Die Schande der Rassenschandeprozesse
bat 2 Der braune Justizterror gegen die Juden
>> Das Delikt der Rassenschande ist auch zwischen rein Deutschblütigen Mdenkbar... wenn nämlich ein deutschblütiger Mann mit einer deutschblütigen Frau in Beziehung steht, sich jedoch dabei im Glauben befindet, es handle sich hier um eine Jüdin.<<
Reichsgerichtsrat Dr. Schwarz in der Deutschen Juristenzeitung<<. Das im vergangenen Jahre in Nürnberg verkündete> Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre« hat den Terror gegen die Juden außerordentlich verschärft. Das gilt besonders für den Teil des Gesetzes, der Verstöße gegen den Rassengedanken bestraft. Rassenschande gilt als Verbrechen. Also ist auch der strafbar. Verurteilungen wegen versuchter Rassenschande sind bereits erfolgt. Die Begründungen sind bemerkenswert:
Versuch
In München wurde ein Arier verurteilt, weil er mit einer Halbjüdin in Beziehungen gestanden hatte, die sich als Nichtarierin ausgab. Versuchte Rassenschande wurde deshalb angenommen, weil die Halbjüdin nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besaß. In Hildesheim erfolgte die Verurteilung eines Juden wegen versuchter Rassenschande, weil es nicht zur vollendeten Tat gekommen war. In Hamburg wurde einem jüdischen Arzt zur Last gelegt, er habe eine 18jährige Patientin während der Behandlung zu küssen versucht. Der Arzt bestritt, das Gericht glaubte der minderjährigen Zeugin und verurteilte ihn wegen versuchter Rassenschande zu 2½ Jahren Zuchthaus!
Der Begriff der>> versuchten Rassenschande ist im Wege der Auslegung noch wesentlich erweitert worden. Dafür einige Beispiele:
Die ehelichen Beziehungen in Mischehen sind natürlich erlaubt, es liegt aber Rassenschande vor, wenn das gleiche Paar etwa nach der Scheidung noch Beziehungen unterhält. Die Beziehungen zwischen
einem
ausländischen Juden
einen arischen Angeklagten wegen Rassenschande zu sieben Monaten Gefängnis. München , 6. II. 1936: Die I. Strafkammer des Landgerichts München I verurteilte den Juden Siegfried Einstein , München , wegen Rassenschande zu sechs Monaten Gefängnis. Berlin , 7. II. 1936: Die 12. Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte einen jüdischen Angeklagten aus Spandau wegen Rassenschande zu einem Jahr Gefängnis. Berlin , 12. II. 1936: Die 17. Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte den Juden Leopold Philippsborn, Berlin , wegen Rassenschande zu einem Jahr, drei Monaten Gefängnis.
bie: lloe allo?
zu
einem
>>... Man müßte eigentlich annehmen, daß diese Aufklärungsarbeit auch dem letzten Volksgenossen die Augen über die Gefahren geöffnet hat, die dem deutschen Volk von den klagten wegen Rassenschande Juden drohen. Man sollte meinen, daß der Jahr, sechs Monaten Gefängnis. wirtschaftliche oder gesellschaftliche Umgang Aachen , 7. VII. 1936: Die Strafkammer verurteilte einen jüdischen Angeklagten mit Juden ein für allemal aufhören muß. Leiwegen Rassenschande zu fünf Monaten Ge- der beweist die Erfahrung, daß es noch immer fängnis. Unbelehrbare gibt, die sich vor ihren VolksWürzburg, 10. VII. 1936: Der Jude Max Meyer, Estenfeld , wurde wegen Rassen- genossen nicht schämen, teils heimlich, teils schande zu zwei Jahren, acht Monaten in aller Oeffentlichkeit weiteren Verkehr mit Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust ver- Juden zu pflegen und sogar für sie einzuurteilt. treten... Wenn aber deutsche Mädchen sich Frankfurt , 10. VII. 1936: Die Strafkam- soweit vergessen, daß sie Liebesverhältnisse mer verurteilte einen jüdischen Angeklagmit Juden eingehen, ja sogar zum ten wegen Rassenschande zu einem Jahr, drei Monaten Gefängnis. schlechtsverkehr mit ihnen sich herablassen,
Ge
mit zugleich abschreckend auch auf diejenigen einzuwirken, die das Gebot der Stunde noch
Chemnitz , Februar 1936: Der Jude Dr. Nürnberg- Fürth, 20. VII. 1936: Die so muß solches ehrloses und pflichtvergessenes W. Oppenheim, Chemnitz , wurde wegen 3. Große Strafkammer des Landgerichts Verhalten mitleidlos bestraft werden, um daRassenschande verhaftet. Seine( arische!) verurteilte den Juden Adolf Hallenstein Partnerin, Frl. Israel , befindet sich in Rassenschande zu einem Jahr wegen Schutzhaft. Zuchthaus. Stuttgart , Juli 1936: Im Oberlandesge- immer nicht verstanden zu haben scheinen.<< richtsbezirk Stuttgart wurden im Juli drei Juden wegen Rassenschande in Untersuchungshaft genommen.
Osnabrück , 27. II. 1936: In das Gerichtsgefängnis Osnabrück wurde ein Jude wegen Rassenschändung eingeliefert. Frankfurt a. M., 28. II. 1936: Die Große Strafkammer verurteilte einen Juden wegen Rassenschande zu zehn Monaten Gefängnis. Bernburg , 1. III. 1936: In das Gerichtsgefängnis wurde ein jüdischer Kaufhausbesitzer aus Güsten wegen versuchter Rassenschande eingeliefert. Hamburg , 2. III. 1936: Die Strafkammer verurteilte den Juden Bernhard Schavira wegen Rassenschande zu vier Monaten Gefängnis.
Halle, 2. III. 1936: Die I. Große Strafkammer verurteilte einen jüdischen Angeklagten wegen Rassenschande zu einem Jahr Gefängnis.
Leipzig : 13. III. 1936: Die Große Strafkammer verurteilte den Juden Ludwig Neumann wegen Rassenschande zu einem Jahr Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte Zucht haus
beantragt. Es blieb bei Gefängnis,
weil Neumann Frontsoldat war, vier Auszeichnungen erhielt und drei seiner Brüder gefallen sind.
Herschberg ( Pfalz ), Juli 1936: Der Jude H. Weiler in Oberhausen wurde wegen Rassenschande verhaftet.
Der Zuchthof
>> Höhere und mittlere Beamte sind am
Breslau , Juli 1936: Die Große Strafkam- wenigstens kinderfreudig... mer verurteilte den Juden Friedrich Roll Es muß daher den Volkskreisen, denen Rassenschande zu einem wegen Jahr der Staat und damit die Gesamtheit des VolZuchthaus. kes ein gutes und sicheres Leben ermöglicht, Die Strafkammer Chemnitz , Juli 1936: immer wieder und mit Nachdruck nahegeverurteilte des Landgerichts den Juden daß gerade sie die Pflicht Hans Karl Löwenstein, einen tschechoslo- bracht werden, wakischen Staatsangehörigen, wegen Ras- haben, ihrer volkspolitischen senschande zu einem Jahr, zwei Monaten Pflicht zu genügen und sich nicht darauf verlassen dürfen, daß andere Würzburg , Juli 1936: Die Große Strafkammer verurteilte den Angeklagten Brot- weniger begünstigte Volksgenoszer aus Karlstadt wegen Rassenschande zu sen den von ihnen verschuldeten
Gefängnis.
sich
Magdeburg , 13. III. 1936: Die Große Strafkammer verurteilte zwei Deutschblütige wegen Rassenschande zu einem Jahr, fünf Monaten und einem Jahr Gefängnis. Nürnberg - Fürth , 16. III. 1936: Die Bei fast allen diesen bestraften>> rasseStrafkammer des Landgerichts verurteilte schändenden<« Beziehungen handelt es den Juden Ernst Justin Friedenhain, Würzvieljähriger burg, wegen Rassenschande zu acht Mona- um Bindungen von ten Gefängnis. Dauer. Nach den Feststellungen des ReichsSchweinfurt, 3. IV. 1936: Die Strafkam- justizministeriums haben bei 7, aller Fälle mer verurteilte den Juden Ludwig Norddie Beziehungen schon vor Erlaß der Nürnschild, Schweinfurt , wegen Rassenschande unterDie Verurteilten zu zwei Jahren Zuchthaus. berger Gesetze bestanden. Nürnberg , 7. IV. 1936: Die 3. Große standen vielfach seit einem Jahrzehnt Strafkammer beim Landgericht verurteilte und länger in eheähnlichen Bezieden Juden Wolfgang Wilhelm Steinberg hungen zu ihren Partnern; gemeinsame wegen Rassenschande zu einem Jahr Gefängnis.
und einer sind Rassendeutschblütigen Inländerin schande; zwischen einem inländischen Juden und einer deutschblütigen Ausländerin dagegen nicht. Rassenschande liegt vor, wenn ein Deutschblütiger jüdischer Religion Beziehungen zu einer Jüdin
hält. Rassenschande ist es dagegen nicht, wenn ein Vierteljude jüdischer Religion Beziehungen zu einer arischen Frau unterhält. Rassenschande gibt es auch: beim Verkehr mit Prostituierten, im Ausland, bei regelwidrigem Verkehr( homosexueller oder perverser Veranlagung). Als Rassenschande strafbar sind die Beziehungen zwischen Juden und Ariern; zwischen Ariern und Angehörigen anderer Rassen dagegen nicht. Beziehungen zwischen Deutschblütigen und Mischlingen mit deutschem Ahnenteil bleiben straflos; Beziehungen Deutschblütigen und Mischlingen mit» artfremdem< Ahnenteil sind Rassenschande. Nicht nur der Vorsatz, sondern auch der zur Rassenschande ist bedingte Vorsatz strafbar, er wird angenommen, wenn jüdisches Aussehen, jüdischer Vor- oder Nachname( oder umgekehrt: rein arisches Aussehen usw.) vorliegt.
zwischen
Aus
fall decken!< >> Nationalsozialistische Parteikorrespondenz<<.
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einem Jahr, sechs Monaten Gefängnis. bevölkerungspolitischen Mainz , 24. VIII. 1936: Ein arischer Angeklagter wurde von der Großen Strafkammer in Mainz wegen Rassenschande zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Große Straf->... In dem jetzt entschiedenen Fall hanEssen, 28. VIII. 1936: kammer Essen verurteilte einen jüdischen delt es sich um einen Ehemann, der seiAngeklagten wegen Rassenschande zu acht ner Frau das Kind verweigerte, trotz Monaten Gefängnis. ihres ernstlich und wiederholt geäußerten Wunsches. Das Kammergericht stellt dazu fest, daß diese Tatsache allein schon die Anwendung des Paragraphen 1568 BGB rechtfertigt, wonach bei schweren Zerrüttungen Ehen geschieden werden können. Der Grundsatz des Kammergerichts lautet: » Verweigert ein Ehegatte dem andern ohne berechtigten Grund ein Kind, indem er Maßnahmen zur Verhütung der Empfängnis trifft, so stellt dies einen Scheidungsgrund nach Paragraph 1568 BGB dar.« Dabei bemerkt das Gericht noch, daß die Absicht des Mannes, sich eine eigene Existenz zu gründen, wobei er in dieser Zeit> keine schwangere Ehefrau< haben wollte, kein berechtigter Grund sei,
Haushaltungen waren gegründet, Kinder geMeißen, April 1936: Der jüdische Kauf- boren. Manche beabsichtigten, sich zu trenmann Max de Levie wurde wegen Rassen- nen, zum Teil war die Trennung bereits vollzogen, in anderen Fällen bestand die Absicht, schande verhaftet. Chemnitz , April 1936: Der Jude Josef Ramsfelder, Chemnitz , wurde wegen Ras- auszuwandern oder die Eheerlaubnis zu langen.
senschande verhaftet.
er
nach
Aachen , 7. V. 1936: Die I. Große Straf- Da die am Delikt beteiligte Frau kammer verurteilte einen jüdischen Ange- den Nürnberger Gesetzen nicht zur Verant- der Frau, sei es auch nur vorläufig, entgegen klagten polnischer Staatsangehörigkeit werei Monaten Ge- wortung gezogen werden kann, ist der Er- ihrem Wund, ein Kind zu verweigern.<
pressung Tür und Tor geöffnet. Natur
damit rechnen, daß er wegen Rassenschande verurteilt wird. Einige Beispiele:
> Juristische Wochenschrift<<.
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gen Rassenschande fängnis. Hamburg , 13. V. 1936: Die Große Straf- gemäß dringen Fälle dieser Art nur selten kammer des Landgerichts verurteilte einen an die Oeffentlichkeit. Denn der erpreẞte» Zum erstenmal nach Inkrafttreten des jüdischen Arzt wegen versuchter RassenJude muß bei einer Anzeige der Erpresserin Erbgesundheitsgesetzes vom Oktober 1935 beschande zu zwei Jahren, sechs Monaten Zuchthaus und zwei Jahren Ehrverlust. faßte sich das Schöffengericht in Duisburg mit der Erschleichung einer verbotenen EheDer Mannheimer Einzelrich- schließung. Bei der Ausfüllung des Formuter verurteilte am 19. III. 1936 Madelaine lars zur Begutachtung der Erbgesundheit, das X. zu sechs Monaten Gefängnis, weil sie von ihrem früheren jüdischen Freund 500 zur Schließung der Ehe erforderlich ist, hatte Mk. unter der Drohung einer Anzeige bei ein jetzt vor Gericht stehendes Ehepaar es der NSDAP erpreẞt hatte. unterlassen, frühere Erkrankungen,
kammer beim Landgericht verurteilte Johann Georg Rauh, Nürnberg , wegen Rassenschande zu einem Jahr, acht Monaten Zuchthaus.
Auf diese Weise häufen sich die Ver- Nürnberg, 16. Mai 1936: Die Große Strafwegen Verstoß geurteilungen gen das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre. Sie treffen natürlich in erster Linie die Juden. Von den wegen des bisher rechtsDeliktes der Rassenschande
kräftig Verurteilten sind nach amtlichen Angaben 17,8 Prozent deutschblütig und 82,2 Prozent Juden. Die Zahl der bisher VerurIn einem Aufruf teilten ist nicht bekannt. in sächsischen Nazi- Zeitungen, der sich gegen die> artvergessenen Frauen« wendet, werden 31 Personen namentlich aufgeführt, die seit Ende 1934 auf Anordnung des Ministers des Innern für das Land Sachsen wegen rassenschänderischer Beziehungen verhaftet ins Konzentrationslager Sachsenburg gebracht oder verurteilt worden sind. Wir haben bereits im Heft I/ 1936, S. 34 ff., eine Liste von Rassenschande- Urteilen veröffentlicht. Seitdem sind uns folgende Fälle bekanntgeworden:
und
ver
Hildesheim:( Datum unbekannt.) Die Große Strafkammer Hildesheim verurteilte einen jüdischen Angeklagten wegen suchter Rassenschande zu einem Jahr, drei Monaten Gefängnis. Die I. München :( Datum unbekannt.) Große Strafkammer verurteilte den Juden wegen RassenEmanuel Elias, München , schande zu einem Jahr, vier Monaten Gefängnis.
Weißenfels , 31. V. 1936: Das Schöffeneinen jüdischen Arzt gericht verurteilte wegen Rassenschande zu einem Jahr, sechs Monaten Zuchthaus.
Dresden , 9. VI. 1936: Die 29. Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte den Juden Ludwig Baruch wegen Rassenschande zu acht Monaten Gefängnis. München , 12. VI. 1936: Die 1. Strafkammer des Landgerichts München I verurteilte den Juden Max Schwarz, München , wegen Rassenschande zu neun Monaten Gefängnis. Hamburg , 13. VI. 1936: Der Jude Ruef, als Sohn französischer Eltern in Basel geboren, wurde wegen Rassenschande einem Jahr, drei Monaten Gefängnis verurteilt. Hamburg , 13. VI. 1936: Der Jude Martin Levy wurde wegen Rassenschande zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Ein jüdischer GeHanau, 14. VI. 1936: werbetreibender wurde Rassenwegen schande zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
zu
Osnabrück , Juni 1936: Die Große Straf
kammer des Landgerichts verurteilte den Juden Weinberg aus Buer wegen Rassenschande zu einem Jahr Gefängnis. Frankenthal , Juni 1936: Die 1. Strafkammer verurteilte den Juden Sally Ullmann wegen Rassenschande zu vier Monaten Gefängnis. In der ersten Verhandlung am 21. IV. in Ludwigshafen war Ullmann freigesprochen worden. Der Staatsanwalt legte Berufung ein.
Die Aachener Strafkammer die vielleicht zur Verneinung der Ehe geführt verurteilte am 7. VII. 1936 eine Frau und
zwei Männer wegen Erpressung zu 18, 12 hätten, anzugeben. Durch Nachforschungen und 10 Monaten Gefängnis. Die Frau hatte stellte sich heraus, daß Momente vorhanden einen Juden in ihre Wohnung eingeladen waren, nach denen eine Eheschließung nicht und ihre beiden Helfershelfer beauftragt, erfolgen durfte. Die Ehefähigkeit wurde dem im gegebenen Augenblick einzudringen. Ehepaar später, allerdings mit gewisser
Man drohte dem Juden mit Anzeige und erpreẞte von ihm 500 Mk.
Der Jude Einschränkung bei der Ehefrau, gegeben. verurteilte die Ehefrau zu wurde wegen Rassenschande zu fünf Mona- Das Gericht ten verurteilt. einem Monat Gefängnis, während Der Stürmer «-Mitarbeiter SA- Mann der Ehemann freigesprochen wurde.<< Wilhelm H. aus Odenkirchen, mehrfach vorbestraft, versuchte seine Frau mit einem Juden zu verkuppeln. Er lud den
Juden als> Hausfreund« in seine Wohnung Kostspieliges
Experimentieren
ein und versuchte, ihn dann unter der Drohung, ihn wegen rassenschänderischen Verkehrs anzuzeigen, zu erpressen. Bei der Die Fernseh- A.- G., eine Gesellschaft, an Gerichtsverhandlung stellte sich die Bezichtigung wegen Rassenschändung die Robert Bosch- A.- G. und die als der Zeiß, haltlos heraus. Der Erpresser wurde zu Radio- A.- G. Loewe beteiligt sind, hat inner18 Monaten Gefängnis und fünf Jahren halb fünf Jahren zum zweiten Mal ihr ge
Ehrverlust verurteilt. Der rehabilitierte Jude( Kriegsteilnehmer und Inhaber mehrerer Tapferkeitsorden) wurde von der SA bedroht ,, in» Schutzhaft< genommen und nach M.- Gladbach überführt. Dort hat er>> Selbstmord« verübt.
durch Versuchs- und samtes Aktienkapital Das Aktienkapital Patentkosten eingebüßt. mußte im Vorjahre erst wegen der Verluste von 500.000 auf 50.000 Mark zusammengestrichen und dann auf 440.000 Mark wieder Diese Rassenschutzmethoden erhöht werden. Jetzt erfolgt eine erneute entsprechen trotz der Streicherpropaganda Herabsetzung auf 82.000 Mark. Der dadurch nicht dem Volksempfinden. So sah entstehende Gewinn reicht jedoch nicht aus, Strafkammer Peter Sturm aus Ebenhausen Landau, Juni 1936: Die Große Strafkam- sich die Justizpressestelle Stuttgart am 22. um den neuen Verlust von 378.000 Mark zu mer verurteilte den Juden Ed. Rößner we- VIII. gezwungen, eine öffentliche Warnung zu decken. Es wird eine Wiedererhöhung auf erlassen. Sie wendet sich in dieser Bekannt- 400.000 RM vorgeschlagen, von denen wahr
München:( Datum unbekannt.) Die Große des Landgerichts II verur
wegen versuchter Rassenschande zu sechs Monaten Gefängnis. München :( Datum unbekannt.) Das Schöf
fengericht München- Au verurteilte den Ju
den Sigmar Bloch, München , wegen Rassenschande zu sechs Monaten Gefängnis. München , 23. I. 1936: Die II. Strafkammer des Landgerichts München I verurteilte
gen Rassenschande zu einem Jahr Zuchthaus.
Hamburg , Juni 1936; Per jüdische Schnej machung dagegen, daß sich immer wieder scheinlich im laufenden Jahre wieder ein er
dermeister Sally Mayer wurde wegen Ras- deutsche Frauen fänden, die das ihrige dazu heblicher Teil verloren gegangen ist. senschande verhaftet. Kostspielige Forschungsarbeit im Dienste der Kriegsrüstung!
Frankfurt a. M., 6. VII. 1936: Die Straf - beitrügen, daß Juden sich auch heute noch der kammer verurteilte einen jüdischen Ange. Rassenschande schuldig machen könnten. Und
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