Braune Ehrengerichtsbarkeit

Milde Urteile. ,, Berechtigte Erregung bei Sittlichkeitsvergehen

Die Gerichte im Dritten Reich , an ihrer Spitze das>> Volksgericht«, häufen täglich ge­gen Menschen mit Gesinnung Zuchthausurteile von unübertrefflicher Schärfe. Im neuen Strafrecht werden gegenüber den Betriebs­

in

der

kehrsunternehmungen einge­

führten Fahrpreisermäßigungen für einzelne Personengruppen vom 1. April nächsten Jahres ab abzu­schaffen. Begründet wird dieser Erlaß mit der Notwendigkeit der> Herstellung der Etat­lung sich äußerndes Verhalten, sondern be-| schaft erfahren hatte, wurde vom REG mit wahrheit<<. Da die Fahrpreisermäßigungen ruhe lediglich auf dem Ausbruch der Er- einer Verwarnung entlassen, weil er Front- Sozialausgaben darstellten, SO müßten sie regung gegenüber derjenigen Person, durch die er sich seiner Ehefrau gegenüber bloß- kämpfer und im Kriege verschüttet gewesen auch im Sozialetat erscheinen. ist. Er litt an nervöser Ueberreizung<<. gestellt sah.<

So urteilt der Reichsehrengerichtshof über arbeitern, die zu» Kampfmaßnahmen auf- die Ehrverletzung des Unternehmers gegen­reizen, die schwersten Strafen angekündigt. über einem weiblichen Arbeiter. Ganz im Gegensatz zu der jedes Recht beu- In den weiteren Urteilen wird immer wie­genden Justiz gegen die Arbeiter erweisen der betont, daß nicht der Tatbestand, son­die Entscheidungen des Reichs- dern die ehrlose und asoziale Gesinnung allein ehrengerichtshofes, über die die Voraussetzung der Strafbarkeit beim REG > Sozialen Praxis< zusammen- darstellen. fassend berichtet wind, eine auffallende Ein Unternehmer, der z. B. die Abführung Milde. Es kennzeichnet die hemmungs- der Sozialversicherungsbeiträge unterlassen, lose Klassenjustiz innerhalb der Nazidiktatur, d. h. die seinen Arbeitern bereits abgezogenen daß die faschistische Ehrengerichtsbarkeit, Lohnanteile nicht an die Versicherungsanstalt durch die unsoziale Handlungen der Unter- abgeführt hat, handelt night ehrlos, soweit nehmer geahndet werden sollten, nichts von er die für ihn bestehenden wirtschaftlichen gen Unternehmer der sonst üblichen Härte des Hitler - Regimes Schwierigkeiten als Beweggrund anführen verspüren lassen. In dem Bericht wird schon kann. einleitend bemerkt, daß es nicht Aufgabe der sozialen Ehrengerichtsbarkeit sein kann, strafwürdige Verfehlungen und vertragswür­dige Handlungen zu sühnen.

Aus vielen

Gründen sei es erwünscht, daß durch eine In den Lohn- und Tariffragen übte der solche Klarheit die wirklichen Aufwendungen Ehrengerichtshof fast durchwegs nur» Er- deutlich werden, es sei gerade bei den viel­ziehungsarbeit« ohne zu bestrafen. Die» So- fachen Sozialausgaben, die außerhalb des ziale Praxis<< schreibt darüber wohlmeinend: eigentlichen Wohlfahrtsetats von den Gemein­>> Einigen Angeklagten, die sich geweigert den und nicht nur von diesen geleistet wer­hatten, eine Tarifordnung durchzuführen, den, notwendig, sie in ihrem ganzen Umfang wird zugute gehalten, daß sie der Meinung offenzulegen. waren, die in der Tarifordnung vorgeschrie­Damit soll jedoch nur verschleiert werden, benen Arbeitsbedingungen seien für sie nicht tragbar, zumal ihre wirtschaftliche Lage daß es sich in Wahrheit um den glatten Raub ungünstig war.<< einer Unterstützung handelt, die bisher den Trotz der autoritären Stellung, die das Minderbemittelten zuteil wurde. Das kommt AOG dem Treuhänder verliehen hat, der die ganz offen in dem Kommentar zum Ausdruck, Tarifordnungen erläßt, wurden die tarifwidri- den die Frankfurter Zeitung an diesen Erlaẞ mit geringen Ordnungs- knüpft. Darin heißt es, daß diese Vergün­strafen bedacht. stigungen>> zumeist aus einer Zeit stammen, Seine Erziehungsgrundsätze hat der REG in der man sich bei dem Eifer, in der öffent­auch gegenüber einem Angeklagten ange- lichen Verwaltung eine nie erlahmende Wohl­Bericht erläutert, die Erziehungsgrund- wandt, der immer wieder untertarifliche Löh- tätigkeitsanstalt zu sehen, über die Folgen sätze des REG. Zweck müsse sein, aus dem ne zahlte und die Arbeitszeitbestimmungen einer solchen Politik nicht viel Gedanken machte.. Man wird auch bei dieser Gele­Angeklagten ein anständiges Mitglied der Be- nicht beachtete. Es heißt im Urteil: triebsgemeinschaft zu machen. » Von einer Verschärfung der Geldstrafe genheit mit manchen» Vergünstigungen<< ein wurde abgesehen, weil der Angeklagte mit Ende machen können, für deren Großzügig­seiner Familie zusammen durch eisernen keit die schlechte Lage kommunaler Ver­Fleiß sich emporgearbeitet hat und weil ihm noch einmal Gelegenheit gegeben wer- kehrsbetriebe und die notwendige Sparsam­den soll, sich endlich auf die sozialen keit bei den Gemeinden überhaupt keinen Pflichten zu besinnen.<< Platz mehr lassen. Der ministerielle Rund­

Von besonderem Interesse sind, wie der

» Aufgabe dieser Ehrengerichtsbarkeit ist es vielmehr, ausschließlich und allein, die Eine jugendliche Aufsichtsperson hatte sich in einer Handlung sich offenbarende ehrlose oder asoziale Gesinnung zu bestrafen und durch Beschimpfungen gegen die Ehre der damit den pflichtvergessenen Betriebsführer weiblichen Angestellten vergangen. Die erste abzuschrecken.< Instanz erkannte auf Entfernung des Vorge­

So wimmelt es in den Urteilen des Reichs- erlaß... zeigt hier den Weg.< ehrengerichtes an» mildernden Umständen<, Der Raub dieser Vergünstigungen der die aus der Person oder der Lage des ärmeren Bevölkerung, mit dem die Nazis wie­hergeleitet werden. Die der einmal den asozialen Inhalt ihrer Poli­zarte Behandlung des Unternehmer- tik kennzeichnen, findet also die volle Billi­das bereits so weit gefehlt hat- gung der Frankfurter Zeitung .

Solange noch die geringste Aussicht be- setzten von seinem Arbeitsplatz, der REG steht, soll in der Ehrengerichtsbarkeit die milderte die Strafe in eine Geldstrafe ab. In Strafe mehr der Erziehung, als der Sühne der Begründung wird gesagt: dienen. Die folgende Uebersicht ergibt dann, daß bei fünfzehn Fällen, in vier Fällen Frei­spruch erfolgte, in vier Fällen hat der Reichs­ehrengerichtshof das Urteil der Vorinstanz gemildert, in zwei Fällen wurde das Urteil bestätigt. Und nur in zwei Fällen hat das oberste Gericht das Urteil der Vorinstanz verschärft.

» Daß der Angeklagte bei seiner Jugend noch nicht die sittliche Reife besaß, hätte Unternehmers der Unternehmer erkennen müssen.<<

In einem Freispruch erklärt der REG., daß außerhalb des Betriebes stehende Kräfte ver­steckt am Werke waren, denen es bei der Klage gegen eine Aufsichtsperson» weniger um eine Wahrung der sozialen Ehre, als um eine Vernichtung des ihnen unbequemen strebsamen Angeklagten zu tun gewesen ist.<< Man vergleiche die Fälle, in denen Arbei­ter von außerhalb des Betriebes stehenden Kräften wegen Staatsfeindlichkeit denunziert werden.

In einem anderen Falle des Freispruchs handelte es sich um einen Landwirt, der schlechte Unterkunftsräume für seine Land­arbeiter aufzuweisen hatte, seine Schafe auf fremdem Grunde weiden ließ und überwiegend ungelernte Arbeiter beschäftigt hat. Das REG war der Meinung, daß diese Feststellungen außerhalb der Beziehungen zwischen dem Führer und den Gefolgschaftsmitgliedern liegen.

Grundsätzlich äußert sich der REG über den Begriff ehrloser Gesinnung dahingehend, daß ein Betriebsführer oder eine Aufsichts­person wegen Verletzung der Ehre der Ge­folgschaft nur strafbar ist,

> wenn er von einer asozialen Gesinnung, also nicht aus sachlichen Gründen be­herrscht ist und aus dieser Gesinnung, also nicht aus sachlichen Beweggründen... den Gefolgsmann kränkt.<

Wann würde wohl ein ordentliches Ge­

daß ein Arbeiter aus sachlichen Gründen sei­

bestraft.

Im nächsten Fall war es nicht die Jugend, tums, sondern das hohe Alter, das strafmildernd ge- te, daß Ehrengerichtsverfahren eingeleitet wirkt hat. Ein alter Gutsbesitzer hatte sich werden mußten, wird in den erarbeiteten beharrlich geweigert, den Landarbeitern men- Grundsätzen dieses sonderbar milden Gerichts schenwürdige Wohnungen zu geben. Der REG in folgenden pädagogischen Worten erklärt: belieẞ es bei einer Verwarnung, die dem be­jahrten Angeklagten zum Bewußtsein brin­gen würde, daß sein unsoziales Verhalten einen Verstoß gegen die soziale Ehre bedeute.

Wegen desselben Vergehens wurde im an­deren Fall die festgesetzte Strafe auf Ab­erkennung der Befähigung zur Betriebsfüh­rung in eine einfache Geldstrafe umgewandelt, weil der Landwirt Kriegsteilnehmer gewesen ist.

Tausende der ins Zuchthaus gesteckten Arbeiter, die nicht bereit waren, ihre Gesin­nung zu verraten, sind Kriegsteilnehmer ge­wesen, ohne daß diese Eigenschaft strafmil­dernd gewirkt hätte. Dazu muß man in Hit­ler- Deutschland eben kapitalistischer Unter­nehmer sein. Die Betriebsführerqualität steht

über der Ehre der Arbeit.

>> Denn wichtiger als der unbedingt rich­tige Griff im Strafmaß war die Aufgabe, gerade in diesen ersten Urteilen Grundsätze aufzustellen, die der Absicht entsprechen, von der die Staatsführung geleitet war. Für die soziale Ehrengerichtsbarkeit ist es darum leichter zu ertragen, daß ein Schuldiger freigesprochen, als daß ein Un­schuldiger verurteilt wird.<

.

Am gleichen Tage wird im neuen Straf­recht gegenüber Arbeitern, gegen die Not zu wehren versuchen, erklärt: >> Daß typischen Querulanten ernste Stra­fe drohen soll, mag denen eine Warnung sein, die glauben sich außerhalb der Ge­stellen der Anständigen

meinschaft sollen.<<

Der Geleuterte

Wir lesen in der DAZ:

» Der wurzellose volks- und wirklichkeits­ferne Asphaltliterat gehört einer überwundenen Vergangenheit an. An der Spitze eines geläuterten Schrifttums der gewaltigen Gegenwart zu ihrer Erfüllung zu helfen, ist eine reine Freude und große Aufgabe.<<

Wer schreibt das? Der ehemalige Ex­pressionist und Asphaltliterat Hanns Johst .

die sich irgend Zeitschrift für Sozialismus Das Januarheft der wissenschaftlich­theoretischen Monatsschrift der reichs­deutschen Sozialdemokratie enthält fol­gende Beiträge:

zu

Grundsätze für die Rechtsprechung zu­gunsten der kapitalistischen Unternehmer und Ein anderer Unternehmer, der seinen Lehr-» Grundsätze« für die permanente Rechtsbeu­das ist ling mißhandelte und ebenfalls in erster In- gung gegenüber dem Arbeiter stanz die Aberkennung seiner Führereigen- Hitler- Deutschland.

-

Kinderarbeit im Dritten Reich

Dreizehnjährige zehn Stunden in der Fabrik­

Kinder

Karl Henrichsen, Drei Jahre Hitler Rudolf Breitscheid , Hitler und Europa Alexander Schifrin, Wohin geht Polen ? Hans Seitner,

Faschistisches Oesterreich Buchbesprechungen.

Zu beziehen durch jede Buchhand­lung oder durch die Verlagsanstalt

in Steinbrüchen und Sägewerken- Die Unfälle Jugend- Graphia", Karlsbad.

licher mehren sich täglich

Reichlich verspätet ist jetzt der Berichtj der deutschen Gewerbeaufsichtsbeamten für 1933/34 erschienen. Soweit er sich auf das

richt im Dritten Reich jemals anerkennen, Arbeitsleben der Jugendlichen bezieht, wird er in der sozialpolitischen Monatsschrift der ner Lage gehandelt haben könnte, beim Ar- HJ» Das Junge Deutschland , Mitteilungsblatt beiter wird in jedem Falle die Gesinnung des Jugendführers des Deutschen Reiches<<, teils wörtlich zitiert, teils auszugsweise wie­Wenn ein Betriebsführer vorsätzlich sei- dergegeben. Wir entnehmen der Schrift das nen Gefolgsmann mißhandelt, dann genügt Folgende: das allein noch nicht, um ihn ehrengericht­lich zu bestrafen, dazu ist die Feststellung erforderlich,

» daß

der Betriebsführer die durch die Betriebsgemeinschaft begründete soziale Grundeinstellung nicht hat und daß er bös­willig... handelt.<<

Es ist also denkbar, bei nationalsozialisti­scher Grundeinstellung den Arbeiter zu miß­handeln. Dieser Grundsatz wurde sogar in einem Falle angewendet, in dem es sich um unsittliche Zumutungen an weibliche Gefolg­schaftsmitglieder handelte. In diesem Urteil des REG( II 10/35 Bd. 24, S. 209) heißt es wörtlich:

» Der Angeklagte hat nicht aus asozialer Gesinnung gehandelt, sondern aus rein sinn­lichem Empfinden gegenüber dem Mädchen an dem er Gefallen gefunden hatte Wenn der Angeklagte sich habe hinreißen lassen, das Mädchen zu schlagen, so erkläre sich das aus Erregung, in die er naturge­mäß geraten war, als er sich durch die Mitteilung, die das Mädchen an die Ehefrau gemacht hatte, dieser gegenüber bloẞge­stellt sah und nun nicht den Mut hatte, sein Verhalten einzugestehen.

Diese einmalige im Affekt begangene Mißhandlung sei nicht der Ausdruck einer asozialen Gesinnung, sie bedeute nicht ein böswilliges unter Mißbrauch der Machtstel­

... Ganz allgemein haben die Unfälle Ju­gendlicher in besorgniserregender Weise zu­genommen. Ihre prozentuale Beteiligung an der Gesamtsumme der Unfälle macht 4 Prozent( Bayern , gegenüber 3.3 Prozent im Jahre 1932), sogar 6 Prozent( Hessen ) aus. Die Jugendlichen- Unfälle sind um 100( Thü­ ringen ), sogar um 300 Prozent gegenüber ihrer Zahl von 1932( Baden) gestiegen...

Wenn es noch eines Beweises dafür be­

durft hätte, daß die Arbeitsbedingungen im >> Die gesetzlich noch bis zu 10 Stunden Dritten Reiche sich immer mehr denen in der täglich zulässige Arbeitsdauer wurde zwar wildesten frühkapitalistischen Zeit annähern: meist überhaupt nicht, in reinen Landorten hier ist er geliefert worden. Kinderarbeit, Kin­nur bei Ueberzeit der Erwachsenen auch derelend, Kindersterben von den unter 16 Jahre alten Jugendlichen überschritten; aber die für eine gesunde, seine Erfolge stolz sein. Entwicklung unserer Jugend nötigen Erho­lungspausen standen häufig nur auf dem

Hitler darf

Papier ... Sogar kaum 13jährige, die wegen Wieder ein Schlag gegen

dürftiger Familienverhältnisse vorzeitig von

der Schulpflicht befreit wurden, sind täg­

auf

Neuer Vormärts

Sozialdemokratisches Wochenblatt

Herausgeber: Ernst Sattler; verant­wortlicher Redakteur: Wenzel Horn; Druck:> Graphia<; alle in Karlsbad . Zeitungstarif bew. m. P. D. ZI. 159.334/ VII- 1933. Printed in Czechoslovakia .

Der» Neue Vorwärts« kostet im Einzel­verkauf innerhalb der ČSR 1.40( für ein Quartal bei freier Zustellung 18.-). Preis der Einzelnummer im Ausland 2.-( 24.- für das Quartal) oder deren Gegenwert in der Landeswährung( die Bezugspreise für das Quartal stehen in Klammern): Argentinien Pes. 0.30( 3.60), Belgien Belga 0.48( 5.90). Bulgarien Lew 8.-( 96.-). Danzig Guld. 0.45 ( 5.40), Deutschland Mk. 0.25( 3.-), Estland E. Kr. 0.22( 2.64), Finnland Fmk. 4.-( 48.-), Frankreich Frs. 1.50( 18.-), Großbritannien d 4.( Sh. 4.-), Holland Gld. 0.15( 1.80). Ita­( 54.-), Lettland Lat. 0.30( 3.60), Litauen Lit. 0.55( 6.60), Luxemburg B. Frs. 2.45( 29.50), Norwegen Kr. 0.35( 4.20), Oesterreich Sch. 0.40( 4.80), Palästina P. Pf. 0.020( 0.216),

die Minderbemittelten lien Lir. 1.10( 13.20). Jugoslawien Din. 4.50

lich 9 bis 10 Stunden lang beschäftigt wor- Die Sozialdemokratie hatte in allen Gemein­den, selbstverständlich mit leichten Hand­reichungen, aber doch in der Luft der Fa- den, die über öffentliche Verkehrsmittel, wie brikwerkstätten. In einigen Fabriken Straßenbahn, Autobus u. a. verfügen, erreicht, sind den Beamten 14- bis 15jährige aufge- daß den minderbemittelten Bevölkerungs- Polen Zloty 0.50( 6.-), Portugal Esc. 2.­fallen, die bis zu 13 Kilometer entfernt von schichten, den Arbeitern, Angestellten, den ihrer Arbeitsstätte wohnen und dabei einen meist hügeligen Weg täglich zweimal mit Kriegsopfern und den Arbeitsinvaliden Fahr­dem Fahrrad zurücklegen müssen... preisvergünstigungen gewährt werden. Es gab Die Berichte erwecken den Eindruck, für sie bedeutend ermäßigte Wochen- und daß sich die Verfehlungen gegen die Schutz- Monatskarten oder auch verbilligte Einzel­bestimmungen im Berichtsjahr 1934 gegen­fahrscheine. Erst dadurch konnten große über 1933 noch vermehrt haben. Fast alle Arbeiterschichten die Straßenbahn und den Autobus zur Erreichung ihres weit entfern­Immer noch werden Kinder bei verbo - ten Arbeitsplatzes benützen. tenen Beschäftigungen angetroffen, so

Gewerbezweige sind an solchen Zuwider handlungen beteiligt...

Z.

( 24.), Rumänien Lei 10.-( 120.-). Schwe­ den Kr. 0.35( 4.20). Schweiz Frs. 0.30( 3.60), Spanien Pes. 0.70( 8.40), Ungarn Pengö 0.35 ( 4.20), USA . 0.08( 1.-). Einzahlungen können auf folgende Post­erfolgen: Tschechoslowakel: scheckkonten Zeitschrift» Neuer Vorwärts« Karlsbad . Prag 46.149. Oesterreich:» Neuer Vorwärts< Karls­ bad . Wien B- 198.304. Polen :» Neuer Vorwärts< Karlsbad . Warschau 190.163. Schweiz :> Neuer Vorwärts< Karlsbad. Zürich Nr. VIII 14.697. Ungarn : Anglo- Čechoslovakische und Prager

B. in Steinbrüchen, bei Transportarbeiten, Damit hat jetzt die Hitlerregierung Schluß Creditbank Filiale Karlsbad. Konto> Neuer bei Maurer- und Steinhauer- Arbeiten und gemacht! Der Reichsinnenminister hat in Vorwärts< Budanest Nr. 2029. Jugoslawien : in Sägewerken. Wenn auch derartige Fälle einem Runderlaẞ an die nachgeordneten Stel- Anglo- čechoslovakische und Prager Credit­nicht häufig sind, so erweisen sie doch die bank. Filiale Belgrad . Konto» Neuer Vor­len, insbesondere an die Gemeinden, ersucht, wärts<, Beograd Nr. 51 005. Genaue Bezeich­Notwendigkeit, die Kinderarbeit sorgfältig die bei den kommunalen Ver- nung der Konten ist erforderlich. zu überwachen.