feitbem nicht blos in ehrenhafter Gesellschaft verkehren durfte, sondern in zwei Jahren vom Tage des Unfalls an. Gegen denjenigen, welchem der großen Vergeßlichkeit in Bezug auf Gelder" anheimgefallen daß ihm von Parteigenossen sogar Vorschub geleistet und ihm eine be- der Getödtete Unterhalt zu gewähren hatte( S 3 Nr. 1), beginnt die Schweizers Vertheidigung war hagliche Gristenz gesichert wurde, wird ein beständiges Brand- Verjährung mit dem Todestage. Die Verjährung läuft auch gegen dergleichen Posten seien Hrn. v. Schweizer zu gering, jedoch, man kann Schweigen. Früher glaubte ich, mal bleiben für die Partei, die solcher Werkzeuge zum Minderjährige und diesen gleichgestellte Personen von denselben Zeit- sich täuschen. Kampfe gegen politische Gegner bedurfte, denen sie auf punkten an, mit Ausschluß der Wiedereinsetzung. ehrliche Weise nicht beizukommeu vermochte. Von den auf das ZeugDoch weiter. niß des Hen te Verurtheilten sind mehrere im Zuchthause zu Grunde den in diesem Gesez vorgesehenen Fällen der Unternehmer einer in hier nochmals berühren. Vielleicht hatte man geglaubt, durch $ 9. Die Bestimmungen der Landesgeseße, nach welchen außer Aurin'sche Angelegenheit zur Sprache, und muß ich dieselbe In der großen Ordnungs- Debatte kam auch die gegangen; andere, wie die Gebrüder Wiggers in Rostock , Dr. La den SS 1 und 2 bezeichneten Anlage oder eine andere Person insbe- willkürliche vorherige Ausstoßung diesen Mann von der Generalver= bendorf in der Schweiz , Bürgers in Cöln, sind noch heute Ver- sondere wegen eines eigenen Verschuldens für den bei dem Betriebe sammlung überhaupt fern zu halten; doch ein Mann, der Recht hat, trauensmänner des Volkes, und dem Dr. Becker von Dortmund , der Anlage durch Tödtung oder Körperverlegung eines Menschen ent-| sucht dies auch überall zu vertreten, und Recht hatte er- das mußten dem gleichfalls verurtheilten Hochverräther, schüttelte Fürst Bismarck standenen Schaden haftet, bleiben unberührt. fürzlich im Reichstage die Hand und beglückwünschte ihn ob seiner ihm selbst die Vertheidiger Schweizers zugestehen. Es hatten Zettel faiserlichen Bestätigung als Oberbürgermeister seiner Vaterstadt!" Der tünstliche Unterschied, den die nationalservile Seele hier zwischen Bismard und der preußischen Polizei machen will, ist nichts weiter als ein Phantasiestück. Jedermann weiß, daß Stieber, Geheimer Regierungsrath und Chef der Geheimpolizei, heute noch viel einflußreicher ist, als 1848 bis 1853, wo Henze nur sein Famulus, sein Werkzeug war, während die Urheberschaft jener Schurkenstreiche auf Ersteren zurückfällt. Stieber, welcher im Cölner Communistenprozesse gefälschte Protokolle dem Gerichte vorlegte, war während des letzten Krieges sogar eine Zeitlang unumschränkter Civilkommissar im Elsaß : ,, er segte die Maires ein und ab" berichteten damals von ihm die Zeitungen. Wenn sich Dr. Becker, der vor Jahren durch die meineidigen Agenten Stieber's als Hochverräther verurtheilt wurde, heute von Bismard, welcher der Protector Stieber's ist, die Hand drücken läßt, so ist das seine Sache. Für uns sind alle drei solidarisch: denn Stieber ist der Chef von Henze, und Bismarck ist der Chef von Stieber.( Nachträglich erfährt man sogar, daß dem Hentze kurz vor seinem Tode die Konzession zum Bau einer Eisenbahn ertheilt worden ist. Das ist ein Beweis, daß sich der Verstorbene bis zum letzten Augenblicke der höchsten und allerhöchsten Gunst zu erfreuen hatte.)
Die Vorschriften der SS 3, 4, 6 bis 8 finden auch in diesen Fäl- in der Kasse gelegen mit der alleinigen Namensunterschrift Schweizer's. len Anwendung, jedoch unbeschadet derjenigen Bestimmungen der Nach dem Statut werden Gelder des Vereins bei einem Banquier Landesgefeße, welche den Beschädigten einen höheren Ersatzanspruch niedergelegt, und dieser hat den Empfang mit seiner Namensunterschrift gewähren. zu bestätigen. Jeder weiß wohl aber, daß Schweizer's Name in dieser eines obersten Gerichshofes für Handelssachen, vom 12. Juni 1869, rantie vorhanden. Der bezügliche Paragraph eben ist der Sicherheit § 10. Die Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die Errichtung Beziehung nicht im besten Course steht, und somit war auch keine Gasowie die Ergänzungen desselben werden auf diejenigen bürgerlichen wegen da, denn sonst hätte man einfach hineinseßen können: Alles Rechtsstreitigkeiten ausgedehnt, in welchen durch die Klage oder Wi- nimmt Herr v. Schweißer an sich! Oder wollte man etwa durch Bedertlage ein Anspruch auf Grund des gegenwärtigen Gefezes oder schließung dieses Paragraphen die Arbeiter erst in Sicherheit einwieber in§ 9 erwähnten landesgeseßlichen Bestimmungen geltend ge- gen? Nach der Handlungsweise des Herrn v. Schweizer kann man dies sicher annehmen, denn er hat die Statuten selbst verfaßt. Jeder wird also einsehen, daß Herr Aurin vollständig im Rechte war,
macht wird.
Ueber die Generalversammlung des Allgemeinen Deutschen aber weil er es war, wurde er von dieser Gesellschaft ausgestoßen; Arbeitervereins*) nun, es ist keine Schande für ihn, wohl aber sehr bezeichnend für die Von C. Petzold. Verwaltung, wenn dem Revisor gedroht wird, ihm die Beine ent Die Erklärung der 31 Delegirten in der ,, Volkszeitung": daß die zwei zu schlagen, wenn er die kasse revidiren wollte. Welche worden seien, ist doch etwas zu stark, als daß sie das Wahrheitsgefühl seinen Mitrevisor, Herrn Renz, berief, der ihn erst darauf aufmerksam Kaffenverhältnisse bei der Abrechnung als vollständig richtig befunden Charaktere lernt man im Leben kennen! Als Herr Aurin sich auf nicht beleidigen sollte; dem entgegen erkläre ich, daß dies keineswegs gemacht hatte, daß solche Wische in der Kaffe lägen, leugnete dieser der Fall ist, wie ich in Folgendem nachweisen werde. Zunächst will nicht nur dies, sondern griff ihn auch selbst auf die gemeinste Weise an. ich jedoch in der Abrechnung einen Posten erwähnen, der, da ich kurz folge diskutirt) nicht zur Kenntniß der Delegirten gelangt ist, so daß Letztere vor seiner Erörterung ausgestoßen wurde,( die Posten wurden in Reihenmithin von diesem ununterrichtet blieben. Um jedoch klar zu werden, bin ich gezwungen, Nebenumstände mit zu berühren.
( Schluß folgt.)
Internationale Gewerksgenossenschaft der Schuhmacher und verwandten Gewerke. München . Der Fachverein der Schuhmacher Münchens fühlt
Berlin berufen und befragt, ob nicht eine Agitation in Sachsen Voriges Jahr, furz nach der Kriegserklärung, wurde ich nach an der Zeit sei; baß ich dies bejahte, war wohl selbstverständlich. sich, um die Interessen der hiesigen Arbeiter zu wahren, veranlaßt, bei Der Hauptzweck, den allerdings Herr von Schweißer dabei verfolgte, gegenwärtig stockendem Geschäftsgang an alle Fach- Genossen die Bitte war eigentlich der, für den Krieg, d. h. für die preußische Regierung zu richten, den Zuzug nach München bis auf Weiteres fernTodter Soldat oder Thierkadaver! Propaganda zu machen, welchen Zweck ich freilich damals, wo mir zuhalten. Joseph Gaßldinger, Vorstand. Wer das Grab eines Soldaten oder eine Grube, noch nicht durchschaute. Kurz, ich und Herr Hasent lever erhielten zuder Saß von Fichte: ,, Durch Einheit zur Freiheit" noch zu fest im Kopfe saß, NB. Verkehr: beim Kreuzbräu, Bunngasse No. 7 in München . in welchem Thierkadaver verscharrt sind, beschädigt sammen 25 Thlr., von welcher Summe ich vorläufig, da es mir an oder die darüber angelegte Erdaufhäufung verletzt oder wer Geld gebrach, von Hasenklever 6 Thlr. mit der Bemerkung bekam: In Internationale Gewerksgenossenschaft der Maurer die Anpflanzungen und Anfäumungen auf den vorgedachten 3tägiger Anwesenheit in Leipzig , furz vor seiner Rückreise nach Berlin , Leipzig rechnen wir zusammen." Hasenklever überwies mir auch nach Stätten durch andere ersetzt, oder auf einer Anlage der vor- zu diesem Zweck noch 1 Thlr. 23 Ngr., also zusammen 7 Thlr. 23 Ngr. Weißer wird ersucht, dem Ausschuß seine Adresse anzugeben, da ein und Zimmerer. Der Delegirte der letzten Generalversammlung von Gera , Herr gedachten Art pflügt oder gräbt, wird, in so weit nicht Artikel und zwar 4 Thlr. 23Ngr. für Hin- und Rückreise und für 3 Tage Zeitver360 des Code pénal zur Anwendung fommt, wegen Ueber- fäumniß pro Tag 1 Thlr. Wenn ich nach den Vereinsbestimmungen, an ihn gerichteter Brief unbeantwortet geblieben ist. tretung mit einer Geldbuße bis zu 50 Thlr. oder mit Gefäng- wesenheit des Herrn Hasenklever von Berlin ( nächst seinem Gehalt von welche den Agitatoren pro Tag einen Thlr. gewähren, die 3tägige Ab- Näheres von sich hören zu lassen. Gleichzeitig bitten wir die dortige Gewerksgenossenschaft, etwas niß bis 4 Wochen bestraft. Der Ausschuß. Metz 13. Mai 1871. W. Müller, Vorstzender. Der Präfekt von DeutschLothringen, Baron v. Könnerit. ( Daß ein lebendiger Soldat nicht se viel werth ist, wie ein lebendiger Offizier, das hat uns Plöß- Roon gesagt Dank Herrn v. Könneritz wissen wir nun, daß es Leute giebt, denen ein todterSoldat soviel werth ist wie ein ,, Thierkadaver", oder Aas.)
Das Gesetz über die Haftpflicht.
Das Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken zc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverlegungen, publizirt im ,, Reichsanzeiger" vom 14. d., lautet( unter Weglassung der Eingangs- und Schlußformel) wie folgt:
§ 1. Wenn bei dem Betriebe einer Eisenbahn ein Mensch getödtet oder körperlich verlegt wird, so haftet der Betriebs- Unternehmer für den dadurch entstandenen Schaden, sofern er nicht beweist, daß der Unfall durch höhere Gewalt oder durch eigenes Verschulden des Getödteten oder Verlegten verursacht ist.
§ 2. Wer ein Bergwerf, einen Steinbruch, eine Gräberei( Grube) oder eine Fabrik betreibt, haftet, wenn ein Bevollmächtigter oder ein Repräsentant oder eine zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder der Arbeiter angenommene Person durch ein Verschulden in Ausführung der Dienstverrichtungen den Tod oder die Körperverlegung eines Menschen herbeigeführt hat, für den dadurch entstandenen Schaden.
40 Thlr. pro Monat, den er von dem Verein bezieht) pro Tag mit 1Thlr. berechne, wird mich gewiß Niemand für einen Geizhalz erklären können; demzufolge ergiebt sich nach Adam Riese nächst den Reisefosten dieselbe Summe wie bei mir: 7 Thlr. 23 Ngr.; diese mit den Berlin . Mar Hirsch schreibt im ,, Gewerkverein" vom 25. Juni: meinigen zusammen addirt ergeben die Summe von 15 Thlr. 16 Ngr., die Forderung der Maurergesellen auf Arbeitsverkürzung, zu einer Erklä ,, Die Arbeitgeber der Baugewerbe haben sich, gegenüber der somit für die Agitation ausgegeben war; es verblieben folglich von den ursprünglichen 25 Thalern noch 9 Thlr. 14 Ngr., von welcher rung geeinigt, welche durch ihre Schroffheit leider jeden Weg der BerSumme Herr Hafenklever Herrn Wolf zur Reise nach Chemnitz noch mittelung abzuschneiden droht. Die Herren reiten auf dem alten Pferde, 5 Thlr. cushändigte.( Avis für Liebisch!). So blieb Herr Hafenklever baß nicht das Bedürfniß, sondern ausschließlich ,, kommunistische Agitanoch immer im Besitz von 4 Thlr. 14 Ngr., die, weil sie nicht vertionen die Forderungen der Arbeiter veranlaßt haben. Mit solchen fie in die Rubrik der Einnahme zu stellen hatte. Doch, und wenn gerichte und Einigungsämter in der Welt giebt, scheinen die Herren braucht, dem Kassirer wieder zu übergeben waren, während Letzterer Beschuldigungen wird nur Del in's Feuer gegossen. Daß es Schieds= man alle Loupen der Welt probirte, keine Spur ist davon zu finden, Bau- und Maurermeister Berlin's nicht zu ahnen!" wohl aber prangen die 25 Thlr. in der Ausgabe, und nicht allein monie zwischen Rapital und Arbeit. Trotzdem aber schwäßt Herr Hirsch nach wie vor über die ,, Har diese, sondern Herr Hafenklever war in seiner Gewissenhaftigkeit so monie" zwischen Kapital und Arbeit. weit gegangen, die 6 Thlr., die ich von ihm in Berlin erhielt, nochdieser Reise( inklusive der 3 Thlr. als Agitator und außer seinem( Gegenantrag zu Bebel's Antrag 2 in Nr. 47 auf Einsetzung einer mals in die Ausgabe zu stellen, somit verdiente derselbe allein bei Motive, welche die hiesigen Parteigenossen ihrem Antrag in Nr. 49 Samburg. Freund Bebel will sich schier verwundern über die fixen monatlichen Gehalt) nicht weniger als 13 Thlr. 14 Ngr. vielleicht, ehe sie dahin kamen, eben so gedacht, wie Herr von Schweitzer Organisation reicht keineswegs zur Rechtfertigung seines Antrags aus. Die Spitzbuben in den Zuchthäusern Spandau's 2c. 2c. baben des Verwunderns an uns, denn Bebel's Berufung auf den§ 18 der Finanzkommission) mit auf den Weg gaben. Darob ist nun die Reihe kann ich bei dieser Angelegenheit nicht herausfinden, und übrigens des Ausschusses gilt, wird durch Spezialbestimmungen, wie solche Beeinst gesagt: ,, Geld riecht nicht"! Ob Herr Hasenklever anders denkt, was in§ 18 der Organisation jetzt noch als ein unbestrittenes Recht glaube ich es demselben recht gern, daß das Leben für manchen Garçon bel's Antrag zu Gunsten einer Finanzkommission enthält, durchlöchert. in Berlin sehr theuer ist; man denke nur an den Damenflor der Es ist Rechtssaß, daß da, wo einzelne Ausnahmebestimmungen allDemi- Monde. tief bedauern, daß so mancher, den ich kennen gelernt, sich zu solch das Recht hat, über die Höhe der Auflage des Parteiorgans, der auf Ich komme zu der Erklärung der Delegirten zurück, und muß es also die Finanzkommission, wie das bei Bebel's Antrag der Fall ist, gemeinen Sagungen gegenüberstehen, stets die Ausnahme gilt. Wenn § 3. Der Schadenersatz( S$ 1 und 2) ist zu leisten: 1) im Falle Beschlüsse, wie dieser, manchmal nur gefaßt werden, um sich der Deffent- Ausgaben zu beschließen," so muß der Ausschuß trotz des§ 18 mäuseinem Aft gebrauchen ließ. Wohl weiß man es nur zu gut, daß Parteifosten zu druckenden Schriften und über außerordentliche der Tödtung durch Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung und der lichkeit gegenüber zu vertheidigen; vor jedem andern Faktor als diefer chenstill sein, wenn die genannte Kommission die Parteigelder, welche Beerdigung, sowie des Vermögensnachtheils, welchen der Getödtete Versammlung würde sich die Ehrenhaftigkeit anders gezeigt haben, sich aus dem Blatte und dem Schriftenvertrieb ergeben, für außer während der Krankheit durch Erwerbsunfähigkeit oder Verminderung und ich bin fest überzeugt, daß Viele sich nur von der Absicht leiten ordentliche Ausgaben," oder für neue Schriften," sollten solche auch der Erwerbsfähigkeit erlitten hat. War der Getödtete zur Zeit seines ließen, den Verein durch Bloßstellung des wahren Sachverhalts nicht nicht besonders nöthig sein, verwendet. Zumal in diesem Falle die Todes vermöge Gesetzes verpflichtet, einem Anderen Unterhalt zu ge- zu kompromittiren. Aber gerade dieses Vertuschen ist von je Finanzfommission nach Bebel's Antrag dem Ausschuß beziehentlich der währen, so kann dieser insoweit Ersatz fordern, als ihm in Folge des her das Gift für den Verein gewesen, und nur dadurch war es Kontrolkommission nur ,, Bericht" zu erstatten hat, denn ,, Rechenschaft" Todesfalls der Unterhalt entzogen worden ist; 2) im Fall einer Kör möglich, daß das Ungeziefer, das Hauptsächlich in Berlin nistet, sich in braucht diese unfehlbare Kommission nur dem Congreß abzulegen. Hier perverlegung durch Ersatz der Heilungskosten und des Vermögensnach- demselben halten konnte. Die Moral muß die Grundlage der Sozial- ist die Klippe, lieber Freund, und dagegen, daß diese Klippe zum Ge theils, welchen der Verlegte durch eine in Folge der Verlegung einge- Demokratie sein, nur durch sie ist es möglich, uns von unsern Gegnern se erhoben werde, verwahren sich die Hamburger. Sie glauben in tretene zeitweise oder dauernde Erwerbsunfähigkeit oder Verminderung Achtung zu erzwingen; und hätte man sie stets geübt, und zwar auf's ihrem Antrag Centralisation und Decentralisation in ein richtiges Verder Erwerbsfähigkeit erleidet. S 4. War der Getödtete oder Verleẞte unter Mitleistung von Prä- Verein entfernt, so wäre derselbe nicht in der Achtung der deutschen Hamburger Antrag wird der genannten Kommission die ,, Kontrole" strengste, und Jeden, der sie verlegte, gleichviel wer es war, aus dem hältniß gebracht zu haben und pochen keck auf Annahme desselben. Im mien oder anderen Beiträgen durch den Betriebs- Unternehmer bei einer Arbeiter gesunken, er hätte seine Bedeutung, seinen Einfluß erhalten, über das Verwaltungs- und Finanzwejen des Blattes, soweit solches Versicherungs- Anstalt, Knappschafts -, Unterstüßungs-, Kranken- oder denn es konnte nur das Vertrauen der Arbeiter erwecken, wenn es hieß: direkt vom Parteiausschuß erledigt wird," zugesprochen. Also ähnlichen Kasse gegen den Unfall versichert, so ist die Leistung der leß- Dieser oder Jener ist wegen Unredlichkeit beseitigt worden! teren an den Erfaßberechtigten auf die Entschädigung einzurechnen, Es liegt nicht in meiner Absicht, speziell auf die korrupten Zubiets ihrer Thätigkeit zu verständigen, und daß zu diesem Gebiete alle diese Kommission hat sich mit dem Ausschuß über die Größe des Ge wenn die Mitleistung des Betriebsunternehmers nicht unter einem Drit- stände einzugehen, denn wenn man erwägt, daß die Abrechnung auf von Bebel genannten ,, Kleinigkeiten" zählen, ist bei einem vernünftigen tel der Gesammtleistung beträgt. gen, welche bis tief in die Nacht dauerten, wird man sofort einsehen, der Generalversammlung volle vier Tage währte, worunter Sizun- Ausschuß selbstverständlich. Vielleicht könnte in den Hamburger Antrag baß dies hier nicht möglich ist; nur soviel wollte ich darthun, daß mit dem Gelde umgesprungen worden ist, als brauchte man es nur vom Haufen zu nehmen; nur Einiges muß ich gegenüber der Erklärung der 31 Delegirten näher berühren, um zu zeigen, wie es in Wahrheit mit derselben steht.
S 5. Die in den SS 1 und 2 bezeichneten Unternehmer sind nicht befugt, die Anwendung der in den SS 1 bis 3 enthaltenen Bestimmun gen zu ihrem Vortheil durch Verträge( mittelst Reglements oder durch besondere Uebereinkunft) im Voraus auszuschließen oder zu beschränken.
Vertragsbestimmungen, welche dieser Vorschrift entgegenstehen, haben keine rechtliche Wirkung.
§ 6. Das Gericht hat über die Wahrheit der thatsächlichen Behauptungen unter Berücksichtigung des gesammten Inhalts der Verhandlungen nach freier Ueberzeugung zu entscheiden.
Die Vorschriften der Landesgeseße über den Beweis durch Eid, sowie über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden und gerichtlicher Geständnisse bleiben unberührt. Ob einer Partei über die Wahrheit oder Unwahrheit einer that sächlichen Behauptung noch ein Eid aufzulegen, sowie ob und wie weit über die Höhe des Schadens eine beantragte Beweisaufnahme anzuordnen oder Sachverständige mit ihrem Gutachten zu hören, bleibt dem Ermessen des Gerichts überlassen.
noch eine Bestimmung aufgenommen werden, welche auch das Schriftwesen, wie das Blatt, nach Uebereinkunft mit dem Ausschuß der neuen Kommission unterstellt. Dann aber ist alles geschehen, um die neue Institution folgenbringend zu gestalten.
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Geib.
Nürnberg . Nachdem uns durch den Krieg sehr viele ParteigeDie Hamburger Mitglieder hatten 70 Thlr. nach Barmen- El noffen entrissen und in Folge dessen im hiesigen Parteileben mehr oder berfeld an Hrn. v. Schweißer zur Wahlagitation geschickt; dieser wollte weniger eine Stagnation eingetreten war, begriffen wir schon längst, auf der Generalversammlung gar nichts von dieser Summe daß es eines gewaltigen Anlaufes bedarf, wenn die Sachen wieder ge= wissen; als ihm jedoch näher auf das Fell gerückt und bewiesen wurde, hörig in Fluß gebracht werden sollen, umsomehr, da die hiesige Bourdaß er es erhalten habe, gab er folgende Erklärung ab:„ Allerdings, geoisie und das von dieser ins Schlepptau genommene Spießbürgerich besinne mich jetzt es erhalten zu haben, muß Ihnen aber gleich- thum keine Gelegenheit vorbeigehen ließen, ohne uns bewizelt, beschimpft zeitig das Geständniß machen, daß ich die große Schwäche besitze, und verdächtigt zu haben. in Bezug auf Gelder sehr vergeßlich zu sein, verspreche jedoch, Da tam gerade zur rechten Zeit der Parteigenosse Most aus Wien , das Geld an die Kasse zurück zu zahlen!" Wenn Jemand einen der uns desto willkommener war, Rock erhält, um ihn einem Andern zu übergeben, ihn aber selbst an- Kräften fehlt. als es uns hier an agitatorischen zieht, und er spricht dann der Staatsanwaltschaft gegenüber: In der ein, welche einen sehr glänzenden Verlauf nahm. Most entwickelte in Wir beriefen sogleich eine Arbeiterversammlung That, ich muß gestehen, daß ich in Bezug auf Röcke sehr vergeßlich einer beinahe dreistündigen Rede unsere Prinzipien in eingehendster § 7. Das Gericht hat unter Würdigung aller Umstände über bin, verspreche aber 2c. 2c." ich weiß nicht, ob der Staatsanwalt Weise und brachte hierdurch gar manchen Indifferenten zum Nachdendie Höhe des Schadens, sowie darüber, ob, in welcher Art und in wel dies in größter Ordnung" finden würde. Wie es aber mit der Zu- fen. cher Höhe Sicherheit zu bestellen ist, nach freiem Ermessen zu erkennen. rückzahlung aussehen wird, kann man ohngefähr an den 1000 Thirn. Sympathien mit der Commune ausdrückte, konnten es einige NationalAls er auf die Ereignisse in Paris zu sprechen fam und seine Als Ersaz für den zukünftigen Unterhalt oder Erwerb ist, wenn nicht seben, die Herr v. Schweißer seiner Zeit den Mitgliedern des Allgemeinen liberale nicht mehr aushalten. beide Theile über die Abfindung im Kapital einverstanden sind, in der Deutschen Arbeitervereins abgeschweizert hat und wovon diese noch allein ihr Geschrei wurde durch stürmischen Beifall Seitens der ArbeiSie schrieen und heulten vor Wuth, Regel eine Rente zuzubilligen, feinen Pfennig zurückerhalten haben. Der Verpflichtete kann jederzeit die Aufhebung oder Minderung Als gar nichts mehr nüßte, brüllten diese Liberalen" In der Abrechnung befindet sich ein Posten von 150 Thirn., ver- nach der Rente fordern, wenn diejenigen Verhältnisse, welche die Zuerken ausgabt während des vierwöchentlichen Aufenthalts des Präsidenten in sofort arretirt wurde und drohten dem anwesenden Polizeikommissar, Polizei. Sie fonnten nicht begreifen, daß der Redner nicht nung oder Höhe der Rente bedingt hatten, inzwischen wesentlich ver- Barmen- Elberfeld zum Zweck der Wahlbewegung, nicht mit inbegriffen welcher, Der Skandal wurde immer größer, so daß man Schadenersaz innerhalb der Verjährungsfrist( S 8) geltend gemacht zeichnet waren. Der Delegirte, Herr Kuhl, rechnete nun Hrn. von eine Pause mußte eintreten lassen, während welcher diese frechen Burhat, jederzeit die Erhöhung oder Wiedergewährung der Rente fordern, Schweizer vor, und zwar sehr gut, daß nach Abzug der Diäten von schen mittelst abgekürzten Verfahrens an die frische Luft gesetzt wurden. wenn die Verhältnisse, welche für die Feststellung, Minderung oder Auf- 12 Thlr. pro Tag, die der Präsident erhält, sowie für die kleinen Rei- Hierauf nahm die Versammlung ihren ruhigen Fortgang und wurde hebung der Rente maßgebend waren, wesentlich verändert sind. sen im Wahlkreise selbst in Begleitung Anderer u. s. w., mindestens schließlich eine Resolution, durch welche sich die Anwesenden mit dem Der Berechtigte kann auch nachträglich die Bestellung einer Sicher- 40 Thlr. weniger, also höchstens 110 Thlr. verausgabt sein Gehörten vollkommen einverstanden erklärten, fast einstimmig ange= heit oder Erhöhung derselben fordern, wenn die Vermögensverhältnisse tönnten; doch was half dies Alles? Die 40 Thlr. waren ebenfalls des Verpflichteten inzwischen sich verschlechtert haben. $ 8. Die Forderungen auf Schadenersay( SS 1 bis 3) verjähren
ter übertönt.
ändert sind. Ebenso tann ber verlegte, bafern er den Anspruch auf die Roſen ber hin- und Rüdreiſe, für welche außerdem 25 Thir. ver- mit Berklagen. jest wohl sehr selten vorkommt, durchaus tolerant war,
*) Die neuesten Berichte sprechen von 100,000 Thalern.
*) Wir haben diesen Aufsaß nur auf den wiederholten Wunsch des Verfassers, dem sonst kein Organ zur Verfügung steht, aufgenommen; daraus erklärt sich auch die Verspätung des Erscheinens. D. Red. d. V.
nommen.
Hoffen wir, daß die Arbeiter Nürnbergs jetzt, wo bereits der allgemeine Siegestaumel, von welchem leider auch sie großentheils angesteckt waren, einer allgemeinen Entnüchterung Platz zu machen beginnt, zur Erkenntniß ihrer Klassenlage kommen und mit ihrem Anschluß an bie sozialdemokratische Partei nicht länger zögern.