Die Schande der Sdiu�hafiPotemkmsdbe Dörfer für GuigläubigeAm G. März 1935 ist ein Reichserlaß über die Schutzhaft ergangen.In den Jahren 1931 und 1932 wurdeSchutzhaft, immer nur bis zu drei MonatenHöchstdauer, gegen zirka 2600 Personen verhängt, einschließlich der Strafen wegenUebertretungen. Politische Schutzhaft warganz geringfügig und erstreckte sich meistens auf Tage. Damit hat man im DrittenReich entschieden Wandel geschaffen. DieSache begann bekanntlich drei Tage, nachdem Frick vor der gesamten deutschen Presseerklärt hatte, das nationalsozialistische Regime habe es nicht notwendig, mit dem Mittelder Versammlungs- und Zeitungsverbote zuarbeiten. Damals hatte man aber noch dieBrüning-Notverordnungen als Muster. Nach§ 22 der VO. des Reichspräsidenten zumSchutz des deutschen Volkes vom 4. Feber1933(RGBl. I, S. 35) wurde„im Interesseder öffentlichen Sicherheit in polizeiliche Haftgenommen, wer in dem dringenden Verdachteiner nach den§§81 bis 86, 92, Nr. 1, desStrafgesetzbuches(Hoch- und Landesverrat)oder§§ 1 bis 4 des Gesetzes gegen den Verratmilitärischer Geheimnisse strafbaren Handlung stand". Immerhin: die polizeiliche Haftdurfte nicht länger als drei Monatedauern und mußte bei gerichtlicher Untersuchungshaft aufgehoben weiden. Das wareinmal!Mit dieser»Humanitätsduselei« hat danndie Verordnung des Reichspräsidenten zumSchutz von Volk und Staat vom 28. Feber 1933 schleunigst Schluß gemacht. DerReichstag war gerade angesteckt worden, unddieses von den Nazis selbst begangene Verbrechen benutzte man, um im§ 1 zu dekreditieren:„Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124. und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches weiden bis auf weiteres außer Kraftgesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit,des Rechtes der freien Meinungsäußerung,einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechtes, Eingriffeia das Brief-, Post-, Telegraphen- undFernsprechgeheimnis, Anordnungen vonHaussuchungen und von Beschlagnahmen,sowie Beschränkungen des Eigentums auchaußerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.«Auf Grund dieses diabolischen Gesetzesparagraphen sind zehntausende Sozialdemokraten und andere politische Gegner desSystems in die Konzentrationslager gewandert, wurden in den Polizeihöllen gemartertwurden Bibliotheken, Einrichtungen gestohlen,ganze Häuser demoliert, Menschen gejagtund gehetzt.Aber dem deutschen Volke und dem Ausland wollte man Potemkinsche Dörfer vormachen. Man bestritt alle Greuel, und erstam 12. Dezember 1934 erklärte Herr Göringpathetisch:„Wenn die Behauptung aufgestellt wird,daß die Konzentrationslager Folterstättenseien, so erkläre ich derartige Behauptungen für frei erfunden und böswillig erdacht."Man operierte mit dem Ausdruck„Schutzhaft" und streute den Kritiklosen Sand in dieAugen.Es folgte das Gesetz über die Errichtungeiner Geheimen Staatspolizei vom26. April 1933, aber den neugierigen Aus-landsjoumalisten erklärte man, in Deutschland geschähe nichts, keinem würde ein Haargekrümmt werden, und Hitler sprach von derunblutigsten Revolution des Jahrhunderts.Doch schon am 13. Oktober 1933 erließ manmir nichts, dir nichts das Blut-„Gesetz" zurGewährleistung des Rechtsfriedens, nach demmit dem Tode oder lebenslänglichem Zuchthaus bestraft wurde, wer irgendeinem derpolltischen Kriminal-, Bahn-, Forst-, Zoll-,Schutz-, Sicherheitsbeamten oder einen Angehörigen der nationalen Partei tötet, auchwenn Notwehr vorliegt, oder zu einer solchenTötung auffordert oder eine solche Tötungmit einem andern verabredet. Auslandsdruckschriften verbreiten oder aus dem Auslande einführen, soweit sie verboten sind,kann mit dem Tode oder lebenslänglichemZuchthaus bestraft werden. In jüngster Zeltsind für solche Vergehen in Nürnberg undDüsseldorf Strafen von 3 bis 15 JahrenZuchthaus verhängt worden!In die Pollzeigefängnisse, in die ordentlichen Gefangenenanstalten, vor allem aberin die Konzentrationslager pferchte manauf Grund ungesetzlicher Handinngen persönliche Feinde, schlechte Kunden, Juden,Sozialisten, Pazifisten, Kommunisten, aberauch Deutschnationale, oppositionelle Nazislandeten In Oranienburg, alles auf Grundde«§ 1 jener ominösen„Brandschutzverordnung" vom 28. Feber 1933.In Stettin marterte man ein paar Konservative, Papen erhielt täglich Hilferufe ausdem Lande, die Auslandspresse schob unsanftdie Potemklnschen Kulissen beiseite— undman rettete sich in den Erlaß des preußischen Ministerpräsidenten überAnordnung von Schutzhaftmaßnahmen vom11. März 1934, dem jetzt, am 6. März193 5, ein Reichserlaß gefolgt ist.Aus beiden Erlässen ist zu ersehen, wie tiefder Abgrund ist, in dem das deutsche Volkheute gestürzt ist, daß Diktatur im wahrstenSinne des Wortes nackte Willkür bedeutet.Da heißt es bekanntlich in dem Erlaß vom11. März 1934, daß die bisher für die Anordnung der Schutzhaft aus politischen Gründengeltenden Zuständigkeitsvorschriften mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Nur das GehekmeStaatspolizeiamt, die Ober- undRegierungspräsidenten, der Polizeipräsident von Berlin, dieStaatspolizeistellen dürfen aufGiund dos§ 1 der Verordnung zum Schutzvon Volk und Staat vom 28. Feber 1933Schutzhaft aus politischen Gründen verhängen; also nicht mehr die SS und SA oder Dr.Ley oder der oder jener Parteigewaltige.Schon damals schrien die Mißstände auf demGebiete der Schutzhaft zum Himmel, so daßselbst Göring anordnen mußte,„unverzüglichdie Entscheidung des Gerichts über die Verhängung der gerichtlichen Untersuchungshaftherbeizuführen", wenn die Schutzhaft„alsprovisorische Maßnahme wegen des Verdachtseiner strafbaren Handlung angeordnetwurde". Dienststellen der Partei oder Verbände„dürfen Festnahmen von sich ausnicht tätigen". Das glatte Eingeständnis dernackten Willkür! Aber nichts wurde geahndet, alles blieb beim alten. Die Konzentrationslager wurden beibehalten, kein Gefangener wurde auf Grund des Erlasses(derfür das Ausland so klang, als wollte man zunormalen gesetzlichen Zuständen zurückkehren) entlassen.Aus den neuesten Schutzhaftbestimmungen ist leicht ablesbar, welche Zustände auchwieder im letzten Jahr auf diesem Gebietobgewaltet haben müssen. Der Erlaß beginntschon vielsagend:„Um den bei der Verhängung der Schutzhaft aufgetretenen M i ß-bräuchen abzuhelfen", wird angeordnet,„daß Schutzhaftbefehle nur erlassen werdendürfen: a) zum eigenen Schutz des Häftlings, b) wenn der Häftling durch sein Verhalten, insbesondere durch staatsfeindlicheBetätigung die öffentliche Sicherheit oderOrdnung unmittelbar gefährdet".Nun aber wird in einem zweiten Absatzausgeführt, wann die Verhängung derSchutzhaft nicht zulässig ist, und wirsehen ein paar eingestandene Mißbräuche,sozusagen amtliche Greuel.Demnach hat man Staatsbürger in dieKonzentrationslager gesperrt,„die lediglichvon einem Anspruch(z. B. Anzeige, Klage,Beschwerde) Gebrauch machen" oder Rechtsanwälte, die nichts weiter taten, als pflichtgemäß die Interessen ihrer Klienten zu vertreten; oder man machte mit den neudeutschen Methoden Bekanntschaft, wenn manirgendeine persönliche Angelegenheit,„z. B.Beleidigungen", hatte oder— und hier hatwohl Herr Schacht seinen Einfluß geltend gemacht—„wegen irgendwelcher wirtschaftlicher Maßnahmen(Lohnfragen, Entlassungvon Arbeitnehmern u. dgl.)". Der Traum derDeutschen Arbeitsfront und ihres Trunkenboldes Ley. auf diese Weise die soziale Fragezu lösen, Ist damit schnell ausgeträumt, denndieser Anordnung wird entsprochen werdenmüssen.Die Schutzhaft ist ferner nicht zulässigzur Ahndung strafbarer Handlungen,„denndafür sind die Gerichte zuständig;". Solltealso jetzt die Kompagnie Krimineller in Lich-tenburg aufgelöst werden, die dort ihre Strafeverbüßt? Auch gegen die Wiederholung desFalles des Reichsbankrates Koppen will manjetzt einen Riegel vorschieben, weil dieSchutzhaft„njeht allein aus dem Grunde verhängt werden" kann,„weil sich eine Personunsozial oder sonstwie verwerflich verhält":aber für alle Fälle fügt man hinzu,„es seidenn, daß dadurch eine Erregung im Volkehervorgerufen und deshalb eine Schutzhaftzum eigenen Schutze des Häftlings notwendigwird". Wie so eine Erregung hergestellt wird? Göbbels ordnete an, daßnach der Saarabstimmung die Berliner Bevölkerung sich um 19 Uhr vor dem Reichstagsgebäude„zu einer spontanen Kund-gebung" versammle.Wieder heißt ea bei der Behandlung derZuständigkeit, daß„insbesondere dieDienststellen der NSDAP und derS A nicht zur Inschutzhaftnahme befugtsind". Was war also der Göring-Erlaß wert,der dasselbe schon ein Jahr vorher anordnete?Zukünftig soll— so steht es auf geduldigem Papier gedruckt— dem Schutzhäftling„innerhalb 24 Stunden nach der Festnahmeein schriftlicher, unterschriftlich vollzogenerSchutzhaftbefehl" ausgehändigt werden, woran es also bisher meistens gefehlt hat. Dienächsten Angehörigen sollen auch benachrichtigt werden können, Alles Mlß-bräuche, amtlich eingestanden!—Zum Schluß, allerdings nur ein Satz und— laßt alle Hofnung fahren:„Die Schutzhaft ist ausschließlich in staatlichen Gefangenenanstalten oderKonzentrationslagern zu vollstrecke n". Das beseitigt theoretisch„schon" nach zwei Jahren die SA- und SS-Keller, aber längst tobt sich der Sadismusnur noch in den Konzentrationslagern aus,und auch die Polizei geniert sich nicht, wehrlose Gefangene zu prügeln. Die bittere Erfahrung lehrt uns, daß auch dieser Erlaß aufdem Papier stehen bleiben wird wie der vorjährige—• und er nur geeignet ist, allzu Gutgläubigen Sand in die Augen zu streuen. Manversucht, Potemkinsche Dörfer aufzubauen,hinter deren Fassaden die braune bestialischeBarbarei fröhlich weitergeht, bis das Systemeines Tages, mit Stumpf und Stiel ausgerottetwerden wird. Hermann Walter.AüfotUwuug. flu Am tat&mimslDer Mammuttrust der L G. Farbenindustrie ist schon vor Hitler eine politisch entscheidende Kraft in Deutschland gewesen. Erhat dem deutschen Reiche zwei Minister geschenkt. An politischem Einfluß hat sie inzwischen nicht eingebüßt, wenn sie sich auchbegnügt, hinter den Kulissen zu wirken. ImGegenteil: da der wirtschaftliche»Aufschwung« wesentlich auf Aufrüstung beruht,hängt vom Farbentrust und seinen Leiternnoch weit mehr ab als vor Hitler. Man kannsagen, daß der»Aufschwung« wesentlich einAufschwung für den Farbentrust ist. ImJahre 1933 betrug der Export allein der L G.Farbenindustrie rund 460 Millionen Mark,auf Um allein entfiel also rund ein Achtel derdeutschen Gesamtausfuhr. In der Zeit katastrophalster Devisenknappheit und rasendenAufrüstungstempos— beides gehört zusammenwie die zwei Selten einer Medaille— ist esentscheidend, daß der Farbentrust zugleichder größte deutsche Devisenlieferant und dergrößte Lieferant von Ersatzstoffen ist. Er bildet also ein entscheidendes Element der wirtschaftlichen und militärischen Kriegsvorbereitung. Die L G. Farbenindustrie hat für 1935einen Kalender an die Presse versendet, dermehr enthält als die vorgeschriebenen Jahresberichte und sehr aufschlußreiche Feststellungen macht.Im Jahre 1931 war die Ausfuhr mit mehrals 55 Prozent, also fast zwei Drittel am Gesamtumsatz beteiligt. Ziffern über die Entwicklung der Ausfuhr beim Farbentrust wurden zwar nicht angegeben, wohl aber Zahlenüber die deutsche Chemieausfuhr überhaupt.Aus ihnen lassen sich Rückschlüsse auf denFarbentrust ziehen. Die deutsche Chemieausfuhr betrug 1931 993, 1933 nur noch 688 Millionen, Sie ist also um fast ein Drittel zurückgegangen. Auch der Farbentrust muß also amExport kräftig eingebüßt haben. DieSchrumpfung der Ausfuhr bedeutet für die I.G. eine empfindliche Schlappe. Um so mehrfällt auf, daß sie zur Stärkung und Ausdehnung ihrer Erzeugungsfähigkeit im letztenJahr mehr ausgegeben hat als je zuvor. DieBelegschaft war von 6 6.5 00 Personen Ende 1932 auf 8 9.2 00 Ende1934 erhöht, also um etwa einDrittel. Weit stärker zugenommen habenaber die Aufwendungen für Investitionen. 1932 wurden für Neuanlagenund Reparaturen zusammen 86 MillionenMark ausgegeben. Für 1934 war allein fürNeubauten ein Programm in Höhe von 90Millionen Mark vorgesehen. Der tatsächlich«Aufwand für Neuanlagen betrug aber 120Millionen und für Neuanlagen und Reparaturen zusammen 250 Millionen Mark. Die Ausfuhr war also um ungefähr ein Drittel gesunken und zu gleicher Zeit die Investitionenauf das Dreifache gestiegen. Es ist nichtschwer zu erraten, daß»beträchtliche Teiledieser Neuinvestitionen auf die Hydrierungdie Kunstseidenproduktion und die Erzeugungvon anderen Kunststoffen entfallen«, also aufdie Ersatzerzeugung. Die Höhe der Aufwendungen zeigt aber in welchem Tempo dieErsatzproduktion und damit die wirtschaftliche Vorbereitung auf die Blockade vor sichgeht.In ihrem Jahresbericht über die Wirtschaftdes Dritten Reiches wurde in der»Frankfurter Zeitung« mitgeteilt, daß Aufwendungenfür die Produktion von Ersatzstoffen nichtgemacht worden sind, wenn das Reich nichtBeihilfe leistete. Bei der Ausdehnung der Erzeugung von Kunstspinnstoffen hat das Reichdurch Beschaffung verbilligter Kredite geholfen. Damit der Farbentrust sein Verfahrenzur Umwandlung von Braunkohle in Benzin inweitestem Ausmaße anwenden kann, ist diegesamte Braunkohlenindustrie durch Gesetzverpflichtet worden, die Kosten dafür aufzubringen. So befreit Schacht den Farbentrustvon dem Risiko, das die riesenhaften Neuanlagen zur Ersatzproduktion wertlos wie altes Eisen werden, wenn Deutschland wiederin die Weltwirtschaft eingeschaltet ist. Inzwischen ist Hitler aufs eifrigste bemüht, dafür zu sorgen, daß dieser Zeitpunkt nicht eintritt, sondern daß die Welt weiter in Furchtvor den Schrecken eines zweiten Weltkriegesgehalten wird.Kleine Diebe hängt manDie Große Strafkammer Hildesheim verurteilte drei nationalsozialistische Amtswalterzu hohen Zuchthausstrafen. Sie waren am2. Mai 1933 als Kommissare zur Gleichschaltung der Gewerkschaften eingesetzt wordenund»haben während ihrer nur drei Monatedauernden Herrschaft erhebliche Mittel, diesich in die Tausende belaufen, verausgabt:Autofahrten, Kleidung, Wäsche und Besuchder Hannoverschen Kabaretts wurden von denGeldern bestritten«. In der Urteilsbegründungheißt es;»Alle drei Angeklagte haben sich derschweren Untreue schuldig gemacht; siewaren als Amtswalter und in der NSBO tätig und mußten bei ihrer Tätigkeit unbedingt darauf sehen, daß sie eine»reineWeste« behielten.«Wir verstehen die Entrüstimg des hohenGerichtshofes nicht ganz. Warum werden gerade die drei Hildesheimer Spitzbuben verurteilt, während die großen Diebe heute nochin hohen Aemtem sitzen? Ueberau im deutschen Land sind nach der»Reinigung« vonden neuen Herren hohe Summen, Gewerkschaftsgelder, Arbeitergroschen verjuxt, vertrunken, verjubelt, verpraßt worden, und reineWesten sind in den braunen Amtsstuben nochseltener als unbeschriebene Vorstrafenregister.Die Hildesheimer Richter hätten ehrlicherweise verkünden müssen;Die Angeklagten haben im Geiste desDritten Reiches gehandelt, sie haben ihrePflicht s o erfüllt, wie es von guten Nationalsozialisten erwartet werden konnte, sie verdienen gleich anderen alten Kämpfern diehöchste Anerkennung ihre« Führers. DieAngeklagten sind daher freizusprechen, dieKosten gehen zu Lasten der Staatskasse.2000 Jahre MißwirtsdiafiDer Kölner Oberbürgermeister Dr. Riesenverkündete seinen Stadtkindern, man planeden Bau eines neuen Bahnhofes, den Ausbauder Stellung Kölns im Eisenbahn- und Luftverkehr, die ErsteUung eines Hitler-Thingplatzes und die Errichtung neuer Flughafenbauten. Er fügte diesen zumeist kriegerischenVersprechungen hinzu:»Die Stadtverwaltung werde die Stadteiner Blüte entgegenführen, wie sie seit2000 Jahren in der Geschichte nicht verzeichnet werden konnte.«Wenn die alten Römer, die vor 2000 Jahrenden Bau eines Bahnhofs und eines Flughafensverschlampt haben, im Jenseits diese Rededes Dr. Riesen lesen, werden sie sich inGrund und Boden schämen.Unzerstörbarer Zusammenhalt. Mitte Februar starb in K i e 1 der 72 Jahre alte Genosse Gustav Garbe, langjähriger Führerder Kieler Metallarbeiter und mit der Entwicklung der Kieler Arbeiterbewegung aufsengste verbunden. Bei Zusammenbruch 1918wurde Garbe Gouverneur von Kiel und späterals Vertreter der Arbeiterschaft Leiter derSozialabteilung der»Deutschen Werke«. DieEinäscherung im Krematorium gestaltete sichzu einer großen Demonstration derKieler Arbeiterschaft, an der besonders viele deraltenFunktionäreteilnahmen.