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April. 1878. sma Eine Lektion für die Sozialistenhetzer. 1 In Nr. 46 desBorwärts" haben wir in dem Leitartikel: .Die Renegaten an der Arbeit" einen geschichtsfälschenden Aus- spruch des Demagogen Bamberger   angeführt, der die barba- rischen Mittel, welche die herrschende Gesellschaft eventuellen Falles gegen die sozialistische Propaganda anwenden wird, schon im Boraus vertheidigt. Wir hatten nur wenige Bemerkungen an diese Bambcrgerei geknüpft. Heute wollen wir etwas näher auf solche Anschauungen eingehen. Während die sozialistische Partei sich schon seit mehreren Jahren mit Besonnenheit und Geschick an der Gesetzgebung be- theiligt, während sie mit aller Kraft dahin strebt, bei den Reichs- tagswahlen immer größeren Einfluß auf die Gesetzgebung zu erlangen, und somit zeigt, daß ihr an einer fticdlichen Lösung der brennenden sozialen Frage der Gegenwart Alles liegt, hält man in den anderen politischen und Gesellschaftskreisen noch immer einen jeden Sozialdemokraten für einen Verbrecher, den man mit eisernen Ruthen zu züchtigen befugt sei. Die soziale Frage, welche gelöst wurde innerhalb der Grenzen der Herrschaft des Grundbesitzes und des mobilen Kapitals, hat allerdings erst blutiger Stempel bedurft, ehe das mobile Ka- pital die Herrschaft erlangte, und dadurch das B ste, welches diese Herrschaft mit sich brachte auch die Leibeigenschaft auf- hörte. Jene blutigen Revolutionen hatten zweierlei Ursprung. Zu- nächst war die sogenannte geistige Revolution, das heißt die Erkenntniß, daß bei der Entwicklung der Gesellschaft das mobile Kapital, resp. die Bourgeoisie zur Herrschaft gelangen mußte, nicht genugsam durch Wort und Schrift gelehrt und verbreitet worden, und somit noch nicht allgemein in die Gesell- 'chaft. nicht einmal völlig in denjenigen Theil, den es Haupt- sachlich anging, gedrungen; deshalb entstand der Widerstreit der Meinungen, deshalb das.Setzen auf eine Karte", auf die blu- Uge Revolution.   Dann aber auch wurden zu Anfang diese Revolutionen selbst begünstigt durch den Adel und die hohe Geistlichkeit, als die Träger der Idee der Herrschaft des Grund- vefttzes, weil man glaubte, vereint mit der Krone durch das er- gcbene Militär im Kampfedie bürgerliche Kanaille", welche das goldene Kalb an Stelle der alten Geburtsrechte und Privi- legien setzen wollte, niederzukartätschen und mit ihr die Idee der Herrschaft des mobilen Kapitals. Daß man eine berechtigte Idee und das war die Herr- schast des egoistische» Kapitalismus   als UebergangSperiode nicht mit Waffengewalt vernichten kann, daran haben die Kapuzenträger und Krautjunker des vorigen Jahrhunderts nicht gedacht. Unsere jetzigen Adeligen sind klüger, sie benutzen die zum Siege gelangte Idee für sich und sind selbst glühende An- beter des goldenen Kalbes geworden. Die neue Idee, die Herrschaft der Arbeit nicht der jetzigen Arbeiterklasse braucht durch eine blutige Revolution nicht erst den Stempel zu erhalten, da durch ruhige gesetzliche Agitation die Erkenntniß, daß die Zerstörung des egoistischen Kapitalismus und die Herrschaft der Arbeit eine nothwendige Folge der Entwicklung der Gesellschaft geworden ist, unter den Massen eine derartige Ausbreitung gefunden hat, daß die neue Idee ohne Blut und Gewalt zur vollen Geltung gelangen kann. Ja, wir glauben sogar, auch gelangen wird. Ohne Blut und Gewalt gelangen wird!? Ja, wenn der Fall nicht eintritt, daß die gegenwärtig herrschende Klasse, ähnlich wie vormals Adel und Geistlichkeit, in der Verzweiflung über ihre Ablösung in der Herrschaft blutige Umwälzungen selbst heraufbeschwört. In Frankreich   hat die herrschende Gesellschaft allerdings 1848 und 1871 es an solchen Provokationen nicht fehlen lassen, doch haben jene Stürme keinen entscheidenden Ein- fluß auf die Feststellung der neuen Idee ausgeübt, da vielfach auch noch andere Beweggründe bei denselben und während der- selben in den Vordergrund traten. Wenn aber fernerhin die herrschende Gesellschaft, gewitzigt durch die Geschichte, erkennt, daß eine berechtigte Idee nicht mirch Ermordung der Träger derselben erstickt, nicht durch den Donner der Kanonen zerstört werden kann, dann wird die Idee des vierten Standes, die Idee der Herrschaft der Arbeit, ohne weiteres Blutvergießen siegreich sein. Wir beneiden nämlich Revvwtione��"' Bourgeoisie, dann nicht um ihre blutigen RevMti?ne°n�.! Sprung zu suchen ist, welcher zu blutigen Ludwia Rems' darüber mögen alle dtejemgen, auch Herr aeaen die«"stlich nachdenken, welche fortwährend iW" di- T--g.r Jd-, d« ._ rbeit. in frevelhafter Weise hetzen. Zur sozialistischen   Werththeorie. od<r* Stiebeling. mit t'ntihn" führet{l[fVu,einen Streit einmischt, den Zweie mit einander Mhren, so geschaht e9 oftmals deshalb, weil er Keinem von Beid neben kann, und weil er eine ngene Meinung«e Sache hat. von welcher er die Gegner überzeugen will. Auf d.eM Grund Hin greifeich in die zwischen dem Parteigenossen C. A. S ch ramm und Herrn Professor Schaffte obschwebnlde Controverse ein. Ich behaupte " einerseits, daß d« Bedeutung welche Schramm dem Wort "gesellschaftlich nothwendige Arbeitszeit"«.schreibt, nicht dem oJÜ* spricht' welchem es von Karl Marx   gebraucht wird, andererseits, daß der gesellschaftliche Bedarf nicht, wie Schäffle glaubt, zur Bestimmung des TauschwertheS dient. Was den ersten Differenzpunkt betrifft, so sagt Schramm in ocr. 62 desVorwärts" vom 30. Mai 1877:Tie älteren englischen Oekonomen sehen den Werth einer Waare in der zu ihrer Herstellung aufgewendeten Arbeit. Die plötzliche Entwerthung einer Menge bisher mit der Hand hergestellten Maaren durch Einführung einer Maschine läßt diese Erklärung des Werthes als durchaus unzutreffend erscheinen; deshalb war es ein be- deutender Fortschritt, als der Amerikaner Carey den Werth dahin definirte, daß nicht die wirkliche, zur Herstellung der Waare aufgewendete Arbeit, sondern die zur Wiederherstellung auf- zuwendende Arbeit die eigentliche Wecthsubstanz bilde. Erst die Marxffche Werthdefinition trägt der durch wechselnden gesell- schaftlichen Bedarf eintretenden Werthsteigerung oder Entwerthung der Waare vollständig Rechnung, denn nicht die gesellschaftliche Durchschnittsarbeitszeit, sondern die gesellschaftlich nothwendige Arbeitszeit bildet hiernach den Tauschwerth." Soweit Schramm. Vergleichen wir damit, wie sich Marx  selbst über den Begriff dergesellschaftlich nothwendige» Arbeits- zeit ausspricht:Es könnte scheinen, daß, wenn der Werth einer Waare durch das während ihrer Produktion verausgabte Arbeits- quantum bestimmt ist, je fauler oder ungeschickter ein Mann, desto werthvoller seine Waare, weil er desto mehr Zeit zu ihrer Verfertigung braucht. Die Arbeit jedoch, welche die Substanz der Werthe bildet, ist gleiche menschliche Arbeit, Verausgabung derselben menschlichen Arbeitskraft. Die gesammte Arbeitskraft der Gesellschaft, die sich in den Werthen der Waarenwelt dar- stellt, gilt hier als eine und dieselbe menschliche Arbeitskrast, obgleich sie aus zahllosen individuellen Arbeitskrästen besteht. Jede dieser individuellen Arbeitskräfte ist dieselbe menschliche Arbeitskraft wie die andere, soweit sie den Charakter einer ge- sellschaftlichen Durchschnitts- Arbeitskraft besitzt und als solche gesellschaftliche Durchschnitts-Arbeitskraft wirkt, also in der Pro- duktion einer Waare, auch nur die im Durchschnitt noth- wendige oder gesellschaftlich nothwendige Arbeitszeit braucht. Gesellschaftlich nothwendige Arbeitszeit ist Arbeitszeit, erheischt, um irgend einen Gebrauchswerth mit den vorhandenen gesellschaftlich-normalen Produkttonsbedingungen und dem gesell- schaftlichen Durchschnittsgrad von Geschick und Jntenfivität der Arbeit darzustellen. Nach der Einführung des Dampfwebstuhls in England z. B. genügte vielleicht halb so viel Arbeit als vor- her, um ein gegebenes Quantum Garn in Gewebe zu verwan- deln. Der englische   Handweber brauchte zu dieser Verwandlung in der That nach wie vor dieselbe Arbeitszeit, aber das Produkt einer individuellen Arbeitsstunde stellte jetzt nur noch eine halbe gesellschaftliche Arbeitsstunde dar und fiel daher auf die Hälfte eines früheren Werths. Es ist also nur das Quantum gesell- chaftlich nothwendiger Arbeit oder die zur Herstellung eines Gebrauchswerths gesellschaftlich nothwendige Arbeitszeit, welche seine Werthgröße bestimmt."(SieheDas Kapital  ", 2. Aufl., Seite 13 u. 14.) Während also Schramm die Ansicht vertheidigt, daß unter dem Wortgesellschaftlich nothwendige Arbeitszeit" nicht die gesellschaftliche Durchschnitts-Arbeitszeit zu verstehen sei, sagt Marx   selbst ausdrücklich, daß gesellschaftlich nothwendige Arbeits- zeit die im Durchschnitt oder gesellschaftlich nothwen- dige Arbeitszeit bezeichnet, welche erforderlich ist, um mit den vorhandenen gesellschaftlich- normalen Produktionsbedingungen und dem gesellschaftlichen Durchschnittsgrad von Geschick und Jntenfivität der Arbeit irgend einen Gebrauchswerth dar- zustellen. Demnach ist offenbar die Auffassung Schramm's eine irrige. In Bezug auf den zweiten Differenzpunkt sagt Schäffle   in seinerQuintessenz des Sozialismus", 2. Auflage, Seite 32: Ganz besonders ist die sozialistische Werththeorie, welche bei der sozialen Bestimmung des Äüterwerthes nur die sozialen Kosten gar nicht den örtlich, zeitlich und sachlich wechselnden Nutzwerth berücksichtigen will, total unfähig, das vom So- zialismus aufgestellte Problem der collektiv- kapitalistischen Pro- duktion in irgend einer volkswirthschaftlichen Weise zu lösen." Weiterhin auf Seite 47 steht zu lesen:Es fragt sich nur: 1) theoretisch, ob der Vordersatz richtig ist, wonach gesellschaft- liche Arbeitszeit das Werthmaß der Güter ist,- 2) praktisch, ob der geschlossene Sozialistenstaat die enorme Sozialbuchhaltung zu bewältigen, und ungleiche Arbeit auch richttg nach sozialen Arbeits-Einheiten abzuschätzen vermöchte. Die erstere Frage muß vorläufig jedenfalls verneint werden: denn der Werth der Güter richtet sich ersichtlich nicht blas nach den Kosten, sondern auch nach dem Gebrauchswerth, d. h. nach der Dringlichkeit des Bedarfs. Ohne Berücksichtigung des'wechselnden Gebrauchswerths verschiedenartiger Arbeiten und verschiedenartiger Produkte ist eine soziale Werthtaxe, welche an Stelle der Marktpreisbestim- mung der Gegenwart auf volkswirthschaftliche Weise gesetzt wer- den könnte, schlechterdings undenkbar. Wie schon bemerkt, muß der Sozialismus seinen Fundamentalsatz vom sozialen Arbeits- kostenwerth der Güter von Grund aus zu corrigiren verstehen. Das ist, dünkt uns. nicht unmöglich; wir lassen es dahingestellt. Aber der bloße Arbeitskostenwerth, wie er jetzt formulirt ist, macht die ganze Oekonomie des Sozialismus vorläufig zur Uto- pie. Wenn z. B. der Sozialbürger nach schlechter Ernte Brod verlangt, kann ihm der Sozialistenchef nicht Steine und nicht Kleider und nicht Vergnügen dafür bieten. Aber dem, welcher das besonders begehrte Brod verlangt, muß eine Taxe über dem Kostenwerth angesetzt werden, bei der er sich nach der Decke streckt, damit das Mangelnde, aber Begehrtere, für Alle wenigstens zur Roth reichen könne. Also der Sozialwerth(Tauschwerth") muß nicht blos als Kosten-, sondern zugleich als wechselnder Ge- brauchswerth bestimmt sein; Sozialbedarf und Sozialproduktion Serathen sonst in eine heillose quantitative und qualitative DiS- armonie, die Niemand bewältigen könnte." Darauf habe ich in der NewyorkerArbeiterstimme"(Nr. 38 und 39 vom 16. und 28. September 1877) folgende Entgeg- nung geschrieben(die nächste Nummer desVorwärts" bringt dieselbe. R. d.  V."). (Schluß folgt.) Sozialpolitische Uebersicht. Unter den vielen Vorlagen, die der Reichstag nach seinem Wiederzusammentritt(30. April) zu erledigen haben wird befinden sich auch mehrere von den sozialistischen   Abgeordneten eingebrachte: so das von den Abgg. Blos und Most vorge- legte Gesetz betr. die Abänderung des Reichsstrafgesetzbuchs: das von Kapell und Most eingereichte Gesetz betr. die Vereins- und Versammlungsfreiheit; das von Most vorgelegte Gesetz betr. die Abänderung des Freizügigkeitsgesetzes. Alle diese Ge- setzes-Anträge gelangen zur ersten Berathung. Zur zweiten Be- rathung kommen: der von Liebknecht   und Hasenclever vor- gelegte Gesetzentwurf betreffend die Abänderung des ersten Ab- satzes des Artikels 31 der Verfassung; das von Blos und Most entworfene Gesetz betr. die Abänderung des Wahlgesetzes und des Wahlreglements für den Reichstag; das von Bracke einge- reichte Gesetz betr. die Heranziehung der Militärpersonen zu Communalabgaben. Ferner haben Blos und Most noch den Antrag auf Vorleguug eines Gesetzes gestellt, welches den Um- sang und die Zahl der Reichstagswahlkreise nach den Ergebnissen der letzten amtlichen Volkszählung regelt; und Liebknecht und Bracke beantragen die Abänderung des§ 46 der Geschäfts­ordnung. Wie die Reichstagsmajorität sich zu diesen G.setzent- würfen und Anträgen der sozialistischen   Abgeordneten stellen wird, ist unschwer vorauszusehen sie wird dieselben, unbe- kümmert darum, daß sie nur Ersprießliches und Gutes zu schaffen bestimmt find, verwerfen, verwerfen weil sie von Sozialisten eingebracht sind. Die Prügelpädagogen haben es trotz der glänzenden Abfertigung, die ihnen durch Sack zu Theil wurde abermals gewagt, mit ihren Knutenthesen hervorzutreten. Es haben nämlich die geschästsführenden Ausschüsse des deutschen  Lehrervereins und des zweiten deutschen   Lehrertages zur Vor- berathung für die diesjährigen Verhandlungen auf dem deutschen  Lehrertag zu Magdeburg  (11. bis 13. Juni) den Lehrervereinen des deutschen Reichs folgende Thesen zum Antrag auf Ab- änderung der§§ 223, 230 und 232 des Reichsstrafgesetzbuches unterbreitet: 1) ES ist ein hervorragendes Interesse des Staats, daß der Lehrer als Miterzieher für jede, mit Kindern gesegnete Fa- milie aus Furcht vor strenger Anwendung der zur Zeit be- stehenden Strasbestimmuugen auf die Ausübung des Züchti- gunjjsrechts derselben gegen Gewissen und beschworene Pflicht da die körperliche Züchtigung nicht unterlasse, wo sie nach sorg- samer Erwägung und pädagogischer Erfahrung angezeigt ist Dieselbe ist aber auch eine Consequenz des allgemeinen Schul- und Lernzwangs, welch ersterer den Ausschluß bösartig ange- legier Naturen unmöglich macht und welch letzterer gesteigerte Leistungen vorschreibt, ferner vielfach ungünstiger äußerer Schul- Verhältnisse und des Mangels an entsprechender häuslicher Un- terstützung des Schulzwecks. 2) Die körperliche Züchtigung sei als Ausfluß wahrer, erziehlicher Liebe gerecht und der Jndi- vidualität, wie den Verhältnissen angemessen und finde ihre Grenzen an dem Maße einer vernünftigen elterlichen Be- strafung. 3) Der qu. Antrag hat weder die Tendenz, der kör- perlichen Züchtigung Borschub zu leisten oder dieselbe zu ver- allgemeinern, noch eine thatsächliche Ueberschreitung derselben in Schutz zu nehmen. Die körperliche Bestrafung soll nur in ge- setzlichen Schutz genommen werden, wo sie zur Bekämpfung tiefgewurzelter Charakterfehler, zur Abdämmung von Verstockt- heit, Bosheit, Vergehungen gegen sittliche und staatliche Gesetze nach Erschöpfung aller anderen Besserungsmittel als unausweich- lich erkannt werde» muß. 5) Einevorsätzliche Körperverletzung" von Seiten eines Lehrers als richterlichen Entscheidungsgrund zur Geltung zu bringen, ist eine tiefe moralische Schädi- gung des Lehrerstandes, welche je mehr und mehr die Auftecht- erhaltung entsprechender Zucht in den Jahren erziehlicher Ge- wöhnung unmöglich macht. 6) Wo einefahrlässige Körperver- letzung" zur Einschreitung vorliegt, oder vorzuliegen scheint, da verlange das Gesetz als Grundlage für richterliche Beurtheilung nicht nur ärztliche, sondern auch pädagogische Begutachtung, letztere seitens der zuständigen Schulbehöroen, damit eifrige und gewissenhafte Lehrer nicht durch frivole Anklagen um die ihnen zu segensreichem Wirken nothwendige Achtung in der Oeffent- lichkeit gebracht werden können." Um die Redensarten vonpädagogischer Erfahrung",er- ziehlicher Liebe",moralischer Schädigung des Lehrerstandes" ganz würdigen zu können, muß immer daran festgehalten werden, daß die oben angeführten Paragraphen des Reichsstrafgesetzbuchs mit dem Züchtigungsrecht der Lehrer insofern nichts zu schaffen haben, als sie nur den Mißbrauch dieses Rechts, die Körper- Verletzung, verfolgen. Diese Paragraphen aufheben wollen, heißt nichts weiter, als den leider häufig genug anzutreffenden bru- talen Elementen in der Lehrerschaft die Zügel schießen lassen. Und wie kommen gerade die Lehrer dazu, den Mißbrauch eines Rechts für sich außer Verfolgung setzen zu wollen, während das Gesetz doch selbst die den Kindern aus tausendfälttgen Banden der Natur weit näher stehenden Eltern wegen eines solchen Ver- gehens belangt? Mögen die Götter und der Reichstag   uns gnä- digst vor dempädagogischen" Knüppelregiment bewahren, wie e» , sich in obigenThesen" breit macht. Wie der Staat derIntelligenz" mit polittsch Gefangenen umspringt, darüber ein weiteres Pröbchen zu den vielen, die wir schon gebracht haben. DieBerliner Freie Presse"