitsvertrag wird zwischen den Arbeitern und Offizier aufgenommen, gegen den irgend etwas vorliegt. Bevor der der Kolonialverwaltung in Berlin abgeschlossen und enthält eine Reihe Bring aber dann nach Afrika abreiste, hat er in der That von Bestimmungen äußerst merkwürdiger Art. Die Arbeiter erhalten 10 Tage Stubenarrest wegen Mißhandlung seines Burschen zu ver freie Ueberfahrt dritter Klasse, freie Unterkunft dort nach Maßgabe büßen gehabt. Die Mißhandlung war begangen während der der dortigen Verhältnisse, freie ärztliche Behandlung, unentgeltliche Manöver 1898, die Aburteilung ist erst erfolgt, nachdem die NeberAufnahme ins Lazarett, einen Jahreslohn von 1000-1200 m. Der weisung zur Schutztruppe bereits vor sich gegangen war. Ich entließ Lohn wird ihnen zu 2/3 in bar ansbezahlt, 1/3 kann den Prinzen damals mit der eindringlichsten Warnung, daß fo= unter Umständen auch vorbehalten werden. Dagegen müssen bald das geringste gegen ihn vorliegen sollte, mit die Arbeiter sehr lästige Verpflichtungen eingehen. Der aller Strenge gegen ihn eingeschritten werden würde. Arbeitgeber ist jederzeit nach einer monatlichen sündigung Was den Fall des Sergeanten Hübner anlangt, berechtigt, den Vertrag zu lösen. Weshalb ist nicht ge- so hat dieser seiner Zeit bei cinem Tanzvergnügen fagt. Verläßt der Arbeiter gegen den Willen des Arbeitgebers vor in einem Streit einen Eingebornen erstochen und ist deswegen Ablauf eines Jahres die Stellung, so ist der Arbeitgeber zur Degradation und längerer Freiheitsstrafe ver berechtigt, ein Drittel des Lohnes und die für die Hinreise urteilt worden. Die Akten über diesen Fall liegen hier nicht verausgabte Summe einzubehalten. Bei ungebührlichem Be- vor. Noch einige allgemeine Bemerkungen zu diesen Fällen. Here Be- vor. Abg. Graf Stolberg- Wernigerode( f.): nehmen, Trunkenheit usw. können Geldstrafen verhängt werden. Bebel hat darauf hingewielen, daß in den Kolonien in besonders Ich halte es für berechtigt, daß man die muhamedanischen Ele- In der That ist auf Strafen von 5 bis 30 M. erkannt worden. reichlichem Maße auf Prügelstrafe erkannt werde. Ich bin durchaus mente zum Dienst in unsern Kolonien heranziehen will; die Hört! hört! bei den Socialdemokraten.) In den Wohnungen, die mit ihm darin einverstanden, daß in den Kolonien viel zu viel geWinhamedaner sind viel intelligentere Leute als die Neger. Wir die Arbeiter erhalten, herrschen die miserabelſten Zustände. Das ftraft wird und habe die Gouverneure darauf hingewiesen, daß dies würden aber dahin kommen, daß die obersten Beamten Europäer, erhalten sie sehr wenig usw. Der Lohn von 1000 bis 1200 m. christlichen Kultur zu erziehen.( Sehr richtig! links.) Ich habe den Meublement beschränkt sich auf das Allernotwendigste, Bettwäsche nicht das richtige sei, um die Eingebornen zur deutschen und zur die unteren Beamten Muhamedaner sind; den übrigen Teil der Bevölkerung bilden die Neger. Das würde doch in den Köpfen der kann nicht als besonders hoch angesehen werden, da die Gouverneuren erklärt, daß von der Prügelstrafe mur Gebrauch gePreise ganz andre sind als hier. Ein halbes Pfund macht werden dürfe, wenn es absolut notwendig sei, und daß ich Neger eine gewaltige Verwirrung hervorrufen.( Sehr richtig! Wurst loftet 3. B. 2,50 M., eine Cigarre 20 Pfennig usw. diefer meiner Ansicht unnachsichtlich Geltung verschaffen würde. Anf rechts.) Die Folge von diesen Berhältnissen ist, daß eine Menge von Leuten die Anregung, ob nicht überhaupt von der Prügelstrafe abgesehen Abg. Dasbach( C.) schließt sich den Ausführungen des Vor- bei Nacht und Nebel desertieren. Ginem, der wieder eingefangen werden tönne, haben die Gouverneure erklärt, zur Zeit nich Das erstrebens wurde, wurde die gelieferte Kleidung abgenommen, so daß er auf ohne diese Strafe auskommen zu können. Abg. Bebel( Soc.): aber und muß sein, daß wir die Mildthätigkeit seiner Kameraden angewiesen war. Es ist vorwerte Ziel wird Die Kolonialverwaltung könnte keinen größeren Fehler machen, gekommen, daß die Leute vier Monate ohne Lohn gewesen sind, und Brügelstrafe auch in den Stolonien abschaffen. als wenn sie die Kommissionsvorschläge zur Ausführung brächte. wenn fie geklagt haben, so haben die Richter zu ihren Gunsten ent- die Eingeborenen auf eine höhere Kulturstufe heben wollen, so kann Diejenigen Länder, die die intelligenteren Elemente der Eingebornen fchieden, ein Beweis, daß die slagen berechtigt find. Wenn die Leute das mur dadurch geschehen, daß die Prügelstrafe nur auf die zum Kolonialdienst herangezogen haben, haben einen mächtigen Ein- die Sachlage kennen würden, so würden sie ohne Zweifel sich nie seltensten Fälle beschränkt wird. Zur Zeit ist sie nicht mehr zufluß auf die Eingeborenen rhalten. Sich die Dienste der Eingebornen auf einen Vertrag einlassen. Uebrigens enthält der Vertrag Be- lässig gegen Juder, Araber und Frauen. Wenn dermuzbar zu machen, heißt ein einfaches Gebot der Klugheit beachten. Stimmungen, die direkt im Widerspruch mit der Gewerbe- Ordnung artige Fälle wie der des Prinzen Arenberg vorkommen, so ist das Wenn darüber noch irgend ein Zweifel bestehen könnte, sollten stehen. Er ist aber in Deutschland abgeschloffen und schon deshalb sehr zu bedauern, läßt sich aber nicht ganz verhindern, so lange wir Sie das Beispiel andrer Völker zum Muster nehmen, insbesondere follten die Vertreter der Regierung sich auch nach dem deutschen Recht mit den menschlichen Leidenschaften rechnen müssen. Die Aufgabe das der Engländer und Holländer und namentlich auch der Russen. richten. der Verwaltung besteht darin, möglichst vorbeugend zu wirken Wie kommt es denn, daß Rußland die Engländer von Position zu Weiter muß ich mit einigen Worten auf den Fall des und die größte Vorsicht in der Auswahl der Offiziere und Bofition verdrängt? Weil es Nußland in geschickter und raffinierter Prinzen Prosper von Arenberg eingehen. Er ist vielleicht Beamten, die wir in die Kolonien schicken, walten zu Weise versteht, die Eingeborenen sich dienstbar zu machen. In dieser von den vielen Tausend Fällen, die wir in den letzten Jahren zu laffen.( Sehr richtig! links.) Ganz werden sich natürlich Mißgriffe Beziehung sollte das Deutsche Reich maßgebend sein. Statt dessen hören bekommen haben, einer der traurigsten. Es geht ein Mann nicht vermeiden lassen. Ich bitte Sie jedenfalls, derartige Fälle nicht macht man aus der Mitte des Hauses den Versuch, die Regierung nach den Kolonien, auf eine hohe sociale Stellung erzu verallgemeinern. Sie find inmmer Ausnahmen, und ich hoffe, daß von dem richtigen Wege, auf dem sie sich ausnahmsweise hier behoben, in einem sehr frommen katholischen Haufe sie immer seltener vorkommen werden. Was an mir liegt, werde findet, abzudrängen. Man hüte sich überhaupt, die religiöfen erzogen, ausgestattet mit aller Bildung, die eine hervor ich dazu thun.( Bravo !) Gegenfäße noch zu verschärfen. Ein großer Teil der eingeborenen ragende Stellung einem solchen Mann zu erwerben ermöglicht. Was den von Herrn Bebel angeführten Arbeitstontratt Bevölkerung wird jetzt schon von den früheren Glaubensgenossen Saum ist der Mann einige Zeit da, begeht er eine anbetrifft, so hat bereits im Juni vorigen Jahres der Vorwärts" schroffer behandelt als die Muhamedaner. Schon um eine solche Handlung, die man nicht anders als einen Mord darüber einen Artikel geschrieben. Herr Bebel hat dasselbe mut Verschärfung der Gegensätze zwischen den verschiedenen religiösen bezeichnen fann, als einen Mord unter den denkbar auch heute, wenn auch in milderer Form, vorgebracht. Herr Bebel Auffaffungen zu verhüten, stimmen wir gegen die Resolution. erschwerendsten Umständen. Der Streit soll ja auch hier wieder hat bemängelt, daß eine Reihe von Bestimmungen in den Verträgen ( Bravo ! bei den Socialdemokraten.) daraus entstanden sein, daß der Betreffende dem Prinzen nicht in enthalten sind, die mit der Gewerbe- Ordnung nicht im Einklang stehen. Abg. Stockmann( f.): genügender Weise für gewisse Bedürfnisse Befriedigung schaffen Die Gewerbe- Ordnung gilt aber in den Kolonien nicht und es ist Ich möchte bei dieser Gelegenheit hinweisen auf den großen und konnte. Der Bring befiehlt einem Soldaten, auf den Mann zu schießen. allgemein anerkannt, daß gerade diejenigen Gesetze, die im wefentDer Solbat iveigert sich. Der Prinz wiederholt seinen Befehl. Der lichen öffentliches Recht betreffen, in den Kolonien nicht zur An gefährlichen Aufstand der Sepoys in Ostindien, der den Engländern Soldat schießt dent Mann ins Bein. Er weiß, daß der Mann un- wendung gelangen können. Für unsre Verhältnisse mögen die Be feiner Zeit so große Schwierigkeiten gemacht hat. Damals glaubten schuldig ist, darum will er den Befeht nicht ausführen. Darauf schießt ſtimmungen der Gewerbe- Ordnung ganz gut sein, für die dortigen die muhamedanischen Truppen, die Patronen seien mit Schweinefett der Prinz selbst den Mann nieder und stößt ihm noch seinen Lade: Verhältnisse passen sie jedenfalls nicht. Die Bestimmung, daß ein bestrichen. Auch die Holländer haben immer gegen den Fanatismus der Muhamedaner ankämpfen müssen. Ich bitte deshalb die Regierung, stock ins Gehirn, ein Akt der Grausamkeit, der die aller- Teil des Lohnes einbehalten werden solle, war zu Anfang notwendig, bei der Besetzung der Beamtenstellen in unsren Kolonien die ſtrengste Sühne verlangt. Wir sehen aus der Statifiit, wie oft in wo erhebliche Aufwendungen zu machen waren. Jufolgedessen mußte Muhamedaner ganz außer acht zu lassen. den verschiedenen Kolonien Prügel- und Gefängnisstrafe eine gewisse Sicherheit geschaffen werden, damit die Leute nicht verhängt wird. Auch die Todesstrafe kommt oft vor. Jch sofort wegliefen. Jetzt ist der Lohn von 1000 auf 1200 22. erhöht Kolonialdirektor v. Buchka: weiß nicht, auf welche Fälle fich die Todesstrafe bezieht. Fest worden und das Recht der Einbehaltung eines Drittels des Lohnes Kein Offizier der Schußtruppen befindet sich zur Zeit in Deutsch - steht aber, daß Verbrechen viel geringerer Natur als das des ist weggefallen. Es bestehen zwei Kontraktsformulare für verTand im Gefängnis. So lange der Herr Abg. Bebel den Namen Prinzen v. Arenberg bereits mit dem Tode bestraft werden. Heiratete und unverheiratete Arbeiter. An Stelle der freien Rückreise des Offiziers nicht nennt, kann ich keine Recherchen anstellen. Ich Der Kolonialdirektor wird mir wohl Antwort darauf geben kann den Arbeitern ein Stück Land gegeben werden. bedaure, daß der Abg. Bebel dem Christentum ebenso fremd gegen können, wie cs in diesem Fall mit der Strafe steht. Die weiteren Ausführungen des Redners über die Behandlung übersteht, wie dem Mohamedanismus. Ich bin der Ueberzeugung, Der Pring soll, nach Zeitungsnachrichten, mit 21/2 Jahren der Arbeiter in den Kolonien gehen bei der wachsenden Unruhe des daß das Heil der Menschheit lediglich in der Religion Jefu Chrifti e stung oder Gefängnis bestraft sein. Das wäre eine zur Sauses fast ganz verloren. Er scheint aus der Werlejung von Beberuht. Die religionslojen Schulen sind aber ein sehr dringendes Schwere des Vergehens in feinem Verhältnis stehende Bestrafung. richten den Nachweis führen zu wollen, daß die Ernährung der Bedürfnis, und ich würde es sehr bedauern, wenn ich die Hier sollte im Gegenteil der Maßstab angelegt werden, daß der Arbeiter ausreipend und abwechselungsreich sei. Zwei Arbeiter,
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