Erscheint in Leipzig  Mittwochs Freit ag, Tonntag. Är ÄbonneiuentspreiS leutfchlonb l W. 60 PI. PCT t# Quartal. MonatS-Abonnements onben bei allen deutschen   Postanstalten »ui den r. und Z. Monat, und aus den ».Monat besonder« angenommen: im ftSnigr. Sachsen   und Herzogth. Sachsen- Ältenburg auch aus den lten Monat de« Quartal« k 54 Psg. Inserate betr. Bersammlungen pr. Petitzeile 10 Ps., betr. Privatangelegenheiten und Feste pro Petitzeile SO Ps. Veslelllingen nehmen an alle Postanstalten und Buch­handlungen de« In- u. Auslände«. Filial- Expeditionen. Rew-Nork: Soz.-demolr Stenossen- schastsbuchdnickerei,>54 Eldridtje Str. Philadelphia: P. Haß, 630 hlorth 3-4 Steu!-l I. Boll, 116« Clmvlolte Str. Hobolcn N.J.: F. A. Sorge, 215 tVn»K- iuzton Str. Chicago  : A. Lanserma: n, 74 Olzdourne»v«. Ean Franzisco: F. Eny,«dBO'FarreU Str. London VV'.: C. Henze, 8 New tr. Golden Square. Gentml Grgan der Sozialdemokratie Deutschlands  . Rr. 121. Sonntag, 14. Oktober. 1877. Wo steckt der Jrrthum? Unser Frankfurter   Parteiorgan, derBolksfreund" bringt in seiner Nr. 120 über die auch von uns erwähnte Verurtheilung des früheren Redakteurs Schäfer folgende Notiz: Angeklagt, König Wilhelm, des deutschen Reiches Kaiser, und den Hrn. Bischof, Feldwebel beim hiesigen-81. Regiment, beleidigt zu haben, stand Hr. Schäfer, unser ehemaliger verant- wortlicher Redakteur vor den Schranken der Strafkammer. Das Gericht fand ihn schuldig und verurtheilte ihn zu sechs Monaten Gefängniß als Zusatz zu den vorher über ihn erkannten Strafen. Dem Staatsanwalt dünkten sechs Monate zu wenig, deshalb be- antragte er l'/« Jahre Gefängniß und dreijährigen Verlust der Ehrenrechte; Schäferzur wohlverdienten Strafe und Andern zur heilsamen Abschreckung". Es war der erste Fall in Frankfurt  , daß ein Staatsanwalt wegen politischer Bergehen Aberkennung der Ehrenrechte forderte." Ist es wahr, daß der Herr Staatsanwalt obiger Vergehen halber dreijährigen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bean- tragt hat, dann kennt er das Strafgesetzbuch nicht. In Bezug auf den Feldwebel war Schäfer auf Grund des § 185 resp. 186 oder 187 angeklagt worden diese Beleidi- was- und Verleumdungsparagraphen aber lassen nur eine cid- und Gefängnißstrafc zu. Der Majestätsbeleidigungsparagraph aber, der in dem vor- liegenden Falle zutrifft, lautet: § 95. Wer den Kaiser, seinen Landesherrn oder während seines Aufenthalts in einem Bundesstaate dessen Landesherrn   be- leidigt, wird mit Gefängniß nicht unter zwei Monaten oder mit Festungshaft bis zu fünf Jahren bestraft. Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der beklei- beten öffentlichen Aemter, sowie der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte erkannt werden." Hat Schäfer ein öffentliches Amt bekleidet? Besaß er aus öffentlichen Wahlen hervorgegangene Rechte? Ist beides oder eins von beiden der Fall, so hat der Staats- anwalt vielleicht den Verlust derselben beantragt, und der Refe- rent unseres Frankfurter   Parteiorgans hat die Ausführungen des Staatsanwalts mißverstanden. War das aber nicht der Fall, hat der Staatsanwalt wirklich den Verlust der Ehrenrechte beantragt, dann hat derselbe das Strafgesetzbuch mißverstanden allerdings für einen Juristen ein sehr mißliches Ding. Der Paragraph, welcher von der Aberkennung der Ehren- rechte handelt, lautet nämlich: § 32. Neben der Todesstrafe und der Zuchthausstrafe kann auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden, neben der Gefängnißstrafe nur, wenn die Dauer der erkannten Strafe drei Monat erreicht und entweder das Gesetz den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ausdrücklich zuläßt oder die Gefängnißstrafe wegen Annahme mildernder Umstände an Stelle der Zucht- hausstrafe ausgesprochen wird. Die Dauer dieses Verlustes beträgt bei zeitiger Zuchthaus- strafe mindestens zwei und höchstens zehn Jahre, bei Gefängniß- strafe mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre." Also kann bei Gefängnißstrafe nur die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte erfolgen, wenn dieselbe die Dauer von 3 Monaten erreicht hat und wenn der betreffende Gesetzespara- graph die Aberkennnung ausdrücklich zuläßt oder wenn Zucht- hausstrafe in Gefängnißstrafe umgewandelt wird. Die Gefängnißstrafe im vorliegenden Falle überschritt zwar die vorgeschriebenen 3 Monate, aber es traf keiner der die Ab- erkennung bedingenden Zusätze zu; die§§185,186, 187 und 95 schließen die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte dadurch aus, daß sie diese Aberkennung gar nicht erwähnen, also nicht ausdrücklich zulassen, und ferner wurde in den, vorliegenden Falle auch nicht eine Zuchthausstrafe in Gefängnißstrafe umge- wandelt. Wenn also der Herr Staatsanwalt wirklich dreijährige Ab­erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte beantragt hat, so hat er damit seine Gesetzesunkenntniß in geradezu selbstvernichten- der Weise an den Tag gelegt. Uns ist nur noch ein ähnlicher Fall erinnerlich. Im Herbste 1875 verurtheilte das Hamburger Niedergericht Jemanden wegen falscher Anschuldigung(§ 164) zu sechs Wochen Gefängniß und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren. Auf§ 164 können allerdings die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt werden, aber das Niederge- richt hatte die Beschränkung des§ 32 nicht in's Auge gefaßt, welche eine Gefängnißstrafe von inindestens 3 Monaten fordert, um die Aberkennung der Ehrenrechte zuzulassen. Auch damals war es der Redaktion eines sozialdemokratischen Organs(desHamburg  -Altonaer Volksblattes") vorbehalten, den Justizmord" aufzudecken und die Cassirung des Urtheils herbei- zuführen. Im vorliegenden Falle war der Gerichtshof in Frankfurt  klüger, als der Staatsanwalt; er hat dem Anttag nicht Folge gegeben, weil er demselben nicht Folge geben durste und konnte. Weshalb nun bisher noch kein Staatsanwalt in Frankfurt am Main   wegen politischer Vergehen die Aberkennung der bür- gerlichen Ehrenrechte verlangt hat, weshalb diese auf juristischer Unkenntniß beruhende Forderung bei vorliegendem Falle die erste war? Unser Strafgesetzbuch ist in dieser Beziehung eben humaner als der Frankfurtter Staatsanwalt; es erlaubt nur die Ab- erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte hinsichtlich politische» Vergehen und Verbrechen bei Hochverrath  , und auch nur dann, wenn bei diesem Verbrechen auf Zuchthaus erkannt wird, ferner nur bei thätlichem Angriffe auf Könige und Fürsten  und für die Rädelsführer bei Aufruhr und Landfriedensbruch und immer nur, wenn auf Zuchthaus erkannt oder wenn wegen mildernder Umstände die Zuchthausstrafe in Gefängnißstrafe um- gewandelt wird. Wenn aber bei obigen Verbrechen nur ein rein polittsches Motiv zu Grunde liegt, wenn nicht unehrenhafte Motive hervor- leuchten, Bereicherung rc. so soll lediglich auf Gefängniß oder Festungshaft erkannt werden, die dann auch bei obigen Verbre- chen die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte nicht zu- lassen. Bei den anderen Politischen   Vergehen und Verbrechen(§ 130, 131 ic. zc.) ist ausdrücklich die Aberkennung der Ehrenrechte ausgeschlossen. Wenn jetzt aber schon solche Rechtsirrrthümer vorkommen, dann werden wir erst die Hülle und Fülle nach Einführung der Reichsjustizgesetze erleben! Aus Frankreich  . L. Paris, den 8. Oktober. Noch 6 Tage und die Wahlschlacht zwischen den streitenden Fraktionen der herrschenden Klasse ist geschlagen. So ziemlich zu gleicher Zeit mit diesem Brief werden die. Ergebnisse der Urne den Lesern desVorwärts" bekannt werden. Ich will mich daher nicht in Vermuthungen ergehen, die der Telegraph zum Mindesten überflüssig macht. Nur so viel: Wie die Dinge liegen, ist an demSieg" der363" nicht zu zweifeln. Was aber bedeutet dieserSieg"? Ist es der definitive Sieg der Republik  ? Man sehe sich die363" an, und die Thorheit der Annahme springt auch dem Blödesten in die Augen. Es ist entfach ein Sieg der Bourgeoisie und nichts weiter. Doch er wird zur Befestigung der Republik   beitragen!" Mit Nichten. Er führt uns zum Morgen des 16. Mai zurück, stellt die Situation vor dem Mac Mahon  'schen Papier  -Staatsstreich wieder her. Das ist Alles. Freilich mit einigen Veränderungen; indeß nicht mit solchen, die der Republik  , der wahren Republik  günstig sind. Am 16. Mai standen die363" festgeschlossen dem Präsi- deuten gegenüber; heute ist dies nicht mehr der Fall. Das ist eine Thatsache, vor welcher die Gcfühlspolitiker und die Männer der liberalenpolitischen Heuchelei" gewaltsam die Augen verschließen, die aber durch kein Leugnen, durch keine Phrasen auS der Welt geschafft werden kann. Schon der bloße Umstand beweist dies, daß die363" ihre ursprüngliche Absicht, das frecheManifest" des Mac Mahon  durch ein gemeinsames republikanisches Trutz- und Schutzmanifest zu beantworten, aufgeben mußten, weil sich keine sämmtlichen 363" zusägende Fassung entdecken ließ. Wir haben ein Mani- fest Gambetta  , ein Manifest Grevy, ein Manifest derLinken" des Senats, wir haben dasTestament" des Thiers, allein wir haben kein Manifest der363". Die363" sind eben nicht mehr einig. Sie waren einig, so lange sie glaubten, der 16. Mai ließe sich durch tönende Proteste annulliren; seit sie gefunden, daß dies eine falsche Voraussetzung war, daß der Mann des Säbels und der Kutte die tönenden Proteste verlacht und es auf's Äcußerste ankommen lassen will, ist es mit der Einigkeit vorbei. Eine Minderheit nicht Viele wäre bereit, den Hand- schuh aufzunehmen, die Mehrheit sucht eine Verständigung, weil sie den bewaffneten Widerstand gegen den Staatsstreich mehr fürchtet als den Staatsstreich selber. Ich sagte dies schon in meinem ersten Brief, und der seitherige Gang der Wahlbcwegung hat über und über gezeigt, daß ich recht hatte. Die363" werden wieder gewählt werden und ein Theil derselben wird mit Mac Mahon   pakliren, um dem Staatsstreich mit seinem fatalen Dilemma: Straßenkampf oder blinde Unter- werfung vorzubeugen. 8e soumettrv ou se demettre! Sich unterwerfen, oder das Feld räumen, ist die Alternative, welche Gambetta   dem Präsi- denten gestellt hat. Nun, der Präsident wird sich weder unter- werfen, noch das Feld räumen, die363" werden es statt seiner thun, sie werden sich unterwerfen, um nicht das Feld räumen zu müssen. An die einzige dritte Möglichkeit: den bewaffneten Wider- stand, denken nicht 10 der363", und die übrigen 353 bekommen den Schüttelftost bei dem bloßen Gedanken. Diese dritte Möglichkeit ist eine moralische Unmnöglichkeit. Man kann nicht ernst bleiben, wenn man in deutschen   Zeitungen liefet, die jetzige Situatton gleiche auf ein Haar der von 1830 nach den Juliordonnanzen, Bourgeoisie und Volk würden dem neuen Polignac neue Julitage bereiten. Die Zeiten sind vorbei, woder Herr der Druckerei" mit seinen Lohnarbeitern brüderlich geeint das Blei der Lettern zu Kugeln goß und den Gesetz- brechern als einzigen wirksamen Protest auf den Pelz und in den Pelz schoß.Herren"(Latroms) und Lohnarbeiter fechten heut nicht mehr unter einer Fahne: von der patriarchalischen Zeit der geträumtenHarmonie der Interessen" trennt uns die Junischlacht und die Communettagödie.-- Trotzdem wird es nächsten Sonntag in Frankreich   müssen die Wahlen stets an einem Sonntag vorgenommen werden, und das gilt für etwas so Natürliches, daß die fanattschsten Reaktiv- näre nicht daran zu rütteln wagen, ein Beweis, daß ein franzö- zösischer Reaktionär in gewissen Dingen noch liberaler ist als ein deutscher   Liberaler trotzdem wird es nächsten Sonntag nicht an Arbeitern fehlen, die im vermeintlichen Interesse der Republik   für die363" stimmen werden. Der Arbeiter ist traditionell, instinktmäßig, in der Opposition, und, wenn die Bourgeoisie zufällig in der Opposition ist, liegt für den Arbeiter, der nicht auf Grund des Klassenbewußtseins zu der Erkenntniß der Nothwendigkeit selbstständigcr politischer Aktion durchge- drungen ist, die Versuchung sehr nah, mit der Bourgeoisie zu- sammen zu gehn. Indeß nur eine verschwindende Minderheit der Arbeiter wird dies nächsten Sonntag thun, wenigstens hier in Paris  . Die meisten werden sich vermuthlich enthalten, weil sie mit Un- recht die Zeit der selbstständigcn Aktion noch nicht gekommen glauben, und mit Rech  : der Enthaltung den Vorzug vor dem Zusammengehn mit der Bourgeoisie geben. Die sozialistisch geschulten Arbeiter Sozialist ist jeder französische   Arbeiter, den meisten fehlt aber noch die Schulung werden größtentheils für die sozialistisch-republikanischen Candi- baten stimmen. Wohl schreien die Bourgeoisblätter, die Auf- stellung dieser Candidaten sei das Werk von agents provoca- teurs, und wer nicht für die363" stimme, der stimme für Mac Mahon  , allein mit derartigen Heulmeiereien lockt man keinen Hund mehr hinter dem Ofen hervor. Die Arbeiter haben dasselbe Recht, sich als selbstständige Partei zu organisiren, wie die Bourgeoisie; sie werden nicht so thöricht sein, aus Haß gegen die Bourgeoisie auf Seiten Mac Mahon's   zu treten, aber ebenso wenig werden und können sie, falls ihnen ihr Klässeninteresse und das allgemeine Staatsinteresse lieb sind, auf Seiten der Bourgeoisie treten. Daß dies der Bourgeoisie nicht angenehm ist, läßt sich begreifen, doch die Arbeiter wären verrückt, wollten sie ihre Politik nach dem bau plaisir(Vergnügen, Laune) der Herren Bourgeois einrichten. Die Bourgeois treibe« Bourgeoispolitik; sie mögen so freund- lich sein und erlauben, daß die Arbeiter Arbeiterpolitik treiben. Es ist übrigens auch nicht wahr, daß durch die sozialistisch-repu- blikanische Bewegung die Einheit der Opposition gestört worden sei; diese Einheit, wie schon gesagt, war von dem Moment an gestört, wo es klar wurde, daß Mac Mahon   seinen Coup vom 16. Mai nicht blos zum Spaß gemacht. Aber seht ihr denn nicht, wie die imperialistisch- royalisti- schen Parteien das Programm der Sozialisten behaglich verbreitet haben und sich, gar nicht einmal heimlich, in's Fäustchen lachen?" Ist möglich. Die Reaktion profitirt unstreitig von dem Klassenkampf; ja sie beruht darauf. Aber haben etwa die Sozialisten den Klassenkampf erfunden? Haben die Sozialisten Mac Mahon   an die Herrschaft gebracht, oder haben diejenigen es gethan, welche im Frühjahr 1871 die Republik   im Blut der Republikaner zu ersäufen trachteten? Die Wurzel des 16. Mai 1877 ist aus dem rothen Schlammboden des 21. 29. Mai 1871 hervorgewachsen. Ohne die Bartholomäusnacht der Bourgeoisie kein Mac Mahon  . Möge die Bourgeoisie sehen, wie sie mit ihrem Mac Mahon   fertig wird. Wenn die Herren Bona- partisten, Legitimisten, Orleanisten dumm genug sind, sich über die selbstständige Aktton des Proletariats zu freuen, so kann uns das recht sein, denn es verrälh die Kurzsichtigkeit dieser unserer Feinde.Man soll nichts thun, was dem Feind Freude verur- sacht", heißt eine alte Regel. Nun: die Freude der Bonapar- tisten und Royalisten wird durch den Aerger der Herren Bour- geois paralysirt. Beiden zugleich können wir es jetzt nicht recht oder unrecht machen. Und wir wissen ja auch, daß die Herren Bonapartisten nebst Anhängsel gelegentlich sich wieder mit den Herren Bourgeois aussöhnen und ihnen bei einer zweiten Auf- läge derblutigen Maiwoche" getreulich mithelfen werden. Man soll nichts thun, was dem Feind Freude verursacht" meinen die liberalen Herren Bourgeois; nun, wer sind denn die Feinde und Freunde der liberalen Herren Bourgeois? Sind dieRepublikaner  " blind für die Zärtlichkeiten, mit denen sie selber von den Reaklionären Europas   überhäuft werden? Schwärmt nicht z.B. die deutsche   Repttlienpresse für die363"? Singen die Prctzkosaken Bismarck's micht das Lob Gambetta's, Grevy's, derRepublik  "? Das mag unsere honneten Republikaner nicht geniren. Wir aber, wir Sozialisten und Demokraten, wir danken für eine Republik   und für Republikaner, die in Berlin   Hof- fähig sind. Sozialpolitische Uebersicht. Entweder oder!Unser Braun", der ewig schwankende hat diesen Ausspruch gethan er ist einmal in seinem Leben consequent gewesen, also eigentlich das erstemal inconsequent, weil er nicht inconsequent war. Und wie kam das? Auf dem Kathedersozialistenkongreß, der in Berlin   kürz- lich tagte, hielt der Professor Ad. Wagner ein Referat über Steuerreform und sagte zum Schlüsse, daß das Steuerthema im wahren Sinne des Wortes ein sozialpolitisches Thema sei, daß man auf keinem Gebiete den Radikalforderungen der Sozial- demokratte so weft entgegenkommen könne, als auf dem Ge- biete der Steuerreform. Auf keinem Gebiete lassen sich die Wünsche so leicht erfüllen, als hier, wenn man nur will. Mit der Lösung der Steuerfrage löse man einen kleinen Theil der sozialen Frage, bringe gerechte Angriffe der unteren Klassen auS der Welt, befriedige nicht nur die städtischen und ländlichen Be­dürfnisse besser als bisher und reduzire die Ungerechtigkeiten auf das kleinste Maß. Darauf erhob sichunser Braun" und meinte: Gerade weil Professor Wagner erkläre, daß man mit seinen Ideen dem Sozialismus entgegenkomme und einen Theil der sozialen Frage löse, gerade deshalb erkläre er sich gegen dieselben. Ent- weder sei der bisherige volkswirthschaftliche Weg richtig, dann brauche man dem Communismus nicht entgegenzukommen, oder aber der Communismus habe Recht, dann müsse er die gegen- wärtige volkswirthschaftliche Richtung in Trümmer schlagen, nach dem alten WortAlles, was besteht, ist Werth, daß es zu Grunde