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Privat- und Bergnügungs­

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Nr. 92.

Von und für Tessendorf.

( Eine Erinnerung.)

Sonntag. 9. Auguft.

1874.

Herrscht zunächst darüber in den Aften unter den Parteien nicht verursacht sind und deren Erstattung ihm daher nicht anzu­Einverständniß, daß unter obgedachtem, als schmachvolle Begeben- finnen war, andererseits auf der Verurtheilung des Letzteren in heiten" hingestelltem blutigem Conflikte in Zürich   die daselbst statt- der Hauptsache und der Bestimmung des Artikels 305 der revi­Motto: Was ein Häkchen werden will, gehabte, obgedachter Veröffentlichung jüngst vorhergegangene und dirten Strafprozeßordnung. muß sich bei Zeiten krümmen. wie notorisch mit Blutvergießen verbunden gewesene Ge­( Schluß.) waltthätigkeit einer öffentlich zusammengerotteten Menge gegen zur

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Politische Uebersicht.

,, Es versteht sich von selbst, daß Derjenige, welchem eine Un den Kgl. Preuß. Staatsanwalt Hrn. Tessendorff in Magdeburg  . Friedensfeftfeier versammelte Personen zu verstehen ist, und kann schwerere Verschuldung gerichtsseitig beigemessen wird, nicht um Es ist weber den Herren Liebknecht und Gen., noch selbstver- es ferner nicht zweifelhaft sein, daß jene Angriffe als höchft ver- deßwillen des Schußes der Geseze gegen die unbegründete ständlich mir in den Sinn gekommen, an Sie eine anonyme Zu- absceuungswürdige Vergehen gegen die persönlichen Rechte Dritter Verdächtigung wegen eines leichteren Vergehens, selbst wenn es schrift zn schicken. Sie, der Sie die Herren Bebel   und Liebknecht und die staatliche Ordnung anzusehen sind, so enthält die Erzäh- mit jener Verschuldung verwandt sein sollte, verlustig geht." la förmlich zu studiren scheinen, sollten doch wissen, daß diese lung des angeblich in Leipzig   start verbreiteten und au Bestimmt- Also das Leipziger   Bezirksgericht. Herren mit ihren Ansichten nicht hinter dem Busch halten und heit zunehmenden Gerüchts: Für Hrn. Tessendorff, der, die Gesellschaft"( der Herren Wagner, baß eine anonyme Zuschrift ihrem ganzen Charakter widersprechen daß die damals im hiesigen Bezirksgerichtsgefängnisse inhaf- Bismarck und Stieber) retten will", hatte sich das Gegentheil würde. Auch versichere ich Ihnen, daß keiner von den Herren tirten Privatantläger ebenfalls durch Vorbereitung solcher von selbst verstanden". Politischen Gegnern den Schutz des Ihre Verfügung vom 24. vorigen Monats bis jetzt gelesen hat, Handlungen, deren Schauplatz soeben Zürich   gewesen, gravirt Gesetzes zu gewähren, liegt nicht im öffentlichen Intereffe" sagt und daß dieselbe vielmehr seit dem 4. dieses Monats unberührt sein sollten," Hr. Tessendorff, für den das öffentliche Interesse" zusammen­und schon vollständig vergessen in meinen Aften ruht. Verbreitung des Inhalts dieses Gerüchts, mithin einer That- fällt mit dem Interesse der Herren Wagener, Bismarck  , Stieber Wenn Sie in Ihrer Zufertigung weiter von unserem sache, welche wie der Privatangeklagte sich bewußt sein mußte und Teffendorff. meinem und meiner Herren Clienten gemeinsamen geeignet erscheint, die Privatankläger in der öffentlichen Mei­Merger" über Ihre Zufertigung vom 24. vor. Monats sprechen nung herabzuwürdigen und verächtlich zu machen. und mir anheimgeben, diesem Aerger durch Veröffentlichung der- Der Privatangeklagte hat zwar zu seiner Vertheidigung Bl. 31 Nun kommt aber Einer und macht dem unglücklichen Atten­felben Ausdruck geben, so zeigt dies wiederum, daß Sie an einem flg. und 41 flg. angeführt, daß ein Gerücht mehrgebachter Art tatsfabrikanten Stieber den Marsch, Einer, den er wohl nicht für einen ganz ungewöhnlichen Grad von Selbstüberhebung leiden wirklich in Leipzig   damals verbreitet gewesen sei und zum Erweise Reichsfeind" erklären wird. Die Ultramontanen haben am öster­und ebensowenig, wie Sie eine Idee von einem über den politi- teffen geltend gemacht reichischen Hofe, wie am preußischen, bekanntlich hohe" Verbin­schen Parteien stehenden und deshalb auch politische Fragen sine 1) daß das Preßorgan der politischen Partei, zu welcher die bungen und jedenfalls ist's ein solcher hoher Verbündeter, welcher ira behandelnden Richterstande zu haben scheinen, einen Begriff Privatantläger als sogenannte Internationale gehören, der an die Kölnische Vollezeitung" geschrieben hat: bon den Pflichten eines unabhängigen Rechtsanwalts Boltsstaat", die Notiz über die Züricher   Vorgänge in"... Hat doch, was ich verbürgen tann, Kaiser Wil­baben. Geärgert habe ich mich über Ihre Zufertigung wahr- Nr. 22 des Jahrgangs 1871 mit den Worten schließe: haftig nicht. Gewundert habe ich mich über dieselbe, weil ich ,, natürlich müssen auch hier, wie immer, die Internatio­bon den sächsischen Staatsanwaltschaften, mit welchen nalen schuld sein;" ich im geschäftlichen Verkehr zu thun habe, gewohnt bin, daß sie sowie auch in politischen Prozessen rein sachlich vem Standpunkte des unparteiischen Richters, nicht des Politikers aus zu urtheilen sich bestreben.*) Dann aber war es meine Pflicht als Anwalt der Seit balb 14 Tagen geht diefe Mittheilung in der reichsfeind­inhaftirten Bebel und Gen., die unberechtigte Anmaßung, mit Allein die sub 1 gedachte Stelle des Volksstaats" beweist lichen" Presse um, und Herr Stieber schweigt mäuschenstill dazu. welcher Sie ohne alle fachliche Veranlassung sich über das poli- nur, daß man nach Ansicht dieses Parteiorgans die Internatio- Er will sich nicht auch noch den Mund verbrennen, nachdem er tische Verhalten derselben auszusprechen sich erlaubten, entschieden nalen, deren Sache das Blatt vertritt, für die Züricher Vorgänge fich in Kiffingen die Finger verbrannt hat. Aegidi ist also um­zurückzuweisen. Zu einer Veröffentlichung Ihrer Zufertigung irgendwo von gegnerischer Seite verantwortlich zu machen geneigt sonst zehn Tage lang wahnsinnig gewesen, denn mit Obigem be­hatte ich gar keine Ursache. Juristisch ist dieselbe doch ohne sei. Uebrigens ist hier von den Internationalen als Partei oder stätigt sich, was wir schon früher mitgetheilt, daß nämlich die alles Interesse; und gerichtliche Zufertigungen lediglich als Curiosa doch von nicht namhaft gemachten Mitgliedern der letzteren ohne angebliche Glüdwunsch depesche Franz Josephs nicht aus Wien   oder zu veröffentlichen, habe ich weber Zeit noch Beruf. Bezugnahme auf einen strafrechtlich gegen dieselben erhobenen An- Jscht, sondern aus der Zimmerstraße in Berlin   fam. Von dem

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Erkenntniß.

helm selbst in Ischl   geäußert, es scheine ihm, daß das Attentat nicht ernst gemeint gewesen sei, denn man fönne aus einer folchen Entfernung mit einer alten Pistole und mit Rehpoften nimmer Menschen tödten. Es scheine ihm, fügte der Kaiser hinzu, 2) daß vor und nach den Züricher   Begebenheiten auf Antrag das Attentat eigentlich die That eines frankhaft überspannten des Staatsanwalts die Privatankläger wegen Vorbereitung Menschen, der von sich reden machen wollte." zu hoch verrätherischen Handlungen verhaftet gewesen seien.

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- Bald nach den Wahlen zum deutschen Reichstage ordnete

Ich würde auch Herrn Liebknecht abrathen  , Ihnen den Ge- spruch, in dem fraglichen Gerüchte aber von bestimmten nnd aus ganzen großen Attentat", das nach Herrn Aegidi einen neuen fallen zu thun, 3hr Schriftwerk durch den Drud zu verbreiten. drücklich benannten Personen mit Bezug auf deren strafrechtliche Ausgangspunkt staatlicher Entwicklung" bilden sollte, bleibt also Rücksichtnahme auf Ihre Person" würde bei diesem Rathschlage Verantwortlichkeit offenbar wegen besonderer, ihnen beizumessender nichts übrig, ale der Pfropf im Herzen" der Rosenheimer Narren, allerdings nicht maßgebend sein. Aber die Nichtveröffentlichung Handlungen die Rede, weil, wenn diese Verantwortlichkeit nur aus die Verhaftung des unschuldigen alten Pfaffen aus Walchsee   und wird Ihren Nichts schaten. Ihr ganzes Verhalten in der vor dem Zusammenhange dieser Personen mit obiger Partei und aus der Culturkampf", der nun wieder gerade so bankerott ist, wie liegenden Sache gibt mir den Beweis, daß Sie Ihre Car  - der, sämmtlichen Parteimitgliedern etwa zuzuschreibenden Solida- er vorher schon war. Nun, Stieber tann's vertragen. Es ist riere als Röniglich Preußischer Staatsanwalt und Bo- rität ihrer Bestrebungen abzuleiten wäre, nicht diese Personen das erste Mal nicht, daß er rein fällt". Man dente nur an die lizeimann in Preußen machen werden, auch wenn Ihr allein, sondern was jedoch der Inhalt des angeblichen Gerüchts falschen Protokolle zu Köln  ! trammes Auftreten gegen die Herren Bebel   und Lieb- nicht einmal andeutet sämmtliche Parteimitglieder dem Straf­necht nicht an die Glocke der Oeffentlichkeit gehängt richter deshalb Rebe zu stehen haben würden. Vielleicht finden Sie auch noch einen andern Weg, 3hre Das sub 2 Vorgebrachte ist ebensowenig zur Klarstellung der das Reichskanzleramt eine Statistik der Wahlen an, deren Bufertigung gebrudt zu sehen. Wahrheit des thatsächlichen Inhalts der in dem betreffenden Artikel Ergebnisse gegenwärtig, so weit sie zum Abschlusse gekommen sind, Leipzig  , den 28. April 1871. als Gerücht mitgetheilten Behauptung geeignet, wenn man in Be- gebrudt in einer dem Reichs- Anzeiger" beigegebenen umfangreichen Hochachtungsvoll gez. Rechtsanw. Freytag. tracht zieht, daß die eingangs erwähnten Handlungen in Zürich   Abhandlung vorliegen. Da uns dieselbe noch nicht zugegangen Hr. Teffendorf hat Carriere gemacht" und verspricht unter den Begriff des§ 125 des Strafgesetzbuchs für das deutsche   ist, so theilen wir einstweilen nach der Frankfurter Zeitung  " den Glorienschein der Kamps, Tzschoppe und anderer Ehren- Reich und Artikel 148 des Königlich Sächsischen revidirten Straf- Folgendes mit: männer dieses Schlags zu verdunkeln. gefegbuchs fallen, und sich als das Vergehen des Landfriedens  - Um die Parteistellung der Abgeordneten zu erhalten, ist man Und jetzt, zum Schluß, noch das Urtheil des Leipziger   Bezirks- bruchs darstellen, die Privatantläger aber, wie Bl. 43 amtlich auf das Auskunftsmittel verfallen, diese, da sie aus den Wahl­gerichts gegen den pp. Leonhardt und- Hrn. Teffendorff: fonstatirt worden ist, auf Grund der den bez. Bestimmungen protokollen nicht ersichtlich ist, nach der Fraction im Reichstage, im I. Abschnitt des II. Theils des Strafgesetzbuchs für das deutsche   welcher das Mitglied vor der Abstimmung über das Reichsmilitär­Daß Ernst Emil Leonhardt aus den beigefügten Gründen des Reich entsprechenden Artikel 116 1 und 3, 118 und 120 des gesetz angehörte, und wenn es keiner Fraction angehörte, nach der Bergebens der Beleidigung für schuldig zu achten und deshalb in Königlich Sächsischen revidirten Strafgesetzbuche wegen Borberei an die Oeffentlichkeit getretenen politischen Wirksamkeit anzugeben. Gemäßheit§ 186 des Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich auf tung des Hochverraths in Untersuchung sich befinden. Wo nichts mit Sicherheit bekannt war, wurden die bezüglichen Antrag August Bebels, Wilhelm Liebknechts und Adolph Hepners Es versteht sich nun aber von selbst, daß Derjenige, welchem Angaben der Regierungen genommen. Die Parteischattirungen Acht Thaler eine schwerere Verschuldung gerichtsseitig beigemessen wird, nicht zerfallen nun in conservativ- deutsche Reichspartei, liberale Reichs­an Geld zu bestrafen, auch die Kosten der Untersuchung-mit um beswillen des Schußes der Geseze gegen die unbegründete partei, nationalliberale, Fortschrittspartei, Volkspartei; dazu Demo­Ausnahme per von Bl. 5 bis 22 erwachsenen, als Laft der Ge- Verdächtigung wegen eines leichteren Vergehens, selbst wenn es mit frat ohne weitere Bezeichnung, sozialdemokratisch, Centrum, dazu richtsbarkeit aus Staatsmitteln zu übertragenden 6] schuldig. abzustatten jener Verschuldung verwandt sein sollte, verluftig geht. ultramontan, flerital, partikularistisch, dann conservativ- partitu­Selbst angenommen nun, daß zur fraglichen Zeit in Leipzig   laristisch, liberal partikularistisch, bundesstaatlich)= constitutionell, 3m Uebrigen ist auf Kosten des Privatangeklagten sowohl den ein Gerücht der fraglichen Art verbreitet gewesen und in Folge elfäffer Partei, Polen  , Protestpartei. Abgesehen von dieser Partei­Brivatantlägern je eine Abschrift dieses Erkenntnisses zuzufertigen, der Nachricht über die Züricher   Vorgänge an Bestimmtheit zuge- gruppirung erfahren wir, daß zum Zweck der Wahlen 8,515,041 als auch der verfügende Theil des letzteren in Gemäßbeit$ 200, nommen hätte; so wirkte der Privatangeklagte durch die zum Zwed Wähler eingetragen waren gegen 7,656,203 im Jahre 1871. Abs. 2 des obgedachten Gesetzbuchs einmal in der Magdeburger der Veröffentlichung erfolgte Abfassung des gerügten Artikels noch Wieviel aber nicht eingeschrieben waren, ist nicht genau angegeben, Beitung zu veröffentlichen. immer bewußter Weise dazu mit, daß die durch das Gerücht be- und wenn bei dieser Unterlassung im Allgemeinen auch die Wähler Von Rechts Wegen! hauptete, von ihm erweislich zu machende Thatsache zur Kenntniß selbst, die ihre Pflicht versäumen, anzuflagen sind, so fällt doch Leipzig  , am 12. Januar 1872. eines noch größeren Kreises von Personen gelangte. mancherlei auch auf die Art und Weise der Aufstellung. Es Hiernach hat sich der Privatangeklagte, da ausreichende Gründe würde uns zu weit führen, auf die voluminöse( umfangreiche) für die Annahme, daß die Verbreitung des ehrenrührigen Gerüchts Arbeit hier schon näher einzugehn; erwähnt sei noch, daß die wider befferes Wissen erfolgt sei, nicht vorliegen, des durch die 50 Kreise mit stärkster und die 50 Kreise mit schwächster Wahl­Verbreitung von Schriften begangenen schwereren Falls des in betheiligung namentlich aufgeführt sind, unter den ersteren Mittel­Der Schriftsteller Ernst Emil Leonhardt in Leipzig   ist nach§ 186 des Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich normirten Ver- franten( 4), Baden( 14), Wiesbaden  ( 3) obenanstehen, wo das einem mit der Erklärung des Redacteurs der Magdeburger   Bei- gehens der Beleidigung schuldig gemacht. Centrum gefiegt hat, wobei die stärkste Betheiligung von 90 bis tung, Wandel, Bl. 22, übereinstimmenden Geständnisse Bl. 29 Bei Zumessung der Strafe hatte man zu berücksichtigen, daß 79 Prozent geht, und daß bei der schwächsten Betheiligung Berlin  der Verfaffer der in gedachter Zeitung am 14. März 1871 ver- daß fragliche Gerücht im betreffenden Artikel durch den Ausdruck mit fünf Wahlkreisen unter sechs vertreten ist! Zwei taffelsche ffentlichten, Bl. 2 flg. in beglaubigter Abschrift ersichtlichen Cor- gravirt sein sollen" als ein solches ausdrücklich erwähnt war. Bezirke wetteifern mit Berlin  . Und dabei spricht man von regem refpondenz aus Leipzig  . Hiernach allenthalben erschien es angemessen, die vorliegende politischen Leben in Berlin  . Auf die 397 Abgeordneten sind Wegen in diesem Artikel ihnen zugefügter, angeblich verleum- Beleidigung mit einer Geldstrafe in der Höhe von Acht Thalern überhaupt 3,594,792 Stimmen gefallen, auf die Nationalliberalen derischer Beleidigung haben die darin benannten Privatantläger zu ahnden. 1,246,394, auf Centrum 1,203,529, auf Fortschrittspartei 377,219, August Bebel  , Wilhelm Liebknecht   und Adolph Hepner in Gemäß- Das bezüglich der zu ertheilenden Privatgenugthuung und der auf Sozialdemokraten 339,738 u. s. w. Festgestellt wird auch, geit§§ 187 und beziehentlich 186 des Strafgesetzbuche für das Veröffentlichung des Erkenntnisses Erkannte beruht auf den Be- daß im Allgemeinen die katholische Bevölkerung sich erheblich stärker deutsche Reich nach Bl. 2b gegen den betreffenden Verfasser Straf- ftimmungen des§ 200, Abs. 2 und 3 des Reichsstrafgesetzbuchs als die evangelische an der Wahl betheiligt hat." und beziehentlich bem Bl. 2b gestellten Antrage, die Entscheidung So weit das Resumé der Frankfurter Zeitung  ". Die barin Ein Jahr später würde Rechtsanwalt Freytag wohl kaum so ge- rücksichtlich des Kostenpunktes aber einerseits auf der Erwägung, mitgetheilten Ziffern sind beiläufig nicht forrekt. Jedenfalls ist daß die von Bl. 5-22 erwachsenen Kosten vom Privatangeklagten es eine Thatsache, daß die Zahl der sozialdemokratischen Stimmen

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Das Königliche Gerichtsamt im Bezirksgericht daselbst. Abtheilung für Straffachen.

L. S.

antrag gestellt.

Schrieben haben. N. b. V.

Bieler, Ass.

Gründe.