Erscheint in LeipzigMittwochs Freit ag, Tonntag.ÄrÄbonneiuentspreiSleutfchlonb l W. 60 PI. PCTt#Quartal.MonatS-Abonnementsonben bei allen deutschen Postanstalten»ui den r. und Z. Monat, und aus den».Monat besonder« angenommen: imftSnigr. Sachsen und Herzogth. Sachsen-Ältenburg auch aus den lten Monatde« Quartal« k 54 Psg.Inseratebetr. Bersammlungen pr. Petitzeile 10 Ps.,betr. Privatangelegenheiten und Feste proPetitzeile SO Ps.Veslelllingennehmen an alle Postanstalten und Buchhandlungen de« In- u. Auslände«.Filial- Expeditionen.Rew-Nork: Soz.-demolr Stenossen-schastsbuchdnickerei,>54 Eldridtje Str.Philadelphia: P. Haß, 630 hlorth3-4 Steu!-lI. Boll, 116« Clmvlolte Str.Hobolcn N.J.: F. A. Sorge, 215 tVn»K-iuzton Str.Chicago: A. Lanserma: n, 74 Olzdourne»v«.Ean Franzisco: F. Eny,«dBO'FarreU Str.London VV'.: C. Henze, 8 New tr.Golden Square.Gentml Grgan der Sozialdemokratie Deutschlands.Rr. 121.Sonntag, 14. Oktober.1877.Wo steckt der Jrrthum?Unser Frankfurter Parteiorgan, der„Bolksfreund" bringt inseiner Nr. 120 über die auch von uns erwähnte Verurtheilungdes früheren Redakteurs Schäfer folgende Notiz:„Angeklagt, König Wilhelm, des deutschen Reiches Kaiser,und den Hrn. Bischof, Feldwebel beim hiesigen-81. Regiment,beleidigt zu haben, stand Hr. Schäfer, unser ehemaliger verant-wortlicher Redakteur vor den Schranken der Strafkammer. DasGericht fand ihn schuldig und verurtheilte ihn zu sechs MonatenGefängniß als Zusatz zu den vorher über ihn erkannten Strafen.Dem Staatsanwalt dünkten sechs Monate zu wenig, deshalb be-antragte er l'/« Jahre Gefängniß und dreijährigen Verlustder Ehrenrechte; Schäfer„zur wohlverdienten Strafe undAndern zur heilsamen Abschreckung". Es war der erste Fallin Frankfurt, daß ein Staatsanwalt wegen politischerBergehen Aberkennung der Ehrenrechte forderte."Ist es wahr, daß der Herr Staatsanwalt obiger Vergehenhalber dreijährigen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bean-tragt hat, dann kennt er das Strafgesetzbuch nicht.In Bezug auf den Feldwebel war Schäfer auf Grund des§ 185 resp. 186 oder 187 angeklagt worden— diese Beleidi-was- und Verleumdungsparagraphen aber lassen nur einecid- und Gefängnißstrafc zu.Der Majestätsbeleidigungsparagraph aber, der in dem vor-liegenden Falle zutrifft, lautet:§ 95. Wer den Kaiser, seinen Landesherrn oder währendseines Aufenthalts in einem Bundesstaate dessen Landesherrn be-leidigt, wird mit Gefängniß nicht unter zwei Monaten oder mitFestungshaft bis zu fünf Jahren bestraft.„Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der beklei-beten öffentlichen Aemter, sowie der aus öffentlichenWahlen hervorgegangenen Rechte erkannt werden."Hat Schäfer ein öffentliches Amt bekleidet? Besaß er ausöffentlichen Wahlen hervorgegangene Rechte?Ist beides oder eins von beiden der Fall, so hat der Staats-anwalt vielleicht den Verlust derselben beantragt, und der Refe-rent unseres Frankfurter Parteiorgans hat die Ausführungen desStaatsanwalts mißverstanden.War das aber nicht der Fall, hat der Staatsanwalt wirklichden Verlust der Ehrenrechte beantragt, dann hat derselbe dasStrafgesetzbuch mißverstanden— allerdings für einen Juristenein sehr mißliches Ding.Der Paragraph, welcher von der Aberkennung der Ehren-rechte handelt, lautet nämlich:„§ 32. Neben der Todesstrafe und der Zuchthausstrafe kannauf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden,neben der Gefängnißstrafe nur, wenn die Dauer dererkannten Strafe drei Monat erreicht und entwederdas Gesetz den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechteausdrücklich zuläßt oder die Gefängnißstrafe wegenAnnahme mildernder Umstände an Stelle der Zucht-hausstrafe ausgesprochen wird.„Die Dauer dieses Verlustes beträgt bei zeitiger Zuchthaus-strafe mindestens zwei und höchstens zehn Jahre, bei Gefängniß-strafe mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre."Also kann bei Gefängnißstrafe nur die Aberkennung derbürgerlichen Ehrenrechte erfolgen, wenn dieselbe die Dauer von3 Monaten erreicht hat und wenn der betreffende Gesetzespara-graph die Aberkennnung ausdrücklich zuläßt oder wenn Zucht-hausstrafe in Gefängnißstrafe umgewandelt wird.Die Gefängnißstrafe im vorliegenden Falle überschritt zwardie vorgeschriebenen 3 Monate, aber es traf keiner der die Ab-erkennung bedingenden Zusätze zu; die§§185,186, 187 und 95schließen die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte dadurchaus, daß sie diese Aberkennung gar nicht erwähnen, also nichtausdrücklich zulassen, und ferner wurde in den, vorliegendenFalle auch nicht eine Zuchthausstrafe in Gefängnißstrafe umge-wandelt.Wenn also der Herr Staatsanwalt wirklich dreijährige Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte beantragt hat, so hat erdamit seine Gesetzesunkenntniß in geradezu selbstvernichten-der Weise an den Tag gelegt.Uns ist nur noch ein ähnlicher Fall erinnerlich.Im Herbste 1875 verurtheilte das Hamburger NiedergerichtJemanden wegen falscher Anschuldigung(§ 164) zu sechsWochen Gefängniß und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte aufdie Dauer von 2 Jahren. Auf§ 164 können allerdings diebürgerlichen Ehrenrechte aberkannt werden, aber das Niederge-richt hatte die Beschränkung des§ 32 nicht in's Auge gefaßt,welche eine Gefängnißstrafe von inindestens 3 Monaten fordert,um die Aberkennung der Ehrenrechte zuzulassen.Auch damals war es der Redaktion eines sozialdemokratischenOrgans(des„Hamburg-Altonaer Volksblattes") vorbehalten, den„Justizmord" aufzudecken und die Cassirung des Urtheils herbei-zuführen.—Im vorliegenden Falle war der Gerichtshof in Frankfurtklüger, als der Staatsanwalt; er hat dem Anttag nicht Folgegegeben, weil er demselben nicht Folge geben durste und konnte.Weshalb nun bisher noch kein Staatsanwalt in Frankfurtam Main wegen politischer Vergehen die Aberkennung der bür-gerlichen Ehrenrechte verlangt hat, weshalb diese auf juristischerUnkenntniß beruhende Forderung bei vorliegendem Falle dieerste war?Unser Strafgesetzbuch ist in dieser Beziehung eben humanerals der Frankfurtter Staatsanwalt; es erlaubt nur die Ab-erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte hinsichtlich politische»Vergehen und Verbrechen bei Hochverrath, und auch nurdann, wenn bei diesem Verbrechen auf Zuchthaus erkannt wird,ferner nur bei thätlichem Angriffe auf Könige und Fürstenund für die Rädelsführer bei Aufruhr und Landfriedensbruchund immer nur, wenn auf Zuchthaus erkannt oder wenn wegenmildernder Umstände die Zuchthausstrafe in Gefängnißstrafe um-gewandelt wird.Wenn aber bei obigen Verbrechen nur ein rein polittschesMotiv zu Grunde liegt, wenn nicht unehrenhafte Motive hervor-leuchten, Bereicherung rc. so soll lediglich auf Gefängniß oderFestungshaft erkannt werden, die dann auch bei obigen Verbre-chen die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte nicht zu-lassen.Bei den anderen Politischen Vergehen und Verbrechen(§ 130,131 ic. zc.) ist ausdrücklich die Aberkennung der Ehrenrechteausgeschlossen.—Wenn jetzt aber schon solche Rechtsirrrthümer vorkommen,dann werden wir erst die Hülle und Fülle nach Einführung derReichsjustizgesetze erleben!Aus Frankreich.L. Paris, den 8. Oktober.Noch 6 Tage und die Wahlschlacht zwischen den streitendenFraktionen der herrschenden Klasse ist geschlagen. So ziemlichzu gleicher Zeit mit diesem Brief werden die. Ergebnisse derUrne den Lesern des„Vorwärts" bekannt werden. Ich willmich daher nicht in Vermuthungen ergehen, die der Telegraphzum Mindesten überflüssig macht. Nur so viel: Wie die Dingeliegen, ist an dem„Sieg" der„363" nicht zu zweifeln.Was aber bedeutet dieser„Sieg"? Ist es der definitiveSieg der Republik? Man sehe sich die„363" an, und dieThorheit der Annahme springt auch dem Blödesten in die Augen.Es ist entfach ein Sieg der Bourgeoisie und nichts weiter.„Doch er wird zur Befestigung der Republik beitragen!" MitNichten. Er führt uns zum Morgen des 16. Mai zurück, stelltdie Situation vor dem Mac Mahon'schen Papier-Staatsstreichwieder her. Das ist Alles. Freilich mit einigen Veränderungen;indeß nicht mit solchen, die der Republik, der wahren Republikgünstig sind.Am 16. Mai standen die„363" festgeschlossen dem Präsi-deuten gegenüber; heute ist dies nicht mehr der Fall. Dasist eine Thatsache, vor welcher die Gcfühlspolitiker und dieMänner der liberalen„politischen Heuchelei" gewaltsam dieAugen verschließen, die aber durch kein Leugnen, durch keinePhrasen auS der Welt geschafft werden kann.Schon der bloße Umstand beweist dies, daß die„363" ihreursprüngliche Absicht, das freche„Manifest" des Mac Mahondurch ein gemeinsames republikanisches Trutz- und Schutzmanifestzu beantworten, aufgeben mußten, weil sich keine sämmtlichen„363" zusägende Fassung entdecken ließ. Wir haben ein Mani-fest Gambetta, ein Manifest Grevy, ein Manifest der„Linken"des Senats, wir haben das„Testament" des Thiers, allein wirhaben kein Manifest der„363". Die„363" sind eben nichtmehr einig. Sie waren einig, so lange sie glaubten, der 16. Mailieße sich durch tönende Proteste annulliren; seit sie gefunden,daß dies eine falsche Voraussetzung war, daß der Mann desSäbels und der Kutte die tönenden Proteste verlacht und esauf's Äcußerste ankommen lassen will, ist es mit der Einigkeitvorbei.Eine Minderheit— nicht Viele— wäre bereit, den Hand-schuh aufzunehmen, die Mehrheit sucht eine Verständigung, weilsie den bewaffneten Widerstand gegen den Staatsstreich mehrfürchtet als den Staatsstreich selber. Ich sagte dies schon inmeinem ersten Brief, und der seitherige Gang der Wahlbcwegunghat über und über gezeigt, daß ich recht hatte.Die„363" werden wieder gewählt werden und ein Theilderselben wird mit Mac Mahon pakliren, um dem Staatsstreichmit seinem fatalen Dilemma: Straßenkampf oder blinde Unter-werfung vorzubeugen.8e soumettrv ou se demettre! Sich unterwerfen, oder dasFeld räumen, ist die Alternative, welche Gambetta dem Präsi-denten gestellt hat. Nun, der Präsident wird sich weder unter-werfen, noch das Feld räumen, die„363" werden es statt seinerthun, sie werden sich unterwerfen, um nicht das Feld räumen zumüssen.An die einzige dritte Möglichkeit: den bewaffneten Wider-stand, denken nicht 10 der„363", und die übrigen 353 bekommenden Schüttelftost bei dem bloßen Gedanken.Diese dritte Möglichkeit ist eine moralische Unmnöglichkeit.Man kann nicht ernst bleiben, wenn man in deutschen Zeitungenliefet, die jetzige Situatton gleiche auf ein Haar der von 1830nach den Juliordonnanzen,— Bourgeoisie und Volk würden demneuen Polignac neue Julitage bereiten. Die Zeiten sind vorbei,wo„der Herr der Druckerei" mit seinen Lohnarbeitern brüderlichgeeint das Blei der Lettern zu Kugeln goß und den Gesetz-brechern als einzigen wirksamen Protest auf den Pelz und inden Pelz schoß.„Herren"(Latroms) und Lohnarbeiter fechtenheut nicht mehr unter einer Fahne: von der patriarchalischenZeit der geträumten„Harmonie der Interessen" trennt uns dieJunischlacht und die Communettagödie.--Trotzdem wird es nächsten Sonntag— in Frankreich müssendie Wahlen stets an einem Sonntag vorgenommen werden, unddas gilt für etwas so Natürliches, daß die fanattschsten Reaktiv-näre nicht daran zu rütteln wagen, ein Beweis, daß ein franzö-zösischer Reaktionär in gewissen Dingen noch liberaler ist alsein deutscher Liberaler— trotzdem wird es nächsten Sonntagnicht an Arbeitern fehlen, die im vermeintlichen Interesse derRepublik für die„363" stimmen werden. Der Arbeiter isttraditionell, instinktmäßig, in der Opposition, und, wenn dieBourgeoisie zufällig in der Opposition ist, liegt für den Arbeiter,der nicht auf Grund des Klassenbewußtseins zu der Erkenntnißder Nothwendigkeit selbstständigcr politischer Aktion durchge-drungen ist, die Versuchung sehr nah, mit der Bourgeoisie zu-sammen zu gehn.Indeß nur eine verschwindende Minderheit der Arbeiter wirddies nächsten Sonntag thun, wenigstens hier in Paris. Diemeisten werden sich vermuthlich enthalten, weil sie— mit Un-recht— die Zeit der selbstständigcn Aktion noch nicht gekommenglauben, und— mit Rech:— der Enthaltung den Vorzug vordem Zusammengehn mit der Bourgeoisie geben.Die sozialistisch geschulten Arbeiter— Sozialist ist jederfranzösische Arbeiter, den meisten fehlt aber noch die Schulung—werden größtentheils für die sozialistisch-republikanischen Candi-baten stimmen. Wohl schreien die Bourgeoisblätter, die Auf-stellung dieser Candidaten sei das Werk von agents provoca-teurs, und wer nicht für die„363" stimme, der stimme fürMac Mahon, allein mit derartigen Heulmeiereien lockt mankeinen Hund mehr hinter dem Ofen hervor. Die Arbeiter habendasselbe Recht, sich als selbstständige Partei zu organisiren, wiedie Bourgeoisie; sie werden nicht so thöricht sein, aus Haß gegendie Bourgeoisie auf Seiten Mac Mahon's zu treten, aber ebensowenig werden und können sie, falls ihnen ihr Klässeninteresseund das allgemeine Staatsinteresse lieb sind, auf Seiten derBourgeoisie treten. Daß dies der Bourgeoisie nicht angenehmist, läßt sich begreifen, doch die Arbeiter wären verrückt, wolltensie ihre Politik nach dem bau plaisir(Vergnügen, Laune) derHerren Bourgeois einrichten.Die Bourgeois treibe« Bourgeoispolitik; sie mögen so freund-lich sein und erlauben, daß die Arbeiter Arbeiterpolitik treiben.Es ist übrigens auch nicht wahr, daß durch die sozialistisch-repu-blikanische Bewegung die Einheit der Opposition gestört wordensei; diese Einheit, wie schon gesagt, war von dem Moment angestört, wo es klar wurde, daß Mac Mahon seinen Coup vom16. Mai nicht blos zum Spaß gemacht.„Aber seht ihr denn nicht, wie die imperialistisch- royalisti-schen Parteien das Programm der Sozialisten behaglich verbreitethaben und sich, gar nicht einmal heimlich, in's Fäustchenlachen?"Ist möglich. Die Reaktion profitirt unstreitig von demKlassenkampf; ja sie beruht darauf. Aber haben etwa dieSozialisten den Klassenkampf erfunden? Haben die SozialistenMac Mahon an die Herrschaft gebracht, oder haben diejenigenes gethan, welche im Frühjahr 1871 die Republik im Blut derRepublikaner zu ersäufen trachteten? Die Wurzel des 16. Mai1877 ist aus dem rothen Schlammboden des 21.— 29. Mai 1871hervorgewachsen. Ohne die Bartholomäusnacht der Bourgeoisiekein Mac Mahon. Möge die Bourgeoisie sehen, wie sie mitihrem Mac Mahon fertig wird.— Wenn die Herren Bona-partisten, Legitimisten, Orleanisten dumm genug sind, sich überdie selbstständige Aktton des Proletariats zu freuen, so kann unsdas recht sein, denn es verrälh die Kurzsichtigkeit dieser unsererFeinde.„Man soll nichts thun, was dem Feind Freude verur-sacht", heißt eine alte Regel. Nun: die Freude der Bonapar-tisten und Royalisten wird durch den Aerger der Herren Bour-geois paralysirt. Beiden zugleich können wir es jetzt nicht rechtoder unrecht machen. Und wir wissen ja auch, daß die HerrenBonapartisten nebst Anhängsel gelegentlich sich wieder mit denHerren Bourgeois aussöhnen und ihnen bei einer zweiten Auf-läge der„blutigen Maiwoche" getreulich mithelfen werden.„Man soll nichts thun, was dem Feind Freude verursacht"— meinen die liberalen Herren Bourgeois; nun, wer sind denndie Feinde und Freunde der liberalen Herren Bourgeois? Sinddie„Republikaner" blind für die Zärtlichkeiten, mit denen sieselber von den Reaklionären Europas überhäuft werden?Schwärmt nicht z.B. die deutsche Repttlienpresse für die„363"?Singen die Prctzkosaken Bismarck's micht das Lob Gambetta's,Grevy's, der„Republik"?Das mag unsere honneten Republikaner nicht geniren. Wiraber, wir Sozialisten und Demokraten, wir danken für eineRepublik und für Republikaner, die— in Berlin Hof-fähig sind.Sozialpolitische Uebersicht.— Entweder— oder!„Unser Braun", der ewigschwankende hat diesen Ausspruch gethan— er ist einmal inseinem Leben consequent gewesen, also eigentlich das erstemalinconsequent, weil er nicht inconsequent war. Und wie kamdas? Auf dem Kathedersozialistenkongreß, der in Berlin kürz-lich tagte, hielt der Professor Ad. Wagner ein Referat überSteuerreform und sagte zum Schlüsse, daß das Steuerthema imwahren Sinne des Wortes ein sozialpolitisches Thema sei, daßman auf keinem Gebiete den Radikalforderungen der Sozial-demokratte so weft entgegenkommen könne, als auf dem Ge-biete der Steuerreform. Auf keinem Gebiete lassen sich dieWünsche so leicht erfüllen, als hier, wenn man nur will. Mitder Lösung der Steuerfrage löse man einen kleinen Theil dersozialen Frage, bringe gerechte Angriffe der unteren Klassen auSder Welt, befriedige nicht nur die städtischen und ländlichen Bedürfnisse besser als bisher und reduzire die Ungerechtigkeiten aufdas kleinste Maß. Darauf erhob sich„unser Braun" und meinte:Gerade weil Professor Wagner erkläre, daß man mit seinen Ideendem Sozialismus entgegenkomme und einen Theil der sozialenFrage löse, gerade deshalb erkläre er sich gegen dieselben. Ent-weder sei der bisherige volkswirthschaftliche Weg richtig, dannbrauche man dem Communismus nicht entgegenzukommen, oderaber der Communismus habe Recht, dann müsse er die gegen-wärtige volkswirthschaftliche Richtung in Trümmer schlagen, nachdem alten Wort„Alles, was besteht, ist Werth, daß es zu Grunde