tent,
len
Mittwoch, Freitag, Sonntag.
Bestellungen nehmen an alle
Bostanstalten u. Buchhandillen lungen des In- u.Auslandes.
nten
ar, hal
8. W. Corner Third and
coates str. Philadelphia.
bel.
ber
70
Monats- Abonnements werden bei allen deutschen Postanstalten auf den 2ten u. 3ten Monat und auf den 3ten Monat besonders an genommen; im gr. Sachsen u. Hrzgth. Sachs.- Altenburg auch auf den 1ten Monat des Quartals à 54.
Inferate, die Abhaltung von Partei-, Bereins- und Volksversammlungen, sowie die Filial- Expeditionen und sonstige Partei- Angelegenheiten betreffend, werden mit 10 f.,- Privat- und Bergnügungs
Nr. 126.
Ser
thme
Anzeigen mit 25 Pf. die dreigespaltene Petit- Beile berechnet.
Sonntag, 31. Oktober.
1875.
auf Abonnements auf den ,, Volksstaat" sowie jebe später vorzunehmende Aenderung beffelben der höheren liege. Hiernach würde im beſtimmten Falle das Ziel der LebensVerwaltungsbehörde in doppelter Ausfertigung einzureichen ist. bauer eines verunglüdten 33 jährigen Mannes auf das 65. Lebecstz für den Monat November zu 55 Pfennigen werden bei allen Zu was, frage ich, braucht die höhere Verwaltungsbehörde jahr gestellt. zwei Exemplare? Die Kosten für das zweite Exemplar sind eine
201 deutschen Postanstalten, für Leipzig pro Monat zu Ausgabe, die man einer zu gründenden Kaffe, und diese wird die- Die Kathebersozialisten haben sich, wie wir schon früher 60 Pf. bei der Expedition, Färberstraße 12, II. und bei Colpor- Bestimmung hauptsächlich berühren, recht gut ersparen tann. Es mittheilten, mit dem Lehrlingswesen beschäftigt, durch bessen teur Müller, für die Umgegend von Leipzig bei den Filial- muß den Gründern einer Kaffe, meiner Ansicht nach, so leicht als„ Regelung" fie dem Verfall des Handwerks zu steuern gedenken. expeditionen: für Volkmarsdorf , Reudniß, Neuschönefeld 2c. möglich gemacht werden, diese Bestimmung ist hierzu aber am Wir tragen heut die in dieser Richtung gefaßten Beschlüsse nach: toll bei Frau Engel, Reudniß Feldstr. 14, Hof 1 Tr., für Con- wenigften angethan. Als Beglaubigung der Anerkennung wird Der Zustand des heutigen Lehrlingswesens schädigt in gleicher newitz c. bei Teubert, Borneischestr. 19, für Kleinzschocher eine einfache Bescheinigung ebenso genügen, als wenn diese Be- Weise die Erwerbsfähigkeit der arbeitenden Klaffen und die naund Umgegend bei Fleischer, Schloßgasse 13 daselbst, für glaubigung auf dem zweiten Exemplare der Statuten steht, welches tionale Industrie. Um eine bem Jatereffe der Lehrlinge, der geThonberg u. Neureudniß bei Zeitungsspediteur 3schau, Neu- ber Kaffe wieder zurückgegeben wird. Wie aller andere schwer- werblichen Production und der Volkswirthschaft entsprechende Ausreudnitz 15, 1 Tr., für Plagwiß und Lindenau bei Schuster, fällige Ballast aus dem Entwurf entfernt worden ist, so hat auch bildung der Lehrlinge herbeizuführen, ist eine Reform des Lehrdiese Bestimmung fallen müssen. lingswesens nothwendig. Insbesondere bedarf es 1) der EinrichMerseburgerstr. 26, für Gohlis 2c. bei D. Peufert, Haupt§ 6 handelt vom Beitritt zu einer Kaffe und in seinem letzten tung besonderer obrigteitlicher Organe, welche, zusammengesezt aus iftstraße 18, für Stötteriß bei Fr. Bogeniz, Kirchweg 15, an- Alinea vom Eintrittsgeld. Wenn auch gegen die Bestimmungen Bertretern der Staatsgewalt, der Arbeitgeber und der Arbeitneh über den Beitritt nichts einzuwenden ist, so doch gegen die bezüglich mer, das Lehrlingswesen regeln und beaufsichtigen und Streitig=
20.
nt;
3).
genommen.
-
Für Berlin wird auf den„ Volksstaat" monatlich für des Eintrittsgeldes. Es steht da, daß das Eintrittsgeld das teiten in Bezug auf die Verhältnisse der Lehrlinge entscheiden; tent 75 Pf. frei in's Haus abonnirt bei Trautmann, Manteufel- Doppelte des auf eine Woche entfallenden niedrigsten Mitglieder- 2) der gesetzlichen Einführung einer mindestens einmonatlichen straße 25, vorn 3 Tr.; Rubenow , Brunnenstr. 34 im Laden. beitrages nicht überschreiten dürfe. Nun bestimmt aber ein anderer Brobezeit vor Rechtsgültigkeit der geschlossenen Lehrverträge, währere Der Abonnementsbetrag ist bei Bestellung zu entrichten. Baragraph, daß die Einrichtung von verschiedenen Mitgliederklassen rend welcher bem Lehrlinge wie dem Lehrherrn der Rücktritt vom Die Leipziger Abonnenten werden noch besonders darauf gestattet sein soll, bas heißt: daß es einem Mitgliede einer Kaffe, Lehrvertrage freisteht; 3) der Einführung von Strafen bei widerin welcher diese Einrichtung getroffen ist, frei steht, einen höheren rechtlichem Lehrvertragsbruch gegen Thäter, Anstifter, Theilnehmer 875. aufmerksam gemacht, daß bei allen Stadtpostfilialen sowohl Satz zu steuern und es in Folge deffen auch höhere Unterstügung und Begünstiger, insbesondere auch gegen Denjenigen, welcher Quartals- als Monatsabonnements angenommen werden. genießt. Wir meinen demnach, daß, mer Rechte in erhöhtem Maße einen Lehrling, wiffend, daß er entlaufen ist, in Lehre oder in Ar genießen will, recht gut auch ein höheres Eintrittsgeld bezahlen beit nimmt oder behält; 4) des ordentlichen Unterrichtes in für tönne, und hat beshalb bie Kommission das Wort„ niedrigsten" Lehrlinge geeigneten Schulen; 5) tes Berbotes, Arbeiter unter 18 aus dem Entwurf gestrichen. Jahren zu einer regelmäßigen Beschäftigung in Gewerbe- oder Fa Nach§ 7 ift blos denjenigen Mitgliedern eine fofortige Unter- britbetrieben anzunehmen, wenn diefelben nicht mit einem in Geflüßungeberechtigung nach ihrem Beitritt geftattet, welche bereits mäßheit des§ 131 der Gewerbeordnung ausgestellten und eingeeiner anerkannten Hilfskaffe ein Jahr lang angehört und die Mit- richteten Arbeitsbuche versehen find. 6) Nach Erfüllung der Lehre Nachdem der Gesezentwurf vom Reichstanzleramt der Deffent- gliedschaft nicht länger als drei Monate aufgegeben haben. Alle wird dem Lehrling ein Lehrzeugniß( Lehrbrief) gegeben, in welchem lichkeit übergeben worden war, damit er in den betheiligten Kreifen übrigen Beitretenden müffen erst vier Wochen lang zur Kaffe ge- demselben die Fähigkeit, als Gefelle zu arbeiten, bezeugt und beder Kritik unterzogen werde, hielt es der Krankenkaffen- Berband steuert haben, ehe fie Unterstüßung genießen können. glaubigt wird. 7) Der Verein für Sozialpolitik empfiehlt die
OJ
|=
guft
nber
Beib,
0]
er=
ten
em
oft.
Der Gesetzentwurf über die gegenseitigen Hilfskaffen, fritifirt von der Commission der Krankenkassen- Borstände
von Chemnis und Umgegend.
Busammengestellt von Robert Reichert.
von Chemniz und Umgegend, der es sich zur Aufgabe geniacht Es wundert mich, daß man diese alterthümliche Bestimmung Aufstellung von gefeßlichen Normativbestimmungen, welche für den hat, die Intereffen der Krantenkaffen in jeder Weise fördern zu in den Entwurf hat hineinbringen können. Sie ist der im Unter- Fall, daß die schriftliche Aufstellung von Lehrlingsverträgen nur in helfen, für seine Pflicht, die gesammten Krankenkassen- Borstände ftügungskaffenwesen jest herrschenden Zeitrichtung gerade zuwider- unzureichenden Fällen stattgefunden hat, subsidiar in Kraft treten." auf die Wichtigkeit des Gesetzentwurfes aufmerksam zu machen, laufend. Fortwährend ist an bemüht, die in den Statuten ber Bir fönnen uns eine Kritik der obigen Beschlüsse umfomehr Er lub sie deshalb zu einer Bersammlung ein, die am 14. Juni Unterfügungskaffen enthaltenen vorsintfluthlichen und reaktionären ersparen, als die Katheberfozialisten, wenn sie nur wollen, noch b. 3. stattfand, und in welcher der Gefeßentwurf einer Kritik Bestimmungen aus denselben zu entfernen, und hier muthet das zeitig genug zu der Einsicht gelangen werden, daß sie wider unterworfen werden sollte. Gesetz denjenigen Kaffen, welche diesen Baragraphen bereits aus die Logit der Thatsachen streiten. Diese Herren, welche das Klein
Es war jedoch nicht möglich, diese umfangreiche Arbeit in ihren Statuten entfernt haben, zu, denselben wieder aufzunehmen. handwerk fonferviren wollen, trobem dessen Berfall durch die dieser einen Bersammlung zu Ende zu führen, es wurde viel- Jeder Mensch ist der Gefahr ausgesetzt, plößlich zu erkranten. centralisirende Tendenz unserer wirthschaftliche Entwicklung bebingt mehr eine Kommission gewählt und diese mit der Durchberathung Wenn nun ein Mitglied, welches einer anerkannten Hilfskaffe bei ist, verrichten gleich Bismarck , der die Sozialdemokratie lieber heut und Kritisirung des Gefeßentwurfes betraut. getreten ist, und früher einer solchen nicht, ober auch nur länger als morgen vernichten möchte, eine ganz fruchtlose Arbeit: fie täm
In acht hintereinander folgenden Sigungen hat sich die Kom- als drei Monate nicht angehört bat, vor Ablauf dieser vier Wochen pfen gegen Unmöglichkeiten an. Der Tod des Handwerks und das mission dieser Arbeit unterzogen. ertcantt, so ist es eben auf die Wildthätigkeit Anderer oder auf's Aufblühen der Sozialdemokratie sind wirthschaftliche NothwendigEs wäre jedoch dem Werthe der Sache wenig angemessen, Schuldenmachen angewiesen. Es soll nun aber kein Mensch auf teiten, und dagegen anzukämpfen, wir haben das früher schon gewenn diese zeitraubende Arbeit nur dazu gemacht worden sein sollte, Anderer Mildthätigkeit angewiesen sein, sondern es müssen einem fagt, ist- Thorheit.
um schließlich nach Erledigung der Sache in den Aften des Reichs. Jeden, so lange er für sich sorgen kann, die Mittel hierzu an die
-
-
( Fortsetzung folgt.) Politische Uebersicht.
tages vergraben zu werden. Es sollen vielmehr die bei dieser Hand gegeben werden, in diesem Falle durch den Beitritt zu einer- Die Harmonielehre ist nunmehr ein überwundener Gelegenheit gesammelten Erfahrungen Denjenigen zugänglich ge Hilfstaffe. Es ist demnach auch nicht gerecht, wenn man die Un- Standpunkt, darin wird Jeder mit uns übereinstimmen, der nachmacht werden, die daraus im gegebenen Falle Rugen ziehen terstützungs- Berechtigung von einer vierwöchentlichen Mitgliedschaft folgenden Passus aus der Nummer des„ Gewerkverein" vom tönnten. Bemerkt sei noch, daß die Kommission sich nicht damit abhängig macht, sondern Jeder soll, sobald er einer Kasse beige 22. Oktober zur Kenntniß genommen hat: begnügt hat, den Entwurf blos zu tritifiren, sondern, daß sie, um dem treten, auch die Wohlthaten derfelben genießen, wie er ja auch„ Die Kofsätyen in der Laufis suchen in ihrer Weise die sogefeßgebenden Körper eine praktische Handhabe zu bieten, die be- sofort zur Pflichterfüllung berangezogen wird. Die Kommission treffenden Baragraphen, von welchen sie glaubte, daß sie geändert hat deshalb den Baragraph dahin abgeändert, daß für jebes Mit- ziale Frage zu lösen, wie folgende fürzlich in einer Versammlung werden müßten, in andere Fassung gebracht und so den Gefeß- glieb das Recht der Unterstützung aus der Kasse vom Tage seines bäuerlicher Grundbesizer zu Dahma( Kreis Jüterbogt) gefaßten Beschlüsse beweisen. Es wurde u. A. festgesezt: 1) daß die entwurf auch umgearbeitet hat, wie aus dem Nachfolgenden deutlich Beitrittes zu derselben beginnen soll. Knechte pro Jahr bis 50 Thlr., 2) die Mägde 25 bis 30 Thlr., hervorgeen wird. 3) die Tagelöhner pro Tag 10 bis 12% Sgr. ohne Kost u. s. w. Schon bei§ 3 stieß die Kommission auf Bestimmungen, die erhalten sollen. Ferner wurde der Beschluß gefaßt:„ bie Polizei- Bermit den Intereffen der Hilfskaffen nicht im Geringften in Einwaltungen zu ersuchen, die Polizeifturde in den Lokalen, wo Geflang zu bringen sind. Der Paragraph handelt von den Bestim mungen, welche das Statut enthalten soll, und es heißt da zunächst Zum Haftpflichtgeses. Nach dem Haftpflichtgefege finde und Tagelöhner verkehren, besser zu überwachen, damit solche in al. 4, über die Berechnung der Abfindung, welche ausschei- verjähren die Forderungen auf Schadenersatz wegen Körperbeschä- nicht ganze Nächte sich dem Spiel, Tanz und der Schwelgerei hingeben. benden Mitgliedern zu gewähren ist." Diese Bestimmung wurde digung und Tödtung beim Eisenbahnbetrieb, mit Ausnahme der „ Es ist eine traurige, aber in dem Wesen der Menschennatur von der Kommission ganz aus dem Entwurf entfernt, und tomme Ansprüche Derjenigen, welchen der Geiöotete Lebensunterhalt zu ich bei§ 15 auf dieselbe zu sprechen, weshalb ich vorläufig darüber gewähren hatte, in zwei Jahren vom Tage des Unfalls. Im An- begründete Wahrheit, daß die Parvenus( Emporkömmlinge) von hinweggehe. Nach al. 6 sollen die Kosten der Verwaltung auf die schluß an diese Bestimmung hat das Reichs- Oberhandels- gestern heute schon die schlimmsten Despoten werden, nur offenbart Ausgaben für den Krankheits-, sowie für den Sterbefall je beson- gericht folgende Entscheidung gefällt: 1) Auf Forderungen aus sich nach dem Bildungsgrade solcher Herrchen ihr Despotismus in bers verrechnet werden. Sachbeschädigung bei dem Eisenbahnbetriebe hat das Reichshaft- verschiedener Weise. Der Kleinmeister, der mit anderthalb GeWer da weiß, wie gering die Verwaltungskosten sind, welche pflichtgefeß feine Verjährung eingeführt. 2) Der Schadenanspruch fellen arbeitet und seiner Werkstatt durch Anschlag einer Fabrilvon den Unterstützungskaffen verausgabt werden, der wird diese wegen Körperbeschädigung oder Tövtung muß binnen zwei Jahren, ordnung ein besonderes Relief zu verleihen bemüht ist, ist schließBestimmung mindestens für überflüssig halten, ganz abgesehen von dem Tage des Unfalle an gerechnet, geltend gemacht werden; lich doch der Herr in feinen vier Pfählen, jene Großtosfäthen davon, wie viel Arbeit mehr den Berwaltungen dadurch aufge- der Anspruch ist in dieser Beziehung ein Ganzes, mag ein Kapital geben aber schon ein Stückchen weiter, sie wollen auch außerhalb bürdet würde; und es ist deshalb dieser Saz dahin abgeändert oder eine Rente gefordert werden. 2) Die stillschweigende Zah- ihrer Pferdeställe gebieten und ihren Knechten das Schwelgen verworden, daß es einfach heißt:„ über die Grundzüge, nach welchen lung von Unterhaltsgeldern seitens der Eisenbahn- Direktion an wehren. 10 bis 12% Sgr. und Schwelgen, wie reimt sich das en die Kosten der Berwaltung zu verrechnen find." Es heißt ferner den Verunglückten und die stillschweigende Annahme dieser Unter- zufammen? Burg. C. Hahn." in demselben Al.:„ über die Vertretung der mit Zuschüssen bethei- ftüßung während einer begrenzten Zeit unterbricht die Verjährung." ligten Arbeitgeber im Borstande." Auch diese Bestimmung, sowie Im Weiteren hat der genannte Gerichtshof über die Haftpflicht Also ist schwarz auf weiß zu lesen im„ Gewerkverein" des eine andere darauf bezügliche in diesem Paragraphen wurden im der Eisenbahnen, Fabriken 2c. infofern eine wichtige Entscheidung Herrn Max Hirsch . Nun aber auch hübsch bei der Stange geEntwurf gestrichen, und bebe ich mir die Bemerkungen hierüber getroffen, als bei Berechnung der muthmaßlichen Lebensdauer blieben und unnachsichtlich gegen die Ausbeuter zu Felbe gezogen, für später auf. eines beim Betriebe Verunglückten, der entsprechend die Rente an Herr Hirsch! Oder sollte es nur eine tugendhafte Anwandlung Es ist nothwendig, daß es sich jede Hilfskaffe zur Pflicht mache, die Hinterbliebenen zu zahlen ist, nicht die sonst üblichen römisch- gewesen sein, die Sie bestimmte, in Ihrem Gewerfoerein" auch dafür zu sorgen, daß fie für alle Fälle gesichert sei, und in Zeiten, rechtlichen Normen, b. h. die sog. Ulpian'sche Tabelle, sondern die einmal die Wahrheit zu Worte fommen zu lassen? in benen besondere Anforderungen an sie gestellt werden, die Steuer- neuesten Sterblichkeitstabellen zur Anwendung zu bringen find. traft der Mitglieder nicht auf's Höchste zu schrauben braucht.
reis
f's
0] 1
6,
gt
af
mb
er,
er
gt.
78
t,
8.
g
t
Begründet ist diese Entscheidung namentlich damit, daß nach§ 7
" 1
-
- Der Größenschwindel aller Art wird das haben Da nun im ganzen Gefeßentwurf von der Bildung eines Re- des fraglichen Reichsgesetzes das freie richterliche Ermessen auch wir oft zu zeigen Gelegenheit gehabt vom Liberalismus proserbefonds nicht die Rede ist, hielt man es für angebracht, eine über die zeitweise Ausdehnung der Entschädigungspflicht zu befinden fessionsmäßig betrieben. Die Wirkungen tonnten nicht ausbleiben; diesbezügliche Bestimmung in denselben aufzunehmen. Jede Kaffe babe, daß man aber hiervon ausgehend die Lebenserwartung eines sie zeigen sich in der blinden Anbetung des Erfolges, in dem soll demnach verpflichtet sein, einen Refervefonde anzulegen. Auf bur einen Unfall Getödteten in Fällen der vorliegenden Art zu- Berzichten auf jede eigene Meinung feitens der liberalen Maffen, welche Weise sie dies zu Stande bringt, foll ihr jedoch selbst über- nächst nach der durch die Erfahrung festgestellten mittlern Lebens- in der lichtachtung dieser Massen seitens der Träger der militärischen lassen bleiben, und es genügt daher, wenn im Statut einfach dauer der Menschen bestimmen und sodann nach den concreten und politischen Errungenschaften" des lezten Jahrzehnts und endlich, darauf hingewiesen ist. Verhältnissen abwägen müsse, ob fein Grund zur Annahme einer wie die liberale„ Tribüne" in nachfolgendem Artikel wohl oder übel
§ 4 schreibt vor, daß das Statut einer zu gründenden Kaffe, höhern oder geringern, als der nach jenen Regeln ermittelten, vor- zu beweifen gezwungen ist, in einer gegenwärtig graffirenden Epe