behütet und den Völkern hat solche recht-| Briefzitaten, um unkontrollierbare Be-| Aus- und Unterlegen. Wehe, wer es wagen zeitige Oeffnung der Archive immer noch weise jüdischer Habsucht und Herrschgier, sollte, im In- oder im Auslande dieser milizum Segen gereicht...<
um den Nachweis der Existenz der» Weisen tanten Forscherarbeit in den Arm zu fallen!! Darauf geht es also hinaus. Herr Pro- von Zion<. Das soll den Völkern>> zum Segen<< Frank duldet keine alte liberale Senfessor Frank bereitet die Weltöffentlichkeit gereichen! Sie sollen sich, hingerissen durch| timentalitäts, aber auch keine> gedarauf vor, daß er im> Dienste der Wahr- die Beweiskraft der Elixiere aus der> For- schäftstüchtige Phrase<<. Was meint er daheit< alte Truhen mit dem Stemmeisen auf- schungsabteilung Judenfrage<, endlich mit mit? Vermutlich sollen sich die Archivknak
brechen, jüdische Archivleiter mit vorgehal- Hitler zur allgemeinen Austreibung der Ju- ker und Brandstifter in Ausübung ihrer tenem Revolver und nötigenfalls mit Konzen - den und zur höheren Ehre des Dritten Rei-> wissenschaftlichen Funktion jeden Augentrationslager im Hintergrunde zur Duldung ches verbünden. blick bewußt bleiben, daß sie nationalsozialistische Weltanschauung und deutsche Treue
des Materialiendiebstahls nötigen und sich
ihrer Mithilfe bei der Sicherung des Raubs Frank sagt das alles so offen, daß man im Auftrage des Führers und der Nation verbedienen will. Er proklamiert einen dreisten sich ernstlich fragen muß, ob sein Aufsatz körpern. Diese jüngste Blamage und BloẞGewaltakt hinter der Kulisse der Wissen- dem Propagandaministerium vorgelegen hat. stellung deutscher Wissenschaft vor der ganschaft. Selbst die Arglosesten und Einfältig- Er will sich, so schreibt er weiter, mit einem zen Welt ist freilich so evident, daß man fast müssen erkennen, worum es diesem großen Referentenstab umgeben,» führenden annehmen könnte, dieser Frank stände im Frank geht: um das tendenziöse Her- deutschen Fachgelehrten<. Versteht sich, daß Solde der internationalen Judenverschwörung ausfischen von Aktenstellen und ein Ressort> Talmud < heißt, zum fröhlichen gegen das Dritte Reich!
sten
Verlängerte Amtsdauer der Vertrauenseäte
Nachdem
Ernennung durch die Treuhänder
die Vertrauensratswahlen, die Die praktische Auswirkung des neuen Gezum 3. und 4. April vorgesehen waren, plötz- setzes zur Verlängerung der Amtsdauer« ist lich abgeblasen werden mußten, ist durch ein demnach, daß die für das Regime lästige besonderes Gesetz die Amtsdauer der Ver- Wahl vermieden und die Reinigung der Vertrauensräte bis zum 30. April 1937 verlän- trauensratsinstitution den Treuhändern übergert worden. Im> Deutschen Arbeitsrechte tragen ist.
wird jetzt die neu entstandene Rechtslage Nur in einem Falle werden die Befugnisse einer interessanten Untersuchung unterzogen. des Treuhänders durch das neue Gesetz beZunächst wird nochmals versichert, daß die schränkt, nämlich dann, wenn sich infolge der Verschiebung der Vertrauensratswahlen mit Kriegskonjunktur die Gefolgschaft vermehrt, Rücksicht auf die sog. Reichstagswahl not- verdoppelt oder verdreifacht hat. In diesen wendig geworden wäre. Fällen, bei denen nach§ 7 des AOG eine Er> Unter diesen Umständen hätte es eine weiterung und Ergänzung des Vertrauensrats Zersplitterung des Einsatzes bedeutet, wenn erfolgen müßte, erklären die Nazi- Juristen: durch eine fast gleichzeitig stattfindende Vertrauensratswahl das Interesse auch nur es muß bei dem bisherigen» Rechtszustand<<
zu einem kleinen Teil von der Reichstags- verbleiben, wahl abgelenkt worden wäre.<
Dabei weiß jedes Kind, daß die Nazis allen Anlaß hatten, die Miẞstimmung der BetriebsBelegschaften, wie sie bei der Vertrauensratswahl zum Ausdruck kommen mußte,
zu
> da das Gesetz vom 31. März 1936 keine
bestandteil angesehen werden, da ste keine Haupt-, sondern eine Nebenleistung darstellen.
Für die Frage, ob die Tätigkeit der Haustochter ar beitslosenversiche rungspflichtig ist, ist es gemäß§ 69 AVAVG wesentlich, ob sie kranken- oder angestelltenversicherungspflichtig ist. Die Krankenversicherungspflicht ist zu verneinen, demnach ist die Haustochter aber auch nicht angestelltenversiche rungspflichtig, da in jedem Falle gemäß§ 9 AVG eine Tätigkeit, für die lediglich freier Unterhalt gewährt wird, angestelltenversicherungsfrei ist. Auch die Gewährung eines kleinen Taschengeldes fällt nicht ins Gewicht. Da somit die Tätigkeit auch nicht angestelltenversicherungspflichtig und krankenversicherungsfrei ist, unterliegt sie auch nicht der Pflicht zur Arbeitslosenversicherung.
Sie>> unterliegt also überhaupt keiner Versicherung, vielmehr liegen Mädchen, die sich krank gearbeitet haben, einfach auf der Straße oder fallen den Eltern zur Last. Und daß sie sich krank arbeiten, ist nicht selten. Im Zusammenhang mit der Haustochter- Frage vermerkt der eingangs zitierte Be
Betriebsausschüsse eingesetzt wor- richt der Gewerbeaufsichtsbeamten ausdrückden, die nicht gewählt, sondern lich: vom Führer des Betriebes im Einvernehmen mit den Be triebswaltern der Arbeitsfront aufgestellt worden sind. Ihre Aufgabe war demnach enger, als die der Vertrauensräte nach dem AO G.>
Durch die Verordnung vom 31. Januar 1936 war verfügt worden, daß die Vertrauensratswahlen im Saarland zugleich mit denen im übrigen Reichsgebiet stattfinden sollten. Diese Zusage ist nun zurückgezogen. Eine fünfte Verordnung zur Ueberleitung des Arbeitsrechts im Saarland bestimmt vielmehr, daß die von den Unternehmern ernannten Betriebsausschüsse> zu Vertrauensräten
besondere neue Berufungsmöglich- erklärt« werden.
So ist im Saarland auch nicht einmal eine erstmalige Wahl der Vertrauensräte erfolgt, im übrigen Reichsgebiet werden die vorher
Rechte der Vertrauensräte und ihrer Wahl noch Neuwahlen anordnen werden, ist höchst
> Von sächsischen Gast- und Schankwirtschaften wird berichtet, daß sogar die tariflich zulässige Anwesenheitsdauer von 14 Stunden täglich noch überschritten wurde...<
Von den Mädchen wird, wie die von uns nachgedruckten Inserate zeigen, häufig keine geringe Vorbildung verlangt,» Kenntnisse am Büfett«, Erfahrung im Bedienen der Gäste, Kochkenntnisse, ja, gute Schulbildung, Schreibgewandtheit, Kenntnisse in Buchführung und Schreibmaschine. Bezahlt wird nichts, bezahlter Urlaub wird natürlich erst recht nicht gewährt, das Eingehen des einseitigen Vertrages wird entweder durchs Arbeitsamt oder durch die Not erzwungen, auf» böswilliges Verlassen der Stellung und>> Böswilligkeit<< wird in den meisten Fällen angenommen steht Unterstützungssperre.
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Ein Sklavinnenhandel, wie er raffinierter kaum gedacht werden kann und doch nur eine Teilbranche in dem ungeheuren Schiebergeschäft, das die braunen Menschen
händler auf Kosten der Arbeiterschaft betreiben.
keit für den Treuhänder der Arbeit schafft.< Hätte die Wahl stattgefunden, so wäre die Ergänzung vorgeschrieben gewesen, mit dem fürchten. Es ist deshalb fraglich, ob die Ver- Ausfall der Wahl unterbleibt auch die Ver- gewählten Vertrauensräte durch die Treuhänschiebung des Wahltermins der nach> pflichtgemäßem Ermessen< abbeum ein ganzes mehrung der Zahl der Vertrauensräte. Jahr nicht überhaupt die Beseitigung dieser So ganz nebenbei werden auch die Arbei- rufen. Ob die Nazis nach diesem Erfolg bei ter im Saarland um Betriebswahlen einleiten soll. Die juristischen die ohnehin dürftigen der Verlängerung der Amtsdauer< jemals Spitzfindigkeiten im> Arbeitsrecht können diese Vermutung nur bestärken. betrogen. Durch das neue Gesetz vom März zweifelhaft geworden. In den soeben erlassenen 10 Geboten für Es wird darauf verwiesen, daß nach dem 1936 ist nämlich gleichzeitig die Anordnung AOG§ 64, Abs. 2, der Reichsarbeitsminister zur Ueberleitung des Arbeitsrechts im Saar - die Betriebsgemeinschaft heißt es hinsichtlich im Einvernehmen mit dem Reichswirtschafts- land vom 31. Januar 1936 aufgehoben wor- der Vertrauensräte im 4. Gebot: > Seid beste Kameraden und Berater eures minister befugt gewesen wäre, auf dem einfachen Wege einer Durchführungsverordnung > In der Verordnung zur Ueberleitung Führers des Betriebes.< Es wird schon siche- Das Maiheit der wissenschaftlichen Modes Arbeitsrechts im Saarland war eine Vorschrift für die Verlängerung der zu- rer sein, diese Auswahl den Treuhändern zu natsschrift der reichsdeutschen Sozialdemonächst die Wahl von Vertrauensräten noch überlassen, bei Wahlen durch die Gefolgschaf- kratie enthält folgende Aufsätze: Amtsdauer zu erlassen. Wenn die Anordnung nicht vorgesehen, sondern an ihre Stelle dennoch durch ein besonderes Gesetz verfügt durch die Verordnung vom 28. März 1935 ten könnten immerhin Wahlunfälle passieren. worden ist, so ist bereits zu erkennen, daß es wohl um mehr als die zeitliche Verlängerung der Amtsdauer geht. Aucn das> Arbeitsrecht< betont:
den.
>> Bei der Bedeutung dieser Bestimmung (§ 11 AOG über das jährliche Stattfinden der Wahl. D. V.) für das gesamte Arbeitsleben erschien es jedoch zweckmäßig, die der Wichtigkeit dieses Staatsaktes mehr entsprechende Gesetzesform zu wählen. Das hat außerdem den Vorteil, daß alle im einzelnen geäußerten Zweifel dar- behörden las man vor über, ob im Wege des§ 64, Abs. 2( Er- Klage: mächtigung des Arbeitsministers für
das
Durchführungsbestimmungen D. V.) Arbeitsordnungsgesetz selbst geändert werden kann, für diesen Fall gegenstandslos geworden ist.<
Die grundlegende Bestimmung, wonach die Wahl jährlich stattzufinden hat, ist somit
In den Berichten der Gewerbeaufsichtseinigen Wochen die
> Es mehren sich leider die Fälle, in denen versucht wird, durch Bezeichnung der weiblichen Gasthausangestellten als Haustochter, Stütze o. dgl. sich den gesetzlichen Verpflichtungen zu entziehen.<
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Das ist die Ernte weniger Nummern, und Wir haben die Anzeigenteile einiger deutwir haben uns auf zwei Parteiblätter be- wortlicher Redakteur: Wenzel Horn; Herausgeber: Ernst Sattler; verantdurch ein Gesetz aufgehoben. Auch das AOG, schen Zeitungen durchblättert und haben diese> Magna Charta <, ist nur ein Fetzen Pa- festgestellt, daß es in der Hauptsache die schränkt. Man multipliziere das Ergebnis Druck:> Graph i a«; alle in Karlsbad. pier. Die Auslegung des neuen Gesetzes er- nationalsozialistischen mit den vielen hundert braunen Gewächsen im Zeitungstarif bew. m. P. D. Zl. 159.334/ VII- 1933. Printed in Czechoslovakia. wähnt weiter ausdrücklich: blätter sind, in denen unter der Spitz- Reich, die samt und sonders gleichartige AnDer» Neue Vorwärts« kostet im Einzel> Sonstige Vorschriften des Gesetzes zur marke» Haustochter< willige Ausbeutungs- zeigen bringen, während in der gleichgeschal- verkauf innerhalb der CSR Kč 1.40( für ein teten Presse meistens bezahlte Hausmäd- Quartal bei freier Zustellung Kč 18.-). Preis chen nicht selten über 45 Jahre alt, also der Einzelnummer im Ausland Kč 2.-( Kč für nichtarische Haushalte 24. für das Quartal) oder deren Gegenwert gesucht werden. in der Landeswährung( die Bezugspreise für
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Ordnung der nationalen Arbeit werden durch das Gesetz vom 31. März 1936 nicht objekte für Gastwirtschaften, Pensionen und abgeändert.< Privathaushalte gesucht werden, AusbeutungsDamit wird vor allem festgestellt, daß objekte, denen man ohne jede Vergütung wohl die Zusicherung der Wahl aufgehoben( schlicht um schlicht<<) oder für eine Ta- Die Inserenten versprechen sich offenbar mehr das Quartal stehen in Klammern): Argentinien ist, aber die Ernennungsbefugnis der Ver- schengeld eine ordentliche Arbeitslast aufpak- Erfolg, wenn sie ihre Ausbeutungsofferten in Pes. 0.30( 3.60), Belgien Belga 0.48( 5.90). den nationalsozialistischen Par- Bulgarien Lew 8.-( 96.-). Danzig Guld. 0.45 trauensräte durch die Treuhänder bestehen ken kann. Einige Beispiele seien angeführt: tei- und Amtszeitungen veröffentli-( 5.40), Deutschland Mk. 0.25( 3.-), Estland bleibt. Es wird sogar noch daran erinnert: Aus der Westfälischen LandesE. Kr. 0.22( 2.64), Finnland Fmk. 4.-( 48.-), » Der Treuhänder kann nach§ 14, Abs, Zeitung«, amtliches Blatt der Nationalso- chen. Mit Recht, denn dort werden sie von Frankreich Frs. 1.50( 18.-), Großbritannien den Arbeitsämtern beachtet, die dann ihrer- d 4.-( Sh. 4.-), Holland Gld. 0.15( 1.80). Ita2 und§ 15, Vertrauensmänner der einzel- zialistischen deutschen Arbeiterpartei: nen Betriebe berufen und abberufen.< seits die bei ihnen gemeldeten Mädchen lien Lir. 1.10( 13.20), Jugoslawien Din . 4.50 Zur Erlernung der Küche und Haushalt Ob der Treuhänder den gesamten Ver- junges Mädchen, n. u. 17 J., für bald zwangsweise mit der Drohung, sie sonst( 54.-), Lettland Lat. 0.30( 3.60), Litauen Lit. 0.55( 6.60), Luxemburg B. Frs. 2.45( 29.50), trauensrat abberufen und neu bestellen will, ges. Schlicht um schlicht. Hotel- Pension... von der Vermittlung auszuschließen in die Norwegen Kr. 0.35( 4.20), Oesterreich Sch. 2 junge Mädchen w. z. 1. od. 15. unbezahlten Stellungen treiben. ist seinem pflichtgemäßen Ermessen überlas0.40( 4.80), Palästina P. Pf. 0.020( 0.216), 4. zur grdl. Erlern. d. Küche u. d. Haush. sen. Da die Wahl nicht erfolgt ist, gewinnt Ein treuer Leser gerade der Parteipresse Polen Zloty 0.50( 6.-), Portugal Esc. 2.auf 1 J. gesucht, schlicht u. schlicht. Gastdiese Vollmacht des Treuhänders jetzt erst war es auch, der kürzlich im Briefkasten der den Kr. 0.35( 4.20), Schweiz Frs. 0.30( 3.60), ( 24.-), Rumänien Lei 10.-( 120.-), Schwehaus... ihre volle Bedeutung. Gesucht für sof. arbeitsfr. junges Mä d-> Preußischen Zeitung< anfragte, ob eine Spanien Pes. 0.70( 8.40), Ungarn Pengö 0.35 chen zur Erlern. des Hotelhaushalts. Haustochter krankenversicherungspflichtig sei.( 4.20), USA . 0.08( 1.-). Kenntn. am Büfett bevorzugt. Taschengeld. Die Antwort lautete: Fam.- Anschluß. Off. m. Bild an...
>> Wenn es bisher unter Umständen zumutbar erschien, daß ein Vertrauensmann, der seinen Aufgaben nicht ganz gerecht wurde, ohne daß grobe Pflichtverletzungen vorlagen, im Hinblick auf den baldigen Ablauf seiner Amtsdauer im Amt belassen wurde, können jetzt solche Fälle in anderem Licht erscheinen... Unter diesen Umständen wird der Treuhänder im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens dieser durch das Gesetz vom 31. März 1936 geschaffenen Verlängerung der Amtsdauer Rechnung tragen und... entsprechend entscheiden müssen.<<
Jg. ev. Mädch., etw. schreibgew., am liebsten Kriegerwaise, als Haustochter gesucht. Ang. mit Lichtbild u.... >> Preußische Zeitung<, Amtliches Nachrichtenblatt und Parteiblatt, Königsberg :
Jung., ges. Mädch. m. gut. Schulbild. n. unt. 18 J., als Haustochter. Etwas Erfahr. in Buchführung und Schreibmasch. erw., bei... Suche v. sof. od. später kinderliebe Haustochter nicht unter 18 J., die auch
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Einzahlungen können auf folgende Postscheckkonten erfolgen: Tschechoslowakel: Das Haustochterverhältnis ähnelt dem Zeitschrift» Neuer Vorwärtse Karlsbad . Prag Volontärvertrag. Es liegt kein Lehrvertrag 46.149. Oesterreich:> Neuer Vorwärts< Karlsvor, danach ist die Haustochter kranken- bad. Wien B- 198.304. Polen :> Neuer Vorwärts< versicherungsfrei, da sie in dem Karlsbad . Warschau 190.163. Schweiz :> Neuer Personenkreis, der in§§ 165 ff Reichsver- Vorwärts< Karlsbad . Zürich Nr. VIII 14.697. sicherungsordnung genannten Krankenver- Ungarn : Anglo- Čechoslovakische und Prager sicherungspflichtigen nicht erfaßt wird. Creditbank Filiale Karlsbad . Konto> Neuer Soweit freie Unterkunft und Verpflegung Vorwärtse Budapest Nr. 2029. Jugoslawien : gewährt werden, können diese Leistungen Anglo- Čechoslovakische und Prager Creditentgegen den sonst im Arbeits- und Sozial- bank, Filiale Belgrad , Konto> Neuer Vorversicherungsrecht geltenden Grundsätzen wärts<, Beograd Nr. 51.005. Genaue Bezeichvom Naturallohn nicht als Entgelts- nung der Konten ist erforderlich.