Die Schande der Sdiu�hafi Potemkmsdbe Dörfer für Guigläubige Am G. März 1935 ist ein Reichs­erlaß über die Schutzhaft ergangen. In den Jahren 1931 und 1932 wurde Schutzhaft, immer nur bis zu drei Monaten Höchstdauer, gegen zirka 2600 Personen ver­hängt, einschließlich der Strafen wegen Uebertretungen. Politische Schutzhaft war ganz geringfügig und erstreckte sich mei­stens auf Tage. Damit hat man im Dritten Reich   entschieden Wandel geschaffen. Die Sache begann bekanntlich drei Tage, nach­dem Frick vor der gesamten deutschen   Presse erklärt hatte, das nationalsozialistische Re­gime habe es nicht notwendig, mit dem Mittel der Versammlungs- und Zeitungsverbote zu arbeiten. Damals hatte man aber noch die Brüning-Notverordnungen als Muster. Nach § 22 der VO. des Reichspräsidenten zum Schutz des deutschen   Volkes vom 4. Feber 1933(RGBl.   I, S. 35) wurdeim Interesse der öffentlichen Sicherheit in polizeiliche Haft genommen, wer in dem dringenden Verdacht einer nach den§§81 bis 86, 92, Nr. 1, des Strafgesetzbuches(Hoch- und Landesverrat) oder§§ 1 bis 4 des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse strafbaren Hand­lung stand". Immerhin: die polizeiliche Haft durfte nicht länger als drei Monate dauern und mußte bei gerichtlicher Unter­suchungshaft aufgehoben weiden. Das war einmal! Mit dieser»Humanitätsduselei« hat dann die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Fe­ber 1933 schleunigst Schluß gemacht. Der Reichstag   war gerade angesteckt worden, und dieses von den Nazis selbst begangene Ver­brechen benutzte man, um im§ 1 zu dekredi­tieren: Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 . und 153 der Verfassung des Deutschen Rei­ches weiden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkun­gen der persönlichen Freiheit, des Rechtes der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Ver­eins- und Versammlungsrechtes, Eingriffe ia das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen, sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten ge­setzlichen Grenzen zulässig.« Auf Grund dieses diabolischen Gesetzes­paragraphen sind zehntausende Sozialdemo­kraten und andere politische Gegner des Systems in die Konzentrationslager gewan­dert, wurden in den Polizeihöllen gemartert wurden Bibliotheken, Einrichtungen gestohlen, ganze Häuser demoliert, Menschen gejagt und gehetzt. Aber dem deutschen   Volke und dem Aus­land wollte man Potemkinsche Dörfer vor­machen. Man bestritt alle Greuel, und erst am 12. Dezember 1934 erklärte Herr Göring  pathetisch: Wenn die Behauptung aufgestellt wird, daß die Konzentrationslager Folterstätten seien, so erkläre ich derartige Behauptun­gen für frei erfunden und böswillig er­dacht." Man operierte mit dem AusdruckSchutz­haft" und streute den Kritiklosen Sand in die Augen. Es folgte das Gesetz über die Errichtung einer Geheimen Staatspolizei vom 26. April 1933, aber den neugierigen Aus- landsjoumalisten erklärte man, in Deutsch­ land   geschähe nichts, keinem würde ein Haar gekrümmt werden, und Hitler   sprach von der unblutigsten Revolution des Jahrhunderts. Doch schon am 13. Oktober 1933 erließ man mir nichts, dir nichts das Blut-Gesetz" zur Gewährleistung des Rechtsfriedens, nach dem mit dem Tode oder lebenslänglichem Zucht­haus bestraft wurde, wer irgendeinem der polltischen Kriminal-, Bahn-, Forst-, Zoll-, Schutz-, Sicherheitsbeamten oder einen An­gehörigen der nationalen Partei tötet, auch wenn Notwehr vorliegt, oder zu einer solchen Tötung auffordert oder eine solche Tötung mit einem andern verabredet. Auslands­druckschriften verbreiten oder aus dem Aus­lande einführen, soweit sie verboten sind, kann mit dem Tode oder lebenslänglichem Zuchthaus bestraft werden. In jüngster Zelt sind für solche Vergehen in Nürnberg   und Düsseldorf   Strafen von 3 bis 15 Jahren Zuchthaus verhängt worden! In die Pollzeigefängnisse, in die ordent­lichen Gefangenenanstalten, vor allem aber in die Konzentrationslager pferchte man auf Grund ungesetzlicher Handinngen per­sönliche Feinde, schlechte Kunden, Juden, Sozialisten, Pazifisten, Kommunisten, aber auch Deutschnationale, oppositionelle Nazis landeten In Oranienburg  , alles auf Grund de«§ 1 jener ominösenBrandschutzverord­nung" vom 28. Feber 1933. In Stettin   marterte man ein paar Konser­vative, Papen erhielt täglich Hilferufe aus dem Lande, die Auslandspresse schob unsanft die Potemklnschen Kulissen beiseite und man rettete sich in den Erlaß des preu­ßischen Ministerpräsidenten über Anordnung von Schutzhaftmaßnahmen vom 11. März 1934, dem jetzt, am 6. März 193 5, ein Reichserlaß gefolgt ist. Aus beiden Erlässen ist zu ersehen, wie tief der Abgrund ist, in dem das deutsche   Volk heute gestürzt ist, daß Diktatur im wahrsten Sinne des Wortes nackte Willkür bedeutet. Da heißt es bekanntlich in dem Erlaß vom 11. März 1934, daß die bisher für die Anord­nung der Schutzhaft aus politischen Gründen geltenden Zuständigkeitsvorschrif­ten mit sofortiger Wirkung auf­gehoben werden. Nur das Gehekme Staatspolizeiamt, die Ober- und Regierungspräsidenten, der Poli­zeipräsident von Berlin  , die Staatspolizeistellen dürfen auf Giund dos§ 1 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Feber 1933 Schutzhaft aus politischen Gründen verhän­gen; also nicht mehr die SS und SA   oder Dr. Ley oder der oder jener Parteigewaltige. Schon damals schrien die Mißstände auf dem Gebiete der Schutzhaft zum Himmel, so daß selbst Göring   anordnen mußte,unverzüglich die Entscheidung des Gerichts über die Ver­hängung der gerichtlichen Untersuchungshaft herbeizuführen", wenn die Schutzhaftals provisorische Maßnahme wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung angeordnet wurde". Dienststellen der Partei oder Ver­bändedürfen Festnahmen von sich aus nicht tätigen". Das glatte Eingeständnis der nackten Willkür! Aber nichts wurde ge­ahndet, alles blieb beim alten. Die Konzen­trationslager wurden beibehalten, kein Ge­fangener wurde auf Grund des Erlasses(der für das Ausland so klang, als wollte man zu normalen gesetzlichen Zuständen zurück­kehren) entlassen. Aus den neuesten Schutzhaftbestimmun­gen ist leicht ablesbar, welche Zustände auch wieder im letzten Jahr auf diesem Gebiet obgewaltet haben müssen. Der Erlaß beginnt schon vielsagend:Um den bei der Verhän­gung der Schutzhaft aufgetretenen M i ß- bräuchen abzuhelfen", wird angeordnet, daß Schutzhaftbefehle nur erlassen werden dürfen: a) zum eigenen Schutz des Häft­lings, b) wenn der Häftling durch sein Ver­halten, insbesondere durch staatsfeindliche Betätigung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet". Nun aber wird in einem zweiten Absatz ausgeführt, wann die Verhängung der Schutzhaft nicht zulässig ist, und wir sehen ein paar eingestandene Mißbräuche, sozusagen amtliche Greuel. Demnach hat man Staatsbürger in die Konzentrationslager gesperrt,die lediglich von einem Anspruch(z. B. Anzeige, Klage, Beschwerde) Gebrauch machen" oder Rechts­anwälte, die nichts weiter taten, als pflicht­gemäß die Interessen ihrer Klienten zu ver­treten; oder man machte mit den neudeut­schen Methoden Bekanntschaft, wenn man irgendeine persönliche Angelegenheit,z. B. Beleidigungen", hatte oder und hier hat wohl Herr Schacht seinen Einfluß geltend ge­machtwegen irgendwelcher wirtschaft­licher Maßnahmen(Lohnfragen, Entlassung von Arbeitnehmern u. dgl.)". Der Traum der Deutschen Arbeitsfront   und ihres Trunken­boldes Ley. auf diese Weise die soziale Frage zu lösen, Ist damit schnell ausgeträumt, denn dieser Anordnung wird entsprochen werden müssen. Die Schutzhaft ist ferner nicht zulässig zur Ahndung strafbarer Handlungen,denn dafür sind die Gerichte zuständig;". Sollte also jetzt die Kompagnie Krimineller in Lich  - tenburg aufgelöst werden, die dort ihre Strafe verbüßt? Auch gegen die Wiederholung des Falles des Reichsbankrates Koppen will man jetzt einen Riegel vorschieben, weil die Schutzhaftnjeht allein aus dem Grunde ver­hängt werden" kann,weil sich eine Person unsozial oder sonstwie verwerflich verhält": aber für alle Fälle fügt man hinzu,es sei denn, daß dadurch eine Erregung im Volke hervorgerufen und deshalb eine Schutzhaft zum eigenen Schutze des Häftlings notwendig wird". Wie so eine Erregung her­gestellt wird? Göbbels   ordnete an, daß nach der Saarabstimmung die Berliner   Be­völkerung sich um 19 Uhr vor dem Reichs­ tagsgebäude  zu einer spontanen Kund- gebung" versammle. Wieder heißt ea bei der Behandlung der Zuständigkeit, daßinsbesondere die Dienststellen der NSDAP   und der S A   nicht zur Inschutzhaftnahme befugt sind". Was war also der Göring  -Erlaß wert, der dasselbe schon ein Jahr vorher anord­nete? Zukünftig soll so steht es auf gedul­digem Papier gedruckt dem Schutzhäftling innerhalb 24 Stunden nach der Festnahme ein schriftlicher, unterschriftlich vollzogener Schutzhaftbefehl" ausgehändigt werden, wor­an es also bisher meistens gefehlt hat. Die nächsten Angehörigen sollen auch benach­richtigt werden können, Alles Mlß- bräuche, amtlich eingestanden! Zum Schluß, allerdings nur ein Satz und laßt alle Hofnung fahren:Die Schutz­haft ist ausschließlich in staat­lichen Gefangenenanstalten oder Konzentrationslagern zu voll­strecke n". Das beseitigt theoretisch schon" nach zwei Jahren die SA  - und SS- Keller, aber längst tobt sich der Sadismus nur noch in den Konzentrationslagern aus, und auch die Polizei geniert sich nicht, wehr­lose Gefangene zu prügeln. Die bittere Er­fahrung lehrt uns, daß auch dieser Erlaß auf dem Papier stehen bleiben wird wie der vor­jährige und er nur geeignet ist, allzu Gut­gläubigen Sand in die Augen zu streuen. Man versucht, Potemkinsche Dörfer aufzubauen, hinter deren Fassaden die braune bestialische Barbarei fröhlich weitergeht, bis das System eines Tages, mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden wird. Hermann Walter. AüfotUwuug. flu Am tat&mimsl Der Mammuttrust der L G. Farbenindu­strie ist schon vor Hitler   eine politisch ent­scheidende Kraft in Deutschland   gewesen. Er hat dem deutschen Reiche zwei Minister ge­schenkt. An politischem Einfluß hat sie in­zwischen nicht eingebüßt, wenn sie sich auch begnügt, hinter den Kulissen zu wirken. Im Gegenteil: da der wirtschaftliche»Auf­schwung« wesentlich auf Aufrüstung beruht, hängt vom Farbentrust und seinen Leitern noch weit mehr ab als vor Hitler  . Man kann sagen, daß der»Aufschwung« wesentlich ein Aufschwung für den Farbentrust ist. Im Jahre 1933 betrug der Export allein der L G. Farbenindustrie rund 460 Millionen Mark, auf Um allein entfiel also rund ein Achtel der deutschen   Gesamtausfuhr. In der Zeit kata­strophalster Devisenknappheit und rasenden Aufrüstungstempos beides gehört zusammen wie die zwei Selten einer Medaille ist es entscheidend, daß der Farbentrust zugleich der größte deutsche Devisenlieferant und der größte Lieferant von Ersatzstoffen ist. Er bil­det also ein entscheidendes Element der wirt­schaftlichen und militärischen Kriegsvorberei­tung. Die L G. Farbenindustrie hat für 1935 einen Kalender an die Presse versendet, der mehr enthält als die vorgeschriebenen Jahres­berichte und sehr aufschlußreiche Feststel­lungen macht. Im Jahre 1931 war die Ausfuhr mit mehr als 55 Prozent, also fast zwei Drittel am Ge­samtumsatz beteiligt. Ziffern über die Ent­wicklung der Ausfuhr beim Farbentrust wur­den zwar nicht angegeben, wohl aber Zahlen über die deutsche Chemieausfuhr überhaupt. Aus ihnen lassen sich Rückschlüsse auf den Farbentrust ziehen. Die deutsche Chemieaus­fuhr betrug 1931 993, 1933 nur noch 688 Mil­lionen, Sie ist also um fast ein Drittel zurück­gegangen. Auch der Farbentrust muß also am Export kräftig eingebüßt haben. Die Schrumpfung der Ausfuhr bedeutet für die I. G. eine empfindliche Schlappe. Um so mehr fällt auf, daß sie zur Stärkung und Ausdeh­nung ihrer Erzeugungsfähigkeit im letzten Jahr mehr ausgegeben hat als je zuvor. Die Belegschaft war von 6 6.5 00 Per­sonen Ende 1932 auf 8 9.2 00 Ende 1934 erhöht, also um etwa ein Drittel. Weit stärker zugenommen haben aber die Aufwendungen für Inve­stitionen. 1932 wurden für Neuanlagen und Reparaturen zusammen 86 Millionen Mark ausgegeben. Für 1934 war allein für Neubauten ein Programm in Höhe von 90 Millionen Mark vorgesehen. Der tatsächlich« Aufwand für Neuanlagen betrug aber 120 Millionen und für Neuanlagen und Repara­turen zusammen 250 Millionen Mark. Die Aus­fuhr war also um ungefähr ein Drittel ge­sunken und zu gleicher Zeit die Investitionen auf das Dreifache gestiegen. Es ist nicht schwer zu erraten, daß»beträchtliche Teile dieser Neuinvestitionen auf die Hydrierung die Kunstseidenproduktion und die Erzeugung von anderen Kunststoffen entfallen«, also auf die Ersatzerzeugung. Die Höhe der Aufwen­dungen zeigt aber in welchem Tempo die Ersatzproduktion und damit die wirtschaft­liche Vorbereitung auf die Blockade vor sich geht. In ihrem Jahresbericht über die Wirtschaft des Dritten Reiches   wurde in der»Frankfur­ ter Zeitung  « mitgeteilt, daß Aufwendungen für die Produktion von Ersatzstoffen nicht gemacht worden sind, wenn das Reich nicht Beihilfe leistete. Bei der Ausdehnung der Er­zeugung von Kunstspinnstoffen hat das Reich durch Beschaffung verbilligter Kredite gehol­fen. Damit der Farbentrust sein Verfahren zur Umwandlung von Braunkohle in Benzin in weitestem Ausmaße anwenden kann, ist die gesamte Braunkohlenindustrie durch Gesetz verpflichtet worden, die Kosten dafür aufzu­bringen. So befreit Schacht den Farbentrust von dem Risiko, das die riesenhaften Neu­anlagen zur Ersatzproduktion wertlos wie al­tes Eisen werden, wenn Deutschland   wieder in die Weltwirtschaft eingeschaltet ist. In­zwischen ist Hitler   aufs eifrigste bemüht, da­für zu sorgen, daß dieser Zeitpunkt nicht ein­tritt, sondern daß die Welt weiter in Furcht vor den Schrecken eines zweiten Weltkrieges gehalten wird. Kleine Diebe hängt man Die Große Strafkammer Hildesheim   ver­urteilte drei nationalsozialistische Amtswalter zu hohen Zuchthausstrafen. Sie waren am 2. Mai 1933 als Kommissare zur Gleichschal­tung der Gewerkschaften eingesetzt worden und»haben während ihrer nur drei Monate dauernden Herrschaft erhebliche Mittel, die sich in die Tausende belaufen, verausgabt: Autofahrten, Kleidung, Wäsche und Besuch der Hannoverschen Kabaretts wurden von den Geldern bestritten«. In der Urteilsbegründung heißt es; »Alle drei Angeklagte haben sich der schweren Untreue schuldig gemacht; sie waren als Amtswalter und in der NSBO tä­tig und mußten bei ihrer Tätigkeit unbe­dingt darauf sehen, daß sie eine»reine Weste« behielten.« Wir verstehen die Entrüstimg des hohen Gerichtshofes nicht ganz. Warum werden ge­rade die drei Hildesheimer   Spitzbuben ver­urteilt, während die großen Diebe heute noch in hohen Aemtem sitzen? Ueberau   im deut­ schen   Land sind nach der»Reinigung« von den neuen Herren hohe Summen, Gewerk­schaftsgelder, Arbeitergroschen verjuxt, ver­trunken, verjubelt, verpraßt worden, und reine Westen sind in den braunen Amtsstuben noch seltener als unbeschriebene Vorstrafenregister. Die Hildesheimer   Richter hätten ehrlicher­weise verkünden müssen; Die Angeklagten haben im Geiste des Dritten Reiches   gehandelt, sie haben ihre Pflicht s o erfüllt, wie es von guten National­sozialisten erwartet werden konnte, sie ver­dienen gleich anderen alten Kämpfern die höchste Anerkennung ihre« Führers. Die Angeklagten sind daher freizusprechen, die Kosten gehen zu Lasten der Staatskasse. 2000 Jahre Mißwirtsdiafi Der Kölner   Oberbürgermeister Dr. Riesen verkündete seinen Stadtkindern, man plane den Bau eines neuen Bahnhofes, den Ausbau der Stellung Kölns   im Eisenbahn- und Luft­verkehr, die ErsteUung eines Hitler-Thing­platzes und die Errichtung neuer Flughafen­bauten. Er fügte diesen zumeist kriegerischen Versprechungen hinzu: »Die Stadtverwaltung werde die Stadt einer Blüte entgegenführen, wie sie seit 2000 Jahren in der Geschichte nicht ver­zeichnet werden konnte.« Wenn die alten Römer, die vor 2000 Jahren den Bau eines Bahnhofs und eines Flughafens verschlampt haben, im Jenseits diese Rede des Dr. Riesen lesen, werden sie sich in Grund und Boden schämen. Unzerstörbarer Zusammenhalt. Mitte Fe­bruar starb in K i e 1 der 72 Jahre alte Ge­nosse Gustav Garbe  , langjähriger Führer der Kieler   Metallarbeiter und mit der Ent­wicklung der Kieler Arbeiterbewegung aufs engste verbunden. Bei Zusammenbruch 1918 wurde Garbe Gouverneur von Kiel   und später als Vertreter der Arbeiterschaft Leiter der Sozialabteilung der»Deutschen Werke«. Die Einäscherung im Krematorium gestaltete sich zu einer großen Demonstration der Kieler Arbeiterschaft, an der be­sonders viele deraltenFunktionäre teilnahmen.