Die Stellung des Angeklagten im Dritten Reich

Nicht allein, daß die Strafgesetze im Drit- gesucht hat, denn es heißt im 2 der ange- es der Vorsitzende für gut befindet, nachträg­ten Reich vermehrt, das Strafmaß gesteigert, zogenen Verordnung, daß für die Eröffnung lich angeordnet werden. Das Vermögen kann der Strafvollzug barbarisiert und auf Ver- des Hauptverfahrens vor einem Gericht nie- bereits bei einer Sache, die beim Volksgericht nichtung des Menschen eingestellt wurde, derer Ordnung es bei den Vorschriften der anhängig ist, beschlagnahmt werden, wenn auch die Rechte des Angeklagten sind ver- Strafprozeßordnung über den Eröffnungsbe- die öffentliche Klage erhoben oder Haftbefehl kürzt worden. Zahlreiche strafprozessuale schluß sein Bewenden behält<. erlassen worden ist. Sogar die Staatsanwalt­

Hier wird der Wille der

Die Gnadenvorschriften sind in

worden.

Früher hat man es als ein großes Unrecht stellt, über das das Reichsgericht oder Ober- empfunden, daß das Reichsgericht in Hoch­landesgericht abzuurteilen hätte.

Bis jetzt wurde also ohne Genehmigung wild darauf los gesammelt. > Veranstaltungen dritter Perso­nen oder Stellen für die Schule, wie z. B. Vorträge, Vorführungen, Rezitationen und dergl., die innerhalb der Schule stattfinden sollen, bedürfen grundsätzlich der Geneh­migung. Sie darf nur erteilt werden, wenn ein besonderer unterrichtlicher Wert der Veranstaltung anzuerkennen ist.< Jeder kann sich denken, was für zweifel­hafte Tendenz- und Kunstdarbietungen bisher natürlich auch ohne jede Genehmigung auf die im Werturteil unsicheren Schulkin­der losgelassen wurden.

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» Eine Bekanntgabe von Empfehlungen, z. B. zum Bezug von Zeitschriften, Ankauf von Kalendern, Losen, Besuch von Veran­staltungen usw. während der Unter­richtsstunden ist verboten.<

In den Pausen darf von den Lehrern

die Geldtaschen der Eltern.

» Von besonderer Bedeutung ist der Hin­weis, daß der Besuch von Veranstaltungen dritter Personen oder Stellen außerhalb der Schule, wie z. B. von Theatern, Ausstel­lungen usw., sofern Eintrittsgeld erhoben wird, grundsätzlich freiwillig ist, und daß jeder unmittelbare oder mittelbare Druck auf die Schüler zur Teilnahme untersagt ist. Der Besuch solcher Veranstaltungen während der Schulzeit ist unzulässig.< >... daß der Besuch grundsätzlich freiwil­lig ist. Man kennt die» Freiwilligkeit<< und man kennt die» Grundsätze< im Dritten Reiche. Es wird so weitergehen wie bisher;

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die Kinder werden wie bisher nach Hause kommen und den Eltern verkünden: » Unser Lehrer hat gesagt, jedes deutsche

Kind muß sich das ansehen. Ihr sollt uns Eintrittsgeld geben.< Da gibt es keinen » Zwang«, da steht kein Gerichtsvollzieher da­hinter, aber wer das Geld nicht mitbringt, ist eben kein> deutsches Kinde und wird dem Rustschen Erlaß zum Trotz sehen.

Vorschriften, die die Wahrheitsfindung und Nach der Verordnung über die Sonderge- schaft kann diese Beschlagnahme anordnen, bis zu einem gewissen, wenn auch geringen richte vom 21. März 1933 sind die Sonderge- allerdings muß das Gericht diese Anordnung Prozentsatz fehlerfreie Urteile sichern soll- richte auch dann zuständig(§ 3), wenn ein binnen drei Tagen bestätigen. Alle strafpro­ten, sind aufgehoben oder abgeändert worden, zu ihrer Zuständigkeit gehörendes Verbrechen zessualen Sicherungsvorschriften sind zugun­so daß man sich, wenn man alle die Schrek- oder Vergehen zugleich den Tatbestand einer sten einer Beschleunigung des Verfahrens auf­kensurteile liest, stets vor Augen halten muß, anderen strafbaren Handlung erfüllt. Nach gehoben worden. Selbstverständlich ist, daß daß der von einem deutschen Gericht Ver- 9 dieses nur mit drei Richtern zusammen- gegen das Urteil des Volksgerichtshofes eine urteilte nicht unter dem früheren in der gesetzten Gerichts( Vorsitzender und zwei Berufung oder gar Anmeldung der Revision Strafprozeßordnung, in der Rechtsanwalts- Beisitzer) gibt es keine mündliche Verhand- unmöglich ist. Dieses nach Frank- Freiler­ordnung und in zahlreichen anderen Neben- lung über den Haftbefehl, der Haftprü- schen Intentionen zusammengesetzte Gericht oder von außenstehenden alten Kämpfern lu­gesetzen niedergelegtem Rechtsschutz steht. fungstermin fällt demnach voll- ist das Revolutionstribunal des nationalsozia- stig weiter hausiert werden. Leidtragend sind Das Geheime Staatspolizeiamt hat über kommen weg. Der Vorsitzende des Ge- listischen Staates. alle Angeklagten im Dritten Reich durch den richts hat über Beschwerden in eigener Sache Hitler- Göring- Göbbels gegen die Opposition Erlaẞ des Ministers des Innern vom 26. April zu entscheiden, eine gerichtliche Vor- vollstreckt! 1933 eine ungeheure Macht: untersuchung findet nicht statt, > Das Geheime Staatspolizeiamt kann die und in die Anklageschrift sind nur die wesent- einer späteren Verordnung vom 6. Februar den Behörden und Beamten des Polizei- und lichen Ergebnisse der stattgehabten Ermitt- 1955 erschwert worden. Hitler persönlich hat Sicherheitsdienstes nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung obliegenden Auf- lungen aufzunehmen. Die Ladungsfrist, bei Todesstrafen und bei Strafen wegen Hoch­gaben im Rahmen seiner Zuständigkeit zum die sonst acht Tage nach§ 217 der Strafpro- und Landesverrats, bei Strafen gegen Solda­Vollzug durch eigene Beamte oder solche zeẞordnung beträgt, muß bis auf drei Tage ten das Gnadenrecht auszuüben, und so sehr der Staatspolizeistellen übernehmen.< und kann auf 24 Stunden herabgesetzt wer- auch bisher geforscht wurde, Angeklagte, die In der Strafprozeßordnung sind den. Das Sondergericht ist auch dann sou- vom Volksgerichtshof für Jahre ins Zuchthaus einige wichtige Formalvorschriften aufge­verän, wenn es sich bei der Verhandlung er- geschickt wurden, sind noch nie begnadigt noben worden. Bei der Zustellung von Entscheidungen genügt jetzt eine form- gibt, daß der Angeklagte gar nicht vor das lose Mitteilung, und die verschiedenen Fri- Sondergericht gehört, es sei denn, daß sich die Tat als ein Verbrechen oder Vergehen dar­sten, die in der Strafprozeßordnung vorge­sehen sind, beginnen sofort zu laufen; Ein­und Landesverratssachen in erster und letz­spruchsfristen, Anmeldung der Revision etc. ter Instanz urteilte, und wir wissen, wie In den zur Zuständigkeit des Reichsgerichts Schließlich ist es nicht notwendig, im Ge­schwer es ist, ein Fehlurteil zur Aufhebung gehörenden Strafsachen kann jedes Mitglied gensatz zu§ 273, Abs. 2, der StPo., die Er­zu bringen. Heute sind alle bescheidenen An­eines deutschen Gerichts und jeder beliebige gebnisse der Vernehmungen in das Protokoll fänge einer so notwendigen Reform für Jahr­Amtsrichter als Ermittlungsrichter bestellt über die Hauptverhandlung aufzunehmen, was zehnte verschüttet. Wer heute, ob aus krimi­werden. Bei den Strafsachen vor dem Reichs- alle künftigen Wiederaufnahme- nellen oder politischen Gründen, in die Klauen gericht entfällt dann die Vorunter- verfahren fast unmöglich macht. der braunen Justiz gerät, findet sich einem Ungenehmigte suchung, wenn der Tatbestand einfach Der Angeklagte, der vor den Volksge- durchlöcherten Strafprozeßrecht und einem ungenehmigte liegt und nach Auffassung des Oberreichs- richtshof kommt, kann in den Saal des nationalsozialistischem Parteiengericht gegen- Vorträge, Rezitationen, Feilbie. anwalts, der die Anklage vertritt, die Vor- ehemaligen Herrenhauses nur eintreten mit über. Hermann Walter. tung von Zeitschriften, Kalen­untersuchung für die Vorbereitung zur Haupt- den Worten>> Laß alle Hoffnung fahren<. dern, Losen, Eintrittskarten und verhandlung nicht erforderlich ist. Nach§ 10 Nach§ 2 des Gesetzes zur Aenderung von Abzeichen während der Unter­der Verordnung des Reichspräsidenten gegen Vorschriften des Strafrechts und des Straf- Jahrmarkt in der Schule richtsstunden, Ausfall von gan­Verrat am deutschen Volke etc. vom 28. Fe- verfahrens vom 24. April 1934, Kap. 3, wer- Es wird geschachert und geneppt, geschnorrt zen Unterrichtsvormittagen und bruar 1933 gilt dies auch für die Oberlandes- den die Mitglieder des Volksgerichtshofes und und erpreẞt. statt dessen Besuch zweitrangiger Darbie­gerichte. ihre Stellvertreter auf Vorschlag des Reichs­Reichsminister Rust hat wieder mal einen tungen darf man sich wundern, daß( wie Ueberhaupt hat man die wegen Hoch- justizministers vom Reichskanzler Hitler auf Erlaß über>> Störungen des Schulbe- Rust selbst zugeben muß)> vielfache Klagen und Landesverrats Angeklagten unter die Dauer von fünf Jahren ernannt. Der triebs< herausgegeben. Er tut das von über fortschreitende Störung der Arbeit in ein gekürztes Sonderrecht gestellt. Volksgerichtshof ist zuständig für alle Ver- Zeit zu Zeit, scheint aber wenig Erfolg damit den Schulen<< laut werden? Nach 1 der Verordnung vom 18. März gehen des Hoch- und Landesverrats, des An- zu haben, denn er muß seine Ge- und Verbote wundern, daß alles Ansehen des deutschen 1933 bedarf es keines Beschlusses griffs gegen den Reichspräsidenten , des Hoch- in regelmäßigen Abständen wiederholen. Dann Lehrwesens längst verwirtschaftet ist? Da über die Eröffnung des Hauptver- verrats und aller sonstigen Ausnahmebestim- erfährt man jedesmal, was in den deutschen können alle Erlässe nichts helfen: solange fahrens mehr. Wenn der Vorsitzende die mungen zum Schutze des nationalsozialisti- Schulen eigentlich vorgeht und in welchem das Hakenkreuz über Deutschland lastet, gibt gesetzlichen Voraussetzungen für gegeben schen Staates. Er kann aber auch an- Maße die Klassenzimmer bereits zu Tummel- es keine Rettung für die deutsche Schule. erachtet, setzt er einfach die Hauptverhand- dere Vergehen und Verbrechen in plätzen der Reklame, der Schnorrerei und des lung an. Er ist allmächtig. Er beschließt über die Verhandlung einbeziehen, patriotisch verbrämten Hausierhandels ge­die Anordnung oder Fortdauer der Unter- wenn er das für erforderlich er- worden sind. Diesmal sieht sich der braune suchungshaft. Das Verfahren wird dadurch achtet. Die Wahl des Verteidigers ist von Bildungsober veranlaßt, auf folgende un­verkürzt, daß mit der Einreichung der An- der Genehmigung durch den Vorsitzenden ab­glaubliche Mißbräuche hinzuweisen: klageschrift alle Wirkungen eintreten, die hängig. Der Vorsitzende hat, genau wie bei sonst an die Verlesung des Eröffnungsbe- den Sondergerichten, die Macht, über Fort­schlusses nach der Strafprozeßordnung ge- dauer der Haft souverän zu entscheiden, Haft­knüpft sind. In diesen Bestimmungen wird prüfungstermine finden nicht statt. Eine Vor­deutlich, daß man die Richter besonders aus- untersuchung ebenfalls nicht, sie kann, wenn

> Oeffentliche Sammlungen und samm­lungsfähige Veranstaltungen bedürfen, wenn sie innerhalb der Schulen durchgeführt wer­den sollen, der besonderen Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.<

auf

Das Geheimnis vom Unterhaltung. Sie wurde im Flüstertone ge- selbst im Gemeinderat Hilligenhof

schwinden.

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schief ange

Sammlungen, Vorführungen,

Darf man sich

Erziehungsschlächterei

Aus dem» Daheim<:

>> Nicht schönes Mädchen... aus altem deutschen Geschlecht... artsam, in der Erziehungsschlacht stehend... sucht Freund, der mit beiden Beinen im Dritten Reich steht...<

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Das wird ein schönes werden...

Schlachten

am Arm und es entspann sich eine aufgeregte| Das Gesinde den Feldern, der Bauer verstanden die beiden noch, die an ihrem La­sollte er die Alte ger standen. Der Bauer und der Jude. führt, und so blieb uns ihr Inhalt unbekannt. allein lassen, als er sie stöhnend auf dem Er, Abraham, hatte auf Ehre keinem Men­Nur einige immer wiederkehrende Worte Fußboden fand? Mußte er sie nicht zum schen ein Sterbenswörtchen verraten.> Reiß >> Wenn der Erbhofbauer vom Hilligenhof waren verständlich, die Worte Großmutter, Alkoven schleppen, Wasser herzuschaffen, aus, Junge!< Er schwieg wie die Erde, die das über seine Felder stapft, schweren Schrittes, Schandfleck und augenblicklich zu ver- ihre Stirn kühlen, den Buben zum Bauern Grab der Alten deckte. Aber der andere, der als zögere der ausgreifende Fuß, sich von den nach dem Rathaus schicken? Und dann zum konnte nicht schlafen. Alteingesessener Erb­satten Klumpen fruchtbarer schlesischer Dann trennten sich die Beiden ohne Gruß, Doktor?> Junge, reiẞ aus!< hatte der hofbauer, Stolz der ganzen Provinz, ein paar Scholle zu lösen, so wird sein stahlharter, Großvater gesagt. Wär wohl doch am besten hundert Kilometer im Umkreis der Reinblu­blauer Blick von Weichheit überflutet.> Oh einem bösen tigste, vom Führer selbst mit einem echten Heimat, oh Mutterboden!<< Beglückt fühlt er Anderen Tages begegneten wir dem Abra- gewesen. So war es ihm von das markige Bauernblut von sechs Genera- ham Seligsohn in einer Schänke unweit der Schicksal bestimmt, die Worte der Sterben- Handschreiben ausgezeichnet! Und nun die tionen in seinen Adern klopfen, altes, gutes tschechischen Grenze. Er starrte lange in sein den zu hören, die eigentlich nur dem Enkel- Schande! Ein Jud als Mitwisser! Einmal pfiff Erberinnern erfüllt ihn ganz, und mit kerni- halbgeleertes Limonadenglas:» Ich habe mei- sohn galten, dem alteingesessensten Bauern abends am Seligsohn eine Kugel vorbei, cin gem Lächeln breitet er die Arme seinem blon- nen Bezirk verloren!< Es klang wie ein Nach- im Umkreis. Als er endlich hinzu kam, war verirrtes Geschoß, das wohl sicher den Spat­> Guter Bezirk. Dreißig die Beichte schon zur Hälfte abgelegt, und zen galt. Dicht beim Hilligenhof, aber er den Knäblein entgegen, das durch reifendes ruf in Stichworten. Korn auf ihn zuspringt...> Jahre hab ich dort gearbeitet. Immer gut seitdem kannte er, der Jude Seligsohn, das wollte um Gotteswillen nicht behaupten, daß etwa... Na, und heute hatte es ihm der So begann der Jubiläumsartikel im ,, Hil- ausgekommen mit den Kunden. Ich habe sie Geheimnis von Hilligenhof. gewußt: der Seitdem Bauer auf den Kopf zugesagt: Er sei ein Ver­wußte er, daß die Alte zuge­ligendorfer Bauernboten«, der mit dem Auf- reell bedient und sie haben rufe schloß, den> morgigen Ehrentag unseres Seligsohn ist kein Betrüger. Dreißig Jahre wanderter Zigeuner Kind war. Sie kam mit leumder. Und Juden wären längst schon un­aus, einfach aus! Und die Frau und ihren Gefährten im Wohnwagen an. Vor 70 erwünscht, besonders solche, die mit heiligem, allgeschätzten Volksgenossen und gleichzeiti- Arbeit deutschen Saatgut schacherten. Wenn der gen Amtswalters in althergebrachter Brauch- die Kinder... Es war nicht meine Schuld, Jahren. Kein Wort Deutsch konnte sie. Aber tumsweise würdig zu begehen<. Der Anlaß zu es war ein Unglück, ein furchtbares Un- blank und schwarzäugig, wie sie war, gefiel schwarze Schandfleck des Bezirkes nicht vor­so gäbe es diesem beinahe dichterischen Erguß war in glück.< sie dem jungen Bauern. Genau so sah der zöge, eilends zu verschwinden, Mittel und Wege. Er, der Alteingesessene der Tat kein geringer, denn vor genau 300 So langsam kam es in seinen hingestotter- aus wie heute der Enkel. Gute Zeiten! Glück­Jahren wurde jener historische Kaufvertrag ten Worten ans Licht, das Unglück. Hatte er, liche Zeiten! Nur die Nachbarn nannten sie werde dafür sorgen, daß ihm sein sauberes abgeschlossen, der den Hilligenhof in die der kleine Seligsohn, der anderer Leute An- im Anfang eine Hergelaufene, einen Bastard Handwerk gelegt würde. Deutschland sei Hand der Ur- Ur- Ur- Urgroßeltern unseres gelegenheiten von jeher hübsch in Ruhe ließ gar. Jüdischer Vater aus Galizien , sagten sie, einig und der Streicher nicht weit. So erzählte der Abraham Seligsohn. und noch nie in einen Klatsch verwickelt war, man siehts am Haar und an den Lippen. Als Zur Zeit, da der Artikel in Satz ging, hatte er, gerade er das Pech haben müssen, ihnen die Faust des Bauern unter die Nase schritt der Hilligenhofbauer übrigens wirklich die alte Bäuerin vom Hilligenhof sterben zu fuhr, wurden sie still. Gute Zeiten! Nur der Am Abend war ganz Hilligenhof illumi­mit den soeben beschriebenen» schweren sehen? Nämlich die Großmutter des jetzigen Geburtsschein nein, der war nicht verloren- niert. Der Bauer saß an der Spitze der langen Schritten<< über einen Feldweg. Leider sprang Besitzers.» Junge,< pflegte der Großvater gegangen, wie die nagelneue Stammrolle aus Tafel, hatte die Tracht des Landes angelegt ihm jedoch kein blondes Knäblein entgegen, Seligsohn zu sagen,» Junge, wenn's was zu dem Jahre 1935 behauptete, der war auch und mußte mit jedem anstoßen. Die Jugend unter Aufsicht des blondbärtigen sondern der Samenhändler Abraham Selig- sehen gibt, reiß aus! Kommt ein Jud erst nicht beim großen Kirchenbrand zu Asche ge- tanzte Es gab gar keinen Geburtsschein. Oberlehrers nach altem Brauchtum um sohn, dessen Anblick erschreckende Blässe in mal als Zeuge vor Gericht, so ist er schon worden. Und ihr Vater?... Aber hier wurden die die Linde. Und der Gauleiter hielt eine Rede, die Wangen des Alteingesessenen trieb. Ehe so gut wie vorbestraft.< Seligsohn den Mund zu einem Glückwunsch Aber konnte er denn ausreißen an jenem Worte der Sterbenden schon undeutlich, das die selbst den verstocktesten Tagelöhner rüh­» Unehelich< ren mußte.» Alter Adel, Adel der Arbeit und öffnen konnte, packte ihn der Bauer heftig verfluchten Nachmittag vor fünf Monaten? Todesröcheln verschlang sie.

Jubilares brachte.

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