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Nach 11/ 2stündiger Beratung erfolgte die Verkündung des bereits mitgeteilten Urteils. Kramer wurde freigesprochen. Am 6. und 7. Juli stehen weitere Anflagen wegen der Krawalle vor der Straffammer zur Berhandlung.

Zuchthaus!

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Hinsicht bedeutungsvollen Verschönerung Charlottenburgs hat Ober-| Müller, der die Hausverwaltung verfah, erkundigte sich bei einem Ge-[ bürgermeister Schustehrus gegeben. In den an Berlin angrenzenden richtsvollzieher, was zu thun sei und dieser sagte ihm, daß nach dem neuen Stadtteilen sollen mit Bäumen besetzt werden bezw. doppelte Baum- Bürgerlichen Gesetzbuch der Hauswirt in der Lage sei, in solchen Fällen reihen erhalten der Charlottenburger Teil der Beussels, die Guten- felbständig und ohne richterliche und polizeiliche Hilfe alle Maß bergs, Wiebe-, Bayreuther-, Ansbacher, Kalkreuth, Passauer- und regeln zu ergreifen, die geeignet seien, sein Pfandrecht zu sichern. Marburgerstraße. Im ganzen sollen sich die Anpflanzungen vor Eine ähnliche Auskunft wurde ihn auch polizeilicherseits und so verurteilte, wie aus Breslau berichtet wird, den Dragoner Dentsche Militärjuftiz. Das Militärgericht der elften Division läufig auf 23 Straßen erstrecken. trug Frau Kahl kein Bedenken, ihrem Verwalter den Auftrag zu er Tagen im Walde bei Wannsee die 13 jährige Tochter des Bahn- nahm sich zur Unterstützung seinen Sohn mit und forderte wiederholt Von einem Wüſtling in Försternniform wurde vor einigen teilen, mit Gewalt gegen Schröder vorzugehen. Der Verwalter Franz Kosmalla wegen Ungehorsams und Aufruhrs, verbunden mit einer Gewaltthätigkeit gegen eine militärische Wache und wegen arbeiters Bischoff in abscheulicher Weise mißbraucht. Die Recherchen vergeblich Einlaß bei Schröder; erst als mit der Herbeiholung eines Körperverlegung zu fünf Jahren und einem Monat der Ortspolizeibehörden aus den benachbarten Gemeinden haben Schlosses gedroht wurde, verstand sich Schröder dazu die Thür zu öffnen. nun dazu geführt, daß ein Cladower Einwohner wegen der abschen- Nun entspann sich eine sehr erregte Scene, die den Anlaß Mißlungene Drückebergerei der Großen Berliner Straßen­lichen That in Verdacht geraten ist. Am Mittwoch brachten deshalb zur Anklage gegeben hat. Die Sachen des Schröder wurden bahn- Gesellschaft. Wie unsern Lefern noch erinnerlich sein wird, zwei Gendarmen die kleine Bischoff und deren jüngeren Bruder von den beiden Vertretern der Hauswirtlichen Rechte gewaltsam fuhr am Totensonntag vorigen Jahres ein Motorwagen der Straßen­mittels Dampfers nach Cladow , um eventuell den lebelthäter zu gleiche chidial. Er behauptet, daß er bei dieser Gelegenheit von in den Kaffeeladen der Firma Emil Tengelmann hinein und richtete hinausgetragen und schließlich widerfuhr dem Schröder selbst das bahnline Dönhoffplay- Knesebecstraße in der Bergstraße zu Rirdorf refognoscieren. Müller sen. arg mißhandelt worden sei und der Sohn den dort, namentlich am Gebäude, erheblichen Schaden an. Letzteren Einen Selbstmordversuch auf offener Straße machte gestern Vater hierbei unterstützt habe, er hat sich auch ein ärztlich es dem Eigentümer, Rentier Mangelsdorf, zu ersehen, weigerte sich die in Reinickendorf der Kellner Pospisch, der an Verfolgungswahnsinn Attest ausstellen lassen und verlangte außer der Bestrafung der Direktion der Großen", vielmehr wies sie den Geschädigten an den Leidet. Der Mann bildet sich ein, daß radfahrende Kriminalbeamte Angeklagten eine Buße von 50 Mart. Die Angeklagten, Müller Führer des Motorwagens, der das Unheil verschuldet habe. Mangels­ihn verfolgen, um ihm den Kopf abzuschneiden. Als er nun gestern Vater und Sohn, behaupteten dagegen, daß sie sich in der Notwehr dorf ging aber an die richtige Schmiede und verklagte die in Reinickendorf zwei Radfahrer auf sich zukommen sah, hielt er sie befunden hätten, da sie von Schröder zuerst angegriffen und mit Straßenbahn Gesellschaft auf Ersatz des Schadens. In wieder für seine Verfolger und wollte ihnen zuvorkommen, indem er Füße gestoßen worden seien. Dieser Angabe stand aber das zwischen fand vor der Straffammer des Landgerichts II. auch sein Taschenmesser zog und sich den Hals abzuschneiden versuchte. Zeugnis eines Knaben entgegen, der den Vorfall mit angesehen hatte. Die Verhandlung gegen den Wagenführer wegen Transport Die Radfahrer sprangen ab und entwanden mit Hilfe von Staatsanwalt Dr. Kleine meinte, daß hier ein außerordentlich gefährdung statt, die jedoch mit der Freisprechung des Angeklagten andren Leuten, die dazu kamen, dem Geistestranten das Messer. grober Bruch der Rechtsordnung vorliegen. Müller habe wissen endigte, da durch die Beweisaufnahme festgestellt wurde, daß die Ein Gendarm brachte ihn darauf nach Berlin in ein Krankenhaus. müssen, daß er die Rechte der Hauswirtin gegen den Mieter elektrische Bremse nicht funktioniert hatte. Das Amtsgericht in Rir­Die Stadtverordneten- Versammlung in Rigdorf stellte in nur im Civilwege verfolgen durfte, daß es aber keinesfalls angängig dorf verurteilte die Beklagte daher dem Klageantrag gemäß zum ihrer gestrigen Sitzung dem Magistrat zur Dedung mittelbarer fei, den Standpunkt des Fauftrechts und der Blutrache, wie er in Erfaz des gesamten Schadens. Hiergegen legte die Straßenbahn­Polizeikosten 1000 Mart zur Verfügung. vergangenen Jahrhunderten üblich war, einzunehmen. Er konnte Gesellschaft Berufung ein, die jezt vor dem Landgericht II ver­besonders Es handelt sich nimmermehr glauben, daß in einem civilisierten Staat das Bürger- handelt wurde. Auch in dieser Instanz wurde die Große" zur um Kosten der polizeimäßigen Unterbringung liche Gesetzbuch oder ein andres Gesetz dem Hauswirt das Recht der Zahlung verurteilt, und zwar schon aus dem Grunde, weil in dem syphilitischer Prostituierter in Strantenanstalten. Für die Aus- rohen Gewalt einräumen könnte. Der Staatsanwalt beantragte gegen zwischen der Gesellschaft und der Gemeinde Rigdorf geschlossenen arbeitung eines Projetts über die Aufstellung von Fener- ohen meldern wurden 350 Mark bewilligt. Adolf Müller 3 Monate, gegen Robert Müller Vertrage ausdrücklich bestimmt ist, daß die Gesellschaft für allen des Kreiſes Teltow verlangt von der Stadtgemeinde Rigdorf die Der Gerichtshof hielt Nötigung und Hausfriedensbruch nicht für der Gemeinde oder einem Dritten erwächst. Die Große" muß also Der Kreisausschuß 2 Monate und gegen Frau Kahl 14 Tage Gefängnis. Schaden aufzukommen hat, welcher aus dem Straßenbahnbetriebe unentgeltliche Hergabe von Rigdorfer Terrain für die Zweiglinie vorliegend; die Angeklagten hätten zwar objektiv feineswegs die in den fauren Apfel beißen und hat nun auch noch eine zweite Ent Briz- Treptow des projektierten Teltow - Kanals. Der Zweigkanal Berechtigung gehabt, so vorzugehen, wie fie es gethan, ihnen habe schädigungsklage zu gewärtigen, da die Firma Tengelmann die soll die zu Rirdorf gehörenden Judenwiesen, Rüfterlaken und aber nach der ihnen gewordenen Auskunft das Bewußtsein der Große" für den Verlust regreßpflichtig machen will, der ihr aus die Köllnische Haide durchschneiden. Der Magistrat hat nun versucht, Rechtswidrigkeit gefehlt. Frau Kahl ist deshalb freigesprochen bem ca. 8 tägigen Geschlossensein des Geschäfts feiner 8eit er die beteiligten Grundbesizer zur Hergabe des Terrains zu bewegen. worden, der Angeklagte Adolf Müller wurde zu 1 Monat wachsen ist. Zustimmende Erklärungen find bereits eingegangen, aber noch nicht Gefängnis, der Angeklagte Robert Müller zu 30 M. in solcher Anzahl, daß die Stadt gesichert ist. Der Magistrat Geldstrafe wegen Mißhandlung verurteilt und dem Verletzten schlägt nun der Versammlung eine Separation vor, die möglich eine Buße von 23 M. zugesprochen. wird, nachdem eine sachverständige Kommission ihr Gutachten

da ab 20 M.

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Vermischtes.

wird uns vom 28. Juni berichtet: Ein vernünftiges Urteil fällte Die rote Acht vor dem Landgericht. Aus Halle a. S. die Straffanmmer heute in der Sache der Genossen Tischler Schred abgegeben hat. Die Stadtverordneten erklärten sich mit Die Anwendbarkeit des§ 153 der Gewerbe- Ordnung und Schlosser Kupte aus Schreudig. Sie waren vom Schöffengericht der Einsetzung einer solchen Kommission einverstanden und nahmen anf Pferdebahn- Angestellte wird von den hiesigen Gerichten durch dortselbst wvegen Verübung groben Ünfugs zu je 9 M. Geldstrafe ev. die erforderlichen Wahlen vor. Socialdemokratischerseits wurden weg verneint. Dem Schloffer Liesch wurde zur Last gelegt, 8 Tagen Haft verurteilt worden, weil sie am Vormittag des 1. Mai Ostermann und Mitschke hineindelegiert. Die Kommission foll den Reservefahrer Spors, mit dem er zusammenwohnt, durch die aus ihren Wohnungen zwei weiße mit roter" 8" benähte Fahnen von sich zugleich zugleich mit der Regulierung der Grenze zwischen Worte: Sie Lump, Sie Streitbrecher, Pferdejunge usw." zu be- Meter Länge und 1 Meter Breite herausgestedt hatten. Der Bastor Rigdorf und Treptow befaßen. Die Hundestenerordnung stimmen versucht zu haben, an eine Verabredung zur Erlangung Taube und einige Beamte hatten sich darüber geärgert und wurde in der Fassung der Muſterordnung angenommen. günſtiger Lohn- und Arbeitsbedingungen mittels Einstellung der bewirkt, daß eine Fahne durch die Polizei mittels einer langen Leiter Der Steuersatz beträgt bis zum 1. April 1901 pro Jahr 15 M., von Arbeit teilzunehmen. Das Schöffengericht sprach Liesch von der entfernt wurde. Die andre blieb den ganzen Tag über hängen. Die Stadty. Rahmig und Genossen( Kommunal- Anlage aus§ 153 der Gewerbe- Ordnung frei, indem es aus Der Verteidiger Rechtsanwalt Herzfels meinte, es fönne nicht reformler) haben beantragt, den für Schülerspiele unter Aufsicht von führte, daß nach§ 6 der Gewerbe- Ordnung der§ 153 auf maßgebend sein, daß sich ein Pastor über die Fahne geärgert habe; Lehrern bestimmten, mit gärtnerischen Anlagen versehenen Spiel- Pferdebahn Angestellte nicht Anwendung finde. Nur wegen der hat sich vielleicht über die ganze Maifeier geärgert und möchte platz an der Lessingstraße während der Ferien der Allgemeinheit einfacher Beleidigung wurde Liesch gu 50 Mark Geld - am liebsten alle Socialdemokraten wegen Unfugs bestraft haben. der Kinder zu überlassen. Der Antrag fand aus 3wved strafe verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Staatsanwalt mäßigkeitsgründen vielfachen Widerspruch. Stadtv. Regerau( Soc.) Berufung ein. Er legte im Termin vom 28. b. M. vor der alt Die Angeklagten feien freizusprechen. Das Gericht erkannte dem­d. der Straf - gemäß. erklärte, daß die socialdemokratische Fraktion selbstverständlich kammer dar, daß der§ 153 sich auch auf Pferdebahnangestellte er­mit dem Antrage wegen seines Grundgedankens sympathiftere. strede. Aber selbst wenn man nur eine einfache Beleidigung an­Indessen könne man ihm nur unter der Bedingung zustimmen, nehmen wollte, rechtfertige sich bei der Gefährlichkeit der Worte, die daß die Kinder dort ihre Spiele unter Aufsicht von Lehrern der Angeklagte ausgesprochen habe, eine Gefängnisstrafe von ausführten. Das Spielen auf solchen Plätzen müßte erzieherisch einem Monat. Der Gerichtshof kam in Uebereinstimmung worden war und der Sturm sich gelegt hatte, konnten am Donnerstag Zeppelins Luftfahrt. Nachdem der See wieder ruhig ge­wirken, es müsse jemand darauf Einfluß ausüben, und dazu seien mit den Ausführungen des Verteidigers, des Rechtsanwalts Dr. Lehrer die geeignetsten Personen. Leute aus dem Armenhause mit einemann, zu der Ansicht, daß nur eine einfache Beleidigung die bei Friedrichshafen in Pontons liegenden ca. 100 Gas­der Aufsicht zu betrauen, wie Rahmig vorgeschlagen habe, wäre vorliege und daß fein Grund vorhanden sei, über die vom ersten flaschen in die Ballonhalle des Zeppelinschen Luftballons verbracht geradezu verwerflich. Den Antragstellern gegenüber, die zum Bei- Richter erkannte Geldstrafe von 50 M. hinauszugehen. werden, so daß die Füllung des Ballons bewerkstelligt werden kann. spiel gegen die Schul- Brausebäder gestimmt hätten, tönne Redner Dem Aufstieg des Luftschiffs steht kein Hindernis mehr im Wege. das leise Mißtrauen nicht unterdrücken, daß sie Die Hannoverschen Straßenkrawalle vor Gericht. Der Allgemein gilt der Sonnabend als Termin des Aufstiegs.- be Prozeß gegen die Ausschreitungen, die zur Zeit des Hannoverschen folge des gesteigerten Fremdenverkehrs auf dem See find polizei­zweckten, die Kinder von ihren Höfen fernzuhalten und Straßenbahner- Ausstands vorgefommen waren, fand am 26. Juni liche Vorkehrungen getroffen worden. nicht den Kindern felber zu nüßen. Herr Rahmig rühmte sich seinen Abschluß. Es wurden verurteilt: hierauf seiner Liebe für die Jugend". Bürgermeister Voigt gab Ein Angeklagter wegen schweren Aufruhrs zu zehn In Konitz hat dieser Tage eine Versammlung stattgefunden, in bekannt, daß auch während der Ferien auf dem fraglichen Play Schüler- Monaten Gefängnis; ein Angeklagter wegen Wider- der der Landrat Frhr. v. 3edlig ſich u. a. wie folgt äußerte: könnten aus den für solche Zwecke zur Verfügung stehenden Fonds wegen 12 ie der stands unter Zubilligung mildernder Umstände soweit nachgegangen, bis die Haltlosigkeit solcher ſenſationell auf­Die Mittel stands zu zehn Monaten Gefängnis; ein Angeklagter Die Bemühungen der Behörden seien jeder Andeutung, jeder Spur Da ein kleiner, nahebei gelegener Platz für fleinere Kinder her nfugs zu 3 Wochen Haft; zwei Angeklagte wurden frei- Berdacht gegen den Fleischermeister Lewy und seine Söhne entnommen werden. Hiermit ist die Anregung Regeraus erledigt. zu 4 Monaten Gefängnis; zwei Angeklagte wegen groben gebauschten Nachrichten klar gelegen habe. Damit ſei viel Zeit und Arbeit in Anspruch genommen worden. So sei aber auch der gerichtet wird, zogen Rahmig und Genoffen ihren Antrag zurück gesprochen. und beantragten, für später auf andrem städtischen Terrain in der und jede Annahme eines Ritualmordes unzwei felben Straße einen größeren Spielplatz herzurichten. Dieser neue als durch dieselben das überaus heftige Vorgehen eines Teils der Die Zeugenaussagen waren in sofern zum Teil von Interesse, und jede deutig als falsch erwiesen worden. In der Sintrag wurde einstimmig angenommen. Dann wurden Straßen- Schußleute gegen Personen beleuchtet wurde, die ohne die geringste Synagoge und den zu ihr gehörigen Baulichkeiten ſei jeder Ziegel­fachen erledigt. Absicht, sich an dem Strawall zu beteiligen, der die Straße säubernden stein abgeklopft, jeder Winkel des öfteren sorgfältigst durchsucht In Spandan verunglückte gestern vormittag 11/2 Uhr der Schußmannschaft in die Hände gefallen waren. So belundete ein worden, etwas Unerhörtes für ein der Anbetung Gottes gewidmetes Arbeiter Lorenz, der bei der Dachpappenfabriek von Fahrenkrug Buchdruckereibefizer Schulze, daß er auf dem Wege zur Gebäude! Der Landrat bat die Anwesenden, ihrerseits durch der­in Stellung ist. In der Potsdamerstraße wollte er einen Lastwagen Apotheke einer flüchtenden Menschenmenge begegnet und bei artige wahrheitsgemäße Mitteilungen an die Blätter ihrer eignen der genannten Fabrik während des Fahrens von der Seite aus be- dem Versuch, das Haus eines Bekannten zu erreichen, vor der Parteirichtung der Sensationspreise entgegenzuwirken und so zur steigen. Er stürzte so unglücklich, daß ihm der Schädel durch Ueber- Gartenthir des Hauses von einem Schußmann einen Schlag über allmählichen Beruhigung der Gemüter beizutragen. fahren zertrümmert wurde. 2. war fofort tot. Seine Frau soll sich den Kopf erhalten habe. Mehrere hinzukommende Schußleute hätten nicht geschähe, so würden wir auf längere Zeit nicht nur die Soften ihm weitere Schläge verfekt, deren einer ihm die Unterlippe durch- für die Unterhaltung des Militärs zu tragen haben, sondern bei Eine Denkschrift zur Stadtrechts Frage ist soeben den Nebengarten eindrangen und dort Frauen und Kinder schaft und für weitere Streife unübersehbar werden. schnitt. Zeuge hat ferner beobachtet, daß Schuyleute in einen jedem neuen Strawall, der zu fürchten sei, würde durch Verhängung des Belagerungszustandes das Unglück für unsre Bürger­Gemeindeverordneten von Weißensee zugestellt worden. Die ohne erkennbare Ursache mishandelten. Er habe den Ein­Gemeindevertretung hatte in ihrer Sigung am 27. Juni v. J. be- druck gehabt, als ob es die Schußleute an der erforderlichen In der Fabrik von Schuckert zu Nürnberg entstanden am

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spiele unter Aufsicht von Lehrern stattfinden würden.

noch im Wochenbett befinden.

nur

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Wenn das

schlossen, den Antrag auf Erlangung des Stadtrechts für Neu- Besonnenheit hätten fehlen lassen. Donnerstagabend 10 Uhr und dann in der Nacht um 1 Uhr abermals Weißenfee auf ein Jahr zu vertagen. Die Denkschrift, welche von vier Gemeindeverordneten unterzeichnet ist, übt an diesem Beschluß sammenhang zwischen den Krawallen und dem Streit nicht zu Der Staatsanwalt erklärte, daß ein diretter 81 Brände. Es soll Brandstiftung vorliegen. Wieder eine Katastrophe auf dem Rhein . Durch den sehr abfällige Kritik. Als leitendes Motiv für die damals ein- erkennen sei, wenn in der Bevölkerung and eine große Erregung Wellenschlag eines Rheindampfers fant bei Mainz ein mit Steinen genommene Stellung der Vertretung wird mangelnde Intelli- gegen die Straßenbahn- Direktion geherrscht habe. Die beladenes Schiff in der Nähe von Nierstein , wobei 3 Schiffer des genz des Einzelnen sowie besondere Rüdsichtnahme Schußleute hatten sich in der maßvollsten Weise" benommen, wenn Steinschiffes ertranken. auf die Person des Gemeindevorstehers angenommen; auch in einzelnen Fällen die Schugleute zu weit gegangen ein Urteil, das man als zutreffend annehmen muß, sind es doch sein mochten. bürgerliche Vertreter, die ihren eignen Klaffengenossen dies Zeugnis ausstellen. Den Fähigkeiten der Gemeindevorstände wird sogar der Mangel an den einfachsten Elementarkenntnissen nachgejagt, als ein Beweis für deren Unfähigkeit, derartig große Gemeinwesen zu leiten. Einige Liebenswürdigkeiten, die mehr häuslichen Zwist" zur Ursache haben, tann man übergehen. Die finanzielle Seite der Frage ergiebt nach vorläufiger Berechnung für die Gemeinde eine Ersparnis von jährlich 37 000 m. Die Arbeiterschaft selbst hat keinen Grund, den Bestrebungen auf Erlangung des Stadtrechts hindernd in den Weg zu treten, wird doch dadurch ein System beseitigt, das schwankend zwischen reaktionärer Willfür und patriarchalischer Nonchalance, auf alle Fälle einen Hemmschuh bildet für die Durchführung von wahrhaft durch greifenden, dem Wohl der Gesamtheit dienenden Reformen auf Kommunalem Gebiet. Es ist ein Schritt weiter, alteingewurzelte, verrottete Zustände zu beseitigen.

Die Pestfälle, die in Smyrna festgestellt wurden, haben zu Maßnahmen Veranlassung gegeben, die eine bedeutende Erschwerung Die Plaidoyers der Rechtsanwalte waren in sehr des Verkehrs mit dem Orient zur Folge haben werden. Es liegt scharfem Ton gehalten. darüber folgende Meldung vor: Konstantinopel , 28. Juni. Bon Rechtsanwalt Dr. Leon führte aus, daß er die Ausschreitungen heute ab ist in Hebibtschewo an der bulgarischen Grenze für alle aus ebenso sehr bedanre wie die Anklagebehörde und das maßvolle Ein- der europäischen Türkei kommenden Reisenden eine elftägige schreiten der Polizei in den ersten Tagen anerkennen müsse. Wenn Quarantäne festgesetzt. Die Einfuhr von Waren aus Rumelien indes auch die empörenden Vorgänge tief zu bellagen feien, jo jei nach Bulgarien der Quarantäne in Infolge doch zu berücksichtigen, daß durch die Zujanmmenwirtung verschiedener Hebibtschewo wurden die von Konstantinopel nach Saremben Umstände eine Gärung entstanden sei, die zu den Zusammenrottungen ge- und umgekehrt verkehrenden Konventionszüge für die Dauer führt habe, in denen der einzelne ein machtloser Spielball werde. Dies jei der Quarantäne eingestellt. Ein täglicher Specialzug zwischen von den jugendlichen Angeklagten ohne weiteres anzunehmen. Die Konstantinopel und Hebibtschewo im Anschluß an die Konventions­eigentlichen Rädelsführer habe man nicht bekommen. Redner betont, züge Hebibtschewo- Wien und vice versa wird von morgen ab ver­als er die Anklage gegen Kramer gelesen, da habe ihn die Sache kehren. befremdet; als er dann Kramer gehört, sei er entrüftet gewesen, Direktor der Orientbahnen, Groß, unternahm bei der Pforte Schritte Der Verkehr der Orientexpreßzüge bleibt aufrecht. Der und als er Einsicht in die Akten genommen, sei er empört gewesen wegen der Quarantäne in Hebibtschewo. über das Verhalten der Staatsanwaltschaft. Gegen Kramer Best in Smyrna weiter um sich zu greifen, denn wie gemeldet wird, Inzwischen scheint die liege thatsächlich nichts vor, als daß er verhaftet und eingesperrt fei. find dort zwei neue Bestfälle vorgekommen. Und trotzdem lasse man ihn drei Wochen figen und bringe ihn auf asd modn die Auflagebank des Schwurgerichts. Die Staatsanwaltschaft habe opunom ganz genan gewußt, daß sie nicht im stande sei, die Anklage gegen Kramer aufrecht zu erhalten und dennoch habe man ihn Eine Egmiffion bedenklicher Art beschäftigte gestern die in Haft behalten. Redner stellt in Aussicht, daß Kramer mit Die juristische Sprechstunde findet Montag, Dienstag und 8. Straffammer des Landgerichts I . Wegen Nötigung, Hausfriedens- Entschädigungsansprüchen kommt. Freitag von 7-9 1hr abends statt. bruchs und Mißhandlung bezw. wegen Anstiftung zur Nötigung Rechtsanwalt Dr. Woltered bemerkt, daß, obwohl die Autorität. S. 44. Vielleicht hilft Ihnen die Friedrich Wilhelms- Anstalt für hatten sich der Kupferschmied Adolf Müller, dessen Sohn Robert der Polizei unter allen Umständen" hochgehalten werden müsse, Arbeitsame, Bureau Rathaus, Zimmer 17-19, oder das Bürger- Rettungs­Müller und die Hauseigentümerin Witwe Valeska Stahl zu man doch nicht umbin könne, festzustellen, daß einzelne Polizei- Organe institut, Gr. Präsidentenſtr. 7- verantworten. Frau Stahl ist Besitzerin des Hauses Manteuffel- weit über das zuläffige Maß des Erlaubten hinausgegangen achten und ohne polizeiliche Genehmigung nicht zulässig. Ebenso unzulässig 5. 3. 100. Derartige Tanzluftbarkeiten wären als öffentliche zu er Straße 5, in welchem der Tischler Karl Schröder ein Zimmer abgemietet feien. Gerade die Gerüchte von den Nebergriffen der Polizei wäre die Veranstaltung solcher Tanzluftbarkeiten durch einen zur Umgehung hatte. Dieser war mit seiner Miete im Rückstande und hätten zu der hochgradigen Erregung des Publikums geführt. polizeilicher Erlaubnis gegründeten Verein. Zulässig ist die Tanzluftbarkeit wurde bon der Wirtin zum 1. Januar gekündigt. Er Bei Rennemann, der von zwei Schuyleuten verhaftet gewesen, also ohne polizeiliche Genehmigung, wenn sie eine private ist, also von vorn­erklärte der Wirtin, daß er die Kündigung nicht respektiere, sondern unschädlich gemacht fei, hätte es nicht mehr des Polizeiknüppels herein auf einen bestimmten Kreis von Personen beschränkt ist, ins wohnen bleiben werde. So kam der 1. Januar heran und der bedurft. Das Publikum habe in den Schuhleuten nicht besondere also, ein Verein gelegentlich Mieter rührte sich weder an diesem noch an den nächstfolgenden mehr die Organe der Ordnung gesehen, sondern den Feind des anstaltet und den Tanz auf den Kreis feiner Mitglieder beschränkt. Tagen; im Gegenteil, er ließ sich nicht sehen, riegelte sich ein und Bublikums, der auch Unschuldige mishandle! Vorher habe Erbschaftsmaffe. 2. Ohne genaue Darlegung nicht verständlich, sprechen Sie P. 92. 1. Der Anspruch auf Zahlung dieser Beiträge gehört nicht zur reagierte auf die Aufforderung, das Haus zu verlassen, überhaupt den Erceffen jede Grundlage gefehlt. Bei Beurteilung des Falls eventuell in der Schrechstunde vor. 3. Die Erbschaftsentfagung muß nicht. Die Wohnung war vermietet, der neue Mieter wollte ein Brenne, den Redner vertritt, stehe und falle die Anklage mit dem eventuell beglaubigt und innerhalb 6 Wochen nach Kenntnis des Todes dem ziehen und die Wirtin war in Verlegenheit. Der Angeklagte Adolf Glauben. Amtsgericht eingereicht sein. M. M. 999. Die Frau tamn unter

Gerichts- Beitung.

Briefkasten der Redaktion.

wenn

einen Tanz

ber: