Einzelbild herunterladen
 

Geheimrat Kasper

Abg. Molkenbuhr( Soc.) wendet sich gegen die Ausführungen des Regierungsvertreters. Er halte gerade die unteren Verwaltungs­beamten für die ungeeignetsten Personen, die über den Zustand eines Verlegten urteilen könnten.

Abg. Silbek( natl.) stimmit den Ausführungen des Vorredners zu. Damit schließt die Diskussion.

Die socialdemokratischen Anträge werden gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt; desgl der Antrag Hilbd. Der§ 5c wird in der Fassung der Kommission angenommen.

Nach§ 5d ist das Krankengeld vom Beginn der fünften Woche nach Eintritt des Unfalls bis zum Ablauf der dreizehnten Woche auf mindestens 2/8 des bei der Berechnung desselben zu Grunde ge­legten Arbeitslohns zu bemessen.

Abg. Fischer: Sachsen ( Soc.):

der Erwerbsfähigkeit zurückgeblieben ist".

in

Parlamentarisches.

Abg. Stadthagen ( Soc.) Rehfeld und wegen Anstiftung das Dienstmädchen Amalie bittet die socialdemokratischen Anträge und den Antrag Silbe ab- tritt der Erklärung des Abg. Hoch bei. Im Jahre 1890 handelte es hebstadt zu verantworten. Die lettre wurde eines Tags von zulehnen. Die Berufsgenossenschaft hat ein großes Jutereffe daran, sich um ein Notgefeß, der damalige focialdemokratische Antrag trug der Frau des Kaufmanns Mente als Köchin gemietet. Sie kam daß die Heilung möglichst schnell herbeigeführt werde. Der Verletzte deshalb nur den Charakter eines Notantrags. Im übrigen, weshalb einen Tag später als verabredet war in den Dienst, der fei aber nicht der passende Richter, um darüber zu entscheiden, in fträuben Sie sich denn gegen die Annahme unfres heutigen Antrags. Dienstherr empfing fie, fie trat aber den Dienſt nicht an. welche Heilanstalt er am besten gebracht werde. Sei aber anderseits Daß er fachlich berechtigt ist, haben Sie doch zugegeben. Haben lleber die Gründe sind die Parteien uneinig. Die Angeklagte jemand schwer verlegt, so daß in wenigen Stunden der Tod ein- Sie doch mehr Zutrauen zur Regierung, zur besseren Einsicht behauptet, daß sie der unfreundliche Empfang bewogen habe, gegen treten kann, dann sei oft auch das Eingreifen der unteren Ver- der Regierung. Sie wird das Gesetz deswegen nicht scheitern Rückgabe des Mietsthalers und der für die Mietsfran gezahlten waltungsbehörden von großem Werte. laffen. Heiterkeit.) sieben Mark auf den Dienstantritt zu verzichten, der Dienstherr ver­Hiermit schließt die Diskussion. fichert dagegen, daß das Zeugnis, welches er in das Gesindebuch Unter Ablehnung des socialdemokratischen Antrags wird§ 5e in eingetragen, Wort für Wort auf Wahrheit beruhe. Dasselbe lautete nämlich: Das Haus ist ihr nicht fein der Fassung der Kommission angenommen. Hierauf wird die Weiterberatung auf Freitag 2 1hr vertagt. genug und zu geräuschvoll, auch genieren sie die Schluß 514 Uhr. Tonnen und Risten auf dem Hofe. Dies Zeugnis ist von bösen Folgen begleitet gewesen. des Auf den Vorhalt Vors figenden, ob er sich denn nicht sagen mußte, daß ein solches Zeugnis das Fortkommen des Mädchens erheblich erschweren mußte In der Budgetkommission des Reichstags und wieso er sich für berechtigt hielt, überhaupt ein Zeugnis in das wurden am Donnerstag die Anträge Müller- Fulda und Dienstbuch zu schreiben, obwohl das Mädchen den Dienst gar nicht an­affermann beraten, welche zur Deckung der Kosten der getreten, erklärt der Zeuge, er habe schon vor Ankunft des Mädchens Flottenvorlage eingebracht und vom Plenum der Kommission über einen Namen in das Buch eingetragen gehabt und sich nun für verpflichtet gehalten, auch die Zeugnis Nubrif wiefen worden sind. Abg. Frese( fri. Vg.) wendet sich gegen den auszufüllen. Der Vorsitzende erwiderte, es wäre viel eins Die Abgg. Albrecht it. Gen.( Soc.) beantragen dazu folgenden Vorschlag, die Stempelsteuer bei den Kauf- und An­Zusas: Jedoch darf dies Zweidrittel nicht weniger als 1,50 Michaffungsgeschäften auf Attien und ausländische Das Mädchen wollte sich ein solches Zeugnis nicht gefallen laffen, facher gewesen, den Namen einfach wieder auszuftreichen. betragen". Papiere jeder Art von 2/10 pro Taufend auf 5/10 vom Tausend sondern wandte sich an die Polizei und diese hat nach Brüfung der zu erhöhen. Dieser Saz, der über die gleichartigen Säge in Eng- Sachlage die Beschwerde für berechtigt anerkannt und das Zeugnis land hinausgehe, werde besonders unire kleinen und mittleren träge, er verfolgt aber noch einen besonderen Zwed, nämlich den, befürchteten schädlichen Folgen eintreten werden, weder bei Er- sie behauptete, daß sie sich vergeblich bemüht habe, eine Stelle zu Unser Antrag scheint nur eine Konsequenz unserer früheren An- Bankiers gefährden. Abg. Müller- Fulda( C.) glaubt nicht, daß die durchgestrichen. Es blieb aber dennoch lesbar. Später ſtrengte bie Angeklagte gegen Herrn Mente eine Schadensersatzklage an, indem die Unternehmer zur größeren Sorgfalt bei der Einführung der höhung der Börsensteuer noch bei erhöhtem Umsatzstempel. Ein erlangen; die Herrschaften, die das Zeugnis gesehen, hätten sofort Unfallverhütungs- Vorschriften zu veranlassen. Auch wird es versuch, die Kompensationen zu beſtenern, müiffe gemacht erklärt, daß sie ein solches Mädchen nicht beschäftigen könnten. wesentlich zur Beruhigung des Arbeiters und damit zur befferen werden. Ein Regierungsvertreter giebt eingehende Berechnungen Sie berief sich dabei auf den Angeklagten Rehfeld und einen müſſe Heilung führen, wenn er auf ein bestimmtes Mindest- Krankengeld über die seitherigen Resultate der Börsensteuer und kommt zu Sausdiener, der während des Sommers die Kaffeeküche im Restaurant rehnen kann. Ich bitte Sie, unfern Antrag anzunehmen. dem Schluß, daß die beantragten Erhöhungen seitens der Börse sehr Der Antrag wird hierauf gegen die Stimmen der Antragsteller wohl getragen werden können. Abg. Graf Arnim( Rp.) verweist Starpfenteich" in Treptow gepachtet hatte. Beide beschworen in abgelehnt, der Paragraph in der Fassung der Kommiſſion ange- darauf, daß die frühern Befürchtungen über die Erhöhung der der Angeklagten und die nommen.§5e bestimmt die Zahlung der Nente durch die Berufs­genossenschaften, wenn der Anspruch auf strankengeld vor dem Ablauf von Börsensteuer sich nicht bewahrheitet haben. Die Börſenſtener in Auf erstattete Strafanzeige wurde alsdann gegen die beiden jetzigen Folge war, daß Herr M. zu 70 M. Entschädigung verurteilt wurde. Frankreich fei wesentlich höher als die dentiche. Abg. Graf Stoll- Auf verg( f.) hält eine der Tegten eine noch über die 13. Woche hinaus andauernde Beschräntung wünschenswert und ist, falls dies möglich, bereit, einige Sätze herab und Anstiftung eingeleitet; der letztere ist im Laufe des Ver­fahrens vor Aufregung gestorben, die beiden ersten wurden Ein socialdemokratischer Antrag will die Worte: noch zumindern. Falls die Besteuerung der Kompensationen nicht zu er­in Haft genommen. Die Anklage behauptet, daß es sich über die 13. Woche hinaus andauernde" gestrichen wissen. reichen sei, stimme er für den Antrag Müller. wie er vorliege. Nach Absatz 2 diefes Paragraphen kann durch Statut bestimmt Abg. Richter vermißt eine genaue Schäßung des Ertrags der hier um ein schlaues Manöver der Angeklagten gehandelt werden, daß die Rente auch dann zu zahlen ist, wenn die Beschrän- Steuern. Er befürchtet von der Erhöhung des Attienstempels eine habe. Es wurde nämlich festgestellt, daß Rehfeld ein Bekannter fung der Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall schon vor Ablauf der Die Besteuerung ausländischer Papiere werde nur die soliden aus ernstlich gewillt gewesen sei, das Mädchen in den Dienst zu nehmen, Schädigung der elektrischen Anlagen, Vertenerung der Kleinbahnen 2c. vorübergehend aufgehalten hatte. Die Ansicht, daß dieser gar nicht ländischen Werte treffen, die unfoliden dagegen nicht, und obendrein Die Abgg. Albrecht( Soc.) und Genossen beantragen, diesen den Absatz unsrer deutschen Anleihen im Ausland erschweren. fand durch den Umstand eine gewisse Unterstützung, daß die Ans Abg. Müller- Fulda: Die Kompensationsgeschäfte werden von jedem geklagte schon früher flagbar gegen eine Dienstherrschaft ge= Dieser Paragraph soll eine seit langem von den Arbeitern schwer steuerung dieser Geschäfte sei notwendig. Der von ihm beantragte hatte sie das Zeugnis erhalten: Bankier, nicht bloß von den großen Banken gemacht. Eine Be- worden war und Rehfeld auch damals als Zeuge namhaft ge­macht, wenn auch nicht vernommen worden war. Damals empfundene Lücke ausfüllen. Aber auch hier hat die Kommission Gelegentwurf werde nicht die Anlagewerte, sondern mir das tägliche aber gehorcht schlecht". und hatte auf Ausstellung Amalie tocht gut, wieder zwar einen kleinen Schritt nach vorwärts gemacht, ist dann aber auf dem halben Weg stehen geblieben. bat die Qide Spiel an der Börse treffen. Mit dem Gedanken der neuen Steuer eines andern Zeugnisses geklagt, indem sie das ausgestellte als habe sich die Börse längst vertrant gemacht. Schaden davon hätten zuerſt ganz ausfüllen wollen, infolge des lebhaften Widerspruchs höchstens die Matler, denen es jedoch nichts ichade, da sie jährliche unwahr erklärte. Sie iſt damals mit ihrer Stlage abgewiesen worden. der Regierung hat man aber den Mut verloren. Es handelt sich Einkommen bis zu 200 000 m. beziehen. Den Beschuldigungen der Auflage gegenüber hatten die Verteidiger um den Fall, daß ein Verunglückter vor Ablauf der ersten 13 Wochen vom Arzt gesund geschrieben wird. In diesem Augenblick hört die eingetreten. Artikel 1, der die Ueberschrift des Stempelgejeges als ob der Angeklagte überhaupt nicht in der Lage gewesen jet, Hierauf wird in die Specialdebatte des Antrags Müller- Fulda Justizrat Dr. Sello und Rechtsanwalt Dr. Gronau eine Anzahl 8eungen vorladen laffen, die bekundeten, daß die Annahme der Anklage, Krantenunterstützung auf. Wenn der Verunglückte aber eine von 1894 abändert( Attien, Suge, Renten und Schuldverschreibungen), Verminderung der Erwerbsfähigkeit zurückbehalten hat, bekommt er wird debattelos angenommen. Bei Artikel 2 wird beschlossen, die ich ein Dienstmädchen zu halten, thatsächlich falsch sei, daß von 1894 abändert( Attien, Kuge, Renten und Schuldverschreibungen), als ob der Angeklagte überhaupt nicht in der Lage gewesen sei, eine Auszahlung des Krankengeldes schon nach der 6. Woche aufhört, hat fommission zu überweisen. Abg. Frese tritt dafür ein, statt Angeklagte sich auch bei den verstorbenen Hausdiener wiring Frage der Besteuerung der Kompensationspapiere einer Sub der Angeklagte sich eines guten Lenminds erfreue und die Es wird nun ein Unterschied gemacht zwischen dem ver­3/10 mur 3/10 als Staufstempel anzufchen. Abg. Müller- Fulda be- bemüht habe, eine Stelle als Abwaschmädchen zu erhalten. Wäh Tetzten Arbeiter, welcher eine Beschränkung seiner Erwerbsrechnet den Ertrag seines Antrags auf etwa 50 Millionen. Ein rend der Staatsanwalt aus der Belveisaufnahme die lleberzeugung fähigkeit über die 13. Woche hinaus erlitten hat und den Regierungsvertreter erklärt dieje Berechnung im ganzen ge- gewonnen hatte, daß die Angeklagten schuldig seien, führten die Ver­jenigen Verlegten, welcher innerhalb der 13 Wochen seine nommen für richtig. In die Subkommission werden gewählt die teidiger alle die Gründe an, welche dagegen sprachen, daß ein Mein­volle Erwerbsfähigkeit wiedererlangt. Nur dann, wenn der Abgg. Graf Arnim, Frese, Graf Stolberg, Müller- cib geleistet worden sei. Sie baten die Geschwornen, in diesem Sinne ihren Wahrspruch abzugeben. Berletzte auch nach Ablauf der 13. Woche erwerbsunfähig geblieben Fulda , Dr. Paasche. ist, soll die Rente von dem Augenblic an gezahlt werden, wo die dahin ab, daß der Emisiionsstempel für inländische Nach längerer Debatte ändert Abg. Müller- Fulda seinen Antrag Angeklagten freigesprochen wurden. Die Geschwornen verneinten sämtliche Schuldfragen, worauf die Krantenunterstügung aufhörte. Wenn aber die Erwerbsunfähigkeit zwar attien von 1 Pro 3. auf 2 Prog. erhöht werden soll, der Gattenmord Prozeß in Görlig. Vor der Görliger Ges länger dauerte, als der Betreffende das Recht auf Strankengeld hat, aber Emissionsstempel für ausländische Attien von 13 Broz. schworentenkammer begann Mittwoch der Prozeß gegen die Wein doch vor Ablauf der 13. Woche verschwindet, so hat der Verletzte vor Ab- auf 2% Pro 3. Der Stempel für nye soll durchweg 15 M art stubenbefizerin Willing und den Kaufmann Friedemann aus Dresden lauf der 13. Woche keinen Anspruch auf Rente. Was hat es aber betragen. Diefer Antrag wird angenommen. für einen Sinn, einem Mann, der bis zur 14., 15. Woche in seiner wegen Giftmords an dem Gatten der ersteren Angeklagten. Frau Art. 3 und 4( Genußscheine und Ermäßigung bei Arbitrage Willing behauptet, daß ihr Mann sich, nachdem er eine große Erb­Erwerbsfähigkeit beschränkt ist, eine Rente zu zahlen, einem andern geschäften) wird ohne Debatte nach dem Antrag Müller- Fulda angeschaft gemacht, fein Juveliergeschäft aufgegeben und eine Weinstube aber deshalb keine Rente zu zahlen, weil seine Erwerbsunfähigkeit nommen. Art. 5 enthält den Tarif. Hier wird für se auf und in Wittichenau gekauft hatte, dem Trunte derartig ergeben habe, aber deshalb keine Rente zu zahlen, weil seine Erwerbsunfähigkeit nicht über die 13. Woche hinausgeht? Eine derartig willkürliche Anschaffungs- Geschäfte nach dem Antrag Miller- Fulda daß er an Deliriumanfällen litt, die schließlich auch zu ſeinem Trennung lönnen wir nicht anerkennen. Den zweiten Abjag bitten der Stempel von 2/10 vom Tausend angenommen; für sonstige Tode führten. Nach dem Tode ihres Manns habe sie die wir zu streichen, da er das, was wir für eine Notwendigkeit halten, Wertpapiere" 4/10 vom Tausend. nur in das Ermessen der Berufsgenossenschaften stellt. Die Berufsgenossenschaft wird

13. Woche fortfallen wird.

Absatz zu streichen.

Abg. Hoch( Soc.):

er von der 6. bis zur 13. Woche feine Unterstigung.

die

int

סטן

Möglichkeit zugiebt, allen Fällen, daß der Berlegte vor

und Landsmai des Mädchens war, bei

"

den diese sich

Rühlesche Weinhandling in Dresden gekauft und dort mit ihrem Geliebten, Kaufmann Friedemann, mit dem sie zugiebt, ein intimes Verhältnis unterhalten zu haben, gelebt. Bei verschiedenen Streitig feiten hat Friedemann fie dann Giftmischerin genannt, was die An­geklagte damit erklären will, daß Friedemann mehrmals Zeuge gewesen sei, wie sie ihrem verstorbenen Gatten Medizin in den Kaffee gegossen habe. Die Angeklagte weiß keine Erklärung dafür, wie das Arjenit, welches in der Leiche Willings gefunden wurde, in den In der Reichstagskommission zur Beratung der Seemanns Störper ihres Manns gelangt sei, und ebensowenig dafür, daß Ordnung wurde heute zu§ 25 beschlossen, daß der euerein ihr gehöriger Hund an Arsenikvergiftung starb. Auch Friede­vertrag, im Gegensatz zu dem Entwurf, schriftlich abgefaßt mann bestreitet energisch seine Schuld und daß er Arsenitesser sei. fein muß. Sodann wurde die Frage erörtert, inwieweit die Vor: Er könne weder über die Todesursache des Willing noch des Hunds schriften der Seemanns- Ordnung der Privatdisposition bei Abschluß etwas angeben und habe die Willing mur in der Erregung Gift­des Heuervertrags entzogen find. Es wurde die folgende Aenderung mischerin genannt, nachdem er von den Gerüchten gehört habe, gegenüber der Vorlage beschlossen, indem die Abiäge 2-4 des welche die Frau Willing des Giftmords beschuldigen. Die bisher

Es folgt die Bofition Lotterielose. Abg. Singer wünschte, der Arzt daß auch der Totalisator höher besteuert werde. der dreizehnten Woche seine volle Erwerbsfähigkeit wiedererlangt, der Bferdezucht dagegen. Ablauf Die Abgg. Graf Stolberg und v. Kardorff find in Interesse abwarten, ob dies cintritt und sich sagen, dauert die Erwerbs= Abg. Gröber fündigt einen bezüglichen umfähigkeit doch noch länger, so tönnen wir ja die Rente nach­ausführlichen Antrag au. Die weitere Beratung wird auf Freitag zahlen. Damit ist aber dem Arbeiter vertagt. gar nicht gedient, er braucht das Geld sofort. Durch diese Bestimmung zivingen Sie übrigens den Arbeiter zu fimulieren. Er wäre ja thöricht, wenn er sich nicht bis zum Ablauf der 13. Woche möglichst krant stellen würde, um auch nach der 13. Woche noch erwerbsunfähig gu er­scheinen. Wir verurteilen das Simulieren auf das schärfste, aber deshalb fühlen wir auch die Verpflichtung, die Arbeiter vor einer folchen Lage zu schützen, die sie direkt zum Simulieren givingt. ( Bravo ! bei den Socialdemokraten.) Abg. Rösicke- Dessau( wildlib.): Thatsächlich haben die Socialdemokraten früher nie etivas andres beabsichtigt, als was hier in der Vorlage steht. Wenn jetzt ihr Antrag augenommen würde, so würde dadurch das Gesetz ge­fährdet werden. Ich bitte Sie, ihn abzulehnen.

Abg. Hoch( Soc.):

Es ist wahr, daß wir seiner Zeit dasselbe verlangt haben, was Jetzt die Kommission beantragt. Damals aber handelte es sich um ein Rotgesetz, nicht um eine gründliche Reform. Der Herr Vor­redner hat aber direkt seine Ansicht geändert, nur weil die Re­gierung die von ihm früher vertretene Forderung nicht acceptiert. Wenn die Regierung sich der Anerkennung eines dringenden Be­dürfnisses widersetzt. so dürfen sich die Parteien dadurch nicht be: einflussen lassen. Bleiben sie auf ihrem Standpunkt stehen und die Regierung läßt daraufhin das Gefeß scheitern, so fällt ihr die Ver­antwortung zu und da die bestehenden Mißstände absolut unhalt­bar find, so ist sie gezwungen, mit neuen Vorschlägen zu kommen. ( Schr richtig! bei den Socialdemokraten.)

Abg. Dr. Hike( C.):

Vermischtes,

§ 25 durch folgende Vorschriften ericht wurden: Die Vorschriften vernommenen Zeugen wissen nur weniges von Jnteresse auszuta der Seemanns- Ordnung sind, soweit nicht eine anderweitige Verein- fagen. barung ausdrüdlich zugelaffen ist, der Abänderung durch den Vertrag entzogen. Auffündigungsfristen und sonstige die Lösung des Heners vertrages betreffende Zeitbestimmungen müssen für beide ver­tragichließende Teile gleich sein. Entgegenstehende Vereinbarungen find nichtig." Sodann wurden die früher zurückgestellten§§ 12 und 16 ohne wesentliche Aenderungen angenommen.

Zur Konizer Mordaffäre liegen folgende Nachrichten vor: Gestern nachmittag fand bei der Staatsanwaltschaft in Koniz die Auszahlung der für Auffindung des Winterschen Kopfs ausgesetzten Belohnung an die Finder( vier Knaben) statt. Die Zahlung erfolgte Seuchengeseh- Kommission. Die Reichstags- Kommission zur in bar, die Eltern der Knaben waren dabei zugegen. Auf Grund Borberatung des Gesetzes über die Bekämpfung gemeinder Der Herr Vor Vorberatung des Gesetzes über die Bekämpfung gemeinder nachträglich getroffenen Feststellungen über den wirl gefährlicher Krankheiten trat heute unter dem Vorsitz des lichen Anteil erhielten, abweichend von der amtlichen Bes Abg. Gamp zu ihrer ersten Sizung zusammen. Die ersten vier fanntmachung, August Grzonkowski 400 W., Arthur Kuß, Paragraphen der Vorlage, welche die Anzeigepflicht regeln, wurden Otto Ruhnke und unverändert angenommen. Paul Chirek je 200 m, ausgezahlt. Der Vater des zuerst zu gering bedachten Kuß hatte sich mit einer Eingabe an die Behörde, unter Darlegung des Sachverhalts, ge­wandt. Borgestern wurde in der Nähe von Schneidemühl ein äita geblich blutbefledtes Hemd gefunden, das E. W. gezeichnet war. Die Vermuthung, daß es dem ermordeten Ernst Winter gehörte, hat sich jedoch als unzutreffend erwiesen, vielmehr war das Zeichen E. W. erst nachträglich eingestickt. In Konitz wurde die Eigentümerin des Taschentuches ermittelt, das bei der Leiche des Winter gefunden wurde. Es ist die Frau eines höheren Beamten.

Der Herr Vorreduer hat doch selbst gesagt, daß er damals den Antrag nur gestellt hätte, um das Zustandekommen des Gesetzes zu ermöglichen.( Widerspruch bei den Socialdemokraten.) Genau das felbe Berfahren halten wir hier für notwendig.

Abg. Hoch( Soc.):

Gerichts- Beifung.

-

-

Ueber ein Eisenbahnunglück wird aus Großheringen berichtet: Am 3. Mai vormittags 10 Uhr 45 Minuten geriet ein von stöjen in den Bahnhof Großheringen einfahrender Güterzug infolge vorschriftswidriger Handhabung der Sicherheitseinrichtungen auf ein Stumpfgeleis und entgleiste an dessen Ende. Dabei wurden der otomotivführr Raumann aus Weißenfels ge. tötet und drei weitere Bugbeamte leicht verlegt.

Ein häßlicher Auftritt in einer Synagoge wurde gestern vor der 130. Abteilung des Schöffengerichts erörtert. Der Handels­mann Simon Beerwald hatte sich wegen Beleidigung des Rabbiners Tillinger zu verantworten. Der letztere predigte am 20. Januar d. J. in der Synagoge in der Schwedterstraße über das Thema: Du sollst den Namen Gottes nicht unnütz im Munde führen. Plöglich rief der Angeklagte mit lauter Stimme dazwischen: Halt Dein M... Du müßtest überhaupt ausgewiesen werden! Ein andrer, Damals handelte es sich um ein Notgesek. Hier handelt es sich nicht ermittelter Zuhörer jegte hinzu: Geh doch wieder nach nicht um fachliche Schwierigkeit, sondern um den Widerstand Galizien und handle mit Giern!" Beerwald gab in der Regierung, der jehr gut zu überwinden ist, wenn man die nötige Termin als Beweggrund zu feiner Handlungsweise an, daß er geglaubt Charakterfestigkeit hat.( Oho! im Centrum.) Nehmen Sie mir habe, die Rede des Rabbiners sei auf ihn gemünzt, und dies habe ihn in unjren Antrag an, Sie fahren am allerbesten dabei und die Arbeiter Harnisch gebracht. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten werden es Ihnen danken.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) eine Geldstrafe von 200 W. Der beleidigte Stabbiner war als Die Bestgefahr. Das Auftreten der Beulenpeft in Bort Nebentläger zugelassen worden. Sein Rechtsbeistand, Nechtsanwalt Said wird jezt a mtlich bekanntgegeben. Mittwoch find 4 Fälle In Suatiu find drei weitere pestverdächtige Ich muß dem Kollegen Hize Recht geben. Ilirich, beantragte, das Schöffengericht möge fich für unzuständig er- vorgekommen. Auch die Socialdemokraten haben im Jahre 1890 praktische Politit geflären und die Sache dem Landgericht überweisen. Es liege zweifel- Grirankungsfälle sowie ein Todesfall infolge Best vorgekommen, los eine grobe Störung des Gottesdienstes vor, ein Vergehen, daß nur trieben. Dieselbe praktische Politik treiben wir jetzt. Ohne praktische Politik kommt nichts zu stande. Wir haben uns in der mit Gefängnis geahndet werden könne. Der Gerichtshof fam nicht Nommission alle Mühe gegeben, der Regierung so viel als möglich zu der Ansicht, daß die Betſtunde der nur kleinen Gemeinde als ein abzutrotzen. Sie dürfen doch nicht vergessen, daß gewiffen einfluß dem Antrage des Staatsanwalts wegen Beleidigung zu 200 Mart reichen Kreisen das Gesetz in seiner jegigen Fassung schon viel Geldstrafe. Steglik. E. E. Ist der ehemalige Bräutigam zurüdgetreten, ohne zu weit geht. Sie hoffen, daß das Gesetz scheitert, wenn zu viel daß ein wichtiger Grund zum Rüdtritt vorlag, so hat er der Braut und jocialdemokratische Wünsche hineinkommen. Die Hoffnung dieser Eine von verhängnisvollen Folgen begleitete Dienstmädchen: deven Eltern den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, daß fie in Leute wollen wir zum Scheitern bringen, nicht in unserm Interesse. Geschichte beschäftigte gestern das Schwurgericht des Landgerichts 1. Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Berbindlichkeiten jondern im Interesse der Arbeiter. Unter der Anklage des Weineid hatte sich der Holzwarenhändler I eingegangen sind Ferner hat er der Braut den Schaden zu ersetzen, den

Abg. Rösicke- Dessau( wildlib.):

Briefkasten der Redaktion.

Die furistische Sprechstunde findet Montag, Dienstag und Freitag von 7-9 Uhr abends statt.