bef rungen gewährt blos in Friedenszeiten". tann der Soldat hungern.

Im Kriege Mit Murren und Entrüstung wurde dieser Beschluß hin­genommen, und nur das Bewußtsein, en Soldatenrod sofort ausziehen zu können, beruhigte die Leute.

gleicher Ungeschicklichkeit den Tendenzprozeß vertheidigt hätten, wie hier das Organ der Partei des ,, Rechtsstaats". Sie suchten wenigstens immer den Schcin des Gesetzes zu wahren. Und diese ,, schaamloseste Verherrlichung des Tendenzprozeſſes", rle der Stuttgarter Beobachter" es mit Fug nennt, ist um Doch den Männern der absoluten Militärstaaten- Negie- so schaamloser, als sie in einem zweiten Artikel, den wir das rungen zur Warnung, daß sich die Zeiten ändern. Man stüßt nächste Mal auszugsweise mittheilen werden, wiederholt und in einer fich auf das Kriegsgesetz und die eiserne Disziplin; doch auch Weise vertheidigt wird, daß wir sehen: es handelt sich nicht um eine diese Stützen werden wanken. Man hat dort oben das Volk momentane Aufwallung, sondern um ein wohlüberlegtes Pro­gründlich studirt. Blos tüchtige Offiziere, was braucht man gramm. weiter? Die Soldaten müssen", wozu hat man ein Kriegs­gefet? In gewissen Kreisen denkt man wie Immermann   in feinem Münchhausen: Spanien   hat seine Weine, Italien   den Gesang, England die Konstitution, Rußland   den festesten Juchten, Frankreich   die Revolution und in Deutschland   gerathen die Bedienten am besten."

Doch das Mte stürzt, es ändern sich die Zeiten. Auch die Disziplin wanft mitunter. Ich erinnere die Herren preu Bischen Generale an den Abend von Gravelotte, an die Affäre in der Schlucht, da haben sie gesehen, daß auch preußische Disziplin ein Ende haben kann.

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Was die Vorgeoise unter ,, Recht versteht.

I.

Der von uns in Nr. 28 des ,, Volksstaat" erwähnte Ar­tikel der ,, Volkszeitung", betitelt: Hochverräther und Demagogen", lautet vollständig wie folgt:

Die Verurtheilung der Herren Bebel   und Liebknecht von Seiten der Leipziger   Geschworenen ist ein Merkmal für unsere Zustände, das

wir nicht unbeachtet lassen dürfen.

Juristisch ist nach unserer Ansicht das Schuldig", welches die Geschworenen ausgesprochen, durchaus nicht gerechtfertigt. Um Jemanden eines Verbrechens schuldig zu erklären, muß vor allem ent­weder ein wirkliches Verbrechen vorliegen, oder beim Hochverrath min­destens ein wirkliches Unternehmen beabsichtigt und in verabredet Weise nach Ort und Zeit vorbestimmt sein, wo ein vorbereiteter Plan zur Ausführung gebracht werden soll. Ein Unternehmen ohne einen unter den Theilhabern verabredeten Blan, ohne jede Spur von Angabe nach Zeit und Ort, wann und wo es verwirklicht werden soll, und ohne jebe Bestimmung der Person oder der Personen, welche irgend etwas auszuführen haben, ist kaum ein Projeft" zu nennen und kann un­möglich als verbrecherische Handlung angesehen werden.

in

handelt.

Zur Lage der Müllerburschen.

Bauernfängerei hergeben, sondern dies mit Berachtung zurückweifen. zu jener Liste Gutgesinnter geben fich höchstens einige Feiglinge und Egoisten her, sowie einige, die sich überhaupt nichts zu verdienen ge­trauen, und vor Arbeit zurückscheuen.

Personen, die Sonntags als Marqueure dienen müssen, um be­stehen zu können, geben sich zu dieser Intrigue her. Eine gute Anzahl Arbeitgeber, sowie jeder unbefangene, vorurtheilsfreie Mensch, erkennt unsere Forderungen als gerecht an.

willens, die Arbeitgeber ganz aus der Werkstatt zu drängen. Wer Es wird die Verläumdung ausgesprengt, die Strikenden seien die Vorlagen der Strikenden kennt, wird zugeben müssen, daß gerade das Gegentheil bezweckt wird. Die Arbeiter wollen durchaus nicht die Arbeitgeber schädigen, dagegen fich und die letzteren zugleich vor Schä­digung wahren. Es soll sogar eine schärfere, auch hauptsächlich gut Es kann dergleichen bei Leisnig   unterzeichnet, welcher die Lage der Müllerbutschen be- gutem Willen durchaus nicht zurückgewieſen werden. Das Gesetz ver­In Nro. 19 des Boltsstaat" finde ich einen Aufsatz, von F. M. moralische Controle eingeführt werden. weist die Regelung der Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeit­Ich bin dem ganzen Aufsatz mit großem Interesse gefolgt, umſo- nehmer durchaus auf gegenseitige freie Vereinbarung, und diese wollen mehr, da ich selbst Müllerbursche bin, und oftmals die in obigem wir. Jeder Unbefangene wird sagen müssen, daß wir Willens sind, Artifel geschilderten Leiden durchgemacht habe, ja sogar Manches ver- nur burch gleichberechtigtes Zusammengehen die Verhältnisse im Ganzen misse, was einen sonst noch als Müllerburschen pasfirt. zu heben. Wenn von einer Seite alle und jede Verständigung schroff Zum Beispiel hat der Einsender die Windmühlen   mit feinem zurückgewiesen und nun unbedingte Unterwerfung unter einseitigen Worte berührt; obschon man dort bei Sturm die größten Lebensge Bauernfängereien getrieben werben, so richtet sich solch ein Verfahren Vorlagen gefordert wird, dazu noch alle möglichen Intriguen und fahren ausstehen muß und dabei eine äußerst schlechte Bezahlung hat. Bauernfängereien getrieben werden, so richtet sich solch ein Verfahren Ebenso verhält es sich mit den Rheinmühlen, von selbst. burschen finden dort in den Wellen ihr Grab!

wie viele Müller­

Die 36stündige Arbeitszeit ist gar nichts Seltenes; man braucht nur in die Gegend von Marburg   zu gehen, so wird man finden, daß sogar noch länger gearbeitet wird, und zwar bei einem Wochenlohn von 25 gr. bis 1 Thlr.!

Ich selbst habe in einer Mühle bei Frankfurt   gearbeitet, wo es halb satt zu essen gab. Das Brod, welches wir erhielten, war vom schlechtesten Meht, und das Lager bestand in einem alten zerrissenen Strohsack und ebensolcher Pferdedecke.

In der Hauptversammlung der strikenden Tischler vom 10. d. M., welche sehr zahlreich besucht war, wurde constatirt, daß der Strike burch Theilnahme einiger Werkstätten, die bis dahin noch gearbeitet, gewachsen sei. Das übermüthige Benehmen gewisser Meister, insbesondere bas Verhalten des Obermeisters Schäfer, wurde von Seiten mehrerer Redner einer sehr scharfen Kritik unterzogen. Es fam sodann ein Vermittlungsvorschlag der Meister, den diese als ihr lestes Wort" bezeichnen, zur Verlesung. Da derselbe aber wesentlich nichts anderes enthielt, als einen anderen Wortlaut der famosen Arbeitskarten, so Ich selbst arbeite hier in einer Handelsmühle, kann aber getrost beschloß die Versammlung einstimmig, diesen Vorschlag zu verwerfen, sagen, daß unser Prinzipal, Herr H. Bingel von hier, allen Anfor- auf ihrem früheren Standpunkt zu beharren und diesen Beschluß als derungen entspricht, welche in dem Artikel in Nro  . 19 enthalten sind. ihr leztes Wort" den Meistern kundzugeben. Das Publikum muß Wir arbeiten hier nur 12 Stunden, an Sonn- und Feiertagen steht noch darauf aufmerksam gemacht werden. daß bereits hohe Prozente die Mühle, Logis haben wir in der Mühle und zwar gute Betten; auf sie Arbeit geschlagen werden, mit dem Bedeuten, daß eine Lohn= gegen den Lohn kann auch keine Beschwerde erhoben werden. steigerung von 25 pet. eingetreten sei, was durchaus noch nicht der Schon oftmals habe ich gedacht, ob es denn nicht möglich sei, daß Fall ist. Es liegt ein Fall vor, wo bei einem Siück, das bis jetzt stets zu die Müllerburschen, ebenso gut wie die die Arbeiter anderer Branchen, 110 Thirn. in betreffenden Geſchäft angeboten wurde, bereits der Breis zur Sicherung ihrer Lage einen Verband gründen könnten, wie es auf 135 Thlr. angesetzt wurde unter obigem Borgeben, obgleich in die Herren Mühlbefizer schon längst gethan. dieser Werkstatt noch gar keine Lohnerhöhung erfolgt ist. im Saale des Rothen Adlers abgehaltenen öffentlichen Versammlung Spandau  . In der am Montag den 8. d. M. Abends 8 Uhr der Genossen der social- demokratischen Partei referirte Herr Kayser aus Berlin   über den Leipziger Hochverrathsprozeß" und über Socialdemokratie ungefähr

Zweck dieses ist daher, alle Müllerburschen zu ersuchen, sich zu er: mannen und das auf ihnen lastende Joch der Sklaverei abzuwerfen; namentlich wäre es nöthig, einen Kongreß der Müllerburschen( etwa nach Frankfurt   a. M.) einzuberufen, um sich dort zu einem Festen und Ganzen zu organisiren.

sein, so bitte ich, mir Nachricht zu geben. Sollten die Müllerburschen unserer Partei hiermit einverstanden 5. Knigge. Meine Adresse ist: H. Knigge, pr. Adr.: Müller Bingel. Herborn  , 1. April 1872.

die Macht und Unüberwindlichkeit der wie folgt: Selbst die Bourgeoisie nebst Presse konnte ihr Erstaunen nicht unterdrücken über diese Verurtheilung. Durch das Zusammen­stellen, inclusive Herausreißen der Worte ,, Kampf" und ,, Revolution" aus verschiedenen Schriften, Zeitungsartikeln und Privatbriefen sollte ein ungünstiger Gesammteindruck bei den Geschworenen hervorgerufen werden, troßdem seit zehn Jahren die meisten Artikel unbeanstandet vor den Augen der Staatsanwaltschaft passirt waren! Der ganze Prozeß ist ein Tendenzprozeß; Jdeen und Meinungen sollen unter Der Präsident hat, entgegen dem Gebrauche bei

Zur Notiz für die Bergleute des Zwickauer   und Lugauer Reviers. drückt werden. Wenn auch die Forderung:, Organisirt Euch" nicht oft genug an die Arbeiter aller Branchen gerichtet werden kann, so ist sie beson Schwurgerichtsverhandlungen, nur Eclajiendes hervorgehoben. Schwur bers für die Bergleute des Zwidauer und Lugauer Steinfohlen- Reviers gerichte in ihrer heutigen Busammensetzung sind nur ein Privilegium nöthig, wenn man ihre Lage tennt und auch Gelegenheit hat, zu beder Bourgeoisie. Der Bourgeois fist zu Gericht über Den, der die obachten, wie sich die Werkführer den gesetzlich sanctionirten Anforde- Lage der Arbeiter verbessern will; mithin ist's ganz natürlich, daß rungen ihrer Arbeiter gegenüber verhalten.

er diesen verurtheilt.

In der That waltet auch kein Zweifel ab, daß Juristen ein ,, Schuldig nicht würden ausgesprochen haben. Selbst der preußische Staatsgerichtshof, dem man ein zu mildes Verfahren gewiß nicht zum Vorwurf machen wird, hat im berüchtigten Ladendorf  'schen Prozeß sein ,, Schuldig" nur motivirt durch die von dem Zeugen Henze provozirien Schießversuche mit, zu Revolutionszweden angefertigten Gra­naten und dem Anlauf und der Ansammlung von Waffen. Diese " Handlungen" mußten als Vorbereitungen zu einem Unterneh= men gelten. Wäre nichts Derartiges von dem Zeugen Henze veran staltet worden, so würde selbst ein Staatsgerichtshof nicht im Stande gewesen sein, ein ,, Schuldig" auszusprechen. Wünsche, Absichten, Auf­reizungen, durch Bresse und Vereine verbreitet, können strafbar wegen anderer Vergebungen sein; allein einen Hochverrath, der stets auf ein Unternehmen" hinausläuft, würden Juristen ganz sicher nicht unter solchen Umständen erkennen. Als das deutsche Haftpflichtgeses erschien, mußte jeder Menschen- Der Prozeß beweist ferner die Macht und Unüberwindlichkeit der Um so mehr ist es charakteristisch, daß sich ein Kollegium von freund glauben, daß es bei aller Mangelhaftigkeit doch dazu beitragen des vollen Arbeitsertrages, ist unser erstes Prinzip; es wird wohl keinen sozial- demokratischen Jdee. Die genossenschaftliche Arbeit, Zuwendung Geschworenen zu einem verurtheilenden Wahrspruch hat bewogen gewerbe, die Werksbesitzer zu größerer Vorsicht beim Betriebe ihrer Gru­funden, ein Kollegium, dem wir sicherlich nicht einen Vorwurf ben anzuhalten und daß dadurch schon Leben und Gesundheit Vieler Arbeiter geben, der nicht dies Prinzip als das einzig richtige aner der Parteilichkeit machen mögen, zumal es uns hierüber keine halten würde. fennt, welches ihm wirklich zu helfen im Stande ist. Schon die Altten­Rechenschaft schuldig ist und es sogar ihm gesetzlich verboten ist, Motive für seinen Wahrspruch anzugeben. Wir sind auch fern davon, diefes oder auch unter sich versicherten, wird ihnen nicht verübelt werden Ideen lassen sich nicht durch Verfolgungen unterdrücken, ein Beweis Dazz die Grubenbesitzer sich bei schnell auftauchenden Gesellschaften Gesellschaften sind es, die zur genossenschaftlichen Arbeit hindrängen. Urtheil einer Kritik zu unterziehen; wir glauben uns nur verpflichtet können, obgleich die Arbeiier auch hierbei alle Ursache haben, barüber dafür ist das Christenthum, das trop aller Berfolgungen die herrschenbe auf dasselbe hinzuweisen, weil in dem Faktum ein wichtiges Mertmal zu wachen, daß nicht die wenigstens noch zur Hälfte, öfters zu noch Religion geworden ist. Ebenso ist es mit der sozialiſtiſchen   Idee, ſie liegt, woraus wir etwas zu lernen haben. Zunächst haben wir aus dem Faktum zu lernen, daß es Fälle Hilfskassen zur, Mitleiſtung zu solchen Versicherungen herangezogen heit von sich abschüttelt, wo er nachbenkt über seine Lage und klar größerem Theile von ihnen aufgebrachten Gelder ihrer sogenannten wird die ſiegende werden in dem Augenblick, wo der Arbeiter die Träg giebt, wo das Volksurtheil viel schärfer ausfällt als das der werden. wird in den sozialistischtn Prinzipien. Geib sagt in seinem Gedichte Juristen. Der Jurist beurtheilt eine Anflage nach dem Maßsiab des Ein großer Theil der Zwickaner und Lugauer Werke tst unter der sehr treffend: Strafrechtes, das die strafbaren Handlungen alle vorbedacht hat. Was Firma ,, Unfallversicherungsgenossenschaft Sächsischer Steinkohlenwerke" ,, Und drängt der Wiedersacher noch so sehr im Strafgesetzbuch nicht mit Strafe bedroht ist, ist für den Juristen zusammengetreten, um gemeinschaftlich den vorkommenden Schaden zu ,, Mit tropigen Geberden, straflos. Wenn durch einen sonderbaren Zufall in der Publikation tragen, wobei im Statut schon ausgesprochen ist, daß vor irgend welcher eines Strafgesetzbuches der Titel über Mord ganz und gar ausgelassen Entschädigungsleistung eine Klage Seitens der Ansprucherhebenden ab­würde, so würde der Jurist unbedingt jeden Mörder freisprechen. Wir zuwarten ist. Man bildet sich aber ein, dem unbemittelten Arbeiter haben auch bereits ein merkwürdiges Gegenstück hierzu erlebt, wo ein werde es nicht leicht möglich, seine Ansprüche mit Rechtshilfe verfolgen Gerichtshof ein Schuldig ausgesprochen hat wegen eines Strafpara- zu können und werde er deshalb lieber ganz davon absehen. graphen, obwohl das Verbrechen selber thatsächlich nicht hat stattfinden Dies beweist an und für sich schon die ,, humane" Gesinnung die­önnen. Die politischen Prozesse in den Jahren 1849 und 1850 wegen ser Herren.§. 7 jener Statuten zeigt aber noch mehr, was von ihnen Hochverraths gegen den deutschen Bund waren durch die thatsächliche zu erwarten ist. Es heißt darin bezüglich des sachverständigen Gut- Klassenherrschaft abgeschafft werden. Das ist die Jbee der Social­Selbstauflösung des deutschen Bundes im Jahre 1848 gegenstandlos achtens bei vorgekommenen Schadenfällen: und wurden gleichwohl von Juristen nur deshalb geführt, weil in den Strafgesetzbüchern dieser Bund noch als existirend vorausgesetzt stehen

geblieben war.

,, Und wirft er Schnee und Eis umher,

"

Es muß doch Frühling werden."

So schloß der Redner. An der hi rauf folgenden furzen Diskussion betheiligten sich noch, da kein Gegner das Wort nahm, die Herren Fischer und könnecke; Ersterer kritisirte noch ziemlich scharf das Verfahren des Präsidenten, der Staatsanwalt gespielt, sowie die heutigen Schwurgerichte. Die genossenschaftliche Gleichheit müſſe hergestellt, die demokratie. Sie allein ist die Grundlage alles menschlichen Fort­Der Beauftragte hat sein Angenmerk insbesondere auf alle schrittes, und sie muß daher, soll endlich einmal der Mensch ein freier diejenigen Umstände zn richten, welche eine Befreiung des Mensch werden, das Höchste und Heiligste im Staate und in der Ge­verklagten Mitgliedes von den ihm angesonnenen Verbindlich- sellschaft werden. Verurtheile man immerhin die Personen. Die Joee teiten herbeiführen können, mögen dieselben nun rechtlicher der Wahrheit, Freiheit und Gerechtigkeit, sie bricht fich trotz allebem oder thatsächlicher Natur sein." und allebein Bahn!" Herr Könnecke wies aus der geschichtlichen Ent­wicklung ausführlich nach, daß die Idee nicht durch die Gewalt und Vajonnette zu unterdrücken ist. Hierauf nahm die sehr zahlreiche Versammlung einstimmig die Nürnberger Resolutionen an. Es wur den nach Schluß 13 Mitglieder aufgenommen und eine Sammlung für die Inhaftirten veranstaltet.

Das Volksurtheil dagegen, welches in den Wahrsprüchen der Geschworenen seinen Ausdruck findet, fühlt sich durch die Schranken der Strafgesetzbücher nicht gebunden. Wir haben es in ben Das ist doch deutlich genug, und doch haben auch diese Statuten böſen Jahren der Reaktion oft erlebt, daß die Geschworenen freigesprochen, dem dortigen Gericht zur Bestätigung vorgelegen und sind nicht be­Juristen unbedingt würden verurtheilt haben und haben diese Frei- anstandet worden.

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sprechungen als freie Urtheile des Boltsbewußtseins gebilligt. Der Deshalb dürfen nun aber auch die Bergarbeiter die Antwort nicht jcpige Fall zeigt uns ein Gegenstück. Dem Volksgefühl ist das, schuldig bleiben, sondern müssen sich ein Organisation schaffen, die was die Herren Bebel   und Liebknecht gethan haben, verbrecherisch ihnen gestattet, Ansprüche Beschädigter, selbst derartigen Sachverstän­erschienen, obwohl der Begriff des Hochverraths im juristischen bigen gegenüber, durchzusehen, und dazu wird ihnen besonders die Sinne nicht darauf paßt. Da sind wir denn auch nicht berechtigt, Agitation für Selbstverwaltung ihrer Hilfskassen förderlich sein. dieses Urtheil anzufechten, sondern haben nur daraus zu lernen, daß es Verbrechen geben fann, welche im Strafgesetzbuch nicht thren entsprechenden Ausdruck finden.

Des Hochverrathes im juristischen Sinne sind die Ange­flagten in unseren Augen nicht schuldig; aber es giebt faktisch ine Methode des demagogischen Treibens, welches au gewissen Grenzen im Voltsgefühl als sochverrath empfunden wird, und dieses Treiben, dessen sich die Angeklagten schuldig gemacht, war es sicherlich, welches die Geschworenen wie Hochverrath ansehen, obwohl es dessen Merfmale nicht an sich trägt.

1

Dresden  . Die Schuhmacher hielten am 12. April eine sehr zahlreich besuchte Versammlung ab. Die Tagesordnung bildete: 1) Die Lohnfrage und der Normalarbeitstag; 2) Die Organisation in den Gewerkschaften. Nachdem mehrere Rebner sich dahin äußerten, baß eine Lohnerhöhung, sowie eine Arbeitszeitverkürzung für die Schuh macher sehr nothwendig sei, jedoch unter gegenwärtigen Verhältnissen eine Erreichung derselben nicht möglich, wurde nachstehende Resolution angenommen:

" In Erwägung, daß unter den heutigen Verhältnissen der Nor­malarbeitstag in unserer Branche nicht eingeführt werden kann(??), beschließt die heutige Bersammlung, für die Abschaffung der Logis­und der Senntagsarbeit zu wirken; ferner für den Eintritt in die Gewerkschaft kräftigst zu agitiren." Ein Antrag, dahin gehend, 20 pŒt. Lohnerhöhung zu verlaugen, wurde abgelehnt.

Schuhmacher.

Jon Namen der allgemeinen Gewerksgenossenschaft der Schuhmacher: Heinrich Schick, Schriftführer, Nothestraße Nr. 32 parterre.

Neustadt bei Stolpen  . Am Sonntage fand eine zahlreich be­suchte Volksversammlung im hiesigen Schüßenhause statt, wobei zum Vorsitzenden Herr Börner und zum Schriftführer Herr Richter ge­wählt wurden. Auf der Tagesordnung stand: Die Lage der Arbeiter und die Mittel und Wege, dieselbe zu verbessern." Als Referent war Bürger Daschner aus Dresden   eingeladen. Redner entwickelte in anderthalbstündiger Rebe die Lage des Arbeiterstandes und die Prin­zipien der Sozial- Demokratie, erwähnte auch des Leipziger Hochverraths­Wir leben in einer Epoche der Entwicklung des Boltswesens, wo prozesses und führte aus, daß man hier Männer verurtheilte, welche ein klassisches Wort Demagoge" welches man vor einem Wienschen sich zu ihrer Lebensaufgabe die Befreiung der Arbeiterklasse aus der alter so schäich mißbraucht hat, daß man mit demselben die Unschuldig menschenentwürdigenden Lage machten, welche Redner Eingangs er­ften und Bejen in Deutschland   ber politischen Verfolgungssucht auswähnte. Hierauf wurde cine Resolution vorgetragen, in welcher die Aufruf an sämmtliche Gewerksgenossenschaften der jezte einen fattischen Sinn bekommt, und der Begriff ,, Demagogie" Versammlung sich mit dem Programm der Sozial- Demokratie einver­burch thatsächliche Vorgänge einen realen Inhalt gewinnt, den man standen erklärte, und eine große Majorität beschloß, sich als Mitglied­bisher vergeblich zu definiren suchte.. schaft der sozialdemokratischen Arbeiterpartei anzuschließen. Durch Stuttgart  , den 9. April. Wir bitten hiermit sämmtliche Gewerks Wir sind gewiß weit entfernt von dem Wunsch, einen neuen Straf mehrmalige Aufforderung des Vorsitzenden nahmen einige Gegner das genossenschaften der Schuhmacher um ihre Adressen, damit wir paragraphen ins Leben gerufen zu sehen. Aber in der Ueberzeugung, Wort; unter diesen zeichnete sich in hervorragender Weise, durch sein mit ihnen in nähere Verbindung treten können. daß die Geschworenen in Leipzig   doch von einem richtigen Volts- gröbliches Auftreten, Herr Destillateur Mai besonders aus. Obwohl er gefühl geleitet worden find, als sie die Angeklagten nicht straflos durchaus nicht zur Sache sprach, noch irgend etwas zu widerlegen ver­mochten ausgehen lassen, müssen wir sagen: die Angeklagten find als mochte, so hatte sich doch ein Häuslein um ihn geschaart, welches ibn in Demagogen" schuldig befunden worden, obwohl das Wort selbst seinem flegelhaften Auftreten unterstützte, sogar ein Gensdarm, und im klassischen Sinne feinen verbrecherischen Charakter an fich trägt und solcher waren drei anwesend, außer dem Herrn Stadtrath,-Klatschte die- Hamburg  . Aus Stade   berichtet man mir: Die Schneider haben eine Antlage hierauf auch nicht lauten fonnte, und sie erleiden nun sem Beifall zu, und warum? Weil sich Herr Mai weigerte, den Hut hier eine Mitgliedschaft des Allgemeinen deutschen Schneidervereins eine Strafe als ,, Hochberräther", die sie im juristischen Sinne vom Kopfe zu nehmen, wenn er zur Versammlung sprach, als er vom gegründet. Nun wird von hiesiger Polizei- Behörde verlangt, sie sollen nicht sind, blos weil man keinen strafrechtlichen Ausdruck für Vorsitzenden dazu aufgefcrdert wurde. Daschner nahm hiervon Gele- in den Statuten den Paragraph, welcher den reisenden" Mitgliedern die verwerflichen Handlungen findet, deren sie sich wirklich genheit, durch augenscheinlichen Beweis darzuthun, daß gerade Die- Reiseunterstüßung, sowie den Verheiratheten ein Beerdigungs- Geld zu schuldig gemacht haben." jenigen, welche dem Arbeiter Bildung anempfehlen, am wenigsten ba- sichert, streichen. Es liegt wol in diesem Paragraph die Hauptan­Dies der Artikel der ,, Volkszeitung". Wir ersehen daraus, von befäßen. Es lag in der Abficht jener Leute, die Versammlung ziehungskraft für die Mitglieder nach Ansicht der hiesigen Polizei. Ganz daß das Bismarc'sche Strafgesetzbuch dem Hauptorgan der durch ihr provocirendes Auftreten zu stören, was ihnen jedoch nicht recht dies." Hierzu ist nur zu bemerken, daß der hochweisen Polizeidirection reußischen Fortschrittspartei zu liberal" ist, und daß besagtes gelang. Zum Schlusse wurde die bekannte Nürnberger Resolution mit in Stabe nicht das Recht zusteht, weber in die Statuten etwas hinein, Organ für die Bourgeoisie das Necht in Anspruch nimmt, jeden Sozialdemokraten, auch wenn er juristisch" absolut warnen abermals vor jeden Zuzug. Die guten Arbeiter, welche den gewohnheit verschiedener Polizeidirectionen und Landbrosteien in Han­Dresden. Der Tischlerstrike steht noch in vollem Gange; wir noch etwas hinaus zu pfuschen. Es ist dies noch eine alte üble An­Schulolos, im Namen des Volts" der Bourgeoisie als Kern der Strifenden bilden, stehen fest. Die Meister geben nicht nach. nover, und rührt noch von der Verwaltungspraxis aus hannoverscher Demagogen" zu jeder beliebigen Strafe zu verurtheilen. Wir Es wird von Seiten Letterer versucht, die sogenannten gutgesinnten Zeit her; die Arbeiter dürfen sich nur nicht verblüffen lassen, sondern erinnern uns nicht, daß die Vertreter des absoluten Staates Behilfen durch Unterschriften zu sammeln, um eine Majorität zu er- an höhere Instanzen, zunächst an die Provinzial- Regierung in Hane langen; dieses Unternehmen dürfte jedoch kaum die Minorität gewinnen, nover appelliren. jemals mit gleichem Cynismus und fügen wir hinzu indem die Arbeiter in den ansehnlichen Werkstätten sich nicht zu dieser

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allen gegen 7 Stimmen angenommen.

th. Yord.