Der im Cen
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Aus den Nachbarorten.
aufnahme ergab folgendes:
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I- Theater am Sonnabend stattfindenden| Volfszeitung" als unwahr und fügten hinzu, Karbe werde dieser als Mitglied der betreffenden Schulkommission, dem die 85. Gemeindes Bremiere Die Het lustigen" wird der Verfasser und Komponist Zeitung wohl deshalb seine unwahren Behauptungen unter- schule unterstehe, gleichfalls ein Kontrollrecht über die Schüler. Dieser Erit Meyer- Helmut aus Petersburg beiwohnen. Im Theater der breitet haben, weil er vom Verein Arbeiterschutz" eine Unterstützung auch von den vernommenen Kollegen des Angeklagten geteilten AufUrania findet Nute Sonnabend eine Nachmittagsvorstellung des ergattern wolle. Diese Bemerkung gab dem Zimmerer Starbe Ver- fassung trat der königl. Kreisschulinspektor Dr. Bohle entgegen. dekorativen Ausstattungsvortrags Bon den Alpen zum Vesuv " zu anlassung, gegen unsren verantwortlichen Redacteur Rob. Schmidt Es gebe keire bestimmte Verfügung, aus der sich ein solches ercrmäßigten Breisen statt.- Im Völlersaal des Passage die Beleidigungsklage anzustrengen. weitertes Züchtigungsrecht herleiten ließe, er glaube auch nicht, daß Panoptikums erregt die aus 28 Mädchen, 6 Männern und Die Angelegenheit hat bereits zweimal das Schöffengericht be- aus den ministeriellen Erlassen ein solches gefolgert werden könne. 2 Kindern bestchende Togo - Truppe lebhaft die Aufmerksamkeit des schäftigt. Rob. Schmidt hatte einen umfangreichen Beweis dafür Durch den Erlaß vom 1. Mai 1899 werde deur Lehrer die BerPublikums. angetreten, daß die Entlassung Karbes nicht auf Betreiben der pflichtung auferlegt, daß er nur bei sehr ernstem Anlaß zur törperVerbandsmitglieder erfolgt sei. Die positiven Bekundungen der lichen Züchtigung schreiten solle und daß vor der Vornahme- ciner Zeugen hatten auch nichts ergeben, was die Behauptungen Starbes solchen auch nach dem Gesundheitszustand des Schülers geforscht werden In Charlottenburg fand am Freitag eine Ersagwahl zu der beziehungsweise der„ Märk. Volkszeitung" ſtützen konnte. Trotzdem solle. Wenn dem Lehrer die Wahrnehmung der elterlichen ErziehungsStadtverordneten- Bersammlung für den ersten Bezirk statt. Der war das Schöffengericht zu einer Berurteilung Schmidts gekommen, rechte übertragen sei, so dürfe daraus nicht abgeleitet werden, daß focialdemokratische Kandidat, Genosse Barthel, ist leider mit denn so begründete der Vorsitzende das auf 50 M. Geldstrafe min jeder Lehrer jeden beliebigen, gar nicht inter ihm stehenden 346 Stimmen unterlegen. Oberstlieutenant se ita at( tons.) erhielt lautende Urteil die Zeugen hätten zwar bekundet, daß der vom Schüler züchtigen dürfe. Die Ülebertragung des Büchtigungsrechts 475, Abrahamson 364. Zwischen den beiden letzteren hat Stich- läger angegebene Entlassungsgrund nicht der wirkliche fei, aber es von einem Lehrer auf den andern könne er nicht gutheißen; in einem wahl stattzufinden. Gen. Barthel erhielt 120 Stimmen weniger als sei zwischen den Worten der Zeugen herauszufühlen gewesen, daß Fall, wie in dem hier vorliegenden, hätte die etwa notwendige bei der Hauptwahl. noch ein andrer Entlassungsgrund vorgelegen habe, und daß Züchtigung dem Lehrer der Klasse übertragen werden müssen. Rigdorf. Die Mitglieder des focialdemokratischen Vereins fie wollten nicht mit Starbe zusammen arbeiten. Deshalb hielt das unzweckmäßig vorgegangen fci. die Arbeiter direkt oder indirekt zu erkennen gegeben hätten, Der Staatsanwalt hielt es für zweifellos, daß der Angeklagte Es sei „ Vorwärts" werden ersucht, die Beiträge vor der General Schöffengericht den Wahrheitsbeweis nicht für erbracht. General- fie sei. ja vielleicht unter der Lehrerschaft die Ansicht verbreitet, daß das Züchtigungsversammlung zu regeln. Die Zahlstellen befinden sich in folgenden Der Berurteilte legte Berufung ein, und infolgedessen be- recht in dieser Weise übertragen werden könne; der AnLotalen: Sople, Starlsgartenstr. 1; Reserau, Hermannstr. 50; schäftigte sich am Freitag die agte Straffammer mit der Angeklagte hatte ein solches thatsächlich nicht, und deshalb be Zibell, Reuterstr. 54 a; Münzer, Steinmetzſtr. 68; Herrmann, gelegenheit. Vor Eintritt in die Verhandlung regte der Vorsitzende antrage er, ihn zwar schuldig zu befinden, aber straffrei Kirchhofftr. 1; Sy. Jägerstr. 69; Seeg , Snejebedstr. 135; Snejebedstr. 135 Breßler, Biethenstr. 61; Hahn, Wißmannjir. 10; Ringe, Stopfftr. 39: einen Bergleich an. Der Angeklagte Schmidt erklärte sich bereit, zu lassen, da die leichte Züchtigung mit der vorhergegangenen einen Vergleich mit dem Kläger zu schließen. Er( Angeklagter) Beleidigung des Knaben ausgeglichen werden könne. Rechtsanwalt Schulz, Steinmetzstr. 72; Schulz, Bergstr. 81. Am zweiten Oster- wolle zugeben, daß der Vorwurf, der Kläger habe sich durch seine Sonnenfeld beantragte die Freisprechung. Das Ober= feiertag findet zu Gunsten des Wahlfonds eine Matinee statt. Angaben eine Unterstützung ergattern wollen, nicht aufrecht verwaltungsgericht habe im Erkenntnis vom 19. November Billets find in obigen Zahlstellen zu haben. Der Vorstand. erhalten werden könne, dagegen soll der Kläger erklären, er 1884 den Lehrern derselben Schule das gleiche Züchtigungsrecht über Steglik. Das für hente, Sonnabend, geplante Stiftungsfeft habe sich jetzt überzeugt, daß er nicht infolge terroristischen Vor- alle Schüler derselben zugestanden. Hier handle es sich um zwei des Arbeiter- Bildungsvereins muß eingetretener Hindernisse halber gehens feiner Mitarbeiter entlassen worden sei. Auf diese Erklärung Schulen, die in engem Verkehr mit einander stehen. Für die Ueberverschoben werden. müffe er( Angeklagter) das Hauptgewicht legen. Der Vergleichs- tragbarkeit des Züchtigungsrechts berief sich der Verteidiger Aus Schöneberg wird uns berichtet: Das am 1. April 1900 versuch scheiterte hauptsächlich an dem Widerstand des Verteidigers auf ein Urteil des Ober- Verwaltungsgerichts vom 10. Juni in Straft tretende Gesetz betr. Anstellung und Versorgung der Bedes Klägers, der sich zur Abgabe der vom Angeklagten geforderten 1884, wonach die Uebertragung sogar auf den Schuldiener amten hat in mehrfacher Beziehung eine wesentliche Veränderung Erklärung nicht bereit finden wollte. zulässig fei, während das Reichsgericht im Erkenntnis vom gegen den feitherigen Rechtszustand zur Folge. Soweit nämlich Hierauf wurde in die Verhandlung eingetreten. Die Beweis- 11. Januar 1882 cine folche lebertragbarkeit ganz allgemein an die Anstellungsverhältnisse in Betracht kommen, bezieht sich das Gesetz erkannt habe. Außerdem habe das Reichsgericht im Erkenntnis vom nur auf die vom Inkrafttreten desselben an anzustellenden Beamten. Zuerst wird der Zimmerpolier Strömann vernommen. Gr 9. April 1883 ausgesprochen, daß ein Irrtum über amtliche Der Es kann somit aus dem Gesch zur Entscheidung der Frage, ob fagt aus, der Kläger habe bei ihm auf dem Bau einen Tag ge- Befugnisse die Strafbarkeit ausschließe. einer oder der andre vor dem Jukrafttreten desselben bercits an- arbeitet, sei dann aber von ihm entlassen worden, weil die Arbeit Gerichtshof hielt eine derartige Uebertragung des Züchtigungsrechts genommene Kommunalbediensteter als Beamter anzusehen sei, stockte und weil der Kläger ein unsicherer, nicht genügend leistungs- nicht für zulässig und meinte, daß dies zu weit gehen würde. Er nichts entnommen werden. In einer Ausführungsanweisung hat fähiger Arbeiter fei. Andre Entlassungsgründe hätten nicht vor erfamite aber gleichwohl auf Freisprechung, da der Ander Minister des Innern darauf hingewiesen, daß die Einführung gelegen, insbesondere habe auch feiner der Arbeiter die geklagte in gutem Glauben und der Ueberzeugung war, daß des Gesetzes cine passende Gelegenheit biete, die im Gebiete der Entlassung des Klägers verlangt. Es fei auch nicht wahr, eine folche Uebertragung des Büchtigungsrechts auf ihn stattgefunden habe. Städteordnung für die östlichen Provinzen vielfach hervorgetretenen daß ivie der Kläger behauptet er( Beuge) selber gesagt Eine Anklage wegen Mißhandlung ihres Dienstmädchens Zweifel über Lebenslänglichkeit oder Kündbarkeit der Austellung habe, wer auf dem Bau arbeite, der müsse einer maßgebenden Or- führte gestern die Kaufmanns- Ehefrau Mathilde süpper vor die städtischer Beamten von deren Dienstleistung es nicht klar feststand, ganisation angehören. Zeuge bemerkt auf Befragen, daß er weder 140. Abteilung des Schöffengerichts. Die Angeklagte gab den Thatob fic mechanischer bezw. vorübergehender Natur wären, durch eine dem Verband der Zimmerer, noch einer andren Gewerkschaft an- bestand umumivunden zu. Ihr Dienstmädchen, die 18 jährige Maris Vereinbarung zwischen Gemeinde und Beamten anders zu gestalten. gehöre. Der zweite Zeuge, Zimmerer Büttner, soll zum Kläger Spohr, fei zu Neujahr bei ihr zugezogen. Im Anfange habe das Für die Stadt Schöneberg ergeben sich bei Regelung dieser Frage gefagt haben, die Kameraden hätten beschlossen, mit dem Kläger Mädchen die ihm obliegenden Arbeiten zur Zufriedenheit ausgeführt, ungleich größere Schwiergkeiten wie für andre Stadtgemeinden. nicht zusammen zu arbeiten. Dieser Zenge bekundet, daß ihm von doch dann müsse es wohl unter einem schlechten Einflusse" gestanden Die Verhältnisse der Schöneberger Beamten erfuhren durch die einem solchen Beschluß nichts bekannt sei, und daß er auch eine dahin haben, denn es sei mit einem Wale, wie ungewandelt geweien. Annahme der Städte- Ordnung eine für Gemeinde und Be- gehende Aeußerung nicht gemacht habe. Der Anwalt des Klägers, Eines Tages habe sie ihm Vorwürfe gemacht, daß es zu einem Einamte rechtliche Verschiebung, indem die jetzige Vertvaltung Rechtsanwalt Modler, versucht um die Glaubwürdigkeit des Zeugen kaufe in der Nachbarschaft über eine Stunde gebraucht habe. von der Landgemeinde eine große Zahl nicht angestellter Strömann anzuzweifeln und beantragt die Bernehmung eines Darauf habe sie eine so impertinente Antwort erhalten, daß sie Hilfsarbeiter und Kanzlei- und Bureau Eleven übernommen Kriminalschuhmanns, der in der Angelegenheit des angeblich terrori- fich habe hinreißen lassen, dem Mädchen einen Backenstreich zu geben. hatte. Durch eine Verfügung vom 24. Januar 1900 hat der Regie- fierten Karbe amtliche Recherchen angestellt hat, bei welcher Gelegen- Der Schlag möge etwas heftig" ausgefallen sein, denn das rungs- Präsident in Würdigung der vorliegenden außerordentlichen heit Strömann dem Beamten für die Entlassung Karbes andre mädchen habe sich von einem Arzt bescheinigen Berhältnisse genehmigt, daß diese übernommenen Hilfsarbeiter Gründe angegeben haben soll, wie er es als 3euge gethan hat. Taffen, daß es eine geschwollene Bange gehabt. etatsmäßig und, so weit sie sich dazu eignen, lebenslänglich Der Schuhmann wird auch vernommen, seine Aussage geht dahin, Der Staatsanwalt meinte, daß die Angeklagte das Recht einer angestellt werden können. Um nun in Bezug auf die Anstellungs- und daß, als er auf dem Bau recherchierte, Strömann ihm gesagt habe, leichten Büchtigung", das der Herrschaft unter Umständen zustehe, Annahme- Verhältnisse aller Beamten und Bediensteten der Stadt Starbe sei wegen feiner Unsicherheit auf dem Bau und wegen unüberschritten habe, er beantragte eine Geldstrafe von 5 M. Der Schöneberg für alle Zukunft eine flare einwandsfreieRechtslage zu schaffen, genügender Leistungen entlassen. Gerichtshof fam zu einem freisprechenden Erkenntnis, soll auch den bereits angestellten Beamten, unter Anpassung Bon einer weiteren Zengenvernehmung sah das Gericht ab, da da die Angeklagte schwer gereizt worden sei und dadurch vielleicht an das neue Recht, eine neue Anstellungs- Urkunde aus- cs den Sachverhalt für hinreichend geklärt erachtete. fräftiger geschlagen habe als sie beabsichtigte.. 9 gehändigt werden. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt olfgang Unfre Leser werden sich solche Urteile immer forgfältig Wilmersdorf . Eine eigenartige Beleidigungsklage hat der Seine, beantragte die Aufhebung des ersten Urteils, da die merken und mit ihnen die harten Gefängnisstrafen verhiesige Gemeindevorstand gegen den Gemeindevertreter Geheimen Beweiserhebung nichts erbracht habe, was die Angaben der Märk. gleichen, die deutsche Richter oft über Arbeiter verhängen, wenn Rechnungsrat Neuhaus angeftrengt. Die Dresdener Bank hatte Terrorismus gegen den Kläger nicht stattgefunden habe. Der Bor - wehe thun. Beffer als Reden und Leitartikel dies vermöchten, geben Volkszeitung" stüzen fönne. Dagegen sei eriviefen, daß ein Diese Streitbrechern oder Unternehmern im Lohnkampfe auf Wilmersdorfer Gebiet Grundstückskompleye im Wert bon 13 Millionen Mark erworben, und zwar um aus Anlaß eines wurf, Kläger habe eine Unterſtügung ergattern wollen, werde nicht solche Urteile ein Bild vom Stande der heutigen Justiz. Gemeindebefchlusses eine„ Hohenzollerndamm" genannte und nach aufrechterhalten. Die betreffende Bemerkung des Vorwärts" fei Zu der geftrigen Verhandlung im Militärbefreiunge: Art des Kurfürstendamms angelegte Brachtstraße anzulegen. Die nur eine Erklärung für die unwahren Angaben, welche der Kläger Prozeß in Elberfeld erhielten die Verteidiger das Wort, die barnenerivorbenen Grundstücke werden voj der neuen" Pracht der Märk. Boltszeitung" gemacht habe. Wenn man erwäge, daß zulegen suchten, daß ihre Klienten nichts Strafbares begangen hätten straße" durchschnitten. Herr N. hatte nun in einer Gemeinderats: die Märkische Volkszeitung" den „ Vorwärts" zuerst an= fizung behauptet, ein Gemeindebeamter habe sich unmittelbar gegriffen habe, so habe der Angeklagte, indem er die Be- und die Ueberzeugung aussprachen, daß die Richter zu einem Freinachdem der Beschluß in geheimer Sitzung gefaßt worden sei, nach merkung betreffs der Unterstützung machte, in Wahrnehmung spruch derselben kommen würden. der Bank begeben, dort von dem Projekt Mitteilung gemacht und berechtigter Intereffen gehandelt und in diesem Falle müsse auch die Der Maschinenschlosser Adolf Sccfeld ans Spandan, über für seine Gefälligkeit eine klingende Anerkennung in an sich beleidigende Aeußerung straffrei bleiben. dessen Treiben wiederholt berichtet wurde, ist gestern von der StrafHöhe von 75 000 m. erhalten. Die Gemeindevertretung beRechtsanwalt Modler plädierte für die Bestrafung des An- fammer des Landgerichts II Berlin tegen Sittlichkeits. schloß unter dem Eindruck dieser überraschenden Mitteilung eine geklagten. verbrechen zu drei Jahren Zuchthaus und den üblichen Neben Untersuchung der Angelegenheit und der eventuellen strafrechtDer Gerichtshof erkannte auf Aufhebung des ersten strafen verurteilt worden. Die Verhandlung fand unter Ausschluß lichen Verfolgung der Schuldigen. Sämtliche Beamte der Gemeinde Urteils und Freisprechung des Angellagten. In der Urteils der Oeffentlichkeit statt. Seefeld wurde bekanntlich Ende Februar bestreiten einen derartigen Vertrauensbruch, und so hat sich der Ge- begründung fagte der Vorsitzende: Der erste Richter habe übersehen, durch die Spandaner Polizei verhaftet, weil er sich an Kindern in meindevorstand veranlaßt gesehen, gegen den genannten Gemeinde- daß der Artikel des Vorwärts" durch den Artikel der Märkischen schändlicher Weise vergangen hatte. vertreter Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Volkszeitung" provoziert worden ist. Durch die Beweis
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Märkischen Volkszeitung" nicht nur übertrieben sind, fondern aufnahme habe fich herausgestellt, daß die Angaben der
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Dermischtes.
Das Gerücht von einem Raubmord, der auf der Landstraße zwischen Mittenwalde und Zossen verübt sein sollte, ist auch daß dieses Blatt auch den„ Borivärts" aufgefordert hat, auf den 28. März: Heute nachmittag fand die Sektion der Zeichen Zum Konizer Morde berichtet die Danziger 3tg." vom nach Berlin gedrungen. Der Kaufmann Paul Stiebenz aus Artikel zu antworten. Es heiße in der Märk. Bolisztg.": Die von 12 000 M. beraubt worden sein. Es unterliegt aber gar keinem vater brotlos zu machen. Zoffen, ein wohlhabender Mann, sollte ermordet und einer Summe Socialdemokraten ließen kein Mittel unversucht, um einen Familien- teile des ermordeten Winter statt. Nach ärztlicher Mitteilung find Kweifel, daß Stiebenz das Opfer eines Unfalls geworden ist. Der Kläger habe in die Schnitte nicht so kunstgerecht, wie anfangs angenommen Das sei eine starke Hebertreibung. wurde, sondern mittels einer sogenannten einschränligen Säge erKleiner Weise den Beweis Der Mann fuhr am Mittwoch allein von Zoffen nach Väittenwalde, tönnen, Daß er auf Veranlassung der socialdemokratischen Arbeiter folgt. Während das Herz vorhanden iſt, fehlen Leber und Lauge. um einen Steinhandel abzuschließen, zu dem er jedoch kein bares entlassen worden ist. Von nachgen lesenem Terrorimus tönnie gar des Mords nachmittags mit dem Ermordeten zusammen gesehen Die Polizei sahnbet jeizt nach zwei jungen Leuten, welche ant Tage Geld gebrauchte. Er nahm nur etwa zehn Mark mit. Nachdem keine Rede sein. Die Frage, ob dem Angeklagten der Schutz des§ 193 fein sollen. Ebenso werden diejenigen, welche am Montag nach dem er das Geschäft abgeschlossen hatte, besuchte er noch mehrere zuzubilligen sei, habe das Gericht unbedenklich bejaht, Es handle fich Morde im Mönchsee Wasser geschöpft oder sonstige Verrichtungen vorFreunde und Bekannte. Einem Kaufmann, von dem er einige hier nicht um das von der Preise im allgemeinen beanspruchte Recht, Baren mitnahm, fagte er, daß er nur noch 2,50 M. bei sich habe Mikstände zu rügen, sondern um ganz specielle Vorgänge, bezüglich genommen haben, aufgefordert, sich bei der Staatsanwaltschaft zu und ein andermal bezahlen werde. Etwas angetrunken fuhr deren die gegnerische Seite eine Auseinandersegung ausdrücklich Bürgermeister Deditius mit, daß, trozdem ihm eine Anzahl Polizeimelden. melden. In der gestrigen Stadtverordnetenfisung teilte Herr Stiebenz gegen 12 Uhr nachts von Mittenwalde wieder ab und den wünschte. Die Hereinziehung des Privatklägers in diese Angelegen mannschaften und Gendarmen zur Verfügung ständen, die UnterNotte- Kanal entlang nach Zoffen zu. Wahrscheinlich ist er bald ein heit seitens des Angeklagten sei durchaus motiviert. Der Angeklagte geschlafen und hat das Pferd allein seine Wege gehen laffen. Gestern habe mit dem Artikel im Vorwärts" nur die Absicht verfolgt, den fuchung doch nicht vorwärts gedichen fet. Es haben ferner gestern morgen um 6 Uhr sah ein Arbeiter aus Mittenwalde an einer Aus- unwahren Darstellungen der andern Seite entgegenzutreten, und das wieder mehrere Vernehmungen stattgefunden, natürlich ohne jedes weichstelle das Pferd am Kanalufer stehen und fand dann auch sei in durchaus maßvoller Weise geschehen. Nicht ein Wort in dem Resultat. Die Schmährufe und die Zusammenrottungen gegen die Stiebenz mit dem Wagen im Kanal liegen. Das Pferd war in der Dunkelheit auf die Böschung geraten und mit dem Wagen in den läger habe durch sein Verhalten eine Unterstützung erlangen wollen, Vorwärts"-Artikel sei unsachgemäß. Wenn auch die Bemerkung, indischen Bewohner haben sich jetzt, dank der Warnung des Bürgermeisters, gelegt. Sanal gestürzt. Durch sein Arbeiten im Wasser hatte sich der beleidigend ist, so müsse diese Beleidigung, weil der Angeklagte in Ist es wirklich so schlimm? Der Münchener Mitarbeiter Echeerbaum ausgelöſt und das Tier hatte dann den Kanal durch wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt habe, straflos bleiben. der„ töln. Voltszig." schreibt seinem Blatte:" Seit Sonntag herrscht schwommen und war auf der andren Seite auf das Ufer geklettert und dort stehen geblieben. Stiebenz saß im Wasser, das ihm bis an Der gute Glaube in der Prügelpädagogik. Um das in München die feucht- fröhliche Stimmung vor: das Salvator bier ist angezapft. Der Stoff geht dermaßen zu Herzen, daß den Hals reichte. Wahrscheinlich vom Schlag gerührt, muß er schon 3üchtigungsrecht der Lehrer und seine lebertragbarkeit etwa fünf Stunden dagesessen haben, als er gefunden wurde. Troy- handelte es sich bei einer Anklage wegen Mißhandlung, die den die luge Polizei den Ausschant nur bis 7 Uhr gestattet; dann ist dem lebte er noch. Der Arbeiter sorgte für Hilfe und man Gemeindelehrer Otto Resemann vor die dritte Straffammer des nämlich die Stimmung bereits so prächtig, als man zum Beginn Im vorigen Jahre brachte den Berunglückten in eine benachbarte Gastwirtschaft. Während Landgerichts I führte. Der Angeklagte ist seit dem Jahre 1888 im einer urfröhlichen Rauferei mir wünschen kann. man sich hier seiner annahm, wurde noch ein Arzt aus Mittenwalde städtischen Schuldienst und an der 114. Gemeindeschule thätig. Als wurde das Vergnügen so gründlich betrieben, daß an hundert Personen verwundet in den Spitälern lagen... Der geholt. His diefer jedoch anlam, war der Verunglückte bereits tot. Erfolg ist bei allen Salvatorbieren der gleiche. Der PolizeiDa von einem Verbrechen keine Rede ist, so hat die Staatsanwalt bericht ist unheimlich lang und enthält eine ganze Liste von schweren fchaft die Leiche, an der äußere Verlegungen nicht wahrzunehmen sind, mehren fich die Einbringungen in den Strankenhäufern." Und das in Verivundungen und Verhaftungen wegen Prügeleien. Nicht minder zur Beerdigung bereits freigegeben. der Fastenzeit!
Gerichts- Beitung.
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er am 30. November vor einem Hauſe der Schlesischen Straße vor bei fam, riefen dort stehende Jungen höhnisch seinen Namen hinter 85. Gemeindeschule Hermann Gramsch. Am nächsten Tage schidte ihm her und er erkannte in einem der Schreier den Schüler der der Angeklagte nach der 85. Gemeindeschule, die mit der 114. in näherer Verbindung steht und bat, ihm den Knaben Gramsch, der sich rüpelhaft gegen ihn betragen habe, herüber Frühling an der blanen Donau . Aus Wien wird über die au ichiden. Mit Genchmigung des zuständigen Nettors Folgen cines heftigen Schue est urms berichtet: Der heftige Bon socialdemokratischem Terrorismus, der durch Mit- und des Klaffenlehrers, Die auch stillschweigend damit Schneefall rief auf verschiedenen Eisenbahnen bedeutende Störungen glieder des Central- Verbands der Zimmerer gegenüber einem Mit einverstanden waren, daß der Knabe ev. vom Angeklagten gestraft hervor. Der Verkehr wird, wie die Betriebsdirektion der Staats. gliede des katholischen Bereins Arbeiterschus" ausgeübt worden sein wurde, wurde Gramsch zur Schule des Angeklagten geschickt. Dieser bahnen bekannt giebt, infolge der großen Schneehöhe mit erheblichen soll, wußte die Märkische Volkszeitung" im August v. J. nach An- traf mit ihm auf dem Schulhofe zusammen und führte ihn nach der Schwierigkeiten aufrechterhalten, namhafte Verspätungen find im Ferngaben des angeblich terrorisierten Zimmerers Sarbe eine lange Slaffe. Dort soll der Knabe sich in Gegenwart der andren Schüler und Lokalverkehr zu verzeichnen. Geschichte zu erzählen. Danach sollen die beim Zimmermeister höchst ungebührlich benommen und Grimmaffen geschnitten haben,"." Viele mögen sich wohl schon den Kopf darüber zers Walther beschäftigten Verbandsmitglieder sich geweigert haben, mit so daß die Schüler lachten und die Autorität des Lehrers gefährdet brochen haben, woher der Ausdruck aus dem fi" stammt. Professor Starbe, weil er dem Verein Arbeiterschutz" angehörte, zusammen war. Die Geduld des lettren ging zu Ende, er nahm den Stuhl Dr. Stein in Halle hat in feinent intereffanten, jüngst gehaltenen zuarbeiten, und Starbe soll auch infolgedessen entlassen worden sein. vom Katheder, der Junge mußte sich darüber legen und der Ange- Vortrage„ Die Stunft der Rechtsprechung" über das„ ff" folgende Nach dem Erscheinen des Artikels der Märkischen Volkszeitung" flagte verabfolgte ihm vier bis sechs Schläge mit dem Rohrstock auf Erörterungen gegeben: Das ff" ist eine Bezeichnung für das stellten wir Recherchen an, und diese hatten das Ergebnis, daß von das Gefäß. Diese Züchtigung von einem fremden Lehrer, der den corpus juris, bas in früherer Zeit in den Drucken mit" ff" abTerrorismus gar keine Rede sein konnte, da Karbe nur wegen Sinaben garnicht unterrichtete, wollte sich der Vater desselben nicht gefallen gekürzt wurde. Dieses Zeichen ist aber eine Verballhornung des Mangel an Arbeit und weil er ein minderleistungsfähiger Arbeiter laffen und er stellte den Strafantrag. - Der Angeklagte behauptete, daß griechischen Pi,( Pandektai), vielleicht auch eines durchstrichen ist, entlassen worden war. Auf Grund dieser Thatsachen bezeichneten er das Züchtigungsrecht befeffen, da es ihm von dem zuständigen( Digesta)[ die von Justinian vorgenommenen S wir im Vorwärts" vom 16. August die Angaben der Märkischen Rektor und Ordinarius übertragen worden sei. Außerdem habe er Bruchstüden römischer Rechtsgelehrten] durch unge
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