Die Schande der Rassenschandeprozesse

bat 2 Der braune Justizterror gegen die Juden

>> Das Delikt der Rassenschande ist auch zwischen rein Deutschblütigen Mdenkbar... wenn nämlich ein deutsch­blütiger Mann mit einer deutschblüti­gen Frau in Beziehung steht, sich jedoch dabei im Glauben befindet, es handle sich hier um eine Jüdin.<<

Reichsgerichtsrat Dr. Schwarz in der Deutschen   Juristenzeitung<<. Das im vergangenen Jahre in Nürnberg  verkündete> Gesetz zum Schutze des deut­schen Blutes und der deutschen Ehre« hat den Terror gegen die Juden außerordentlich verschärft. Das gilt besonders für den Teil des Gesetzes, der Verstöße gegen den Rassen­gedanken bestraft. Rassenschande gilt als Verbrechen. Also ist auch der strafbar. Verurteilungen wegen versuchter Rassenschande sind bereits erfolgt. Die Begründungen sind be­merkenswert:

Versuch

In München   wurde ein Arier verurteilt, weil er mit einer Halbjüdin in Beziehungen gestanden hatte, die sich als Nichtarierin ausgab. Versuchte Rassenschande wurde des­halb angenommen, weil die Halbjüdin nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besaß. In Hildesheim   erfolgte die Verurteilung eines Juden wegen versuchter Rassenschande, weil es nicht zur vollendeten Tat gekommen war. In Hamburg   wurde einem jüdischen Arzt zur Last gelegt, er habe eine 18jährige Patien­tin während der Behandlung zu küssen ver­sucht. Der Arzt bestritt, das Gericht glaubte der minderjährigen Zeugin und verurteilte ihn wegen versuchter Rassenschande zu Jahren Zuchthaus!

Der Begriff der>> versuchten Rassen­schande ist im Wege der Auslegung noch wesentlich erweitert worden. Dafür einige Beispiele:

Die ehelichen Beziehungen in Mischehen sind natürlich erlaubt, es liegt aber Ras­senschande vor, wenn das gleiche Paar etwa nach der Scheidung noch Beziehun­gen unterhält. Die Beziehungen zwischen

einem

ausländischen Juden

einen arischen Angeklagten wegen Rassen­schande zu sieben Monaten Gefängnis. München  , 6. II. 1936: Die I. Strafkammer des Landgerichts München I   verurteilte den Juden Siegfried Einstein  , München  , wegen Rassenschande zu sechs Monaten Gefängnis. Berlin  , 7. II. 1936: Die 12. Große Straf­kammer des Landgerichts verurteilte einen jüdischen Angeklagten aus Spandau   wegen Rassenschande zu einem Jahr Gefängnis. Berlin  , 12. II. 1936: Die 17. Große Straf­kammer des Landgerichts verurteilte den Juden Leopold Philippsborn, Berlin  , wegen Rassenschande zu einem Jahr, drei Mona­ten Gefängnis.

bie: lloe allo?

zu

einem

in dem schon erwähnten Aufruf in der säch­sichen NS  - Presse heißt es:

>>... Man müßte eigentlich annehmen, daß diese Aufklärungsarbeit auch dem letzten Volksgenossen die Augen über die Gefahren geöffnet hat, die dem deutschen   Volk von den klagten wegen Rassenschande Juden drohen. Man sollte meinen, daß der Jahr, sechs Monaten Gefängnis. wirtschaftliche oder gesellschaftliche Umgang Aachen  , 7. VII. 1936: Die Strafkammer verurteilte einen jüdischen Angeklagten mit Juden ein für allemal aufhören muß. Lei­wegen Rassenschande zu fünf Monaten Ge- der beweist die Erfahrung, daß es noch immer fängnis. Unbelehrbare gibt, die sich vor ihren Volks­Würzburg, 10. VII. 1936: Der Jude Max Meyer, Estenfeld  , wurde wegen Rassen- genossen nicht schämen, teils heimlich, teils schande zu zwei Jahren, acht Monaten in aller Oeffentlichkeit weiteren Verkehr mit Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust ver- Juden zu pflegen und sogar für sie einzu­urteilt. treten... Wenn aber deutsche Mädchen sich Frankfurt  , 10. VII. 1936: Die Strafkam- soweit vergessen, daß sie Liebesverhältnisse mer verurteilte einen jüdischen Angeklag­mit Juden eingehen, ja sogar zum ten wegen Rassenschande zu einem Jahr, drei Monaten Gefängnis. schlechtsverkehr mit ihnen sich herablassen,

Ge­

mit zugleich abschreckend auch auf diejenigen einzuwirken, die das Gebot der Stunde noch

Chemnitz  , Februar 1936: Der Jude Dr. Nürnberg- Fürth, 20. VII. 1936: Die so muß solches ehrloses und pflichtvergessenes W. Oppenheim, Chemnitz  , wurde wegen 3. Große Strafkammer des Landgerichts Verhalten mitleidlos bestraft werden, um da­Rassenschande verhaftet. Seine( arische!) verurteilte den Juden Adolf Hallenstein Partnerin, Frl. Israel  , befindet sich in Rassenschande zu einem Jahr wegen Schutzhaft. Zuchthaus. Stuttgart  , Juli 1936: Im Oberlandesge- immer nicht verstanden zu haben scheinen.<< richtsbezirk Stuttgart   wurden im Juli drei Juden wegen Rassenschande in Untersu­chungshaft genommen.

Osnabrück  , 27. II. 1936: In das Gerichts­gefängnis Osnabrück   wurde ein Jude wegen Rassenschändung eingeliefert. Frankfurt   a. M., 28. II. 1936: Die Große Strafkammer verurteilte einen Juden wegen Rassenschande zu zehn Monaten Gefängnis. Bernburg  , 1. III. 1936: In das Gerichts­gefängnis wurde ein jüdischer Kaufhaus­besitzer aus Güsten   wegen versuchter Ras­senschande eingeliefert. Hamburg  , 2. III. 1936: Die Strafkammer verurteilte den Juden Bernhard Schavira wegen Rassenschande zu vier Monaten Ge­fängnis.

Halle, 2. III. 1936: Die I. Große Strafkam­mer verurteilte einen jüdischen Angeklag­ten wegen Rassenschande zu einem Jahr Gefängnis.

Leipzig  : 13. III. 1936: Die Große Straf­kammer verurteilte den Juden Ludwig Neu­mann wegen Rassenschande zu einem Jahr Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte Zucht­ haus  

beantragt. Es blieb bei Gefängnis,

weil Neumann Frontsoldat war, vier Aus­zeichnungen erhielt und drei seiner Brüder gefallen sind.

Herschberg  ( Pfalz  ), Juli 1936: Der Jude H. Weiler in Oberhausen   wurde wegen Ras­senschande verhaftet.

Der Zuchthof

>> Höhere und mittlere Beamte sind am

Breslau  , Juli 1936: Die Große Strafkam- wenigstens kinderfreudig... mer verurteilte den Juden Friedrich Roll Es muß daher den Volkskreisen, denen Rassenschande zu einem wegen Jahr der Staat und damit die Gesamtheit des Vol­Zuchthaus. kes ein gutes und sicheres Leben ermöglicht, Die Strafkammer Chemnitz  , Juli 1936: immer wieder und mit Nachdruck nahege­verurteilte des Landgerichts den Juden daß gerade sie die Pflicht Hans Karl Löwenstein, einen tschechoslo- bracht werden, wakischen Staatsangehörigen, wegen Ras- haben, ihrer volkspolitischen senschande zu einem Jahr, zwei Monaten Pflicht zu genügen und sich nicht darauf verlassen dürfen, daß andere Würzburg  , Juli 1936: Die Große Straf­kammer verurteilte den Angeklagten Brot- weniger begünstigte Volksgenos­zer aus Karlstadt   wegen Rassenschande zu sen den von ihnen verschuldeten

Gefängnis.

sich

Magdeburg  , 13. III. 1936: Die Große Strafkammer verurteilte zwei Deutschblü­tige wegen Rassenschande zu einem Jahr, fünf Monaten und einem Jahr Gefängnis. Nürnberg  - Fürth  , 16. III. 1936: Die Bei fast allen diesen bestraften>> rasse­Strafkammer des Landgerichts verurteilte schändenden<« Beziehungen handelt es den Juden Ernst Justin Friedenhain, Würz­vieljähriger burg, wegen Rassenschande zu acht Mona- um Bindungen von ten Gefängnis. Dauer. Nach den Feststellungen des Reichs­Schweinfurt, 3. IV. 1936: Die Strafkam- justizministeriums haben bei 7, aller Fälle mer verurteilte den Juden Ludwig Nord­die Beziehungen schon vor Erlaß der Nürn­schild, Schweinfurt  , wegen Rassenschande unter­Die Verurteilten zu zwei Jahren Zuchthaus. berger Gesetze bestanden. Nürnberg  , 7. IV. 1936: Die 3. Große standen vielfach seit einem Jahrzehnt Strafkammer beim Landgericht verurteilte und länger in eheähnlichen Bezie­den Juden Wolfgang Wilhelm Steinberg hungen zu ihren Partnern; gemeinsame wegen Rassenschande zu einem Jahr Ge­fängnis.

und einer sind Rassen­deutschblütigen Inländerin schande; zwischen einem inländischen Ju­den und einer deutschblütigen Ausländerin dagegen nicht. Rassenschande liegt vor, wenn ein Deutschblütiger jüdischer Reli­gion Beziehungen zu einer Jüdin

hält. Rassenschande ist es dagegen nicht, wenn ein Vierteljude jüdischer Religion Beziehungen zu einer arischen Frau unter­hält. Rassenschande gibt es auch: beim Verkehr mit Prostituierten, im Ausland, bei regelwidrigem Verkehr( homosexueller oder perverser Veranlagung). Als Rassenschande strafbar sind die Beziehungen zwischen Ju­den und Ariern; zwischen Ariern und An­gehörigen anderer Rassen dagegen nicht. Beziehungen zwischen Deutschblütigen und Mischlingen mit deutschem Ahnenteil blei­ben straflos; Beziehungen Deutschblütigen und Mischlingen mit» art­fremdem< Ahnenteil sind Rassenschande. Nicht nur der Vorsatz, sondern auch der zur Rassenschande ist bedingte Vorsatz strafbar, er wird angenommen, wenn jüdi­sches Aussehen, jüdischer Vor- oder Nach­name( oder umgekehrt: rein arisches Aus­sehen usw.) vorliegt.

zwischen

Aus­

fall decken!< >> Nationalsozialistische Parteikorrespondenz<<.

*

einem Jahr, sechs Monaten Gefängnis. bevölkerungspolitischen Mainz  , 24. VIII. 1936: Ein arischer Ange­klagter wurde von der Großen Strafkam­mer in Mainz   wegen Rassenschande zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Große Straf->... In dem jetzt entschiedenen Fall han­Essen, 28. VIII. 1936: kammer Essen verurteilte einen jüdischen delt es sich um einen Ehemann, der sei­Angeklagten wegen Rassenschande zu acht ner Frau das Kind verweigerte, trotz Monaten Gefängnis. ihres ernstlich und wiederholt geäußerten Wunsches. Das Kammergericht stellt dazu fest, daß diese Tatsache allein schon die An­wendung des Paragraphen 1568 BGB recht­fertigt, wonach bei schweren Zerrüt­tungen Ehen geschieden werden können. Der Grundsatz des Kammergerichts lautet: » Verweigert ein Ehegatte dem an­dern ohne berechtigten Grund ein Kind, indem er Maßnahmen zur Verhütung der Empfängnis trifft, so stellt dies einen Scheidungs­grund nach Paragraph 1568 BGB dar.« Dabei bemerkt das Gericht noch, daß die Absicht des Mannes, sich eine eigene Existenz zu gründen, wobei er in dieser Zeit> keine schwangere Ehefrau< haben wollte, kein berechtigter Grund sei,

Haushaltungen waren gegründet, Kinder ge­Meißen, April 1936: Der jüdische Kauf- boren. Manche beabsichtigten, sich zu tren­mann Max de Levie wurde wegen Rassen- nen, zum Teil war die Trennung bereits voll­zogen, in anderen Fällen bestand die Absicht, schande verhaftet. Chemnitz  , April 1936: Der Jude Josef Ramsfelder, Chemnitz  , wurde wegen Ras- auszuwandern oder die Eheerlaubnis zu langen.

senschande verhaftet.

er­

nach

Aachen  , 7. V. 1936: Die I. Große Straf- Da die am Delikt beteiligte Frau kammer verurteilte einen jüdischen Ange- den Nürnberger   Gesetzen nicht zur Verant- der Frau, sei es auch nur vorläufig, entgegen klagten polnischer Staatsangehörigkeit we­rei Monaten Ge- wortung gezogen werden kann, ist der Er- ihrem Wund, ein Kind zu verweigern.<

pressung Tür und Tor geöffnet. Natur­

damit rechnen, daß er wegen Rassenschande verurteilt wird. Einige Beispiele:

> Juristische Wochenschrift<<.

*

gen Rassenschande fängnis. Hamburg  , 13. V. 1936: Die Große Straf- gemäß dringen Fälle dieser Art nur selten kammer des Landgerichts verurteilte einen an die Oeffentlichkeit. Denn der erpreẞte» Zum erstenmal nach Inkrafttreten des jüdischen Arzt wegen versuchter Rassen­Jude muß bei einer Anzeige der Erpresserin Erbgesundheitsgesetzes vom Oktober 1935 be­schande zu zwei Jahren, sechs Monaten Zuchthaus und zwei Jahren Ehrverlust.  faßte sich das Schöffengericht in Duisburg  mit der Erschleichung einer verbotenen Ehe­Der Mannheimer Einzelrich- schließung. Bei der Ausfüllung des Formu­ter verurteilte am 19. III. 1936 Madelaine lars zur Begutachtung der Erbgesundheit, das X. zu sechs Monaten Gefängnis, weil sie von ihrem früheren jüdischen Freund 500 zur Schließung der Ehe erforderlich ist, hatte Mk. unter der Drohung einer Anzeige bei ein jetzt vor Gericht stehendes Ehepaar es der NSDAP   erpreẞt hatte. unterlassen, frühere Erkrankungen,

kammer beim Landgericht verurteilte Jo­hann Georg Rauh, Nürnberg  , wegen Ras­senschande zu einem Jahr, acht Monaten Zuchthaus.

Auf diese Weise häufen sich die Ver- Nürnberg, 16. Mai 1936: Die Große Straf­wegen Verstoß ge­urteilungen gen das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deut­schen Ehre. Sie treffen natürlich in erster Linie die Juden. Von den wegen des bisher rechts­Deliktes der Rassenschande

kräftig Verurteilten sind nach amtlichen An­gaben 17,8 Prozent deutschblütig und 82,2 Prozent Juden. Die Zahl der bisher Verur­In einem Aufruf teilten ist nicht bekannt. in sächsischen Nazi- Zeitungen, der sich gegen die> artvergessenen Frauen« wendet, werden 31 Personen namentlich aufgeführt, die seit Ende 1934 auf Anordnung des Ministers des Innern für das Land Sachsen   wegen rassen­schänderischer Beziehungen verhaftet ins Konzentrationslager Sachsenburg   gebracht oder verurteilt worden sind. Wir haben be­reits im Heft I/ 1936, S. 34 ff., eine Liste von Rassenschande- Urteilen veröffentlicht. Seit­dem sind uns folgende Fälle bekanntgewor­den:

und

ver­

Hildesheim:( Datum unbekannt.) Die Große Strafkammer Hildesheim   verurteilte einen jüdischen Angeklagten wegen suchter Rassenschande zu einem Jahr, drei Monaten Gefängnis. Die I. München  :( Datum unbekannt.) Große Strafkammer verurteilte den Juden wegen Rassen­Emanuel Elias, München  , schande zu einem Jahr, vier Monaten Ge­fängnis.

Weißenfels  , 31. V. 1936: Das Schöffen­einen jüdischen Arzt gericht verurteilte wegen Rassenschande zu einem Jahr, sechs Monaten Zuchthaus.

Dresden  , 9. VI. 1936: Die 29. Große Straf­kammer des Landgerichts verurteilte den Juden Ludwig Baruch wegen Rassen­schande zu acht Monaten Gefängnis. München  , 12. VI. 1936: Die 1. Strafkam­mer des Landgerichts München I   verurteilte den Juden Max Schwarz, München  , wegen Rassenschande zu neun Monaten Gefängnis. Hamburg  , 13. VI. 1936: Der Jude Ruef, als Sohn französischer Eltern in Basel   ge­boren, wurde wegen Rassenschande einem Jahr, drei Monaten Gefängnis ver­urteilt. Hamburg  , 13. VI. 1936: Der Jude Martin Levy wurde wegen Rassenschande zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Ein jüdischer Ge­Hanau, 14. VI. 1936: werbetreibender wurde Rassen­wegen schande zu sechs Monaten Gefängnis ver­urteilt.

zu

Osnabrück  , Juni 1936: Die Große Straf­

kammer des Landgerichts verurteilte den Juden Weinberg aus Buer wegen Rassen­schande zu einem Jahr Gefängnis. Frankenthal  , Juni 1936: Die 1. Straf­kammer verurteilte den Juden Sally Ull­mann wegen Rassenschande zu vier Mona­ten Gefängnis. In der ersten Verhandlung am 21. IV. in Ludwigshafen   war Ullmann freigesprochen worden. Der Staatsanwalt legte Berufung ein.

Die Aachener Strafkammer die vielleicht zur Verneinung der Ehe geführt verurteilte am 7. VII. 1936 eine Frau und

zwei Männer wegen Erpressung zu 18, 12 hätten, anzugeben. Durch Nachforschungen und 10 Monaten Gefängnis. Die Frau hatte stellte sich heraus, daß Momente vorhanden einen Juden in ihre Wohnung eingeladen waren, nach denen eine Eheschließung nicht und ihre beiden Helfershelfer beauftragt, erfolgen durfte. Die Ehefähigkeit wurde dem im gegebenen Augenblick einzudringen. Ehepaar später, allerdings mit gewisser

Man drohte dem Juden mit Anzeige und erpreẞte von ihm 500 Mk.

Der Jude Einschränkung bei der Ehefrau, gegeben. verurteilte die Ehefrau zu wurde wegen Rassenschande zu fünf Mona- Das Gericht ten verurteilt. einem Monat Gefängnis, während Der Stürmer  «-Mitarbeiter SA- Mann der Ehemann freigesprochen wurde.<< Wilhelm H. aus Odenkirchen, mehr­fach vorbestraft, versuchte seine Frau mit einem Juden zu verkuppeln. Er lud den

>> Kölnische Zeitung  « Nr. 478.

Juden als> Hausfreund« in seine Wohnung Kostspieliges

Experimentieren

ein und versuchte, ihn dann unter der Drohung, ihn wegen rassenschänderischen Verkehrs anzuzeigen, zu erpressen. Bei der Die Fernseh- A.- G., eine Gesellschaft, an Gerichtsverhandlung stellte sich die Be­zichtigung wegen Rassenschändung die Robert Bosch- A.- G. und die als der Zeiß, haltlos heraus. Der Erpresser wurde zu Radio- A.- G. Loewe beteiligt sind, hat inner­18 Monaten Gefängnis und fünf Jahren halb fünf Jahren zum zweiten Mal ihr ge­

Ehrverlust verurteilt. Der rehabilitierte Jude( Kriegsteilnehmer und Inhaber mehre­rer Tapferkeitsorden) wurde von der SA   be­droht ,, in» Schutzhaft< genommen und nach M.- Gladbach überführt. Dort hat er>> Selbst­mord« verübt.

durch Versuchs- und samtes Aktienkapital Das Aktienkapital Patentkosten eingebüßt. mußte im Vorjahre erst wegen der Verluste von 500.000 auf 50.000 Mark zusammen­gestrichen und dann auf 440.000 Mark wieder Diese Rassenschutzmethoden erhöht werden. Jetzt erfolgt eine erneute entsprechen trotz der Streicherpropaganda Herabsetzung auf 82.000 Mark. Der dadurch nicht dem Volksempfinden. So sah entstehende Gewinn reicht jedoch nicht aus, Strafkammer Peter Sturm aus Ebenhausen Landau, Juni 1936: Die Große Strafkam- sich die Justizpressestelle Stuttgart   am 22. um den neuen Verlust von 378.000 Mark zu mer verurteilte den Juden Ed. Rößner we- VIII. gezwungen, eine öffentliche Warnung zu decken. Es wird eine Wiedererhöhung auf erlassen. Sie wendet sich in dieser Bekannt- 400.000 RM vorgeschlagen, von denen wahr­

München:( Datum unbekannt.) Die Große des Landgerichts II verur­

wegen versuchter Rassenschande zu sechs Monaten Gefängnis. München  :( Datum unbekannt.) Das Schöf­

fengericht München- Au   verurteilte den Ju­

den Sigmar Bloch, München  , wegen Ras­senschande zu sechs Monaten Gefängnis. München  , 23. I. 1936: Die II. Strafkam­mer des Landgerichts München I verurteilte

gen Rassenschande zu einem Jahr Zucht­haus.

Hamburg  , Juni 1936; Per jüdische Schnej machung dagegen, daß sich immer wieder scheinlich im laufenden Jahre wieder ein er­

dermeister Sally Mayer   wurde wegen Ras- deutsche Frauen fänden, die das ihrige dazu heblicher Teil verloren gegangen ist. senschande verhaftet. Kostspielige Forschungsarbeit im Dien­ste der Kriegsrüstung!

Frankfurt   a. M., 6. VII. 1936: Die Straf  - beitrügen, daß Juden sich auch heute noch der kammer verurteilte einen jüdischen Ange. Rassenschande schuldig machen könnten. Und

-