seine kirchlichen Gesänge und suppigen Toaste vergessen hat, giebt uns Wunder.

Die ,, vollständige thatenfrohe Eintracht" hat Dr. Hirsch jezt schwarz auf weiß in der Böhmert'schen Correspondenz, in der ihm so sehr befreundeten Zeitschrift.

Uebrigens merken nach und nach die Mitglieder des Con­gresses, daß derselbe lediglich dazu da war, die ,, Gewerkvereine" etwas wieder aufzufrischen, und nachdem sie ,, die Absicht gemerkt, werden sie verstimmt."

Zur Professorenweisheit und Professorenhuma nität. Man schreibt uns aus Jena : Im Lehrbuch der Pathologie und Therapie von Professor Billroth in Wien , das jedes Jahr eine neue Auflage erlebt, findet sich ein Passus, auf den ich mir erlaube eine geehrte Re­daktion aufmerksam zu machen.

gemacht sein, daß die Sozialdemokraten außerordentlich lassen, mischte sich die Polizei in's Mittel und wies Milnieck wenig verzehren." aus Wien aus. Da gegen diese Maßregel Berufung angemeldet Daß in den Ausführungen ein Widerspruch liegt, soll uns ist, so wird weiter zu entscheiden sein, ob in Wien ein ehren­wenig kümmern. Bezeichnend ist es, daß man die Möglichkeit rechtlich unbescholtener Bürger, der aber früher an einem Auf­zugiebt, daß die Sozialdemokratie sittlichend auf die Arbeiter stand Theil genommen hat, in seiner Existenz bedroht werden einwirkt und daß ferner die Wirthe dieses Symptom schon be- kann. stätigen.

-

-

Die Wahl des Parteigenossen Brätter in den Landtag Einnahmen der preußischen Justizverwaltung. des Fürstenthums Reuß j. L. ist für ungültig erklärt worden, An Strafen ist während des Jahres 1876 weniger eingekommen weil der Gewählte nicht Brätter", sondern nach Ausweis des als im Jahre 1875, nämlich 1,955,708 Mt. gegen 1,964,354 Bürgerbuches der Stadt Gera : Goßler, genannt Brätter heiße. Mark im Vorjahr. Der Hauptantheil an der Einnahme fällt Diese Entscheidung ist ganz gewiß gegen den Geist jedes ver­dem Titel Gerichtskosten" zu, der seit Jahren eine fortwährende nünftigen Wahlgesetzes gerichtet, da die Bedingung eines gül­Steigerung nachweist. An Gerichtskosten sind nämlich einge- tigen Wahlzettels die ist, daß aus demselben unzweifelhaft die tommen: 1874: 39,717,983 m., 1875: 42,412,599 Mt., 1876: Person des Gewählten hervorgehe. Es giebt eine neue Wahl nur 44,064,000 Mt., so daß sich hier allerdings ein Plus von und ganz bestimmt auch eine Wiederwahl. In einem Kapitel, das die Lungenschwindsucht behandelt, beinahe vier Millionen ergiebt, während die Strafen" gegen den heißt es: Daß die ärmere Klasse der Menschen im Ganzen Voranschlag nur ein Mehr von beinahe 300,000 M. zeigen.- Am Freitag, 19. Oktober, stand vor dem Schwurgericht fräftiger ist als die vermögendere, hat nicht allein darin seinen Es ist ein Zeichen wirthschaftlichen Ruins, wenn die Gerichts- in Augsburg Parteigenosse Jakob Endres, angeklagt wegen Grund, daß das Leben der Ersteren ein im Ganzen natürlicheres tosten solche Posten aufweisen und erinnern an das Wort un- verleumderischer Beleidigung durch die Presse und wegen eines ist, sondern auch darin, daß unter den ungünstigen, äußeren Ver- seres Parteigenossen Engels, daß der Bankrott eine Gesellschafts- Vergehens wider die öffentliche Ordnung. Der Staatsanwalt hältnissen eine große Zahl von schwächlichen Kindern in den institution geworden ist. begründete die Anklage in scharfer und erregter Weise, und sind ersten Lebensjahren zu Grunde geht; es dürfte dies, bei­namentlich die Schlußworte seiner Rede wahrhaft charakteristisch. läufig gesagt, vom nationalökonomischen Standpunkt Wir erhalten folgende Berichtigung aus Pforzheim , Sie lauten: Wenn Sie den Angeklagten freisprechen, so sagen aus betrachtet, fast als ein Glück anzusehen sein, da die der wir die Aufnahme nicht versagen wollen: Sie damit, die Richter, die bei Fällung des ersten Urtheils im Allgemeinen sehr fruchtbare arbeitende Klasse sonst in einem Die Mittheilung des Vorwärts" in Nr. 127, eine eigen- mitgewirkt haben, sind Schurken, während ich in meiner Praxis Grade zunehmen würde, daß selbst die auf die höchste Höhe ge- thümliche Zwangsvollstreckung" betreffend, bedarf der thatsäch- teine ehrenhafteren und unparteiischeren Richter gefunden habe." schraubte Industrie nicht mehr ausreichen würde, so viele Men- lichen Berichtigung, welcher Sie die Gastfreundschaft in Die Geschworenen sprachen das Schuldig und Endres wurde zu schen zu unterhalten." Ihrem Blatte gütigst gestatten wollen. Es ist zunächst nicht 4Wochen verurtheilt. Solche Beeinflussung seitens des Staatsanwalts, Ich will mit dem Herrn Professor der Wiener Hochschule wahr, daß der von seiner Frau getrennt lebende Mann für das die alle Schranken des Anstands überschreitet, müßte im Inter­nicht rechten, ob in der That die arbeitende Klasse im Ganzen" Kind Kostgeld zu bezahlen hatte und daß demselben noch sonstige esse der Justizpflege selbst strafbar sein zum mindesten müßte kräftiger ist als die nichtarbeitende, also reiche Bevölkerung. Rechnungen für Kleidungsstücke des Kindes vorgelegt worden ein solcher Staatsanwalt der das Justizwesen in solcher Weise Jeder, der nur einen noch so schwachen Begriff von der Statistik sind. Es wurde, außer dem Ersatz für die Medikamente, nie verhöhnt, sofort vom Justizminister abgesetzt werden. und Gesundheitslehre hat, weiß, daß das Berhältniß der Krank - etwas von dem Vater verlangt und er hat auch nie das Ge­heits- und Sterbefälle zwischen Wohlhabenden und Armen ge- ringste geleistet. Wohl hatte der Vater auf die Ausfolgung des wiß nicht zu Gunsten der Letzteren ist. Das Lebensalter der Kindes gedrungen, aber auch die Mutter sich diesem Andringen Reichen ist durchweg ein höheres, als das der Proletarier, dies stets hartnäckig widersezt und sogar die gerichtliche Entschei ist eine Wahrheit. dung darüber bis in die oberste Instanz in Anspruch ge­Auch das will ich unerörtert lassen, ob die auf die höchste nommen. Als das Gericht zu Gunsten des Vaters entschied, Höhe geschraubte Industrie nicht im Stande sein sollte, so viele" trat derselbe erst deutlich mit seinen eigentlichen Absichten hervor: Menschen zu ernähren. Meine Ueberzeugung ist, daß die dop- er ließ nämlich durch seinen Anwalt der Mutter des Kindes mit pelte, ja dreifache Zahl der gegenwärtigen Bevölkerung ihre Er- theilen, er wolle, falls ihm das bereits in die Ehe gebrachte haltung finden könnte, wenn die sozialen Verhältnisse in der Vermögen seiner getrennt von ihm lebenden Frau zugesprochen ,, besten der Welten" eine andere Gestalt annehmen würden. und überdies noch 6000 Mart ausbezahlt würden, sowohl das-Am 1. November hatte sich Liebknecht vor dem groß­Doch kann ich nicht genug meine Verwunderung, ja geradezu mein Kind herausgeben, als in die Scheidung willigen." Also nicht herzoglichen Hofgericht zu Darmstadt wegen Beleidigung des Entsezen ausdrücken, wenn ein berühmter Lehrer, eine Größe um das Kind, sondern um das Geld war es diesem Vater zu Dr. Frank und Redakteur" Müller zu Groß- Umstadt zu ver­der Wissenschaft, ein Arzt es als ein Glück betrachtet, wenn auch thun. Die Mutter, welche die Tochter, aber nicht, wie es im antworten. Liebknecht war persönlich erschienen und vertheidigte nur vom nationalökonomischen Standpunkte aus, daß der Tod Vorwärts" irrthümlich heißt, die Enkelin eines reichen Fabri- sich in längerer Rede selbst. Das Resultat war, daß Lieb­seine reichste Ernte unter den Kindern der Arbeiter hält. Welche fanten ist, konnte hierauf nicht eingehen und zwar einmal des- fnecht nach längerer Berathung des Gerichtshofes von Strafe Saat kann die Lehre dieses Professors in den empfänglichen Ge- halb nicht, weil sie noch eine beträchtliche Anzahl von Ge- und Kosten freigesprochen wurde. müthern seiner Jünger, der einstigen praktischen Aerzte, tragen! schwistern hat, ihr Vermögenstheil der sich ohnedies zur Zeit Man denke sich das Kind eines Arbeiters gefährlich erkrankt. größtentheils noch in den Händen ihres Mannes befindet Schnell, Herr Doktor, eilen Sie, mein Kind stirbt, retten Sie mein Kind," jammert die unglückliche Mutter. Aber flennen Sie nicht so, Weib, es ist ja ein Glück, wenn Ihr Kind darauf geht; oder wissen Sie nicht, was Herr Professor Billroth in Wien sagt?"

-

y..z.

-

-

Zu Dortmund wurde gegen den Genossen Tölde von Iserlohn wegen einer am 9. Januar gehaltenen Wahlrede ver­handelt. Tölde war auf Grund des§ 131 des Strafgesetzbuchs ( Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen) unter Anklage ge­stellt worden. Tölcke vertheidigte sich geschickt und hatte die Genugthuung, entgegen dem auf drei Wochen lautenden Straf­antrage der Staatsanwaltschaft, vom Gerichtshofe freigesprochen zu werden.

-

Wegen Beleidigung des deutschen Kaisers, eines Gens­darmen und der Kirche bezw. des Christenthums durch den Beitgeist" wurde Genosse Rohleder in München zu drei Mo­naten Gefängniß verurtheilt.

Die Staatsschulden der Welt. Die Westminster Review" brachte vor Kurzem eine statistisch­

also genau abgegrenzt ist; dann und hauptsächlich, weil der verlangte Betrag, falls man denselben auch geleistet hätte, für das Kind, das doch gewiß der Erbe seiner Mutter ist, vollständig verloren gewesen wäre, worüber bei den mit den Verhältnissen näher Vertrauten kein Zweifel besteht. Es war also nur die Sorge um das Wohl des Kindes, das dessen Mutter und deren Anerkennung. Wie oft haben wir erklärt, daß die Vater abhielt, dem eigennützigen Ansinnen des Klägers statt­sozialdemokratische Agitation einen günstigen Einfluß auf die zugeben." Sitten der arbeitenden Bevölkerung ausübe und ebenso oft haben Hinzufügen wollen wir nur, daß dieser Kinder- historische Darstellung des Staatsschuldenwesrns seit Anfang des unsere Gegner in der Presse diese Thatsache bekämpft, weil sie handel", der also. immerhin, mag der Vater oder die Mutter vorigen Jahrhunderts, die schon deshalb von großem Interesse wohl merkien, daß ihnen nach Anerkennung derselben die beste schuldig sein, in Bourgeoistreisen stattfindet, auf dieselben sein dürfte, weil sie nach gewissen charakteristischen Epochen Waffe auf dem Gebiete der Verläumdung aus der Hand gewun- das grellste Licht wirst. geordnet ist und dem Leser dadurch ein recht bezeichnendes Bild den sei. Nun aber hat das Oldenburgische statistische Bureau von der modernen Staats- und Finanzwirthschaft giebt. Es noch in dieser Hinsicht gesprochen. In Oldenburg ist die Roh- Die Versailler Ordnungs" männer strecken ihre betrugen hiernach die Staatsschulden im Jahre 1715: heit und die Trunkjucht ungemein groß, die sozialdemokratische bluttriefenden Hände immer noch nach den Pariser Communards Frankreichs ... 124,000,000 Pfd. St.*) Agitation aber nur in den an Bremen stoßenden Gebietstheilen aus. So hatten sie vor kurzem von der österreichischen Regie­Hollands. 90,000,000" 1 im Schwunge. Der sozialistenfresserische Bremer Courier" rung die Auslieferung des Majors Milniedi verlangt, weil er Englands 39,000,000 schreibt nun: an dem Pariser Communeaufstand betheiligt war. Auf einer Spaniens , Jtaliens 2c. 50,000,000 zusammen 303,000,000 Pfd. St.

-

11

"

,, An einer anderen Stelle ist nach dem Bericht des großher- Barrikade verwundet, entkam Milniecki den Henkern von Ver­zoglich oldenburgischen statistischen Bureaus in den Oldenburger sailles glücklich und lebte seit jener Beit als Holztypenfabrikant Das Jahr 1715 ist das erste, welches eine rechnungsmäßige " Nachrichten für Stadt und Land" ausgesprochen, wie sehr na- in Wien . Die Auslieferung wurde gefordert auf Grund ge- Darstellung des Staatsschuldenwesens der verschiedenen Staaten mentlich die Tabaks- und Cigarrenfabrikarbeiter in Delmenhorst meiner Verbrechen, die Milniecki durch seine Theilnahme am ermöglicht. Besonders bemerkenswerth erscheint die relativ hohe für das sozialdemokratische Parteiwesen und leider auch Communeaufstand begangen haben soll; das Wiener Landesge- Schuldenlast Frankreichs und Hollands . Erst im Verlaufe von für den blauen Montag und die Ausschweifungen, welche er im richt entschied aber, daß ein Kämpfer mit den Waffen in der nahezu einem Jahrhundert änderten sich die Verhältnisse des Gefolge hat, inkliniren. Möglich, daß durch die erstgenannte Hand nicht als gemeiner, sondern als politischer Verbrecher zu europäischen Staatsschuldenwesens. England überholte nunmehr dieser Neigungen die andere nach und beschränkt wird. betrachten sei" und lehnte die Auslieferung ab. Um den" poli­Von Wirthen soll wenigstens durchgehends die Wahrnehmung tischen Verbrecher" nicht ganz ungeschoren davonkommen zu*) 1 Pfund Sterling, gegenwärtiger Curs 20,30 Reichsmart. Ein Stück Geschichte.

Defension( Vertheidigungsschrift) in der Untersuchungssache wider Wander.

( Bom Justizrath Robe( d. d. 9. September 1845.)

( Forthegung.)

wird es nur dann, wenn er die ihm angewiesenen Grenzen ver- träfe. In dem zweiten inkriminirten Vortrage ist der Scherz läßt. In Beziehung auf die Grenzen darf der Tadel zwar über die Figur der Germania eben nur ein Scherz, und wie außerhalb der Schranken der Ehrerbietigkeit sich gleichmüthig unrichtig die Stieber'sche Auffassung dieses Scherzes war, ist erhalten, aber nie in die Unehrerbietigkeit und Frechheit über hinlänglich nachgewiesen worden. gehen. Wenn man das Gesetz genau betrachtet, so liegt die Nach Stieber'scher Auffassung soll darin freilich ein von den Strafbarkeit der Handlung bei hervorgebrachter Wirkung eben Regierungen geübter Druck gegen die von der Zeit gebotenen Wenn also Wander tadelte ohne Wirkung, so ist seine Rede nur und allein in der Ausschreitung des an sich erlaubten Ta politischen Fortschritte in den Verhältnissen des Volks zur Re­keinem Strafgesetz verfallen. Daß er aber unter seinen Zuhörern dels. Eine bloße Frage nach Weshalb und Warum des Trüb- gierung enthalten sein, aber wenn es Stieber nicht so denunzirt weber Mißvergnügen noch Unzufriedenheit gegen die Regierung aussehens und Sigens ist schon an und für sich kein Tadel und hätte, würde es wohl Niemand erkannt haben. erwirkt, sondern nur Heiterkeit verbreitet hat, haben die gegen wenigstens doch noch kein unehrerbietiger, frecher, selbst wenn ihn vernommenen und ebenso die für ihn vernommenen Defen- das heidnisch symbolisirte Gözenbild Germania Ehrerbietung in flüchtigen Spaß doch im Sinne des Gesetzes sicherlich keine poli­Selbst aber nach Stieber'scher Auffassung würde man diesen fional- Zeugen deutlich genug bekundet. Was Crusius und Frey Anspruch zu nehmen hätte. über den auf sie hervorgebrachten Eindruck sagen, erklärt sich Die Ehrerbietung, welche bei dem Tadel der Gesetze und tische Rede nennen können. Die Stelle von der rechten Jugend aus ihrer Unbekanntschaft mit dem in dem Verein herrschenden Anordnungen des Staats gefordert wird, kann übrigens auch und über die Ruhe als erste Bürgerpflicht berührt blos die Ton, wie insbesondere aus dem von Crusius in den Verein mit- nicht vor jedem gleichgiltigen Dinge gefordert werden. Die gegenseitigen adjutorischen Verhältnisse der Bürger zu Bürgern. gebrachtem Vorurtheil. Frey's Aussage dagegen erklärt sich theils Ehrerbietung kann nur auf denjenigen bezogen werden, der das Die nicht gesprochene Stelle über Schlöffel's lautes Denken aus gleicher Unbekanntschaft, theils daraus, daß er bereits unter Gesetz gegeben, die Ordnung gemacht hat, also auf den Landes- gehört schon als ungeäußerte nicht hieher, ist aber auch sonst dem Einfluß der Crusius'schen Denunziation und der Stieber' herrn. Wander aber hat weder des Landesherrn noch seiner nur eine Entschuldigung Schlöffel's. Der Tadel der Censur­schen, im Publikum sehr vergrößerten Entdeckung stand, als seine gesetzgeberischen Thätigkeit erwähnt, mithin fann er ihrer auch gesetze, auch wenn er, was er nicht ist, in Wander's bezüglichem Bernehmung ein Ergebnis lieferte, wie es vorliegt. Diese Herren nicht unehrerbietig erwähnt haben. Er spricht vielmehr für die Vortrag wirklich enthalten wäre, reicht nicht in die Politik. Die stellten sogar Mienen und Geberden mit in Rechnung, welche die Gesetze im Allgemeinen wie im Besondern überall die größte angebliche Besprechung der im Staate vorhandenen politischen Defensional Beugen nicht bemerkt haben. Die Defensional- Zeugen Achtung aus, schärft auch Anderen diese Achtung ein, und kann Bestrebungen und die angeblich der Regierung aufgebürdete mithin fein frecher Tadler der Geseze sein. Schuld derselben sind Stieber'sche Erfindungen; denn der Inhalt find übrigens noch nicht vereidet.

Die Wirkung allein würde aber Wander noch keineswegs Wenn hienach gegen den§ 151 des Criminalrechts auf keine der betreffenden Stelle zeigt zur Genüge, daß Wander sich ledig­strafbar machen; denn das Gesetz fordert, daß die Wirkung Weise von Wander verstoßen worden, so kann nur noch die Frage lich gegen den Vorwurf revolutionärer Ideen rechtfertigen, nicht Folge einer bestimmten Ursache, des Tadels der Gesetze sei. Die entstehen, ob die Vorträge Wander's, da sie Stieber politisch aber einen Andern beschuldigen wollte. Uebrigens berührt auch hier auf Crusius und Frey hervorgebrachte Wirkung aber ist kei- nennt, dem im Artikel 3 des unterm 25. September 1842 publi- diese Stelle keineswegs die Verhältnisse des Volks zur Re­neswegs die, welche das Gesez erfordert. Das Gesetz erfordert zirten Bundestagsbeschlusses vom 5. Juli 1832 enthaltenen gierung, und macht sie noch weniger zum Gegenstande der Erörterung. Unzufriedenheit gegen die Regierung; Frey und Crusius wurden Strafgeseh verfallen sind. Es ist aber vor allen Dingen un­aber blos unzufrieden mit Schlöffel und Wander. wahr, daß Wander's Reden irgendwie politische sind. Unter Die inkriminirte Wander'sche Sehnsucht nach einer Confti­In Beziehung auf diese Richtung, den der Tadel dem Gesetz Politik im Sinne des Bundestagsbeschlusses kann man doch nur tution endlich ist nichts weiter als Entschuldigung eines Redners, zufolge haben muß, wären aber dem Angeschuldigten das Gefeß die Besprechung staatsrechtlicher Verhältnisse verstehen, nament- der sich des Wortes Constitution bedient hatte und von Vereins­und die Anordnung des Staats nachzuweisen gewesen, welche er lich Besprechung und Kritik der innerhalb des Bundes bestehen mitgliedern darüber getadelt worden war. Was Constitution sei, angegriffen haben soll. den Staatsverfassungen, oder mit anderen Worten Besprechung wie sie sein müsse, ob sie erstrebt und wie sie erstrebt werden Stieber hat diese Geseze oder Anordnungen des Staats nicht und Kritik der zwischen Unterthanen und Regierungen be- solle, von allem dem ist im Vortrag kein Wort enthalten, wie angegeben, und wo er fie angegeben, wie bei dem Censurgesez, stehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten. Davon ist aber man denn überhaupt nirgend ein Erwägen und Abwägen der ist der Vorwurf unwahr. Wander hat, wie gezeigt worden, in Wander's Vorträgen nichts zu finden. Der erste seiner hier Unterthanen- und Regierungsrechte finden wird. weder die Cenfurgesetze noch die Verfassung des Staats getadelt. besprochenen Vorträge, in welchem er das, was er unter Politik Der Gebrauch einzelner Worte, wie Politit, Germania , Cen­Die Germania aber, die überdies weder ein Gesez noch eine versteht, auseinandersetzt, enthält weder in dieser Auseinander- fur, Constitution und dergleichen, gleichviel unter welchen Um­Staatsanordnung ist, hat Wander weder getadelt noch ver- sehung, noch in der Aufforderung, daß das Bestreben des Ver- ständen und in welcher Verbindung gebraucht, wird doch nicht spottet. eins auf richtige Zeiterkenntniß gegründet werde, irgend etwas, etwa schon den Begriff einer politischen Rede erfüllen sollen? Aber auch der Tadel an und für sich ist nicht strafbar; er was Rechte der Unterthanen oder Pflichten der Regierungen be- Wenn dem so wäre, so würde jedes Lexikon ein Buch poli­