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wäre, damit aufgeklärt worden wäre, weshalb der deutsche Reichs- Sachverständige Geh. Legationsrath Wilke wird wegen seines Bahnnetz in einem absehbaren Zeitraum direkt in den Besitz des kanzler einen Landesverräther, für den er seit 1871 den Grafen Abhängigkeitsverhältnisses verworfen. Protest wird eingelegt Staates gelangt. Auch in England ist man weit entfernt, mit Arnim angeblich gehalten hat, noch jahrelang in Amt und Wür- gegen den Ausschluß der Deffentlichkeit der Verhandlung. Es dem Privatbahnsystem zufrieden zu sein. Ueberall drängen die Verhältnisse, der kapitalistischen Gesellden gelassen hat. Aber man hat sich keine Mühe gegeben, den wird ferner auf die Unwahrheiten der Matthiae'schen Aussagen Schatten, den diese Angelegenheit auf den Fürsten Bismarck ge- Bezug genommen und auf die Thatsache hingewiesen, daß die in schaft zum Troh, zu Gestaltungen, welche unverkennbar die Vorworfen, durch das Licht der Deffentlichkeit der Verhandlung des der Broschüre enthaltenen Aktenstücke durch den früheren Prozeß läufer sozialistischer Organisation sind. Der omnipotente Militärlegten Arnimprozesses zu verscheuchen. Graf Arnim ist nun längst bekannt sind. Der Staatsgerichtshof wird daher ange- staat in Deutschland wird nicht lange fackeln, wo es gilt, durch verurtheilt und Fürst Bismarck nicht freigesprochen- es ist das gangen, auch in contumaciam zu erkennen, daß durch die Bro- Annexirung der Eisenbahnen sich eine uncontrolirbare Einnahmeschüre Pro Nihilo das Verbrechen des Landesverraths nicht be- quelle zu schaffen; und er ist dabei genöthigt, den Beweis zu recht sonderbar! Der Prozeß selbst bietet des- Sonderbaren über- gangen worden ist, wer auch der Verfasser sein möge. Die Ver- liefern, daß der Betrieb solcher Rieseninstitute durch den Staat haupt die Hülle und Fülle. Betrachten wir uns denselben ein theidigung bestreitet in sehr ausführlicher Weise, daß der Ver- und zum Besten desselben nicht nur möglich, sondern auch dem wenig. Die Landesverrathsklage stützt sich, abgesehen von der fasser der Broschüre Pro Nihilo sich der Majestätsbeleidigung Privatbetrieb entschieden überlegen sei, so daß der Gedanke der Autorschaft der Pro- Nihilo- Broschüre, auf folgende zwei Behaup- schuldig gemacht habe, die von der Anklage inkriminirten Stellen Organisation der gesammten Produktion durch die nur dem tungen: Graf Arnim sei schuld, 1) daß Belfort früher von den enthalten keineswegs eine solche. Was die dem Autor zur Last Volks interesse dienenden Funktionäre der Gesammtheit immer eutschen Truppen hätte geräumt werden müssen, als ursprüng- gelegten Beleidigungen des Fürsten Bismard in 14 Punkten be- mehr den Anschein des Unerhörten, Unausführbaren auch bei den ich beabsichtigt war; 2) daß überhaupt der Abschluß der Räu- trifft, so würde Graf Arnim zu seiner Entschuldigung leicht den in politischer und sozialer Beziehung Unkundigen verlieren muß. nungsconvention verzögert wurde. Ad 1. wird behauptet, Beweis führen können, durch Angriffe von der anderen Seite durch Gott ber Gott behüte mich vor meinen Freunden, mag Fürst Braf Arnim habe beim Beginn der Verhandlung mit Herrn dazu provozirt worden zu sein. Die Bismarck - Beleidigungen Thiers diesem nicht mitgetheilt, daß die deutsche Regierung darauf gehören aber vor die ordentlichen Gerichte des Landes. Die Er- Bismarck wohl manchmal denken, wenn er überhaupt Zeit hat, sestehen würde, Belfort bis zu dem Augenblick besetzt zu halten, klärung schließt mit der Behauptung, daß ein Contumazial- Ur- an derartige Dinge zu denken. Daß sein Anbeter Hans Blum in wo die Reichsregierung die letzten Zahlungen empfangen haben theil des Staatsgerichtshofs nicht vermögen würde, die Nation Leipzig ihn als Ürheber der gefälschten Emser Depesche hingestellt, würde. Dieser Punkt der Anklage wird durch einen von Herrn zu überzeugen, 1) daß Graf Arnim ein Landesverräther sei, und damit eines der scheußlichsten Verbrechen, welche die Geschichte kennt, angeklagt hat*)- das wissen unsere Leser bereits. Thiers an den Grafen Arnim gerichteten, vom 30. September 2) daß er den Kaiser beleidigt habe. d. J. datirten Brief vollständig widerlegt. In diesem Briefe Aus dem Vorstehenden erhellt, daß die Anklage auf verzweifelt Diese Anklage hat jetzt ein würdiges Seitenstück erhalten. Durch heißt es nämlich: schwachen Füßen gestanden haben muß. Troßdem erfolgte die die nationalliberale Presse geht folgendes, zuerst von der gut " Mein Herr! Ich beantworte die Fragen, die Sie bezüglich Verurtheilung und, wie man hört, zu 5 jähriger Zucht- bismard'schen- Neuen Stettiner Zeitung" veröffentlichte Pasquill : „ Fürst Bismard empfängt öfter Gäste aus seiner Nachbarschaft. der im Jahre 1873 wegen der Evacuation des französischen Ge- hausstrafe es müssen also auch mildernde Umstände, die bietes gepflogenen Verhandlungen an mich gerichtet haben. Was nur Festungshaft erlaubt hätten, ausgeschlossen sein. Eine der Unlängst suchte ihn ein solcher Gast zu bestimmen, seinen Einfluß mich betrifft, so erinnere ich mich mit Bestimmtheit, daß von artige schimpfliche Bestrafung eines hohen Staatsbeamten ist in gegen die Türkei geltend zu machen und den Grausamkeiten in Beginn unserer Unterredungen an die Schwierigkeiten der Ver- Preußen unerhört, und es geht aus diesem vorläufig legten der Bulgarei, eventuell durch eine kriegerische Unterstützung der handlungen von beiden Seiten vollständig in Angriff genommen Actus des Arnimdramas, dem aber leicht noch ein für Arnim's Serben, Einhalt zu gebieten. Der Fürst erwiderte lächelnd: wurden; daß Sie namentlich in Betreff Belforts, bei dem es mächtigen Feind sehr bedenkliches Nachspiel folgen kann, das„ Wenn Sie mir beweisen können, daß die pommerschen Landsich darum handelte, es unter die in erster Reihe zu räumenden Eine mit Gewißheit hervor, daß an der bewußten hohen Stelle güter durch einen Krieg mit der Türkei in ihrem Werthe Gebiete zu rangiren, mir erklärten, nicht die Vollmachten zu va banque gespielt wird und die Losung acceptirt ist: Biegen um ein oder mehrere Prozente sich bessern würden, wäre ich nicht abgeneigt, in Ihrem Sinne vorzugehen." haben, welche nöthig wären, um mir in dieser Richtung Genüge oder brechen!- Vielleicht aber Der Rathgeber schwieg." zu thun; daß ferner, da die Verhandlungen nach Berlin verlegt Dies die„ Anekdote". Also es wird gesagt, Fürst Bismarck worden, eben da dieser Punkt diskutirt und definitiv geregelt Gegen den Uebergang aller großen Verkehrsan- habe erklärt, wenn der Werth der pommerschen Landgüter, zu wurde. Empfangen Sie, mein Herr, die Versicherung meiner ausgestalten in Staatsbetrieb sträuben sich unsre Manchestermänner, denen Varzin gehört, durch einen Krieg mit der Türkei erhöht zeichnetsten Hochachtung. welche der zügellosen Concurrenz das Wort reden, zwar mit be- würde, so wäre er, Fürst Bismarck , einem Krieg mit der Türkei ( gez.) A. Thiers." deutender Energie, aber doch auf die Dauer vergebens. Auch nicht abgeneigt. Mit anderen Worten: er sei bereit, Krieg zu Ad 2. Die angebliche Verschleppung der Räumungsconven- auf dem diesjährigen volkswirthschaftlichen Congresse plaßten die führen, wenn ein finanzieller Vortheil dabei heraustion durch den Grafen Arnim betreffend, meint die Anklage, Ansichten für und wider den Staatsbetrieb der Eisenbahnen derb komme. Wir glauben nicht, daß eine schwerere Anklage gegen Graf Arnim hätte wissen müssen, wie wichtig ein schleuniger Ab- auf einander, und das Resultat der Debatten war für die Ver- einen Staatsmann erhoben werden kann, eine Anklage, welche die schluß der Convention im Interesse des deutschen Reiches war, theidiger der freien Concurrenz, deren Hauptwortführer Professor Ehre noch heftiger affizirt als selbst die Blum'sche Beschuldigung nachdem er vom Fürsten Bismarck ein Telegramm erhalten hatte, Böhmert war, kein günstiges. Böhmert ist ein grundsäglicher es thut. Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, daß der conser des Inhalts: unsere Bedingungen seien à prendre ou à laisser Anhänger der Privatbahnen; er erblickt in dem Uebergang der vative Herr von Diest - Daber in seiner neusten Broschüre, und und welches nach Angabe der Anklage mit den Worten schloß: Bahnen an den Staat eine Verkümmerung der auf der freien nach ihm die Deutsche Reichsglocke"( Fortsetzung der Deutschen Wenn nicht, nicht." Hiergegen ist zu bemerken das von Selbstthätigkeit des Einzelnen beruhenden wirthschaftlichen Ent- Eisenbahnzeitung"), das Organ des Grafen Arnim und des rechten der Anklage verfolgte System wird dadurch recht deutlich illustrirt wicklung, ja den Anfang einer Aufhebung aller Privatindustrie. Flügels der preußischen Junker, die weiland von der„ Kreuzdaß das erwähnte Telegramm nicht mit den Worten:„ wenn Die Mißstände des deutschen Eisenbahnwesens verkennt er nicht. zeitung" begonnenen Attacken auf Fürst Bismard mit einer Kühnnicht, nicht" schließt, sondern mit den Worten:„ Wir können Er hofft" jedoch, durch energisches Einschreiten der Reichsgesetz- heit fortsetzen, die sehr hohe Protektion vermuthen läßt. Herr es abwarten." Da die ganze Dedaktion auf die oben ge- gebung dieselben allgemach beseitigen zu können. Im übrigen von Diest und die Redakteure der Reichsglocke" fordern förm tennzeichnete Weglassung aufgebaut ist, so ist die Deduktion natür- bringt er dasselbe vor, was die Gegner des Reichseisenbahnpro- lich zum Prozesse heraus und die betreffenden Schriftstücke bieten lich hinfällig. jeftes im preußischen Abgeordnetenhause gegen dasselbe ins Feld unzweifelhaft, falls der Beweis der Wahrheit nicht erbracht werden Die Vertheidiger des Grafen Arnim, welche von dem geführt haben. Der Kathedersozialist Professor Wagner trat kann, reichlichen Anhalt zu einer Verläumdungsklage. Gegen die Kammergerichts- Vicepräsidenten von Mühler nicht zum Worte Böhmert mit Glück entgegen. Er sprach sich unverhohlen dahin famosen Kreuzzeitungs"-Artikel klagte Fürst Bismarck zum Erzugelassen wurden, weil in solchen Fällen die Strafprozeßord- aus, daß diejenigen Objekte, welche man unter dem Namen staunen der Welt bekanntlich nicht, und zur Erklärung dieser nung nur dem anwesenden Angeklagten Vertheidiger gestattet, Wege begreife, nicht den Privaten, sondern der Gemeinschaft geverließen den Gerichtssaal unter Zurücklassung eines Protestes hören und im Interesse der Gemeinschaft vom Fiskus verwaltet *) Herr Hans Blum ist durch einen Wink mit dem Zaunpfahl, den gegen das Gerichtsverfahren; doch wurde der Protest ebenso werden müssen. Die freie Concurrenz sei im Eisenbahnwesen Liebknecht ihm in der„ Deutschen Allgemeinen Zeitung"( in einer diesem wenig wie der von den Vertheidigern eingereichte Brief des mehr oder weniger unwirksam." Weiter führte er aus, daß das Hauptorgan der sächsischen Nationalliberalen übersandten Berichtigung) Herrn Thiers, aus dem oben ein Stück mitgetheilt worden, vom Privatkapital sich an den Staatsbahnen erst recht betheiligen zu Theil werden ließ, aus seiner Schweig- Festung herausgetrieben Gerichtshofe angenommen. In Folge des Ausschlusses der werde; in einer Staatsschuld für die Eisenbahnen würde das worden, und hat eine lange Expektoration im Leipziger Tageblatt " Deffentlichkeit der Verhandlung ist es der Vertheidigung nicht Kapital viel besser und sicherer angelegt sein als in Prioritäts- veröffentlicht. Armer Hans! O si tacuisses! Hättest Du geschwiegen möglich gewesen, den im Namen des Grafen Arnim von ihr dem und anderen Aktien. Dr. Wagner giebt zu, daß er nicht ganz still und den Mund gehalten fein! Also Hans behauptet, den bösen Gerichtshofe unterbreiteten, Antrag zu begründen. Wie verlautet frei sei von der Furcht, es tönne die Omnipotenz des Staates" Grenzboten"-Artikel nicht geschrieben zu haben; nun, jedenfalls hat er, als verantwortlicher( und„ besoldeter") Redakteur des„ Grenzboten", hat dieser Antrag folgende Punkte enthalten: Zuvörderst wird durch den Besitz der Bahnen verstärkt werden. Er fragt aber die volle Berantwortlichkeit für den Artikel, der beiläufig seiner Darin bemerkt, daß Graf Arnim, abgesehen von seinem Gesund Treten diese Mängel nicht auch bei den Privatbahnen hervor? Beit als Reklame für die staatsmännische und publizistische Befähig ung heitszustande, im Termine nicht erschienen wäre, indem er die Können nicht auch die großen Privatbahnen allmächtig werden? des„ nur gedachten"( Hans'scher Gerichtsstic) Hans vom„ Leipziger Competenz des Staats- Gerichtshofes bestreitet. Selbst wenn Uebrigens auch abgesehen von der speziellen Lage im deutschen Tageblatt" abgedruckt ward. Abgesehen von diesem sehr geistreichen aber dessen Competenz außer allem Zweifel stände, würde er auf Reiche gewinnt das Staatsbahnsystem von Tag zu Tag mehr und originellen Advokatentniff schimpft Hans Blum( Stuß" 2c.) mit Einer der europäischen Großstaaten, einer seinem Talent und Bildungsgrad Ehre machenden Virtuoſität, jede Vertheidigung verzichten müssen, weil ihm zu dieser die prinzipielle Anhänger. Mittel nicht zur Verfügung gestellt worden. Zum Termin seien Italien , ist heute im Besize seines ganzen Eisenbahnnetzes. Das fordert Herrn v. Bismard auf, Liebknecht zu verklagen, was Liebknecht Armesünderstühlchen sezen könnte, und droht schließlich selbst mit nicht vorgeladen oder durch Requisition vernommen Herr Thiers, französische Eisenbahnsystem hat zwar die Form der Privatbahnen, sehr lieb wäre, da er dann Herrn Hans Blum als Zeugen auf das die Herren Herzog von Broglie, Herzog Decazes , Leon Renault , ist aber in Folge einer eigenthümlichen Organisation nichts an- Verklagen, der ultima ratio( dem legten Grund) aller Personen, die keine Fürst Bismard, Feldmarschall v. Manteuffel. Als Sachverstän- deres als ein indirektes Staatsbahnsystem, da nirgends die Con- anderen Gründe haben, und von der Unantastbarkeit ihrer Ehre nicht diger wird der Hausminister Freiherr v. Schleiniz darüber vor- currenz der Bahnen weniger zugelassen ist als in Frankreich , da hinlänglich überzeugt sind. Wie der Herr, so der Bediente. Hoffentlich geschlagen, daß dem Grafen Arnim in seinem Verhalten in die Bezüge der Aktionäre durch Staatsverträge nahezu fixirt hält Hans Blum Wort. Wird hübsch werden, das Tänzchen mit Baris nicht der geringste Vorwurf gemacht werden könne; der sind und das ganze von der Regierung strenge beaufsichtigte Hänschen!
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Auch ein Verrückter. ( Fortsetzung.)
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erat, gestand gleichfalls ein, daß meine Entfernung verlangt und für die Wahrheit dieser Beschuldigungen nichts beizubringen erfolgt sei, weil ich Gesammtdeclarationen eingeliefert hatte, und vermocht hat, so kann die von dem Strafgericht erkannte Strafe rklärte derselbe ausdrücklich, daß ich dazu berechtigt ge- für eine zu harte nicht erachtet werden und doch waren alle Allem Rechtsgefühl spricht es Hohn, daß ich zur strafrecht- wesen und daß die Zollbehörde dieselben annehmen Beschuldigungen erwiesen worden! Die von mir gebrauchten und von dem Hamburgischen Straflichen Verantwortung gezogen wurde wegen angeblicher Beleidi- müsse. Beweise konnte Collas ebenfalls nicht beibringen, daß gericht als Beleidigung aufgefaßten Ausdrücke sind von mir in gung von Beamten; über die ich Anklage erhoben hatte bei einer ich mich ungebührlich benommen hätte. Mein früherer Prinzipal, H. F. Hermes, war gleichfalls als der ganz bestimmten Form von Anklagen gebraucht", fährt competenten Behörde, weil dieselben ein mit Zuchthausstrafe beidrohtes, eingestandenes Verbrechen gegen mich begangen hatten Zeuge gegen mich geladen und spielte im Gerichtstermin eine Herr Ließ fort, die ich bei einer competenten Behörde erhoben 1 und daß in dieser Angelegenheit die stark compromittirten Be- flägliche Rolle. Derselbe antwortete auf alle an ihn gerichteten habe, lediglich zu dem Zweck, daß die Schuldigen bestraft werden, amten im Gericht mir als Zeugen gegenüber gestellt wurden, Kreuz- und Querfragen: das weiß ich nicht mehr! Er wußte und ist somit von selbst die Absicht der Beleidigung und Schmähung um über ihr eigenes Verbrechen und über mich maßgebend sein nicht, daß er unter'm 24. Juni 1869 ein Schreiben von Albrecht ausgeschlossen. Eine erhobene Anklage, die nicht auf Wahrheit 1: sollende Aussagen zu machen. In dem dieserhalb vom Straf bekommen hatte; er wußte nicht, ob die von ihm unterschriebenen beruht, muß auf Grund desjenigen Paragraphen des Strafge 1gericht zu Hamburg anberaumten Termin am 26. Februar 1870 Angaben in dem Protokoll vom 22. Juli 1869, daß ich nicht setzbuches, der von falscher Anklage handelt, verfolgt werden; ( 1 gestand der Ober- Controleur Albrecht es ebenfalls ein, meine pünktlich und nicht sorgfältig in meinen Arbeiten gewesen, wahr aber niemals darf eine auf Wahrheit beruhende Anklage, die 11e Entfernung verlangt und erreicht zu haben, weil ich Gesammt seien oder nicht, ob er mir die Aeußerung von dem Sacke an competenter Stelle erhoben ist, als eine Beleidigung des declarationen eingeliefert hätte; er läugnete es nicht, mir die Kaffee*) gemacht hätte und wußte auch nicht, ob selbst die Mög- Missethäters aufgefaßt werden, denn sonst wären mit Ausnahme Aeußerung:„ Klappern gehört mit zum Handwerk, denn die lichkeit einer solchen Aeußerung ausgeschlossen sei; er wußte so- der Beleidigungs- Paragraphen alle übrigen Paragraphen des Herren oben am grünen Tisch verstehen nichts und urtheilen nur gar nicht, warum er mich entlassen hätte!!! Die einzige bestimmte Strafgesetzbuches nicht allein überflüssig, sondern sogar unsinnig nach dem Schein u. s. w." gemacht zu haben; denn, sagte er, Antwort, die Hermes gab, war auf die Frage, ob er mich denn und theilte jeder Verbrecher ein Vorrecht der Krone, nämlich die was man in einem Privatgespräch spricht, notirt man sich ja nicht hätte gebrauchen können, folgende: Ließ ist ein sehr tüch Unantastbarkeit." ( r nicht und behält es demnach nicht so genau, er wisse es nicht tiger Mensch." sefi; mehr, fügte aber hinzu: da auf den übrigen Zollabfertigungs
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( Fortsetzung folgt.)
In dem Urtheile des Strafgerichts vom 26. Februar 1870 stellen in Hamburg nur Einzeldeclarationen eingeliefert werden, heißt es, daß Ließ in seinen an den General - Steuerdirektor von so muß die Oberbehörde unwillkürlich denken, wenn auf der Zoll- Pommer- Esche gerichteten Briefen vom 28. August und 17. SepBismarcks Abenteuer nennt sich, wie das„ Berliner Tageabfertigungsstelle am Lübecker Bahnhof nur Gesammtdeclarationen tember 1869 dem Obercontroleur Albrecht grundloser Weise voreingehen, also so viel weniger an Bahl, daß da für die vielen geworfen habe, durch die in der Führung seines Amtes aus- blatt" mittheilt, ein elegantes Oftavbändchen, in welchem ein Verwandter Beamten nicht genügend zu thun ist! Hiermit erklärt der Ober- geübten Chikanen den Verkehr ins Stocken gebracht und ihn aus des deutschen Reichskanzlers, ein Better seines Vaters, Namens Achatz Controleur Albrecht als Chef einer Bollabfertigungsstelle in purer Laune en canaille behandelt zu haben, und in seinem von Bismarck , auf 234 Seiten die merkwürdigsten Begebenheiten aus Hamburg ausdrücklich dem Gericht, daß er der Ansicht sei, seine Briefe vom 22. Oftober 1869 denselben sogar der Bestechlichkeit seinem sehr bewegten Leben zum Besten giebt. Der Verfasser, der sich Buches als weiland Offizier der königl. preußischen Gardes du Corps, i. vorgesetzten Behörden verständen auch gar nichts und daher verdächtigt hätte, sowie ferner, daß er den Oberinspektor Collas auf dem Titel des Anno 1856 in seinem Selbstverlage erschienenen Slappern mit zu seinem Handwerk gehöre! In seinem amtlichen in seinem Briefe vom 17. September 1869 der wissentlichen der Republik Venezuela ( Columbien), im kaiserlich- königlich französischen Bericht vom 18. Juli 1869 hatte der Ober- Controleur Albrecht Aufnahme eines falschen Protokolls unwahrer Weise beschuldigt Dienst, später beim Lühowschen Freicorps, zur Zeit königlich preußischer von mir behauptet, daß ich unpünktlich in meinem Geschäfte ge- habe und somit die gedachten Beamten unbegründeter Weise einer Lieutenant a. D." einführt, war ein leichtlebiger Junker, der sein ihm wesen sei, ungebildet und streitsüchtig wäre, ein unangemessenes schweren Verlegung ihrer Amtspflichten beziehungsweise verdäch bei der Mündigkeit übergebenes väterliches Erbe, die schuldenfreien sogenannten noblen Passionen verpraßt hatte und uun von sich selbst Benehmen den Beamten gegenüber gezeigt hätte u. s. w., und tigt und beschuldigt und sich dadurch einer Amtsbeleidigung Güter Hirschfeld, Birkholz und So hienhof binnen wenigen Jahren in konnte im Gericht der pp. Albrecht auch nicht einen einzigen schuldig gemacht hätte. zigsten Jahre unter der Vormundschaft hätte stehen müssen, wo die Nachweis für diese seine Behauptungen beibringen, dieselben er- In dem Erkenntniß des Obergerichts als Berufungsinstanz sagt, daß er, anstatt majorenn zu werden, wenigstens bis zum vierhe wiesen sich vielmehr als erbärmliche Verläumdungen, als die vom 6. April 1870 heißt es: Erwägt man, daß der Angeklagte Schwaben flug werden". Aus dem Inhalt dieses Büchleins führt das „ Tageblatt" folgende nicht uninteressante Daten an: Durch den Stammreine Buschklepperei." vater der Familie, durch Claus von Bismarck, soll derselben eine päpstliche Erbschaft zugefallen sein, indem der nachherige Papst
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br Der Ober- Inspektor Collas, welcher ebenfalls als Zeuge*) Hermes hatte zu Ließ gesagt, Albrecht habe von ihm einen Sack gegen mich in dem Gerichtstermin am 26. Februar 1870 auf Kaffee geschenkt haben wollen.
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