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werden.

gann dann mit dem Aumessen. Eine gute Weile noch blieb bie neue| städtischen Hypothekenbank und Gründung einer städtischen Feuer-| Diebstahlsverdacht sei eine erhebliche Ehrberlegung im Sinne des Stundin bei der Schneiderin, um sich fchließlich mit der Zufage, daß versicherungsanstalt. Von einer Beschlußfaffung wurde Abstand ge-§ 71 Nr. 4 des Handelsgesetzbuchs; denn die Folge müsse sein, daß der Stoff im Laufe des Tages gefchift werde, zu entfernen. Als nommen, da die Petition zugleich auch dem Magistrat vorliegt, dem der Kläger der Achtung und des Vertrauens des übrigen Personals Fräulein R. allein war, bemerkte sie, daß ihr das Portemonnaie, die Stadtverordneten in ihrer Bescheidenheit nicht vorgreifen verlustig ging und von diesem gemieden wurde. Unter solchen Um das sie in die Rocktasche gesteckt hatte, entwendet worden wollen. war. Bisher ist es noch nicht gelungen, der Diebin habhaft zu ständen war ihm nicht zuzumuten, länger im Dienste des Beklagten  Die Streifflausel spielte vorgestern auch in der Gemeinde- zu verharren. Ein Beweis für den Diebstahl sei in keiner Weise bertretung von 8 ehlendorf eine Rolle. Die Begründung dieser erbracht oder auch nur angetreten. Es lag daher ein wichtiger Einbruch. In der verfloffenen Nacht wurde in der Salle Il parteiischen und arbeiterfeindlichen Forderung des Arbeitgeber Grund im Sinne des§ 71 Nr. 4 des Handelsgesetzbuchs vor, der der Bolts- Kaffee und Speiseanſtaltgesellschaft in der Neuen Schön- Bunde lag dem Bau- Unternehmer Schirmer ob, der die üblichen den Handlungsgehilfen zur Kündigung ohne Einhaltung einer Hauferstr. 13 ein Einbruch verübt. Die Diebe zertrümmerten die Sprüche vom Herr im Hause sein und vom Terrorismus der Arbeiter Kündigungsfrist berechtigte. große Spiegelscheibe des Schaufensters und begaben sich durch das hersagte. Das ebenfalls angeführte Argument, daß im Fenster nach dem hinter der Küche belegenen Inspektionszimmer. Weigerungsfalle die Lieferung von Baumaterialien verhindert inhaftierte Erich v. Kriegsheim gestellt hat, ist eine Entscheidung Ueber den Haftentlassungs- Antrag, den der schon so lange Dort erbrachen sie den Geldschrank und andre Behälter, doch machten werde, scheint der Herr nicht als Terrorismus zu betrachten. noch nicht erfolgt. Voraussichtlich dürfte das Gutachten des Gerichts fie nur verhältnismäßig geringe Beute, da der Vorsteher der Anstalt Interessant waren darauf die Entgegnungen am Tage vorher die vorhandenen nicht unbeträchtlichen Summen an Gemeindevertreters, des Bauunternehmers Jänide. Er fürchte auf den sich der Angeklagte nachträglich noch bezogen hat. Es wird eines andren physilus und Gefängnisarztes Dr. Puppe ausschlaggebend werden, der Hauptkaffenstelle abgeliefert hatte. Von den Einbrechern fehlt ben Materialienboykott nicht; in früheren Jahren habe er trotz der darauf ankommen, ob Dr. Puppe sich der Ansicht des Geh. Medizinal­noch jede Spur. von der Arbeiterschaft verhängten Sperre mit acht Streifbrechern rats Profeffor Dr. Senator anschließen wird, der zwar Tödlich verlaufen ist der Automobilunfall, von dem, wie einen Bau hoch gebracht. Den Leuten sei von der Innung der feine unmittelbare Lebensgefahr, aber doch eine wesentliche tir fürzlich berichteten, der Rentier Wilhelm Böhm vom Kurfürsten Dank für Lebenszeit zugesichert worden, Gratifitationen habe Verschlimmerung des Lungenleidens konstatiert hat. Professor damm 256 hierselbst auf dem Wege vom Königstein über den hohen man ihnen versprochen, aber als sie ihre Arbeit gethan Dr. Senator hat sich dahin ausgesprochen, daß durch die Fortdauer Schneeberg   nach Bodenbach Tetschen   betroffen wurde. Wie nämlich hätten, feien sie von der Innung vergessen worden. Als der Haft infolge des jahrelangen Gebrauchs narkotischer hierzu weiter gemeldet wird, ist Herr Böhm im Krankenhaus zu entschiedener Gegner der Streiftlausel bekannte sich der Ge Mittel, sowie infolge des fleineren Wohnraums und infolge des un Tetschen  , wohin er sofort gebracht worden war, seinen schweren Ver- meindevertreter Nientämper. Gemeinde dürfe fich genügenden Aufenthalts im Freien bei dem astmathischen Leiden des legungen erlegen. Die Leiche des Bedauernswerten wird demnächst einen Arbeitern Vorteil habe, folle auch das Rifilo tragen, ein scheibung des Saftentlaffungs- Antrags werden die Akten dem Reichs. dem Bunde der Arbeitgeber nicht ausliefern; wer von Angeklagten dessen Gesundheit geschädigt würde. Nach der Ent­zur Beerdigung nach Berlin   fibergeführt werden. Schneidermeister, der zum Hochzeitstage einen Rod zu liefern habe, gericht zur Prüfung der Revision fiberfandt werden. Die Verteidiger Feuerbericht. Donnerstag früh wurden Butligstr. 12 Kleidungs verlange auch feine Streiftlaufel. Böllig unannehmbar fei die Be Rechtsanwalt Dr. Schwindt, Morris und Leonh. Friedmann haben stücke und Wäsche eingeäschert. Vorher brannte Admiralstr. 18 die ftimmung, daß einfach alle Vertragsverpflichtungen ruhen follten, jeder einzelne in umfangreichen Schriftfäßen die Revision begründet. Ballenlage eines Fabrikraums. Tilsiterstr. 68 und Urbanftr. 108 wenn der Unternehmerverband über einen Bau die Sperre Außerdem hat der Angeklagte zu Protokoll des Gerichtsschreibers im mußten fleine Wohnungsbrände beseitigt werden. Mittwochabend beschließe; das käme darauf hinaus, daß die Unternehmer, Untersuchungsgefängnis persönlich noch das Urteil vom 7. Dezember 11 Uhr entstand während der Aufführung hinter der Bühne des die doch auch keine Engel feien, überhaupt keine Verpflichtungen vorigen Jahrs angefochten. Schauspielhauses elektrischer Kurzschluß, der aber bom Theater bezüglich des Bautermins mehr zu halten hätten. Eine bezeichnende publikum nicht bemerkt wurde. Abgesehen von leichten Brandwunden, Stellung nahm der Gemeindevorsteher ein. Er fragte, ob Der gute Glaube des Hauswirts. Um sich eines unbequemen die sich ein Arbeiter an den Händen zuzog, ist Schaden nicht ent man an einem Bau, über den die Sperre verhängt sei, noch weiter Mieters zu entledigen, hatte der Hanseigentümer Albert Knie­standen. Wegen eines Dachstuhlbrands wurde die Wehr nach arbeiten könne. Als diese Frage verneint wurde, kam er zu dem bandel zu einem Mittel gegriffen, das ihn gestern unter der An­Stargarderstr. 73 gerufen. Er wurde in kurzer Zeit abgelöscht, hat Schluß, daß dann ein Sträuben gegen die Streitflaufel hinfällig fei flage des Hausfriedensbruchs vor die vierte Straffammer des Land­aber bod, Sen Inhalt einiger Bodenkammern zerstört. Ein Alarm und man sie ruhig annehmen könne. Zu einer Abstimmung tam gerichte I führte. In dem Hause des Angeklagten wohnte der Schuh­nach Rosenthalerstr. 48 war durch übergekochten Teer verursacht. Die Vertretung nicht; sie beschloß vielmehr ohne Motivierung Ver- macher Schadeck, dem wegen schlechter Mietezahlung ordnungsmäßig Außerdem wurde die Wehr noch nach der Stadtbahn gerufen, wo tagung der Angelegenheit. am 15. Auguft zum 1. September gekündigt worden war. Am1.September bei dem Bahnbogen 183 eine Holzbude Feuer gefangen hatte. erklärte Schadeck seinem Wirth rund heraus, daß er nicht ziehen werde, da wesen seien. Der Angeklagte hob mun einfach Thüren und Fenster seine Bemühungen, eine andre Wohnung zu erhalten, vergeblich ge= in der Schadeckschen Wohnung aus und brachte dieselben in feinen Keller. Drei Tage lang hauste der Mieter noch in es ihm, ein andres Unterkommen zu finden. offenen Wohnung, dann gelang anwalt hielt deshalb einen Hausfriedensbruch nicht für vorliegend, weil der Angeklagte sich im guten Glauben befunden haben tönne. der versuchten Nötigung. Der Angeklagte hätte das Gericht in Dagegen liege in dem Verhalten des Angeklagten der Thatbestand Anspruch nehmen müssen, anstatt Selbsthilfe zu üben. Der Staats­anwalt beantragte eine Geldstrafe von 10 M. Der Gerichtshof er­tannte auf diese Strafe.

Die Neue freie Voltsbühne veranstaltet am Sonntagabend 7 Uhr im großen Saal des Gewertschaftshauses einen Projektions- Vor­trag( mit Lichtbildern) über Arnold Bödlin, sein Leben und fein Wert". Karten à 30 Pf. find in allen Zahlstellen zu haben. Am felben Tage, nachmittags 2 Uhr, findet im Thalia- Theater die Wiederholung von Jbsens Wildente" für bie II. Abteilung statt, zu der noch Mitglieder in allen Bahlstellen sowie beim Kassierer H. Reft, Georgenfirchstr. 47 I, auf

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genommen werden.

Im Hörsaal der Urania, Taubenstraße, beginnt heute, Freitag, Herr Professor Müller einen aus acht Vorträgen bestehenden Cylius liber Biologie Die Nahrungsmittel und ihre Berfälschungen" mit dem Vor: trage Die Nahrungsstoffe des Menschen". Die Vorträge, welche immer Freitags um 8 Uhr stattfinden, sind auch jeder für sich verständlich.

Aus den Nachbarorten.

teilung fürzlich zum Stadtverordneten gewählte Bierverleger Müller Aus Rigdorf. Nachdem der im 14. Wahlbezirk der 3. Ab­aus berechtigten Gründen die Wahl abgelehnt hat, findet für ge­nannten Bezirk am Dienstag, den 12. Februar, von vormittags 10 bis abends 6 Uhr eine Erfazwahl statt. Wahllokal ist das Restaurant Hartmann, Kopfstr. 59. Der Wahlbezirk umfaßt die Kopfstraße, sowie die Steinmetzstraße von Nr. 20-42 und 101-125. Der Ge­wählte muß Hausbefizer sein.

der

Versammlungen.

Der Staats­

26 Jahre alte Telegraphenarbeiter Mar Mager aus der Bei der Arbeit fchiver verunglückt ist gestern vormittag der Morißstraße 7 in Berlin  . M. zog auf dem Rigdorfer Bahnhof eine Telephonleitung, wobei er das Unglück hatte, rücklings vom Dache des Bahnmeisterhauses abzustürzen. Mit eingedrücktem Brustkasten und verstauchtem Rückgrat wurde der Bedauernswerte zunächst nach der Unfallstation in der Steinmezstraße und von dort nach dem Die Charlottenburger Stadtverordneten Versammlung Krankenhaus Am Urban gebracht, wo er hoffnungslos daniederliegt. nahm am Mittwoch den Antrag Wöllner und Genossen betreffend Mager ist verheiratet und Vater zweier Kinder. In der Monatsversammlung der Braner, die am 20. b. M. eine Eingabe an das preußische Staatsministerium gegen die Ver Selbstmord eines Gendarmen. Der in Schmargendorf   über Vivisektion. Hierauf gab der Staffierer Gärtner die Abrechnung im Gewerkschaftshause stattfand, hielt Herr F. Stenz einen Vortrag teuerung unentbehrlicher Volts- Nahrungsmittel ftationierte Gendarm Vogel von der dritten Gendarmeriebrigade durch Zölle, im besonderen gegen die Erhöhung der bestehenden bat sich vorgestern früh zwischen Paulsborn und Hundefehle erſchoffen. pro 1900 mit Angabe aller einzelnen Bosten. Es zeugt am besten Getreidezölle bei den bevorstehenden Beratungen des Bundesrats Ein Einwohner von Schmargendorf   und ein zufällig im Grunewald von dem guten Gedeihen unfres Vereins, daß unsre Sektion im ver­über die Erneuerung der Handelsverträge an. Erfreulicherweise erweilender Berliner   Arzt fanden, wie hiesige Blätter berichten, die gangenen Jahre fast 1000 W. mehr an die Hauptkaffe abführte als Härte fich nicht nur die Mehrheit der Stadtverordneten- Versammlung Leiche am Nachmittag in einer dicht am Grunewaldsee gelegenen figenden Kollegen L. Hodapp, Weißensee, Wörthstraße 13, II, zu im vorhergehenden. Anmeldungen find direkt an den ersten Bors dafür, sondern auch der Magistrat erklärte durch den Oberbürger Schonung. Neben dem Gendarmen lag sein Dienstrevolver, mit dem fienden Kollegen L. Hodapp, Weißensee, Wörthstraße 18, II, zu meister Sch u ste hrus, daß er auf dem Boden des Antrags stehe; er sich in die Schläfe geschossen hatte. Der Arzt konnte mir den er fei der Ansicht, daß es sich bei der Getreidezoll Erhöhung um fchon in der Frühe eingetretenen Tod tonstatieren. Ueber das Motiv, eine Angelegenheit handle, die die lokalen Intereffen von Charlotten- das den Mann, der als tüchtiger Beamter bekannt war, in den burg eng berühre. Deshalb werde der Magistrat dem Antrage Tod getrieben, ist nichts bekannt." Bogel   lebt in guten Verhältnissen; Wöllmer im Falle seiner Annahme beitreten. Die beiden nächsten Anträge richteten sich gegen die er hatte in Schmargendorf   eine hübsche Besitzung.

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A

ti Gerichts- Beifung.

richten,

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Vermischtes.

Zur Ermordung des Rittmeisters v. Krosigk   melbet ein Brivattelegramm der Hartungschen Zeitung" aus Gumbinnen  : Direttion der Großen Berliner  . Der erste Antrag er Nach einem Scharfschießen auf dem Scheibenstand ließ Ritt­sucht den Magiftrat, in Rüdficht auf die großen Gefahren, denen meister v. Krofigt von seiner Schwadron die Karabiner im Vorraum das Publikum bei dem rapide steigenden Verkehr auf den elektrischen der Reitbahn ablegen und eine Abteilung reiten. Er selbst Straßenbahnen ausgesetzt ist, dahin zu wirken, daß die jest von Pflichtfeuerwehren hat bas kammergericht fich anläß mittels eines Revolvers, als plöglich durch ein Gudloch der Seiten Ueber die Regelung des Feuerlöschwesens bei Schaffung schoß, um die Pferde an den Knall zu gewöhnen, mit Platpatronen feitlich der Mittelpromenaden in der Hardenberg, Tauen lich eines Strafverfahrens ausgelaffen, das gegen zwei Fuhriverls wand ein scharfer Schuß fiel. v. Strofigt fonnte noch den neben ihm gien- und Kleiststraße liegenden liegenden Schienengeleise nach der Mitte der Mittelpromenaden verlegt werden und außerdem außen befizer aus Eberswalde   eingeleitet worden war, weil sie sich stehenden Wachtmeister fragen: Haben Sie geschoffen?" und brach Mitte der Mittelpromenaden verlegt werden und außerdem außen geweigert hatten, bei einem Feuer die in einer Ortspolizei bann, durch die Brust getroffen, zusammen. Der Tod trat nach feitlich der Geleife Heine Dornbeden angelegt werden, womit ein un erordnung vorgeschriebenen Spanndienste zu leiften. Das 4 Minuten ein. Der Starabiner, mit dem der Schuß abgefeuert zeitiges Ueberschreiten der Geleise verhindert werden kann. Nach längerer Debatte wurde die Beschlußfaffung darüber ver. Rammergericht verwies die Sache nochmals an die zweite Instanz worden war, wurde noch rauchend vorgefunden, Er trug die tagt, bis die Beratung der Tiefbau- Deputation über diese Frage be zurück und führte in principieller Hinsicht aus: Eine Pflicht Nummer 19 und gehörte einein Dragoner, der in der Abteilung enbet ist. In dem zweiten Antrag wird der Magistrat ersucht, werden. Dagegen sei es zulässig, eine Feuerlöschordnung fuchung ist im bollen Gange, doch ist der Thäter bis jetzt noch nicht feuerwehr lönne durch Polizeiverordnung nicht eingerichtet selbst mitritt. Dieser fann also nicht der Mörder sein. Die Unter mit allen vertragsmäßig zur Verfügung stehenden Mitteln dahin durch eine Bolizeiverordnung au schaffen und darin ermittelt. zu wirken, 1. daß seitens der Großen Berliner   Straßenbahn- Gesell den Berpflichteten für den Fall der Zuwiderhandlung Strafen anzu schaft dem Verkehrsbedürfnis entsprechend auf den nach Charlottenbrohen. Eine solche Polizeiverordnung fönne sich auch erstrecken auf vorlegten Nacht in Angouleme   abgebrannt. Der Schaden Eine der größten Papierfabriken Frankreichs   ist in der burg führenden Linien ausreichende Wagen eingestellt und die Fahr die Verteilung der Spanndienste. Die Schaffung der Pflicht- Feuer- wird auf eine Million Frant geschäzt, 400 Arbeiter find brotlos zeiten diefer Linien geregelt werden, 2. daß ein regelmäßiger wehr fei Sache der Kommune. Es genüge bazu ein Ortsftatut, Betrieb auf den gedachten Linien mehr als bisher gewährleistet wie bas Eberswalder, worin vorgesehen werde eine Organi- geworben. werde und 3. daß beabsichtigte Aenderungen im Verkehr dem fahrenden Publikum rechtzeitig zur Kenntnis gebracht werden. sation der Feuerlöschhilfe nach den Bestimmungen der Eine Fenersbrunft in Montreal   hat am Mittwoch einen Nachdem verschiedene Redner über die Rücksichtslosigkeit der Polizeiverordnung vom 1. Juni 1898." Hierdurch werde großen Teil des Geschäftsviertels zerstört; der Schaden wird auf Großen Berliner   schwere Klagen geführt hatten, gelangte der Antrag gewissermaßen die Polizeiverordnung mit ihren Festsetzungen der 5 Millionen Dollar geschätzt. mit großer Mehrheit zur Annahme. einzelnen Berpflichtungen in das Ortsstatut der Stadt aufgenommen, Weiter entsandte die Versammlung als Vertreter auf den all- und das sei zuläffig. Demnach sei die Pflichtfeuerwehr in Ebers gemeinen preußischen Städtetag ihre beiden Vorsitzenden walde richtig zustande gekommen. Der Vorderrichter werde und genehmigte verschiedene fleinere Vorlagen, darunter die Ver- aber noch nachprüfen müssen, inwieweit die beiden Angeklagten ihre ftärkung der Etatspofition bare Unterstügungen an die In Pflicht verlegt hätten. sassen der Familienhäuser" und betreffend täufliche Uebernahme In einer Klagefache hat die 18. Civilfammer des Land­der der Stadt bom Roten Kreuz" geliehenen Baraden. gerichts I dahin entschieden, daß, wenn der Prinzipal einem Hand Beide Vorlagen find durch die Vermehrung der Bahl der Obdachlosen lungsgehilfen erklärt, daß auf ihm der Verdacht des Diebstahls verursacht. Endlich beschäftigte sich die Versammlung noch mit ruhe, der Handlungsgehilfe nicht verpflichtet ist, eine Kündigungs- 8weifel übertrieben sein. Unter den infizierten Ortschaften befindet einer Petition des Herrn Dr. Stolp betreffend Errichtung einer frist einzuhalten. Ein solcher in Gegenwart andrer ausgesprochener sich auch die deutsche Kirchspielstolonie Talowka.

Die Peft. Aus A strachan wird gemeldet: Der Gouverneur macht bekannt, daß neuerdings in drei weiteren tirgifischen An­ſiedelungen und in einer Ansiedelung an der Grenze von Samara pestverdächtige Erkrankungen vorgekommen seien. Alle infizierten Ortschaften sind von einem undurchdringlichen doppelten Kordon umschlossen. Die Zahl der Erkrankungen und Todesfälle ist nach dem offiziellen Bericht noch nicht festgestellt, doch dürften die Privat­meldungen, welche von Taufenden von Erkrankungen berichten, ohne

Diese Woche Freitag und Sonnabend

610

Ausnahme- Preise

für Mädchen, Knaben- und Damen- Konfektion.

Kindermäntel, Kinderkleider, Kinderjacken und Jacketts, Knabenpaletots, Knabenanzüge, Knabenhofen, Knabenjoppen. Damen: Golfcapes, Krimmercapes und Stoffcapes, mit und ohne Aplication, Sacco- Jacketts, halb und ganz anschließende Jacketts, Costumes, Costumröcke, Blusen in Seide und Wolle, Tricottaillen, Jupons, Morgenröcke und Matinés.

Die Preise sind bedeutend ermässigt und mit Blaustift auf den Etiquetts vermerkt.

Heyn& Goldschmidt, Grösstes Kaufhaus des Nordens

Danzigerstr. 98, Ecke Schönhauser  - und Pappel- Allee.

Verantwortlicher Redacteur: Robert Schmidt in Berlin  . Für den Inseratenteil verantwortlich: Tb. Glocke in Berlin  . Drud und Verlag von May Bading in Berlin  .