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April.1878.smaEine Lektion für die Sozialistenhetzer.1In Nr. 46 des„Borwärts" haben wir in dem Leitartikel:.Die Renegaten an der Arbeit" einen geschichtsfälschenden Aus-spruch des Demagogen Bamberger angeführt, der die barba-rischen Mittel, welche die herrschende Gesellschaft eventuellenFalles gegen die sozialistische Propaganda anwenden wird, schonim Boraus vertheidigt. Wir hatten nur wenige Bemerkungenan diese Bambcrgerei geknüpft. Heute wollen wir etwas näherauf solche Anschauungen eingehen.Während die sozialistische Partei sich schon seit mehrerenJahren mit Besonnenheit und Geschick an der Gesetzgebung be-theiligt, während sie mit aller Kraft dahin strebt, bei den Reichs-tagswahlen immer größeren Einfluß auf die Gesetzgebung zuerlangen, und somit zeigt, daß ihr an einer fticdlichen Lösungder brennenden sozialen Frage der Gegenwart Alles liegt, hältman in den anderen politischen und Gesellschaftskreisen nochimmer einen jeden Sozialdemokraten für einen Verbrecher, denman mit eisernen Ruthen zu züchtigen befugt sei.Die soziale Frage, welche gelöst wurde innerhalb der Grenzender Herrschaft des Grundbesitzes und des mobilen Kapitals, hatallerdings erst blutiger Stempel bedurft, ehe das mobile Ka-pital die Herrschaft erlangte, und dadurch— das B ste, welchesdiese Herrschaft mit sich brachte— auch die Leibeigenschaft auf-hörte.Jene blutigen Revolutionen hatten zweierlei Ursprung. Zu-nächst war die sogenannte geistige Revolution, das heißtdie Erkenntniß, daß bei der Entwicklung der Gesellschaft dasmobile Kapital, resp. die Bourgeoisie zur Herrschaft gelangenmußte, nicht genugsam durch Wort und Schrift gelehrt undverbreitet worden, und somit noch nicht allgemein in die Gesell-'chaft. nicht einmal völlig in denjenigen Theil, den es Haupt-sachlich anging, gedrungen; deshalb entstand der Widerstreit derMeinungen, deshalb das.Setzen auf eine Karte", auf die blu-Uge Revolution.— Dann aber auch wurden zu Anfang dieseRevolutionen selbst begünstigt durch den Adel und die hoheGeistlichkeit, als die Träger der Idee der Herrschaft des Grund-vefttzes, weil man glaubte, vereint mit der Krone durch das er-gcbene Militär im Kampfe„die bürgerliche Kanaille", welchedas goldene Kalb an Stelle der alten Geburtsrechte und Privi-legien setzen wollte, niederzukartätschen und mit ihr die Ideeder Herrschaft des mobilen Kapitals.Daß man eine berechtigte Idee— und das war die Herr-schast des egoistische» Kapitalismus als UebergangSperiode— nicht mit Waffengewalt vernichten kann, daran haben dieKapuzenträger und Krautjunker des vorigen Jahrhunderts nichtgedacht. Unsere jetzigen Adeligen sind klüger, sie benutzen diezum Siege gelangte Idee für sich und sind selbst glühende An-beter des goldenen Kalbes geworden.Die neue Idee, die Herrschaft der Arbeit— nicht derjetzigen Arbeiterklasse— braucht durch eine blutige Revolutionnicht erst den Stempel zu erhalten, da durch ruhige gesetzlicheAgitation die Erkenntniß, daß die Zerstörung des egoistischenKapitalismus und die Herrschaft der Arbeit eine nothwendigeFolge der Entwicklung der Gesellschaft geworden ist, unter denMassen eine derartige Ausbreitung gefunden hat, daß die neueIdee ohne Blut und Gewalt zur vollen Geltung gelangen kann.Ja, wir glauben sogar, auch gelangen wird.Ohne Blut und Gewalt gelangen wird!? Ja, wenn derFall nicht eintritt, daß die gegenwärtig herrschende Klasse, ähnlichwie vormals Adel und Geistlichkeit, in der Verzweiflung überihre Ablösung in der Herrschaft blutige Umwälzungen selbstheraufbeschwört. In Frankreich hat die herrschende Gesellschaftallerdings 1848 und 1871 es an solchen Provokationen nichtfehlen lassen, doch haben jene Stürme keinen entscheidenden Ein-fluß auf die Feststellung der neuen Idee ausgeübt, da vielfachauch noch andere Beweggründe bei denselben und während der-selben in den Vordergrund traten.Wenn aber fernerhin die herrschende Gesellschaft, gewitzigtdurch die Geschichte, erkennt, daß eine berechtigte Idee nichtmirch Ermordung der Träger derselben erstickt, nicht durch denDonner der Kanonen zerstört werden kann, dann wird die Ideedes vierten Standes, die Idee der Herrschaft der Arbeit, ohneweiteres Blutvergießen siegreich sein. Wir beneiden nämlichRevvwtione��"�' � Bourgeoisie, dann nicht um ihre blutigenRevMti?ne°n�.�! Sprung zu suchen ist, welcher zu blutigenLudwia Rems' darüber mögen alle dtejemgen, auch Herraeaen die«"stlich nachdenken, welche fortwährendiW" di- T--g.r Jd-, d«._ rbeit. in frevelhafter Weise hetzen.Zur sozialistischen Werththeorie.od•<r* Stiebeling.mit t'ntihn" führet{l[fVu,einen Streit einmischt, den Zweiemit einander Mhren, so geschaht e9 oftmals deshalb, weil erKeinem von Beid neben kann, und weil er einengene Meinung �«e Sache hat. von welcher er die Gegnerüberzeugen will. Auf d.eM Grund Hin greifeich in die zwischendem Parteigenossen C. A. S ch ramm und Herrn ProfessorSchaffte obschwebnlde Controverse ein. Ich behaupte�" einerseits, daß d« Bedeutung welche Schramm dem Wort"gesellschaftlich nothwendige Arbeitszeit"«.schreibt, nicht demoJÜ* spricht' welchem es von Karl Marx gebraucht wird,andererseits, daß der gesellschaftliche Bedarf nicht, wie Schäffleglaubt, zur Bestimmung des TauschwertheS dient.Was den ersten Differenzpunkt betrifft, so sagt Schramm inocr. 62 des„Vorwärts" vom 30. Mai 1877:„Tie älterenenglischen Oekonomen sehen den Werth einer Waare in der zuihrer Herstellung aufgewendeten Arbeit. Die plötzliche Entwerthungeiner Menge bisher mit der Hand hergestellten Maaren durchEinführung einer Maschine läßt diese Erklärung des Werthesals durchaus unzutreffend erscheinen; deshalb war es ein be-deutender Fortschritt, als der Amerikaner Carey den Werthdahin definirte, daß nicht die wirkliche, zur Herstellung der Waareaufgewendete Arbeit, sondern die zur Wiederherstellung auf-zuwendende Arbeit die eigentliche Wecthsubstanz bilde. Erst dieMarxffche Werthdefinition trägt der durch wechselnden gesell-schaftlichen Bedarf eintretenden Werthsteigerung oder Entwerthungder Waare vollständig Rechnung, denn nicht die gesellschaftlicheDurchschnittsarbeitszeit, sondern die gesellschaftlich nothwendigeArbeitszeit bildet hiernach den Tauschwerth."Soweit Schramm. Vergleichen wir damit, wie sich Marxselbst über den Begriff der„gesellschaftlich nothwendige» Arbeits-zeit ausspricht:„Es könnte scheinen, daß, wenn der Werth einerWaare durch das während ihrer Produktion verausgabte Arbeits-quantum bestimmt ist, je fauler oder ungeschickter ein Mann,desto werthvoller seine Waare, weil er desto mehr Zeit zu ihrerVerfertigung braucht. Die Arbeit jedoch, welche die Substanzder Werthe bildet, ist gleiche menschliche Arbeit, Verausgabungderselben menschlichen Arbeitskraft. Die gesammte Arbeitskraftder Gesellschaft, die sich in den Werthen der Waarenwelt dar-stellt, gilt hier als eine und dieselbe menschliche Arbeitskrast,obgleich sie aus zahllosen individuellen Arbeitskrästen besteht.Jede dieser individuellen Arbeitskräfte ist dieselbe menschlicheArbeitskraft wie die andere, soweit sie den Charakter einer ge-sellschaftlichen Durchschnitts- Arbeitskraft besitzt und als solchegesellschaftliche Durchschnitts-Arbeitskraft wirkt, also in der Pro-duktion einer Waare, auch nur die im Durchschnitt noth-wendige oder gesellschaftlich nothwendige Arbeitszeitbraucht. Gesellschaftlich nothwendige Arbeitszeit ist Arbeitszeit,erheischt, um irgend einen Gebrauchswerth mit den vorhandenengesellschaftlich-normalen Produkttonsbedingungen und dem gesell-schaftlichen Durchschnittsgrad von Geschick und Jntenfivität derArbeit darzustellen. Nach der Einführung des Dampfwebstuhlsin England z. B. genügte vielleicht halb so viel Arbeit als vor-her, um ein gegebenes Quantum Garn in Gewebe zu verwan-deln. Der englische Handweber brauchte zu dieser Verwandlungin der That nach wie vor dieselbe Arbeitszeit, aber das Produkteiner individuellen Arbeitsstunde stellte jetzt nur noch eine halbegesellschaftliche Arbeitsstunde dar und fiel daher auf die Hälfteeines früheren Werths. Es ist also nur das Quantum gesell-chaftlich nothwendiger Arbeit oder die zur Herstellung einesGebrauchswerths gesellschaftlich nothwendige Arbeitszeit, welcheseine Werthgröße bestimmt."(Siehe„Das Kapital", 2. Aufl.,Seite 13 u. 14.)Während also Schramm die Ansicht vertheidigt, daß unterdem Wort„gesellschaftlich nothwendige Arbeitszeit" nicht diegesellschaftliche Durchschnitts-Arbeitszeit zu verstehen sei, sagtMarx selbst ausdrücklich, daß gesellschaftlich nothwendige Arbeits-zeit die im Durchschnitt oder gesellschaftlich nothwen-dige Arbeitszeit bezeichnet, welche erforderlich ist, um mit denvorhandenen gesellschaftlich- normalen Produktionsbedingungenund dem gesellschaftlichen Durchschnittsgrad von Geschickund Jntenfivität der Arbeit irgend einen Gebrauchswerth dar-zustellen. Demnach ist offenbar die Auffassung Schramm's eineirrige.In Bezug auf den zweiten Differenzpunkt sagt Schäffle inseiner„Quintessenz des Sozialismus", 2. Auflage, Seite 32:„Ganz besonders ist die sozialistische Werththeorie, welchebei der sozialen Bestimmung des Äüterwerthes nur die sozialenKosten— gar nicht den örtlich, zeitlich und sachlich wechselndenNutzwerth— berücksichtigen will, total unfähig, das vom So-zialismus aufgestellte Problem der collektiv- kapitalistischen Pro-duktion in irgend einer volkswirthschaftlichen Weise zu lösen."—Weiterhin auf Seite 47 steht zu lesen:„Es fragt sich nur:1) theoretisch, ob der Vordersatz richtig ist, wonach gesellschaft-liche Arbeitszeit das Werthmaß der Güter ist,- 2) praktisch,ob der geschlossene Sozialistenstaat die enorme Sozialbuchhaltungzu bewältigen, und ungleiche Arbeit auch richttg nach sozialenArbeits-Einheiten abzuschätzen vermöchte.— Die erstere Fragemuß vorläufig jedenfalls verneint werden: denn der Werth derGüter richtet sich ersichtlich nicht blas nach den Kosten, sondernauch nach dem Gebrauchswerth, d. h. nach der Dringlichkeit desBedarfs. Ohne Berücksichtigung des'wechselnden Gebrauchswerthsverschiedenartiger Arbeiten und verschiedenartiger Produkte isteine soziale Werthtaxe, welche an Stelle der Marktpreisbestim-mung der Gegenwart auf volkswirthschaftliche Weise gesetzt wer-den könnte, schlechterdings undenkbar. Wie schon bemerkt, mußder Sozialismus seinen Fundamentalsatz vom sozialen Arbeits-kostenwerth der Güter von Grund aus zu corrigiren verstehen.Das ist, dünkt uns. nicht unmöglich; wir lassen es dahingestellt.Aber der bloße Arbeitskostenwerth, wie er jetzt formulirt ist,macht die ganze Oekonomie des Sozialismus vorläufig zur Uto-pie. Wenn z. B. der Sozialbürger nach schlechter Ernte Brodverlangt, kann ihm der Sozialistenchef nicht Steine und nichtKleider und nicht Vergnügen dafür bieten. Aber dem, welcherdas besonders begehrte Brod verlangt, muß eine Taxe über demKostenwerth angesetzt werden, bei der er sich nach der Decke streckt,damit das Mangelnde, aber Begehrtere, für Alle wenigstens zurRoth reichen könne. Also der Sozialwerth(„Tauschwerth") mußnicht blos als Kosten-, sondern zugleich als wechselnder Ge-brauchswerth bestimmt sein; Sozialbedarf und SozialproduktionSerathen sonst in eine heillose quantitative und qualitative DiS-armonie, die Niemand bewältigen könnte."Darauf habe ich in der Newyorker„Arbeiterstimme"(Nr. 38und 39 vom 16. und 28. September 1877) folgende Entgeg-nung geschrieben(die nächste Nummer des„Vorwärts" bringtdieselbe. R. d.„V.").(Schluß folgt.)Sozialpolitische Uebersicht.— Unter den vielen Vorlagen, die der Reichstag nachseinem Wiederzusammentritt(30. April) zu erledigen haben wirdbefinden sich auch mehrere von den sozialistischen Abgeordneteneingebrachte: so das von den Abgg. Blos und Most vorge-legte Gesetz betr. die Abänderung des Reichsstrafgesetzbuchs: dasvon Kapell und Most eingereichte Gesetz betr. die Vereins-und Versammlungsfreiheit; das von Most vorgelegte Gesetzbetr. die Abänderung des Freizügigkeitsgesetzes. Alle diese Ge-setzes-Anträge gelangen zur ersten Berathung. Zur zweiten Be-rathung kommen: der von Liebknecht und Hasenclever vor-gelegte Gesetzentwurf betreffend die Abänderung des ersten Ab-satzes des Artikels 31 der Verfassung; das von Blos und Mostentworfene Gesetz betr. die Abänderung des Wahlgesetzes unddes Wahlreglements für den Reichstag; das von Bracke einge-reichte Gesetz betr. die Heranziehung der Militärpersonen zuCommunalabgaben. Ferner haben Blos und Most noch denAntrag auf Vorleguug eines Gesetzes gestellt, welches den Um-sang und die Zahl der Reichstagswahlkreise nach den Ergebnissender letzten amtlichen Volkszählung regelt; und Liebknecht undBracke beantragen die Abänderung des§ 46 der Geschäftsordnung. Wie die Reichstagsmajorität sich zu diesen G.setzent-würfen und Anträgen der sozialistischen Abgeordneten stellenwird, ist unschwer vorauszusehen— sie wird dieselben, unbe-kümmert darum, daß sie nur Ersprießliches und Gutes zu schaffenbestimmt find, verwerfen, verwerfen weil sie von Sozialisteneingebracht sind.— Die Prügelpädagogen haben es trotz der glänzendenAbfertigung, die ihnen durch Sack zu Theil wurdeabermals gewagt, mit ihren Knutenthesen hervorzutreten. Eshaben nämlich die geschästsführenden Ausschüsse des deutschenLehrervereins und des zweiten deutschen Lehrertages zur Vor-berathung für die diesjährigen Verhandlungen auf dem deutschenLehrertag zu Magdeburg(11. bis 13. Juni) den Lehrervereinendes deutschen Reichs folgende Thesen zum Antrag auf Ab-änderung der§§ 223, 230 und 232 des Reichsstrafgesetzbuchesunterbreitet:„1) ES ist ein hervorragendes Interesse des Staats, daßder Lehrer als Miterzieher für jede, mit Kindern gesegnete Fa-milie aus Furcht vor strenger Anwendung der zur Zeit be-stehenden Strasbestimmuugen auf die Ausübung des Züchti-gunjjsrechts derselben gegen Gewissen und beschworene Pflichtda die körperliche Züchtigung nicht unterlasse, wo sie nach sorg-samer Erwägung und pädagogischer Erfahrung angezeigt istDieselbe ist aber auch eine Consequenz des allgemeinen Schul-und Lernzwangs, welch ersterer den Ausschluß bösartig ange-legier Naturen unmöglich macht und welch letzterer gesteigerteLeistungen vorschreibt, ferner vielfach ungünstiger äußerer Schul-Verhältnisse und des Mangels an entsprechender häuslicher Un-terstützung des Schulzwecks. 2) Die körperliche Züchtigung seials Ausfluß wahrer, erziehlicher Liebe gerecht und der Jndi-vidualität, wie den Verhältnissen angemessen und findeihre Grenzen an dem Maße einer vernünftigen elterlichen Be-strafung. 3) Der qu. Antrag hat weder die Tendenz, der kör-perlichen Züchtigung Borschub zu leisten oder dieselbe zu ver-allgemeinern, noch eine thatsächliche Ueberschreitung derselben inSchutz zu nehmen. Die körperliche Bestrafung soll nur in ge-setzlichen Schutz genommen werden, wo sie zur Bekämpfungtiefgewurzelter Charakterfehler, zur Abdämmung von Verstockt-heit, Bosheit, Vergehungen gegen sittliche und staatliche Gesetzenach Erschöpfung aller anderen Besserungsmittel als unausweich-lich erkannt werde» muß. 5) Eine„vorsätzliche Körperverletzung"von Seiten eines Lehrers als richterlichen Entscheidungsgrundzur Geltung zu bringen, ist eine tiefe moralische Schädi-gung des Lehrerstandes, welche je mehr und mehr die Auftecht-erhaltung entsprechender Zucht in den Jahren erziehlicher Ge-wöhnung unmöglich macht. 6) Wo eine„fahrlässige Körperver-letzung" zur Einschreitung vorliegt, oder vorzuliegen scheint, daverlange das Gesetz als Grundlage für richterliche Beurtheilungnicht nur ärztliche, sondern auch pädagogische Begutachtung,letztere seitens der zuständigen Schulbehöroen, damit eifrige undgewissenhafte Lehrer nicht durch frivole Anklagen um die ihnenzu segensreichem Wirken nothwendige Achtung in der Oeffent-lichkeit gebracht werden können."Um die Redensarten von„pädagogischer Erfahrung",„er-ziehlicher Liebe",„moralischer Schädigung des Lehrerstandes"ganz würdigen zu können, muß immer daran festgehalten werden,daß die oben angeführten Paragraphen des Reichsstrafgesetzbuchsmit dem Züchtigungsrecht der Lehrer insofern nichts zu schaffenhaben, als sie nur den Mißbrauch dieses Rechts, die Körper-Verletzung, verfolgen. Diese Paragraphen aufheben wollen, heißtnichts weiter, als den leider häufig genug anzutreffenden bru-talen Elementen in der Lehrerschaft die Zügel schießen lassen.Und wie kommen gerade die Lehrer dazu, den Mißbrauch einesRechts für sich außer Verfolgung setzen zu wollen, während dasGesetz doch selbst die den Kindern aus tausendfälttgen Bandender Natur weit näher stehenden Eltern wegen eines solchen Ver-gehens belangt? Mögen die Götter und der Reichstag uns gnä-digst vor dem„pädagogischen" Knüppelregiment bewahren, wie e», sich in obigen„Thesen" breit macht.— Wie der Staat der„Intelligenz" mit polittschGefangenen umspringt, darüber ein weiteres Pröbchen zu denvielen, die wir schon gebracht haben. Die„Berliner Freie Presse"