Herren und Knechte

Nationalsozialistisches Arbeitsrecht

,, Es handelt sich beim Arbeitsvertrag mit hin nicht um eine Urkunde über Kauf und Verkauf der Arbeitskraft, sondern im weit­aus höheren Maße um die Schaffung eines persönlichen materiell zunächst nicht bewert baren Verhältnisses der in gemeinsamer(?) Arbeit verbundenen Menschen. Es handelt sich darüber hinaus um die Dienstbarmachung aller Deutschen  , Unternehmer und Arbeiter, am Volksganzen."

schungsmanöver. wenn die Vorausset­zung jeder Sozialpolitik, nämlich die Freiheit der Arbeit nicht gewährleistet ist und die Ver­käufer der Arbeitskraft mangels jeder Koáli­tionsfreiheit auf dem Arbeitsmarkt völlig ent­waffnet dem Unternehmer ausgeliefert werden.

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vember 1933, gebrachte Uebe

,, Die Gewerkschaften verschwinden" ist unrichtig.

Richtig ist, daß die Verbände einst­weilen in ihrer bisherigen Art bestehen bleiben und erst, wenn der Führer der Deutschen Arbeitsfront  , Dr. Robert Ley  , es für notwendig hält, liquidiert werden.

Weiterhin wurde in oben bezeichnetem Artikel die Feststellung gemacht, wonach die Aufnahmegebühr zur DAF. RM. 0.30 be­trage.

Richtig ist, daß die Aufnahmegebühr zur Deutschen Arbeitsfront   für alle Einzelmit­glieder RM. 0.50 beträgt.

Heil Hitler!

Höreth, Gaubetriebszellenobmann. stellv. Bezirksleiter der DAF Gau ,, Bayerische Ostmark".

Das Schicksal der Gewerkschaften in den

Der sittliche Wert einer Staatsverfassung| kapitalismus ein ausgesprochenes soziales zung der Kinderarbeit, der Gefährdung der j wird nicht zuletzt am Arbeitsrecht und an der Gewaltverhältnis.. Die faschistische Schwangerschaft, der Gefährdung der Betriebs­Masse von Arbeitsschutz gemessen, das ein Diktatur wird auf den Betrieb übertragen. So sicherheit und bei Lohnwucher gesprochen. Staat den schaffenden Menschen gewährleistet. schreibt auch Ludwig Brucker über den Wie- Das alles bleibt ein soziales Täu­In der Weimarer Verfassung   stand die Arbeit deraufbau der Wirtschaft: unter dem besonderen Schutz der Repu­blick. Die formale Vertragsgleichheit für Un­ternehmer und Arbeitnehmer wurde für nicht ausreichend gehalten, um die wirtschaftliche Vormachtstellung des Unternehmers auszuglei­chen. Besonderer Schutz hieß in diesem Der Schwindel wird auf die Spitze getrie­Falle erhöhter Schutz des wirtschaftlich ben indem auch die Verfemung von Arbeit­Schwächeren gegen den wirtschaftlich Stär­nehmern durch schwarze Listen" unter keren. Der Kern der arbeitsrechtlichen Gesetz­Strafe gestellt werden soll. Dabei ist die gebung war die Anerkennung des Kollektivis- Soviel Worte, soviel Unwahr- staatliche Arbeitsmarktpoltiik heute schon auf mus, um die organisatorischen Kräfte der Ar- heiten! Solange der kapitalistische Unter- schwarzen Listen aufgebaut. Oder ist es keine Händen eines Ley! beiter und Angestellten zur Entfaltung kommen nehmer im Uesitz der Produktionsmittel ist, Verfemung von Hunderttausenden von Arbel­zu lassen. Die volle Koalitionsfrei- der Arbeiter aber, von ihnen getrennt, gezwun­heit ist deshalb der Gradmesser für die Wert- gen wird, seine Arbeitskraft dem Besitzer der schätzung der Arbeit im Staate. Da das Schick- Produktionsmittel zu verkaufen, er also in der sal des einzelnen Arbeiters und Angestellten Verwertung seiner Arbeitskraft vom Unterneh­gleichzeitig das Schicksal seiner Klasse in der mer abhängig bleibt, ist die Verweigerung des kapitalistischen   Wirtschaft ist, so kennzeichnet staatlichen Schutzes für den Lohn- und Ge­es die soziale Heuchelei der neuen deutschen haltsempfänger gleichbedeutend mit seiner Aus­Staatsführung, daß sie vom Adel der werk- lieferung an den Unternehmer. Die angebliche tätigen Arbeit redet und gleichzeitig durch Zer- Dienstbarmachung der Arbeit für das Volks­schlagung der Koalitionsfreiheit die Arbeiter ganze ist nichts anderes als einseitigste Berei und Angestellten zu Knechten der kapitalisti cherung der Reichen auf Kosten der Armen. schen Unternehmer herabwürdigt! In den folgenden Einzelvorschlägen wird zwar vom strafrechtlichen Schutz bei Verlet­

Die Einzelheiten des faschistischen Arbeits­rechts sind noch nicht bekannt gegeben wor­den, doch läßt die jetzt herausgebrachte Denk­schrift des Preuß. Justizministeriums über ,, Nationalsozialistisches recht den neuen sozialen Kurs allmählich erkennen. Schon die Eingliederung des Arbeits­

Straf Fort mit der

tern und Angestellten, wenn ihnen der Arbeits- Mein Nutz geht

paß verweigert wird, weil sie nicht anerkannte Parteigänger Adolf Hitlers   sind?

zur

vor dein Nutz! Hier wird im ganzen unter dem falschen In der guten alten Zeit der Monarchie, in Kennwort Arbeitsschutz im neuen Staat die der das Volk nur dazu da war den Monarchen kapitalistische Lohnarbeit durch die faschisti- ein angenehmes Leben zu ermöglichen, standen sche Gesetzgebung noch besonders verankert. den Monarchen selbstverständlich auch alle Das nationalsozialistische Ideal hat zwar Einrichtungen des Staates unentgeltlich staatspolitisch den Liberalismus abgelöst, aber Verfügung. Die Republik   hat diese Vorrechte mit dem Ziel, den liberalistischen Profit abgeschafft. Im Dritten Reich   aber werden sie gedanken, der anfing unrentabel zu wer- wieder eingeführt. Zunächst hat der Verwal­den, wieder für die Unternehmer lohnend zu tungsrat der Reichspost beschlossen, daß für machen! Fernsprechanschlüsse, Gespräche und Telegramme des Reichspräsi­denten und des Reichskanzlers von jetzt ab keine Gebühren mehr erhoben werden. In kurzer Zeit wird man einen Beschluß auf nur noch übrig, daß auch dem Reichspräsiden­ ten   und dem Reichskanzler das lästige Steuer­zahlen durch völlige Steuerfreiheit abgenom­men wird. Der Anfang dazu ist ja bei Herrn Hindenburg   schon gemacht worden!

S. A.

politik zu treiben, sondern eine ,, soziale Auf­gabe" zu erfüllen hat, die in der parteipoliti­

Sozialpolitik! schen Schulung der Menschen besteht, so dürfte völlige Portofreiheit folgen lassen. Dann bleibt

rechts in das neue Strafrecht zeigt- daß der Auflösung des Amtes für Sozialpolitik. eine Veröffentlichung über

das kommende neue Sozialgesetzgebungswerk kraft Erlasses Weg der republikanischen Sozialgesetzgebung, Die Umorganisation der Arbeitsfront wird nur durch das Sozialamt der Deutschen Ar­wonach ein autonomes Arbeitsrecht im stürmischen Tempo weiter durchgeführt. beitsfront geschehen, wenn eine solche Ver­Teschaffen werden sollte, verlassen worden ist. Nachdem das Eigenleben der einzelnen Ge- öffentlichung dem Sozialamt nicht durch den Im republikanischen Deutschland   war in werkschaften abgedrosselt ist, wird nun mehr anderen Erlaß des Pg. Claus Selzner   verboten bewußter Abweichung vom alt- römischen Recht auch die verbleibende Spitze der Arbeitsfront worden wäre. der Schutz der menschlichen Arbeitskraft vom vom letzten sozialpolitischen Ballast befreit. Schutz der toten Ware getrennt worden. Auch In den Erlassen, die jetzt am laufenden Band die besondere Arbeitsgerichtsbarkeit ließ den veröffentlicht werden, verkündet der Leiter Gedanken eines besonderen Schutzes der Ar­beitskraft erkennen.

In der preußischen Denkschrift ist nicht etwa von einem Gesetz über Arbeitsschutz die Rede, sondern im Strafrecht sollen zwei Sachgebiete mit einbezogen werden:

1. Angriffe auf die nationale Arbeitskraft, 2. Schutz der Arbeitskraft.

des Organisationsamtes:

,, Mit sofortiger Wirkung wird das Amt für Sozialpolitik in der Deutschen Arbeitsfront   in ,, Sozialamt der Deutschen Arbeitsfront  " umbenannt und in vier Abtei­lungen gegliedert.

Aus 1000macht10.000!

Wie die Nazis schwindeln.

Die Leuna  - Werke haben kürzlich mitgeteilt, daß sie ihre Benzin- Produktion durch Hy­Braunkohle steigern drierung von wollen. Dadurch würden mehr als 1000( ein­

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gez. Claus Selzner   M. d. R." tausend) Arbeitskräfte mehr beschäftigt. Die Die harmlose Umbenennung" ist in Wirk- Naziprèsse macht aus 1000 flags lichkeit die Auflösung des Amtes für 10.0000( zehntausend). Selbstverständlich Ist schon der Verzicht auf ein eige- Sozialpolitik, denn wie die Presse der Ar- lachen darüber nicht nur die Arbeiter und An­nes Gesetz der Arbeit auffallend, so beitsfront weiter erläutert, soll nach dem Wil  - gestellten im Leuna  - Werk, sondern alle geht aus den weiteren Einzelheiten erst deut- len des Führers die Arbeitsfront nicht die Menschen, die wissen, daß im Leuna  - Werk seit lich hervor, daß der Arbeiter und Angestellte Stätte sein, auf der die materiellen Fragen des Jahr und Tag überhaupt nicht mehr als zehn­gegenüber Unterdrückung und Ausbeutung Arbeitslebens" entschieden werden. Das Amt tausend Menschen beschäftigt werden. Der durch den Unternehmer schutzlos sein wird. allergrößte Teil ist mit der Produktion von Was ist zu 1., die nationale Arbeitskraft?" Stickstoff beschäftigt. Wollte man bei der Hy­Lesen wir die Denkschrift: drierung von Benzin 10.000 Menschen neu be­schäftigen, so müßten die gegenwärtigen An­lagen mit einem Schlage um ein Vielfaches Herausgeber: Ernst Sattler. Karlsbad  . Verant­erweitert, werden. Noch stärker als in den mei­wortlicher Redakteur: Wenzel Horn, Karlsbad.  sten chemischen Prozessen ist nämlich bei der Druck: Graphia" Karlsbad  . Hydrierung von Kohle zu Benzin die mensch- Zeitungstarif bew. m. P. D. ZI. 159.334/ VII- 1933. liche Arbeitskraft weitgehend durch die Tätig­keit von Apparaten ersetzt.

,, Unter Arbeitskraft versteht man die na­türliche Fähigkeit des einzelnen Volksgenos­sen, Arbeit zu leisten. Die Gesamtheit dieser Arbeit leistenden Volksgenossen bildet die Nation. Nationale Arbeitskraft ist also die der Gesamtheit aller Volksgenossen innewohnen­de Fähigkeit zur Arbeitsleistung." Der kommende strafrechtliche Schutz der nationalen Arbeitskraft ist also nicht für die

für Sozialpolitik habe seine Arbeiten schon vor dieser Erklärung im Sinne der Entscheidung des Führers geführt.( Was wir nicht bestreiten möchten. D. Red.) Dann aber heißt es über die Aufgaben des Amtes:( Aus Der Deutsche Holzarbeiter", Nr. 50)

Sein Zweck ist nicht, Sozialpolitik zu treiben oder sozialpolitische Maßnahmen zu ergreifen, sondern die(?) sozialen Aufgaben zu erfüllen, die sich aus den Funktionen der Arbeitsfront ergeben.

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Diese dunkle Ankündigung wird im weite­

Träger der nationalen Arbeit, nämlich die Ar- ren Text erhellt durch die Offenbarung, daß Schicksal der

beiter und Angestellten bestimmt, sondern was es sich um die Schulung der Menschen geschützt werden soll, ist die kapitalisti- handelt. Also endlich wird die Wurst er­sche nationale Wirtschaft. Im ein- kenntlich! Die Arbeitsfront wird faschi­zelnen wird dann aufgezählt, was unter Strafe stisches Erziehungsinstitut für gestellt werden soll. Arbeitsmenschen. Und schließlich über­Verbotene Förderung der Auswanderung, nimmt das umgetaufte Sozialamt die Verbin­verbotene Beschäftigung von Ausländern, dung zwischen Arbeitsfront und den beteilig­Stillegung lebenswichtiger Betriebe, Bette- ten Ministerien. lei( die sozialen Ursachen des Bettels sind Nun war im Aufruf des Leiters der Arbeits­straffrei, aber die bettelnden Opfer kapitali­stischer Mißwirtschaft werden bestraft) Land- front als Ersatz für die Entgewerkschaftung streichen, Arbeitsverweigerung arbeits- der Verbände versprochen worden, daß in den scheuer Unterstützungsempfänger, Verletzung kommenden Wochen ein umfassendes Arbeits­der Arbeitsdienstpflicht und Selbstverstüm- und Sozialgesetzgebungswerk durch das Kabi­öffentlicher Unterstützung zu gelangen oder nett verabschiedet werden würde. Aber schon tim die Mildtätigkeit der Oeffentlichkeit in werden wiederum Neugierige durch einen Anspruch zu nehmen." weiteren Erlaß des Pg. Claus Selzner   gewarnt. Er befiehlt:

melung, insbesondere um in den Genuß

Das also sind die Rechtsgüter, die im neuen Strafrecht unter einen besonderen Schutz ge­stellt werden sollen. Das Ganze nennt sich ,, Schutz der nationalen Arbeitskraft"!

,, Bis zu diesem Zeitpunkt( dem Erlaß des neuen Sozialgesetzes DR) ist allen Dienst­stellen der NSBO und damit der Deutschen Arbeitsfront   untersagt, von sich aus Veröffentlichungen über diesen Fragenkom­plex zu erlassen." 16

Auch die zweite Gruppe, in der wörtlich vom Schutz der Arbeitskraft gespro­chen wird, bringt nicht den Schutz für die Trä­ger der Arbeit gegen ihre Arbeitgeber, sondern Es ist der Arbeitsfront also nicht nur ver­bringt vielmehr die völlige Zerstörung der seit boten, Sozialpolitik zu treiben, sondern auch 1918 gewonnenen Rechtsgrundlage und führt über Sozialpolitik zu reden oder zu schreiben. zurück in patriarchalische Verhältnisse. So Damit der Wirrwarr seine Krönung findet, er­heißt es in der Denkschrift unter Anknüpfung klärt Claus Selzner   schließlich: an altgermanische Herrschaftsverhält nisse:

,, Mit dem Dienstantritt übernahm aber auch der Herr eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Manne. Es galt der Grund­satz ,, Treue um Treue".

Ein solches Treueverhältnis, das angeblich den einseitigen Arbeiterschutz überflüssig ma­chen soll, bedeutet im Zeichen des Monopol

,, Wenn zu diesem Gesetzgebungswerk vor Bekanntmachung im Reichsgesetzblatt etwas zu veröffentlichen ist, darf es nur durch das Sozialamt der Deutschen Arbeitsfront ge­schehen".

Da aber, so fügen wir als gelehrige Leser des vorher erwähnten Erlasses von Claus Selzner  hinzu, das umgetaufte Sozialamt( früher Amt für Sozialpolitik) nicht den Zweck hat Sozial­

Gewerkschaften

In Nr. 280 des ,, Oberpfälzischen Kurier" vom 10. Dezember liest man folgende

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