um Verstäncfnis des Undeutbaren zu ringen... Das Werk der meisten deutschen Künstler... verlangt danach, dem Volk verständlich gemacht und nahegebracht zu werden. Das Werk Adolf Hitlers steht vor jedem Volksgenossen in seiner Grösse so überzeugend dar, dass es keiner Deutung bedarf. Wie unendlich lächerlich berührt es, wenn man daran denkt, dass einst vor Jahren verkalkte Akademiker Zeichnungen jenes Mannes als unzulänglich ablehnten, der in dem von ihm erbauten dritten Deutschen Reich im Laufe von fünf Jahren den entarteten deutschen Künsten wieder eine führende Stellung in der Welt erobert hat." Sieh mal an. Der Führer hat also was für das Ansehen„der entarteten Künste" getan. Richtig. Das ist ja das, was wir immer sagen. Oder meint Hartmann vielleicht etwa ganz was anderes und ist nur unfähig, ilrbeller ohne Recht Das Schicksal der deutschen Bauarbeiter Die moderne Institution des freien Arbeitsvertrags war eine notwendige Folge des humanitären Fortschrittes. Jene Jahrzehnte, in denen achtjährige Kinder in den Bergwerken arbeiten mussten, wurden mit der Anerkennung des Arbeiters als gleichberechtigter Vertragspartner des Unternehmers liquidiert. Diese formale Gleichheit war freilich noch keine soziale Gleichheit. Karl Marx kennzeichnete sie in einem doppelten Sinne. Der Arbeiter war nicht nur politisch freier Bürger, sondern er war auch „frei", entblösst von jeglichem Kapitalbesitz und daher gezwungen, sich dem Vertragspartner zur„Ausbeutung" zu überlassen. An diesem Punkte setzte die es richtig von sich zu geben? Vor einem mo<ierne Sozialpolitik ein. Arbeitsrecht Aquarell des grossen Künstlers, das ein französisches Städtchen darstellt, gibt Hartmann sich den folgenden wunderlichen Betrachtungen bin: „In diesem Bilde ist die Rassenlehre, Kunslentwicklung und die Friedenspoli tik des Nationalsozialismus schon vorbe- stiramt. Es ist in seiner Landschaftsauffassung eben so deutsch als nordisch-europäisch. Aus der angestammten Landschaft erlebt der deutsche Mensch sein Volk und seinen Gott am ursprünglichsten... Weiter vermögen wir über die Aquarelle des Führers nichts auszusagen." Soweit Rosenbergs Kunstexpert. Der Mann sollte mal zum Arzt gehen. Vielleicht ist er noch zu retten. Rer Kopfscliuss Anfang Januar berichteten die deutschen Zeitungen, bei Ritzleben habe sich ein rätselhaftes Verbrechen ereignet. Der 30 Jahre alte Gutsinspektor Günther Heinrichs wurde tot in einem Wassergraben aufgefunden. Die Leiche wies einen Kopfschuss auf. Der Kraftwagen, den Heinrichs gelenkt hatte, war beim Auffahren auf einen Baum schwer beschädigt worden und stand ein beträchtliches Stück Weges vom Fundort der Leiche entfernt. Vom Auto bis zum Fundort führten Schleifspuren. Offenbar sei Heinrichs das Opfer eines Mordanschlages geworden. Am 8. Januar brachte die deutsche Presse die beruhigende Nachricht, es handle sich keineswe&s um einen Mord, vielmehr habe die Untersuchung ergeben(wir zitieren die„Deutsche Allgemeine Zeitung"), dass Heinrichs sich bei dem Unfall so schwere Kopf- und Brustverlelzungen zugezogen hatte, dass er vor Schmerzen und Aufregung zur Pistole griff und sich eine Kugel in den Kopf schoss. Der Schuss war aber nicht tödlich, sondern hatte den Verlust des Augenlichtes zur Folge. Der schwerverletzte und nun blinde Kraftfahrer kletterte dann aus dem Wagen heraus und versuchte mit letzter Kraft, die nächste Ansiedlung zu erreichen. Dabei tappte er im Kreise herum und geriet so, nachdem er unter einem Koppe Idrahtzaun hindurchgekrochen war, in den Wassergraben, aus dem er sich mit eigener Kraft nicht mehr befreien konnte. Wie die Kriminalpolizei zu diesem erstaunlichen Ergebnis gekommen ist, wird mit keinem Wort erwähnt. Fest steht offenbar nur, dass der renitente Tote nach seiner Entseelung durch dicke Zäune gekrochen ist und statt Kriech- auch noch Schleifspuren hinterlassen hat, um die Mordkommission irrezuführen. Ueber seine politische Zuverlässigkeit fehlt jede Angabe. Rer Ideale Pimpf Was ein richtiger Pimpf ist, erzählt der „Dresdner Anzeiger" vom 18. Dezember. Mutter und Pimpf machen Weihnachtseinkäufe. Die Mutter will in ein Geschäft; der Pimpf zupft sie energisch am Aermel. Die Mutter stutzt ein wenig:„Weshalb, es ist doch das Schild„Arisch" an der Tür, und Arbeitsschutz legten die Grenzen fest, die dem Belieben vertragschliessender Parteien Einhalt gebieten und die Ordnung des Arbeitsverhältnisses normieren sollten. Um den wirtschaftlich Schwächeren gegenüber den Besitzenden Schutz zu verleihen, wurde die kollektive Krüfteentfaltung der organisierten Arbeiter als unerlässlicher Bestandteil des Arbeitsvertrags anerkannt. Es kennzeichnet die Abkehr des Drit ten Reiches von allen Voraussetzungen sozialer Lebensgestaltung, dass Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht für das Arbeitsverhältnis im Sinne der nationalsozialistischen Neuordnung nicht mehr massgebend sind. Der Zusammenschluss von Unternehmern und Arbeitern zur„Arbeitsgemeinschaft" hat nach den letzten programmatischen Ausführungen des „Deutschen Arbeitsrecht" aus Betriebsführer und Gefolgsmann eine„organische Einheit" geschaffen. Der Arbeiter tritt nicht mehr in einen Arbeitsvertrag, sondern er vollzieht seinen„Eintritt in die Arbeitsgemeinschaft". Die Rechtspersönlichkeit des Arbeiters, die vertragliche Verpflichtung des Unternehmers treten vor der„gemeinschaftsschöpferischen Bedeutung" dieses personenrechtlichen Zusammenschlusses völlig in den Hintergrund. Die Rechts- losigkeit des Arbeiters wird wie folgt gekennzeichnet: „Das so geschaffene Arbeitsverhältnis ist also kein Erfüllungsverhältnis, kein Arbeitsverhältnis im bisherigen Sinne... man sollte also auch diesen Zusammenschluss nicht„Arbeitsvertrag" nennen". Es geht nicht mehr um eine vertraglich festgelegte Willenskundgebung, wonach der eine Partner die Arbeitsleistung, der andere die Lohnzahlung zu erfüllen hätte, sondern der Arbeitsvertrag ist ersetzt durch den obrigkeitlichen Arbeitseinsatz. Dieser Rückfall in die Arbeitssklaverei kommt heute in den Arbeitsgesetzen nicht voll zum Ausdruck, denn das geschriebene Arbeitsrecht wird durch zahllose Verordnungen nung bleiben gegenüber dieser Lehr- lingszüchterei ganz unzulänglich. Die nächste Anordnung brachte die zwangsweise Rückführung der Bauarbeiter, die sich anderen Berufen zugewandt hatten, ins Baugewerbe. Die vom Arbeiter abgeschlossenen Arbeitsverträge waren obrigkeitlich für aufgehoben erklärt. Zwecks restloser Durchführung der Vierjahres-Verordnungen folgte ein Verbot der Chiffreanzeigen nach Baufacharbeitern. Es diente nicht etwa der miss- bräuchlichen Ausnutzung von Arbeitsangeboten, sondern der Verhinderung eines Arbeitsplatzwechsels mit Lohnverbesserung. Die vierte Anordnung brachte die Meldepflicht für alle Bauvorhaben, zwecks zentraler Verteilung der Baustoffe und der Arbeitskräfte. Die Arbeitsbehörde verfügt über die Bauarbeiter, militärisch und bürokratisch. Die eingesetzten Bauarbeiter werden durch eine weitere Verordnung über die„Verhinderung rechtswidriger Lösung von Arbeitsverhältnissen" ihrem Unternehmer sklavenähnlich übereignet. Der Bauunternehmer erhält das Recht, das Arbeitsbuch seines Arbeiters oder Angestellten zurükzuhalten. Die räumliche Verlegung der Kriegsproduktionsstätten veranlasste die nächste Anordnung über den Bau von Heuerlings- und Werkswohnungen. Wiederum wird über die örtliche Verteilung der Bauarbeiter von oben verfügt. Auf die besonderen Tarif- und Betriebsord nungen hat der hin- und her geschobene Bauarbeiter keinerlei Einfluss. Die Reste aller noch aus dem Jahre 1933 übernommenen alten Tarifverträge, die in eine Tarifordnung gebaut worden waren, werden mit dem 29. Januar 1937 endgültig aufgehoben. Abgesehen von dem Tariflohnabbau fällt nun die Begrenzung der Arbeitszeit. Es gibt keine tägliche oder wöchentliche Mindest- und Höchstarbeitszeit, sondern nur noch Rahmenbestimmungen für je acht Wochen. Typisch ist die Tarifordnung für die Baustellen der Reichsautobabnen, die von den Nazis als sog,„Schlechtwetterregelung" bezeichnet wird. Nach ihr darf die Arbeitszeit„zur Berücksichtigung der Witterungseinflüsse" innerhalb eines vom Unternehmer bestimmten Sechswochenzeitraums ungleich verteilt werden, sie soll in einer Woche sechzig Stunden nicht überschreiten. Mehrarbeitszuschläge sind in keinem Falle zu bezahlen. Eine besondere Verordnung für die Maurer und Zimmerer vom 6. Oktober 1937 bestimmt, dass sie nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes eingestellt werden dürfen, andernfalls ist der Vertrag fristlos lösbar. Da bei dem gegenwärtigen System in einem grossen Teil der Baubetriebe mit von auswärts herangeholten Arbeits aus dem Vier jahresplan gänzlich w- kräften beitet wird> die Bauarbeiter kungsios gemacht. Die soziale Entmun- 1 � Weihnachten bei ihrer Familie ver- digung trifft die gelernten Facharbeiter en woll so werden die meisten <->-m or» h o etes h nr t n o r o 1 1 c 0 am allerschwersten. Es gehört bereits ein eingehendes Studium dazu, um heute noch alle Disziplinar-Verordnungen zu übersehen, die für den einzelnen Be ruf an die Stelle von Arbeitsrecht, Arbeitsschulz und Arbeitsvertrag getreten sind. Eine Aufzeichnung, die uns ein Maurer zur Verfügung stellt, mag der Welt zeigen, wie weit z. B. die Barbarei geht, der heute die Bauarbeiter im Drit ten Reich unterworfen sind. Die ersten Befehle fallen noch in die Zeit der Arbeitsschlacht von 1933, als die Bauarbeiter zu Tiefbauarbeiten kommandiert wurden. Dann folgten 1934 und 1935 eine Reihe Anordnungen zwecks Sicherstellung des Arbeitseinsatzes in der Landwirtschaft. Noch Ja, ein Schild schon", sagt der handelte es sich um befristete Beschrän- Pimpf,„aber ohne Hakenkreuz und klingen der Freizügigkeit und Arbeits- Stempel der Gauleitung der NSDAP Sachsen , Amt für Handwerk und Handel!" „Ja, unsere Pimpfe sind auf der Höhe", schreibt leuchtenden Auges das gleichge- wahl der Bauarbeiter. Dann setzte der Vierjahresplan ein. Die Bauarbeiter wurden von der ersten, dritten, vierten und sechsten cer schaltete Blatt. Denn jenes Schild erhält Göring 'schcn Anordnungen erfasst. Die nur ein Geschäft,„in dem nicht nur der Bauunternehmer mit wenigstens 10 BeInhaber, sondern auch seine Frau arisch schäftigten wurden zur Einstellung ei- ist, kein jüdisches Personal beschäftigt ner bestimmten Zahl von Lehrlingen und kein jüdisches Kapital angelegt ist.' verpfiicjjtet. Die Arbeitseinsatzbehörden Seht, so werden im Dritten Reich Per- stej]en aus dem Kreis der Schulentlas- sonhchkeitcn gezüchtet. In einem Alter, j--i.„„„ da wir noch bei Robinson hielten und sene1n d'e Jhnen angemessen erschei- kindliche Naivität unser Bestes war, nende Zahl von Lehrlingen ur i schnurrt der neudeutsche Pimpf die Sta- Baubetriebe. Die freie Berufsberatung tuten der HJ und die antisemitischen'st der behördlichen Anordnung gewi- Hassparagraphen der brauenen Instruk- c/ien. Die unverändert gebliebenen tionsstunde nur so herunter. 1 Schutzbestimmungen der Gewerbeord- dieser Betriebe vom 23. Dezember bis zum ersten Werktage des neuen Jahres geschlossen. Nach dem herrschenden Begriff vom Arbeitseinsatz handelt es sich in diesen Fällen um keine Arbeitslosigkeit, sondern um Werksurlaub, so dass weder Lohn- noch Unterstützungsanspruch gegeben ist. In diesem Gestrüpp von Verordnungen und Dekreten ist mit der Freiheit des Arbeiters auch der freie Arbeitsvertrag dahin geschwunden.„Aber", so heisst es in diesen Tagen wieder in einer Aeusserung des Führers,„es gibt nur einen Adel, den Adel der Arbeit, er hebt den Titel Arbeiter aus der ehemaligen Minderbewertung der vornationalsozialistischen Zeit in die Hochwertigkeit unserer Zeit". Die Bauarbeiter können diese Neubewertung auch in ihren Löhnen feststellen. Selbst bei einem Vergleiche der sogenannten Tariflöhne, die heule kaum eingehalten werden, ergibt sich folgendes Bild; wenn man 1937 dem letzten Jahr der Hochkonjunktur gegenüberstellt: Tariflicher Stundenlohn eines Maurers 1929 1937 Berlin ............ 147 108 Hamburg .......... 149 HO Dresden ........., 131 94 Leipzig .......... 133 90 München .......... 131 95 Stuttgart .......... 129 98 Magdeburg ........ 125 87 Diesem Sinken der nominalen Tariflöhne stehen die um 25 bis 30 Prozent gesteigerten Preise für Lebensmittel und Bedarfsartikel gegenüber. Die Bauarbeiter teilen ihr Schicksal mit den übrigen Berufen. Ihr heutiges Arbeitsverhältnis entbehrt jeder vertraglichen und rechtlichen Grundlage. Wo die einfachsten Menschenrechte mit Füssen getreten werden, kann es eben keine Sozialpolitik geben. Wo der sittliche Wille zur sozialen Gleichberechtigung und Freiheit fehlt, kann sich umgekehrt niemals eine Volkskultur entfalten. Rer oeue ülenscii Bei der Ortsgruppe der NSDAP in Ober schöneweide liefen nacheinander vier an- nonyme Denunziationen gegen einen mehr als siebzig Jahre alten Ortsbewohner und seine zwei Schwestern ein. Die drei Leute, so hiess es in den Briefen, seien Staatsfeinde, sie trieben Spionage, verschöben Devisen und hätten Umgang mit Juden. Die Beschuldigten wurden peinlich verhört, wieder und wieder, aber selbst die Inquisitoren der Partei konnten nur ihre Schuldlosigkeit entdecken. Dafür kam man aber durch Zufall den anonymen Denunzianten auf die Spur. Eine 50jährige Frau namens Krüger hatte gemeinsam mit ihrem Mann die Briefe verfasst. Und diese Frau Krüger war die leibliche Tochter des allen Mannes, der mit Hilfe der Denunziationen beinahe im Konzentrationslager geendet hätte. So berichtete die„Deutsche Allgemeine Zeitung" vom 9. Januar 1938 und sie fügte befriedigt hinzu, die Denunziantin habe ein Jahr Gefängnis bekommen. Es handelt sich aber garnicht um Frau Krüger aus Oberscböneweide und gerade die,„Deutsche Allgemeine Zeitung" weiss das recht gut—, es handelt sich um Deutschland 1938, in dem diese Frau Kröger in vieltausendfacher Ausgabe herumläuft. Die „Deutschlandberichte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands " veröffentlichen z. B. in ihrer Nr. 11, 4. Jahrgang, den folgenden Bericht aus Nordwestdeulsch- tand: „Der mecklenburgische Gauamtsleiter von„Kraft durch Freude " hatte die Forderung des Wohlfahrtsamtes, Unterhalt für seine Mutler zu zahlen, abgelehnt. Das Wohlfahrtsamt klagte. Im Prozess begründete der Gauamtsleiter seine Ablehnung damit, dass seine Eltern Marxisten seien. Er führte zum Beweise herabsetzende Bemerkungen seiner Mutter über den Führer an. Der Richter fragte ihn, ob er wisse, dass er damit seine Mutler sechs Monate ins Gefängnis bringen könne. DerGauamtsIeiter bejahte die Frage des Richters. Er wurde zur Zahlung der Beiträge verurteilt. Den Eltern ist kein Prozess gemacht worden." Dafür wird der Gauamfsleiter vielleicht dem altmodischen Richter einen Prozess machen. Denn der neue Mensch soll sich im Dritten Reiche ungehemmt entwickeln und seine edelsten Triebe entfallen können. Imp. Union, 13, nie M6chain, Paris . lieKiis�prolsie Der«Neue Vorwacrts» kostet im Einzelverkauf innerhalb Frankreichs 1.50 Frs(fuer ein Quartal bei freier Lieferung 18 Frs). Preis der Einzelnummer im Ausland(die Bezugspreise fuer das Quartal stehen in Klammern), Argentinien Pes. 0.30(3.60), Belgien ; Belg . Frs. 2(24.—), Brasilien 1 Milreis(12.—), Bulgarien Lew 8.—(96.—), C. S. R. KC 1.40 (18.—). Danzig Guld. 0.45(5.40), Deutsch land Mk. 0.25(3.—), Estland E. Kr. 0.22 (2.64). Finnland Fmk. 4.—(48.—), Fran kreich Frs. 1.50(18.—). Grossbritannien d 4.—(Sh. 4.—). Holland GId. 0.15(1.80). Italien Lir. 1.10(13.20). Jugoslawien Diu. 4.50(54.—), Lettland Lat. 0.30(3.60). Litauen Lit. 0.55(6.60). Luxemburg B Frs 2.45(29.50), Norwegen Kr. 0.35(4.20). Oesterreich Sch. 0.40(4.80), Palästina P. Pf 0.020(0.216), Polen Zloty 0.50(6.—), Portugal Esc. 2.—(24.—), Rumänien Lei 10.—(120.—). Schweden Kr. 0.35(4.20), Schweiz Frs. 0.30(3.60), Spanien Pes. 0.70 (8.40), Ungarn Pengö 0.35(4.20), USA 0.08 (1.—). Einzahlungen koennen erfolgen: Paris Credit Commercial de France, N0 521111 Tschechoslowakei: Zeitschrift«Neuer Vorwärts» Karlsbad . Prag 46.149. Oestorreich:«Neuer Vorwärts» Karlsbad . Wien B-198.304. Polen :«Neuer Vorwärts» Karlsbad . Warschau 194.797 Schweiz : «Neuer Vorwärts» Karlsbad. Zürich Nr VIII 14.697. Rumänien ; Anglo-Cechoslova- kische und Prager Creditbank, Filiale Buka rest , Konto«Neuer Vorwärts», Bukarest Nr. 2088. Ungarn ; Anglo-Cechoslova- kische und Präger Creditbank Filiale Karls bad Konto«Neuer Vorwärts» Budapest Nr. 2029. Jugoslawien ; Anglo-Cecho- slovakische und Prager Creditbank. Filiale Belgrad . Konto«Neuer Vorwärts», Beograd Nr. 51.005. Genaue Bezeichnung der Konten ist erforderlich. Le Garant: Maurice COQUET-
Ausgabe
6 (17.1.1938) 239
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