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wird sie gewährt.

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Vor allem muß ich mich aber gegen den Antrag wenden, da es im militärdienstlichen Interesse praktischen Bedürfnis entſpreche. unbedingt erforderlich ist, daß Leute, die in Reih und Glied neben­

einander stehen, auch in Bezug auf die Unfallentschädigung möglichst gleichmäßig behandelt werden. Abg. Dr. Opfergelt( E.) spricht sich gegen den Antrag Albrecht aus. Abg. Hoffmann- Dillenburg ( natl.) wendet sich gegen den Antrag Albrecht.

Abg. Hoch( Soc.):

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Herr v. Biebahn meinte, die Fälle seien nicht zahlreich. Nun dann ist ja die Regelung der Sache um so einfacher. Weiter find die dienstlichen Interessen betont worden. Es soll möglichste Gleichmäßigkeit herrschen. Aber von einer solchen Gleichmäßigkeit kann doch so wie so feine Rede sein, denn die Tagelöhne sind in den einzelnen Orten sehr verschieden. Das Interesse der Armee wird vielmehr durch unfren Antrag gewahrt, gerade wenn Sie ihn ablehnen, werden die Soldaten unzufrieden sein über den ungerechten Zustand, den jetzt das Gesetz schaffen will. Die Hauptsache ist, daß in der Armee Gerechtigkeit geübt wird.

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Generallieutenant v. Viebahn:

Es handelt sich hier vor allem darum, daß diejenigen, die sich im Dienst ihre Knochen zusammenschießen lassen, nicht schlechter gestellt werden, als diejenigen, die im Betriebe verunglüden. Wenn Sie das vermeiden wollen, lehnen Sie den Antrag Albrecht ab. Abg. Röficke- Deffau( wildlib.) schließt sich den Ausführungen des Abg. Opfergelt an.

Abg. Molkenbuhr( Soc.): ing

Die letzte Bemerkung des Herrn Generallieutenant v. Biebahn trifft lediglich das Militär- Pensionsgefez. Unser Antrag will die Ungerechtigkeit vermeiden, daß ein geschicter Schlosser z. B. je nach dem Orte, nach dem er ohne sein Mitbestimmungsrecht eingezogen wird, eine ganz verschieden hohe Entschädigung für einen erlittenen

Unfall erhält.

Der Antrag Albrecht wird hierauf abgelehnt.§ 3 wird in der Kommissionsfassung angenommen; ebenso§§ 4 und 5.

§6 regelt die Frist, innerhalb welcher die Ansprüche auf Grund dieses Gesezes geltend zu machen sind. Die Socialdemokraten be= antragen, folgenden Absaz hinzuzufügen:

Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn die Anmeldung bei der für den Wohnort des Entschädigungsberechtigten zuständigen unteren Verwaltungsbehörde erfolgt ist. In solchem Falle ist die Anmeldung unverzüglich an die zuständige Stelle abzugeben und der Beteiligte davon zu benachrichtigen."

Abg. Hoch( Soc.):

Unser Antrag entspricht einer entsprechenden Bestimmung im Gewerbe- Unfallversicherungs- Gesetz. Es enthält eine Erleichterung für die Versicherten, die die Erfahrung als notwendig erwiesen hat. Die Abgg. Dr. Opfergelt( C.) und Hoffmann- Dillenburg ( natl.) erklären sich für den Antrag. Geheimrat Caspar: Auch von seiten der Regierung ist keine Einwendung gegen den Antrag zu erheben.( Gr. Heiterkeit.) Der Antrag Albrecht wird hierauf angenommen, ebenso § 6 in der erweiterten Faffung.

Im§7 beantragen die Socialdemokraten folgenden Abfaz

einzuschalten:

"

Die Beschlußfaffung über die Feststellung aller auf Grund eines Unfalls zu gewährenden Entschädigungen erfolgt durch die vorgesezte Dienstbehörde. Gegen diesen Bescheid ist die Bes rufung an das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung, in deffen Bezirk der Beschäftigungsort des Verunglückten sich befand, zulässig. Gegen die Entscheidungen des Schiedsgerichts steht dem Berlegten oder dessen Hinterbliebenen das Rechtsmittel des Re­turses zu. Das Verfahren richtet sich nach dem neuen Unfall­versicherungs- Gesetz."

Generallieutenant Viebahn

Geheimer Rat Caspar

Abg. Stadthagen( Soc.) befürwortet den Antrag, der einem bedt wurden, so unterblieb die Anzeige. Dieser Erfolg mag den Un­berbesserlichen noch dreister gemacht haben. Auf der zweiten Stelle betrieb er die Veruntreuungen in größerem Maßstabe und wußte fie bittet, den Antrag abzulehnen. Soweit Personen des Soldaten- durch allerhand sniffe und Buchfälschungen anderthalb Jahre lang zu Berufung gegen die Militärverwaltung vor den bürgerlichen ein, wohl aber in das Hauptbuch. Durch spätere Eintragungen und stands in Betracht kommen, würde die Konsequenz die sein, daß die verheimlichen. Einen Teil der Tageseinnahmen steďte er stets in seine Tasche, in das Kaffabuch trug er die unterschlagenen Beträge nicht Instanzen angebracht werden müßte. Das sei aber gegen den ein, wohl aber in das Hauptbuch. Durch spätere Eintragungen und ganzen Organismus im Heere. Ein praktisches Bedürfnis liege nicht fälschungen brachte er dann alle Bücher in Uebereinstimmung. Bon bor, allen Werlegten im Soldatenstande stehe nach Erschöpfung des einem persönlichen Besuch des Geschäfts wußte er die Kunden, von denen er Geld in ihrer Wohnung einzog, auf eine raffinierte Art Instanzenzugs der geordnete Rechtsweg offen. abzuhalten. Er erzählte ihnen, daß sein Prinzipal in hohem Grade schließt sich dem Vorredner an. Auch für die Reichsbeamten sei ein Jede Aufregung und geschäftliche Thätigkeit müsse ihm daher nervös und herzleidend sei nnd wohl in der nächsten Zeit sterben werde. praktisches Bedürfnis zu dem Antrage nicht vorhanden. Abg. Röficke- Dessau( wild- lib.) hält den Antrag für entbehrlich, Vorwande nach seiner Privatwohnung ab. ferngehalten werden. Die Korrespondenz lenkte er unter demselben wünscht aber, daß die Entscheidigungen des Reichs- Versicherungsamts aber doch eine Kundin, um sich für mehrere Einzelquittungen eine Schließlich fam in Unfallsachen auch für die Militärbehörde maßgebend sein sollen. Gesamtquittung ausstellen zu lassen. Nun tamen zunächst diese und Generallieutenant v. Biebahn erwidert, daß lezteres bereits durch Stichproben zugleich eine Reihe andrer Veruntreuungen ans seitens der Militärverwaltung geschehe. Licht. Köhn räumte 13 Fälle mit fleinen Beträgen ein. Als man Der Antrag Albrecht wird gegen die Stimmen der ihm dann etwas Zeit ließ, um sich weiter zu besimmen, unterschlug Socialdemokraten abgelehnt,§ 7 wird unverändert aner rasch noch 6 M. und bezahlte damit eine Schuld an eine in dem­genommen, ebenso der Rest des Gesetzes. selben Hause wohnende Gastwirtin. Bis jetzt wurde ein Fehlbetrag sinniger Gesellschaft durchgebracht. von 6000 M. ermittelt. Der Ungetreue hat das Geld in leicht­

Gesetzes betr. die privaten Versicherungsgesellschaften, dritte Lesung Nächste Sigung Donnerstag 1 Uhr.( Dritte Lesung des des Urheberrechts, zweite Lesung des Gesetzes betr. die Versorgung der Kriegsinvaliden.)

Schluß 53/4 Uhr.

Tokales.

Der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller hat, wie der Konfektionär" mitteilt, seine Auflösung in Aussicht ge= nommen. Die Veranlassung hierzu bietet die Errichtung der Berliner Handelskammer. Die meisten Mitglieder des Vereins, der im lauf­männischen Leben Berlins eine bedeutsame Rolle spielte, sind nicht geneigt, dann doppelte Beiträge zu zahlen, zumal die Handelskammer en größten Teil der Aufgaben des Vereins übernimmt. Dagegen und industriellen Vereine, dessen Leitung gleichfalls in den Händen soll der Centralausschuß der Berliner faufmännischen, gewerblichen des Geh. Kommerzienrats Goldberger ruht, auch fernerhin bestehen

bleiben.

Die Stadtverordneten Karl Goldschmidt und Friederici haben folgenden Antrag eingebracht: Die Stadtverordneten- Ber­fammlung ersucht den Magistrat aus Anlaß der Feier des fünfzig jährigen Bestehens der Feuerwehr und der Berliner Straßenreinigung den Arbeitern der legtgenannten Ber­einmaligen Tagelohns zu gewähren und die Kosten einer festlichen part, die gestern abend zum erstenmal in diesem Jahre trotz des waltung am Jubiläumstage eine Gratifilation im Betrage eines Die elektrische Beleuchtung des Wafferfturzes im Victorias Veranstaltung zu bewilligen. Die Versammlung ermächtigt den Magistrat, für die genannten Zwecke 5000 M. zu verausgaben. wenig günstigen Wetters stattfand, hatte zahlreiche Menschenmassen Die Zahl der Opfer der Großen Berliner " betrug im prächtigen Schauspiels erfreuten. Die polizeilichen Absperrungen angelockt, die besonders von der Großbeerenstraße aus sich des 12 Schwerverlegte. Da die Direktion der Berliner Straßenbahn zu Fuß und zu Pferde ausgeführt. Die nächste Beleuchtung wird Monat April, wie wir nach genauer Zählung feststellten, 7 Tote und waren dieselben wie im vorigen Jahre und wurden durch Schußleute Gesellschaft in einer Zuschrift an die Redaktionen die Richtigkeit am 4. d. M. und in der Folgezeit jeden Mittwoch und Sonnabend dieser Angaben bestreitet und behauptet, es wären im diesseitigen nach Eintritt der Dunkelheit stattfinden. Betriebe" seit 1. Januar d. J. nur 7 Personen totgefahren worden, gestatten wir uns nachstehend die Namenslisten der im April Schluß- und Abschieds- rstellung statt. Dieselbe führt noch ein­Jm Cirkus Busch findet am heutigen Donnerstagabend die Getöteten, mit Angabe des Datums und der Unfallstellen auf­auführen: 1. 8. April fünfjährige Tochter des Tischlers Müller in mal alle Glanz- und Paradenummern des reichen Busch'schen ber Schloßstraße( Steglig). 2. 12. April sechsjähriger Schugmanns- Repertoirs auf. john in Friedenau . 3. 18. April Frl. Schmidt, Gr. Frankfurterstraße. 4. 21. April Frau Bertha Bulvermacher, Alexanderplatz . 5. 27. April achtjährige Tochter des Stellmachers Weller, Swinemünderstraße. 6. 28. April Gärtnereigehilfe Grauste, Frankfurter Chauffee. 7. Prokurist M. Bais, Köpniderstraße.

Vermischtes.

In Griesheim sind von den 7 Personen, welche noch vermißt wurden, bis jetzt 5 tot aufgefunden worden. Borgestern sind die Opfer der Katastrophe feierlich bestattet worden.

Die Zahl der Totgefahrenen seit 1. Januar 1901 beträgt ins­Vier Personen verbrannt. Aus Chemnis wird berichtet: gesamt 20, nicht 7, wie die Direktion der Großen Berliner behauptet, Bei einem Brande in Einsiedel sind gestern abend, wie die Neuesten bie übrigens selbst die früher in der Presse veröffentlichte Unfall- Nachrichten" melden, vier Personen in den Flammen umgekommen. statistik unwidersprochen ließ.

Eine Schreckensscene im Gerichtssaal. Aus Plauen wird berichtet: Der Gutspächter Meinhold, der sich in Revisions­verhandlung vor der ersten Straffanimer des hiesigen Landgerichts wegen Körperverlegung zu verantworten hatte, zog, wie die Neue Vogtländische Zeitung" meldet, bei der Urteilsverkündung einen Revolver und feuerte einen Schuß gegen seinen Stopf ab. Alle im Saal Anwesenden verließen eiligst den Saal, da man ein Attentat auf den Richter vermutete. Inzwischen feuerte Meinhold vier weitere Schüsse auf sich ab und verwundete sich schwer

Wegen umfangreicher Unterschlagungen ist der 32 Jahre alte, aus Tilfit gebürtige Buchhalter Otto Köhn verhaftet worden. Der Mann war wegen Betrugs, Unterschlagung und Urkundenfälschung bereits rechtskräftig verurteilt, verstand es aber, sich zwei Jahre lang der Strafverbüßung zu entziehen. Obwohl er steckbrieflich verfolgt wurde, hielt er sich die ganze Zeit über in Berlin auf, wechselte aber so häufig die Wohnung, daß er stets der polizeilichen Meldung ent­ging. Dem ersten Geschäftsinhaber, der ihn in Stellung nahm, ohne feine Vergangenheit zu kennen, unterschlug er 150 M. Da diese ge- am Kopf.

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