Die Schande der Sdiu�hafi Potemkmsdbe Dörfer für Guigläubige Am G. März 1935 ist ein Reichserlaß über die Schutzhaft ergangen. In den Jahren 1931 und 1932 wurde Schutzhaft, immer nur bis zu drei Monaten Höchstdauer, gegen zirka 2600 Personen verhängt, einschließlich der Strafen wegen Uebertretungen. Politische Schutzhaft war ganz geringfügig und erstreckte sich meistens auf Tage. Damit hat man im Dritten Reich entschieden Wandel geschaffen. Die Sache begann bekanntlich drei Tage, nachdem Frick vor der gesamten deutschen Presse erklärt hatte, das nationalsozialistische Regime habe es nicht notwendig, mit dem Mittel der Versammlungs- und Zeitungsverbote zu arbeiten. Damals hatte man aber noch die Brüning-Notverordnungen als Muster. Nach § 22 der VO. des Reichspräsidenten zum Schutz des deutschen Volkes vom 4. Feber 1933(RGBl. I, S. 35) wurde„im Interesse der öffentlichen Sicherheit in polizeiliche Haft genommen, wer in dem dringenden Verdacht einer nach den§§81 bis 86, 92, Nr. 1, des Strafgesetzbuches(Hoch- und Landesverrat) oder§§ 1 bis 4 des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse strafbaren Handlung stand". Immerhin: die polizeiliche Haft durfte nicht länger als drei Monate dauern und mußte bei gerichtlicher Untersuchungshaft aufgehoben weiden. Das war einmal! Mit dieser»Humanitätsduselei« hat dann die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Feber 1933 schleunigst Schluß gemacht. Der Reichstag war gerade angesteckt worden, und dieses von den Nazis selbst begangene Verbrechen benutzte man, um im§ 1 zu dekreditieren: „Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 . und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches weiden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechtes der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechtes, Eingriffe ia das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen, sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.« Auf Grund dieses diabolischen Gesetzesparagraphen sind zehntausende Sozialdemokraten und andere politische Gegner des Systems in die Konzentrationslager gewandert, wurden in den Polizeihöllen gemartert wurden Bibliotheken, Einrichtungen gestohlen, ganze Häuser demoliert, Menschen gejagt und gehetzt. Aber dem deutschen Volke und dem Ausland wollte man Potemkinsche Dörfer vormachen. Man bestritt alle Greuel, und erst am 12. Dezember 1934 erklärte Herr Göring pathetisch: „Wenn die Behauptung aufgestellt wird, daß die Konzentrationslager Folterstätten seien, so erkläre ich derartige Behauptungen für frei erfunden und böswillig erdacht." Man operierte mit dem Ausdruck„Schutzhaft" und streute den Kritiklosen Sand in die Augen. Es folgte das Gesetz über die Errichtung einer Geheimen Staatspolizei vom 26. April 1933, aber den neugierigen Aus- landsjoumalisten erklärte man, in Deutsch land geschähe nichts, keinem würde ein Haar gekrümmt werden, und Hitler sprach von der unblutigsten Revolution des Jahrhunderts. Doch schon am 13. Oktober 1933 erließ man mir nichts, dir nichts das Blut-„Gesetz" zur Gewährleistung des Rechtsfriedens, nach dem mit dem Tode oder lebenslänglichem Zuchthaus bestraft wurde, wer irgendeinem der polltischen Kriminal-, Bahn-, Forst-, Zoll-, Schutz-, Sicherheitsbeamten oder einen Angehörigen der nationalen Partei tötet, auch wenn Notwehr vorliegt, oder zu einer solchen Tötung auffordert oder eine solche Tötung mit einem andern verabredet. Auslandsdruckschriften verbreiten oder aus dem Auslande einführen, soweit sie verboten sind, kann mit dem Tode oder lebenslänglichem Zuchthaus bestraft werden. In jüngster Zelt sind für solche Vergehen in Nürnberg und Düsseldorf Strafen von 3 bis 15 Jahren Zuchthaus verhängt worden! In die Pollzeigefängnisse, in die ordentlichen Gefangenenanstalten, vor allem aber in die Konzentrationslager pferchte man auf Grund ungesetzlicher Handinngen persönliche Feinde, schlechte Kunden, Juden, Sozialisten, Pazifisten, Kommunisten, aber auch Deutschnationale, oppositionelle Nazis landeten In Oranienburg , alles auf Grund de«§ 1 jener ominösen„Brandschutzverordnung" vom 28. Feber 1933. In Stettin marterte man ein paar Konservative, Papen erhielt täglich Hilferufe aus dem Lande, die Auslandspresse schob unsanft die Potemklnschen Kulissen beiseite— und man rettete sich in den Erlaß des preußischen Ministerpräsidenten über Anordnung von Schutzhaftmaßnahmen vom 11. März 1934, dem jetzt, am 6. März 193 5, ein Reichserlaß gefolgt ist. Aus beiden Erlässen ist zu ersehen, wie tief der Abgrund ist, in dem das deutsche Volk heute gestürzt ist, daß Diktatur im wahrsten Sinne des Wortes nackte Willkür bedeutet. Da heißt es bekanntlich in dem Erlaß vom 11. März 1934, daß die bisher für die Anordnung der Schutzhaft aus politischen Gründen geltenden Zuständigkeitsvorschriften mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Nur das Gehekme Staatspolizeiamt, die Ober- und Regierungspräsidenten, der Polizeipräsident von Berlin , die Staatspolizeistellen dürfen auf Giund dos§ 1 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Feber 1933 Schutzhaft aus politischen Gründen verhängen; also nicht mehr die SS und SA oder Dr. Ley oder der oder jener Parteigewaltige. Schon damals schrien die Mißstände auf dem Gebiete der Schutzhaft zum Himmel, so daß selbst Göring anordnen mußte,„unverzüglich die Entscheidung des Gerichts über die Verhängung der gerichtlichen Untersuchungshaft herbeizuführen", wenn die Schutzhaft„als provisorische Maßnahme wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung angeordnet wurde". Dienststellen der Partei oder Verbände„dürfen Festnahmen von sich aus nicht tätigen". Das glatte Eingeständnis der nackten Willkür! Aber nichts wurde geahndet, alles blieb beim alten. Die Konzentrationslager wurden beibehalten, kein Gefangener wurde auf Grund des Erlasses(der für das Ausland so klang, als wollte man zu normalen gesetzlichen Zuständen zurückkehren) entlassen. Aus den neuesten Schutzhaftbestimmungen ist leicht ablesbar, welche Zustände auch wieder im letzten Jahr auf diesem Gebiet obgewaltet haben müssen. Der Erlaß beginnt schon vielsagend:„Um den bei der Verhängung der Schutzhaft aufgetretenen M i ß- bräuchen abzuhelfen", wird angeordnet, „daß Schutzhaftbefehle nur erlassen werden dürfen: a) zum eigenen Schutz des Häftlings, b) wenn der Häftling durch sein Verhalten, insbesondere durch staatsfeindliche Betätigung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet". Nun aber wird in einem zweiten Absatz ausgeführt, wann die Verhängung der Schutzhaft nicht zulässig ist, und wir sehen ein paar eingestandene Mißbräuche, sozusagen amtliche Greuel. Demnach hat man Staatsbürger in die Konzentrationslager gesperrt,„die lediglich von einem Anspruch(z. B. Anzeige, Klage, Beschwerde) Gebrauch machen" oder Rechtsanwälte, die nichts weiter taten, als pflichtgemäß die Interessen ihrer Klienten zu vertreten; oder man machte mit den neudeutschen Methoden Bekanntschaft, wenn man irgendeine persönliche Angelegenheit,„z. B. Beleidigungen", hatte oder— und hier hat wohl Herr Schacht seinen Einfluß geltend gemacht—„wegen irgendwelcher wirtschaftlicher Maßnahmen(Lohnfragen, Entlassung von Arbeitnehmern u. dgl.)". Der Traum der Deutschen Arbeitsfront und ihres Trunkenboldes Ley. auf diese Weise die soziale Frage zu lösen, Ist damit schnell ausgeträumt, denn dieser Anordnung wird entsprochen werden müssen. Die Schutzhaft ist ferner nicht zulässig zur Ahndung strafbarer Handlungen,„denn dafür sind die Gerichte zuständig;". Sollte also jetzt die Kompagnie Krimineller in Lich - tenburg aufgelöst werden, die dort ihre Strafe verbüßt? Auch gegen die Wiederholung des Falles des Reichsbankrates Koppen will man jetzt einen Riegel vorschieben, weil die Schutzhaft„njeht allein aus dem Grunde verhängt werden" kann,„weil sich eine Person unsozial oder sonstwie verwerflich verhält": aber für alle Fälle fügt man hinzu,„es sei denn, daß dadurch eine Erregung im Volke hervorgerufen und deshalb eine Schutzhaft zum eigenen Schutze des Häftlings notwendig wird". Wie so eine Erregung hergestellt wird? Göbbels ordnete an, daß nach der Saarabstimmung die Berliner Bevölkerung sich um 19 Uhr vor dem Reichs tagsgebäude „zu einer spontanen Kund- gebung" versammle. Wieder heißt ea bei der Behandlung der Zuständigkeit, daß„insbesondere die Dienststellen der NSDAP und der S A nicht zur Inschutzhaftnahme befugt sind". Was war also der Göring -Erlaß wert, der dasselbe schon ein Jahr vorher anordnete? Zukünftig soll— so steht es auf geduldigem Papier gedruckt— dem Schutzhäftling „innerhalb 24 Stunden nach der Festnahme ein schriftlicher, unterschriftlich vollzogener Schutzhaftbefehl" ausgehändigt werden, woran es also bisher meistens gefehlt hat. Die nächsten Angehörigen sollen auch benachrichtigt werden können, Alles Mlß- bräuche, amtlich eingestanden!— Zum Schluß, allerdings nur ein Satz und — laßt alle Hofnung fahren:„Die Schutzhaft ist ausschließlich in staatlichen Gefangenenanstalten oder Konzentrationslagern zu vollstrecke n". Das beseitigt theoretisch „schon" nach zwei Jahren die SA - und SS- Keller, aber längst tobt sich der Sadismus nur noch in den Konzentrationslagern aus, und auch die Polizei geniert sich nicht, wehrlose Gefangene zu prügeln. Die bittere Erfahrung lehrt uns, daß auch dieser Erlaß auf dem Papier stehen bleiben wird wie der vorjährige—• und er nur geeignet ist, allzu Gutgläubigen Sand in die Augen zu streuen. Man versucht, Potemkinsche Dörfer aufzubauen, hinter deren Fassaden die braune bestialische Barbarei fröhlich weitergeht, bis das System eines Tages, mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden wird. Hermann Walter. AüfotUwuug. flu Am tat&mimsl Der Mammuttrust der L G. Farbenindustrie ist schon vor Hitler eine politisch entscheidende Kraft in Deutschland gewesen. Er hat dem deutschen Reiche zwei Minister geschenkt. An politischem Einfluß hat sie inzwischen nicht eingebüßt, wenn sie sich auch begnügt, hinter den Kulissen zu wirken. Im Gegenteil: da der wirtschaftliche»Aufschwung« wesentlich auf Aufrüstung beruht, hängt vom Farbentrust und seinen Leitern noch weit mehr ab als vor Hitler . Man kann sagen, daß der»Aufschwung« wesentlich ein Aufschwung für den Farbentrust ist. Im Jahre 1933 betrug der Export allein der L G. Farbenindustrie rund 460 Millionen Mark, auf Um allein entfiel also rund ein Achtel der deutschen Gesamtausfuhr. In der Zeit katastrophalster Devisenknappheit und rasenden Aufrüstungstempos— beides gehört zusammen wie die zwei Selten einer Medaille— ist es entscheidend, daß der Farbentrust zugleich der größte deutsche Devisenlieferant und der größte Lieferant von Ersatzstoffen ist. Er bildet also ein entscheidendes Element der wirtschaftlichen und militärischen Kriegsvorbereitung. Die L G. Farbenindustrie hat für 1935 einen Kalender an die Presse versendet, der mehr enthält als die vorgeschriebenen Jahresberichte und sehr aufschlußreiche Feststellungen macht. Im Jahre 1931 war die Ausfuhr mit mehr als 55 Prozent, also fast zwei Drittel am Gesamtumsatz beteiligt. Ziffern über die Entwicklung der Ausfuhr beim Farbentrust wurden zwar nicht angegeben, wohl aber Zahlen über die deutsche Chemieausfuhr überhaupt. Aus ihnen lassen sich Rückschlüsse auf den Farbentrust ziehen. Die deutsche Chemieausfuhr betrug 1931 993, 1933 nur noch 688 Millionen, Sie ist also um fast ein Drittel zurückgegangen. Auch der Farbentrust muß also am Export kräftig eingebüßt haben. Die Schrumpfung der Ausfuhr bedeutet für die I. G. eine empfindliche Schlappe. Um so mehr fällt auf, daß sie zur Stärkung und Ausdehnung ihrer Erzeugungsfähigkeit im letzten Jahr mehr ausgegeben hat als je zuvor. Die Belegschaft war von 6 6.5 00 Personen Ende 1932 auf 8 9.2 00 Ende 1934 erhöht, also um etwa ein Drittel. Weit stärker zugenommen haben aber die Aufwendungen für Investitionen. 1932 wurden für Neuanlagen und Reparaturen zusammen 86 Millionen Mark ausgegeben. Für 1934 war allein für Neubauten ein Programm in Höhe von 90 Millionen Mark vorgesehen. Der tatsächlich« Aufwand für Neuanlagen betrug aber 120 Millionen und für Neuanlagen und Reparaturen zusammen 250 Millionen Mark. Die Ausfuhr war also um ungefähr ein Drittel gesunken und zu gleicher Zeit die Investitionen auf das Dreifache gestiegen. Es ist nicht schwer zu erraten, daß»beträchtliche Teile dieser Neuinvestitionen auf die Hydrierung die Kunstseidenproduktion und die Erzeugung von anderen Kunststoffen entfallen«, also auf die Ersatzerzeugung. Die Höhe der Aufwendungen zeigt aber in welchem Tempo die Ersatzproduktion und damit die wirtschaftliche Vorbereitung auf die Blockade vor sich geht. In ihrem Jahresbericht über die Wirtschaft des Dritten Reiches wurde in der»Frankfur ter Zeitung « mitgeteilt, daß Aufwendungen für die Produktion von Ersatzstoffen nicht gemacht worden sind, wenn das Reich nicht Beihilfe leistete. Bei der Ausdehnung der Erzeugung von Kunstspinnstoffen hat das Reich durch Beschaffung verbilligter Kredite geholfen. Damit der Farbentrust sein Verfahren zur Umwandlung von Braunkohle in Benzin in weitestem Ausmaße anwenden kann, ist die gesamte Braunkohlenindustrie durch Gesetz verpflichtet worden, die Kosten dafür aufzubringen. So befreit Schacht den Farbentrust von dem Risiko, das die riesenhaften Neuanlagen zur Ersatzproduktion wertlos wie altes Eisen werden, wenn Deutschland wieder in die Weltwirtschaft eingeschaltet ist. Inzwischen ist Hitler aufs eifrigste bemüht, dafür zu sorgen, daß dieser Zeitpunkt nicht eintritt, sondern daß die Welt weiter in Furcht vor den Schrecken eines zweiten Weltkrieges gehalten wird. Kleine Diebe hängt man Die Große Strafkammer Hildesheim verurteilte drei nationalsozialistische Amtswalter zu hohen Zuchthausstrafen. Sie waren am 2. Mai 1933 als Kommissare zur Gleichschaltung der Gewerkschaften eingesetzt worden und»haben während ihrer nur drei Monate dauernden Herrschaft erhebliche Mittel, die sich in die Tausende belaufen, verausgabt: Autofahrten, Kleidung, Wäsche und Besuch der Hannoverschen Kabaretts wurden von den Geldern bestritten«. In der Urteilsbegründung heißt es; »Alle drei Angeklagte haben sich der schweren Untreue schuldig gemacht; sie waren als Amtswalter und in der NSBO tätig und mußten bei ihrer Tätigkeit unbedingt darauf sehen, daß sie eine»reine Weste« behielten.« Wir verstehen die Entrüstimg des hohen Gerichtshofes nicht ganz. Warum werden gerade die drei Hildesheimer Spitzbuben verurteilt, während die großen Diebe heute noch in hohen Aemtem sitzen? Ueberau im deut schen Land sind nach der»Reinigung« von den neuen Herren hohe Summen, Gewerkschaftsgelder, Arbeitergroschen verjuxt, vertrunken, verjubelt, verpraßt worden, und reine Westen sind in den braunen Amtsstuben noch seltener als unbeschriebene Vorstrafenregister. Die Hildesheimer Richter hätten ehrlicherweise verkünden müssen; Die Angeklagten haben im Geiste des Dritten Reiches gehandelt, sie haben ihre Pflicht s o erfüllt, wie es von guten Nationalsozialisten erwartet werden konnte, sie verdienen gleich anderen alten Kämpfern die höchste Anerkennung ihre« Führers. Die Angeklagten sind daher freizusprechen, die Kosten gehen zu Lasten der Staatskasse. 2000 Jahre Mißwirtsdiafi Der Kölner Oberbürgermeister Dr. Riesen verkündete seinen Stadtkindern, man plane den Bau eines neuen Bahnhofes, den Ausbau der Stellung Kölns im Eisenbahn- und Luftverkehr, die ErsteUung eines Hitler-Thingplatzes und die Errichtung neuer Flughafenbauten. Er fügte diesen zumeist kriegerischen Versprechungen hinzu: »Die Stadtverwaltung werde die Stadt einer Blüte entgegenführen, wie sie seit 2000 Jahren in der Geschichte nicht verzeichnet werden konnte.« Wenn die alten Römer, die vor 2000 Jahren den Bau eines Bahnhofs und eines Flughafens verschlampt haben, im Jenseits diese Rede des Dr. Riesen lesen, werden sie sich in Grund und Boden schämen. Unzerstörbarer Zusammenhalt. Mitte Februar starb in K i e 1 der 72 Jahre alte Genosse Gustav Garbe , langjähriger Führer der Kieler Metallarbeiter und mit der Entwicklung der Kieler Arbeiterbewegung aufs engste verbunden. Bei Zusammenbruch 1918 wurde Garbe Gouverneur von Kiel und später als Vertreter der Arbeiterschaft Leiter der Sozialabteilung der»Deutschen Werke«. Die Einäscherung im Krematorium gestaltete sich zu einer großen Demonstration der Kieler Arbeiterschaft, an der besonders viele deraltenFunktionäre teilnahmen.
Ausgabe
3 (24.3.1935) 93
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten