Nr. 231 BEILAGE Neuer Vorwärts

14. November 1937

Die Bibel der Gegenrevolution

Bemerkungen zum Berner Protokoll"-Prozeß

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Das Urteil, das das Berner   Obergericht über die unsittliche Literatur, durch die die Inlande, sondern auch als außenpolitisches als ein wahres Gottesgeschenk im Prozeß um die sogenannten» Proto- Jugend gefährdet werden könne.<< Zersetzungs- und Erpressungsmittel und Erpressungsmittel in ansehen und dementsprechend auswerten. kolle der Weisen von Zion<< am Aus alldem ergibt sich folgende gro- den nordafrikanischen Kolonien, in Vor- Am Tage nach der Urteilsverkündung 1. November im Berufungsverfahren fällte, tes ke Situation: Das Cbergericht derasien, am Balkan   usw. handhaben. füllte der» Völkische Beobachter< hat nach dem Ergebnis in erster Instanz stellt sich, obwohl es in der Rede des( Gleichzeitig dienen aber auch, wie schla- seine zwei ersten Seiten fast völlig mit Be­starkes Befremden ausgelöst. Be- Staatsanwalts und in der Urteilsbegrün- gend nachgewiesen worden ist, die fälsch- richten und Artikeln über das Berner Ur­kanntlich sind die beiden angeklagten dung nicht an scharfen Ausfällen gegen lich den Juden zugeschriebenen amorali- teil. Auch am folgenden Tag feierte er die >> Frontisten<< wegen der Verbreitung der die Vorrichter und die Gutachter fehlt schen Grundsätze der» Protokolle< als» Niederlage des Weltjudentums im Berner >> Protokolle<< nach mehreren Wochen Pro- voll und ganz auf den Boden der Erkennt- Leitfaden der nationalsozialistischen Po- Prozeẞ<<. zeẞdauer vom Berner   Amtsgericht im Mai nisse, die dem Berner Prozeß vom Mai litik.) Tausende von Menschenleben sind 1935 zu Geldstrafen und zur Tragung der 1935 seine große geschichtliche Bedeutung dieser diabolischen Hetze bereits zum Prozeßkosten verurteilt worden. Gerichts- verliehen haben; ebenso wie die Vorinstanz Opfer gefallen, unzählige Verbrechen sind präsident Dr. Meyer erklärte damals bei bezeichnet es die>> Protokolle<< als Fäl- unter Berufung auf die gefälschten>> Pro­der Verkündung des Urteils: schung und Plagiat, als Hetzschrift gegen tokolle« begangen worden, und nur völ­die Juden, als Schundliteratur übelster lige Weltfremdheit und Unkenntnis der es hebt aber trotzdem( entgegen Geschichte

>> Ich bin überzeugt, daß die»> Protokolle<<

Schundliteratur, und mehr als das, Unsinn sind. Die» Protokolle« sind sowohl Fälschung wie Plagiat und fallen un­ter die Strafdrehung des bernischen Schund­literaturgesetzes.<<

Jetzt hat das Obergericht im Be­rufungsverfahren das erste instanzliche Urteil aufgehoben, nachdem es sich ledig­lich mit der formalen Frage befaßte, ob und inwieweit in diesem Falle der Ar­tikel 14 des Schundliteraturgesetzes anzu­wenden sei. Was besagt dieser Artikel?

» Es sind alle Druckschriften zu verbieten, deren Form und Inhalt geeignet sind, zur Begehung von Verbrechen anzureizen oder Anleitung zu geben, das Schamgefühl gröb­lich zu verletzen, eine verrohende Wirkung auszuüben oder sonstwie groben Anstoß zu erregen.<

Bei der Verhandlung vor dem Ober­gericht erklärte der stellvertretende Ge­neralprokurator Loder, rein gefühls­mäßig müsse man die» Protokolle<< als Schundliteratur erklären. Es han­dele sich hier um eine verleumeri­sche Hetzschrift, die die jüdische Bevölkerung zum Hasse und der Ver­achtung der Mitmenschen preiszugeben suche. Er halte dafür, daß Abwehrmaẞ­nahmen dagegen zu treffen seien. Eine andere Frage sei aber, ob trotzdem diese Schrift unter das bernische Schund­literaturgesetz falle. Nach seiner Auffas­sung diene dieses Gesetz in erster Linie zum Schutz der Jugend vor Schund und Schmutz. Den» Protokollen< dagegen komme in gewissem Sinne der Charakter einer politischen Schrift zu. Er könne sie daher nicht als unter des Schundliteraturgesetz fallend ansehen. In diesem lediglich formalen Sinne beantrage er einen Freispruch mangels ob­jektiven Tatbestandes. Das Gericht schloß sich diesem Antrag des Staatsanwalts an und betonte in der Begründung des Ur­teils, das bernische Schundliteraturgesetz habe nur einen engbegrenzten Geltungs­bereich, indem es zum Schutz der Jugend unsittlich oder erotisch obszöne Schrift­werke von der Verbreitung ausschalten wolle. Da nun aber die» Zionistischen Pro­tokolle< eine politische Streit­schrift seien, könne dieses Gesetz auf dieses Druckerzeugnis keine Anwendung finden.

Angesichts des Aufsehens, das dieses Urteil im In- und Auslande erregte, wur­den nachträglich offizieller

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Reichsparteitag 1936

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1936

Weltverschwörer

Die enthüllten Geheimnisse der Weisen von Zion

Das große Rätsel

Der Reihsparteitag 1996 findet ta elaer Jeff Raff, bie gefangent bach Barnen, Resolutionen eb istige Bargestelege Cine getaltige tengt bar tie e Berthwerungen Saben fi in affes 23nbeen gebildet. re Randle reichen Sie ken Stellen her stitif unb ber Bitdeft Belitlige gitatozen Habeber at one and widen we can of; t or it Beltereffe bent gebeine Richtfinien beteren

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Die Juden sind unser Unglück!

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Ueberflüssig zu sagen, daß die Feststel­lungen des Obergerichtes, die sich mit denen der Vorrichter decken, hier wie in der gesamten kommandierten Presse glatt unterschlagen werden. Hervorgehoben wird lediglich die Tat­sache des Freispruchs der ange­klagten» Frontisten«<, der als Beweis für die Echtheit der» Protokolle<< ange­führt wird­

ein Beweis mehr dafür, wie verhängnisvoll sich der Spruch des Berner Obergerichts in Deutschland   auswirkt, wo ohne Zweifel ein Ansteigen der antisemitischen Haẞ­propaganda, gleichzeitig aber auch eine Verstärkung der von dort aus geleiteten antisemitischen Zersetzungsarbeit in ande­ren Ländern zu erwarten ist.

ent­

Wie ist dieser Seuche gegenzuwirken? Vor allen Dingen dadurch, daß man den mit den» Protokol­len« verbundenen Tatsachenkomplex nicht als eine interne» jüdische Angelegenheit<< betrachtet, sondern als ein wichtiges Glied in der Kette der nationalsozialistischen In­nen- und Außenpolitik. Wir haben in den Jahren der Weimarer Republik   in dieser Beziehung manches versäumt, jetzt gilt es, in verstärktem Maße die Zusammenhänge zwischen dem pathologischen Antisemitis­mus der regierenden Nazis und ihrer räu­berischen Innen- und Außenpolitik aufzu­decken. Der Berner   Prozeß von 1935( über den ein gedruckter Bericht des gericht­lichen Sachverständigen C. A. Loosli  vorliegt) und im Anschluß daran die auf­sehenerregende Schrift von Alexander Stein  » Adolf Hitler  , Schüler der Weisen von Zion<<( Verlagsanstalt>> Graphia<<, Karlsbad   1936, auf die alle späteren Be­arbeiter des Themas aufgebaut haben), haben in dieser Beziehung wertvolle Vor­arbeit geleistet. Es gilt nun, die hier ge­wonnenen Erkenntnisse auszuwerten und weiter auszubauen dann wird auch der Schaden, den der Spruch des Berner Ober­gerichts verursacht hat, wieder gut­gemacht werden können.

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Das letzte Aufgebot

Die» Deutsche Allgemeine Zeitung« ver­öffentlicht in ihrer Nummer 520 eine Repor­tage über die Reichsfachschule für Bäcker und Konditoren in Berlin  . Lobend wird hervorgehoben:

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> Kampf dem Verderb! Nichts, aber dem klaren Sinn des Artikels 14 des gericht veranlassen, zu verneinen, daß auch gar nichts kommt an die­ser Stelle um. Nicht einmal das- Schundliteraturgesetzes) die> Protokolle diese Schrift, wie es im Artikel 14 heißt Abwaschwasser zusammen mit dem geeignet ist,» zur Begehung von aus der Wirkung dieses Gesetzes heraus, Teigwasser, den Eierschalen und nach seiner Interpretation eine brechen anzureizen oder .. eine dem Fuß mehl< dem auf dem Boden Schmutz- und Schundschrift, geboren aus rohende Wirkung auszuüben.<< er­der Backstube haftenden Mehlstaub aus der Urteilsbegründung fol­gibt es, leicht dextriniert, ein Hühner­gende Einzelheiten mitgeteilt und von der Fälschung und Plagiat, aus Lug und Trug futter, das und übelster Verleumdung, immun wird, dem Weizenkorn Schweizer   Telegraphenagentur verbreitet: gleichzustellen ist.<< Um ein Beispiel aus letzter Zeit anzu­solange sie, über den Rahmen einer porno- führen, reproduzieren wir obenstehend das >> Das Gericht der zweiten Instanz hat er- graphischen Literatur hinausgehend, den Noch ein paar Schrittchen zur Autarkie klärt, daß jedenfalls nicht der ge- Charakter einer politischen Hetz­Titelbild einer Sondernummer des hin, und das Abwaschwasser wird auch bei ringste Beweis für die Authenti- schrift annimmt. >> Stürmer< zum Naziparteitag der Menschenfütterung mit den Weizen­zität der»> Protokolle der Weisen von Zion<< Besonders merkwürdig erscheint diese im September 1936, die eine Neu- körnern gleichgeschaltet. Dann bekommen es erbracht worden ist und daß ferner minde- Auffassung des Berner Obergerichts ge- Protokolle« nebst sonstigem Hetz- und als» Morgentrank<< etikettiert fälschung der gefälschten die Volksgenossen auf Flaschen gezogen stens die Hälfte der sogenannten» Proto- genüber den» Protokollen der Weisen von kolle« ein Plagiat darstellt. Die»> Proto- Zion«, von denen feststeht, daß sie nicht material enthält. Neben den» Protokoll«- Haus geliefert. kolle der Weisen von Zion<< und die beiden nur unter dem Zarismus und während der Ausgaben von Gottfried zur Beek  , Theodor Der Reichsinnenminister hat verfügt, daß andern inkriminierten Schriften sind poli- Aufstände der>> weißen« Generale in der Fritsch und Alfred Rosenberg  , die in künftig alle Registraturen in den tische Pamphlete gegen die Juden. Ukraine   Tausende von Opfern forderte, Millionenauflagen in allen möglichen Spra- Aemtern und Privatbüros in wesentlich kür­Diese Art von Antisemitismus, die im Drit- sondern daß sie vor chen von der Erfurter Zentralstelle ten Reich zur Staatspolitik erhoben worden Etablierung des Dritten Reiches   zu antisemitischen Weltliga nach allen Län- liche Bestandteile durchzusehen sind. ist, sollte von einer bestimmten Sorte von dern versandt werden, fällt dieser Sonder-» Durchführung der Anweisung auch in die Schweiz   eingeführt sozialisten im In- und Auslande gehören. ausgabe, die in Hunderttausenden von des Beauftragten für den Vier­werden, wenn das Schweizer   Volk sich nicht wurden die» Protokolle<< schon im Jahre Exemplaren verbreitet wurde, offenbar die jahresplan über die Erfassung rechtzeitig seiner stolzen Ueberlieferung im 1922 im Urteil des Reichsgerichts gegen Aufgabe zu, die jüngsten weltpolitischen von Altpapier mache diese Maßnahme Sinne des Artikels 4 der Schweizer   Verfas- die Mörder Walter Rathenaus als» Bibel Ereignisse in das Schema hineinzupressen, erforderlich. Die Materialnot greift also der die Gleichberechtigung aller Bür  - der Rathenaumörder bezeichnet, so kön- wonach alles Unheil in der Welt auf die schon auf die Aktenschränke über. Zunächst ger einschließlich der Juden beinhaltet, be- nen sie jetzt mit Fug und Recht als jüdische Weltverschwörung« und auf das handelt es sich allerdings wußt geworden wäre. Die genannten Pam- Bibel der nationalsozialisti- Wirken der» Weisen von Zion< zurückzu- Die Lumpen werden noch in den Amtsstuben phlete sind eine auf tiefster Stufe schen Gewalt politiker bezeichnet führen sei.

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wichtigsten Hetzschriften

allem nach der

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zeren Zeitabständen als bisher auf entbehr­Die

belassen.

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nur um Papier  .

stehende Literatur, aber nicht im werden, die die antisemitische Pogrom- Es ist unter diesen Umständen begreif- Die wilden Kleingärtner« sollen, Sinne des Gesetzes vom 10. September 1916 hetze nicht nur als Regierungmaxime im lich, daß die Nazis den Berner Freispruch wie das Organ des» Deutschen Gemeinde