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September.1878.Das Ausnahmegesetz und die deutschenUniversitäten").(Ein Mahnwort an die Vertreter der Wissenschast.)Während die Welt erwartungsvoll dem Schicksal entgegen-sieht, welches der zusammengetretene Reichstag dem berühmtenSozialistengesetz oder— dieses jenem bereiten wird, währenddie Einen 19, die Anderen 20 Nationalliberale herausdüfteln,welche nur die altbewährte Jasagetradition ihrer Partei aufzu-geben brauchten(als ob das so leicht ginge), um jenes Gesetzzu Falle zu bringen, scheint man gänzlich einen Faktor desdeutschen öffentlichen Lebens zu vergessen, der allein hinreicht,selbst wenn Regierung und Parlament einmüthig jenes Gesetzangenommen hätten, dasselbe wieder vom Erdboden verschwindenzu lassen.Dieser Faktor ist die deutsche Wissenschaft.Das Gesetz richtet sich seinem Wortlaute nach nur gegenLehren, welche die staatlichen und sozialen Verhältnisse betreffen,scheint also nur einen verschwindenden Bruchtheil aus der Ge-sammtheit der Wissenschaften zu berühren. Aber:„Die Wissen-schaft und ihre Lehre ist frei" sagt§ 20 der preußischen Verfassung ohne jede Einschränkung, und die Wissenschaft selbst kenntkein Gebot, welches ihre Forschung von dem einen oder andernGebiete ausschlösse. Die den Menschen theuersten und heiligstenBegriffe der Freiheit des Willens, der Unsterblichkeit der Seele,ja der Begriff Gottes selbst haben sich einer Kritik unterziehenmüssen. Sollten die charakteristischen Begriffe, auf denen dieheutige Gesellschaftsordnung, die heutige Staatseinrichtung be-ruhen, sollten der Begriff des„Kapitals" in seinem heutigenSinne, der von demselben beschäftigten und beherrschten„Hände"und der Begriff des„Unternehmergewinnes" etwa eine� größereHeiligkeit und Unberührbarkeit der Wissenschaft gegenüber be-sitzen? Viele möchten dies wohl wünschen, aber die es aucham meisten wünschen, sie möchten dies doch im Ernste nicht zubehaupien vermögen. Ja sogar den Begriff des Staates wirddie Wissenschaft zu prüfen und eintretenden Falles ihn zu ver-neinen das Recht sich vorbehalten müssen.Aber ebenso wenig wie das öffentliche Leben ein bloßesNebeneinander verschiedener unverbundener Interessen, so wenigist die Wissenschaft ein bloßes Nebeneinander verschiedener ein-zelner, von einander unabhängiger Wissenschaften. Beide sindein Organismus, und wo an beiden nur ein Glied in seinerFreiheit gehemmt und unterbunden wird, da leidet das Ganze.Wird es, um die heutigen Verhältnisse in Staat und Gesell-schaff zu erhalten, genügen, nur diejenigen Wissenschaften derstaatlichen Censur zu unterwerfen, die ausdrücklich mit jenen sichzu beschäftigen erklären? Welch wichtigen Faktor bildet z. B.die Religion und der Glaube an eine göttliche Einsetzung unsererheutigen moralischen Gesetze. Und doch sagt Kant. Grund-lequng zur Metaphysik der Sitten p. 29 eä. Kirchm.:„selbstder Heilige des Evangelii muß zuvor mit unserem Ideal dersittlichen Vollkommenheit verglichen werden, ehe man ihn dafürerkennt; auch sagt er von sich selbst: was nennt ihr mich(denihr sehet) gut; Niemand ist gut(vas Urbild des Guten), alsder einige Gott(den ihr nicht sehet). Woher haben wir aberden Begriff von Gott, als dem höchsten Gut? Lediglich aus derIdee, die die Vernunft a priori von sittlicher Vollkommenheitentwirft und mit dem Begriff eines freien Willens unzertrenn-lich verknüpft. Nachahmung findet im Sittlichen gar nicht statt,und Beispiele dienen nur zur Aufmunterung, d. i. sie setzen dieThunlichkeit dessen, was das Gesetz gebietet, außer Zweifel, siemachen das, was die praktische Regel allgemeiner ausdrückt, an-schaulich, können aber niemals berechtigen, ihr wahres Original,das in der Vernunft liegt, bei Seite zu setzen und sich nachBeispielen zu richten." Oder wenn die Völkerpsychologie all-mälia dahin gelangt(vergl. Tylor, Anfänge der Cultur), ausTräumen Hallucinationen«. den Glauben an Seelen undGötter entstehen zu lassen, sollte das dem heutigen Staate soganz gleichgültig sein? Um ein Beispiel aus der Vergangenheitanzuführen, die falsche Etymologie des Wortes„Augustus"(vonandere, vermehren) hat die einstigen römischen Kaiser deutscherNation Jahrhunderte hindurch in einem das Reich und das Volkzerrüttenden Eroberungswahn festgehalten. Was könnte wohldem Parteigetriebe und den Wirren der Tagespolitik fernerstehen als die Gesetze der Zoologie und Biologie? Und dochsind sie vor Kurzem von Herrn Professor Höckel in Jena gegendie bösen Sozialdemokraten m's Feld geführt worden**). Wiesoll endlich, um mit diesem Beispiel zu schließen, der Historikerseinen Schülern ein richtiges Bild von den Kämpfen zwischen*) Aus akademischen Kreisen ist uns dieser vorzügliche Artikel zugegangen. R. d.„V."**) Freilich in einer Weise, die für Alle, die nicht zum ersten Male,wie Herr Professor Höckel, das Feld der Bolkswirthschast und Phi-losophie betreten, nur ein mitleidiges Lächeln erregen kann. Mit dem-selben Rechte, mit welchem Herr Professor Häckel von einem Natur-gesetzt der Auslese im Kampf um's Dasein redet, nach dem die Mehr-zahl der Menschen zum Proletarierthum, zur„etarvatioa" JC. unabwendbar verdammt sein soll, könnte man aus dem Fallaesetz beweisen,daß keine Häuser gebaut werden könnten, weil hierbei die Steine einedem Fallgesetze widersprechende Bewegung ausführen müssen. Ist dennHerr Häckel noch so sehr Laie in der Philosophie und Erkenntnißtheorie,daß er nichts von einer die Naturgeschichte modifizirenden bewußtenThätigteit des Menschen weiß, welche gegenüber dem Fallgesetze beimHäuferbauen bereits zur Geltung gekommen ist, und welche gegenüberden Naturgesetzen in Staat und Gesellschaft, gegenüber dem Manchester-lichen„laieser aller", noch zur Geltung zu bringen eben gerade Auf-gäbe der Sozialdemokratie ist? Herr Häckel nehme einmal F. A.Lange's„Arbeitersrage" zur Hand, welche, ebenfalls vom Kampf um'sDasein ausgehend, gerade zu den entgegengesetzten Resultaten gelangt,wie er. Anm. d. V.den römischen Patriziern und Plebejern geben, wenn er fürchten imuß— denn die Vergleiche liegen eben nahe—, damit eineSatyre auf die heutigen Zustände und damit sich selbst demStaatsanwalt in die Hände zu liefern? Der Staatsanwaltbraucht kein Sophist zu sein, sondern nur einfach seine Pflichtzu thun, wenn er auf Grund des§ 1 der gegenwärtigen Vor-läge des Sozialistengesetzes jede Lehre in jeder beliebigen Wissen-schaft vor den Strafrichter bringt und somit alle bereits be-stehende Wissenschaft, von der zukünftigen ganz zu schweigen,vernichtet.Und von wem soll sich die Wissenschaft diese Censur gefallenlassen? Der Lehrer censirt die Arbeiter des Schülers, der inder Wissenschaft höher Stehende die des minder Unterrichteten.Will also der Staat die Wissenschaft censiren, so muß er sich einhöheres Wissen beilegen als die Wissenschaft. Der Staat iaberin dem hier stattfindenden Sinne wird gebildet von den Män-nern der Regierung, denselben Männern, welche erst von derWissenschaft zur Ausübung ihrer staatlichen Funktionen ausge-bildet und befähigt worden sind. Sie sind also Schüler derWissenschaft und wollten sich dazu erheben, ihre Lehrerin zucensiren? Sie wollten das thun, bei denen man sogar in jedemeinzelnen Falle zu der Frage das Recht und die Pflicht hat, obsie nicht seit der Zeit, wo sie die Universität verließen und denHaupttheil ihrer Kraft der Praxis widmeten, in Rückstand ge-kommen sind gegen den heutigen Stand der Wissenschaft? Sowenig wie eine niedere Instanz im Rechtsleben die Beschlüsseeiner höheren reformircn kann, ebenso wenig darf der Staats-mann, weil er im Wissen der niedriger Stehende ist, der Wissen-schaft vorschreiben wollen, zu welchen Ergebnissen sie ge-langen soll.Aber vielleicht hat der ehemalige Schüler der Wissenschaftdurch die Praxis, in der er verweilte, einen Ersatz für seineEntfernung von der Wissenschaft und ein hinreichendes Ueber-gewicht über seine ehemalige Lehrerin bekommen? Häufig genugkann man diesen Einwand hören, ob mit Recht, darüber wollenwir uns von Kant belehren lassen; Kant sagt(Ueber den Ge-meinspruch: Das mag in dcr Theorie richtig sein ec., p. 98 eck.Kirchm.):„Es kann also Niemand sich für praktisch bewandertin einer Wissenschaft ausgeben-und doch die Theorie verachten,ohne sich bloßzugeben, daß er in seinem Fache ein Jgno-rant sei."Es exiflirt also keine Instanz, welche ein Recht hätte, dieErgebnisse der Wissenschaft-n zu censiren. Die Wissenschaft kanneiner Censur nur durch sich selbst unterworfen werden, und umdies zu können, bedarf sie der vollsten, bedingungslosen Freiheit.Wir glauben im Vorstehenden gezeigt zu haben, daß dieWissenschaft und das vom Staat beabsichtigte Ausnahme-gesetz nicht neben einander bestehen können. Beide bildeneinen Widerspruch; Eins verneint das Andere.Wer soll nun die Wissenschaft vor ihrer Verneinung durchdas Ausnahmegesetz des Staates schützen?Doch wohl zunächst Diejenigen, welchen, noch dazu vonStaatswegen, die Pflicht zugewiesen worden ist, die Wissenschaftzu hegen und zu pflegen, die deutschen Universitäten, oder,um weniger abstrakt zu sprechen, die Männer, in denen unsereUniversitäten verkörpert find, die deutschen Professoren undDocenten.Warum unsere Professoren und Docenten um der Wissenschaftwillen dem Ausnahmegesetz sich nicht unterwerfen können, glaubenwir gezeigt zu haben; jetzt aber wollen wir noch einen Grundanführen, warum sie um ihrer selbst, ihres moralischenCharakters willen das Ausnahmegesetz von sich abzulehnendie Pflicht haben.Wissenschaft ist bedingungslose Wahrheitsforschung und Wahr-heitslehre. Dies ist allgemein in ihr anerkannt. Damit sie diesaber sein könne, hat sich derjenige, der eine Wissenschaft treibt,nach Kant auf folgende Weise zu verhalten(Verkündigung desnahen Abschlusses eines Traktates zum ewigeü Frieden in derPhilosophie, p. 91 ff. ed. Kirchm.):„Es kann sein, daß nichtAlles wahr ist, was ein Mensch dafür hält(denn er kann irren);aber in Allem, was er sagt, muß er wahrhaft sein(er sollnicht täuschen)... Die Uebertretung dieser Pflicht der Wahr-haftigkeit heißt Lüge."Die Bedingung also, daß der Wissenschaft ihr eigenster Cha-raktcr als bedingungsloser Wahrheitsforschung und Wahr-heitslehre gewahrt bleibe, ist nach Kant gegeben in dem mora-tischen Charakter der zu ihrer Pflege bestellten Personen.Nun find nach Erlaß des Ausnahmegesetzes nur zwei Fällemöglich. Entweder der Staat wendet es auf die Wissenschaftan, oder er wendet es nicht an,, läßt das Gesetz blos auf demPapiere bestehen. Im ersteren ist für die Professoren und Do-centen eine doppelte Möglichkeit des Verhaltens gegeben. Ent-weder sie lehren unbekümmert um das Gesetz ihre Wissenschaftweiter; dann kann es nicht fehlen, daß sie sich(es möchte nurwenige Ausnahmen geben) schon wenige Tage nach Erlaß desGesetzes, soweit nur die Arbeitskräfte der Staatsanwälte reichen,sammt und sonders im Anklagestand befinden. Dann vollziehtsich die Verneinung der Wissenschaft durch das Ausnahmegesetzin der äußerlich wahrnehmbarsten Weise. Oder aber die zubedingungsloser Pflege und Lehre der Wissenschaft Bestelltenrichten sich nach den Bedingungen, welche der Staat in seinenGesetzen stellt. Dann ist aber, wenn auch weniger offen, dieWissenschast und mit ihr zugleich der moralische Charakter derWissenschaft Treibenden nicht minder verneint. Eine bedingteWissenschast ist ein Widerspruch in sich selbst; es giebt kein Ver-tuschen, Bemänteln, Paktiren in der Wissenschaft.Wie aber, wenn der Staat sich, sei es aus was für Gründen,>entschlösse, das Ausnahmegesetz entweder gar nicht oder nur ineinzelnen Fällen, gegen einzelne Personen anzuwenden? Wennin diesem Falle auch an keiner Universität, in keiner Disziplineine Rücksichtnahme auf das Gesetz, eine Abhängigmachung derWissenschaft von äußeren Bedingungen stattfände und den akade-mischen Docenten das auf diese Weise unternommene Wagniß,sei es theilweise, sei es ganz, glückte, so würden gleichwohl dieHörer, die Studirenden, mit vollem Rechte an der Wahrhaftig-keit ihrer Lehrer so lange wenigstens, bis sie selbst zur vollenMeisterschaft in der betreffenden Wissenschaft herangereift sind,zweifeln müssen. Dieser Zweifel würde aber die Unbefangenheitdes Schülers in der Prüfung und Aufnahme der vom Lehrermitgetheilten Wahrheiten erheblich beeinträchtigen. Sodann aberwürden sich die Docenten eines Ungehorsams gegen den Staat,sei es ossen, sei es versteckt, im letzteren Falle also sogar einerLüge gegen den Staat schuldig machen; es würde also auch diesemögliche Art, wie sich das Ausnahmegesetz zur Wissenschaft stellenkönnte, mit einer Verneinung der letzteren sowie des moralischenCharakters der Docenten abfchließen.Kann also das Ausnahmegesetz nicht bestehen, ohne die Wissen-schaft zusammt dem moralischen Charakter der zu ihrer Pflegebestellten Personen zu verneinen, so entsteht die Frage, welchesMittel den letzteren zu Gebote steht, um für sich und ihre Wissen-schaft der drohenden Verneinung zu entgehen.Es giebt für diesen Zweck nur ein Mittel, indem sie ihrer-seits das Ausnahmegesetz verneinen.Um ihre eigene, um die Würde ihrer Wissenschaften zu wahren,bleibt den Professoren und Docenten sämmtlicher deutscher Hoch-schulen nur Eins übrig, am Tage, wo das Ausnahmegesetz seineRechtskraft beschreitet, ihre Lehrämter niederzulegen.Mit einfachster logischer Nothwendiakeit folgt dieses Mittelaus der Begriffsbestimmung der Wissenschaft, aus der einzigenGarantie, welche in den Persönlichkeiten der Pfleger der Wissen-schaffen für die Realisirung dieses Begriffes gegeben ist und ausder Natur des Ausnahmegesetzes.Und diese aus der Sache selbst gezogene Nothwendigkeit desHandelns ist in der glücklichen Lage, die äußere, aus den gegen-wärtig bestehenden Gesetzen zu deduzirende, juristische Möglich-keit zur Seite zu haben. Die Ablehnung des Ausnahmegesetzesseitens unsrer Universitäten ist keine Auflehnung gegen die Staats-gesetze; kein Widerstreit der Pflichten findet statt, keine Casuistik,wenn dies bei den Personen, um die es sich hier handelt, über-Haupt denkbar sein könnte, kann sich in die Gewissen einschieben,um die Köpfe zu verwirren. Zu freier, bedingungsloser Wahr-heitsforschung sind unsreProfessoren und Docenten von ihrenLehrernerzogen und, bei Erlangung ihrer akademischen Grade, vereidigtworden. Dasselbe üben sie gegenwärtig gegenüber ihren jetzigenSchülern. Zu demselben Zweck sind sie vom Staate in ihrenLehrämtern bestellt. Hier ist es der Staat selbst, der durch seinAusnahmegesetz den geschlossenen Contrakt verändert. Er kannnicht verlangen, daß dieselben Personen in einem Amte ver-bleiben sollen, dessen Bedingungen sich wesentlich geändert haben,Zwecken fernerhin dienen sollen, die nahezu das Gegentheil derfrüheren geworden sind.Mit Annahme des Ausnahmegesetzes durch den deutschenReichstag hat die Wissenschast in Deutschland aufgehört, sie brauchtalso auch keine Lehrer mehr. Was dann noch von Leuten, dieja auch fernerhin noch Professoren und Docenten heißen könnten,noch vorgetragen werden könnte, würde keine Wissenschaftmehr sein, wenn es auch offiziell diesen Namen führen könnte;was der Staat fernerhin noch seinen Angehörigen mitzutheilenfür gut befindet, kann er ihnen ja auch durch dazu commandirteSoldaten und Unteroffiziere, die ja auch sonst in den Strikeseine beliebte Aushülfe abgeben müssen, zukommen lassen.Wir sagten am Eingange unsres Artikels, daß die deutscheWissenschaft ein Faktor des deutschen öffentlichen Lebens sei, derallein hinreiche, um jedes, auch das mit größter Einmüthigkeitangenommene Ausnahmegesetz wieder vom Boden verschwindenzu lassen. Hier, wo wir an der Stelle angekommen sind, daßwir die praktischen Folgen erörtern müßten, welche diese all-gemeine Amtsniederlegung unsrer Professoren und Docenten,dieser allgemeine Strike unsrer Universitäten nach sichziehen würde, stehen wir nicht an zu bekennen, daß wir vondieser Erörterung abstehen wollen und abstehen können. Dennnicht dazu rufen wir die Männer der Wissenschaft an, in einempolitischen Kampfe Partei zu nehmen, vielleicht gar zu unfernGunsten Partei zu nehmen. Das würde sich mit der Würde,die wir ihnen in unsrer Rangliste anweisen, nicht vertragen.Ferdinand Lassalle, der unsterbliche, hat die große Allianzder Wissenschaft und der Arbeiter proklamirt und wir Arbeiter(mit Kopf und Hand) stehen harrend, daß die von ihm ge-knüpften Fäden sich mehren und fester und fester schließen; aberwir wissen auch, daß die echte Wissenschast, sie, die allein diesenNamen verdient, sich nicht zwingen läßt, daß sie, wenn sie kommt,freiwillig kommen muß. Deshalb unterlassen wir es, mit demFeldgeschrei der Partei die Männer der Wissenschaft zu be-stürmen. Keine Kampfesberechnungen, keine Siegeshoffnungensollen ihr Urtheil berücken. Sie sollen ihre Wissenschaft pflegensine!ra et studio, sie sollen sie lehren ohne Unterschied undRückhalt dem Reichen wie dem Armen, sie sollen aber auch,wenn die Existenzverneinung an sie und ihre Wissenschaft heran-tritt, ohne Rücksicht auf gute oder böse Folgen für sich, für einePartei, für die Nation, das Letzte thun, was die Pflicht gegendie Wissenschaft und ihren eigenen moralischen Charakter ihnengebietet. Denn wenn schon die Wissenschaft selbst nicht mehrcxistirt, so existirt doch immer noch, und dann gerade erst recht,der Schein der Wissenschaft. Dieser Schein der Wissen-schaft aber ist der Todfeind aller künftigen Wissenschaft.Und diesen Todfeind einer in künftigen besseren Zeiten wiederzu entfaltenden Wissenschaft zu vernichten, indem sie ihm alsdas. was er ist, als Schein kennzeichnet, das ist die letzte Auf-