hinzu:Freilich darf man das dem Mob heut noch nicht sagend 2. Die weiteren Auslassungen des Herrn Dr. Meyer über Lassalle's innere Stellung zu den Produktivassociationen nach Gesprächen mit Rodbcrtus bringen nichts Neues. Alles Bezug- liche ist zuverlässiger und besser aus unserer Publikation zu entnehmen, namentlich aus den Briefen Nr. 4, 5 und 12, aus denen sich ergiebt, daß Lassalls den Arbeitern in dem Associations- Projekt nur einMittel zur Verbesserung ihrer Lage" undetwas Praktisch Greifbares" bieten wollte, aber freilich auch nach seiner Ansicht keine Lösung der sozialen Frage"(S. 71, 72, 42, 44). 3. Herr Dr. Meyer zieht ferner wieder einen ganz falschen und vorwurfsvollen Schluß aus einer Stelle auf S. 5 meiner Einleitung zu den Briefen. Ich sage hier:Folgende Worte endlich über Lassalle finden sich in einem Papier, welches offenbar das Bruchstück des Entwurfs eines Schrei- bens wie es scheint an einen Führer der neuen Arbeiterbewegung enthält." Herr Dr. M. sagt, er kenne den Entwurf dieses Schreibens, auch den Adressaten das sei Herr Hasenclever ich hätte leider den Brief nicht ganz abgedruckt. Dies konnte ich aus dem einfachen Grunde nicht thun, weil sich in dem von Herrn Schu- macher mühsam in Jagetzow zusammengesuchten Papieren deren formell sehr unzulängliche Be- schaffenheit ich Seite VIII. und Seite 1 hervor- gehoben habe nicht der ganze Brief fand, ebensowenig der Name des Adressaten, in Betreff dessen ich die Behauptung des Herrn M. dahin­gestellt sein lassen muß. Nur einzelne kleine ab- gebrochene Stücke des Entwurfs eines solchen Briefes, mehrfach nur ein paar Worte, lagen vor, aus denen so gut als möglich und mit strengster Loyalität die Stelle Seite 5, 6 zusammengestellt wurde. 4. In Betreff der weiteren Publikationen aus Rodbertus ' Nachlaß spricht Herr Meyer die Hoff- nung auf wörtlichen Abdruck aus und sieht sich zu einigen seltsamen Verwahrungen und Ausfällen gegen Herrn Schumacher und mich veranlaßt. Er möge sich beruhigen. So weit das Manu- script, das nur partienweise fertig ist und viel- fach nur aus ganz unvollendeten Entwürfen be- steht, es zuläßt, versteht sich die Erfüllung des Meyer'schen Wunsches von selbst. 5. Wenn sich Herr Dr. Meyer aber hier, wie mehrfach schon, wie ein geistiger Testamentsvoll- strscker gerirt und mit der pathetischen Wendung schließt: dieser würde sich im Grabe umdrehen, wenn er sähe, wie mit seinem Nacklaß umgegangen wird, so muß ich mir doch ein für allemal dem Herrn Dr. Meyer gegenüber eine Verwahrung ge- statten. Herr Dr. Meyer hat zu jener ange- maßten Stell? nicht das mindeste Recht. Mit dem literarischen Nachlaß von Rodbertus find wir aus hoher Verehrung vor dem wissenschaftlichen Ko- ryphäen und vor dem verstorbenen Freunde auf das Sorgfältigste umgegangen. Mit vorzüglicher Hochachtung Prof. Dr. Ad. Wagner." Diese Wagner'sche Erklärung hellt Manches auf, insofern Herr Dr. Rudolf Meyer nicht Be- weise bringt, sondern nur aus d-mGedächtuiß" citirt*). Zunächst bemerken wir, daß unsere Annahme, Herr Max Wirth sei von Lassalle ein E-- genannt worden, richtig ist.Wer etwas in Dingen und Personen Bescheid weiß" mußte ja den Namen kennen. Daß Lassalle auch die Herren Lette, Michaelis und Faucher mit einem ähn- lichen Worte bedachthat, ist uns gleichfalls sehr ver- ständlich. In Bezug auf den Brief des Herrn Rod- bertus an Hasenclever haben wir die Entstehungs- geschichte desselben derart nachgewiesen, daß von einem Zweifel, diezusammengesuchten Bruch- stücke" könnten für einen anderenFührer der neueren Arbeiterbewegung"(Seite 5 der Briefe Lassalle an Rodbertus ), alsHasenclever bestimmt sein, gar nicht die Rede sein kann. Trotzdem verzichtet nunmehr Hasenclever nach der obigen Erklärung des Herrn Wagner, der er Glauben schenkt, darauf, daß ihm von dem Briefe(resp. den Brief-Bruchstücken) nähere Kenntniß ertheilt wird> da er hofft, daß derselbe so vollständig, als eben möglich bei Herausgabe des Rodbertus '- schen Nachlasses veröffentlicht werden wird. Und nun zur Hauptsache. Dr. Rudolf Meyer hat die Denunziation, welche die gesammte libe- rale Presse(selbst derKladderadatsch") mit Freu- den aufgefaßt hat, in diese Angelegenheit hinein- geschleudert, Lassalle habe vom arbeitenden Volk in Bezug auf die Produktivgenossenschaften gesagt: Man muß dem Mob etwas bieten." Wir haben diese(wir wollen glauben, un- wissentliche, irrthümliche Denunciation gegen einen großen Todten) gleich als einen wahrscheinlichen Jrrthum(Nr. 118, Artikel: Lassalle und die Pro- duktivgenossenschaften) erklärt, indem wir schon da- mals, wie jetzt Professor Wagner auf eine ähn- lich lautende Aeußerung Lassalle's (Brief Nr. 5) hinweisen. Nach der Erklärung des Dr. Wagner aber und da wäre es von Dr. Rudolf Meyer nur in der Ordnung, wenn er seinen Jrrthum öffentlich eingestände�) nehmen wir keinen Anstand zu erklären: Es ist unwahr, daß jemals Lassalle in Be- zug auf das arbeitende Volk und in Hinweis auf die Produktivgenossenschaften mit Staatshilfe gesagt hat: Man muß dem Mob etwas bieten! Sozialpolitische Uedersicht. Berlin , 11. Oktober. (Reichstag .) Fortsetzung der zweiten Be- rathung des Sozialistengesetzes. Die Commission hat vorgeschlagen: Hinter§ 1 folgenden§ 1a einzuschalten: § la. Die Vorschriften des Z 1 finden auf Verbindungen jeder Art Anwendung. Jedoch sind eingetragene Genossenschaften(Ge- setz v. 4. Juli 1868, B.-G.-B. S. 415), regi- *) Wir drucken in der politischen Uebersicht eine Zuschrift des Dr. Meyer ab, welche die Angelegenheit völlig aufklärt und unserer Auffassung recht giebt. R. d. V. **) Dieser Artikel war schon gesetzt, als wir die Erklärung des Dr. Meyer erhielten. R. d. V. stricte Gesellschaften(Ges. v. 23. Juni 1873, gerecht, wenn man die Genossenschaften Schulze'sch N.-G.-B. S. 146), eingeschriebene Hülfskassen Richtung von diesem Gesetz ausnehme. (Ges. v. 7. April 1876, R.-G.-Bl. S. 125) und v. Goslar erkennt die Verdienste und d. andere selbssständige Kassenvereine, welche nach ihren Werth der Schulzesschen Genossenschaften für Ein Brief Lassalle's an Heinr. Heine. Nachstehenden Brief hat in Bezug auf den vielgenanntenKässetten-Diebstahl"*) Lassalle ge- fchrieben: Lieber Heine! Vielgeliebter Freund! Ich wollte dieser Tage zu Ihnen herüber kommen, um mit Ihnen eine höchst dringende Angelegenheit, in der Ihre Hülfe mir von der höchsten Wichtigkeit ist, zu besprechen. Allein Geschäftsverwickelungen nageln mich für den Augenblick an, ich kann nicht absehen, wann mir eine Reise nach Paris möglich ist. So muß ich denn brieflich Ihnen diese Angelegenheit entwickeln, obwohl das viele Mißlichkeiten und Unvollkommen- heiten mit sich bringt und ich dabei die Sehnsucht meines Herzens, Sie, mein lieber, lieber Freund, lvieder einmal mit leiblichen Augen zu schauen, das gedankenvolle Haupt mit dem feingeschnittenen spöttisch zuckenden Mund vor mir zu sehen, nicht befriedigen kann. Es wird Ihnen gewiß durch Zeitungen und lügenhaftes Privatgeträtsch, manches über den Kassettendiebstahl, dessen Motive-c. zu Ohren gekommen sein. Alles was Sie darüber gehört haben mögen, so wahr es auch sei, ist falsch. Denn so wahr eS auch ist, ist es doch jedenfalls halb und unvollständig. Und j-de Halbheit und Unvollständigkeit ist Falschheit. Leider kann ich Ihnen brieflich schon der Länge wegen nicht alle Details des herzemvörenden Romans mittheilen, in welchem ich jetzt eine Rolle zu übernehmen für gut gefunden habe.' Also nur Umrisse. Die größte Bewunderung der scltendsten geistigen Eigenschaften und des Idealismus hat mich mit dem dauernd- sten tiefsten Interesse und der unverbrüchlichsten Treue für die Gräfin v. Hatzfeld erfüllt. Wenn dies Interesse noch durch irgend etwas gesteigert werden konnte, so war cs durch die maßloseste Empörung über die unbeschreibliche Reihe der grausamsten Mißhandlungen, der ehrlosesten In- famie, mit welcher seit dem Jahre 1822 dieses unschuldige und bewundernswürdige Weib aus dem einzigen Grunde, weil sie reiner, besser und durch- geisteler war als die seelenlosen Fleischklumpen mit denen eine ungerechte ironische Geburt sie in *) In der Expedition desVorwärts" ist die Ver- theidigunzsrede wider die Anklage der Verleitung zum Kassettendiebstahl, gehalten am 11. August 1818 vor dem Königl. Assissenhofe zu Köln und den Geschworenen von Ferdinand Lassalle zu dem Preise von 35 Pf. zu haben. A. d. B. Verwandtschaft gebracht, unausgesetzt überhäuft wurde. Sie haben mir oft die alte, seit Menschen- gedenken stets wiederkehrende Elegie geklagt, wie Sie um des Lebensblüthe gekommen sind, schei- ternd an der einen großen gemeinschaftlichen Klippe, die uns allen droht, an der faulen Gefinnungs- lofigkeit, der Gemeinheit und Lertiäie jener Filz- läuse, die annoch als die furchtbare Majorität in der Welt herumwimmeln. Andere haben auch ge- litten, wie Sie und Viele mehr als Sie. Wenn aber anders dem größern Unglück und der größern Reinheit die größere Ehrfurcht gebührt, so müssen wir alle mit abgezogenem Hut dastehen, vor dem Unglück dieses Weibes. Nicht der Zufall ist so empörend, daß sie gerade einen Mann gefunden. der nach göttlichem und menschlichem Rechte, den Strang verdienend, sie 22 Jahre auf eine gar nicht zu beschreibende Weise mißhandelt hat, son- dern daß unter ihren zwei Brüdern, stark durch ihre gesellschaftliche Stellung, unter ihren Schwä- gern und Vettern, unter allen diesen Fürsten , Herrn und Grafen die die Beweise liegen mir vor, alle ganz so wie ich überzeugt sind von der Schlechtigkeit des Grafen und dem unge- rechten Schicksal seiner Frau sich nicht Einer fand, der ihre Rechte gewahrt und sich ihrer an- genommen hätte, auf kräftige Weise, nicht einer, der sie nicht seines eigenen Bortheils wegen, seiner eigenen Bequemlichkeit zu lieb verrathen und ver- kauft hätte. Nun, Sie haben ja auch erfahren was eine Familie ist, und werden das begreifen. Ja, noch mehr, diese Brüder haben sie bis jetzt geflissentlich in Unkenntniß über ihr gesetzliches Recht erhalten, um sie durch dieses, wie durch jedes andere Mittel(Gewalt, Entziehung des Lebensunterhaltes) zu verhindern, den Rechtsweg gegen ihren Gatten zu ergreifen. Warum? weil jeder von ihnen ein gut Theil Gemeinheiten in dieser Affaire begangen hatte, deren Bekanntwerden er unterdrücken wollte. Nicht, daß z. B. der Graf bereits in den ersten Jahren seiner Ehe die Gräfin mit Stockprügel zwang, eine seiner Geliebtinnen, die Gräfin Hompesch, die ihr Gemahl auf Hatzfeld's Einladung nicht mehr wollte hinlasien, einzuladen, und sie dann weiter mit Stockprügel zwang, fort- zugehen und ihn mit seiner Maitresse allein zu lassen, nicht, daß z. B. der Graf ihr ihre 9 jährige Tochter Melanie entführte und ins Kloster der Salesianerinnen zu Wien sperrte, und dort solche Befehle gab, daß seit 6 Jahren kein Brief ihrer Mutter sie erreichen konnte, kein Brief von ihr an ihre Mutter abging, sie sogar, als das Kind Mo- Statuten die gegenseitige Unterstützung ihrer Mit- glieder bezwecken, zunächst nicht zu verbieten, son- dern unter eine außerordentliche staatliche Controle zu stellen. Sind mehrere selbstständige Bereine der borge- dachten Art zu einem Verbände vereinigt, so kann, wenn in einem derselben die im§ 1 Absatz 2 bezeichneten Bestrebungen zu Tage treten, die Ausscheidung dieses Vereins aus dem Verbände und die Controle über denselben angeordnet werden. In gleicher Weise ist, wenn die bezeichneten Bestrebungen in einem Zweigverein zu Tage treten, die Controle auf diesen zu beschränken. Schulze (Delitzsch) beantragt hierzu:im Absatz 2 die Worteeingetragene Genossen- schaften(:c.), regiftrirte Genossenschaften(:c.)" zu streichen. Melbeck beantragt: Im§ 1a Absatz 2 hinter den Worten:die gegenseitige Unterstützung ihrer Mitglieder bezwecken" die Worte einzuschalten: nur in dem Falle ohne Weiteres zu verbieten, wenn solche offenkundig mit den im§ 1 bezeichne­ten Vereinen in unmittelbarem Zusammenhange stehen. In anderen Fällen sind solche Genossen- schaften und Kassen zunächst u. f. w." Dr. Gareis und Genossen beantragen da- gegen zu§ 1a: 1) Statt des ersten Absatzes dem 8 1 folgenden dritten Absatz hmzuzufügen:Den Vereinen stehen gleich Verbindungen jeder Art." 2) Den Absatz 2 durch folgende zwei Absätze zu ersetzen:Auf eingetragene Genossenschaften findet im Falle des 8 1, Abs. 2, der 8 35 des Gesetzes vom 4. Juli 1868, betreffend die privat- rechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts- Genossenschaften(B.-G.-Bl. S. 415 ff.), Anwen- dung. Auf eingeschriebene Hülfskassen findet im gleichen Falle der 8 29 des Gesetzes über die ein- geschriebenen Hülfskassen vom 7. April 1876(R.- G.-Bl. S. 125 ff.) Anwendung." 3) Als 8 l�a. folgenden Paragraphen anzu­nehmen:Selbstständige Kassenvereine(nicht ein- geschriebene), welche nach ihren Statuten die gegen- seitige Unterstützung ihrer Mitglieder bezwecken, sind zunächst nicht zu verbieten, sondern unter eine außerordentliche staatliche Kontrsle zu stellen. Sind mehrere selbstständige Vereine der vorge- dachten Art zu einem Verbände vereinigt, so kann, wenn in einem derselben die im ß 1, Abs. 2, be- zeichneten Bestrebungen zu Tage treten, die Ausscheidung dieses Vereins aus dem Verbände und die Kontrole über denselben angeordnet werden. In gleicher Weise ist, wenn die bezeichneten Bestrebungen in einem Zweigvereine zu Tage treten, die Kontrole auf diesen zu beschränken." Schulze (Delitzsch) empfiehlt seinen Antrag mit dem Hinweise darauf, daß seine Genossen- schaften gar nicht gegen das Sozialistengesetz fehlen könnten, denn es ständen ja nach dem gemeinen Rechte schon die schwersten Strafen darauf, wenn sie etwas trieben, was außerhalb des Bereiches der Genossenschaften liege. Es sei nicht mehr als Bekämpfung der Sozialdemokratie Namens d conservativen Partei vollkommen an, wenn sie m die wirthschaftlichen Interessen allein im Au behielten, ohne sich auf das politische Gebiet wagen. Aber darum könne er auch sagen na seiner Erfahrung wenigstens aus Ostpreußen - daß den dortigen Genossenschaften aus diesem Ge setze gar keine Gefahren drohen, denn dies Gese ginge die Genossenschaften gar nicht an, wenn fi nicht politische Agitation trieben. Die Commission habe das Alles erwogen. Lasker hebt hervor, daß von denGenosse» schaften" in der Borlage gar nichts erwähnt, so» dern nur von Hülfskassen die Rede sei, deren siih ja auch die Sozialdemokraten bereits für ihre Zwecke bedienten. Erst als in der Commission ge- fragt wurde, was unter dem WorteVerbindung' zu verstehen sei, erklärte der sächsische Justiz minister v. Abeken, daß es eine so weitgehende Bedeutung habe, daß selbst offene Handelsgescll schaften, also ein Geschäft von zwei Kaufleuten, darunter fielen und zu verstehen seien. Wer habe sich das wohl in der ersten Lesung gedacht! El sei nun nicht richtig, was die Petenten glaubten daß die Commission eine Beschränkung in die Vor- läge hineinamendirt hätte; im Gegentheil, denn ein solcher Zustand wie der erwähnte, sei durchaus unleidlich, und daher habe sich die Commissio» Mühe gegeben, derartige handelsrechtliche Perl sönlichkeiten zu schützen. Würde z. B. die Firm« Brest und Gelpcke auf diese Weise geschlossen, so! dürfe kein Mensch mehr mit ihr in Verbindung treten und mit Gefängniß würde der bestraft, der noch versuchen wollte, eine Rechnung von ihr ein- zukassiren! Liege denn nun auf Grund von Erfahrungen ein Bedürfniß vor, die Genossen- schaften einzuziehen? Er bestreite das! Redner empfiehlt darauf den Antrag Gareis. Melbeck tritt für seinen Antrag ein, den er für besser hält, als die Vorschläge der Commission und die dazu aus dem Hause gestellten Anträge. Minister Eulenburg: Bei den verbündeten Regierungen besteht das wärmste Interesse für die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften; aber dies darf bei dem ganzen Ernste des Gesetzes nicht dazu führen, daß nicht auch auf diese vorkom� mendenfalls die Vorlage Anwendung finden sollte. Es liegt.wenigstens kein Anlaß vor, diese Ge- nossenschaften von der Wirkung des Gesetzes aus- zunehmen, denn es liegt doch auf der Hand, daß die Verwaltungsbehörde gegen solche nur ein- schreiten wird, wenn sie selbst Anlaß dazu geben Es ist viel leichter, eine Sache direkt zu verbieten, als sie zu controliren. Es giebt ja auch eine ganze Menge sozialdemokratischer Genossenschaften. Ich erinnere an die allgemeinen Asioziations- Bitchdruckereien der©oziatdemotratie; ioUeN dell» die nicht von dem Gesetze betroffen werden? Dr. Delbrück empfiehlt die Vorschläge des Abg. Gareis. Die Gesetzgebung hat den Genossen schaften selbst die Existenz gegeben in der Ueder- zeugung, daß nichts geeigneter sei, die utopistischen Ideen und Hoffnungen der Sozialdemokratie nieder- zuhalten, als wenn man den Einzelnen den Weg zur Selbstständigkeit offen lege. In der Com- nate lang in lebensgefährlicher Krankheit lag, keine Mittheilung über sie erhalten konnte, nicht, daß z. B. der Graf 3 gewaltsame, aber jedesmal mit starker Hand abgeschlagene Entführungsver- suche auf den Sohn Paul gemacht und ihm, einem 14 jährigen Knaben, mit Enterbung gedroht hat, wenn er nicht seiner Mutter fortliefe, nicht, daß er schon unzähligemal von der Nothwendigkeit ge- zwungen, die besten Versprechungen zugeschworen und eben so oft, wenn die Pistole von der Brust fortgenommen wurde, alles wieder gebrochen hat; nicht, daß er ein Vermögen von 130,000 Thlrn. Revenuen vergeudet, wovon er ihr kaum einen Brosamen zukommen läßt, nicht Alles dies, sage ich, ist das Aergste, sondern das, daß ihre Brüder, ein Fürst in«Schlesien , ein Gesandtschafts- Sekretär in Paris , die das Alles immer auf's Genaueste kannten, dies gelitten haben. Doch ich will meine Galle lieber für mich behalten! Das letzte war nun das, daß er, da er mit ihr in Gütergemeinschaft lebt, die sie nach seinem Tode in sehr glänzende Lage setzen würde, sein und ihr Vermögen auf eine systematische Weise verschenkt und ruinirt. Die letzte dieser Schenkungen war an eine französisch-russisch-deutsch -holländische Hure, die Frau von Meyendorff, die lange in Paris als russischer Spion gedient hat, im Interesse ihres Mannes, der nicht zu verwechseln ist mit dem russischen Gesandten zu Berlin . Solchem Begin- nen zu begegnen, wollte ich nun eine Prodigalitäts- Klage gegen den Hrn. Grafen anstellen(die jetzt in der That auch anhängig gemacht worden ist). Zu diesem Zwecke war der Besitz des noch dazu unter einer Simulation vorgenommenen Schen- kungs altes an die Meyendorff wichtig und zu diesem Zwecke woAte sich der Assessor O. und Dr. M. seiner bemächtigen. Welche Moralbegriffe in denlibe- ralen Bourgeois-Zeitungen den Lesern zum Besten gegeben werden, davon giebt nachfolgende Notiz unseres Berliner Parteiorgans beredtes Zeuginß: Unsere Mittheilung:Der Roman eines jungen Mädchens", worin wir den leichtsinnigen Streich eines Danziger Studenten aufdeckten, der für das Opfer dieses Streiches einen so traurigen Ausgang nahm, veranlaßte auch die conservativeWest- preußische Zeitung" in Danzig , ihr Urtheil abzu- geben. Wir setzen dasselbe hierher, um zu zeigen, welche Anschauungen in diesen Kreisen herrschen, die da täglich für Ausnahmegesetze gegen uns plaidiren, weil wirdie Sitte und Moral unter- graben und Feinde der Ehe und Familie" sind. Jenes würdige Blatt schreibt:Wir finden in der« Berliner Freien Presse" eine lange Geschichte von i einem Studiosus Sch. aus Danzig , der in Berlin eine gewisse Paula durch Aufgabe eines Liebes- Verhältnisses unter interessanten Verhältnissen in den Tod getrieben haben soll. Jedenfalls nimmt dieBerliner Freie Presse" Partei gegen Sch., weil er der Sohn reicher Eltern ist und das Mädchen eine arme Schneiderstochter, also aus sozialistischen Gründen. Wenn dieBerliner Freie Presse" aber die moralischen Gründe in's Auge faßte, wird sie finden, daß das Mädchen ebenso viel Schuld trägt, sich so weit zu vergessen und ihre Ehre so leichtsinnig zu opfern." Daß essozialistisch" ist, für die Verführte gegen den Verführer Partei zu ergreifen, quittiren wir dem conservativen Organ dankbarst, es zeigt dies auf's Neue, wie nothwendig Gewaltmaßregeln gegen solche sozialistische Bestrebungen sind. Uebrigens > aber sei dem conservativen Organ, welches sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen kann, das tobte Opfer auch noch zu beschimpfen, bemerkt, daß der Leichtsinn, wenn von einem solchen in diesem Falle überhaupt die Rede sein kann, nur darin bestand, daß die Unglückliche sich dem Wahne hingab, der Herr Studiosus Sch. sei ein Ehren- mann und werde sein Wort halten. Daß hierin das Mädchen sich geirrt hat, mag von mangelnder Menschenkenntniß, schwerlich aber von Leichtsinn zeugen. Die arme Schneiderstochter konnte eben nicht wissen, daß in Danzig solche Moral gepre- digt wird, wie wir sie aus derWestpreußischcn Zeitung" kennen lernen." Wir erhalten folgende Zuschrift: Die Expedttion derBergischen Volksstimme" zu Barmen hat am 11. Oktober folgende buch- stäbliche Bescheinigung bei Einlieferung des Pflicht- Exemplars erhalten: dir. 239 das flicht Ekseblar der Bärgische Volksstime Erhalten Wach haben Sargant H. Frischkorn." Der Einsender dieser Notiz, der uns eventuell das Original zur Verfügung stellt, macht die Be- merkung:Das find die Beamten, welchen d,e Beaufsichtigung der Presse heute schon zusteht und die nach Erlaß des Ausnahmegesetzes das erste Urtheil abgeben werden."