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Nr. 76. 17. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 31. März 1900.

Unfallversicherungs- Kommission.

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wurde der Entwurf dadurch, daß die Ausdehnung der Ver- Nach ca. zweistündigen Verhandlungen über diesen Punkt wurde sicherung auf alle Arbeiten der versicherten Arbeiter, also über die weiteren Forderungen verhandelt, was nur furze Zeit er auch auf die Beschäftigungen im Haushalt usw. nicht mehr forderte, da sich die Parteien hierüber bereits verständigt hatten und Ju der Sigung am Donnerstag wurde die zweite Beratung durch Gesetz festgelegt ist, sondern einem Antrage der Konservativen sehr bald eine Einigung erzielt werden konnte. Beide Parteien er­des gewerblichen Unfallversicherungs- Gesezes zuzufolge nur durch Statut erfolgen kann. Bei der ersten Beratung flärten sich mit der Wahl einer Kommission einverstanden und Ende geführt und die zweite Beratung des Mantelgesetzes ebenfalls des landwirtschaftlichen Unfallgesetzes, bei der die Fabriken, soweit wünschten, daß die Vereinbarungen für etwa 11/2 Jahre gelten erledigt. sie land oder forstwirtschaftliche Nebenbetriebe find, in die land- sollen. Nachdem dies von dem Vorsitzenden konstatiert, zog sich das In der Unfallverhütung hatten die Socialdemokraten folgenden wirtschaftliche Unfallversicherung hineingezogen wurden, hatte die Einigungsamt zur Festsetzung der Vorschläge zurück. Antrag gestellt. Außerdem hat die Polizeibehörde und der Ge- Kommission, um die gröbsten Ungerechtigkeiten zu vermeiden, für Nach einstündiger Beratung wurden vom Einigungsamt die werbe- Aufsichtsbeamte, Berg- Aufsichtsbeamte, Bau- Kontrollbeamte, eine Reihe Personen, nämlich für alle diejenigen, welche sich in Vorschläge unterbreitet, die mit einigen Abänderungen und nach Hafeninspektor gegen diejenigen Unternehmer, welche von einer eine technische Vorbildung erfordernden Stellung befinden, wie lebhafter Debatte die Zustimmung beider Parteien fanden. Der den Genossenschaften erlassene Unfallverhütungs- Vorschriften Förster, Gärtner, Müller, Ziegelmeister, Stellmacher u. f. w. den Einigungsvertrag lautet nun wie folgt: nicht befolgt haben, Geldstrafen bis zu 150 Mark Individuallohn für die Berechnung der Rente vorgeschrieben. 1. Es wird auf Grundlage der am 15. Oftober 1899 gezahlten Löhne oder Haft bis zu 6 Wochen festzusetzen. Gegen die Festsetzung findet Jezt wollten die Konservativen den Individuallohn nur wie eine allgemeine Lohnerhöhung von 3 M. pro Gehilfe und Woche bis innerhalb einer Woche Berufung auf schöffengerichtliche Entscheidung bisher für die eigentlichen die eigentlichen Betriebsbeamten gelten lassen, zum 1. September 1900 festgelegt. Läßt sich von dem betreffenden Gehilfen ftatt." Die Socialdemokraten begründeten diesen Antrag mit dem für alle andren versicherten Personeit aber streichen. nicht nachweisen, welche Löhne er am 15. Oftober 1899 bezogen hat, Hinweis darauf, daß die Regierung eine Verschärfung der auf die Dem trat sogar die Regierung entgegen und der konservative Antrag so wird der Durchschnittslohn von 55 Pf. zu Grunde gelegt. Bom Kontrolle der Betriebe bezüglichen Vorschriften unter der Be- wurde schließlich abgelehnt, so daß also auch den gelernten Arbeitern 1. September 1900 ab soll der Durchschnittslohn 60 Pf. pro Stunde gründung abgelehnt habe, daß ja die Gewerbe- Aufsichtsbeamten eine höhere Rente auf Grund ihres wirklichen Verdienstes gesichert betragen. tit erster Linie mit der Kontrolle betraut sein müßten. ist. Bei der Feststellung der den Verunglückten zu sichernden 2. Sämtliche Accordpreise sind für Geschäfte, welche gute Arbeit Nun hätten aber die Gewerbe- Aufsichtsbeamten ein direktes Leistungen brachten die Socialdemokraten zur Sprache, daß manche fertigen, um 10 Proz. zu erhöhen. Bei Geschäften, welche minder­Strafrecht nicht, namentlich gelte dies für die Bau- Kontrollbeamten Berufsgenossenschaften der Meinung sind, mit Bezug der Rente falle wertige Arbeit liefern, beträgt die Erhöhung bis zu 50 Prog. Ueber und Hafeninspektoren. Diese Lüde müsse ausgefüllt werden. Die die freie ärztliche Behandlung fort. Diese Auffassung stehe zwar die Festsetzung der Prozente in den einzelnen Geschäften hat die zu Regierung bekämpfte den Antrag, für den, nach ihrer Meinung, ein im Widerspruch mit dem Gesez, jedoch müsse in solchen Fällen errichtende Achtzehner- Kommission Bestimmungen zu treffen. genügender Grund nicht vorliege. Auch das Centrum schloß sich für eine möglichst schnelle Berichtigung gesorgt werden, da- 3. Die Arbeitszeit beträgt pro Woche 52 Stunden. Wenn Sonn­dieser Ansicht an und so wurde der socialdemokratische Antrag ab mit der Stranke der ärztlichen Behandlung nicht zu lange abends und Montags noch von 5 bis 6 Uhr gearbeitet wird, fo sv gelehnt. entbehre. Deshalb sei es wünschenswert, daß für diesen sollen diese Stunden als lleberstunden nicht gelten. Wird Sonnabends Die Bestimmung des alten Gesezes, nach der versicherten Personen Fall nicht nur die Klage, sondern auch die Beschwerde direkt an das reip. Montags von 5 bis 6 Uhr gearbeitet, so wird an einem andern ein Anspruch auf Ersatz gegen den Betriebsunternehmer abgesehen Reichs- Versicherungsamt zulässig sei, da lettere in fürzerer Zeit als Tage die entsprechende Stunde weniger gearbeitet. von vorsätzlich herbeigeführten Unfällen nicht zusteht, ist in dem die Klage erledigt werden könne. Die Zulässigkeit der Beschwerde Wenn die Arbeiter noch nach 6 Uhr nachmittags arbeiten müssen, so Entwurf bekanntlich noch dahin verschlechtert worden, daß dieje neben der Klage wurde von dem Regierungsvertreter ausdrücklich haben dieselben Neberstunden zu beanspruchen. Die Lohnabrechnung Benachteiligung sich auch auf die Hinterbliebenen des Verungtüdten bestätigt. Bei Berechnung der Nente für diejenigen Arbeiter. findet Sonnabends statt. erstreckt, selbst dann, wenn sie einen Anspruch auf Rente nicht welchen nicht ausdrücklich die Bemessung der Rente nach ihrem 4. Ueberstimden werden sowohl bei Lohn als Accordarbeit mit haben. Die Socialdemokraten verurteilten es auf das schärfste, Individuallohn zugesichert ist, gilt als Arbeitsverdienst derjenige einem Zuschlag von 20 Pf. berechnet. Es wird dabei vorausgesetzt, daß auch bei dieser Gelegenheit wiederum den Arbeitern der Jahresarbeitsverdienst, welchen land- und forstwirtschaftliche Arbeiter daß die leberstunden von den Unternehmern oder deren Vertretern jenige Rechtsanspruch auf Schadensersatz, der sonst allen übrigen am Ort ihrer Beschäftigung durchschnittlich erzielen. Der Betrag des angeordnet sind. Dasselbe gilt, falls die Kundschaft Ueberstunden ver­ Menschen zusteht, aberkannt wird. Ganz unerhört sei die beantragte durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes wurde bisher durch die höhere langt, doch sind in diesem Fall die Gehilfen verpflichtet, die Kund­Verschlechterung. Dies wurde an einem praktischen Beispiel erläutert. Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Gemeindebehörde festgesetzt. fchaft darauf aufmerksam zu machen, daß der Arbeitgeber die Ueber­Es kommt öfters vor, daß ein alter Arbeiter dadurch Arbeit findet, Selbst die Agrarier mußten zugeben, daß der so festgelegte Jahres- stunden bezahlen und der Stundschaft in Rechnung stellen wird. Wenn daß er seinem Sohn bei irgend einer Thätigkeit behilflich ist. Ver- arbeitsverdienst ein sehr niedriger sei und weit hinter dem thatsäch- der Gehilfe diese Pflicht erfüllt hat, so steht ihm die Bezahlung der unglückt nun der Sohn, so erhält der Vater weder nach dem Unfall- lichen Verdienst zurückbleibe. Die Folge davon ist, daß die Rente von der Kundschaft gewünschten Ueberstunden zu. versicherungs- Gefeß eine Nente, noch, wie es bisher der Fall war, für die verunglückten ländlichen Arbeiter viel niedriger bemessen wird, nach den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Grund dieser als ihnen nach ihrem wirklichen Verdienst ausgezahlt werden müßte. Ausnahmebestimmung. Obgleich von keiner Seite gegen die Kon- Infolgedessen schlugen die Konservativen selbst eine Resolution vor, sequenz der Bestimmung etwas vorgebracht werden konnte, wurde die eine neue Abschäzung dieses angeblichen durchschnittlichen Jahres­der Antrag der Socialdemokraten diese Bestimmung zu streichen, arbeitsverdienstes verlangt. Die Resolution wurde einstimmig einfach niedergestimmt. angenommen. Zugleich aber wurde verlangt, daß zu der Zum Schluß tam auch noch die seiner Zeit zurüdgestellte Frage neuen Abschätzung auch Vertreter der beteiligten Arbeiter zur Entscheidung, wie man allmählich von dem Umlageverfahren zugezogen werden sollen. Nach Tanger Debatte wurde ein zum Kapital- Dedungsverfahren übergehen könne. Bei der ersten Vorschlag der Regierung angenommen, nach dem die höheren Lesung hatte man nach sehr langer Debatte sich dabei verständigt. Verwaltungsbehörden den Jahresarbeitsverdienst festsetzen, aber nicht daß das Reservekapital durch einen Zuschlag allmählich erhöht werden mehr nach Anhörung der Gemeindebehörde, sondern nach einem follte, so daß in 30 Jahren auf diesem Wege das Kapital- Deckungs- Gutachten der unteren Verwaltungsbehörde, welche verpflicht Arbeitgebern und Arbeitnehmern entstehen, zu untersuchen und dies ist, vor ihrem Gutachten Sachverständige aus den Kreisen der beteiligten Jezt schlug der Abg. Schmidt- Elberfeld eine stärkere Vermehrung Unternehmer und Arbeiter zu hören.- Der oft erwähnte Sänfer: des Reservekapitals vor, so daß bereits nach 15 Jahren das erstrebte paragraph( Auszahlung der Rente in Naturalien an die jogenamiten 9. Insbesondere hat die gewählte Kommission den von der Ziel erreicht werden würde. Dieser Weg schien aber der Mehrheit der Säufer) wurde zur Ueberraschung der meisten Kommissionsmitglieder Lohntommission der Kleber ausgearbeiteten Tarif für Tapezierer­Kommission denn doch noch zu viel Schwierigkeiten im Gefolge zu angenommen. Den Ausschlag gab das Centrum, das hier entgegen arbeitern( Ricberarbeitern, Preise für Neubau) zu beraten und fest­haben und deshalb wurde ein Vermittlungsvorschlag des Abg. Nöfice- feiner Stellung bei der 2. Lesung des Unfallversicherungs- Gejezzes zulegen. Deffau angenommen, nach dem in 20 Jahren der Reservefonds die für dieses Ausnahmegeich gegen die Arbeiter stimmte. Als dieser 10. Gegen die Entscheidung der Achtzehner- Kommission fann mir vorgesehene Höhe erlangen würde. Indessen auch dieser Beschluß Paragraph angenommen war, machten die Socialdemokraten binnen drei Tagen nach der Bekanntmachung die Entscheidung des befriedigte die Herren nicht, er wurde ausdrücklich als nur provisorisch darauf aufmerkiam, daß es im Widerspruch stehe zu den Be- Gewerbegerichts angerufen werden. erklärt und soll erst bei der Beratung im Plenum seine endgültige Stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über entmündigte Personen. 11. Bis zur Entscheidung der Kommission begtv. bis zur end­Fassung erhalten. Denn fobald ein Gäufer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch cute gültigen Entscheidung des Einigungsamts des Gewerbegerichts dürfen Bei der Beratung des Mantelgesetzes verlangten die Social- mündigt ist, hat über die Neute der Vormund zu verfügen. Daher Sperren nicht verhängt und Streits nicht proflamiert werden. Auch demokraten vor allen Dingen, daß das Wahlverfahren für die müsse im Gesetz ausdrücklich ausgesprochen werden, der Säufer Aussperrungen seitens der Arbeitgeber dürfen bis zu genannter Zeit Arbeitervertreter geändert werden müsse. Nach dem Invaliden- paragraph finder auf enmündigte Säufer keine Anwendung. Die nicht stattfinden. Nach der endgültigen Entscheidung sind Sperren, versicherungs- Gefeß wählen die Vorstände der Krankenkassen, aus- Nichtigkeit dieser Ausführungen mußte zugegeben werden, und in Streits und Aussperrungen nur zulässig, wenn der Entscheidung genommen find aber diejenigen Krankenkassen, die sich über einen dem Paragraph wurde eine entsprechende Bestimmung hineingebracht. seitens der Arbeiter resp. Arbeitgeber nicht Folge geleistet wird. größeren Bezirk als den des Wahlbezirks erstrecken. Hierdurch sind die Der Rechtszustand" ist mithin der, daß der Säuferparagraph nicht 12. Es bleibt der freien Vereinbarung der Arbeitgeber und allermeisten cien Hilfskaffen ausgeschlossen. Die Socialdemokraten auf alle Säufer Anwendung findet, sondern nur auf diejenigen, die Arbeitnehmer überlassen, am 1. Mai die Arbeit ruhen zu lassen. beantragten, auch diese freien Hilfskaffen wahlberechtigt zu machen. nicht wie es eigentlich das Gesetz will entmindigt find. 18. Dieser Bergleich hat Geltung bis zum 1. März 1902. Das ist um so notwendiger, da ja die strankenkassen die durch die Schließlich wollten die nationalliberalen und konservativen Agrarier Innerhalb sechs Wochen vor Ablauf dieses Vergleichs hat sich die Unfälle verursachten Lasten zu einem größeren Teile tragen müssen. noch eine Ausnahmebeſtimmung gegen die Kleinbauern in das Achtzehner- Kommission zu versammeln, um über die weitere Ge­Die Regierung erklärte sich gegen diesen Antrag, da die Gesez hineinbringen. Es sollte nämlich nach Statut auf Beschluß ſtaltung der Arbeits- und Lohnverhältnisse und über die Art und Regelung des Wahlverfahrens bei solchen Strankenkassen zu schwierig von zwei Dritteln der Genossenschaftsmitglieder festgesetzt werden, Dauer der Bestimmungen dieses Vergleichs zu beraten. fei. Es wurde von socialdemokratischer Seite erwidert, daß die daß die Kleinbauern und ihre Familienangehörigen feine Rente be 14. Die Arbeit wird. am 2. April morgens wieder aufgenommen. Fabrik- Krankenkassen unter allen Umständen bei der Wahl mitwirken fommen, falls die durch den Unfall herbeigeführte Erwerbsunfähigkeit Die im Ausstand Befindlichen werden nach Bedarf eingestellt und dürfen, trotzdem eine Reihe von Fabrit- Krantasen sich ebenfalls über nicht mehr als 20 Broz. beträgt. Dieser für das Wohlwollen der sind bei Annahme von Arbeitern zunächst zu berücksichtigen. mehrere Bezirke erstreckt. Der socialdemokratische Antrag wurde Großgrundbesitzer gegen den kleinen Grundbesitzer charakteristische jedoch schließlich gegen die Stimmen der Socialdemokraten ab- Borschlag wurde mit nur zehn gegen neun Stimmen abgelehnt. gelehnt. Die nächste Sitzung findet nach den Osterfeiertagen statt.

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verfahren erreicht werden könnte.

Abgelehnt wurde der socialdemokratische Antrag, daß zu den Sigungen des Schiedsgerichts als approbierte Aerzte auch diejenigen

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5. Die Werkstatt muß jeden Tag ausgefegt und jede Woche einmal naß gereinigt werden. Ebenfalls ist für Waschgelegenheit und Handtücher zu sorgen.

6. Gehilfen, welche schon zur Zeit zu höheren Lohnsätzen und fürzerer Arbeitszeit arbeiten, behalten auch für die Zukunft die höheren Lohnfäße und die kürzere Arbeitszeit.

7. Es wird eine Achtzehner- Kommission gebildet aus je 9 Arbeit­gebern und 9 Arbeitnehmern unter dem Vorsig eines Gewerberichters. Die Wahl der Mitglieder der Kommission erfolgt einerseits durch die Arbeitgeber andrerseits durch die Arbeitnehmer. Die Kommission hat sich eine Geschäftsordnung zu geben. 8. Der Kommission liegt es ob, alle Differenzen, die zwischen selben durch Schiedsspruch zu entscheiden.

Lokales.

Zur Frage der Gaspreis- Ermäßigung.

Die städtischen Gaswerke hatten im Betriebsjahr 1898/99 ein,

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weiblichen Personen zugezogen werden fönnen, die in der Schweiz Die Lohnbewegung der Tapezierer vor dem Einigungsamt. approbiert, aber zur Ablegung der medizinischen Staatsprüfung Gestern nachmittag 2 Uhr trat das Berliner Gewerbegericht als wie es in dem jezt erschienenen Verwaltungsbericht für 1898/99 in einem deutschen Bundesstaat nicht zugelassen find. Dagegen hatten die Socialdemokraten mehr Glüd mit dem Vor- Einigungsamt zusammen, um über die Lohnbewegung der Tapezierer heißt, recht zufriedenstellendes" Ergebnis. Die Menge zu verhandeln. des au Private gegen Bezahlung abgegebenen Gases vermehrte sich schlag, daß für die Vertretung bei dem Schiedsgericht oder dem Den Vorsitz im Ginigungsamt führte Gewerberichter Assessor wieder um 8,9 Proz., nachdem hier schon die letzten Jahre eine be­Reichs Versicherungsamt dem Rechtsanwalt eine Gebühr von v. Schulz. Als Vertreter der Parteien sind anwesend für die trächtliche Zunahme das Jahr 1897/98 eine solche von 7,2 Proz.­höchstens 20 M. zuſteht und eine Vereinbarung über eine höhere Arbeiter: Leo Schmidt, O. Ponite, Q. Wels, E. Fried gebracht hatten. Andrerseits ging die Menge des unentgeltlich ge= Bertretungsgebühr nichtig ist. Der Antrag wurde angenonumen und meier, Kirchner, Hoffmann, Sander, Anders, lieferten Gases für die öffentliche Beleuchtung, sowie des durch Un­dadurch eine Uebervorteilung verunglückter Arbeiter unmöglich Ebner und Pape. Die Unternehmer find vertreten durch die dichtheit der Röhren, durch Kondensation usw. verlorenen Gases, die Tapezierermeister: Brandt, Feder, Pliptov, Müller, fich in den letzten Jahren start vermindert hat, im Jahre 1898/99 Falls einem Berlegten nicht die Vollrente bewilligt werden soll, Sahlen, Eltezel, Hermann und Goldbeck. noch weiter zurück. Der Anteil der bezahlten Gasmenge an der ge­weil er in einem andern als seinem bisherigen Berufe Nah Eröffnung der Verbandlungen teilt der Arbeitgebervertreter jamten Gasabgabe stellte sich in den drei Jahren 1896/97, 1897/98, noch etwas erwerben könne, so sollen einem weitern focial- Herr Brandt mit, daß die Innung sich schlüssig geworden sei, 1898/99 auf 81,2, 85,4, 88,4 Broz, der der unbezahlten auf 18,8, demokratischen Antrag gemäß vor der Entscheidung Sach- nicht mehr als 55 Pf. Stundenlohn zu bewilligen. Gs jei bisher 14,6, 11,6 Broz. Hierzu bemerkt der Bericht, es lafie fich nicht er-, verständige aus dem Berufszweige gehört werden, in dem für den durchwegs nicht mehr als 45-50 Pf. Stundenlohn bezahlt worden. warten, daß dieses Verhältnis sich etwa später noch günstiger ge­Verletzten noch eine Erwerbsmöglichkeit vorhanden sein soll. Der Einen höheren Lohn als 55 Pf. tönnten insbesondere die kleinen stalten werde. Da die Durchführung der Gasglühlicht- Beleuchtung Staatssekretär des Innern. Graf v. Posadowsky, gab zu, daß die Meister nicht zugestehen. in den Straßen nun beendet sei, so fci auf eine weitere Ersparnis Aerzte meistens in ihren Gutachten viel zu weit gehen. Aufgabe der Als Vertreter der Arbeitnehmer nimmt sodann Leo Schmidt hieraus nicht zu rechnen, und auch der Gasverlust jei jezt so gering, Aerzte sei es einzig und allein, festzustellen, wie groß die Einbuße das Wort, um zunächst die Forderung eines Stundenlohns von daß er tann noch geringer werden könne. Auf die andre Möglich­des Berlegten an seiner körperlichen und geistigen Gesundheit fei. 60 Pf. als Durchschnittslohn zu begründen. 55 Pf. werden jetzt keit, daß das Verhältnis sich durch eine weitere Steigerung der Gas­Die Frage jedoch, wie die noch verbliebene Erwerbsffähigkeit zu be- schon vielfach bezahlt und auch 60 Pf. Als Mindestlohn find bisher abgabe gegen Bezahlung noch günstiger gestalten kann, geht der Be­messen sei, müsse von den Leuten beantwortet werden, die dem allgemein 50 Pf. berechnet worden. Ein höherer Lohn sei auch schon richt nicht ein. Bei der Erörterung dieses Punktes hätte es sich aller­Eriverbsleben der betreffenden Arbeiter nahe stehen. Der Staats- darum notwendig, weil die Tapezierer immer mehr mit Saison- dings nicht gut umgehen lassen, die der Verwaltung unbequeme sekretär versprach, daß er für eine richtige Begrenzung der ärztlichen arbeit zu rechnen haben. Nach den vorhandenen Statistiken waren Frage der Ermäßigung des Leuchtgas Breifes gu Gutachten sorgen werde. Das genügte der Mehrheit der Kommission. in den legten 3 Jahren von rund 2400 Tapezierern nur 200-220 im ftreifen. Wie eine solche Ermäßigung auf die Höhe des Gas­Mit großem Eifer trat die Regierung dafür ein, daß die bei der Jahr durchgängig beschäftigt, während der andre Teil 15, 18 und verbrauchs wirken würde, das läßt sich ungefähr beurteilen nach den ersten Lesung beseitigte Verschlechterung, die Besetzung der Spruch noch mehr Wochen im Jahr arbeitslos war. Erfahrungen, die mit der Ermäßigung des Preises für Kammer des Reichs- Versicherungsanits mit nur 5, statt wie bisher, Wenn, wie behauptet wird, schwache Arbeiter vorhanden sind, gewerbliches Gas( zum Kochen, Heizen usw.) gemacht worden mit 7 Mitgliedern, wieder in die Vorlage hineingebracht werde. fo liege die Schuld hauptsächlich an den Meistern, welche die Lehr- find. Die Steigerung des Verbrauchs ist hier seit der im Jahre 1895 Die Kommission blieb jedoch fest, und es wurden die 7 Mitglieder linge in den ersten drei Jahren nur zum Wagenschieben und erst im erfolgten Ermäßigung auf 10 Pfennig eine ganz toloffale gewesen. beibehalten. vierten Lehrjahre mit Tapeziererarbeiten beschäftigten. Der Bericht muß selber hervorheben, daß die Steigerung Damit die Berufsgenossenschaften ihre Statuten den neuen Be Arbeitgebervertreter Feder weist darauf hin, daß sich die Ver- der gesamten Gasabgabe an Private haupts stimmungent ordentlich anpassen können, wurde die Frist bis zum hältnisse der vielen Heinen Meister in letzter Zeit erheblich ver- fächlich durch eine Steigerung der Abgabe von ge 1. Januar 1902 verlängert. Juzwischen soll jedoch nach einem schlechtert haben. Alle Rohmaterialien sind teurer geworden und werblichem Gas verursacht worden ist. Die gesamte socialdemokratischen Antrag den Verunglückten die Rente bereits iegt habe erst demzufolge die Innung eine Preiserhöhung be- Gasabgabe an Private flieg, wie oben gefagt, 1897/98 um 7,2 Broz., nach dem neuen Gesetz bestimmt werden, falls letztere eine höhere fchloffen. Die Kleinmeister hätten namentlich durch den Mangel an 1898/99 um 8,9 Proz., aber die Abgabe nur von gewerblichem Gas Entschädigung vorsieht. Dieser Antrag wurde angenommen. guten, tüchtigen Arbeitskräften, die die großen Betriebe vorziehen, 1897/98 mm 22,8 Proz.. 1898/99 um 25,4 Proz.. dagegen die Abgabe zu leiden und müßten sich mit minderwertigen Arbeitskräften be mur von Leuchtgas 1897/98 um 3,1 Proz., 1898/99 um 3,9 Proz In der Sizung am Freitag wurde die 2. Beratung des gnügen. Jm Bericht wird freilich behauptet, auch die letztere Zunahme sei landwirtschaftlichen Unfallversicherungs- Gesetzes erledigt. Die Im Laufe der weiteren Verhandlungen machten die Unter berhältnismäßig bedeutend", woraus vermutlich der Schluß gezogen meisten Paragraphen wurden unverändert nach den Beschliffen der nehmer vertreter den Vorschlag, eine prozentuale Lohn werden soll, eine Ermäßigung des Leuchtgas- Preises sei gar nicht ersten Lesung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gewerbe- erhöhung des Wochenlohnes vorzunehmen und stellten in Aussicht, nötig. Inzwischen ist ja, wie bekannt, die Ermäßigung von der Unfallversicherungs- Gesetzes angenommen. Die wichtigste Aenderung daß sie später, etwa ini Herbst, einem Stundenlohn von 60 Pf. zu Stadtverordneten- Vermmlung beschlossen worden, aber der Magiftrat ist wohl die, daß es den Socialdemokraten gelungen ist, die Fabriken, stimmen würden. Die Arbeitnehmervertreter erörterten die Arbeits - hat angeblich weget der Kohlentenerung vorläufig seine Zu­welche als land- oder forstwirtschaftliche Nebenbetriebe gelten, aus verhältnisse, die Gesundheitsschädlichkeit des Tapezierergewerbes und ſtimmung verweige. und auch die Stadtverordneten- Versammlung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung herauszubringen. Hier erklärten, daß fie auf die Anerkennung des 60 Pfennig- Stundenlohns hat ihren Beschluß nachträglich dahin abgeändert, daß die Ein­durch ist den in den Fabriken beschäftigten Arbeitern die höhere beharren müßten, zumal bereits ca. 800 Gehilfen zu den geforderten führung des ermäßigten Tarifs bis zum 1. April 1901 zu ver­Rente der gewerblichen Arbeiter gesichert. Verschlechtert jedoch Bedingungen, also zu 60 Pf. und mehr arbeiten. schieben sei. Im letzten Jahre brachten die Gaswerke wieder