Der Rest des Gefeßes wird bebattelos erledigt.
Abg. Rintelen( C.): Den Lieberkomponisten liegt gewöhnlich Die Kommiffion empfiehlt folgende Mefolution zur An- viel mehr daran, daß ihre Lieder bekannt werden, nicht am Lohn. Abg. Richter( frs. Vp.) beantragt, die Diskussion über den " Der Reichskanzler möge thnnlichst bald einen Gefeßentwurf§ 27 mit der Debatte über den§ 11 zu verbinden. vorlegen, durch welchen die privatrechtiche Seite bes§ 27 lautet: Versicherungswesens geregelt wird.
bahnen. Finanzminster von Witte benötige eine größere] Anleihe, falls er die bon ihm fürzlich und zwar boraugsweise mit franzöfifchem ind deutschem Kapital ins nahme: Reben gerufenen Industrie- Unternehmungen vor dem ihnen vielfach drohenden Zusammenbruch bewahren will. Diese Unternehmungen würden ausschließlich durch sehr reiche, aber ohne Anleihe unausführbare staatliche Aufträge über Wasser gehalten, ba bon privater Seite genügende Bestellungen nicht ergehen. Wenn ein folches Anleiheversprechen gegeben worden sei, so würde das nur als ein günstiges Beichen für die Aufrechterhaltung des europäischen Friedens angesehen werden dürfen.
Auch die Nowoje Wremja" erklärt, daß die Verhandlungen mit Delcassé nicht der Erörterung politischer sondern wirtschaftlicher Fragen gedient hätten.- Rußland.
Die Resolution wird debattelos gegen die Stimmen der Freifinnigen und Socialdemokraten angenommen. Es folgt die dritte Beratung des Urheberrechts an Werken der Litteratur und Tontun ft. Die Generaldebatte über dies Gesez wird mit der General bebatte über das Verlagsrecht berbunden.
D
Die litterarischen Urheber können im großen und ganzen mit dem Gesetz zufrieden sein, ebenso hat die Bresse alle Ursache, fich mit Kosaken gegen das Volkserwachen. Einem Blatte wird dem Gesez einverstanden zu erflären. Im auffallenden Gegensatz aus Breslau gemeldet: zu diesem Schuß der litterarischen Interessen bringt das Gesetz nicht Die Maffenverhaftungen in Nuffisch Polen haben ungeheure etwa einen Schuß der musikalischen Urheberrechte, sondern wendet Dimensionen angenommen. Heute wurden 600 Verhaftete, darunter sich geradezu gegen dieselben. Die Komponisten sind nach diesem über 200 mit einem Sonderzuge, und unter den letzteren auch ein Gesez schlechter gestellt als bisher. Der Komponist muß Reichsdeutscher, von Petrikau nach der Warschauer Citadelle be- fich jetzt alle Verhunzungen seiner Melodien gefallen lassen, fördert. Die Ortschaften Sosnovice , Sielce und Dombrowa wurden wenn sie auf die Walze gebracht werden. Man hat uns Nun, mir das ist durch drei Compagnien Sofaten aus Petrikan be- auch Musikagrarier genannt. fest. In Sielce fand man eine korrespondenz, durch noch lieber, als ein Mufitbanause zu sein.( Seiterkeit. Hört! hört!) welche die ganze Waffenverschwörung dem Warschauer ich hoffe, daß die Regierung in einigen Jahren an einen besser unter Ich wünsche das Scheitern des ganzen Gesezes, weil richteten Reichstag appellieren wird. In dieser Form tönnen wir der Vorlage nicht zustimmen.
Gouverneur verraten wurde.
Der Boeren- Krieg.
Lebhafte Thätigkeit der Boeren.
Aus Kapstadt wird gemeldet: Die Boeren legen neuerdings in ber Kapkolonie eine große Thätigkeit an den Tag. Zahlreiche Geschäftshäuser sind geplündert worden. An verschiedenen Orten find die Eisenbahnschienen aufgerissen, wodurch der Verkehr gänzlich unterbrochen ist. Der Bahnhof von Belmont wurde geplündert und das Postamt in Brand gesteckt. Mehrere Farmen, welche sich im Distritte Sommerset befinden, find ebenfalls geplündert und in Brand gesezt worden. Die Boeren tommandos, welche sich in diesem Distritte aufhalten, stehen unter dem Befehl Konizingers.
Ferner wird aus Kimberley gemeldet: Die Eisenbahnlinie zwischen Gras pan und Belmont ist an drei verschiedenen Stellen zerstört worden. Der Schaden wird so schnell als möglich von den englischen Truppen repariert werden.
Die Tages- Verluftlifte
Die Peft. Am 29. April waren vier neue Bestfälle in Kapstadt zu verzeichnen, darunter einer bei einem Europäer. Der Gouverneur hat folgendes Telegramm nach London gesandt: Ins Hospital wurden 63 Personen, darunter 22 Europäer, gebracht; gestorben find 52, darunter neun Europäer. In Behandlung befinden sich noch 127, bapon 43 Europäer. Die Gesamtzahl der bis jetzt vorgekommenen Bestfälle beträgt 519, darunter 135 bei Europäern. Die Gesamtzahl der bisher toustatierten Todesfälle an Best beträgt 217, darunter 41 bei Europäern.
Reichstag.
Abg. Oertel( fons.):
immer
Von einer Seite wurde uns der Vorwurf gemacht, daß wir die Urheber zu einseitig berücksichtigen. Es wurde von Musikagrariern gesprochen. Wir halten dies für feine Beleidigung, denn Agrarier sind doch Leute, die eine an sich gerechte Sache mit großem Eifer vertreten.( Heiterkeit.) Und wenn Herr Dr. Müller- Meiningen von Musikbanaufen sprach, so meint er damit wohl Leute, die ihm näher figen, nicht uns.( Erneute Heiterkeit.) Andre sagen wieder, wir sind nicht weit genug gegangen. Dieser Vorwurf fann nicht so schiver wiegen, da ja der Abg. Richter der Bater dieser Rückständigkeit ist. Ich halte es für das richtige, einen gangbaren Mittelweg zu gehen.
wird aber
Für öffentliche Aufführungen eines erschienenen Werks der Tontunst" darf es der Einwilligung der Berechtigten nicht, wenn fie teinem gewerblichen Zwecke dienen und die Hörer ohne Entgelt zugelassen werden. Im übrigen find solche Aufführungen ohne Einwilligung des Berechtigten zuläffig:
1. wenn fie bei Boltsfesten, mit Ausnahme der Musikfefte, stattfinden;
2. wenn der Ertrag ausschließlich für wohlthätige 8 wede bestimmt ist und die Mitwirkenden keine Vergütung für ihre Thätigkeit erhalten;
3. wenn sie von Vereinen veranstaltet werden und nur die Mitglieder sowie die zu ihrem Hausstande gehörigen Personen als Hörer zugelassen werden.
Auf die bühnenmäßige Aufführung einer Oper oder eines sonstigen Werts der Tontunst, zu welchem ein Tegt gehört, finden diese Vorschriften teine Anwendung."
Abg. Rintelen( E.) beantragt, im Absatz 1 Nr. 2 hinzuzufügen: fofern dieselben nicht im Fall plöglicher Verhinderung einzelner für die Mitwirkung Bestimmter zu deren Ersatz zu gezogen werden mußten und nicht ohne Vergütung zu gewinnen
waren."
Abg. Dr. Esche( natl.) beantragt für§ 27 folgende Fassung: " Deffentliche Aufführungen eines erschienenen Werts der Tonfunft sind zulässig:
1. bei dienstlichen Veranstaltungen der Militär- und Marines, ber Kirchen, Schul- und Gemeindeverwaltung, wenn die Hörer ohne Entgelt zugefassen werden und die Veranstaltungen teinem gewerblichen Zwecke dienen;
2. bei Volksfesten mit Ausnahme der Musikfeste;
3. bei Veranstaltungen, deren Ertrag ausschließlich für wohlthätige Zwecke bestimmt ist, und bei denen die Mitwirkenden keine Bergütung für ihre Thätigkeit erhalten.
Auf die bühnenniäßige Aufführung einer Oper oder eines fonftigen Werks der Tonkunst, zu welchem ein Tert gehört, finden diese Vorschriften teine Anwendung.
an
Was die mechanischen Musikinstrumente anlangt, so bin ich noch Abg. Esche( natl.) bittet den Antrag Nintelen zu§ 11 abzu heute der Ueberzeugung, daß wir ihren Verfertigern Rechte eingeräumt lehnen. Es liegt kein Grund vor, die Lieder ohne Orchesterbegleitung haben, die durch nichts zu rechtfertigen sind. Ich bewundere den weniger zu schützen. Diese sind im Gegenteil viel wertvoller als Abg. Richter, daß er sich für diese Mode erwärmen konnte. Ich bin andre. Ich bitte Sie dringend, meinen Antrag anzunehmen. zu mitleidig, um ihm zu wünschen, daß er in einem Hause wohnt, Geheimrat Dungs wendet sich gegen den Antrag Nintelen zu wo viele derartige Instrumente spielen.( Seiterkeit.) Auch die§ 11. Die große Mehrheit der Komponisten find der Ansicht, daß Gerade im Jnteresse umfaßt für den 29. April 5 Tote, 18 Verwundete, 2 Gefangene und Bestimmungen über die Gesangvereine halte ich nicht für so der Vorbehalt bei Liedern nicht erwünscht ist. 28 an Krankheiten Verstorbene. wesentlich, um die Vorwürfe zu rechtfertigen, die von den der jungen Komponisten liegt der Schuß der Lieder. Komponisten deswegen erhoben werden. Allerdings wäre es wünschensAbg. Richter( frf. Vp.): wert, wenn wir die Vorlage so gestalten könnten, daß die Tantiemegesellschaft gegründet werden kann. Damit wären die Bedenken der den speciellen Intereffen einzelner Komponisten. Mir ist an der Popularisierung der Musik mehr gelegen als an Komponisten beseitigt. Wir werden für die Anträge stimmen, die mun sogar die Vereine tributpflichtig machen, die sich auf die Hier will man den Schutz der Urheber noch erhöhen, aber selbst wenn derartige Teilnahme ihrer eignen Mitglieder und deren Hausstand Anträge nicht mehr angenommen werden sollten, halten wir die den Aufführungen beschränken. Es ist nun immer von der Rechte der Urheber für genügend gewahrt, um das Gesetz annehmbar Komponistenvereinigung die Rede. zu machen. Ich habe heute morgen einen Brief des Herrn Dr. v. Haase, Vorsitzenden des Vereins Abg. Vogel( Antis.): deutscher Musikalienhändler, bekommen, der über 400 Mitglieder hat. Dieser Herr spricht sich entschieden gegen die weitergehenden Beftimmungen aus und zerstört die Mythe, als ob die Musikverleger mit den Komponisten zusammen den großen Verband bilden würden. Er sagt, die Komponistenvereinigung würde eine Stampfgenoffenschaft fein und erflärt, daß die Behauptung des Herrn Staatssekretärs aus der zweiten Lesung nicht zutreffend sei, wonach der weitaus größte Teil den Berleger fich für eine mit den Koponisten gemeinsam zu bildende Tantiemegesellschaft ausgesprochen habe. Der Verein deutscher Musikalienhändler habe durch einstimmigen Beschluß festgelegt, daß er sich mit einer Tantiemegesellschaft dieser Art nicht einlaffen werde. Die Tantiemegesellschaft soll nach dem Muster der französischen gebildet werden. Wie steht es nun mit Wir können im allgemeinen zugeben, daß bei dem jetzt feft- biefer? Aus ihren eignen Beröffentlichungen geht hervor, daß gelegten Urheberrecht unleugbar starke Fortschritte bor die Verwaltungskosten in den ersten zehn Jahren 36 Prozent handen sind. Allerdings hätten wir mit dem alten Urheberrecht noch der Jahreseinnahmen betragen haben. Ein förmliches Spionierrecht wohl auskommen fönnen, aber die internationalen Ber - instem erstreckt sich über das ganze musikalische Leben Frankreichs . hältnisse haben eine Revision des Gesetzes notwendig gemacht. Das Den Hauptnußen von dieser Gesellschaft haben natürlich die CoupletBerlagsrecht bringt eine größere Freiheit des Urhebers gegenüber komponisten. Ein Dichter, der seine Couplets selbst dichtet, komponiert dem Berleger. Die Beratungen über das Verlagsrecht in den letzten und verlegt, hat den größten Nuzen gehabt.( Heiterkeit.) Das ist der Jahren haben schon jetzt zu Folge, gehabt, daß die Urheber mit nationale Heros der Kunst.( Große Heiterkeit.) Solche Kompositionen Forderungen an die Verleger herantreten, die früher undenkbar wie„ Ist benn fein Stuhl da?" find die Blitte des Musitlebens. gewesen wären. Insbesondere ist dies bei den Komponisten der( Erneute Heiterfeit.) Ich bitte Sie, den Antrag Esche abzulehnen. Fall. Die Autoren werden nur dann ihre Rechte mit Erfolg gegenStaatssekretär Nieberding: über den Verlegern wahrnehmen können, wenn sie sich immer weiter organisieren. Der Einzelne ist niemals in der Lage, seine Forde rungen gegenüber den wirtschaftlich mächtigeren Verlegern durch zusetzen.
84. Sigung vom Dienstag, den 80. April 1901; nachmittags 1 Uhr.
Am Bundesratstische: Graf Posadowsky. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortsetzung der zweiten Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gefeges über die privaten Berficherungs- Unternehmungen. Die Beratung wird fortgesetzt bei§ 121.
erhalten:
Niemand verlangt von einem Handwerker oder gar Meister, daß er gezwungen ist, einen Teil seiner beruflichen Thätigkeit der Deffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. An den Autor in diesem Gesez diese merkwürdige 8umutung gestellt. Es foll ein nobile officium des Autors Komponisten fein, seine Werte zur Aufführung bei Boltsfesten, zu Wohlthätigkeits veranstaltungen umsonst herzugeben. Ich frage Sie, ob es anftändig ist, wenn der Kompilator dem Autor einfach den Stuhl wegziehen und sich selbst darauf setzen darf. Es muß ein unveräußerliches Recht des Autors sein, selbst zu entscheiden, wie und wann es benutzt werden darf.
Abg. Diet( Soc.):
Nächste Sizung: Mittwoch 1 Uhr( Fortsetzung der dritten Beratung des Urheber- und Verlagsrechts, 2. Lesung des Unfallfürsorge- Gefeßes für Gefangene).
Schluß der Sizung 6 Uhr.
$ 121 lautet in der Fassung der Regierungsvorlage: Unberührt bleiben die landesrechtlichen Borschriften über die polizeiliche Ueberwachung des Abschlusses von FeuerversicherungsVerträgen und der Auszahlung von Brandentschädigungen sowie diejenigen landesrechtlichen Vorschriften, durch welche der unmittelbare Abschluß von Feuerversicherungs- Verträgen mit solcher Vertretung verboten wird, die sich nicht im Staatsgebiete befinden. Unberührt bleiben ferner die landesrechtlichen Vorschriften und die mit Landesbehörden getroffenen Vereinbarungen über die Ber: pflichtungen der Feuerversicherungs- Unternehmungen in Bezug auf die Leistung von Abgaben für gemeinnügige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Feuerlöschwesens oder zur Unterstützung von Mitgliedern von Feuerwehren und sonstigen bei Hilfeleistung in Herr v. Haase, der Inhaber der Firma Breitkopf u. Härtel, hat Brandfällen verunglückten Bersonen oder ihrer Hinterbliebenen. seiner Zeit zuerst die Idee einer Tantiemegesellschaft gehabt, wollte aber Auch bleiben Sie beim Inkrafttreten dieses Gesetzes den Feuer die Komponisten unter die Botmäßigkeit der Darauf Nach einige Worte zum Urheberrecht. Auf den Standpunkt, der Verleger stellen. wollten sich die versicherungs- Unternehmungen nach Landesrecht oder auf Grund Komponisten von Vereinbarungen mit Landesbehörden obliegenden Verpflich sich in dem Antrag des Abg. Dr. Esche zeigt, tönnen wir uns nicht nicht einlassen und daran scheiterten seiner Zeit die Verhandlungen tungen hinsichtlich der Uebernahme gewisser Versicherungen aufrecht stellen. Esensowenig werden wir uns einlaffen auf eine Verlängerung und Herr v. Haase zog sich schmollend zurück. Jezt nahmen die erhalten. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen wird von der der Schutzfrist von 30 auf 50 Jahre. Wir haben uns veranlaßt ge- Komponisten die Sache in die Hand und jetzt haben sich sämtliche Aufsichtsbehörde nach Maßgabe dieses Gesetzes überwacht. sehen, unfren Antrag bezüglich des fliegenben Gerichts- großen Mufitverleger mit Ausnahme der Firma Breitkopf u. Härtel Die Kommission beantragt für Absatz 1 folgende Faffung: stands noch einmal einzubringen. Der fliegende Gerichtsstand bahin ausgesprochen, daß der Anspruch ber Komponisten auf eine Unberührt bleiben die laudesrechtlichen Vorschriften über die der Preffe hat sich au einem Unfug entwidelt, der nicht maßgebende Stellung in der Bereinigung berechtigt set. polizeiliche Ueberwachung der Feuerversicherungs- Berträge nach Bertröstungen, daß der fliegende Gerichtsstand in einem andren fürchtet, daß die Kleinen Gefangvereine durch die Beschränkung des nur Beitungen und Redacteuren Unbequemlichkeiten schafft. Alle Abg. Schrempf( f.) ihrem Abschluß und der Auszahlung von Brandentschädigungen; ihrem Abschluß und der Auszahlung von Brandentschädigungen; dagegen werden aufgehoben die landesrechtlichen Vorschriften, Gesezentwurf geregelt werden könnte, haben in unfren Augen gar öffentlichen Aufführungsrechts zu sehr belastet werden. welche den Abschluß von Feuerversicherungs- Geschäften von einer feinen Wert. Wir müssen die Gelegenheit wahrnehmen, die sich uns In der Abstimmung wird unter Ablehnung sämtlicher Abvorgängigen Genehmigung abhängig machen, sowie die landes gerade hier bietet. Ich muß noch zurückkommen auf die Litteraturänderungsanträge sowohl§ 11 wie§ 27 in der Fassung der Beschlüsse rechtlichen Vorschriften, durch welche der unmittelbare Abschluß berträge, die wir mit dem Auslande, namentlch mit Nordamerita, aweiter Refung angenommen. von Feuerversicherungs Berträgen mit solchen Bertretungen ver abgefchloffen haben. Die deutschen Urheber find allgemein der Darauf vertagt sich das Haus. boten wird, die sich nicht im Staatsgebiet befinden. Ansicht, daß dieser Vertrag in der einseitigsten Weise zum Absatz 3' soll nach dem Kommissionsbeschluß folgende Faffung Nachteil Deutschlands abgeschlossen ist. Nur die Urheber von Kompofitionen haben einen Nuzen davon, indem fie Unberührt bleiben auch Verpflichtungen, welche nach dem in Amerika denselben Schutz genießen, als wären ihre Werke dort Stande vom 1. Januar 1901 Feuerversicherungs- Unternehmungen hergestellt. Aber jedes Buch, daß hier in Deutschland erscheint, tann in einem Bundesstaate nach Landesrecht oder auf Grund von in Amerita sofort nachgedruckt werden, während ein Buch, das in Vereinbarungen mit Landesbehörden hinsichtlich der Uebernahme merila erschienen ist, in Deutschland nicht nachgedruckt werden darf. gewisser Versicherungen obliegen, wenn die Unternehmung ihren Auch in England, das mit Amerika einen gleichen Vertrag geschlossen hat, Die Toleranz- Kommiffion führte Dienstag die Beratung über Geschäftsbetrieb in dem Bundesstaat fortfezt oder die Zulaffung ist man damit unzufrieden. Die Engländer helfen sich damit, daß sie ihre§ 2b zu Ende. Während namens der Konfervativen Abg. Dr. Oertel pflichtungen wird von der Aufsichtsbehörde nach Maßgabe dieses einmal in England. Trotzdem hat man in Amerika solche Werte erkannten Religionsgemeinschaft angehörenden Kinder in irgend einer nachgedruckt. Als es zur Klage kam, wurde der Einwand gemacht, Religion zwangsweise unterrichten zu lassen, bertrat, erklärte Abg. Gamp( p.) fragt an, ob auch nach Annahme der Kom daß man nicht die amerikanische, fondern dio englische Ausgabe das Centrum, falls fein andrer Ausweg übrig bleibe, sich noch missionsfassung die Landesgesetzgebung berechtigt sei, durch Ein nachgedruckt habe. Beim Verlagsrecht ist der springende Buntt eher für den socialdemokratischen Vorschlag der vollkommenen Freiführungsbestimmungen in Preußen vorzuschreiben, daß die Police die Hebertragbarkeit. die Uebertragbarkeit. Sier müffen wir den Urheber heit des elterlichen Erziehungsrechts zu erklären, als für das Zwangsnach Abschluß der Versicherung der Polizeibehörde zur Prüfung vor- gegenüber dem Verleger schüßen. Man muß endlich einmal dahin princip; indeffen folle man eine Mittellinie ziehen und lediglich das gelegt wird. In dieſem Falle würde er für die Stommissions. lommen, die Geistesprodukte anders zu behandeln als Butter und Käse. absolut Notwendige beschließen, das übrige einer späteren Zeit fassung stimmen, während er sonst für die Regierungsvorlage ein. Wenn die Verträge zwischen Verlegern und Urhebern so geschlossen vorbehalten. Abg. Dr. Bach em( C.) geftand offen zu, daß das werden, wie das Gesez es vorsieht, so würde darin ein unendlicher Centrum der ganzen Frage des Religionsunterrichts am liebsten Staatssekretär Graf Posadowsky: Fortschritt liegen. Das Recht ist zwar nur dispositiver Natur, aber aus dem Wege gegangen wäre, aber durch den Antrag Vollmar wenn die Schriftsteller und Komponisten sich träftig organisieren, nun genötigt worden sei, Farbe zu bekennen. Bei der Abstimmung Die Anzahl der Brände, deren Ursache unbekannt ist, ist in wird es ihnen gelingen, dies dispositive Stecht in positives Recht wurde zunächst der Antrag Vollmar( wonach jeder Zwang Preußen nach den statistischen Erhebungen eine ziemlich hohe, und unter umzuwandeln. Wenn nicht in der dritten Lesung noch wesentliche zur Teilnahme an einem Religionsunterricht oder Gottesdienst aufden unbekannten Ursachen sind unzweifelhaft viele Brandstiftungen Menderungen vorgenommen werden, die uns die Zustimmung zu den gehoben werden foll) mit allen gegen fünf Stimmen der Socialaus Spekulation enthalten. Die Versicherung gesellschaften haben vorliegenden Gefeßen unmöglich machen, werden wir für das Urbemokraten und Freifinnigen abgelehnt und hierauf der Antrag daher ein Interesse daran, daß die Hand der Polizei nicht ge- heberlähmt wird, wenn auch zuzugeben ist, daß die Präventiv und Verlagsrecht stimmen.( Bravo ! bei den Social des Centrums( wonach Kinder nicht zur Teilnahme am fontrolle eine gewisse Belästigung mit mit sich bringt und Religionsunterricht oder Gottesdienst einer andern Religionsund Damit schließt die Generalbiskuffion. daß die Polizei in vielen Fällen nicht in der Lage sein wird, zu In der Specialdebatte werden die§§ 1-10 bebattelos an- Stimmen der Konservativen angenommen. gemeinschaft angehalten werden dürfen) mit allen gegen die brei - Die Fortsetzung der beurteilen, ob die Höhe der Versicherungssumme angemessen ist. genommen. Wenn auch die Kommissionsbeschlüsse angenommen werden, so ist Beratung folgt am Donnerstag. § 11 handelt von den Befugnissen des Urhebers. Nach Abs. 2 doch die Landesgefeßgebung unzweifelhaft berechtigt, durch dieses Paragraphen enthält das Ürheberrecht an einem Bühnenwert Einführungsbestimmungen in Preußen vorzuschreiben erstens, oder an einem Werte der Tonkunft auch die ausschließliche Befugnis, daß nach dem Abschluß der Police dieselbe jedesmal das Wert öffentlich aufzuführen. der Polizeibehörde zur Prüfung vorgelegt wird, und weiter, Abg. Nintelen( C.) beantragt, dem Abs. 2 folgendes hinzudaß die Polizei das Recht hat, Policen, die nach ihrer Policen, die nach ihrer zufügen: Ueberzeugung zu hoch abgeschlossen sind, herabzusetzen. In dieser Weise wird die Sache zur Zeit schon in Sachsen , in Bayern geregelt. Damit schließt die Diskussion.§ 121 wird in der Kommissions faffung angenommen.
Gesezes überwacht.
treten würde.
demokraten.)
-
an Liedern ohne Orchesterbegleitung jedoch nur dann, wenn der Urheber auf dem Titelblatt oder an der Spitze des Lieds das Recht der Genehmigung des öffentlichen Vortrags fich vorbehalten hat".
Parlamentarisches.
Partei- Nachrichten. Gegenerklärung.
Auf die Behauptung der Vertrauensleute des IV. Wahlkreises Südost an dieser Stelle in gestriger Nummer, daß unsre Behauptung, die Musifer würden zur Maifeier daselbst unter Tarif beschäftigt, unwahr sei, haben wir zu erklären:
Rach Rücksprache mit Herrn Kapellmeister Fischer sind die Kapellen bei ihm durch den Genossen Beschel unter Zarif