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berechtigt sein solle, auf Kosten der Berufsgenossenschaft sich ein Gutachten| beschäftigt man sich mit Schmuthgeschäften nicht eingehender, als es[ Diese Zeit ist als Arbeitszeit zu berechnen. Die Kontrolle hat die eines andern Arztes zu verschaffen. Eine solche Maßnahme sei not- notwendig ist und da will mum ein Zedlig der Partei irgend Schulbehörde auszuführen. 2. Jut Gastwirtschaften, in denen weder wendig, da die sogenannten Bertrauensärzte der Berufsgenossen- etwas Dunkles, Unchrenhaftes, das zu nennen er sich hütet, an- stellner noch Köche thätig, und in solchen Gastwirtschaften, in denen schaften in weiten Kreisen der Arbeiter als nicht unparteiisch ange- hängen? vorzugsweise Kellnerinnen beschäftigt find, dürfen Lehrlinge nicht sehen werden. Auch dieser Antrag wurde im Princip als gerechtfertigt Also: was für ein Haar haben wir in der Suppe gefunden! gehalten werden. 3. Die Zahl der Lehrlinge darf die Zahl der be anerkannt, nur der freikonservative Abg. Gamp fürchtete, daß die Was bedeckten wir lieber mit Nacht und Grauen! Was hat die schäftigten Gehilfen( Kellner, Köche) nicht überschreiten. In keinem durch die zweite ärztliche Untersuchung verursachten Kosten zu groß Partei verbrochen! Falle dürfen mehr als 4 Lehrlinge gehalten werden. feien. Ein dritter socialdemokratischer Antrag endlich verlangte, Ferner wurde zu demselben Punkt noch folgender Antrag an daß der volle Wortlaut des ärztlichen Gutachtens sowie die Proto­genommen: folle über die stattgefundene Unfalluntersuchung abschriftlich den Berlegten zuzustellen seien. Da das ärztliche Gutachten die Grund­lage für die Festsetzung der Renten bilde, so müsse der Arbeiter un­bedingt alles wissen, was der Arzt über seinen Gesundheitszustand aus gefagt habe, um eventuell für die nötigen Beweismittel sorgen zu können. Gegen diesen Antrag wurde zweierlei eingewendet. Erstens würden die Aerzte nicht frei ihre Meinung über den Zustand des Kranken aussprechen, wenn sie fürchtet müßten, daß ihr Gutachten zur Kenntnis des Verletzten gelange, zweitens wäre es eine Härte gegen den verunglückten Arbeiter, der aus dem Gutachten vielleicht er­fahren müsse, daß sein Zustand hoffnungslos sci. Die Socialdemo fraten wiesen darauf hin, daß ja auch der von seinem Arbeit­geber abhängige Arbeiter in einem Gerichtsverfahren gezwungen ist, unter seinem Eide die genaue Wahrheit zu sagen ohne Rücksicht darauf, ob er sich dadurch eine Maßreglung zuziehe. Um so mehr müsse man von einem Arzt verlangen, daß er ohne Rücksicht auf irgendwen sein Gutachten der Wahrheit gemäß abgebe. Für den Arbeiter aber sei es besser, daß er sich über seinen Gesundheitszustand keinen falschen Hoffnungen hingebe, dafür aber mit allen ihm zu Gebote stehenden Rechtsmitteln die ihm gebührende Rente zu erhalten suche.

Berichtigung. In dem Artikel, ütgenau als Kläger " in der 2. Beilage der vorigen Nummer haben sich zivei finnstörende Der Kongreß möge beschließen, an Orten, wo es nicht möglich Fehler eingeschlichen, die hiermit richtiggestellt werden. Im dritten ist, eine Fachschule zu unterhalten, in den Lehrkörper der Fortbildungs­Abjaz muß der zweite Satz heißen: Dr. Lütgenau wollte doch ohne schule einen Fachmann zuziehen zu wollen, welcher den Lehrlingen Zweifel durch die Klage gegen Bredenbeck erreichen, daß die Tadel- im Gastwirtsgewerbe eine gehörige Ausbildung zu teil werden läßt. Tosigkeit seines Charafters fonstatiert werde. Die Vertreter der Köche hatten einen Antrag gestellt, welcher hinsichtlich der Regelung der Arbeitszeit einige von den Anträgen der Kellner abweichende Forderungen stellte. Dieser Antrag wurde als erledigt angesehen durch die zu Punkt 1a der Tagesordnung an­genommene Resolution.

Im letzten Abfaze muß der Anfang des zweiten Sages heißen: die höchste Instanz der Partei, der Lütgenau aus eigner freier Ent­schließung angehörte.

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Polizeiliches, Gerichtliches usiv.

Zu zwei Wochen Gefängnis wurde Genosse Schöpflin, Ist eine lex Kriegsheim notwendig?

Redacteur der Volksstimme" in Chemnitz , verurteilt, weil er einen Fabrikanten in Olbernhau beleidigt haben soll. Die Verhandlung gegen den in Chemnitz wohnenden Angeklagten wurde in Olbernhau geführt.

Der Fachkongreß der Gastwirtsgehilfen Deutschlands .

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J. Blaschke- Berlin .

Lieutenant Dietrich,

Diese Frage muß sich unwillkürlich zwar nicht uns, aber doch jenen staatserhaltenden Kreisen aufdrängen, die nicht müde werden, Gelegenheitsgesetze zu machen, sobald sie sich wie die lex Heinze gegen vermeintliche oder wirkliche fittliche Schäden in niederen" Bevölkerungsschichten richten und die Freiheit der Kumist er drosseln fönnten, oder sobald sie, wie Zuchthausvorlage. Dritter Tag. lex Arons, Warenhausvorlage und ähnliche Produkte, gegen Vormittags Sigung . die Träger der ökonomischen und kulturellen Entwidlung auszus Nach langen Verhandlungen schlug schließlich das Centrum einen nutzen sind. Vermittlungsantrag vor, durch welchen die schlimmsten jetzt bestehenden Den Vorsitz führt Lamprecht Berlin . Jenen auf Anwendung der Gesekgebungsmaschinerie so vers Mißstände auf diesem Gebiete beseitigt werden sollen. Die untere Ein beim zweiten Punkt der Tagesordnung unerledigt ge- fessenen Leuten muß sich angesichts der zahlreichen Strafprozesse, in Verwaltungsbehörde, die, einem schon früher gefaßten Beschluß ge­bliebener Antrag, die Löhne der Aushilfstellner betreffend, denen aktive und inattive Offiziere eine höchst bedauerliche mäß stets den Berunglückten vor der Feststellung der Rente hören ruft eine längere Debatte hervor. Es wird betont, daß die Kellner, Rolle spielten, allmählich die Erkenntnis aufdrängen, daß sich, zumal muß, wurde jezt verpflichtet, auf Verlangen des Verletzten welche mir in Bedarfsfällen zur Aushilfe angenommen werden, wenn man den ungeheuren Abstand der Erziehung in Be­ein Gutachten des behandelnden Arztes einzuziehen. Um aber der entweder einen ganz unbedeutenden oder auch gar keinen festen Lohn tracht zieht, ein größeres Maß von Uuſittlichkeit, wie es Besorgnis des Herrn Abg. Gamp, daß dadurch die Berufsgenossen- erhalten, sondern meistens auf Prozente angewiesen sind. Für solches in gewissen Kavaliersschichten zu Tage getreten ist, auch kaum in der schaften zu sehr belastet werden könnten, Rechnung zu tragen, wurde Haushilfspersonal wird die Aufstellung eines festen Lohntarifs ge- Hefe der Bevölkerung, auf welche einige Bestimmungen der lex Heinze vorgesehen, daß die Kosten für das zweite Gutachten unter gewissen fordert, den man jedoch nur dann für durchführbar hält, wenn er gemünzt sind, bemerkbar gemacht haben kann. Der Strafprozeß, Umständen dem Arbeiter auferlegt werden können. Obgleich von den von den Wirten anerkannt wird, und die Kellnervereine, welche einen über den wir heute wieder zu berichten haben, läßt von neuem Socialdemokraten betont wurde, daß durch die Annahme des Arbeitsnachweis haben, nicht unter diesen Tarif Arbeitskräfte ver- erkennen, daß jene staatserhaltenden Gesetzgeber, wenn sie ehrlich Centrumsautrages für die allseitig als gerechtfertigt anerkannten mitteln. Andrerseits wurde bemerkt, die Wirte würden einen solchen sein wollen, unwiüfürlich auf ein Specialgesez gegen die fitt­Beschwerden eine genügende Abhilfe nicht geschaffen werde, so wurden Tarif nicht anerkennen, und wenn sich die Kellnervereine anlichen Schäden in Kavalierstreifen, auf eine lex Kriegsheim doch sämtliche socialdemokratischen Anträge abgelehnt und der schwäch- denselben halten, dann würden die Aushilfskellner von den kommen müssen. schwäch- Kommissionären bezogen und der Tarif ohne Wirkung bleiben. Der liche Vermittlungsvorschlag des Centrums angenommen. Es handelt sich in dem neuesten Kavaliersprozeß um Ein andrer Weg, auf dem das Centrum den Wünschen der Arbeiter Antrag wurde in folgender Fassung angenommen: folgendes: einigermaßen entgegenzukommen sich bemühte, wurde empfohlen Der Kongreß hält es für unbedingt notwendig, in allen Städten, Wegen durch den Antrag, daß bei Beginn eines jeden Geschäftsjahrs das wo Aushilfskellner und Köche in Betracht kommen, dahin zu wirken, Bewncherung des Grafen von und zu Egloffftein Schiedsgericht aus der Zahl der einheimischen Aerzte gewisse Aerzte daß ein Minimallohn festgesetzt wird, unter dem Arbeiten nicht aus­auswählt, welche als Sachverständige bei den Verhandlungen vor geführt werden dürfen. Die Vereinsbureaus sind verpflichtet, unter wurden gestern der frühere Lieutenant Adolf Friedrich Beckh dem Schiedsgericht in der Regel zuzuziehen find. Den zugezogenen diesem Tarif nicht zu vermitteln. Der Kongreßausschuß wird er- und die Pferdehändler Albert Becker imd Julius Heymann vor Sachverständigen muß zur Abgabe ihres Gutachtens Einsicht in die sucht, für die Durchführung dieses Beschlusses zu wirken. der II. Straffammer des Landgerichts I zur Verantwortung ge­Aften des Schiedsgerichts und der Berufsgenossenschaften gewährt zogen. Ein vierter Angeklagter, der Privatstallmeister Dietel ist werden. Hierdurch soll den Arbeitern die Möglichkeit gegeben werden, leber die Lohn- und Arbeitsverhältnisse des flüchtig geworden, so daß gegen ihn nicht verhandelt werden konnte. fich in jedem Augenblick des Verfahrens eventuell während der mündilfs personals referiert Den Vorsiz führte Landgerichtsrat 3i ehm, die Anklage vertritt lichen Verhandlung vor dem Schiedsgericht auf das sachverständige Grethe Berlin . Er beleuchtet die Verhältnisse des Hotel- Staatsanwalt Ule, die Verteidigung führte Rechtsanwalt Morris. Gutachten eines von der Berufsgenossenschaft unabhängigen Arztes personals als: Hausmeister, Etagendiener, Diener für die Nacht- Die Angeklagten wurden beschuldigt, durch Ausbeutung der zu berufen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. wache in fleineren Hotels und Diener in Chambregarnies. Es Notlage und des des Leichtsinns Grafen Egloffstein fich In einer der früheren Sizungen hatten die socialdemokratischen fomme nicht selten vor, daß Hausdiener in Hotels 48 Stunden wucherische Vorteile verschafft zu haben. Beckh und Becker standen Kommissionsmitglieder an die Regierung die Frage gerichtet, ob ein hinter einander arbeiten müssen. Ein Gesetz zum Schuße der Gast- ferner unter der Anklage der Unterschlagung und Untreue. Der An­Versicherter, welcher von einer Berufsgenossenschaft einer Heilanstalt wirts- Angestellten müsse unter allen Umständen auch auf die Haus- geklagte Beckh ist im Jahre 1897 wegen Beihilfe zum Betruge und über wiesen worden ist, das Recht habe, sich auf seine Kosten von und Hoteldiener ausgedehnt werden. Nicht nur, daß die Arbeitskraft ehlerei mit 1 Jahr 9 Monaten Gefängnis bestraft worden. Er einem Arzt seiner Wahl behandeln zu lassen. Diese Frage wurde der Hoteldiener von den Unternehmern in rücksichtslosester, Weise hatte für seinen damaligen Mitangeklagten, den früheren verneint. Jetzt brachten die Socialdemokraten einen Antrag ein, welcher ausgebeutet werden, sie werden auch im Einverständnis mit dem in jenen Fällen dem Versicherten die Freiheit unter allen Umständen Unternehmer den Stellenvermittlern tributpflichtig gemacht. Redner der wegen Verschuldung seinen Abschied hatte wahren soll, auf seine Kosten sich von einem andern als dem Anstalts- ersucht die Gastwirtsgehilfen, mit den Hoteldienern Hand in Hand nehmen müssen, Wagen gekauft, um ihm durch deren schnellen arzte behandeln zu lassen. Auch war für diesen Fall die Behandlung zu gehen, alle noch bestehenden Vorurteile bei ſeite zu lassen, und Verkauf Geld zu beschaffen und dabei falsche Angaben über die durch Aerztinnen vorgesehen. Hierbei wurde die Frage erhoben, gemeinsam für die Verbesserung ihrer Lage zu wirken. Vor allem Zahlungsfähigkeit des Herrn Dietrich gemacht. ob die Berzögerung der Zulassung auswärts approbierter Aerztinnen sollten die Organisationen darauf sehen, daß für die Nachtwachen Beckh war früher aktiver Offizier, auf das Reichsamt des Zunern zurückzuführen sei. Falls diese An- besondere Hilfskräfte eingestellt werden, damit nicht dieselben Per­nahme nicht durch eine Erklärung des Regierungsvertreters als un- fonen, welche am Tage schon schwer arbeiten, auch noch des Nachts gulegt in Torgau , und hat im Dezember 1892 Schulden Er ist dann Korrespondent Hinsichtlich der Schlafräume der halber feinen Abschied genommen. richtig erwiesen würde, würden die Socialdemokraten bei passender auf dem Posten sein müssen. Gelegenheit einen Antrag einbringen, durch den die Zulassung solcher otetdiener herrschen große Mißstände. Nicht selten fomme es vor, für ein Auskunftsbureau, später Reisender für ein Baumaterialien­Merztinnen außer Zweifel gestellt werde. Von der Regierung wurde daß 10-12, ja noch mehr Personen in einem Zimmer, dicht zu- Geschäft und schließlich hilfsarbeiter im Statistischen Amt gewesen eine Antwort nicht erteilt. fammengepfropft, schlafen müssen. Hier könne mur durch behördliche und verdiente fich nebenbei Geld als Lehrer in einer Militär­Aufsicht, an der auch Arbeiter der betr: Stategorie beteiligt sind, Wandel Vorbildungsanstalt. Da er noch immer eine Schuldenlast von Die Wahlprüfungskommission beantragt die Wahl des geschaffen werden. Die Hoteldiener feien, ebenso wie die Kellner, 30 000 m. hatte, so fielen seine Gläubiger, als sie erfuhren, daß er fonfervativen Abgeordneten Dietrich im Wahlkreise Ruppin- fast mer auf Trinkgeld angewiesen, wovon fie auch noch Ausgaben bestimante Einnahmen habe, über ihn her, und so ist er darauf ver­Templin für gültig zu erklären. Nach den Ausführungen in dem für Bruch usw. zu machen haben. Das Essen sei in der Regel sehr fallen, Annoncen zu veröffentlichen, in denen er sich erbot, geld­schriftlichen Bericht hätte man den Antrag auf ungültig- der Hausdiener in Restaurants, der Zapfer, der Küchenmädchen, hörte auch Claus Graf von und zu Egloffstein , der damals mangelhaft. Weiter schildert der Redner die Arbeitsverhältnisse bedürftigen Offizieren Geld zu verschaffen. Zu seinen Kunden ge­feit erwarten sollen, denn es ist thatsächlich nach gewiesen worden, daß 364 3iegler in der Gemeinde Damm- Bimmermädchen, Pagen. Für alle diese Kategorien des Hilfs als Offizier bei den 10. Ulanen in Büllichau stand und im Frühjahr Haft in die Wählerliste nicht eingetragen worden sind. Unter Um- personals sei eine Verbesserung der Lage im Sinne der von den 1897 zur Militär- Turnanstalt kommandiert war. Dieser wandte fränden hätte durch die Stimmen dieser Wähler der social- Kellnern aufgestellten Forderungen zu erstreben. sich infolge der Inserate an Bech und letzterer machte ihm den demokratische Kandidat an Stelle des freisinnigen in die Nachmittags Sigung . Vorschlag, für ihn gegen seine Wechsel Stichtwahl gelangen Fönnen. Die unterlassene Ein- Betreffs der Arbeitsverhältnisse des Hilfspersonals werden Wagen und Pferde zu kaufen tragung beruht auf einer Verfügung des Landrats, welche folgende Anträge angenommen: 1111 Gegensatz zu den vor der Wahl allgemein veröffent- Der erste Kongreß der Gastwirtsgehilfen Deutschlands erkennt Methode weniger verlieren, als wenn er bares Geld aufnähme. Der lichten Entscheidungen des Reichstags verbot, Ziegeleiarbeiter die Thatsache an, daß das Hilfspersonal in Gast- und Schant- Graf ging darauf ein und mun gingen die Wagen- und Pferdekäufe oder Schnitter, welche außerhalb der zeitweiligen Arbeitsstätte eine wirtschaften unter den gleichen traurigen Berhältnissen betreffs los, wobei Dietel eine Hauptrolle spielte. Zeitweilig foll Graf besondere Wohnung haben, in die Wählerliste aufzunehmen. Auch Arbeitszeit, Ruhepaufen, Ruhetag, Schlafräume, Hausordnungen und Egloffftein auch nur mit Dietel allein gearbeitet haben; dieser wenn sie eine Wohnung nicht haben, sollten sie zuvor durch polizei- Lohnsystem( Trinkgeld) zu leiden habe, wie die Kellner, Kellnerinnen machte auch Geschäfte in Brillanten mit Graf liche Abmeldebescheinigungen nachweisen, daß sie den früheren und Küchenpersonal. Der Kongreß stellt an die Regierung( aus Egloffſtein . Einmal wurde auch eine Dampfmaschine ohufig aufgegeben haben. Die Wahlprüfungs- Stommission hielt denselben Gründen wie solche bei den Kellnern, Kellnerinnen und gekauft und schleunigst wieder verkauft. Als Graf Egloffftein die unterlassene Aufnahme der Wähler nicht für ausreichend, weil Küchenpersonal angeführt waren) die Forderung: Das Hilfspersonal wieder nach Züllichau zurückging, ließ er hier bei Dietel und die betreffenden Ziegelei- Arbeiter sich zur Aufnahme in die Wähler- von den eventuellen Wohlthaten eines Gefches, bezw. Bundesrats- Bech Blanto- Accepte zurück, um darauf Geld zu schaffen. Am liste nicht gemeldet hätten. Diejenigen, welche sich gemeldet, reichten verordnung zum Schuße der Arbeiter im Gastwirts- Gewerbe nicht 25. August 1897 kauften Bech und Dietel von dem Pferdehändler nicht aus, um eine Aenderung des Wahlergebnisses herbeizuführen. auszuschließen. Ein solcher Ausschluß würde um so verderblichere Jacobsohn zwei Trakehner Hengste und zwei Juder und zahlten Folgen zeitigen, als bestimmt zu erwarten stände, das gewissen- dafür mit einem Egloffsteinschen Accept über 6000 m. Die Pferde Partei- Nachrichten. lose, oder durch die Konkurrenz gezivungene Unternehmer an Stelle find dann nach der Behauptung des Angeklagten Bech zufammien für der durch Gesez vor Ausbeutung geschützten Sellner, Köche und 550 M. an den Angeklagten Beder verkauft worden, Becker dagegen Protestversammlungen gegen die Flottenvorlage wurden Kellnerinnen, Hilfspersonal einstellt, die von dem Gefeß nicht berührt versichert, daß er nur zwei Pferde, von denen das eine noch" dumm" weiter abgehalten in Hanau , Bramsche , Naumburg a. S., Hameln , werden. Oder dem bereits eingestellten Hilfspersonal einen Teil der gewesen sei, für den Preis von 5-650 M. gekauft habe. Den Hadersleben und Netersen. Im Großherzogtum Sachsen- Weimar Arbeiten der durch das Gesetz geschützten Angestellten mit aufbürden Erlös für die Pferde haben Bech und Dietel nicht an den Graf verbreiteten unsre Genossen, da ihnen alle Versammlungen verboten würde nnd dadurch voraussichtlich die Lage dieses Hilfspersonals v. Egloffstein abgeführt und dies wird von der Anklage als werden, am Sonntag ein Flugblatt gegen die Flottenpolitik. Auch noch um ein bedeutendes verschlechtert würde. Untreue und Unterschlagung in Stettin , dem Siz des Vulkan", fand eine große Protest- erwartet von den Gastwirtsgehilfen, der Thatsache Rechnung angesehen. Auch der Pferdehändler Jacobsohn ist nicht zu seinem versammlung unter Anwesenheit zahlreicher Arbeiter des Bultan" hältniffen des Hilfspersonals einzutreten und dasselbe in seinen getuiesen worden, weil Graf Egloffstein den Einwand erhob, daß er versammlung unter Anwesenheit zahlreicher Arbeiter des Bulkan" zu tragen, und für eine Besserung in den Arbeits- und Lohnver- Gelde gekommen, denn als er den Wechsel eintlagte, ist er ab­ftatt. Einstimmig wurde die vorgeschlagene Protestresolution an­Organisationsbestrebungen zu unterstützen. nicht wechselfähig sei. Der Angeklagte Bech bestritt in diesem Parteipreffe. Aus der Redaktion der Mannheimer Volls­Adolf Grethe- Berlin. Fall seine Schuld. Nach seiner Behauptung seien die Pferde nur stimme" scheidet anßer dem Genossen Jaedh, an deffen Stelle eine Mindestruhezeit von 10 Stunden pro Tag zu gewähren. Die der Graf nach Naugard reisen könne. Dort habe für den Grafen Dem gesamten weiblichen Hilfspersonal bis zu 16 Jahren ist an- und verkauft worden, um flüssiges Geld zu beschaffen, damit Genoſſe Eichhorn- Dresden tritt, auch der Genosse Herzberg Arbeitszeit, die um 10 Uhr abends beendet sein muß und vor 6 1hr ein großes Geschäft in Aussicht gestanden, denn der Bruder am 1. April aus. morgens nicht beginnen darf, ist außerdem von Pausen ein- des Becker, der Post- Zeblik nimmt sich Lütgenaus mit einer Wärme an, die schließlich einstündiger Essenszeit von insgesamt 4 Stunden zu durch gestellt gehabt, dem Grafen 20 000 m. zu beschaffen. Es ſei in Nangard wohnte, habe in Aussicht dieser trotz alledem noch nicht verdient hat. Im übrigen wenn brechen. die" Post" ein Interesse daran hat, Lütgenau in Schuß zu nehmen, aber nichts aus dem Geschäft geworden, sondern der Angeklagte Zum Punkt ehrlingswesen" wird folgende, gestern bekam eines Tags einen groben Brief von Herrn v. Kriegs­so haben das die zuvei miteinander auszumachen; nur möchten wir nicht zur Abstimmung gekommene Resolution angenommen: wissen, was in aller Welt für Vorwürfe der socialdemo heim als Direktor der Internationalen Disconto= Der erste Fachkongreß aller Angestellten im Gastwirtsgewerbe Bank"; in diesem teilte ihm v. Kriegsheim mit, daß der Ans fratischen Partei aus der Angelegenheit erwachsen können. Wir sollen Deutschlands erblickt in den Vorschlägen der Kommission für Arbeiter geklagte sich jeder Thätigkeit für den Grafen Egloffstein zu enthalten mehr als ein Haar in der Suppe gefunden haben, wir hätten Statistik in feiner Weise einen genügenden Schuß für Lehrlinge und habe, da nur er die Egloffsteinschen Angelegenheiten zu regeln be die moralischen Unkosten des Prozesses zu tragen, es könnten in jugendliche Arbeiter, erwartet daher von den gesetzgebenden Störper: fugt sei. ciner Berufungsverhandlung noch weitere Dinge zur Sprache kommen, schaften, insbesondere von den Mitgliedern des Reichstags ihren Claus von und zu Egloffstein ist jetzt 28 Jahre alt. Er ist Der zu dieſem Punkt der Antlage vernommene Graf die wir lieber mit Nacht und Grauen bedeckt ließen so phantasiert Einfluß dahin einzusehen, daß folgende Bestimmungen getroffen wegen Verschwendung entmündigt worden und steht unter der Vor­der wahrheitslicbende ehemalige Seehandlungs- Präsident eine Menge werden: 1. den Lehrlingen und jugendlichen Arbeitern unter 16 Jahren mundschaft des Rechtsanwalts Dr. Gelp de. Seine greulich dunkler Sachen zusammen, hütet sich aber wohl zu sagen, ist immerhalb 24 Stunden eine ununterbrochene Ruhezeit von to a 3 denn mum eigentlich die Partei verbrochen haben könnte, was mindestens 10 Stunden zu sichern. 2. Außerdem müssen diesen Gesamtschuldenlast sie zu fürchten haben sollte. Arbeiterkategorien Bausen von insgesamt 4 Stunden täglich ein- berechnet er selbst auf etwa 120 000. R. Als er nach Berlin fam, Die Partei hat mit einem Manne gebrochen, für dessen Hand- schließlich einstündiger Essenszeit bewilligt werden. 3. Nach 10 Uhr tam, hatte er etwa 10 000 M. Schulden. Er erhielt früher von lungen die verantwortlichen Stellungen die Verantwortung nicht abends und vor 6 Uhr morgens dürfen Lehrlinge und jugendliche seinem Vater einen monatlichen Zuschuß von 300 M., der Vater hat mehr tragen konnten; sie hat lange mit dem endlichen Bruche ge- Arbeiter nicht beschäftigt werden. aber schon einmal Schulden für ihn bezahlen müssen und kürzte in­zögert, weil man, was menschlich erklärlich ist, jemand nur schwer Ferner erwartet der Kongreß, daß auf Grund der§§ 126-128 folge dessen den Zuschuß auf 200 M. Graf Claus von und zu Egloff­fallen läßt, der ehemals Tüchtiges geleistet. Als der Bruch un- der Reichs- Gewerbe- Ordnung folgende Bestimmungen für das Gast- stein erklärte, daß er durch Spielschulden, die er bezahlen vermeidlich war, ist er mit aller Schonung vollzogen wirisgewerbe erlassen werden: 1. Der Besuch der Fachschulen bezw. mußte, auf die schiefe Ebene gekommen und dann immer tiefer worden und es wäre bei dieser Echonung geblieben, wenn Fortbildungsschulen ist für jugendliche Arbeiter bis zum hineingeraten sei, da er den Leuten, die in seinem Geld­der Schuldige nicht selbst das Fallenlassen der bisher 17. Jahre reip. für die ganze Lehrzeit obligatorisch und interesse thätig waren, schließlich alle möglichen Unterschriften leistete. geübten Rücksicht provozierte. Ans Reinlichkeitsgefühl be=' ztvar alt zwei Tagen wöchentlich zu je zwei Stunden. Auf Befragen bekundete der Graf noch, daß er für die Wagen,

genommen.

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Der Kongreß

und diese sofort gegen bar zu verkaufen. Er würde bei dieser

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