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Eiſenindustrie von der schweren Krise von Tag zu Tag an- Kommission niedergeschrieben werden könnten, wenn die Kom- 13wecken der Strafverfolgung diente, indem der Gendarm unter andrem kündigten, sie sind stille geworden und von einer Belebung mission Statuten hätte. Er selbst erklärte sich außer stande, den der Meinung war, der Kalender enthalte eine Majestätsbeleidigung des Eisenmarkts ist noch verteufelt wenig zu spüren. Den größeren zur Schaffung von Statuten erforderlichen Ausdruck des Gesamt und eine Beleidigung des Kanzlers Bismard, also die Beschimpfung Eisenwerken kommt das Osterfest gelegen, um eine größere Betriebs- willens der Kommissionsmitglieder zu ersetzen. Der Oberpräsident eines Verstorbenen im Sinne des§ 189 des Strafgesetzbuchs. ruhe eintreten zu lassen. Dabei sind Entlassungen an der Tages- bestätigte dennoch die Verfügung des Polizeipräsidenten. Darauf Offenbar habe die Beschlagnahme die Strafverfolgung in dieser Dies Richtung sichern sollen. Hier habe nun der Bürgermeister den ordnung. Sogar bei Krupp in Essen ist bezüglich der Arbeiter strengte Dimmid Klage beim Ober- Verwaltungsgericht an. entlaffungen noch kein Stillstand eingetreten. Arbeiter, die lange fezte die Verfügung des Polizeipräsidenten außer Kraft, weil Un Gendarm dazu ermächtigt, also die Entscheidung als Hilfs. Jahre bei Krupp beschäftigt sind, fliegen jezt hinaus. Wie ver- mögliches auch von Dimmid nicht verlangt werden dürfe, er allein beamter der Staatsanwastschaft gemäߧ 98 der lautet, stehen für die nächste Zeit noch Maffenkündigungen bevor. aber nicht existierende Statuten nicht schaffen, auch seine Kommissions Strafprozeß- Ordnung getroffen. Somit sei die Beschlagnahme ledigMit diesem Urteil lich die Ausführung der Anordnung des Bürgermeisters, Der Ausstand der Tapezierer in Breslau ist noch zu feinem mitglieder hierzu nicht zwingen fönne. höchsten Verwaltungsgerichts mußte sich der Polizei- wofür dieser allein und nicht der Gendarm die Verantwortung Abschluß gekommen. Bor furzem hatte der Stadtrat Müller den präsident bescheiden. Um aber dennoch zu dem Ziel zu zu tragen habe. Aber selbst wenn man annehmen wolle, der Gendarm beiden streitenden Parteien Vorschläge zu einer Einigung unterbreitet, die auch von den Gehilfen angenommen wurden. Danach gelangen, Statuten der Agitationstommission zu befizen, wendete Klee habe die Anregung zu jenem Einverständnis oder jener Entfollte die Arbeitszeit auf 9 Stunden festgesetzt werden, mit den er sich nunmehr an den Strafrichter mit der Bitte, Dimmick scheidung des Bürgermeisters gegeben, so sei ja für Gefahr im Verzuge zu bestrafen, da er gegen§ 2 des preußischen Vereinsgefeßes gefrevelt vorgeschrieben, daß der Gendarm sich an die nächste Hilfsperson der Lohnforderungen waren die Arbeiter etwas herabgegangen. ES - Uebrigens fönne der Vorfollte ein Minimallohn von 18 M. anstatt des geforderten von habe, der Vorsteher von Vereinen die auf öffentliche Angelegenheiten ein Staatsanwaltschaft zu wenden habe. 21 M. zugestanden werden. Die Meister lehnten, wie gesagt, den nicht einreichen. Die Verhandlung vor dem Echöffengericht endete Majestätsbeleidigung vor, auch als eine präventive Maßnahme im zuwirken bezwecken, mit Strafe bedroht, falls sie die Statuten der Polizei gang wegen der Annahme des Gendarmen, es läge eine Vorschlag ab und beharrten auf der 9/ 2stündigen Arbeitszeit. Der mit Bertagung, weil der Vorsitzende zunächst die Akten des Polizei- Sinne des§ 23, Nummer 3, des Reichs- Preßgefeßes angesehen Streit hat aber bisher schon den Erfolg gehabt, daß 60 Meister mit präsidiums einsehen wollte. Ganz von der Frage abgesehen, ob die werden. In allen diesen Fällen wäre ein Civilstreit gegen den 160 Gehilfen zu dem neuen Tarif arbeiten lassen; im Ausstand Agitationskommission ein Verein, ob Dimnick ihr Vorsteher ist und ob Gendarmen wegen der Beschlagnahme der Kalender unzulässig. stehen noch 80 Gehilfen bei 44 Meistern. eventuell Verjährung vorliegt, dürfte auch dies gerichtliche Verfahren Der Strafprozek, den die Erpressungsversuche gegen den Achtung, Stuccateure! In Köln scheinen die Prinzipale nicht zu Gunsten des Polizeipräsidenten ausfallen: nicht vorhandene Garde- Offizier und prenkischen Gesandten in Dresden , der Studbranche eine allgemeine Aussperrung der Stuccateure vor Statuten tönnen nicht eingereicht werden. Und selbst wenn das Grafen Hohenau, zur Folge hatten, ist gestern zu Ende geführt nehmen zu wollen. Die dortigen Stuccateure hatten schon seit möglich wäre würde durch den Besitz der so heiß umstrittenen mehreren Jahren den 8/2 stündigen Arbeitstag durch Streit errungen Statuten Berlins Sicherheit auch nur im geringsten erhöht werden? worden. Wie aus der Nummer vom Mittwoch erinnerlich, handelt und war infolge dessen nachmittags 6 Uhr Feierabend. Diese für Es wäre wahrlich an der Zeit, die schon so überlastete Polizei durch es sich um Unfittlichkeiten, die der pervers veranlagte Graf mit dem das schwarze Köln unerhörte Thatsache war den Bauunternehmern und Beseitigung der ihr obliegenden politischen und vereinsrechtlichen ingendlichen Bereiter Azmann begangen hat. liche Verhältnis zwischen beiden wurde von dem Bereiter auch den Stuccateurmeistern als Abhängige von ersteren längst ein Dorn Pflichten zu entlasten die Sicherheit Berlins würde durch solche und dessen Freunden zu verschiedenen Erpressungsversuchen benutzt, im Auge und da mit dem 1. April der beiderseits unterzeichnete Entlastung mur gewinnen können. zu denen ein gewiffer Paragraph des Strafgesetzbuchs die Lohntarif ablief, dachten die Herren die schlechte Geschäftskonjunktur Herr v. Oppen als Socialistentörer. Dem Goldarbeiter Handhabe bot. Der Prozeß endete mit der Verurteilung sämtlicher zu benutzen, um die neunstündige Arbeitszeit einzuführen. Die Ge- Eidenjäger als dem Vorsitzenden des Rauchklubs„ Pafcha" Angeschuldigten. Die Strafen, welche, wie in der Urteilsverkündung hilfen, welche die Verhandlungen mit den Prinzipalen abgebrochen in Adlershof war vom Amtsvorsteher v. Oppen aufgegeben hervorgehoben wurde, hart ausfallen mußten, da die ganze Handhatten, weil keine Aussicht auf Einigung vorhanden war, worden, ihm bei Vermeidung einer Erekutivstrafe von 30 M. die lungsweise der Angeklagten sich als eine höchst gemeingefährliche arbeiteten wie bisher ruhig weiter und machten um Statuten und ein Mitgliederverzeichnis des Vereins ein- fennzeichne, lauteten wie folgt: Bereiter Wilhelm Aßmann und 6 Uhr Feierabend. Nach Weigerung bis 7 Uhr zu zureichen. E. hielt sich zur Einreichung des Mitgliederverzeichnisses Reisender Wilh. Wolff je 2 Jahre 6 Monate Gefängnis arbeiten wurden dieselben in einer Wertſielle ausgesperrt und die nicht für verpflichtet und focht die Verfügung durch die Beschwerde und dreijährigen Ehrverlust, Schankwirt Hermann Füllgraf Drohung verbreitet, daß dies in allen Geschäften stattfinden würde. Allem beim Landrat an; als dieser ihn abwies, beschwerte er sich noch 6 Monate Gefängnis und 1 Jahr Ehrverlust, Kaufmann Anschein nach scheint man sich aber erst andre Arbeitskräfte verschaffen beim Regierungspräsidenten in Potsdam und verwies darauf, daß Friedrich Holzte 9 Monat Gefängnis und 1 Jahr Ehrverluſt zu wollen, eventuell will man aus Süddeutschland Arbeitswillige der Rauchklub lediglich die Geselligkeit pflege und sich um öffentliche und Kellner Emil Reyher 1 Jahr 6 Monate Gefängnis herbeiholen. Es ist deshalb nötig, daß die Stuccateure auf solche Angelegenheiten im Sinne des§ 2 des Vereinsgefezes nicht be- und 3 Jahre Ehrverligt. Bemühungen acht geben. mig fümmere. Der Regierungspräsident verwarf die Beschwerde als Füllgraf und Holzke wurden auf freien Fuß gesetzt, die übrigen Ein Nichtstreiker als Streitfinder. Es war während des unbegründet und führte aus: Die Polizeibehörden seien nach einem Verurteilten erklärten, sich bei dem Erkenntnisse nicht beruhigen zu legten Maurerstreits in Duisburg . Der Maurer Kowalsky, der in Erkenntnis des Ober- Verwaltungsgerichts von 1884 unter Umständen wollen. Arbeit stand, traf nach Feierabend einige Landsleute, die nach berechtigt, in die Statuten und Mitgliederverzeichnisse auch solcher Vielleicht erfährt man gelegentlich, wie das Militärgericht der Heimat abreisen wollten. K. ging mit zur Bahn. Die hier Vereine Einsicht zu nehmen, die öffentliche Angelegenheiten nit später mit dem zur Zeit im Auslande befindlichen Grafen postierenden Polizeibeamten, welche die staatsrettende, Streit- berücksichtigten. Solche Umstände lägen aber hier vor. Der Rauchklub Hohenau verfahren wird. Das Strafgesetz bedroht bekanntlich brecher schüßende Aufgabe hatten, das Publikum vor Bascha" halte seine Versammlungen und Vergnügungen im Lotal die Handlung, deren sich der preußische Gesandte schuldig gemacht. Belästigung" durch Streitposten zu bewahren, vermuteten von Schmauser in Adlershof ab, wo wiederholt unter dem hat, mit Gefängnis. Am Ende trägt übrigens dieser Prozeß in dem Nichtstreifer natürlich auch einen von den gefährlichen Deckmantel von Vereinsvergnügungen öffentliche Tanzluftbar dazu bei, die gefeßgebenden Körperschaften für die Aufhebung Bostenleuten. Er wurde ins Gebet genommen. Mit dem Beläftigen feiten ohne polizeiliche Genehmigung veranstaltet und die Bestim des in Betracht kommenden Strafgesetz Paragraphen geneigt zu war's selbstverständlich nichts- aber er sollte doch dem Kadi ver- mungen über die Polizeistunde mehrfach umgangen worden seien. machen. fallen, denn durch seine lauten Antworten hatte er die Nuhe gestört! Somit wäre die Befürchtung des Amtsvorstehers Das Gericht verurteilte den lauten" Sünder wegen der Ruhe- begründet, daß solche Uebertretungen auch bei störung zu 10 M. Geldstrafe, wegen des angeblichen Widerstands dem Rauchklub" Bascha" vorlämen; deshalb habe er, um erfolgte Freisprechung weil die Verhaftung zu Unrecht erfolgt sei. eine Handhabe für bezügliche Feststellungen zu gewinnen, ins Die öffentliche Ruhe und Sicherheit hielt die Behörde in besondere das Mitgliederverzeichnis sowie die Statuten einfordern präsident zu Merseburg die Kaffe auf, ihr Statut dahin zu ändern, fönnen. G. flagte nunmehr beim Ober- Verwaltungsgericht, Neustadt a./D. gefährdet, als die Textilarbeiter über die Lohn vor dem sein Vertreter R.-A. 23 o1fgang Seine ausführte: Maß alle im Steinfeger Gewerbe zu alle beschäftigten Berfonen verhältnisse in einer dortigen Weberei sprechen wollten. Aus dem Er bitte nicht alles als thatsächlich erwiesen anzusehen, was der Grunde wurde die Versammlung verboten und eine Vereinsverfamm- Amtsvorsteher gesagt und der Regierungspräsident über- Hilfsarbeiter Haller Steinfeggewerbes( Geschirrlung des Verbands aufgelöft. Die Ruhe und Sicherheit muß in nommen habe. Die Darlegungen des Amtsvorstehers wären getrübt führer, Zuträger von Steinen, Handlanger) der Kaffe zu Neustadt ein besonders heiliges Gut sein, wenn sie dieses Schutzes durch seine Meinung, daß alles, was im Schmauserschen zuführen. Und zwar berief sich der Regierungspräsident auf§ 16 bedarf. Oder geschah es nur zur Ruhe und Sicherheit des Fabri- okal geschehe, nur zur Verschleierung öffent- Krankenkassen sollen in der Regel für die in einem Gewerbezweig licher, nicht genehmigter Tanzluftbarkeiten unter- oder in einer Betriebsart beschäftigten Personen errichtet Die Zinngießer in München befinden sich in einer Lohn- nommen werde. Mit diefer seiner Meinung stehe der Herr werden." Zu diesen Personen gehörten auch die Hilfsarbeiter. bewegung, 22 Mann sind bereits im Ausstand, 70 haben die Kündi- v. Oppen ganz allein. In fast allen Fällen, wo er gegen Die Staffe flagte gegen den Regierungspräsidenten im Verwaltungsgung eingereicht. Vereinsvorstände 2c. Strafverfügungen erlassen habe, feien Freistreit- Verfahren, bestritt, daß die Hilfsarbeiter zu den Personen sprechungen erfolgt, weil weil die Gerichte Veranstaltungen im Sinne des§ 16 gehörten und berief sich darauf, daß geschlossener Gesellschaften annahmen. Das Wesentliche § 16 übrigens nur von in der Regel" spreche, also keine dieses Prozesses liege jedoch in der Rechtsfrage. Der Das OberAnwalt legte nunmehr in streng juristisch wissenschaftlichen Aus- für alle Fälle bindende Vorschrift geben. Verwaltungsgericht berwarf jedoch die Klage und führungen dar, daß schon aus den Bestimmungen des Vereinsgesetzes führte aus, es sei fein Zweifel, daß die für das Steinsetzer- Gebesonders den Bestimmungen des§ 2 geschlossen werden müsse, daß führte aus, es sei kein Zweifel, daß die für das Steinsetzer- Gewerbe in Halle errichtete Orts Krankenkasse sich auch auf die Hilfsandre Vereine als die in den§§ 2 und 8 genannten nicht zur arbeiter des Hallenser Steinsetz- Gewerbes erstrecken müsse, weil die Einreichung von Statuten und Mitgliederverzeichnissen und nicht zur Hilfsarbeiter Personen im Sinne des§ 16 des Gesezes seien. Auskunfterteilung darüber verpflichtet sein sollten. Ferner seien die Die Genehmigung des jezigen Statuts aus dem Jahre 1892 stehe Bestimmungen der Reichs- Strafprozeß- Ordnung zu berücksichtigen, der Durchführung der Verfügung des beklagten Regierungspräsidenten ein Beschuldigter wohl verantwortlich Die Bantischler Kopenhagens sind am Montag in den wonach bernommen, nicht entgegen, denn die Genehmigung hätte eben damals nicht Ausstand getreten. Wie wir in Nr. 74 des Vorivärts" be- nicht zur Aussage über seine angeblich strafbare erteilt werden dürfen. Die Kaffe muß jetzt die Verfügung befolgen. richteten, hat der Fachverein der Bautischler den Arbeitgebern das Handlung gezwungen werden könne. Die hier vorliegende Der Buchdruckereibefizer Louis Mosler, Inhaber der BuchAngebot gemacht, den bisher gültigen Tarif auf ein Jahr zu ver- Verfügung habe aber den Charakter einer Zwangsverfügung in längern. Da die Meister hierauf nicht geantwortet haben, mußte, diesem Sinne, sie sei darum unvereinbar mit der Strafprozeß- und Steindruckerei von Louis Borchard, Wilhelmstr. 119, entsprechend dem Beschluß der Generalversammlung des Fachvereins ordnung. Diese als Reichsrecht breche natürlich das Landesrecht des war am 16. Oktober v. J. wegen verschiedener unsittlicher die Arbeit niedergelegt werden. Es kommen dabei ca. 1500 Bau- Berwaltungs- Zwangsverfahrens. Um sich noch einmal zu präcifieren: Angriffe, die er an den bei ihm beschäftigten Arbeiterinnen tischler in Betracht, ein Drittel davon war schon vor dem Streit sobald Verdacht einer strafbaren Handlung begangen hatte, vom hiesigen Schöffengericht zu vier Wochen arbeitslos. vorliege, dürfe das Verwaltungs Zwangsverfahren nicht Gefängnis verurteilt worden. Diefer Tage hatte die Berufungs Anwendung finden. Einen folchen Verdacht habe mu instanz über den Fall zu urteilen. In der Verhandlung, die sich der Regierungspräsident ausdrücklich hervorgehoben, indem von morgens 9 Uhr bis abends gegen 9 Uhr hinzog, wurde durch er für begründet erklärt die Befürchtungen des Amts- die Vernehmung von etwa 50 Beugen wesentlich derselbe ThatZur Linderung der Wohnungsnot hat das bayrische Mini- vorstehers, daß Uebertretungen über die Veranstaltung öffentlicher bestand festgestellt, als in der ersten Berhandlung. Trozdem hob sterium des Aeußern angeordnet, daß den Beamten, Unterbeamten, Tanzluftbarkeiten und über die Polizeistunde auch beim Rauchklub der Gerichtshof das Urteil der ersten Instanz auf und erkannte auf Bediensteten und Hilfsbediensteten der Staatsbahnen in stets wider- Baicha" vortämen". Somit wäre auch hier die Anwendung des nur 420 M. Geldstrafe. Hoffentlich sind die Arbeiterinnen genügend ruflicher Weise gestattet werde, außerhalb des Amtssiges Verwaltungszwangsverfahrens ausgeschlossen. vor dem unfittlichen Unternehmer gewarnt. Wohnung zu nehmen, sofern triftige Gründe für eine Das Oberverwaltungsgericht wies jedoch die Klage
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Ausland.
Die Steinhauer, Maurer und Handlanger in Basel sind in eine Lohnbewegung eingetreten für Verfürzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden bezw. 8 Stunden am Sonnabend im Sommer und 8 Stunden im Winter, für Festsetzung eines Minimallohnes von 50 Cts. pro Stunde und eines Maximums von 80 Cts. Für Sonntagsarbeit wird ein Zuschlag von 100 Proz. gefordert. Die Vereinbarungen hierüber sollen auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen und bei Ablauf der Vertragsdauer nur im Oktober gekündigt werden
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Der Orts Krankenkasse für das Steinseher- Gewerbe zu Halle war 1892 ein neues Statut genehmigt worden, wonach nur Steinfeger- Gefellen und Lehrlinge Mitglieder der Kaffe sein sollten. Am 25. Juni 1900 forderte nun der Regierungs
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derartige Gewährung sprechen und Unzuträglichkeiten für den ab und erklärte die Verfügung des Amtsvorstehers Lehte Nachrichten und Depelthen.
Dienst hieraus nicht zu erwarten sind. Außerdem wurde vom für gerechtfertigt. Ministerium allgemein genehmigt, daß den Beamten, Unterbeamten,
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Gendarm und Volkskalender. Der Verleger Garbe hatte Meran , 6. April. ( B. H. ) Hier sowie in Bozen und Umgebung Bediensteten und Hilfsbediensteten der Staatseisenbahn- Verwaltung, in Obersuhl Eremplare des socialdemokratischen Hessischen wurde heute morgen ein heftiger Erdstoß in der Richtung von denen das Wohnen außerhalb des Amtssizes genehmigt wird, Voltskalenders" verteilen lassen. Der Gendarm Klee Norden nach Süden verspürt. ferner daß auch in denjenigen Fällen, in denen dienstliche" fahndete" auf die Berteiler, zwei Handwerker, fand sie in einem Gasthof Budapest , 6. April. ( W. T. B.) In Baja( Komitat Arad ) Verhältnisse es notwendig erscheinen lassen, Taglohn- Personal und nahm ihnen dort im Beisein des Bürgermeisters die noch vorhandenen stürzte der vordere Teil eines Hauses zuſammen. Acht in einem beschäftigen zu müssen, das am Dienstort leine 28ohnung 391 Kalender ab, und zwar im Einverständnis und mit Ge- Geschäftsraume befindliche Personen wurden unter den Trümmern hat, den betreffenden Taglohnbediensteten für ihre Person Eisen- nehmigung" des Bürgermeisters. Der Verleger Garbe verlangte begraben; bisher sind drei von ihnen gerettet. bahnfreifahrt zwischen dem Wohn- und dem Dienst demnächst durch Civilklage
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von dem Gendarm die Zurück- Petersburg, 6. April. ( B. H. ) In den Gouvernements orte gewährt werde, gleichviel, ob die Taglöhner in ständiger gabe der 391 Kalender und die Erstattung von 20 Mart, Chartow und Jekaterinoslaw herrscht eine Geschäftskrisis. Viele oder unständiger Verwendung sich befinden. Auch den erwachsenen Familienangehörigen und Kindern der genannten Beamten, Unter- welche er den Verteilern als Tagelohn gezahlt habe. Er führte Fabriken feiern. Ueber 20 000 Arbeiter find brotlos. aus, die Verteilung der Kalender sei in durchaus gesetzlicher Sofia , 6. April. ( Meldung des Wiener K. K. Telegr.- Korresp.beamten, Bediensteten, Silfsbediensteten und Taglöhner für Weise erfolgt und der Kalender enthalte nichts Strafbares. Bevor Bureaus.) Die Verhaftung der sieben Mitglieder der Leitung des Legtere insoweit fie ständig verwendet find soll beim es zur Verhandlung fam, erhob die Regierung zu Kaffel den macedonischen Komitees erfolgte auf Antrag des UntersuchungsBorhandensein der bestehenden Voraussetzungen( Mangel vononflitt und machte geltend, der Gendarm habe sich bei der richters. In Regierungsfreisen ist man der Ansicht, daß der Prozeß Kirchen oder Schulbesuchsgelegenheit am Wohnorte) Freifahrt Beschlagnahme im Rahmen seiner Befugnisse gehalten und könne lediglich eine Kriminalangelegenheit sei. Das energische Vorgehen der zwischen diesem und dem Dienstorte des des Familienhaupte darum nicht civilrechtlich verantwortlich gemacht werden. Vorher war Regierung wird in hiesigen unterrichteten Streifen auf wiederholte oder dem sonst in Betracht tommenden Kirchen- und der Gendarm bon der vorgesetzten Behörde bernommen nachdrückliche Vorstellungen der Türkei und der Mächte sowie auf Schulbesuchsorte bewilligt werden. Das heißt in der That, den Belz waschen, ohne ihn naß zu machen! Wird denn durch diese den worden und hatte unter anderm folgendes erklärt: Zur Beschlag- die neuerliche drohende Sprache des Organs der Mecedonier zurückWeitere Ver freiheit auch nur eine einzige Wohnung mehr geschaffen?
Beamten als Menschen ohnehin zukommende erweiterte Bewegungs- nahme habe er sich aus verschiedenen Gründen für berechtigt gehalten, geführt. Die Verhaftung erfolgte widerstandslos. so z. B. auch deshalb, weil der Kalender einen Boykott- Haftungen sollen bevorstehen.
Gerichts- Beitung.
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aufruf, eine Majestätsbeleidigung und eine Be- Glasgow, 6. April .( W. T. B.) Der Ausstand der GrubenDas ungeheuere Mißverhältnis zwischen Angebot und leidigung des ehemaligen Reichstanzlers Fürsten Bismard arbeiter in Lanarkshire ist mißlungen; am Montag wird die Arbeit Nachfrage auf dem Gebiet des Wohnungswesens fennzeichnet enthalte, sowie zum Teil unfittlich sei. Die Majestäts- wieder aufgenommen. eine Mitteilung aus Köln . Dort wurden im Monat März im beleidigung finde er in folgender Stelle unter Allgemeines:„ Es tam Hongkong , 6. April .( Meldung des Reuterschen Bureaus".) Wohnungsnachweis für Arbeiter und kleine Angestellte an das Jahr 1848, hervorgerufen durch die fortwährenden Unter- Berichten aus Amoy zufolge hat das französische Kabelschiff gemeldet 241 Wohnungen, die Zahl der Nachfragen belief brückungsversuche der ange stammten Landesherren und" Diolibas" unter der Maste eines Transportschiffs am letzten fich auf 550 also auf nahezu doppelt soviel! Landesherrchen, die vor feinem Mittel zurückschreckten, Mittwoch ein Kabel von Amoy aus seewärts gelegt, ohne wenn es galt, der Freiheit ein Schnippchen zu schlagen." Für die Lokalbehörden zu befragen. Es geht das Gerücht, daß eine Unsittlichkeit halte er es, wenn es in dem Gedicht ein andres Kabelschiff sich außerhalb des Hafens befand, um das " Hagelwetter" heiße: Halt ein, Halt ein Allmächtiger Gott, Stabel nach einer unbekannten Richtung hin zu verbinden. Amtliche Die Die Agitationskommission abermals unter Anklage. Be- hab' Erbarmen.- Bergebliches Flehn, usw."--Der Anfragen auf der Diolibas" wurden nicht beantwortet. Tanntlich war Genosse Dimmid als vermeintlicher Vorsteher der Civillläger machte demgegenüber geltend, daß die Annahmen" des„ Diolibas" ist heute zurückgekehrt, hat das Kabel abgeschnitten und an Bord genommen. Das französische Agitationskommission für die Provinz Brandenburg vor etwa Beamten ganz verfehlt seien. Eine Majestätsbeleidigung fönne un- das Ende desselben 1/2 Jahren von der Polizeibehörde aufgefordert worden, Statuten möglich in einer Bezugnahme auf Fürsten aus der Zeit vor 1848 Transportschiff Vinklang" ist von Saigon hier eingetroffen; ber der Kommission einzureichen. Vergeblich legte Dimmick dar, daß die gefunden werden. Uebrigens wäre es nicht Sache des Gendarmen, französische Kreuzer Descartes " ist jetzt im hiesigen Hafen. Agitationsfommission fein Verein und er fein Vorsteher sei. Die den Kalender auf Majestätsbeleidigungen hin nachzuprüfen. Charleroi , 6. April .( W. T. B.) Die Verhandlungen zwischen Polizeibehörde drohte ihm 150 M. Strafe an, wenn er keine Das Ober- Berwaltungsgericht erklärte den Konflikt der Ne- den Glasarbeitern und ihren Arbeitgebern verliefen vollkommen er= Statuten beschaffe. Da die Mitglieder der Agitationsfommission es gierung für begründet und verfügte demgemäß die Einstellung gebnislos. Infolgedessen dauert der Ausstand fort, und die Arbeitablehnten, Statuten zu beschaffen, so reichte Dimmick nur ein un- bes Civiltlage- Verfahrens gegen den Gendarm. Begründend wurde geber haben beschlossen, die Fabriken bis zunt September zu beschriebenes Stück Papier ein, auf das die Statuten der ausgeführt: Es sei zweifellos, daß die Beschlagnahme des Kalenders schließen. Berantwortl. Nedacteur: Heinrich Wekker in Gr. Lichterfelde. Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud und Berlag von Mag Babing in Berlin . Hierzu 4 Beilagen u. Unterhaltungsblatt.
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