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femiten haben das Recht, über ihre Angelegenheiten zu ber- 1 Handeln und die Polizei ist nicht berufen, diese Partei zu berhindern, daß sie alle Reize ihres Blödsinns in öffentlicher Versammlung entblöße.

Die Berliner   Polizei hat sich für ihr Verbot auf Tett II, Tit. 17 des Allgemeinen Landrechts gestützt. Die Bestimmung

Iautet:

Die nötigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwehr der dem Publiko oder einzelnen Mitgliedern beffelben bevorstehenden Gefahren zu treffen, ist das Amt der Polizei."

Dazu bemerkt nun die Kreuz- 8tg.":

Wir wollen dahingestellt sein lassen, ob diese Bestimmung zu einer Einschränkung des Versammlungsrechts die Handhabe bietet. Ebenso wenig wollen wir die Frage, ob nach Lage der Sache be­fürchtet werden konnte, daß der Verlauf der Versammlung die öffentliche Ruhe gefährden werde, hier einer Erörterung unter­ziehen. Auffallend erscheint aber, daß der Polizeipräsident nie mals daran gedacht hat, socialdemokratische Versamm lungen auf Grund der oben wiedergegebenen Bestimmung zu ver bieten. Ja felbst bei Versammlungen, in denen nach be rühmten freisinnigen Mustern die Hehe gegen die beutegierigen" Agrarier getrieben wird, würde mindestens in gleicher Weise wie bei antisemitischen Versammlungen die Frage in Betracht kommen tönnen, ob fie nicht nach§ 10, II, 17 A. L.-R. zu berbieten sein follten. Das Gefchrei der gesamten liberalen Presse über ein derartiges Verbot würde allerdings alles bisher Dageweſene übersteigen, während, so viel wir übersehen, gegen das Verbot der antisemitischen Versammlung in diesen Kreisen teine Bedenken erhoben worden sind."

Daß durch socialdemokratische Versammlungen niemals die öffentliche Sicherheit bedroht wird, weiß die Kreuz- 8tg." so gut wie die Polizei, die sich einfach einer Gesezwidrigkeit schuldig machen würde, wenn sie das Versammlungsrecht mit Hilfe jenes Paragraphen des Landrechts zu beugen versuchen wollte; denn aus socialdemokratischen Versammlungen ent­stehen eben keine Gefahren" für das Publikum. Die Kreuz­Beitung" hätte sich also die läppische Denunziation ersparen fönnen und lieber die Anwendung des Paragraphen auf den antisemitischen Fall prüfen sollen.

bersicht zu erwarten, daß die getroffenen Anordnungen, welche bei gegebenen Anlässen den Beamten stets nachdrücklichst in Erinnerung gebracht werden, auch in Zukunft ausreichen werden, um die An­gestellten der Staatseisenbahn von Pflichtverlegungen abzuhalten und vor den hieraus fich ergebenden Gefahren zu bewahren." mung als die offizielle Korrefpondenz. Erst gestern fonnten wir eine Der preußische Eisenbahnminister ist ganz andrer Met­bewegliche Klagerede des v. Herrn Thielen zum Abdrud bringen, in der auf die absolute Notwendigkeit hingewiesen wurde, daß endlich wieber Suhe in die Beamtenfreise hineingebracht werden müsse. Die, untergrabene Ordnung und Disciplin" wird natürlich nach Thielenschem Recept nicht durch Bewilligung der berechtigten Wünsche der Beamten, sondern durch stritteste Ab­weifung herbeigeführt.­

Bwelerlei Mak. In der Köln  . 8tg." lesen wir:

Es wird in Zeitungen behauptet, in öffentlichen Versamm­lungen versichert: die preußische, eine christliche, Regierung läßt abfichtlich unb regelmäßig füdische Mörder christlicher Bürger, fobald sie zu Ritualzweden gemordet haben, entschlüpfen, entzieht fie der gesetzlichen Strafe; die christliche preußische Regierung Das ist

Die englische Abkunft. Der Berliner   Korrespondent des Londoner   Daily Expreß  " hatte kürzlich den deutschen   Raiser in folgender Weise geschildert:

Des Kaisers Enthusiasmus für England und für alles, was englisch ist, kann aus einer Bemerkung entnommen werden, die jemand zu mir machte, der den Kaiser gut tennt. Diefer sagte: Wenn man mit dem Kaiser sich unter­halten hat, so geht man unter dem Eindruck fort, als wenn man mit einem englischen Offizier gesprochen hätte." Darob entrüstet sich die Münch. Allg. 8tg.":

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Als eine Frechheit sondergleichen ist es nach alledem zu bes zeichnen, wenn der Berichterstatter des Londoner halfpenny- Blattes die angebliche Aeußerung kolportiert, daß man von einer Unter­haltung mit dem Kaiser den Eindruck gewinne, als habe man mit einem englischen Offizier gesprochen. Abgesehen davon, daß englische Offiziere im allgemeinen bei uns nicht so hoch in der öffentlichen Wertschäzung stehen, daß ein solcher Vergleich gerade sehr viel Schmeichelhaftes besitzt, wollen wir dem Londoner   Blatte zu versichern nicht verfehlen, daß man bon einer Unterredung mit dem deutschen   Kaiser einzig und allein den Eindruck davonträgt, als habe man dem

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niederträgtigste Beſchuldigung. Die jemals gegen die Regie- Der staffer ſelbſt hat sich fürzlich mit besonderem Lob über rung und gegen die Justiz eines Landes von den eigenen Lord Roberts  , den Typus des englischen Offiziers, ausgesprochen. Er Landestindern erhoben worden ist, jene werden thatsächlich der empfindet es sicherlich nicht als Beleidigung, wenn daran erinnert Mitschuld an Mordthaten, des Verrats an der eignen Religion wird, daß er, der Entel der Königin von England, englischen Typus und bem eignen Bolt, der Mitschuld aus gemeinsten Triebfedern verrät. Blut ist dicker als Waffer. beschuldigt. Bei der Aufmerksamkeit, die von den Gerichten fouft der Preffe oft bet kleinlichen Beleidigungsfällen ge agitation sagt die Kreuz- Beitung" in einem Leitartikel gegens Wer zahlt den Spektakel? Ueber die Flotten schenkt wird, ist es in der That auffallend, daß noch kein über einer Aeußerung des Abg. v. Siemens bei den Steuerdebatten: Staatsanwalt auf den Gedanken gekommen ist, eine gericht über einer Aeußerung des Abg. v. Snaiven glottenbegeisterung der liche Entscheidung über diese gefährliche, aufwieglerische, Riberalen" sprach, so mag das auf die Profefforen und Litteraten, Wenn er ehrlichen und wie man seit Wochen täglich gesehen, berhängnis. volle Beschimpfung der deutschen   Justiz und der preußischen die in zahllosen Versammlungen patriotische Neden für die Flotten­man das zu verlangen, obschon auch sie als Steuer zahlende, für die Agitation getoftet hat, rührte nur zum kleinsten Teil Regierung herbeizuführen. Nicht im Interesse der Juden braucht vorlage gehalten haben, zutreffen; das Geld aber, das das Vaterland ihr Blut vergießende Bürger Anspruch auf allen von den Ehrlichen und Naiven" her, sondern zumeist von den Schutz der Staatsgewalt haben, wenn sie auch nicht in Siam oder Industriellen und Geschäftsleuten, die an der China  , sondern nur nahe der russischen Grenze im Deutschen Reich Flottenvermehrung verdienen wollen." wohnen. Es wird vielmehr erfordert im Interesse des deutschen  Volts, im Interesse der Ehre des deutschen   Namens im Ausland. Wie können wir es wagen, ungebeten die Kultur ins ferne Aus­land zu tragen, wenn unsre eigne Kultur so viel noch zu wünschen machen, daß fie christliche Missionare beschuldigen, zu rituellen und übrig läßt? Mit welcher Stirn wollen wir den Chinesen Vorwürfe medizinischen Zweden chinesische Kinder zu morden? Wie dürfen wir es Mandarinen verargen, daß sie diesen Glauben teilen und ausnügen, wenn doch nach großen deutschen   Beitungen eine christ liche Regierung, christliche Justiz im Einverständnis handeln mit jüdischen Ritualmördern?"

Es ist erstaunlich, daß man plößlich das alte Landrecht zu Hilfe ruft, nachdem der Dreschgraf ruhig seine Verrücktheiten austramen konnte. Man merkt es, daß der Kaiser sich mißfällig über die Konizer Agitation geäußert hat. Darum das jetzige Verbot, das auf einer zweifellos irrigen Inter­pellation des Paragraphen des Landrechts beruht. Ginge es an, eine Versammlung im voraus zu verbieten, wenn die Polizei die Befürchtung einer Ordnungsstörung hat, so würde das Vereinsrecht überhaupt illusorisch werden; denn die Polizei kann solchen Verdacht immer hegen. Und außerdem war in diesem Falle schwerlich anzunehmen, daß die Antisemiteriche irgend etwas andres gestört hätten als die letzten Reste ihres Verstands. An dem bißchen Schimpferei wäre weder der Staat noch das Junkertum zu Grunde gegangen, und es ist viel gefährlicher für die Ordnung des Staats, wenn verfassungsmäßige Rechte durch ein derartiges Verbot verkümmert werden, als wenn den Norddeutschen Lloyd  " hat der Kaiser geäußert: armselige Schächer sich einander mit abergläubischem Wahn­wik aufzuregen suchen.

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Marinepropaganda in der Schule. In der Bolts- Beitung"

Tefen wir:

In Barmen ist die Marine Ausstellung auf ihrer Wanderung durch Deutschland   angekommen, und die Schüler an dorf gepilgert, um die Torpedoflottille in Augenschein zu Barmer höheren Lehranstalten sind mit ihren Lehrern nach Düffel­nehmen. Den Primanern einer dortigen Anstalt ist jest fol­gendes Thema zu einem deutschen   Aufsatz gegeben worden: Welche Anregungen für Verstand und Phantasie, Gefühl und Willen tonnte der Besuch der Torpedoboote und der Marine Ausstellung geben?"

Gegen die Weltpolitik und die preußischen Partikularisten hat die fleine Gruppe der hessischen Rechtsparteiler auf ihrem Bartei­tag zu Wabern   Beschlüsse gefaßt. Unter der Herrschaft der glänzenden Erfolge, so heißt es in den Resolutionen, des Strebertums und der Genußsucht habe man nichts aber auch alles so sehr als den Begriff der Treue eingebüßt, in welcher darum von der Sucht nach Weltflotte und Weltpolitit bis herab zur Lebenshaltung des fleinsten Hauses über die Ber­fahr des 8 usammenbruch anheimzufallen." hältnisse hinausdrängt, um immer größerem Unfrieden und der Ge­

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im Bereich unsrer Rechtspflege zweierlei Ellen im Gebrauch find. unter Umständen schätzbares Material für die Begründung der nächsten Endlich giebt also auch das nationalliberale Weltblatt" zu, daß Die eingelieferten Produkte von höherem Patriotismus tönnten aber die Kölnische Zeitung  " zieht aus dieser Feststellung bebörd- Flottenvorlage abgeben, vielleicht auch dem Reichskanzler als Concept licher Doppelwährung eine falfde Nuganwendung. Es fann nicht für tüchtige Flottenilluminationsreben dienen. darauf ankommen, die privilegierten Antisemiten vor den Richter zu fordern, sondern vielmehr im allgemeinen und aus nahmslos die Duldung zu üben, die man mit Recht jegt den traurigen Bogern der Ritualmord- Presse angedeihen läßt. Der Zweck der Flotte. In einem weiteren Telegramm an Nun aber unermüdlich weiter, daß die begonnene Arbeit auch bald vollendet wird. Dann wollen wir auch auf dem Wasser Auch die Voffische Zeitung" meint, daß die Be- Frieden gebieten." stimmung des Landrechts durch das Vereinsgesetz vom Troß unsrer riesigen Armee hat es die deutsche Politik bisher 11. März 1850 für das Gebiet des Versammlungswesens nicht für ihre Aufgabe gehalten, überall auf dem Lande Frieden zu außer Kraft gefekt worden sei. Ein polizeiliches Präventiv- 8ebieten". Jest sollen wir auf dem Waffer Frieden gebieten", berbot widerspreche der preußischen Verfassung wie dem allerdings unsre Flotte viel zu flein und sie wird niemals groß d. h. eine weltpolitische Diktatur ausüben. Für diese Swede ist Vereinsgesetz. Das freisinnige Blatt beruft sich auf den Staatsrechtslehrer Schwarz, der ausführt: die Polizei habe Gebieten des Friedens. genug sein. Es giebt in Wahrheit nichts Kriegerisches, als dies angenommen. die Befugnis, aus allgemeinen Gründen der Rücksicht auf die Sicherheit von Leben Leben und Gesundheit Ver­Beitrag zu einer katholischen lex Heinze. sammlungen in einem Hause, das einzustürzen droht Eine lehrreiche Statistit veröffentlicht die Volls- 8ig.". Sie stellt oder von ansteckenden Krankheiten infiziert ist, zu verbieten. nämlich die Vertreter geistlicher Miffethäter zufammen, die in der Dagegen, so heißt es bei Schwarz, berechtigt die bloße Zeit von Anfang April bis Mitte Maid. J. öffentlich Möglichkeit, daß die Versammlung Störungen der öffentlichen befannt geworden sind. Ordnung zur Folge haben kann, feineswegs zu einem Verbot von vornherein, wie auch unlautere Motive des Unternehmens

irrelevant find".

Diese Ausspielung des Landrechts gegen das Vereins- Pfarrer Josef Lohmüller in Schwabhausen  ( an Knaben; er recht und die Verfassung gehört in die Reihe der Versuche, befindet sich in Untersuchung); wie wir sie letthin in den Bemühungen der Einzelstaaten P. Kaligtus Fort in Courmonsee( an Knaben); beobachten, gegenüber dem Reich das Koalitionsrecht P. Jenny in Nied( Knabenschändung; wurde vom Nieder einzuschränken. Jetzt werden vielleicht auch die Antisemiten Bezirksgericht nur zu 48 Stunden Arrest verurteilt); einsehen, wie dringend notwendig es ist, endlich das ganze schändungen, selbst beim Religionsunterricht vor den andren Schülern Pfarrer Alois Höfling in Sollenau  ( zahlreiche Knaben­Gebiet des Koalitionsrechts im weitesten Sinne reichsschändungen, gejeblich zu, regeln, damit alle Zweifel und 8weideutig- und während der Beichte in der Kirche, ist verhaftet); teiten beseitigt werden und kein Versuch mehr unternommen Notzucht an Nonnen und wegen andrer Unfittlichkeiten berfolgt. P. Ratili in München   wurde vom dortigen Landgericht wegen werden kann, durch Hinterthüren ein Grundrecht des modernen P. Daniel Carcano in Mailand   wurde wegen Notzucht zu Staats zu entwenden. 12 Jahren( das flingt anders als 48 Stunden Arrest!) Kerfer ber Diebstähle und Betrügereten:

Deutsches Reich  .

n' Rummel mußt sein!

urteilt.

Morde:

Ferner wird Protest erhoben gegen die fortwouchernden Ufur pationen Großpreußens zur Ausbeutung und Berfälschung eines wahren Reichs deutscher   Nation".

Ferner wurde noch eine Sympathiekundgebung für die Boeren Es sind einflußlose Utopisten, diese Rechtsparteiler, es fehlt ihnen aber weder an Charakter noch an Einsicht in den trotz allem äußeren Glanze unaufhaltsamen Niedergang des herrschenden Systems.

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Von den Behörden wäre es un

Klagen der Landwirte über Arbeitermangel gefellt sich jetzt die Klage Aus Ostpreußen   wird uns vom 12. Juni geschrieben: Zu den 500 Sittlichkeitsverbrechen: über eine Hirtennot". Es wird gejagt, daß die eingesegneten unterricht; er wurde vom Kemptner Landgericht zu 2 Jahren Ge- können. Man gesteht ein, daß der Mangel an Hirten nur auf die Kaplan Eduard Schön( an zahlreichen Mädchen beim Firm- Jungen nicht mehr Hirt spielen wollen, weil sie mit Leichtigkeit den freieren und einträglicheren Posten als Knecht erlangen fängnis verurteil); nicht lodt. Daß darin auch der Grund der Leutenot liegt, ist uns ungenügende Bezahlung zurückzuführen ist, die die Jungen freilich schon lange bekannt. Wie dem Mangel an erwachsenen Arbeitern nicht durch beffere Bezahlung der heimischen Arbeiter, sondern durch die Einführung bon Ausländern zuständigen Behörden wird gefordert, daß sie ganz außerordentliche abgeholfen werden soll, so setzen die Landwirte bei der Hirtennot Der Schulunterricht soll also noch mehr eingeschränkt werden, welche die Freilassung der Schullinder zur Arbeit geregelt wird. Milde beobachten bei der Anwendung der Bestimmungen, durch als das jetzt schon geschieht. verantwortlich gehandelt, würden sie diesem Drängen nachgeben. Die Abschiebung von Personen aus Gemeinden, um die felben nicht unterstüßen zu müssen, ist hier nichts Seltenes. Ein P. Banefe in Gör erbrach in ber bortigen Klosterkirche eine überaus flandalöser Fall hat sich dieser Tage in der Nähe von Lade und stahl daraus 500 feronen; do do Rönigsberg zugetragen. Von einem dortigen Dorfe ist ein Land­Schweinburg erklärt in seinen Nachrichten", nachdem mun der Schwester Kolumbia Gabriel, Oberin des Benediktine- arbeiter nach einem andren gezogen. Seine alten Eltern, die so lange Flottenrummel einstweilen vorüber, habe man geit und Muße, fich rinnen- Kloſters in Lemberg  , ftahl aus der Klostertaffe 4000 Stronen, bei ihm gewohnt hatten, konnte er in der neuen Wohnung nicht be­wieder einem andren Sport hinzugeben. Herr Schweinburg fündigt die sie ihrem Geliebten, einem gewissen Baul Podrudi, herbergen. Dieselben mußten wohl oder übel in dem ersten Orte zurüd­demzufolge zur Abwechslung eine Polenhege an: gab, Schwester Kolumbia   ist zur Strafe" nach Rom   verbleiben. Der dortige Gemeindevorsteher, der fürchtete, die Alten " Die Gefahr der weitergehenden Polonisierung und der wiesen worden. fönnten der Gemeinde zur Last fallen, verlangte, sie sollten dem weitergehenden Verdrängung des Deutschtums in den preußischen Sohn nachziehen. Da sie nicht gutwillig gingen, wurden die Leute Ostmarken ist daher eminent und schleunige Abhilfe dringend Pfarrer Gratian Bezi   in Viterbo   wurde wegen Watermordes mit ihren wenigen Habfeligkeiten auf die Straße gesezt. Weder geboten. Es ist die unabweisbare Pflicht des preußischen und Meineids zu 22 Jahren Zuchthaus   verurteilt. eine Beschwerde beim Amtsvorsteher noch eine solche beim Landrats­Staats und seiner Regierung, mit vollster Kraft das Pfarrer Silvio Lorente in Rulandio erwürgte in Gemeinschaft amt hatte zur Folge, daß den Armen ein Obdach angewiesen große nationale Wert wirksamen Schußes und der Er mit feiner Köchin" das aus ihrem Verhältnis entsprungene Rind; wurde. Vier Lage und vier Nächte hintereinander haltung des Deutschtums in den Ostprovinzen in Angriff zu beide wurden verhaftet. de desendo stid Lampierten die alten Leute im Freien; nehmen und in dauernder planmäßiger Arbeit durchzuführen. Leichenschändung: in einer Nacht fiel starter Regen. Dann Stein Opfer darf für diesen hochwichtigen 8wed Pfarrer J. Blanzon in Bourges   grub Leichen aus und trieb wurden sie mit ihren Sachen auf einen Wagen gesetzt und zum groß erscheinen. Die volle persönliche und mit den Steletten Handel; er wurde zu strenger Strafe verurteilt. Sohn in den neuen Wohnort gefahren. Der Besizer pieses Guts finanzielle Kraft des Staats und feiner Organe muß und Mikhandlungen: verweigerte den Leuten ebenfalls die Aufnahme. Schließlich wurde wird in den Dienst derselben gestellt werden. Das Kaplan Horatschet in Startstadt unterbrach seine Predigt, stieg den Leuten ein ungefähr zwei Quadratmeter großer Schweinestall preußische Staatsministerium soll sich mit diesen Fragen in legter von der Kanzel und ohrfeigte in der Kirche(!) einen unaufmerksamen angewiesen, in dem sie auf einer Schütte Stroh fich lagern konnten. Zeit ganz besonders befaßt haben. Mau darf neugierig sein, was mit dem menschenfreundlichen Ges Herr v. Miquel scheint sich bei seiner fürzlichen Anwesenheit in Pfarrer B. Oftadacz in Drohomhsl hatte dem früheren Kirchen- meindevorsteher geschehen wird. Da die alten Leute über zwei Poſen diese Lebensaufgabe mitgenommen zu haben. Soll der diener das Betreten der Kirche verboten( mit welchem Recht?). Jahre lang an dem betreffenden Orte gewohnt 200 Millionen Fonds zur Germanisterung Bolens abermals erhöht als er ihn kürzlich doch darin erblickte, sprang er vom Altar weg, hatten, befand sich dort ihr Unterstügungs. stürzte sich auf den Kirchendiener, warf ihn zu Boden und Wohnsiz. Im übrigen ist die preußische Regierung ja der eigentliche Urheber bearbeitete ihn nun mit Fausthieben und Fußtritten, fluchte und der wachsenden Polonisierung, nicht nur durch ihre Vergewaltigungs- fchimpfte und schleppte ihn schließlich an den Haaren zur Thür schreibt man uns: Was hier schon seit Wochen gerüchtweise ver­Ein Opfer des Flottenrummels. Aus Elsaß- Lothringen  politit, sondern auch durch ihre emfigen Bemühungen, so viel Polen   hinaus. Dieser saubere Pfaffe wurde zu acht Tagen Arrest ver- lautete, ist jetzt durch eine Mitteilung des Militär Wochenblatts" wie irgend möglich als Lohnbrüder ins Reich zu ziehen. Die agrarische urteilt. Regierung, die für die Masseneinwanderung polnischer Arbeiter alles bestätigt worden: Der Kommandierende des XV. Armeecorps zu Erdentliche thut und dann über die polnische Gefahr in plöglichem Wucht am Ohr, daß er ihr eine brei Centimeter lange, laffende üllesem, ist in Genehmigung seines Abschiedsgefuches mit Pfarrer F. Smolit in Brig   riß eine Schülerin mit folcher Straßburg  , Straßburg  , Generallieutenant Freiherr von Meerscheid Nationalismus jammert wirft wie eine Frage im Lachkabinett.- Wunde beibrachte, die von einem Arzt zusammengenäht werden bem Charakter als General ber Infanterie zur Dispofition mußte. gestellt und an seiner Stelle der bisherige Kommandeur der 17. Division in Schwerin  , Generallieutenant erwarth v. Bittenfeld  , zumi In einem Artifel der ministeriellen Berl. Corresp." werden die Ein Urteil des Gegners. Die Koni. Korrefp." faßt tommandierenden General des XV. Armeecorps ernannt worden. Angestellten der Staatsbahn gewarnt vor den ordnungsfeindlichen ihr Urteil über die abgeschlossene Reichstagsfession also zusammen: Man geht wohl nicht fehl, wenn man den raschen Wechsel im Bestrebungen" der socialdemokratischen Gewerkschaften. Dann Wir haben nun als Ergebnis der Reichstagsfeffion die Straßburger Corpskommando Freiherr   v. Meerscheid hatte dass heißt es: Flottenvermehrung, über die wir uns aufrichtig freuen, wir haben felbe nur etwa 11 Monate inne! darauf zurückführt, daß der auch eine Reihe sehr wichtiger socialpolitischer und andrer Geseze, jetzt zur Disposition gestellte General vor einigen Monaten, als die deren Zustandekommen wir mit Genugthuung begrüßen; allein Bogen des Marinerummmels am höchsten gingen, den Offizieren wir haben auch als parlamentarisches Resultat eine ganz seines Armeecorps den Beitritt zum deutschen   Flottenverein erhebliche Stärkung der Socialdemokratie und untersagte. Dieses Verbot wurde übrigens, obwohl es den die das wird wohl teinem guten Batrioten zur Freude gereichen." Teilnahme von Offiziereu an politischen Bereinigungen betreffenden

zu

werden?

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Das gute Verhältnis bei den Staatsbahnen.

Bis jetzt ist durch die klare Haltung der Staatseisenbahn­Berwaltung erreicht worden, daß der Wunsch der Socialdemokratie, das gute Verhältnis zwischen den Vorgesezten und den Untergebenen der Staatsbahnen zu stören, nirgend in Erfüllung gegangen ist. Es ist mit Bu

Knaben.

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