plagen, und das große Volk läßt sich das gefallen;" daß dies ferner erhellt aus seiner in der Rede vom vierundzwanzigsten Juli gebrauchten Betonung des Umstandes, daß bis ljetzt alles ruhig geblieben sei, ferner aus seinen historischen Rückblicken auf früher stattgefundene Revolutionen: daß also der Schluß gerechtfertigt ist, daß die Intention des Redners war, mit even- Wellen Unruhen numerisch überlegener Massen zu drohen und die Arbeiter zu evenwellen Gewaltthätigkeiten zu verführen; In Erwägung, daß zur Interpretation dieser Intention auch die Gemeinschaftlichkeit der Bestrebungen des Hackenberger und de.- Kaulitz und der Umstand, daß letzterer in Gegenwart des Hackenberger direkt zu Gewaltthätigkeiten aufforderte, in Betracht kommen muß; In Erwägung, daß bei Beurtheilung des strafrechtlichen Cha- rakters der durch Reden und Schriften dokumentirten Agitationen, es weniger auf den etwa absichtlich gewählten, milderen Ausdruck in einzelnen Reden, als vielmehr darauf ankömmt, daß die Re- den, respektive Zeitungsartikel in ihrer Gesammtheit darauf ge- richtet sind und dahin führen müssen, in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise die eine Klasse der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen die andere aufzureizen, so daß durch die, wenn auch äußerlich mäßigen und weniger verfänglichen Redensarten bei den betreffenden Zuhörern und Lesern, eine derartig tiefe Verachtung allmählich erzeugt werden soll, um nur eines geringen Anstoßes zu bedürfen, damit der aufgespeicherte Haß zur thatsächlichen Verwirklichung gebracht werde; In Erwägung, daß die Erzielung dieses Effectes im unter- gebenen Falle um so mehr anzunehmen ist, als die Reden und Schriften vornehmlich für eine Klaffe der Bevölkerung berechnet sind, von der ein reiferes Urtheil über die Berechtigung und ge- setzmäßige Abänderung sozialer Zustände kaum zu erwarten sein dürfte; daß diese Erwägung im untergebenen Falle eine um so berechtigtere ist, als einer der Beschuldigten dem Polizeicom- missar Wirtz gegenüber auf dessen Vorhalwng, warum er gerade mir den am wenigsten gut beleumundeten Personen und dazu noch in den verrrufensten Herbergen hiesiger Stadt verkehre, sich dahin äußerte, daß er solche Elemente, obgleich dieselben mit wenigen Ausnahmen nicht wüßten, worum es sich handle, zur Erreichung seiner Parteizwecke gewinnen müßte; In Erwägung, daß es ferner nach Paragraph einhundert- unddreißig des Sttaf- Gesetz Buches auch nicht nothwendig ist, daß der öffentliche Friede wirklich gestört werden, vielmehr die objectiv nahe liegende Möglichkeit einer gewaltthätigen Störung dieses Friedens genügt; daß indeß über die Requisite des Paragraphen einhundert- unddreißig hinaus thatsächlich Gewaltthätigkeiten stattgefunden haben, und daß diese Erfolge für die oben erwähnte Intention des Hackenberger und für seine strafbare Anreizung im Sinne des Paragraphen einhundertunddreißig reden, indem zum Bei- spiel während seiner Rede zu St. Johann am achten Juli, wo mehrere Eisenbahn-Beamte als Zuhörer waren, nach dem Zeug- nisse des Nepilly in Bezug auf diese aus der Arbeitermenge der Ruf ertönte:Hinaus mit den Lumpen;" und daß nach Been- digung der Rede vom vierundzwanzigsten Juli der in dieser Versammlung anwesend gewesene Fabrikant Möhle beim Nach- Hausegehen iin Dunkeln hinterlistig angefallen und derartig auf den Kopf geschlagen wurde, daß er niederstürzte; daß diese Miß- Handlung eines in der Nachbarschaft des Versammlungsortes wohnenden Arbeitgebers Seitens eines unbekannten Thäters und ohne jegliches andere ersichtliche Motiv nur als Folge der agitato- rischen Aufreizung angesehen werden kann, und zwar um so mehr, als nach der Aussage des Zeugen Faller, welcher ebenfalls in der letzten Versammlung war, aus einem Hausen vor dem Lokale verweilenden Arbeiter der Ruf ertönte:wir wollen nach- gehen und sie mit Steinen todtschmeißen," Drohungen, die ja nur gegen die den Arbeitern als Feinde geschilderten anderwei- ttgen Klassen der Bevölkerung gerichtet sein konnten; In Erwägung zu der gegen den(!) Hackenberger auf Grund des Paragraphen einhunderteinunddreißiz erhobenen Beschuldigung: daß derselbe in seiner Rede vom sechszehnten Juni zu Malstatt die Einrichtung der stehenden Heere als eine Plage für das Volk bezeichnet und geäußert hat:vierhundert Millionen Mark müssen jährlich für Unterhaltung des stehenden Heeres gezahlt werden, wofür wir gar nichts haben, als daß unsere Söhne, wenn sie zwanzig Jahre alt sind, und die armen Familien unter- stützen könnten, in einen bunten Rock gesteckt werden und drei Jahre für nichts und wieder nichts dienen müssen;" In Erwägung, daß Hackenberger auch, wie die Zeugen Schiller und Michel bekunden, Aeußerungen gemacht,es geschehe nichts für die Arbeiter, wenn sie ihr Blut fürs Vaterland ver- spritzt," während auch ihm das Gegentheil aus dem Invaliden- gesetze bekannt sein mußte; daß er serner behauptet, der Arbeiter würde durch zu hohe Steuern bedrückt, und ihm im Nichtbezah- lungsfalle das Bett unter dem Leibe weggenommen, während er Agrarische Zustände in Rutzland oder: Das humane, befreiende Rußland zu Hause. Zu diesem interessanten Thema liefert ein stockrussisches Blatt, derRußki Mir"(die russische Welt) folgenden interessanten Beitrag: Unter der bäuerlichen Bevölkerung des westlichen Theiles von Rußland existirt eine besondere Klasse von Bauern, welche dieFreien Leute" genannt werden. DieseFreien Leute" stammen von Einwanderern aus dem Auslande ab, welche sich vor mehr als 200 Jahren in dieser Gegend ansiedelten. Durch den Feudalismus aus Deutschland und Oesterreich vertrieben, strömten diese Leute damals nach Rußland und siedelten sich da- selbst an. Dem indogermanischen Bolksstamm angehörig, fühlten sich die Auswanderer bald in dem länderreichen Rußland wohl und begannen bald mit der ihnen eigenen Sorgfalt und großem Fleiß den Ackerbau zu betreiben. Aus den bisher wüst und brach liegenden Landstrecken bildeten sich in kurzer Zeit blühende Felder mit wohlhabenden Dörfern. Doch nicht allen Einwan- dereru ging es gleich gut. Diejenigen, welche sich auf der Krone gehörigen Ländereien anfiedelten, hatten keine besonderen Be- drängnisse zu erleiden und sie waren für lange Zeit sichergestellt. Nicht so erging es den Ansiedlern auf Ländereien, welche den Gutsbesitzern gehörten, sie wurden bald Leibeigene mit allen Attributen, welche diese drückenden Verhältnisse mit sich brachten. Die geduldigen, an die eiserne Gewalt des Feudalismus ge- wöhnten Jndo-Germanen ertrugen jedoch ohne zu murren dieses Joch und arbeiteten weiter. Sie fühlten sich bald heimisch; aus dem Gemisch der ihnen eigenen deutschen Sprache mit der pol- nischen entstand das sogenannte shmudische Idiom unbjie selbst wurden Shmuden genannt. Auf diese Weise waren die Shmuden, welche sich auf privaten Ländereien angesiedelt hatten, zwei Jahr- hunderte hindurch Leibeigene. Ihre Nachkommen hatten ihre Abstammung vollständig vergeffen und zahlten geduldig ihren Odv?!. Da trat die Aufhebung der Leibeigenschaft ein. Auch die öhmuden erfuhren, daß diese große Reform bevorstehe, und wissen mußte, daß gewisse geringe Einnahmestufen steuerfrei sind, und ein Verkauf des einzigen Bettes im Executtonswege unzu- lässig ist; daß er ferne., geäußert, die Millionen resp. Milliarden seien verpulvert, während ihm nicht unbekannt sein konnte, daß über diese, wie über sämmtliche Staatseinnahmen die gesetz- mäßigen Körper zu bestimmen und in gesetzmäßige Weise be- stimmt haben; daß er endlich auch gesagt:man beabsichtige das Volk ohnmächtig zu machen," was nur auf die allgemeine Ge- setzgebung bezogen werden kann; ferner daß heutzutage:Ord- nung Unordnung sei", wobei er ebenfalls nur die Staatseinrich- hingen im Auge gehabt haben kann; daß also sowohl diese, als auch Anordnungen der Obrigkeit verächtlich gemacht sind und ein Vergehen gegen den Paragraphen einhunderteinunddreißig vor- liegt; In Erwägung, daß indeß die ferneren gegen den(!) Hacken- berger gerichteten Beschuldigungen: dahin gehend, sowohl für seine Person, als auch durch Hilfeleistung des Beschuldigten Kaulitz den Paragraphen einhundertundzehn des Sttaf-Gesetz- Buches verletzt, sowie dem genannten Kaulitz auch in Bezug auf dessen Vergehen gegen die Paragraphen einhundertunddreißig, einhundertundeindreißig Hilfe geleistet zu haben, hinreichende Belastungsmomente nicht vorliegen; In Erwägung zur Strafzumessung, daß im Allgemeinen gegen beide Beschuldigte es besonders gravirend erscheint, daß sie unzweifelhaft nur zum Zwecke agitatorischer Thätigkeit im Sinne einer staatsgefährlichen Umsturzpartei in den hiesigen, bisher ruh gen und friedlichen Jndustriebezirk gekommen find, und durch ihre Reden und Schriften nicht nur den Samen der Unzufriedenheit in den von ihnen beeinflußten Theilen der Ar- beiterbevölkerung ausgestreut, sondern dieselben auch thatsächlich derart aufgeregt haben, daß notorisch eine allgemeine Besorgniß vor dem Ausbruch der wachgewordenen Leidenschaft bestand und begründet war; daß auch, wie bereits oben erwähnt, nach der letzten Ver- sammlung vom einundzwanzigsten Juli dieser Ausbruch von Ge- wältigkeit(sie!) gegen einen Arbeitgeber wirklich erfolgt ist; In Erwägung zur Strafzumessung im Speziellen,' daß zwar dem Kaulitz größere und qualitativ schwerere Gesetzesübertre- tungen gegenüber(sie!) demHackenberger zur Last fallen, andererseits aber bei demselben dessen nicht zu verkennende jugendliche Un- erfahrenheit und bisherige Straflosigkeit ebenfalls in Betracht zu ziehen sind, während beim zweiten Beschuldigten Hackenberger er- schwerend ins Gewicht fällt, daß er, obgleich scheinbar mäßiger auftretend, doch dieselben auftührischen Ziele als bezahlter Agi- tator verfolgt, und bereits wegen Vergehens gegen Paragraph einhundertunddreißig, und zwar fast genau wegen derselben Pro- vocationen mit einem Jahr Gefängniß bestraft worden ist, und es deshalb gerechtfertigt erscheint, denselben wegen des wieder- holten Vergehens gegen Paragraphen einhnndertunddreißig zum Maximum der Strafe zu verurtheilen; (Schluß folgt.) SoMlpolittschs Neberfichz. Sehr naiv ist Herr Lasker das hat er in diesen Tagen zweimal recht drasttsch bewiesen, das eine Mal schriftlich, und das andere Mal mündlich. In seinerBerliner auto- graphirten Correspondenz" hatte er, anknüpfend an die bekannten Vorgänge im sächsischen Landtag, die kühne Behauptung auf-, gestellt,daß von der Tribüne der preußischen Volksvertretung herab bei den stärksten Angriffen auf die preußische Gerichtspflege der Mißstand in der Organisatton gefunden, niemals aber der Charakter der Richter angezweifelt wurde." Die Berliner Bolkszeitung" machte sich nun den Spaß, einige der von uns neulich mitgetheilten Aeußerungen von preußischen Abgeord- neten und Parteigenossen des Herrn Lasker abzudrucken, und fragte ihn, ob er noch bei seiner Behauptung stehen bleibe. Darauf antwortet nun Herr Lasker in seinerCorrespondenz": Wir räumen ein, daß die Behauptung in Dieser Allgemeinheit nicht aufrecht zu erhalten ist; wir haben die erregten Ver- Handlungen des preußischen Abgeordnetenhauses im Februar 186« nicht mehr im Sinne gehabt(!); haben uns jetzt aber überzeugt, daß damals Worte gefallen sind, die allerdings den persönlichen Charakter einzelner preußischer Justizbeamten stark anzwei- selten. Wie viel an diesen Zweifeln und namentlich an der Form, in welcher sie zum Ausdruck gelangten, die damals sehr hochgehende politische Aufregung Antheil hatte, mag dahin gestellt bleiben; so viel steht uns fest, daß es sich nur um seltene Aus- nahmen gehandelt hat, aus welchen kein Schluß von allgemeiner Geltung gezogen werden kann. Unser Urtheil über die sächsischen Angriffe bleibt nach wie vor aufrecht stehen." Alsowir" geben zu, daß wir einen der wichtigsten Vor- gänge in der parlamentarischen Geschichte Preußens vergessen hatten alleinuns", d.h. dem Hrn. Lasker,steht es trotzdem daß die Bauern ein bestimmtes Areal von den Gutsbesitzern nach einer besonderen Verordnung zu erhalten hätten. Die Gutsbesitzer jedoch forschten in ihren Archiven nach der Herkunft ihrer Leibeigenen und kamen dahinter, daß die Shmuden gar keine Leibeigenen, sondern freie Leute seien, die von den Guts- befitzern gar keine Ländereien auf Gnmd des Manifestes vom 19. Februar 1861 zu fordern hatten. Die Shmuden beklagten sich allerdings darüber beim Gericht, wurden aber überall auf Grund der v»n den Gutsbesitzern vorgelegten Dokumente abge- wiesen, und es wurde ihnen erklärt, sie seien eben einfache Pächter des von ihnen innegehabten Landes, das ihnen die Gutsbesitzer nach Gutdünken abnehmen könnten. Das Einzige, was die Shmuden ausrichten konnten, war ein allerhöchster Ükas vom Jahre 1864, nach welchem den betreffenden Gutsbesitzern vorgeschrieben wurde, auf die früheren Bedingungen mit'den Shmuden einen zwölfjährigen Pachtcontrakt zu schließen. Dieser zwölfjährige Pachtcontrakt ist nun abgelaufen und die Guts- besitzer gehen nun wirklich daran, die Shmuden von ihren Län- dereien zu enssernen, und zwar, wenn nicht anders, mit Hülfe der Polizei. Aus diese Weise werden etwa 80,000 Familien aus ihren Häusern und von dem Lande vertrieben, das sie und ihre Vorfahren seit 200 Jahren bebaut und kultivirt, und für welches sie in dieser Zeit den Gutsbesitzern Abgaben bezahlt haben. Die Shmuden gerathen auf diese Weise in eine arge Lage, denn ohne Kenntniß einer anderen Sprache als der eignen, werden sie gezwungen sein, sich ein neues Heim zu suchen. Sie trennen sich daher auch schwer von der alten Scholle und sind gern bereit, wie früher den Gutsbesitzern den Pachtzins zu be- zahlen. Doch diese gehen darauf nicht ein und verlangen, daß die Shmuden ihre Wohnungen und Dörfer verlassen. Da die Wohnungen nach dem Abzüge der gegenwärtigen Inhaber den Gutsbesitzern zufallen, und diese vielleicht nicht mit Unrecht be- fürchten, daß die abziehenden Shmuden aus Rache dieselben niederbrennen könnten, so wollten sie alle Baulichkeiten versichern lassen. Zu diesem Zwecke erschienen in den Shmuden-Dörfern die Agenten der verschiedenen Bersicherungs-Gesellschaften, um die Gebäude abzuschätzen. Kaum aber hatten die Bauern er- fest, daß es sich nur um seltene Ausnahmen gehandelt hat." Kennt Herr Lasker nicht den im Reichstag besprochenen Prozeß gegen Most? Nicht die Prozesse gegen den Grafen Arnim? Nicht die Prozesse gegen Hackenberger und Kaulitz? und die Dutzende ähnlicher Prozesse, die auf die preußischen Richter zum Minderten kein günstigeres Licht werfen, als der Twesten- Prozeß? Wo nicht, so lerne er sie kennen in den Spalten desVorwärts" findet er gerade jetzt prächtiges Material und so gewiß er ein ürtheilsfähiger Jurist und ehrlicher Mann ist, wird er zugeben, daß er sich auch mit der Behauptung, das seien nurseltene Ausnahmen" gründlich geirrt hat. Zum Privatvergnügen des Postgenies mit allzu stark entwickeltem Erwerbssinn, das uns in derWeserzeitung" das hochparlamen- tarische Schmeichelwort:Infamie" an den Kopf warf, weil wir auf die notorische, jedem Reichstagsabgeordneten bekannte That- fache angespielt hatten, daß bei dem Beschluß zur Verlegung des Reichsgerichts nach Berlin die Erinnerung an gewisse Thaten preußischer Richter mitgewirkt habe, zum Privatvergnügen dieses nationalliberalen Biedermanns sei hier erwähnt, daß die Berl. Volkszeitung" in ihrer Abfertigung der obigen Laskeriade es in hohem Grade erfreulich" nennt,daß das oberste Reichs- gericht dem gefährlichen Dunstkreis(in dem preußische Richter mitunter zu leben haben) entrückt ist." Nach der schriftlichen die mündliche Naivetät des Herrn Lasker ; dieselbe wurde in der Landtagssitzung vom 17. d. ver- übt, wo Herr Lasker von dem ultramontanen enkant terrible, dem Hrn. v. Ludwig, der wieder auf das Gründerthema gerathen war, in die Enge getrieben, es fürlächerlich" erklärte. dem Abge- ordneten Ludwig zu antworten, dann, aber dieLächerlichkeit" beging, eine lange Rede gegen den Abgeordneten Ludwig zu halten, und in dieserlächerlichen" Rede noch die spezielle Lächerlichkeit" zu begehen, daher das Glagau'sche Buchnie ge- lesen" zu haben versicherte, dabei aber tapfer auf dasnie gelesene" Buch schimpfte, von dem er genau wußte, daß es blos für buchhändlerische Spekulationszwecke zusammengetragen" sei. Da Herr Lasker seiner eigenen Aussage nach das Buchnie gelesen" hat, so hat er es wohl nach der Manier hysterischer Hell- seherinnen auf den Magen gelegt und mit deminneren Sinn" seinerMannesseele" den Inhalt erforscht. Gelogen kann er doch nicht haben. Beiläufig erwiderte Herr von Ludwig, Herr Lasker habe zwar eine lange Rede geredet, aber nichts wider- legt. Und darin hatte Herr von Ludwig Recht. In der näm- lichenLächerlichkeits"-Rede kam Herr Lasker auch auf die ver- meintliche Beleidigung der preußischen Richter durch Herrn von der Planitz zu sprechen, dessen Aeußerungen Hr. v. Ludwig citirt hatte.Endlich hat es," so perorirte Hr. Lasker mit dem Pathos der Entrüstung,endlich hat es dem Abg. v. Ludwig beliebt, sich zum Mundstück der unerhörten Angriffe zu machen, die von partikularistischen Mitgliedern der sächsischen Kammer auf die preußisch: Justiz vom Stapel gelassen sind. Die Geschäfts- ordnung verbietet es mir, das Vorgehen des Abg. von Ludwig, diese Angriffe hier zu wiederholen, mit dem richtigen Worte zu bezeichnen." Entsetzlich! Und in seinerAutographirten" hatte der- selbe Herr Lasker Tags zuvor kleinlaut zugestehn müssen, daß dieAngriffe" nichts weniger alsunerhört" waren. Der redende Lasker scheint den schreibenden Lasker nicht zu lesen, was allerdings noch wunderbarer ist, als daß der gründertödtende Lasker die Schrift Glagau's nicht gelesen hat. Schimpf-Richter's Auftreten ist selbst seinen Freunden zu arg. Sie ließen ihn allerdings gewähren, so lange er seine Stinkbomben lediglich nach den Sozialdemokraten warf, aber nach- dem er sich sein Ziel auch in Börsen- und liberalen Literaten- kreisen sucht, auf die er brodneidisch zu sein scheint, nachdem er sich, ohne zu erwidern, das Wort:Wahnsinniger Verläumder" von Seiten einer Börsenzeitung hat an den Kopf werfen lassen und sich im Uebrigen hinter sein Abgeordnetenmandat verkriecht, jetzt wird es der liberalen Presse insgesammt denn doch zu arg und sie thut den Schwätzer in Acht und Aberacht. Sie klagt, daß der Präsident des preußischen Abgeordnetenhauses die Würde der Versammlung nicht wahre, indem er solche Richter'sche Ver- leumdungen gegen wehrlose Abwesende dulde. DieTribüne" weiß sich nicht anders zu helfen, als daß sie die Autorität des Präsidenten des Abgeordnetenhauses ganz besonders anruft, ob- wohl sie meint, daß die Wahrung der Würde des Hauses durch den Präsidenten in solchen Fällen nicht allzuleicht sei:Nichts destoweniger würde es nur einer einfachen vertraulichen Ver- ständigung, im äußersten Falle eines Zusatzes zur Geschäfts- ordnung bedürfen, um dem unwürdigen System von schrankenlosen Angriffen nach außen und ebenso schranken- losen Akten der Selbsthülfe gegen die Angreifer Einhalt zu thun. Die Immunität des Abgeordneten ist ein feierlich verbrieftes Recht, aber diesem Rechte stehen die schwersten moralischen fahren, um ivas es sich handelte, als sie sich so entschieden den Besuch der Agenten verbaten, so daß diese es für besser hielten, von ihrem Vorhaben abzustehen. Auch die Polizeibeamten, welche abgeschickt wurden, um die Shmuden zu zwingen, ihre Häuser zu verlassen, stießen bei diesem sonst so unterwürfigen Volke auf Widerstand. Die Shmuden erwarteten sie mit Knüt- teln und Stöcken am Eingange ihrer Dörfer und sagten ihnen: Lasset uns in Frieden und wir werden Euch nicht anrühren! Unsere Wohnungen werden wir aber bis auf den letzten Blut»- tropfen vertheidigen, denn es ist uns gleichgültig, was uns ge- schieht, da wir doch so wie so Hungers sterben müssen." Das der Bericht desRußki Mir". So beglückt dasmilde Väterchen", welches die Leiden der unterdrückten" Bulgaren u. s. w. nicht ruhig mit ansehen kann, seine eigenenUnterthanen". Daß die Unglücklichen beut- scher Nationalität sind, genirt die russischen Knutenritter nicht im Geringsten. Wir Deutsche sind zwar jetzt einegroße Nation", aber Rußland gegenüber äußert sich unsereGröße" blos in der hündischen Demuth, mit der wir uns maltraitiren und in- sultiren lassen. Man nennt dasErbfreundschaft"., ___(Vossische Zeitung".) Die letzten 33 Pf. für Kohlen gab ein Ehepaar in Bernau bei Berlin aus) um sich und seine drei Kinder von 2, 3 und 3 Jahren zu tödten. Sie schlössen die Thüren des Wohnzimmers, m welchem sie sich und die Kinder gebettet hatten, sie schlössen die Ofenklappe, nachdem die Kohlen entzündet waren, sie verstopften die Fensterritzen und daS Schlüsselloch. Des anderen Morgens wurde, da man Wimmern und Stöhnen vernahm, von Seiten des Hauswirths die Thüre gesprengt; die Kinder waren todt, die Eltern wurden nach längeren Bemühungen gerettet", um wegen Todtschlaas ihrer Kinder, die sie ungemein geliebt hatten, vor Kurzem von dem Kreisschwurgericht zu Berlin unter An- nähme inildernder Umstände zu 4 r-sp. 2 Jahren Gefängniß verurtheilt zu werden. Abgehärmt und bleich, längst theilnahmslos gemacht durch die furchtbare Tragödie, hörten die Unglücklichen das Urtheil an und wurden daraus zur Berbüßung ihrer Strafe in's Gefängniß abgeführt. Furcht vor dem Sozialismus.In Berlin wird neuer- Vings wieder mit verschärfter Wachsamkeit in den Casernen darauf ge-