um Verstäncfnis des Undeutbaren zu rin­gen... Das Werk der meisten deutschen Künstler... verlangt danach, dem Volk verständlich gemacht und nahegebracht zu werden. Das Werk Adolf Hitlers steht vor jedem Volksgenossen in seiner Grösse so überzeugend dar, dass es kei­ner Deutung bedarf. Wie unendlich lä­cherlich berührt es, wenn man daran denkt, dass einst vor Jahren verkalkte Akademiker Zeichnungen jenes Mannes als unzulänglich ablehnten, der in dem von ihm erbauten dritten Deutschen Reich im Laufe von fünf Jahren den ent­arteten deutschen Künsten wieder eine führende Stellung in der Welt erobert hat." Sieh mal an. Der Führer hat also was für das Ansehender entarteten Künste" ge­tan. Richtig. Das ist ja das, was wir immer sagen. Oder meint Hartmann vielleicht et­wa ganz was anderes und ist nur unfähig, ilrbeller ohne Recht Das Schicksal der deutschen Bauarbeiter Die moderne Institution des freien Ar­beitsvertrags war eine notwendige Folge des humanitären Fortschrittes. Jene Jahrzehnte, in denen achtjährige Kinder in den Bergwerken arbeiten mussten, wurden mit der Anerkennung des Arbei­ters als gleichberechtigter Vertragspart­ner des Unternehmers liquidiert. Diese formale Gleichheit war freilich noch keine soziale Gleichheit. Karl Marx kennzeichnete sie in einem doppelten Sinne. Der Arbeiter war nicht nur poli­tisch freier Bürger, sondern er war auch frei", entblösst von jeglichem Kapital­besitz und daher gezwungen, sich dem Vertragspartner zurAusbeutung" zu überlassen. An diesem Punkte setzte die es richtig von sich zu geben? Vor einem mo<ierne Sozialpolitik ein. Arbeitsrecht Aquarell des grossen Künstlers, das ein französisches Städtchen darstellt, gibt Hartmann sich den folgenden wunderlichen Betrachtungen bin: In diesem Bilde ist die Rassenlehre, Kunslentwicklung und die Friedenspoli tik des Nationalsozialismus schon vorbe- stiramt. Es ist in seiner Landschaftsauf­fassung eben so deutsch als nordisch-eu­ropäisch. Aus der angestammten Land­schaft erlebt der deutsche Mensch sein Volk und seinen Gott am ursprünglich­sten... Weiter vermögen wir über die Aquarelle des Führers nichts auszusa­gen." Soweit Rosenbergs Kunstexpert. Der Mann sollte mal zum Arzt gehen. Vielleicht ist er noch zu retten. Rer Kopfscliuss Anfang Januar berichteten die deutschen Zeitungen, bei Ritzleben habe sich ein rät­selhaftes Verbrechen ereignet. Der 30 Jah­re alte Gutsinspektor Günther Heinrichs wurde tot in einem Wassergraben aufge­funden. Die Leiche wies einen Kopfschuss auf. Der Kraftwagen, den Heinrichs ge­lenkt hatte, war beim Auffahren auf einen Baum schwer beschädigt worden und stand ein beträchtliches Stück Weges vom Fundort der Leiche entfernt. Vom Auto bis zum Fundort führten Schleifspuren. Offenbar sei Heinrichs das Opfer eines Mordanschlages geworden. Am 8. Januar brachte die deutsche Pres­se die beruhigende Nachricht, es handle sich keineswe&s um einen Mord, vielmehr habe die Untersuchung ergeben(wir zitie­ren dieDeutsche Allgemeine Zeitung"), dass Heinrichs sich bei dem Unfall so schwere Kopf- und Brustverlelzungen zu­gezogen hatte, dass er vor Schmerzen und Aufregung zur Pistole griff und sich eine Kugel in den Kopf schoss. Der Schuss war aber nicht tödlich, sondern hatte den Verlust des Augenlichtes zur Folge. Der schwerverletzte und nun blin­de Kraftfahrer kletterte dann aus dem Wagen heraus und versuchte mit letzter Kraft, die nächste Ansiedlung zu errei­chen. Dabei tappte er im Kreise herum und geriet so, nachdem er unter einem Koppe Idrahtzaun hindurchgekrochen war, in den Wassergraben, aus dem er sich mit eigener Kraft nicht mehr be­freien konnte. Wie die Kriminalpolizei zu diesem er­staunlichen Ergebnis gekommen ist, wird mit keinem Wort erwähnt. Fest steht of­fenbar nur, dass der renitente Tote nach seiner Entseelung durch dicke Zäune ge­krochen ist und statt Kriech- auch noch Schleifspuren hinterlassen hat, um die Mordkommission irrezuführen. Ueber sei­ne politische Zuverlässigkeit fehlt jede An­gabe. Rer Ideale Pimpf Was ein richtiger Pimpf ist, erzählt der Dresdner Anzeiger" vom 18. Dezember. Mutter und Pimpf machen Weihnachts­einkäufe. Die Mutter will in ein Ge­schäft; der Pimpf zupft sie energisch am Aermel. Die Mutter stutzt ein wenig:Wes­halb, es ist doch das SchildArisch" an der Tür, und Arbeitsschutz legten die Grenzen fest, die dem Belieben vertragschliessender Parteien Einhalt gebieten und die Ord­nung des Arbeitsverhältnisses normie­ren sollten. Um den wirtschaftlich Schwächeren gegenüber den Besitzen­den Schutz zu verleihen, wurde die kol­lektive Krüfteentfaltung der organisier­ten Arbeiter als unerlässlicher Bestand­teil des Arbeitsvertrags anerkannt. Es kennzeichnet die Abkehr des Drit­ ten Reiches von allen Voraussetzungen sozialer Lebensgestaltung, dass Arbeits­vertrag und Arbeitsrecht für das Arbeits­verhältnis im Sinne der nationalsozia­listischen Neuordnung nicht mehr mass­gebend sind. Der Zusammenschluss von Unternehmern und Arbeitern zurAr­beitsgemeinschaft" hat nach den letzten programmatischen Ausführungen des Deutschen Arbeitsrecht" aus Betriebs­führer und Gefolgsmann eineorgani­sche Einheit" geschaffen. Der Arbeiter tritt nicht mehr in einen Arbeitsver­trag, sondern er vollzieht seinenEin­tritt in die Arbeitsgemeinschaft". Die Rechtspersönlichkeit des Arbeiters, die vertragliche Verpflichtung des Unter­nehmers treten vor dergemeinschafts­schöpferischen Bedeutung" dieses per­sonenrechtlichen Zusammenschlusses völlig in den Hintergrund. Die Rechts- losigkeit des Arbeiters wird wie folgt ge­kennzeichnet: Das so geschaffene Arbeitsverhältnis ist also kein Erfüllungsverhältnis, kein Arbeitsverhältnis im bisherigen Sinne... man sollte also auch diesen Zusammen­schluss nichtArbeitsvertrag" nennen". Es geht nicht mehr um eine vertrag­lich festgelegte Willenskundgebung, wo­nach der eine Partner die Arbeitslei­stung, der andere die Lohnzahlung zu erfüllen hätte, sondern der Arbeitsver­trag ist ersetzt durch den obrigkeitlichen Arbeitseinsatz. Dieser Rückfall in die Arbeitssklaverei kommt heute in den Arbeitsgesetzen nicht voll zum Aus­druck, denn das geschriebene Arbeits­recht wird durch zahllose Verordnungen nung bleiben gegenüber dieser Lehr- lingszüchterei ganz unzulänglich. Die nächste Anordnung brachte die zwangs­weise Rückführung der Bauarbeiter, die sich anderen Berufen zugewandt hatten, ins Baugewerbe. Die vom Arbeiter abge­schlossenen Arbeitsverträge waren ob­rigkeitlich für aufgehoben erklärt. Zwecks restloser Durchführung der Vierjahres-Verordnungen folgte ein Ver­bot der Chiffreanzeigen nach Baufach­arbeitern. Es diente nicht etwa der miss- bräuchlichen Ausnutzung von Arbeits­angeboten, sondern der Verhinderung eines Arbeitsplatzwechsels mit Lohn­verbesserung. Die vierte Anordnung brachte die Meldepflicht für alle Bau­vorhaben, zwecks zentraler Verteilung der Baustoffe und der Arbeitskräfte. Die Arbeitsbehörde verfügt über die Bauar­beiter, militärisch und bürokratisch. Die eingesetzten Bauarbeiter werden durch eine weitere Verordnung über dieVerhinderung rechtswidriger Lö­sung von Arbeitsverhältnissen" ihrem Unternehmer sklavenähnlich übereig­net. Der Bauunternehmer erhält das Recht, das Arbeitsbuch seines Arbeiters oder Angestellten zurükzuhalten. Die räumliche Verlegung der Kriegs­produktionsstätten veranlasste die näch­ste Anordnung über den Bau von Heuer­lings- und Werkswohnungen. Wie­derum wird über die örtliche Verteilung der Bauarbeiter von oben verfügt. Auf die besonderen Tarif- und Betriebsord nungen hat der hin- und her geschobene Bauarbeiter keinerlei Einfluss. Die Reste aller noch aus dem Jahre 1933 übernommenen alten Tarifverträge, die in eine Tarifordnung gebaut worden waren, werden mit dem 29. Januar 1937 endgültig aufgehoben. Abgesehen von dem Tariflohnabbau fällt nun die Be­grenzung der Arbeitszeit. Es gibt keine tägliche oder wöchentliche Mindest- und Höchstarbeitszeit, sondern nur noch Rahmenbestimmungen für je acht Wo­chen. Typisch ist die Tarifordnung für die Baustellen der Reichsautobabnen, die von den Nazis als sog,Schlecht­wetterregelung" bezeichnet wird. Nach ihr darf die Arbeitszeitzur Berücksich­tigung der Witterungseinflüsse" inner­halb eines vom Unternehmer bestimm­ten Sechswochenzeitraums ungleich ver­teilt werden, sie soll in einer Woche sechzig Stunden nicht überschreiten. Mehrarbeitszuschläge sind in keinem Falle zu bezahlen. Eine besondere Verordnung für die Maurer und Zimmerer vom 6. Oktober 1937 bestimmt, dass sie nur mit Zu­stimmung des Arbeitsamtes eingestellt werden dürfen, andernfalls ist der Ver­trag fristlos lösbar. Da bei dem gegenwärtigen System in einem grossen Teil der Baubetriebe mit von auswärts herangeholten Arbeits aus dem Vier jahresplan gänzlich w- kräften beitet wird> die Bauarbeiter kungsios gemacht. Die soziale Entmun- 1 Weihnachten bei ihrer Familie ver- digung trifft die gelernten Facharbeiter en woll so werden die meisten <->-m or» h o etes h nr t n o r o 1 1 c 0 am allerschwersten. Es gehört bereits ein eingehendes Studium dazu, um heu­te noch alle Disziplinar-Verordnungen zu übersehen, die für den einzelnen Be ruf an die Stelle von Arbeitsrecht, Ar­beitsschulz und Arbeitsvertrag getreten sind. Eine Aufzeichnung, die uns ein Maurer zur Verfügung stellt, mag der Welt zeigen, wie weit z. B. die Barbarei geht, der heute die Bauarbeiter im Drit­ ten Reich unterworfen sind. Die ersten Befehle fallen noch in die Zeit der Arbeitsschlacht von 1933, als die Bauarbeiter zu Tiefbauarbeiten kom­mandiert wurden. Dann folgten 1934 und 1935 eine Reihe Anordnungen zwecks Sicherstellung des Arbeitsein­satzes in der Landwirtschaft. Noch Ja, ein Schild schon", sagt der handelte es sich um befristete Beschrän- Pimpf,aber ohne Hakenkreuz und klingen der Freizügigkeit und Arbeits- Stempel der Gauleitung der NSDAP Sachsen , Amt für Handwerk und Han­del!" Ja, unsere Pimpfe sind auf der Höhe", schreibt leuchtenden Auges das gleichge- wahl der Bauarbeiter. Dann setzte der Vierjahresplan ein. Die Bauarbeiter wurden von der ersten, dritten, vierten und sechsten cer schaltete Blatt. Denn jenes Schild erhält Göring 'schcn Anordnungen erfasst. Die nur ein Geschäft,in dem nicht nur der Bauunternehmer mit wenigstens 10 Be­Inhaber, sondern auch seine Frau arisch schäftigten wurden zur Einstellung ei- ist, kein jüdisches Personal beschäftigt ner bestimmten Zahl von Lehrlingen und kein jüdisches Kapital angelegt ist.' verpfiicjjtet. Die Arbeitseinsatzbehörden Seht, so werden im Dritten Reich Per- stej]en aus dem Kreis der Schulentlas- sonhchkeitcn gezüchtet. In einem Alter, j--i. da wir noch bei Robinson hielten und sene1n d'e Jhnen angemessen erschei- kindliche Naivität unser Bestes war, nende Zahl von Lehrlingen ur i schnurrt der neudeutsche Pimpf die Sta- Baubetriebe. Die freie Berufsberatung tuten der HJ und die antisemitischen'st der behördlichen Anordnung gewi- Hassparagraphen der brauenen Instruk- c/ien. Die unverändert gebliebenen tionsstunde nur so herunter. 1 Schutzbestimmungen der Gewerbeord- dieser Betriebe vom 23. Dezember bis zum ersten Werktage des neuen Jahres geschlossen. Nach dem herrschenden Begriff vom Arbeitseinsatz handelt es sich in diesen Fällen um keine Arbeits­losigkeit, sondern um Werksurlaub, so dass weder Lohn- noch Unterstützungs­anspruch gegeben ist. In diesem Gestrüpp von Verordnun­gen und Dekreten ist mit der Freiheit des Arbeiters auch der freie Arbeitsver­trag dahin geschwunden.Aber", so heisst es in diesen Tagen wieder in einer Aeusserung des Führers,es gibt nur ei­nen Adel, den Adel der Arbeit, er hebt den Titel Arbeiter aus der ehemaligen Minderbewertung der vornationalsozia­listischen Zeit in die Hochwertigkeit un­serer Zeit". Die Bauarbeiter können diese Neubewertung auch in ihren Löhnen feststellen. Selbst bei einem Vergleiche der sogenannten Tariflöhne, die heule kaum eingehalten werden, ergibt sich folgendes Bild; wenn man 1937 dem letz­ten Jahr der Hochkonjunktur gegen­überstellt: Tariflicher Stundenlohn eines Maurers 1929 1937 Berlin ............ 147 108 Hamburg .......... 149 HO Dresden ........., 131 94 Leipzig .......... 133 90 München .......... 131 95 Stuttgart .......... 129 98 Magdeburg ........ 125 87 Diesem Sinken der nominalen Tarif­löhne stehen die um 25 bis 30 Prozent gesteigerten Preise für Lebensmittel und Bedarfsartikel gegenüber. Die Bauarbeiter teilen ihr Schicksal mit den übrigen Berufen. Ihr heutiges Arbeitsverhältnis entbehrt jeder ver­traglichen und rechtlichen Grundlage. Wo die einfachsten Menschenrechte mit Füssen getreten werden, kann es eben keine Sozialpolitik geben. Wo der sitt­liche Wille zur sozialen Gleichberechti­gung und Freiheit fehlt, kann sich um­gekehrt niemals eine Volkskultur ent­falten. Rer oeue ülenscii Bei der Ortsgruppe der NSDAP in Ober­ schöneweide liefen nacheinander vier an- nonyme Denunziationen gegen einen mehr als siebzig Jahre alten Ortsbewohner und seine zwei Schwestern ein. Die drei Leute, so hiess es in den Briefen, seien Staats­feinde, sie trieben Spionage, verschöben Devisen und hätten Umgang mit Juden. Die Beschuldigten wurden peinlich ver­hört, wieder und wieder, aber selbst die Inquisitoren der Partei konnten nur ihre Schuldlosigkeit entdecken. Dafür kam man aber durch Zufall den anonymen Denun­zianten auf die Spur. Eine 50jährige Frau namens Krüger hatte gemeinsam mit ihrem Mann die Briefe verfasst. Und diese Frau Krüger war die leibliche Tochter des allen Mannes, der mit Hilfe der Denunziationen beinahe im Konzentrationslager geendet hätte. So berichtete dieDeutsche Allgemeine Zeitung" vom 9. Januar 1938 und sie fügte befriedigt hinzu, die Denunziantin habe ein Jahr Gefängnis bekommen. Es handelt sich aber garnicht um Frau Krüger aus Oberscböneweide und gerade die,Deut­sche Allgemeine Zeitung" weiss das recht gut, es handelt sich um Deutschland 1938, in dem diese Frau Kröger in viel­tausendfacher Ausgabe herumläuft. Die Deutschlandberichte der Sozialdemokrati­schen Partei Deutschlands " veröffentli­chen z. B. in ihrer Nr. 11, 4. Jahrgang, den folgenden Bericht aus Nordwestdeulsch- tand: Der mecklenburgische Gauamtsleiter vonKraft durch Freude " hatte die For­derung des Wohlfahrtsamtes, Unterhalt für seine Mutler zu zahlen, abgelehnt. Das Wohlfahrtsamt klagte. Im Prozess begründete der Gauamtsleiter seine Ab­lehnung damit, dass seine Eltern Mar­xisten seien. Er führte zum Beweise herabsetzende Bemerkungen seiner Mut­ter über den Führer an. Der Richter fragte ihn, ob er wisse, dass er damit seine Mutler sechs Monate ins Gefängnis bringen könne. DerGauamtsIeiter bejahte die Frage des Richters. Er wurde zur Zahlung der Beiträge verurteilt. Den El­tern ist kein Prozess gemacht worden." Dafür wird der Gauamfsleiter vielleicht dem altmodischen Richter einen Prozess machen. Denn der neue Mensch soll sich im Dritten Reiche ungehemmt entwickeln und seine edelsten Triebe entfallen können. Imp. Union, 13, nie M6chain, Paris . lieKiis�prolsie Der«Neue Vorwacrts» kostet im Einzel­verkauf innerhalb Frankreichs 1.50 Frs(fuer ein Quartal bei freier Lieferung 18 Frs). Preis der Einzelnummer im Ausland(die Bezugs­preise fuer das Quartal stehen in Klammern), Argentinien Pes. 0.30(3.60), Belgien ; Belg . Frs. 2(24.), Brasilien 1 Milreis(12.), Bulgarien Lew 8.(96.), C. S. R. KC 1.40 (18.). Danzig Guld. 0.45(5.40), Deutsch­ land Mk. 0.25(3.), Estland E. Kr. 0.22 (2.64). Finnland Fmk. 4.(48.), Fran­ kreich Frs. 1.50(18.). Grossbritannien d 4.(Sh. 4.). Holland GId. 0.15(1.80). Italien Lir. 1.10(13.20). Jugoslawien Diu. 4.50(54.), Lettland Lat. 0.30(3.60). Litauen Lit. 0.55(6.60). Luxemburg B Frs 2.45(29.50), Norwegen Kr. 0.35(4.20). Oesterreich Sch. 0.40(4.80), Palästina P. Pf 0.020(0.216), Polen Zloty 0.50(6.), Portugal Esc. 2.(24.), Rumänien Lei 10.(120.). Schweden Kr. 0.35(4.20), Schweiz Frs. 0.30(3.60), Spanien Pes. 0.70 (8.40), Ungarn Pengö 0.35(4.20), USA 0.08 (1.). Einzahlungen koennen erfolgen: Paris Credit Commercial de France, N0 521111 Tschechoslowakei: Zeitschrift«Neuer Vorwärts» Karlsbad . Prag 46.149. Oestor­reich:«Neuer Vorwärts» Karlsbad . Wien B-198.304. Polen :«Neuer Vorwärts» Karlsbad . Warschau 194.797 Schweiz : «Neuer Vorwärts» Karlsbad. Zürich Nr VIII 14.697. Rumänien ; Anglo-Cechoslova- kische und Prager Creditbank, Filiale Buka­ rest , Konto«Neuer Vorwärts», Bukarest Nr. 2088. Ungarn ; Anglo-Cechoslova- kische und Präger Creditbank Filiale Karls­ bad Konto«Neuer Vorwärts» Budapest Nr. 2029. Jugoslawien ; Anglo-Cecho- slovakische und Prager Creditbank. Filiale Belgrad . Konto«Neuer Vorwärts», Beograd Nr. 51.005. Genaue Bezeichnung der Kon­ten ist erforderlich. Le Garant: Maurice COQUET-