nicht? Oder will er es nicht wissen aus Haß gegen die Sozialdemokratie? Selbst wenn Rüdiger den von ihm unterzeich- neten Artikel selbst geschrieben oder veröffentlicht hätte, was nach der Erklärung Geiser's nicht der Fall ist, so würde er, im Falle der Artikel strafbar wäre, lediglich in Leipzig die strafbare That verübt haben und wäre lediglich dem Leip- ziger Gericht deshalb verantwortlich. Begreift das Herr Woytasch auch nicht, oder will er es nicht begreifen? Nicht das Schreiben eines strafbaren Artikels (wir wollen einmal annehmen, Rüdiger habe den betreffenden Artikel in Halle geschrieben) ist strafbar, sondern die Veröffentlichung eines solchen Artik-ls durch den Druck. Diese Veröffent­lichung ist in Leipzig geschehen und deshalb ist Leipzig der Ort der Gerichtsbarkeit für den blos von �errn Woytasch inkriminirten Artikel. Wie oft soll man dies dem Herrn Woytasch wieder- holen. Als Jurist müßte er solche einfache Grund- sätze der deutschen Rechtspflege allerdings längst wissen. Wir geben unseren Hallcschen Parteigenossen, resp. der Frau Rüdiger übrigens den Rath, ihren Mann zu veranlassen, daß er die Compe- tenzfrage des Halleschen Gerichts bestreitet und dies schleunigst dem dortigen Untersuchungsrichter meldet. Nach der bisherigen Praxis des Appella- tionsgerichts zu Naumburg muß dasselbe die Inkompetenz des Gerichts zu Halle erklären. Auf alle Fälle befindet sich somit Genosse Rüdiger vollständig unschuldig auf Antrag der Staats- anwaltschast zu Halle in Untersuchungshaft. Kann Herr Woytasch das verantworten?Ja wohl! Rüdiger ist ja nur ein Sozialdemo- krat!"-- Noch sei erwähnt, daß der Landwehrosfizier und Adjutant des 64. Regiments, der sich, wie dieNeue Welt" vor längerer Zeit mittheilte, den merkwürigen Spaß erlaubte, zu Anfang des Jahres 1871 den Landwehrmann und Reichstagsabgeord- neten Hasenclever auf dem Marktplatze zu Vitry vortreten zu lassen und ihn mit der lieutenantlichen Bemerkung:Wir wollten Sie'mal an- sehen!" dann wieder eintreten ließ, sich auch W oy- tasch nannte und Staatsanwaltsgehilfe oder Staatsanwalt in seiner Civilstellung war. Dies zur besonderen Charakteristik der Herren Staatsanwälte mit Namen Woytasch! Sozialpolitische Uebersicht. Die Untergrabungs- oder Umsturz- commission des Reichstags hat die erste Lesung des Sozialistengesetzes hinter sich. Die Nationalliberalen haben sich im Stockspringen brilant bewährt. DieFrankfurter Zeitung " schreibt darüber: Trotz aller Lasker'schen Schönpflästerchen, die das Gesetz erhalten hat, ist daS alte Gesicht der Bundesrathsvorlage noch ganz gut zu erkennen und für den wahren Realpolitiker kann es nicht zweifelhaft sein, daß in der Handhabung des Ge- setzes wenig von den Lasker'schen Erfolgen zu spüren sein wird. Es heißt ja auch wirklich Schemen nachjagen, für ein Gesetz, das den Po- lizeibehörden Befugnisse einräumt, wie sie bisher selbst die Gerichte nicht hatten, für ein Gesetz, das nach dem Geständniß des Herrn Gneist die exorbi- tantesten Mißbräuche gestaltet, nach sittlichen oder gar rechtlichen Garantien zu suchen. Wer ernstlich solche Garantien will, muß sich gegen das Prinzip des Gesetzes erklären, wer aber dieses Prinzip einmal, wie die Lasker 'schen, adoptirt hat, der be- wcgt sich in einem falschen Zirkel, wenn er um Ein komischer Kauz. In einer Brüsseler Correspondenz der Frankfurter Zeitung " vom 21. September lesen wir: Die Attentate in Deutschland haben auch Wirkungen in der Ferne. Heute hat das Brüs- seler Schöffengericht einen armen Wicht wegen Beleidigung des Deutschen Kaisers zu fünf Jahren Gefängniß verurtheilt. Es han- delt sich um einen französischen Flüchtling, Na- mens Claudel, der seit mehreren Jahren hier wohnhaft als Professor ein mühsames Leben führte. Hödels und Nobilings Attentate scheinen dem Manne den Sinn zerstört zu haben, denn kurz nach denselben schrieb er einen Brief an den deutschen Kaiser und nachträglich an den deutschen Reichskanzler:Mein Herr!" hieß es in den- selben, erlauben Sie mir Ihre Aufmerkiamkert auf einen Punkt zu lenken, der nicht ohne Einfluß ans den Mordsinn sein muß. Können Sie sich denken, daß es nicht die Schuld der Regierungen ,st, wenn solche Morde(wie der Nobiling'sche) ge- schchen? indem sie ihre Unterthanen von der Kindheit an mit dem Gedanken erziehen, er könne seines Gleiches tödten, wenn einmal derselbe auf der anderen Seite der Grenze steht?.. Die regierenden Fürsten sollten sich als Pflicht stellen Alles fernzuhalten, was in dem Menschen den Gedanken»des Mordes ernähren kann, und zu- förderst also die Armeen abschaffen. Thun sie das nicht, so sind sie die eigene Schuld an der- gleichen Attentaten. Denken Sie darüber nach. Mein Herr! Meine Pflicht als Mensch stellte mir zur Aufgabe, Ihnen die Sache auseinanderzu- legen und Sie womöglich darüber aufzuklären:c." In dem Briese an den Reichskanzler waren un- gefähr dieselben Gedanken(?) ausgeführt. Hier knüpfte aber Claudel an seine Bemerkungen über die Abschaffung des Mordsinns den Ausspruch, Nobilings That seidie Gerechtigkeit der Dinge." Natürlich blieben beide Briefe unbeantwortet, und Profeffor Caudel sah sich daher veranlaßt, eine Brochüre zu schreiben, in der er unter dem Bürgschaften großen Lärm erhebt und er muß sich von rechts her den Vorwurf gefallen lassen, daß er ja lediglich das eigene Werk unwirksam zu machen bestrebt sei. Mit der Bewilligung des Civilbelagerungszustandes haben gestern die Libe- ralen unter Lasker's Führung ihrem Werke die Krone aufgesetzt, doch sind sie vorsichtig genug ge- wesen, für Wahlzeiten das Versammlungsrecht ausrecht zu erhalten. Sie wissen aus der letzten Wahlbewegung, daß ihnen selbst leicht passiren könnte, was scheinbar den Sozialdemokraten zu- gedacht ist und wo es ans Hemd geht, erinnert man sich deshalb auch des Rockes. Begierig darf man jetzt darauf sein, welche Beschlüffe der Coni- Mission die Regierung in der zweiten Lesung als unannehmbar" bezeichnen wird. Daß Hr. Lasker sein Spiel noch nicht gewonnen hat, wird durch dieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" sowohl wie durch dieProvinzial- Correspondenz" bezeugt wie hoch aber der Stock gehalten werden wird, das sollen wir noch erfahren." Wir haben über die Beschlüsse der ersten Le- sung noch Einiges nachzutragen: Der Belagerungsparagraph 20 ist in folgender Lasker'schen Fassung angenommen worden: Für Bezirke und Ortschaften, welche durch die im ß 1 bezeichneten Bestrebungen mit unmittel- barer Gefahr(der Kautschuk kommt zu Ehren!) für die öffentliche Sicherheit bedroht sind, können von den Centralbehörden der Bundesstaaten die folgenden Anordnungen, soweit sie nicht bereits landesgesetzlich zulässig sind, mit Genehmigung des Bundesraths für die Dauer von längstens einem Jahre getroffen werden: 1) daß Versammlungen nur mit vorgängiger Genehmigung der Polizeibehörde stattfinden dürfen; auf Versammlungen zum Zwecke einer ausgeschrie- benen Wahl zum Reichstage oder einer Landes- Vertretung erstreckt sich dieses nicht; 2) daß die Verbreitung von Druckschristen auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an an- deren öffentlichen Orten nicht stattfinden darf; 3) daß Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu be- sorgen ist, der Aufenthalt außerhalb ihres Wohn- orts in den Bezirken oder Ortschaften versagt werden kann; 4) daß der Besitz, das Tragen, die Einführung und der Verkauf von Waffen verboten, beschränkt oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird. Die getroffenen Anordnungen sind in landcsgesetz- licher Weise und durch denReichs-Anzeiger" be- kannt zu machen. Ueber jede Anordnung dieser Art muß dem Reichstage bezv. der Landesvertre- tung bei ihrem nächsten Zusammentreten Rechen- schaft gegeben werden. Wer diesen Anordnungen oder den auf Grund derselben erlassenen Ber- fügungen mit Kenntniß oder nach erfolgter Be- kanntmachung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 M. oder mit Haft oder mit Gesäng- niß vis zu 6 Monaten bestraft. Der Schlußparagraph 22 lautet in der Re- gierungsvorlage:Das Gesetz tritt sofort in Kraft". Derselbe ist abgeändert in:Das Gesetz tritt in Giltigkeit bis zum 31. März 1381". Der Regierungscommiffar hielt diese Beschränkung der Dauer für unannehmbar. In der letzten Sitzung am Freitag einigte man sich über die Beschwerdeinstanz, indem man dem§ 19 folgende Fassung gab: Zur Entscheidung der auf Grund dieses Ge- setzes erfolgenden Beschwerden wird eine Commis- ston von 9 Mitgliedern gebildet. Der Bundes- rath wählt davon 4 aus seiner Mitte, die übrigen 5 werden aus der Zahl der Mitglieder der höch- sten Gerichte des Reiches oder der einzelnen Bun- desstaaten gewählt. Die Wahl dieser 5 Mitglieder Titel:I-e»ort röservö aux rois et ernpereurs" (das Schicksal, welches den Königen und Kaisern vorbehalten ist) die Grundidee der obigen Briefe in weiteren Ausführungen verarbeitete. Das Ganze ist in einem theils mystischen, theils flachen Styl verfaßt, stellenweise komisch und endet in einer die Zurechnungsfähigkeit des Autors stark in Frage stellenden Weise. Claudel will die Ab- schaffung der Könige und Kaiser durch gelinde Mittel herbeiführen, auf medizinischem Wege? Er betrachtet alle Herrscher als Geisteskranke, denen am besten eine ländliche Curanstalt anzuempfehlen wäre. So will er, daß Kaiser und Könige aufs Land geschafft werden, unter den Bauern längere Zeit verweilen und mit denselben je nach Kräften arbeilen,denn Niemand soll über seine Kräfte gehalten werden, selbst Monarchen nicht," fügt er hinzu. Der Haupttheil der Broschüre beschäftigt sich mit der praktischen Ausführung dieserKur"! Die Brochüre war hier ganz unbeachtet geblieben, und hatte- selbst unte» den Freunden des Ber- faffers nur Achselzucken hervorgerufen; als das Werk eines vernünftigen Menschen konnte dieser Brei von Gemeinplätzen in Zusammenhang mit jenen angeführten idyllisch-medizinischcn Heilmitteln unmöglich gelten. Das Erstaunen war um so größer als man vor einigen Tagen erfuhr, daß die Brochüre confiscirt und Claudel nebst seinem Drucker vor Gericht geladen worden sei.... wegen Majestätsbeleidigung eines befreundeten Herrschers." Wie gesagt, ist er heute zu fünf Jahren Gefängniß verurtheilt worden. Er hatte sich übrigens aus dem Staube gemacht und so er­klärt sich das Maximum der Strafe. Der Drucker ist für seinen Theil zu 18 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Indessen wird der Kassations- Hof über seinen Fall noch zu urtheilen haben. Das Schöffengericht hat nämlich einen Spruch er- lasten, der Claudel für den Autor der Broschüre erklärt. Nach unserem Preßgesetz hört aber, so- bald der Autor bekannt und genannt ist, die Ver- antwortlichkeit des Druckers auf. Somit hätte die Anklage gegen den Drucker, wie es sein Advokat verlangte, ausgesetzt werden' müssen. Ein Rckurs erfolgt für die Zeit der Dauer dieses Gesetzes und j für die Zeit ihres Verbleibens im richterlichem j Amte. Die Commission entscheidet in der Be- setzung von ö Mitgliedern, von denen mindestens i drei zu den richterlichen Mitgliedern gehören müssen. Vor der Entscheidung über die Beschwerde ' ist den Betheiligten Gelegenheit zur mündlichen , oder schriftlichen Begründung ihrer Anträge zu geben. Im Uebrigen bestimmt die Commission ! ihre Geschäftsordnung selbstständig. Die Ent- scheidungen erfolgen nach seinem Ermessen und ! sind endgiltig." Zu§ 8(Verbot der Prcßerzeugnisse) wurde auf Lasker's Antrag folgender Zusatz angenommen: Das Verbot ist dem Verleger oder Herausgeber schriftlich unter Angab: von Gründen zuzu- stellen." Damit ist die erste Lesung beendet. Abg. vr. von Schwarze wurde zum Referenten ernannt, die Abgg. Lasker und Hauck mit der Revision resp. Redaktion der gefaßten Beschlüsse beauftragt. Dienstag, den 2. Okiober, findet die erste Sitzung der Commission zur zweiten Lesung statt. Die Abge-rdneten erhalten darauf einen gedruckten Bericht und wahrscheinlich Dienstag, den 8. Ok- tober, wird die zweite Berathung des Sozialisten- gesctzes(als Vorlage dienen dann die Commissions- beschlüsse) stattfinden. Der Biswarckische Gesetzentwurf ist nun- mehr ein Lasker'scher geworden,doch es will uns schier bedünkcn, daß ec. zc." DasSitzenbleiben" Liebknechts bei der bekannten Reichstags-Hoch"-Affaire hat einem Sozius derNorddeutschen Allgemeinen Zeitung" zu folgendemEingesandt" begeistert: Die Zeitungen berichteten dieser Tage, daß der Abg. Liebknecht in der Eröffnungssitzung des Reichstags bei Gelegenheit des von dem Alters- Präsidenten ausgebrachten Hochs auf Se Majestät den Kaiser in ostensibler Weise sitzen geblieben sei, und dieNeue Preußische Zeitung " fügte hinzu, daß in Ansehung dieses Benehmens in konservativen Kreisen eine Erweiterung der Geschäftsordnung hinsichtlich der darin vorgesehenen, vom Präsidenten zu exekutirenden Strafmittel intendirt werde. Wir unfern Theils halten in Bezug auf den vorliegenden Fall die beabsichtigte Erweiterung der Geschäftsordnung des Reichstags für nicht erfor- derlich. Liebknecht , indem er sitzen blieb, verletzte die schuldige Ehrfurcht gegen Se. Maj. den Kaiser, er machte sich durch absichtliche Verweigerung des herkömmlichen Zeichens der dem Kaiser gebührenden Ehrerbietung der Beleidigung nach§ 95 des Reichs-Strafgesetzbuches schuldig. Schon nach dem Justinianischen Codex ver- übte derjenige das erimen rnaj., welcher den üblichen Anstand gegen den Kaiser vernachlässigte. Und als des Majestätsverbrichens für schuldig sollte derjenige Beamte gehalten werden, welcher nach Vollendung eines aus Staatsmitteln errich- teten Bauwerks seinen Namen ohne die Erwäh­nung des Kaisers ani Bauwerk anbringen ließ. Wer mittels Unterlassung schuldiger Ehren- bezeugungen dem andern, welchem ein Recht auf Erweisung derselben zusteht, Geringschätzung seiner Person zu erkennen giebt, begeht eine Injurie hinsichtlich des Rechts auf äußere Achtung äi- gjmtn et fama alterius. Gegen Liebknecht vorzugehen, würde daher niemals Sache des Reichstagspräsidenten sein kön- neu, sondern Sache der in Strafsachen be- stellten Staatsbeamten. Denn daß hier Ar- tikel 30 der Reichsverfassung zur Anwendung zu kommen habe, wird im Ernst Niemand behaupten wollen, da das Benehmen Liebknecht's mit der dahin ist bereits an den Kassationshof gelangt. Die Sache, welche sonst nur wenig Interesse bot, hat hier deshalb großes Aufsehen gemacht, weil die Verfolgung Claudels auf Veranlassung der deutschen Gesandtschaft geschehen ist. So ist es recht! Wenn irgendwo bei den letzten Wahlen einReichsfeind" einemLibe- ralen" gegenüber unterlag, so zogen die Korn- blumenritter durch die betreffende Stadt und grölten dieWacht am Rhein" oderHeil Dir im Siegerkranz " und verübten allerlei Unfug. In Stettin , woselbst bei der Nachwahl derlibe- rale" Reichsfeind Kapp dem Conservativen Schlutow unterlegen ist, trieben eS die Conser- vatwen denLiberalen " gegenüber ebenso, wie es Liberale" den Sozialdemokraten gegenüber ge- trieben haben. Hören wir den ergötzlichen Siegesbericht der conservativenStettiner Zeitung" vom 24. September: Am Abend des Sieges! Eine größere und freudigere Aufregung, als gestern nach dem Be- kanntwerden des Wahlresultates und des glän- zenden Sieges der Bürgerpartei unsere Stadt durcheilte, haben wir seit lange nicht gehabt. Dicht gedrängte Massen standen auf dem Kirch- platz, wo in� unserer Redaktion das Wahlresultat zusammengestellt wurde. Und als dann Nachricht auf Nachricht eintraf, und jede neue Nachricht die Majorität des Herrn Schlutow vermehrte, da ver- mochte der Enthusiasmus aus der Menge sich kaum zu halten. Hoch folgte auf Hoch! Als das Resultat von etwa 15 Wahlbezirken be- kannt und an dem Siege nicht inehr zu zweifeln war» machte sich Herr Sarau als erster Bote der freudigen Nachricht zum Herrn Stadtrath Schlu- tow auf. Während dessen trafen die andern Nach- richten ein. Nur mit Mühe gelang es, die- thige Ruhe zu schaffen, damit die mit dem Zu- sammenzählen der Stimmen beauftragten Herren eine kleine Differenz berichtigen konnten. Und als dann endlich das endgiltige Wahlresultat bekannt gemacht werden konnte, da hallte der ganze Kirch- Ausübung seines in Art�el 2Z, 26 und 27 der Reichsverfassung deutlich vorgezeichneten Berufs offenbar in gar keinem Zusammenhange stand." Auch diePost" hat sich in ähnlichem Sinn ausgesprochen. Also Tessendorff soll helfen. Der gute Mann wird das nun allerdings unter- lassen, aber man sieht aus Kundgebungen, gleich der obigen, wie tief das Ehr- und Rechtsgefühl in gewissen Kreisen gesunken ist und was wir zu erwarten haben, wenn diesen Attentatsrittern, die an die verworfenst n Zeiten des alten Römerreichs erinnern, ihr frecher Versuch, sich der absoluten Herrschaft zu bemächtigen, wirklich gelingen sollte. Für wen der Strick gedreht wird, das plaudern die R-ptil- und Junkerblätter mit rührender Offenherzigkeit aus. Gegen Alles, was sich nicht duckt. Also im Süden und Westen vorwiegend gegen die katholische Partei; im Norden und Osten vorzugsweise gegen den Liberalismus. Die Hätz der Junkerblättcr auf den Liberalismus, der mit Stumpf und Stiel aus- gerottet werden muß, ist bekannt. Es bedarf da keiner Citate. Hören wir aber, was ein süddeut- sches Blatt, die Bismarck'schePassauer Zeitung", der Centrumspartei in Aussicht stellt:Das So- zialistengesetz, so schreibt das genannte Blatt, das, wie die Sachen jetzt stehen, ohne Zweifel zur Annahme gelangen wird, liegt unseren ultramon- tanen Preßorganen fast noch schwerer im Magen, als den sozialdemokratischen, denn sie widmen ganze Spalten jenen Artikeln, welche zu Gunsten der Sozialdemokratie auf das Wüthendst: dieses Ausnahmegesetz anfeinden. Besondere Schmerzen scheint dasselbe namentlich unsererehrenwerthen" Donauzeitung" zu machen. DieGute", deren Soldknechte Einer im Jahre 1870 den gegen Deutschland heranstürmenden Turkos- Bestien be- kanntlich jenes scheußlicheBravo " zugerufen hat, merkt eben, daß es mit dem in die Praxis kom- Menden Sozialistengesetz auch ihr und ihren staatswühlerischen Mithelferinnen an den Kragen gehen wird, denn sie hat ja. neben ihrem fortwährenden Abmühen, Widerwillige gegen das Ruch und seine gesetzliche Autorität zu schaffen, längst ihre Spalten zum Tummelplatz sozialdemokratischer Elemente gegen den Staat ge- macht; daher das große Geschrei über den Lasso, den in Bälde der Staat über die sozialdemokra- tischen Wühler auszuwerfen gedenkt, denn: Mit- gefangen mitgehangen!" Kurz, wer sich nicht unbedingt und ohne zu muck.m der klassischen Formel fügt: Soldat werden, Steuern zahlen und Maul halten! dem wird der Lasso übergeworfen. Die reaktionäreJnternationale. Nach einem römischen Telegramme derNeuen Freien Presse" hat Fürst Bismarck wirklich Versuche ge- macht, eine internationale Hetze gegen die So- zialisten in Scene zu setzen, ohne indessen Com- pagnons zu finden. Von Seiten Italiens wurde jenes Ansinnen abgelehnt; ebenso von England und Holland . Die Idee derreaktionären Jäter- nationale", welche bereits zum geflügelten Wort! zu werden drohte, wird somit begraben bleiben. j» Einer Untergrabung macht sich der Geheime Regierungsrath Jacobi imLiegnitzer Stadtblatt schuldig. Dieser Herr macht auf die beiden wissenschaftlichen Zeitschriften unserer Partei, Die Zukunft" undDie neue Gesellschaft, auf» merksam und erkennt deren wissenschaftliche Be- deutung voll und ganz an. Nun hat aber das Berliner Stadtgericht entschieden, dieZukunft" sei nicht nur nicht wissenschaftlich, sondern sogar sehr gemeingefährlich! platz von Jubel wieder. Schnell wurden einige 50 Zettel mit dem Wahlresultat beschrieben und vertheilt. Ein Theil der Menge theilte sich nun und zog in die Stadt, zunächst nach dem Parade- platz vor die�Wohnung des Hrn Stadtrath Schlu- tow und dann, als man hörte, derselbe sei bei seinem Herrn Vater, vor dessen Wohnung nach dem Roßmarkt, wo demselben die lebhaftesten Ovationen dargebracht und mehrers patriotische Lieder, wieDie Wacht am Rhein ",Heil Dir im Siegerkranz ",Ich bin ein Preuße" u. s. w. abgesungen wurde. Dann zog man zur Börse und von dort zur Redaktion desGeneral- Anzeigers", wo den Herren Gentzensohn und. Spohr für die imGenerabAnzeiger" gegen die Bürgerpartei geschleuderten Schmutzartikel in einer Katzenmusik die entsprechende Antwort wurde. Ein Kaufmann forderte unter stürmischen Beifall die Menge auf, ein solches Schmutzblatt nicht wieder in die Hand zu nehmen. Auch vor dem Restaurant Petersen, wo jene Verfasser aller dieser Skandal-Irtikel meistens verkehren, kam es zu einer ähnlichen Scene. Hier trat so-, gar ein kritischer Moment ein. Aus einem Fenster? desselben Hauses wurde, wohl mit Absicht, Wasser ausgegossen, wodurch einige Herren beschmutzt wur- den. Im Augenblick staute sich die Menge gegen- über dieser unbesonnenen Herausforderung. Es entstand einen Augenblick tiefste Stille, wie sie dem Sturme vorher zu gehen pflegt. Doch ein Herr, der die Gefahr sah, rief mit lauter Stimme: Vorwärts, Kinder, laßt dieHunde stehen." Ein Hurrah! und weiter ging es.! Die conservativeStettiner Zeitung" nennt s ihre Partei schon die Bürgerpartei. Daslibe- rale" Blatt, derGeneralanzeiger", weil es für den gemäßigt liberalen Hrn. Kapp eingetreten ist, wird ein Schmutzblatt genannt. Der conser- vative Gegensatz zum Liberalismus kommt in patriotischen Gesängen zum Borschein und die liberalen Grauchen merken noch immer mchts oder was noch schlimmer ist: Sie lassen sich das' Fell über die kangen Ohren ziehen ohne nur ein- mal auszuschlagen.