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ant- t mehr in die Zwangsjade des Gesetzes steden, sie würde zeitung" und im„ Boltsstaat", einstimmig fiab in der Verwerfung bestoweniger vom Gensdarm der Militärwache zur Arretirung deerin erstiden. Das einzige Gesetz, welches für fie exiftirt und der ungedeckten Banknoten, da darf dieses soziale Uebel nicht durch übergeben wurde. Im Allgemeinen lassen sich die Vorfälle auch vor der Kegelbahn durch die vernommenen Zengen schwer flären, iffem fie fich nicht zu entziehen vermag, ist das Gefes der Ver- ein neues Reichsgesetz neu befestigt werden. er- fung, der Fäulniß. Ein schwerer Schlag für die Bonapar- Man darf auf eine definitive Abschaffung des Uebels einst- was angesichts der Menschenmasse, die aus 1000-1500 tobenden and ten ist die Berurtheilung des becüdtigten Element Duver- weilen verzichten, wenn man nicht die Macht hat sie durchzusehen, Menschen bestand, und bei der Aufregung, welche herrschte, ganz ner bis zu zweijähriger Gefängnißstrafe, und zwar wegen gemeiner man muß dem Wachsthum des Uebels entgegentreten, wo und wie erklärlich ist. Ueber die Vorfälle in der Küche des Gasthauses, ern windelei. Duvernois war weinister unter dem Kaiserreich. weit man fann, aber wo das durch ein Gesez zu gefcheben hat, während der Kutscher Bodßas sich noch in derselben befand, erie viele Duvernois laufen aber frei herum und leben in dulci muß dem Gesetze der Charakter des einstweiligen, ber Charakter giebt die Beweisaufnahme, daß der Angeklagte Breyer der HauptEs empfiehlt sich in anführer war. Er drängte sich in die Küche, schimpfte ben eines Waffenstilstandes bewahrt bleiben. auf beiden Seiten des Rheins. dieser Beziehung nur ein Geses etwa in folgender Weise: Gensdarm, forderte die Freilassung des Arrestanten und drohte Die sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten haben folgen-§. 1. Den mit dem Rechte der Ausgabe unvollständig ge- mit seinem Stocke; auch der Angeklagte Hein unterstützte ihn in en Berbesserungsantrag" zu dem Lanosturmgesez eingebracht: bedter Noten versehenen Banken ist die Ausgabe der zur Zeit des seinem Ungeftüm durch Schimpfen und Drohungen. Was die Der Reichstag wolle beschließen, ben aus den Beschlüssen der Erlasses dieses Gesezes in ihrem Besize befindlichen Bantnoten, Borfälle in Hoch- Karschau anlangt, so steht es feft, daß die Angetlagten Tisch und Braemert bei dem Amts- Vorsteher Hein die Kommission hervorgegangenen Entwurf eines Gesezes über sowohl der eigenen als frember Banten, verboten.
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den Landsturm, als den Grundsäßen der allgemeinen und§. 2. Der Neichskanzler wird beauftragt, sofort die Summe Freilaffung des Bodßus unter der Drohung, daß, wenn ihrem gleichen Wehrpflicht zuwiderlaufend, abzulehnen und den und Art der im Besiße der Banken befindlichen Banknoten feft- Verlangen nicht entsprochen werden sollte, noch mehr Haufen im Reichskanzler zu beauftragen, dem Reichstag einen Gesezent zustellen, und den Austausch, resp. die Einlösung der in den Anrüden seien, forderten, während eine Menge aus 40 Röpfen wurf vorzulegen, welcher, durch Wehrbarmachung der ge Bankfaffen vorhandenen Noten anderer deutschen Banten zu ver- bestehend, braußen ftanden, welche lärmten und tobten. Ange fammten waffenfähigen Bevölkerung, die Volkswehr einführt mitteln. flagter Tisch war es auch, im Berein mit Weber, welche in Bound das Bolt in Waffen" zur Wahrheit macht. §. 3. Die Anfertigung neuer Banknoten ist bis zum Erlaß narth die Menschenmenge zum Zuge nach Hoch- Karschau zusam menbrachten. Weber hat außerdem denselben die improvisirte teje eines definitiven Bankgesezes untersagt. eru Am 25. b. M. wurde dem gewesenen verantwortlichen§. 4. Wer den Bestimmungen dieses Gesezes zuwider im Fahne vorangetragen. Bon den Angeklagteu Mollenhauer, Buttle ner tebakteur b. Bl., Preißer, das erstinftanzliche Erkenntniß über Besize der Banken befindliche Banknoten verausgabt oder dabei und Scheffter steht fest, daß sie sich in dem Menschenhaufen bebesler verschiedene Strafanträge, die zusammengefaßt worden waren, hilft oder sie pflichtwidrig geschehen läßt, wird wie ein Falschmünzer fanden, sich an der strafbaren Zusammenrottung betheiligten. Die fu- itgetheilt. Danach ist Preißer zu 8 Monaten Gefängniß ver- oder deffen Helfer bestraft. Staatsanwaltschaft, welche durch den Herrn Assessor Ohlshausen Demetheilt. Die vier Strafanträge find gestellt: einer vom Fürsten Ein solches Gesetz scheint in seinen nächsten Folgen noch hinter vertreten ist, modifijirt in Betreff der Vorfälle in Ponarth die im Biemard, zwei vom sächsischen Juftiz- Ministerium wegen Belei- dem Bundesraths: Gefeßentwurf zu stehen, denn es besteuert nicht Anklage, indem sic, nach dem Jabegriff der stattgehabten Berhandumigung der Bezirksgerichte zu Dresden , Leipzig und Zwickau , und einmal wie dieser die 113% Millionen mit der einprocentigen lung, nicht als erwiesen ansieht, daß der Angeklagte Kutscher Bodrafner vom preußischen Justiz Ministerium wegen Beleidigung des Steuer. Jadessen, da die Steuer auch nach dem Entwurfe des Bus fich an dem Aufruhr betheiligte. Dieser entspann sich erst nach eBreslauer Gerichtsamts. Der Prozeß Bismard allein brachte Bundesrathes erst vom Jahre 1876 an erhoben werden soll, so der Berhaftung desselben; er hatte mit dem Verbrechen nichts gerafereißer 4 Monate ein. Natürlich ist gegen das Erkenntniß sofort hat es mit dem Eclaß eines definitiven Gesezes gar noch nicht so mein. Jabem die Matlagebehörde die Freisprechung desselben von or inspruch erhoben. Auch die Staatsanwaltschaft beeilte fich, denn schreckliche Eile, ja die ca. 1 Million Thaler einprocentiger und dem Aufruhr beantragte, führte sie aus, daß sich dieser Angeklagte eine hon am 27. November wurde Preißern mitgetheilt, daß seitens bie vielleicht 2/2 Millionen Thaler 5 procentiger Steuern, Summa des gewaltsamen Widerstandes gegen den Geasoarm schuldig gees Staatsanwalts am 26. Novbr. ebenfalls Einspruch erhoben die 32 Millionen, fagen wir 4 Millionen Thaler, die das Reich macht habe und dafür gestraft werden müsse. Auch beantragte bie borden sei. Beiläufig sei bemerkt, daß die Staatsanwaltschaft vielleicht jährlich einnimmt, verschwinden so vollständig im Ver- Staatsanwaltschaft selbst, daß die Geschworenen die anderen Anurch denselben Mann vertreten ist, welcher den Parteigenoffen hältniß zu dem sozialen Nachtheil der Banknoten, daß wir ihrer geklagten von der Beschuldigung der Anklage, dem Gensdarm bei inus dem Leipziger Hochverrathsprozeß bekannt ist. vollständigen Aufhebung zu Liebe gern noch ein auch zwei Jahre bem Tumult Widerstand geleistet zu haben, freisprechen, fie dagegen schuldig befinden möchten, bei dem Tumulte den Gensdarm durch Apropos! Fürst Bismard hat, trop der verwundeten Hand, bis zur definitiven Regelung warten. Itenbermals einen Strafantrag gegen den" Boltsstaat" unterzeichnet, Wir sind also entschieden gegen den Bandesraths entwurf, wir Drohungen zu einer Handlung genöthigt zu haben. Bei Ostrowski zwar klagt Bismarck wegen einer Correspondenz aus Böhmen . find aber eben so entschieden gegen die Gründung einer Reichs- beantragte die Staatsanwaltschaft selbst, den erschwerenden Um bant, welche bie Antheilhaberschaft der jetzigen Theilhaber der ftand zu verneinen, bei Schwarz plaidirte sie für die Annahme mil-Angeklagt wegen des Verbrechens der Störung der öffent- deutschen Banten aufrecht erhält; indessen über das Capitel der bernder Umstände, wenn auch erschwerend gegen ihn spricht, daß henchen Ruhe standen die Parteigenossen A. Thomashed, 3. Reichsbaut sprechen wir später. Wir sind endlich auch dagegen, er ben einmal beendigten Tumult von Neuem begann, andrerseits berabacet und Fr. Bayer am 25. November vor dem Schwur- die einmal angeregte Sache im Sande verlaufen zu laffen. Wir aber zu feinen Gunsten zu erwägen sei, daß er, als er sein FahrBroericht in Brünn . Die drei Genannten sollen die öffentliche halten im Gegentheil den Eclaß eines interimistischen Gesetzes wert herrenlos auf der Straße stehen fand, in Aufregung verfezt wintube" baburch gestört haben, daß fie in einer am 2. Auguft d. 3. gegen das Wachsthum des Uebels, das nach Ueberwindung der wurde; auch bei Borgien, der keine hervorragende Thätigkeit ent surga Brünn stattgehabten Volteversammlung eine Resolution ein- Handelstrifis gewiß wieder eintritt, für nothwendig. Sollte aber wickelt und sich erst später hat mitreißen lassen, wurde für die bibrachten, in welcher die öfterreichische Regierung beschuldigt wurde, auch solch ein interimistisches Gesetz nicht beliebt werben, so find wir Annahme mildernder Umstände plaidirt. Bei Mandel und Tuvens mit dem Wohle des arbeitenden Bolles nicht Ernst zu meinen. Doch immer noch gegen ein Markten mit den Theilhabern der schinsky stellte die Staatsanwaltschaft den Geschworenen anheim, Solthomascheck und Brabacek wurden je zu drei Monaten verurtheilt, Notenbanken, dann mag eben der Krag ruhig so lange zu Waffer ob fie dieselben schuldig befinden wollen. Bei den des schweren DiBayer aber freigesprochen. Wenn Jemand kompetent ist, zu begehen, bis er bricht. anmartheilen, ob eine Regierung das Wohl des arbeitenden Voltes förbert oder nicht, so sind es die Arbeiter. Anstatt daher die un
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wabzufriedenen Arbeiter einzufertern, möge die österreichische Regierung
innieber den Beweis erbringen, daß es ihr Ernst ist mit der Förwierung des Wohles des arbeitenden Boltes. Aber freilich, da ischstehen die Ochsen am Berge. Und wie in Destreich, so ist es füanberwo auch!
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-In Glauchau sind die sämmtlichen Kandidaten des Boltszvereins bei der am 27. November stattgehabten Stadtverordneten umbahl mit großer Majorität gewählt worden.
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Der Bankgeset- Entwurf.
( Schluß.)
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Die Queduaner Revolte vor dem Schwurgericht.
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Strafe geahnbet zu werden, und so schloß der Vertreter der An
Aufruhrs in Hoch- Karschau Angeklagten Weber, Brämert und Tisch wollte fie unter feinen Umständen die Annahme mildernder Umstände gestatten, ihr Beginnen sei werth, mit der vollen gesetzlichen ( Fortsetzung.) flagebehörde sein Plaidoyer mit der Mahnung an die Geschworenen: Die Anklage bezichtigt wegen der Vorfälle in Ponarth den Urtheilen Sie Niemand zu Liebe, noch zu Leide, ich erwarte von Fahrhalter Schwarz, ben Arbeiter Breyer, den Maurerlehrling Ihnen Gerechtigkeit." Herrn Justizrath Ellendt war es vorbeHein, den Sackträger Mandel, den Schuhmachergesellen Tuschinsky, halten, die Angeklagten Schwarz, Breyer, Hein, Mandel, Tuden Kutscher Bodßus, Fuhrmann Borgien und Fuhrhalter Ostrowski, schinsky, Bodßus, Borgien, Ostrowski, Weber, Brämert und Tisch daß sie an einer öffentlichen Zusammenrottung Theil genommen zu vertheidigen. Er faßte das Ergebniß der stattgehabten Verhaben, bei welcher bem Gensdarm Zannader, der in der recht- handlung scharf und übersichtlich zusammen und, gestüßt auf die mäßigen Ausübung seines Amtes war, mit vereinten Kräften durch vielen Entlastungszeugen, welche im Allgemeinen nicht bestätigt, Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt Widerstand geleistet was Gensdarm Zannader ausgefagt, giebt er den Geschworenen wurde, und zwar mit dem Umstand, daß sie a) Rädelsführer zu bedenken, daß ein Beamter doch auch nur ein Mensch ist, der waren und b) dem Gensdarm Zannader, während derselbe sich sich irren kann, namentlich hier, wo er durch die Vorfälle in die in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes befand, Widerstand höchste Aufregung verfest wurde. Was den Angeklagten Schwarz Neben der allerzartesten Schonung der bestehenden Verhält- geleistet haben(§§ 113 und 115 des Reichsstrafgesetzes). Wegen betrifft, so ist es fraglich geworden, wie er sich bei dem Vorfall nisse, also wie wir zeigten der bestehenden Ausbeutung der Ge- der Vorfälle in Hoch Karschau bezichtigt die Antlage die Arbeiter verhalten, jebenfalls aber hatte er mit der Zusammenrottung der osammtheit durch die priviligirten Notenbanken, einer Schonung. Weber und Mollenbauer und die Brauerei- Arbeiter Brämert, Menschenmaffe nichts zu thun. Ec tam nach Ponarth , um nach die fich so weit erstreckt, daß den alten Banken nach§ 14 des Buttle, Scheffler und Tisch desselben Verbrechens und zwar mit seinem Kutscher zu fragen; daß sich eine soon durch die Arretirung ge Entwurfs sogar die Noten anderer deutschen Banken als Baar - dem Umstande, daß fie Rädelsführer waren und den Amtsvorsteher desselben aufgeregte Menschenmenge alsbalo versammelte, hat Schwarz borrath angerechnet werden*) alfo neben dieser Schonung der Hein durch Drohungen zur Vornahme einer Amtshandlung( Der wahrlich weder veranlaßt, noch gewollt. Für Breyer, der, wie es arti alten Verhältnisse sehen wir allerdings nicht nur eine schon aus- Freilaffung des Kutscher Bodßus) genöthigt haben(§§ 114 und die Beweisaufnahme ergeben, start angetrunken war, plaidirte die lib giebigere Befteuerung der neuen Noten, sondern auch eine direkte 115 des Reichsstrafgefeßes). Die Angeklagten sämmtlich erklären, Bertheidigung event. für die Annahme mildernder Umstände, ebenso Be Erschwerung neuer Notenemissionen.§. 1 des Gesezentwurfes nicht schuldig zu sein, wenn auch die lettere Kategorie der Ange- für Brämert und auch für die wegen der Hoch- Karschauer Vorfälle Men fagt:„ Die Befugniß zur Ausgabe von Banknoten tann nur durch flagten nicht leugnen tann, nach Hoch- Karschau gezogen zu sein, angeklagten Tumultuanten. Herr Juftgrath Ellendt wies die mein auf Antrag der betheiligten Landesregierung zu erlassendes um den Bobßus frei zu machen, so wollen sie mit diesem Ge- Geschworenen darauf hin, daß auch bei den Gebildeten die neue me Reichsgesetz erworben oder über den bei Erlaß des gegenwärtigen ftändnisse doch nur zugeben, sich des einfachen Aufruhre schuldig Kreisordnung( welche übrigens bei den ponarther Borfällen gar ard Gesezes zuläffigen Betrag der Notenausgabe hinaus erweitert wer- gemacht zu haben. Die Beweisaufnahme, welche sehr umfangreich teine Rolle gespielt hat, hier war lediglich die Gewohnheit ber ben." Es bebarf also außer dem Antrage der Landesregierung ist, stellt im Allgemeinen so viel fest, daß bei den Vorfällen in Leute gewöhnlichen Standes, fich renitent gegen die Polizei zu be b noch der Zustimmung des Bundesrathes und der Genehmigung Ponarth Niemand anders, als der Bodßus dem Genedarm Zan- nehmen, der Umstand, welcher den Aalaß zu der Scene gab) 3 des Reichstages, jener Körperschaft, welche troß des beschränkten nader Widerstand leistete. Durch das Zeugniß dieses Beamten, schwere Bedenken hervorgerufen hat. Die Art, solche zu Tage zu an Vereinsrechtes bei dem zunehmenden Verständniß des Boltes für der fast allein die Anklage in allen ihren wesentlichsten Punkten fördern, auf Abänderung der Mängel hinwirten, wird von den ere feine Intereffen immer mehr und mehr Bollsmänner enthalten fügt, wird aber auch dargethan, daß die vorher genannten Ange. Ungebildeten, welche bekanntlich an alten Einrichtungen hängen, in und wird(?). Ferner wird durch Beschränkung der Banknoten auf Sum- tlagten theils durch Bedrohungen, wie durch die Rufe:" Haut ihrer Weise geübt und daraus sind auch die bebauerlichen BorDi men von mindestens 100 Mart( 33% Thaler) der Verbreitung ibn!"," Hängt ihn auf!", ihn zu der Amtshandlung, den Kutscher gänge, welche dieser Criminal- Prozeß behandelt, herzuleiten, und is derselben in den Kreisen der Kleinen Leute entgegengewirkt. Da Bobßus freizulaffen, genöthigt haben. Was den Schwarz anlangt, es ist wohl zu bedenken, daß thatsächlich nicht durch allgemeine also der gegenwärtige Gefezentwurf wirklich einige Verbesserung so beschuldigen ihn mehrere Zeugen, daß er mit Ungeftüm zunächst Belehrungen auf die veränderte Gesetzgebung hingewirkt wurde, Lent der bestehenden Zustände in Aussicht stellt, so fragt es sich, ob er in das Gasthaus fam und unter Schimpfreden nach seinem Kutscher Damit es nicht zu solchen Thaten tomme. Den Leuten, wie fie gdom Standpunkte unserer Partei aus annehmbar ist. Darauf ant- fragte, als derselbe bereits nach Hoch- Karschau abgeführt worden hier auf der Anklagebant stehen, können sie nicht so hoch angewar; dann begab er sich auf die Regelbahn, woselbst der Gensdarm rechnet werden. Nach mehrstündiger Berathung gaben die Geun worten wir mit einem entschiedenen„ Nein".
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Die Ueberzeugung, daß das Recht zur Ausgabe ungebedter weilte. Daß er, wie die Anflage von ihm behauptet, die ver- schworenen ihre Berdicte dahin ab, daß sie allen Angeklagten, Banknoten ein Gefchent an Privatleute auf Kosten der Gesammt- schloffene Thüte gewaltsam aufgerissen, wird durch die Beweisauf welche schuldig befunden wurden, und wo es gefeßlich zulässig ist, bi heit, also ein foziales Unrecht ist, und die fernere Ueberzeugung, nahme nicht dargethan. Dies soll nach einer Zeugenaussage An- mildernde Umstände zubilligten. Die Angeklagten Schwarz, Wangte baß ein soziales Unrecht durch die Länge der Zeit nie geheiligt geklagter Mandel gethan haben. Auf der Regelbahn soll Schwarz, bel, Tuschinsky, Borgien und Ostrowski wurden nicht schuldig er wa wird, biefe Ueberzeugung lebt heute nicht nur in der sozialdemo- so bekandet der Gensdarm Zannacker, während draußen hunderte Klärt, ebenso Bodßus wegen des Aufruhrs, dagegen schuldig des netratifchen Partei, sondern sie hat bereits alle Schichten der Be- von Menschen standen, welche Hurrah schrien, pfiffen und mit gewaltsamen Widerstandes gegen den Gensbarm; Breyer, Hein, au dölkerung, die überhaupt denken, durchbrungen. Auch die Gegner Steinen warfen, unter Beleidigungen und Drohungen die Frei Tisch, Brämert und Weber wurden des schweren, Mollenhauer, be der Sozialdemokratie vertheidigen die gegenwärtigen Produktions- laffung seines Ratschers verlangt haben. Andere Zeugen, die sich Buttte und Scheffler des einfachen Aufruhre schuldig erkannt. Der ital Bustände nicht mit dem hiftorischen Recht derselben, fie fühlen auch auf der Kegelbahn befanden, haben allerdings gehört, daß Gerichtshof erkannte dem Berdicte gemäß, indem der Hr. Präsident yo wohl, wie wenig dieses ben bestehenden unleugbaren Uebelständen Schwarz nach seinem Kutscher fragte, daß er jedoch gedroht und es aussprach, daß sich der genannte Aufruhr als ein Erceß chater ber jebigen Produktionsweise gegenüber zu bedeuten hat, nein, fie beleidigt hat, darüber wissen sie nichts zu betanden. Angeklagter ratterifirt, wie solcher öfters sich ereignet, gegen Breyer auf 2 Jahre ale fuchen sie durch die Behauptung zu vertheidigen, daß die sozial- Ostrowski soll nach der Bekundung des Gensdarm unter der Gefängniß und 3 Jahre Eprverlust, Hein auf 1 Jahr 6 Monate Auch Menge vor der Kegelbahn gestanden, Hurrah gerufen und vom Gefängniß und 2 Jahre Ehrverlust, gegen Bobßus wegen feines demokratischen Besserungsvorschläge unausführbar seien.
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35 praktisch ist das historische Recht von jeder herrschenden Partei in Aushängen gesprochen haben. Die Beweisaufnahme ergiebt, daß, ungebührlichen Betragens, ber Harinädigkeit des geleisteten Wider Ber den letzten Jahrzehnten so vielfach mißachtet worden, daß es ein als der Geasvarm den Ostrowski dem wachehaltenden Unterof- ftandes, sowie der Frechheit, indem er es wagte, dem Gensvarm Hohn wäre, befiehendes unleugbares Unrecht mit seinem hiftorischen fizier zur Arretirung übergab, er diesem sagte:„ nehmen Sie ihn ins Gesicht zu schlagen, auf 1 Jahr Gefängniß, Tisch auf 2 Jahre be Rechte zu vertheidigen. In solchen Zeiten und in einer solchen mit, er hat Hurrah gerufen"; daß er die Drohung ausgestoßen, 6 Monate und 3 Jahre Ehrverlust, Brämert auf 2 Jahre Geird Sache, wo Männer der verschiedensten Parteien in den verschie- wie Zeuge heute bekundete, davon sagte er bem Unteroffizier da- fängniß und 3 Jahre Ehrverlust und Weber auf 1 Jahr 6 MoDer densten Parteiorganen, in der Kreuzzeitung, in der„ Bolts- mals nichts. Eine Zengin, Frau Schmelz, bekundete über Ostrowski, nate Gefängniß und 2 Jahre Ebroerlust, endlich gegen Mollenwelcher gekommen war, um sie in seiner Droschte von Ponarth hauer, Buttke und Scheffler auf je 6 Monate Gefängniß. Die
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*) Die Bank A legt 100,000 Thaler in Noten der Bank B in abzuholen, daß er, während der tumultuarischen Borfälle vor der freigesprochenen Angeklagten wurden sofort aus ihrer Haft, in der arte ihren Geldschrant als Unterlage für 300,000 ihrer eigenen Banknoten, Kegelbahn, ruhig an ihrem Tische gestanden, dann sich auf einen fie fich feit dem Vorfalle befinden, entlassen und der Antrag des don denen sie der Bank B 100,000 giebt, bie übrigen zu anderen Ge- Augenblick von demselben fortbegeben habe. Sie sah denselben, Bertheidigers, den verurtheilten Angeklagten etwas von der Strafe, schäften verwendet. Die Bant B legt die erhaltenen 100,000 Thaler in Roten der Bank A in den Gelbschrank und giebt bafür 300,000 Thaler vom Haufen entfernt, stehen und in demselben Augenblicke auch, als durch die Untersuchungshaft verbüßt, anzunehmen, zurüdgeeigenen Noten aus. Die beiden Banten zusammen haben 200,000 daß er arretirt ward. Ein Bursche Maimud befundete, er habe wiefen. ihrer Banknoten im Geldschranke liegen als Baarvorrath zur Einlösung neben dem Ostrowski geftanden, welcher nicht Hurrah geschrien,
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Don 400,000 Thlr. eben solcher ausgegebenen Noten. Ist das Sicherheit"? auch nicht die Drohung vom Aufhängen ausgesprochen, nichts
( Forts. folgt.)