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Nr. 106. 17. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Parlamentarisches.

Gine Niederlage des Holzindustriellen- Verbands

Mittwoch, 9. Mai 1900.

Rechtsverhältnisse der städtischen Beamten. Die Stadt­verordneten- Bersammlung hatte feiner Zeit einen Ausschuß eingesetzt Die Wahlprüfungs- Kommission des Reichstags verhandelte stellt der Ausgang des Prozesses dar, den 5 Maschinenarbeiter gegen Ortsstatuten bezüglich der Hinterblieben- Bersorgung der Kommunal­zur Vorberatung der vom Magistrat vorgelegten Entwürfe von drei in ihrer Sigung am Dienstagvormittag über die Wahl des Ab- den Fräsereibefizer Dahinter beim Gewerbegericht an beamten und sonstigen Angestellten der Stadt Berlin  . Dieser Aus­geordneten Place( Calbe  - Aschersleben  ). Herr Place ist mit einer gestrengt hatten. Es handelte sich zunächst um die Anwendbarkeit absoluten Mehrheit von 643 Stimmen gegen unfren Genossen Albert des§ 275 des Bürgerlichen Gesetzbuchs   in allgemeinen, und in schuß hat die Durchberatung der Entwürfe in erster Lesung beendet. Schmidt gewählt worden. Gegen die Wahl ist rechtzeitig ein Protest zweiter Linie um die Frage, wo die eventuelle Anwendbarkeit in den Entwurf bezüglich der Anstellung der Kommunalbeamten principiell neuer eingegangen, der Hauptsächlich rügt, daß Wähler zu Unrecht nicht in des genannten Paragraphen aufhört. Die Kläger  , von denen einer wurde jedoch folgender die Wählerlisten aufgenommen und für Schmidt abgegebene Zettel im Lauf des Prozesses ausschied, sind am 26. Februar im erhalten, wenn ihnen nach 10 jähriger ununterbrochener Dienstzeit § 3a eingefügt: die auf Kündigung angestellten Beamten für ungültig erklärt wurden, obwohl der Name Place gestrichen und Anschluß an den Tischlerstreit ausgesperrt worden. Der Schmidt deutlich darauf geschrieben oder mit einem Stempel auf- Beklagte sprach dabei von Ausseßen". Am 3. März verlangten sie gekündigt ist, Bension und Reliftenversorgung, auch wenn sie nicht gedruckt war. Die Nachprüfung der Akten ergab, daß 94 auf Arbeit und kündigten. Sie wurden aber auch in den nächsten vier­Schmidt lautende Zettel zu Unrecht tassiert worden sind, zehn Tagen nicht beschäftigt. In denjenigen Fällen jedoch, in denen nach dem Ermessen des Durch die Klage erhoben die Leute Magistrats der Beamte durch sein Verhalten die Kündigung vers wodurch die Majorität Blades nicht erschüttert wird. nunmehr Anspruch auf den Lohn für drei Wochen. Sie gingen schuldet hat, kann ihm durch Beschluß des Magistrats- Kollegiums Da auch die sonstigen Protestpunkte, deren Richtigkeit angenommen, davon aus, daß sie nicht verpflichtet gewesen wären, die Arbeit die Gewährung der Benfion ganz oder teilweise versagt werden. nicht geeignet sind, die Majorität umzustoßen, so tam die Kommission vom 26. Februar bis zum 3. März auszusehen, und daß Dahinter zu dem Beschluß, die Wahl des Abg. Blade für gültig zu erklären, fie während der vom 3. März ab laufenden Kündigungsfrist durch eine andre Anstellung im Reichs, Staats- oder Gemeinde­Die Pension fällt fort oder ruht insoweit, als der Pensionierte die Akten aber der preußischen Regierung zur Kenntnisnahme zu ebenfalls hätte beschäftigen müssen. überweisen. Es sollen im Wahlkreise nämlich der Verbreitung social­unzulässige Schwierigkeiten bereitet und die Verbreiter ohne ge­Demokratischer Flugblätter von seiten einzelner Polizei Organe nügenden Anlaß fistiert worden sein.

Budgetkommission.

dienstunfähig sind.

finden.

zusenden:

Tokales.

Die Parteien, die seit dem Ende der Aussperrung wieder dienst ein Einkommen oder eine Pension erreicht, welche mit Zu­3 urüd bei den mehr als sechsstündigen Verhandlungen, welche sich meindebeamten wurde angenommen. friedlich miteinander arbeiten, traten vollständig rechnung der ersten Pension sein früheres Einkommen übersteigt. Auch der Entwurf für die Hinterbliebenen- Versorgung der Ges auf drei Sigungen der vollvesezten Kammer IV verteilten. Der Die erste Lesung des Ortsstatuts für die Hinterbliebenen Berliner   Gewerkschaftssekretär Alwin Körst en vertrat die Kläger  ; Versorgung der sonstigen Angestellten wird in nächster Woche statt. der Holzindustriellen Verband aber hatte die Sache des Da die Subkommission ihre Arbeiten noch nicht beendet hat, Herri Dahinter zu der seinen gemacht und dem Beklagten in der twird am Dienstag in die Beratung der Bassermannschen Verion des Fabrikanten Platen einen eifrigen Vertreter bestellt. Anträge eingetreten. Nach längerer Beratung wird der höhere Der Unternehmerverband war sozusagen der eigentliche Beklagte. 3011 auf ausländische Schaumweine sowie eine Resolution Herr Platen bestritt jede Verpflichtung des Unternehmers. angenommen, durch welche die Einbringung eines Gesetzes betr. die Hier wäre der§ 275 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anwendbar, wo- Am 20. Mai erscheint die nächste Lokalliste. Die Mit Besteuerung inländischen Schaumweins von den ver- nach der Schuldner von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, glieder der Lokalfommission Berlins  , besonders aber die der Um­bündeten Regierungen gefordert wird. Gegen die Besteue- soweit die Leistung infolge eines nach der Entstehung des Schuld- gegend, werden dringend ersucht. Aenderungen resp. Neu- Auf­rung der Branntweine 2c. polenifiert Abg. Be bel, weil die verhältnisses eintretenden Um stands, den er nicht zu vernahmen bis spätestens den 15. Mai an die Unterzeichneten ein­felbe gegen das Princip des Schutzes der schwachen Schultern vertreten hat, unmöglich wird. Infolge des Tischlerstreits stoße. Ihm widersprechen die Abgg. Hasse und Paasche mit der Be- hätten die Fräsereibefizer für ihre Lente teine Beschäftigung gehabt. merkung, daß die ausländischen Spirituosen, wie schon die Wenn der Beklagte hätte weiter arbeiten lassen, dann hätte er seine Quantität der Einfuhr beweise, von der ärmeren Bevölkerung nicht ver- Unkosten nicht decken können. Der Beklagte sei also nicht im stande braucht werden. Gegen die Abgabe äußert sich auch Abg. Richter und gewesen, das zu leisten", wozu ihn der Arbeitsvertrag verpflichtete. mit gewissen Vorbehalten Abg. Frese. Die Abstimmung ergab die a er mun den Tischlerstreit nicht zu vertreten" habe, so müsse ihm Annahme der bezüglich der höheren Verzollung des Branntweins er Schutz des§ 275 zugebilligt werden. vorliegenden Anträge. Ein Antrag des Abg. Frese, Rum und Alwin Körst en schilderte gegenüber dieser harmlosen Dar­Arrat in Fässern von der höheren Besteuerung freizulassen, wurde stellung die wirklichen Vorgänge und hob hervor, daß die Fräserei­abgelehnt. Die Beratung ging hierauf zu dem Antrag Klindowström, befizer freiwillig ihre Lente ausgesperrt hätten, um die beim In städtischer Waisenpflege höherer Zoll auf Bier aller Art, auch Meth  , über. Diesem Antrag Streit beteiligten Tischlermeister zu unterstützen, nicht aber, weil befanden sich am 1. April 1899( bezwv. 1. April 1898) 3140 wurde auch von seiten einiger Centrumsmitglieder widersprochen, Arbeitsmangel vorgelegen habe. Im Gegenteil wäre die Nachfrage( 3075) Knaben, 2497( 2456) Mädchen, zusammen 5637( 5531) Kinder. insbesondere wurde von verschiedenen Seiten die Charakterisierung nach Fräserei- Arbeit sehr start gewesen, da die Tischler in vielen Darunter waren 4997( 4966) Waisenkinder im engeren Sinne, d. h. der Zollerhöhung als Schutzzoll bemängelt, weil darin ein Alt Wertstätten gearbeitet hätten. Speciell Herr Dahinter hätte weiter verwaiste, verlassene oder sonstwie obdachlose, ferner 510( 459) 3wangs der Jlloyalität gegen Oestreich Ungarn   liege. produzieren fönnen; ihm wären für die Zeit des Tischlerstreiks etwa erziehungskinder, 114( 97) andre verwahrloste Stinder, 16( 9) erwerbs Nachdem von verschiedenen Seiten hervorgehoben worden, daß die 50 Runden erhalten geblieben. Die Produktion bei Dahinter sei unfähige ehemalige 3öglinge der Waisenverwaltung. Die Kinder heutige Abstimmung nur eine vorläufige sei, ergab sich die Annahme in der Woche vor der Aussperrung, das heißt während der ersten waren nur zum kleinsten Teil in den städtischen oder aushilfsweise des Antrags mit is gegen 9 Stimmen. Die Erhöhung des Zolls Woche des Tischlerstreits, eine größere gewesen, als in andern Waisenhäusern und Erziehungsanstalten, zum größten auf Schwefeläther   gelangte gleichfalls zur Annahmic. in einer noch früheren streitlosen Woche. Körsten las eine in hiesigen und auswärtigen Familien untergebracht. Mittwoch soll nach dem noch ausstehenden Nachtrags- Etat der entsprechende Aufstellung der Kläger   vor. Schluß der ersten Lesung bezüglich der Frage der Kompensations­geschäfte und des Schlußparagraphen der Flottenvorlage in der Müller- Fuldaschen Fassung stattfinden.

Unfallversicherungs- Kommiffion.

Herr Platen blieb trotz alledem dabei, daß der Tischlerstreit die Schließung der Holzbearbeitungsfabriken direkt verschuldet habe. Ein Zeuge Schorstädt bekundete, daß die Kläger gegen das Aussezzen zunächst nicht protestiert hätten.

Ueber die Arbeitsverhältnisse während des Tischlerstreits wurden im letzten Termin drei Zeugen vernommen. Werne ter Steinke, der im Betriebe scines Waters thätig ist,

alt

Für Berlin   an den Obmann Carl Schola. Wrangelstr. 110, für Niederbarnim an Paul Kette, Friedrichsfelde  , Mar­garethenstr. 29, für Teltow Beeskow an. Quitt, Nigdorf, Sobrechtstraße 82, IV, für Potsdam   Osthavelland E. Rieger, Spandau  , Moltkesir. 3, für Oberbarnim an R. Salomon, Wriezen   a. O.- Spätere Einsendungen werden nicht veröffentlicht.

Die

die städtische Waisenpflege aufgenommen wurden 1117 Jahre 1898/99( bezw. im Borjahre 1897/98) 2398 ( 2439) Kinder. Die meisten davon kamen, bevor sie in Anstalten oder Familien gegeben wurden, erst in das städtische Waisen­Anstalts- oder für depot und blieben hier bis zur Entscheidung darüber, ob sie für Familienerziehung geeigneter feien. Gründe der Aufnahme in die Waisenpflege waren die In der Sizung am Dienstag wurde mit der Beratung des Entwurfs betreffend die Unfallfürsorge für Gefangene begonnen. er mit sieben Gesellen weiter gearbeitet hatte; fie mußten, weil Herr 520( 571), in haft bei 106( 157), außerhalb Berlins   bei 70( 63), ekundete, daß folgenden: Die Eltern waren tot bei 302( 346) Sindern, frank bei Der Grundgedanke dieses Gesetzes, den bei der Arbeit verunglückten Dahinter den Betrieb einstellte, in der Streifzeit die Maschinen- unbekannt abwesend bei 484( 523), die Mutter war im Dienst Gefangenen ähnlich wie den andern Arbeitern eine Rente zu sichern, arbeit wo anders machen zu laffen. Für 15 M. ungefähr holten bei 242( 197), obdachlos waren 93( 84) Kinder, das Erziehungs fand bei allen Parteien volle Zustimmung. Ebenso war man sich sie von D. wieder ab, weil sie sie nicht gefräst befamen. einig darüber, daß der vorliegende Entwurf in vielen Beziehungen Böttcher arbeitete mit zehn andren in einem Betriebe, wo für Verwahrlosung wurden aufgenommen 71( 58), Findlinge waren Zeuge recht war den Eltern gerichtlich entzogen bei 128( 134), wegen nicht das erreiche, was notwendig erscheine, jedoch stellte sich die Dahinter zur kritischen Zeit für 30-40 M. Fräse- Arbeit bereit stand, 22( 29) Stinder. Nur Armut der Eltern war 360( 277) mal bürgerliche Mehrheit der Kommission auf den Standpunkt, daß bei ohne daß sie abgeholt wurde. Der Zeuge Katsch bekundete der Grund der Aufnahme. Die Kinder famen aus zusammen diesem ersten Schritt auf ein ganz neues Gebiet, das bis jetzt von ähnliches vom Betriebe feines Vaters. Dahinter hätte i 1803( 1709) Familien; mehrfach der Gesetzgebung keines andern Landes in Angriff genommen gleich ist, die größte Vorsicht beobachtet werden müsse und deshalb von Hamann von der Firma Schwieters sagte aus: Wir haben weiteren Verbesserungen im allgemeinen Abstand zu nehmen sei. in der Streifzeit, wo bei uns gearbeitet wurde, darunter ge Aus diesem Grunde lagen erhebliche Abänderungsanträge nur von litten, daß Beklagter nicht arbeiten ließ. Dahinter erhielt feiten der Socialdemokraten vor. monatlich 150 bis 180 M. von uns. Arbeit für Schwieters hat sogar beim Beklagten gelegen.

Nach dem Entwurf soll die Entschädigung ausgeschlossen sein nicht mir bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Unfalls, sondern auch dann, wenn der Verletzte sich den Unfall bei Begehung einer straf baren Handlung oder durch ein Verhalten zugezogen hat, welches als eine grobe Verlegung der Haus ordnung erscheint". Die Socialdemokraten beantragten, die gesperrten Worte zu streichen. Sie befürchten, es könnten in die Hausordnung alle möglichen und unmöglichen Bestimmungen hinein­gebracht werden, so daß schließlich bei jedem Unfall eine findige Gefängnisverwaltung herausfinden könnte, der Unfall sei durch eine grobe Verlegung der Hausordnung herbeigeführt und deshalb nicht entschädigungspflichtig. In der Debatte wurde von verschiedenen Rednern zugegeben, daß die Bestimmung des Entwurfs nicht ganz unbedenklich sei. Trotzdem wurde der socialdemokratische Antrag abgelehnt, da die Regierung erklärte, daß eine irgendwie erhebliche Aenderung des Entwurfs das Zustandekommen des Gesetzes ver­

eiteln würde.

zehn Büffetts für diesen hobeln tönnen.

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mehrfach tamen bis 6 Kinder holt aufgenommen, manche zum 3. und 4., einzelne zum 5. und Zeuge aus ein und derselben Familie. Biele wurden bereits wieder 6. Mal. Ein besonderes Interesse beanspruchen die Säuglinge. 3m 1. Lebensjahr standen 684( im Vorjahr 633) Kinder, also weit über ein Viertel aller nen oder wieder aufgenommenen. Für fie besteht im Waisendepot eine befondre Säuglingsstation, aber die Körst en faßte am Schluß der Verhandlungen noch einmal Erfolge der Säuglingspflege sind hier sehr ungünstig. Die Sterb alles zusammen und bestritt das angebliche Einverständnis mit dem lichkeit ist stets sehr hoch, und im letzten Jahr war sie von Aussetzen sowie die Anwendbarkeit des§ 275. Noch eine ganze einer geradezu entsetzlichen Höhe. 1898/99 starben auf der Station Reihe von Kunden könnten die Aussagen der Zeugen be 65 Säuglinge( im Vorjahr 23). Der letzte Jahresbericht der kräftigen. Thatsächlich hätten sich die Fräsereibefizer durch städtischen Waisenverwaltung widmet diesem Umstand eine ausführlichere die Aussperrung 1111r mit den Tischlermeisteru solidarisch Betrachtung als sonst. Von den 65 auf der Station gestorbenen Säuglingen erklärt. Nur bei einem Viertel der Kunden des Herrn Dahinter jei gingen 60 an Lebensschwäche zu Grunde. Das sei nur zu gestreift worden. Und wenn er wirklich nicht genügend Arbeit für erklären, jagt der Bericht, aus dem ungewöhnlich großen alle seine Arbeiter gehabt hätte, dann hätte er doch mir einen oder Zugang an überaus elenden, ich wächliche it, höchstens zwei feiern laffen dürfen. Uebrigens habe Beklagter bei ir anten Säuglingen, die für eine Strantenheilanstalts. dem Beschluß, zu sperren, selber mitgewirkt. Er selbst habe sich am Pflege nicht mehr geeiguet waren, andrerseits auch nicht in Pflege Weiterproduzieren gchiudert. Aber ganz abgesehen von alledem gegeben werden fonnten". 8wei Säuglinge wurden sterbend in die wäre§ 275 überhaupt nicht bei Streits und Aussperrungen anzu- Anstalt gebracht, ein dritter wurde tot eingeliefert! Einen tief­wenden, sondern nur bei elementaren Ereignissen, die die Er- traurigen Einblick in das Elend der durch Verwaijung, füllung der vertraglichen Leistungen unmöglich machen. Die Stonse Verarmung oder Verwahrlosung der städtischen quenz der hier versuchten Anwendung des§ 275 wäre, daß die waisenpflege gufallenden sinder gewährt auch die Die Höhe der Rente wird im allgemeinen nach denselben Grund Arbeiter alle Verträge durchbrechen könnten, wenn ihre Organisationen lange Liste der zum Teil sehr schweren Strankheiten und Gebrechen, fäßen geregelt, wie in der gewerblichen Unfallversicherung, jedoch den Streit beschlössen. wird die Neute eines Gefangenen dadurch erheblich geringer als die die bei der im Depot vorgenommenen ärztlichen Untersuchung fest Der Gerichtshof verurteilte einstimmig den Beklagten, gestellt wurden. Obenan stand, wie immer, die englische Krankheit", eines freien Arbeiters, weil niemals der wirkliche Verdienst des jedem Kläger eine Entschädigung für die 14 Tage der in diesmal mit 108 Fällen. Verletzten, sondern stets der ortsübliche Tagelohn gewöhnlicher bigungsfrist zu zahlen. Gewerberichter Dr. Gerth führte Tagelöhner zu Grunde gelegt wird. Neberdies darf nach dem Ent- aus:§ 275 fei hier nicht anwendbar, weil nach der wurf der höchste Betrag der Vollrente 300 M2. niemals überschreiten. Beweiserhebung die Möglichkeit vorgelegen habe, die Kläger zu Fräulein Kirschner dem Staiser Franz Joseph   einige Begrüßungspoefic. Wie uns mitgeteilt wird, hat nicht nur Die Socialdemokraten beantragten, diese letzte Beschränkung zu beschäftigen, wenn auch in geringerem Umfange. Für die Woche Begrüßungsworte gewidmet, sondern auch Fräulein Lotte Jacoby streichen. Die Rente sei schon so gering, daß eine solche Begrenzung vor dem 8. März könne den lägern eine Entschädigung nicht zu ist als Sprecherin aufgetreten, sich dabei eng an die Wildenbruchschen ganz und gar unnötig erscheine. Auch dieser Antrag wurde abgebilligt werden, denn bis dahin seien sie nach Annahme des Ge- Reime anschließend. Die Beteiligung des Fräulein Jacoby resultiert gelehnt. richts mit dem Aussehen einverstanden gewesen. An diesem Tage übrigens so erzählt man sich nicht aus der Initiative des Die Entschädigung der Hinterbliebenen soll fortfallen, wenn hätten sie dagegen ausdrücklich Beschäftigung verlangt und sie hätten Herrn Papa, sondern soll dem Wunsche eines sehr hohen Herrn ent Thatsachen vorliegen, aus welchen zu schließen ist, daß der Getötete bemzufolge wegen der nicht ausgeschlossenen gesetzlichen Kündigungs- sprechen, der auf die Frage welche Persönlichkeiten als Trägerimen auf freiem Fuß zum Unterhalt seiner Angehörigen nichts beigetragen frist mindestens in den folgenden 14 Tagen beschäftigt werden der Blumen geeignet erscheinen möchten geantwortet haben soll: hätte. Auch diese Bestimmung wollten die Socialdemokraten gestrichen müssen. Die Töchter des Oberbürgermeisters, des Stadtverord haben, da es doch unmöglich sei, mit irgend einer Bestimmtheit Die Entscheidung läßt erkennen, daߧ 275 für anwendbar er- neten Borstehers und dann vielleicht, wenn der Stadtv. Jacoby zu sagen, ob der Verunglückte nicht doch seiner Pflicht gegen seine flärt worden wäre, wenn Dahinter wirklich infolge des Tischlerstreits eine Tochter hat, auch diese. So trat das Fräulein in Vertretung Familie nachgekommen wäre. Ueberdies stände ja auch einer Familie feine Arbeit gehabt hätte. Weiter kommt als Anschauung des der in Herrn Jacoby verkörperten Fraktion der Großen Linken das Recht zu, einen pflichtvergessenen Familienvater zur Unter- Gerichtshofs zum Ausdruck, daß schon die beschränkte Möglichkeit, die vor den Kaiser von Cestreich und fügte zu den Wildenbruch'schen stüßung der Familie zu zwingen. Die Bestimmung wurde aber trotz Arbeiter zu beschäftigen, die Anwendung des§ 275 ausschließe. Verfen noch folgende Reime, die sich ebenfalls des lebhaftesten Bei­dieses Einspruchs von der Kommission aufrecht erhalten. falls des Gaftes erfreuten. Bedauerlicherweise, aber in begreiflicher Kommunales. Schüchternheit reichte die Stimme von Fräulein Lotte nicht weit genug, um von den Berichterstattern gehört zu werden. Wir freuen uns, diefem Mangel abhelfen zu können, indem wir das kleine Poem veröffentlichen. Zu diesen hohen Thoren ohne Arg Bewilligt find zwar wird es nicht ganz reichen, Zunächst mal fünfzigtausend Mart.

Die Entschädigungen auf Grund des neuen Gesetzes müssen vor der Entlassung des Gefangenen aus dem Gefängnis beantragt

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"

Dies, hoher Herr, sei Dir ein Huldigungszeichen. Begeistert stimmten dafür Jud' und Christen.

werden. Die Socialdemokraten verlangten, daß die Frist des Antrags Der Ausschuß der Stadtverordneten- Versammlung zur Vor­bis auf drei Monate nach der Entlassung verlängert werde. Sie beratung der Anträge, betreffend eine Erhöhung der Alterszulagen wünschten, daß der Gefangene unter allen Umständen die Möglichkeit der Gemeindelehrer und der wissenschaftlichen Lehrerinnen hat habe, in der Freiheit sich eventuell über die ihm zustehenden Rechte heute( Dienstagabend) unter Vorfig des Stadtv. Gerstenberg und in zu unterrichten, um dann die nötigen Schritte zur Erlangung seiner Anwesenheit des Stadschulrats Bertram seine dritte Sigung ab­Entschädigung zu thun. Dies wäre aber unmöglich nach dem Wort- gehalten und unter Abänderung der gestellten Abänderungsanträge aut des Entwurfs. Von der Regierung wurde betont, daß eine die Beschlüsse der ersten Lesung lediglich aufrecht erhalten. Danach Untersuchung der auf den Unfall bezüglichen Thatsachen nur empfiehlt der Ausschuß der Versammlung nach dem 10 lange möglich sei, als der Gefangene sich in Gefängnis trag Caffel und Genossen, den Magistrat zu ersuchen, eine aufhalte. Sei einmal der angeblich Verunglückte wieder in Erhöhung der Alterszulagen der Lehrer an den Gemeinde­der Freiheit und damit der Behörde vollständig aus den schulen derart zu bewirken, daß nach 17 Dienstjahren 1300 M., Angen, so fönne man nicht mehr wissen, ob die nun nachträglich nach 20:= 1500 M., nach 23= 1700., nach 26 2000 M., nach behauptete Erwerbsunfähigkeit wirklich die Folge eines im Gefängnis 29 2200 9. und nach 31 Dienstjahren 2400 W. gewährt werden. deshalb nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen bezüglich Ar erlittenen Unfalls ſei. Auch seine de bit one nicht ausgeschloffen, Verner hat der Ausschuß beſchloſſen, en 2000 Augen ginger sub beits seit und Subspanien sem Berſonal gegenüber zu era

Ans

Das Fehlende? Papa allein wird's zahlen, Wenn Gegner wieder sind die bösen Socialisten.

Papa tann's leicht, dank seiner Filialen.

Von der Großen Berliner  " wird jezt berichtet, daß sie

daß noch nachträglich ein vollständiges Komplott zur Erlangung Genossen, den Magistrat zu ersuchen, den Alterszulagen der wissen- füllen, weil es ihr an Arbeitsfräften fehlt. Schon seit einer unberechtigten Entschädigung von den früheren Gefangenen schaftlichen Lehrerinnen noch eine Stufe einzufügen, so daß diefelben vielen Monaten wird, wie es heißt, der Sollbestand an Schaffnern geschmiedet werde. Aus diesem Grunde wurde schließlich der social- nach 24 jähriger Dienstzeit 1300 M. Alterszulage erhalten. Der und Kutschern nicht mehr erreicht, und da cine genügende Zahl von demokratische Antrag abgelehnt. Antrag, daß die Erhöhung der Alterszulagen möglichst bereits vom Reservebeamten nicht vorhanden ist, so ist die Betriebs­1. April 1900 ab gegeben werden sollen, hat der Ausschuß fallen verivaltung auch nicht in der Lage, ihre dem Personal gegenüber gelaffen. übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Jeder Schaffuer und

Nächste Sigung Mittwoch.