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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 36.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

169. Sigung vom 11. Februar. 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths von Bötticher, Bosse.

Freitag, den 12. Februar 1892.

9. Jahrg.

Jemand, dessen Unschuld nicht erwiesen ist, dessen Schuld aber werden, so wird wird das Rechtsgefühl de de Volkes aufs aus irgend welchen Gründen nicht nachgewiesen werden konnte, Tiefste gekränkt. Man spricht so viel von der Pflege des eine Belohnung aus Staatsmitteln erhält. Da es sich schließlich christlichen Geistes; man sollte doch endlich einmal die Sache nur um wenige Fälle handelt, so würde es rathsam sein, die am rechten Ende anfassen. Statt die Unteroffiziere zu deklariren Sache auszusetzen bis zur definitiven Revision der Strafprozeß- als Stellvertreter Gottes auf Erden, sollte man die mit der Ordnung, bis dahin aber dafür zu sorgen, daß in jedem Bundes- Rechtspflege Beauftragten endlich anhalten, kein Unrecht zu thun. Auf der Tagesordnung stehen Anträge aus dem Hause und staate Fonds zur Gewährung solcher Entschädigungen vorhanden Deshalb verlangen wir auch die persönliche Haftbarkeit der war zunächst die erste Berathung des Antrages Rintelen find. Eine solche einzelstaatliche Einrichtung gefällt zwar Herrn Justizbeamten in den Fällen der unschuldigen Berurtheilung. megen Aenderung der Strafprozeßordnung in Bezug auf die Träger nicht, weil dadurch die Rechtseinheit durchbrochen wird, Die persönliche Verantwortlichkeit auf anderen Gebieten haben Wiederaufnahme des Berfahrens, sowie die Das kann ich aber versprechen, wenn wir an die Revision der wir längst. Im Falle einer Körperverlegung kann der Verletzte Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen, Strafprozeß- Ordnung kommen, wird diese Frage ebenso funditus eine Buße verlangen, und wer von der Justiz geschädigt wird, mit welcher verbunden wird die erste Berathung des Antrages erörtert werden, wie die Frage der Berufung. Träger, betr. die Entschädigung für unschuldig wer unschuldig auf Grund eines Verhaftsbefehls in den Kerker erlittene Strafen. Abg. von Strombeck( 3.) hält es für dringend nothwendig, geworfen ist, wessen ganze Lebensstellung und Lebenskraft viel­daß die Frage der Entschädigung endlich geregelt werde, im leicht durch diese Handlungsweise ruinirt ist, der soll Abg. Rintelen( 3) führt aus, daß jedes Verbrechen seine Interesse einer wirklich nach Gerechtigkeit strebenden Justiz. Be- feinen Anspruch auf Entschädigung haben! Den Apotheker­Sühne finden müsse, aber ebenso nothwendig sei es auch, daß sonders bedürfe die Bestimmung über die Wiederaufnahme einer gehilfen, der zum Nachtheil des Kranken die Arzenei verwechselt, die Unschuld eines fälschlich Angeklagten und Verurtheilten fest- Aenderung. Jezt könne die Wiederaufnahme nur beantragt wirft man ins Gefängniß, und nur der Justizbeamte soll das gestellt und daß für die unschuldig erlittene Strafe und für werden, wenn auf eine geringere Strafe erkannt werden könnte. Privilegium haben, fahrlässig sein zu dürfen, und dadurch fonftige Nachtheile ihm eine Entschädigung gewährt wird. Das Wenn Jemand wegen Diebstahls verurtheilt ist, aber es handelte die Freiheit, Ehre, sittliche und materielle Wohlfahrt eines Boltsbewußtsein fordert dieses. Wenn ein Verunglückter, an sich nur um eine eben so hoch zu bestrafende Unterschlagung, so Menschen in Gefahr zu bringen. Wollte man eine persönliche dessen Berunglückung kein Mensch die Schuld trägt, eine Rente fann die Wiederaufnahme nicht erfolgen. Der Betreffende würde Berantwortlichkeit der Justizbeamten fonstruiren, so würde die erhält, ohne daß irgend welche Rechtsgründe dafür anzuführen also, wenn er später wegen Diebstahls verurtheilt wird, wegen Justiz an Ansehen nur gewinnen. Ich könnte Ihnen eine ganze find, so entspricht dies unserem jetzigen Gewissen. Ebenso liegt des Rückfalls schwerer bestraft werden, trotzdem er vorher keinen Reihe von Fällen vorführen, die meinen Parteigenossen passirt die Sache aber auch auf dem Gebiete der Rechtspflege. Seit Jahren Diebstahl begangen hat. wird die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen gefordert. Gerechtigkeit geschaffen werden. Hier muß auch für den Verbrecher find, aus Senen sich mit der größten Evidenz ergiebt, daß man Der Reichstag hat sich mit großer Majorität dafür ausgesprochen. von vornherein überzeugt ist: den Mann werden wir zwar nicht Abg. Schneider, Hamm ( natl.): Es handelt sich hier um bestrafen können, aber wir wollen ihn erst mal ein Bischen Seit 1884 hat ihn die Frage beschäftigt, er hat sie in einer eine Forderung der Gerechtigkeit und da braucht man sich um zwiebeln und ihn in langer Untersuchungshaft halten.( Abg. Sigung, die sehr viel stärker besetzt war, als die heutige fast ein- die Einzelheiten der Ausführung nicht zu sehr den Kopf zu zerbrechen; Bebel: Sehr richtig!) Und das nennt man Rechtspflege! Mer ftimmig im Sinne meines Antrages erledigt und zwar wurde es wird eben eine Form unter allen Umständen gefunden werden müssen. dings, wenn nachgewiesen worden wäre, daß hier ein Amts. auf Beschluß der Kommission nicht blos die Frage der Ent- Daß der Rechtsanspruch an die Staatskasse gewährt werden muß, mißbrauch geübt worden ist, dann wäre ber betreffende Beamte Schädigung geregelt, sondern auch zugleich das Wiederaufnahme- damit bin ich einverstanden, aber nicht damit, daß auch im Falle ins Buchthaus gekommen. Aber wie kann dieser Nachweis erbracht verfahren etwas anders gestaltet. Der Antrag Träger durfte bei eines non liquet eine Entschädigung zu gewähren ist. Ehe die werden? Unser Justizwesen ist korrumpirt nicht sowohl durch den den verbündeten Regierungen auf Annahme nicht zu rechnen haben, Berufung nicht wieder eingeführt ist, können wir das Wieber- bösen Willen einzelner Personen, als vielmehr durch das System, da auch im Falle einer Freisprechung auf Grund eines non liquet aufnahmeverfahren nicht ändern. Eine kommissarische Berathung dem es unterstellt worden ist. Von einer wahrhaften Gleichheit eine Entschädigung gewährt werden müßte; darauf würde sich halte ich nicht für nothwendig. die preußische Regierung nicht einlassen. Sie erkennt nur dann vor dem Gesetz ist heute keine Rede; das wird auch von nicht­Abg. Frohme( Soz.): Wenn die Regierung in einem Rechts- sozialdemokratischen ehrenhaften und scharfdenkenden Männern eine Nothwendigkeit zur Entschädigung an, wenn wirklich die staat es mit ihrer Würde für vereinbar hält, fich 10 Jahre an anerkannt. In der letzten Zeit verfolgt man besonders Diejenigen, Unschuld erwiesen ist. Danach muß also auch das Wieder die Erfüllung einer Forderung der Gerechtigkeit mahnen zu lassen, die sich freisinnig über die Religion und religiöse Einrichtungen aufnahmeverfahren eingerichtet werden. Da die Frage früher ohne Schritte zu thun, dem Rechtsbewußtsein wirklich zu genügen, äußern. Worüber kann man sich aber heute noch frei und offen schon in der Kommiſſion gründlich erwogen worden ist, wird es so meine ich, ist es um so mehr die Pflicht der Volksvertretung, in Deutschland aussprechen?( Große Unruhe rechts.) In den nicht nöthig sein, noch einmal eine solche einzusehen. das Unwürdige eines derartigen Zögerns ins rechte Licht zu letzten Jahren haben die Gerichte eine ganze Reihe von Hand­Abg. Träger( dfr.): Es ist fein unbehagliches Gefühl, stellen. Wenn der Staatssekretär die Meinung hat, es sei außer- lungen verfolgt und für strafbar erachtet, die zwanzig Jahre hier vor leeren Bänken zu sprechen; das habe ich schon öfter ordentlich schwierig zu entscheiden, ob Jemand wirklich unschuldig hindurch als ftraflos gegolten habent.( Abg. Bebel: Sehr richtig!) erlebt, und ich glaube auch annehmen zu können, daß die Ab- ist, und in feinem Falle dürfe derjenige eine Entschädigung er- Ich erinnere an die Arbeiterfoalitionen, an die Berurtheilung wesenden alle mit uns einverstanden sind; aber es ist ein un- halten, welcher im Boltsbewußtsein noch als schuldig gelte, so streitender Arbeiter wegen Erpreffung u. f. w. Man fonstruirt behagliches Gefühl, wenn der Reichstag immer dieselben Mono- muß ich dieser Ansicht auf das Entschiedentste entgegentreten. immer neue Rechtsfälle und Rechtsbegriffe. Ich spreche es aus: loge hält, ohne daß bie Regierung darauf eingeht. Aber ich Man verhält sich eigenthümlich gegenüber dem Volksbewußtsein. Die Korruption in unserer Strafrechtspflege geht viel tiefer, als glaube, bei einer so wichtigen Frage muß der Reichstag seine In dem einen Falle läßt man das Wort vox populi vox man allgemein glaubt Meinung vertreten und darauf warten, daß die verbündeten Re- dei gelten, um fich um heifle Rechtsfragen herum- Präsident v. Levezzow: gierungen sich endlich einmal bekehren. Die Frage ist zuerst von zuwinden, in anderen Fällen gilt das Boltsbewußtsein Rorruption" zweimal gegen die Justiz gebraucht. Ich halte bem Abg. Frohme 1882 angeregt; im folgenden Jahre kam der gar nichts. Weshalb giebt denn die Justiz Diejenigen, die nach diesen Ausdruck für unzulässig und bitte, ihn nicht wieder zu Antrag Philips - Lenzmann, über dessen kommissarische Behandlung dem Volksbewußtsein unschuldig sind, nicht frei? Und weiter, gebrauchen. ein vortrefflicher Bericht des leider nicht mehr unter uns weilen weshalb verfolgt denn die Justiz nicht alle Diejenigen, die im Abg. Frohme( fortfahrend): Aus den angeführten That den Herrn von Schwarze vorliegt: Herr von Schwarze, eine Boltsbewußtsein als Verbrecher gelten?( Bravo !) Ich erinnere fachen mag Jeder die Schlußfolgerung selbst ziehen. Betrachten Leuchte seiner Wissenschaft, hatte sich der Sache warm an- nur an den Herrn Baare. Gs tommt sehr häufig vor, daß Per Sie diese Verhältnisse nicht lediglich unter dem nüchternen genommen. Dieser Bericht fam nicht im Reichstage fonen aus den herrschenden Klassen durchaus nicht die subtile Gesichtspunkt der Juristerei, sondern des Rechtsbewußtseins des zur Verhandlung, sondern Grund erst in späterer Zeit auf Behandlung zu gewärtigen haben, wie Leute aus dem sogenannten Voltes. Es ist weit genug gekommen, wenn ein Frhr. v. Richt

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Sie haben den Ausdruck

eines Kommmissionsberichtes des Herrn Spahn. Volte. Allerdings, im Falle Baare könnten ja besondere Gründe hofen in einer Broschüre die Behörden darauf aufmerksam macht, Die verbündeten Regierungen und ihre Kommissarien verhielten vorliegen, welche in gewiffen Kreisen es räthlich erscheinen lassen, daß sie als Gottes Diener das Schwert nicht umsonst tragen. fich der Sache gegenüber sehr wohlwollend. Man kam auf den daß die Justiz nicht mit Strenge und Rücksichtslosigkeit ihres Ich denke, wir haben an Tendenzprozessen gerade genug, und Gedanken, fie in der Form zu regeln, daß dem Reichskanzler oder Amtes waltet. So hat man bei einem ähnlichen Fall in die Justiz läßt doch wahrlich an Schärfe gegen die Sozialisten Din Raiſer ein Fonds zu solchen Entschädigungen gegeben werde. Osnabrück laut Erklärung des Minifteriums deshalb von der nichts zu wünschen übrig! Ich rufe Ihnen zu: lernen Gia Aber das wäre für die Unschuldigen eine Gnade statt eines strafrechtlichen Verfolgung abgesehen, um das Werk, welches gerecht sein, Sie sind gewarnt!( Beifall bei den Sozial, Rechts geworden. Später brachen die verbündeten Regierungen Tausende von Arbeitern beschäftigte, nicht zu diskreditiren. Viel Demokraten.) the Schweigen, sie erklärten, die Sache fönne nicht von Reichs- wichtiger als die Wiederaufnahme des Verfahrens ist die Ent- Abg. v. Bar( dfr.): Es sind in der letzten Zeit allerdings wegen geregelt werden, sondern nur in den Einzelstaaten. Aber scheidung der Frage nach Wiedereinführung der Berufung. Im Klagen darüber laut geworden, daß Unschuldige in größerer Zahl es besteht für das Reich jetzt eine Rechtseinheit, die verlegt Jahre 1889 wurden von den Amts- und Schöffengerichten im als sonst verurtheilt sind. Eine genaue Statistik liegt allerdings würde durch eine einzelstaatliche Regelung dieser Frage. Es sind Deutschen Reiche 1082 880 Fälle behandelt, in 52 073 Fällen darüber nicht vor. Darum ist die Volksstimme auch ganz all­fon genug einzelstaatliche Eigenthümlichkeiten aufgenommen wurde Berufung eingelegt, und in den meisten Fällen mit Erfolg. gemein für die Entschädigung dieser unschuldig Bestraften. Das boorden, z. B. die verschiedenartige Behandlung der Preß- Das ist der befte Beweis für die Nothwendigkeit des Rechts - liegt auch ganz im Zuge der Zeit, denn wenn einem Arbeiter, bergehen theils durch Geschworenengerichte, theils durch die ge- mittels der Berufung. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Be- der vielleicht gar keine Beiträge gezahlt hat, eine Alters- und Jöhnlichen Gerichte, um diese Rechtseinheit herbeizuführen. Wenn rufung gegen Urtheile der Strafkammer weniger allgemeine Be- Invalidenrente gezahlt wird, dann versteht man es nicht, daß eine Jemand angetrunken über die Straße geht, dann tritt das Reichs- rechtigung haben sollte. Die beiden Anträge Träger und Rintelen solche Schädigung ohne Ersatz bleiben soll. gefes gegen ihn auf, aber wenn Jemand mit seiner Frei- gehen mir in dem Punkte, wo es sich um die Entschädigung Abg. Stadthagen( Soz.): Jm vorigen Jahre sagte der Hert [ prechung aus dem Buchthaus entlassen wird, dann weist unschuldig Verurtheilter handelt, nicht weit genug. Die Kriminal Staatssekretär, es wäre selbstverständlich Pflicht des Reiches, ihn das Reich fühl an spricht der Rechtseinheit und die Einzelstaaten. Das wider statistik des Deutschen Reichs ergiebt, daß im Jahre 1889 455 169 dafür zu sorgen, daß Leute auch nicht eine Stunde unschuldig in der Würde des Reiches. Personen angeklagt, 369 644 verurtheilt, also 55 526 freigesprochen Untersuchungshaft zubringen müßten; beute sagt er, wir wollen Die ist keine Idee der wurden. Die Statiſtik befagt zwar nicht, wie viele der Frei ſehen, was die Ginzelſtaaten in dieser Sache machen, werben. Steuzeit; schon im vorigen Jahrhundert ist der Gedanke ausge- gesprochenen in Untersuchungshaft waren, aber gering kann die Er scheint für die Ueberschrift des G.E., nicht für den Inhalt prochen, in diesem Jahrhundert in verschiedenen Staaten schon Bahl dieser Personen nicht gewesen sein. Sehr viele der Frei zu schwärmen, bei uns ist das Gegentheil der Fall. Wir affeßlich geregelt worden, so auch 1868 in Württemberg, welches gesprochenen haben sich längere Zeit in Untersuchungshaft be- nicht um Gnade flehen, wo wir verlangen tönnen, daß ung ein no bei Einführung des Reichs- Strafgesetzbuches keinen guten funden, dazu kommen noch die, die inhaftirt waren, ohne Recht zugebilligt wird. Last not least ist der unendliche Wangel Lausch gemacht hat. Daß durch solche Entschädigung die Würde baß es zur Erhebung einer Anklage kam. Wenn man dem an Vertrauen zu den Gerichten daran schuld, daß viel unschuldig der Juſtig geſchädigt wird, kann nicht mit Recht behauptet wer- Rechtsgefühl des Volkes in dieser Beziehung Rechnung tragen Berurtheilte sich bei dem Urtheile beruhigten, ohne ein Gnadengeſuch den; es erhöht vielmehr diese Würde, wenn sie einen festgestellten will, so muß wirklich die Entschädigung für die unschuldig in einzureichen. Leute, die einmal mit den Gerichten zu thun gehabt Jagthum wieder gut macht. Der früheren Kommiſſion wurde untersuchungshaft Genommenen in das Gesetz aufgenommen haben, haben oft genug erklärt, auch wenn sie freigesprochen find 1884 ein Nachweis gegeben über die gälle, in welchen bei der werden. Die Schwierigkeiten, welche der Staatssekretär dagegen oder nur als Zeugen vorgeladen waren, sie möchten Wiederaufnahme die Greisprechung erfolgt war, ſeit der geltend gemacht hat, vermag ich nirgends zu erkennen. Es bedarf niemals mehr mit dem Gerichte etwas zu thun habent. Männer, Justiz- Reorganisation waren 208 Fälle, vorgekommen und nur des Aussprechens und der legislatorischen Fixirung des wie Dernburg und v. Holleben haben Urtheile über unferé bagefähr in der Hälfte derselben war die Strafe verbüßt. Seit Grundsages, daß der Staat zur Entschädigung verpflichtet sei; Richter gefällt, wie sie auch jest wieber in den Grenzboten" ab ist eine ganze Reihe von neuen Fällen bekannt geworden. die Drganisation dürfte gar keine Schwierigkeiten machen. Auch dargelegt werden. Es wird dort ausgeführt, daß" Berjonett in Tabei muß man beachten, daß die Zahl der Fälle, in denen man die Mittel dürften leicht zu beschaffen sein. Allerdings haben das Richteramt hineinkommen, die infolge ihrer mangelhaften daß der Strafvollzug auch viel strenger ist als sonst. Durch die Autorität der Justiz nach Möglichkeit aufrecht erhalten wird. Wenn Feudalität bei vielen Leuten so wenig Vertrauen erwecken, daß die Schneidigkeit, Batentheiten Erledigung dieser Materie wird viel Unzufriedenheit beseitigt das aber dadurch geschehen soll, daß man derartige Rechtsgrund- Lettere darauf verzichten, ein Gnadengefuch einzureichen. Wenn geben so viel Geld zu beunruhigenden fäge, wie sie in den beiden Anträgen enthalten sind, ignorirt, so eine Boltsabstimmung darüber veranstaltet würde, würde die 3weden aus: tönnten wir nicht auch einmal Geld, und wenn ist das mit einer wirklichen Autorität der Justiz nie und große Mehrheit der Bevölkerung fich dahin entscheiden, daß die 3 auch eine große Gumme wäre, sur Beruhigung ausgeben? nimmer zu vereinbaren. Die Untersuchungshaft in felten so urtheile nicht gerecht sind, besonders in Prozessen mit politischer Die Menderung des Biebera marine Berfahrens wurde damals leicht verhängt worden, als gegenwärtig. Der Fehler liegt Tendenz. Der Richter wird oft durch die Umständer welant in Berbindung mit der Wiedereinführung der Berufung, im Syftem, und so weit die Staatsanwaltschaft dabei in Betracht fangen in feinem Urtheil, daß es ihm schwer fällt, ein gerechtes weil man glaubte, daß bei ter Wiedereinführung derselben bas tommt, kann man mit gutem Gewissen behaupten, daß diese be- Urtheil zu fallen; er ist in vielen Gachen foggettis Wiederausnahme: Verfahren nicht mehr eine so große Bedeutung herrscht wird von einer ganz bestimmten Tendenz, die sich von Partei, bobe. Bevölkerungstlassen gegen andere. Bei dem heutigen aorgeschlagene Benderung des Wiederaufnahme- Verfahrens nicht der herrschenden Klaſſen theilen. Ein hervorragender Vertreter Stande unseres Rechtsſyſtems ist es in einer ganzen Reihe von folcnommen werden. Eine Unterscheidung zu machen zwischen der Staatsanwaltschaft und ehemals Mitglied dieſes Hauses, Fällen nicht möglich, ein unparteiisches Urtheil zu erzielen. Bef Freigesprochenen, deren apleſen iſt und solchen, Dr. v. Schwarze, hat einmal auf die Pflicht der Staatsanwalte diesem Mangel an Bertrauen in unseren Richterſtand if eine deren Schuld der Nichter sich nicht überzeugen konnte, wäre hingewiesen, auch diejenigen Momente hervorzuheben, welche zur Bedürfniß, daß eine Entschädigung unschuldig Verurtheilter auditürlichkeit. Gine fommiſſarische Berathung halte ich Entlastung des Angeklagten führen, und auch sonst ist dies häufig baldigit Gesez wird, die Hauptsache ist nicht die Entschädigung with nicht für nothwendig, ich würde aber, wenn sie beantragt betont worden, aber leider haben diese Mahnungen bis jetzt unschuldig Berurtheilter, sondern die Entschädigung unschuldig in urbe, aus pöflichkeit mich night Dagegen erklären. Zur Benichts gefruchtet. Mit wenigen rühmlichen Ausnahmen fahren Untersuchungshaft Genommener. Wenn in dem Antrag Träger breigung des Boltes wird es beitrags, bag ber Glaube ver- die Staatsanwalte fort, die seit längerer Zeit beobachtete miß- die Rede ist vom Schuldigen, fo ist als folcher in eriter Reih Irrthum erkannt wird, erfolgt Entschädigung. ( Beifall links.) Staat taun Minn Schädigen; der liebige und das Ansehen der Juſtiz beeinträchtigende Praxis an der Staatsanwalt in Anspruch zu nehmen. Die Entschädigung zuwenden, wenn auch nur der Schatten eines Beweises vorliegt, unschuldig in Untersuchungshaft Genommener ist darum so nöthig, der Lage zu erklären, daß in den Anschauungen der verbündeten ist fast Reiner, Prozessen. Hier unter meinen Freunden weil die Untersuchungshaft in viel ausgedehnterem Umfang vera des Gesetzes im Auge hatte; Regierungen eine Aenderung eingetreten ist, daß sie sich haben Herrschaft des Sozialistengefeges eine rigorose Handhabung der der Begriff heimathlos" in dem Sinne der zur Verhaftung belehren lassen. Die Frage, ob ein unschuldig Verurtheilter strafrechtlichen Bestimmungen hat erdulden müssen. in, ge- ich aus meiner Praxis, daß irgend eines Delites, angellage en denn es ist nicht immer eines got werden soll, tit nommen, troßdem man sich von vornherein wohl sagen könnte, Dienstmädchen, die natürlich von der eines Delites, time fo adhominem sprache möglich, entschadigi teichstag oder daß das wirklich Begangene vor den Gefeßen nicht ausreicht, wurden, dann als heimathlos" galten und arretirt wurden. 63 Bundesrath fich ablehnen hieman verhalten wird. um ein solches Verfahren zu rechtfertigen. Wenn es nicht anders hinterher erfolgte oft Freisprechung. Der Abg. Bebel war zur Beanbelt fich nur darumb nend, dagegen verhalterben foll. gebt, macht man das Bebenten einer Möglichkeit eines Flucht Zeit des Sosialistengejeges Bebel ents Antrag Hintelen fomu wie die Sache angefaßt, weng etwas verfuchs geltend. Gin in Magdeburg in Untersuchungshaft ge- Landespolizeibehörde gerade, ausgewieftina, un ba er von beg die greit bem Bedenken der Regierung liquet arretirt und bemonielen war wurde er als Voraussetzung, daß wirklich die Unschuld des Bestraften festgestellt lag. Wenn nun das Volk zugleich in den Zeitungen liest, daß von zu Unrecht verhängten und aufrecht erhaltenen Verhaftungen ausschließen. Jede Entschädigung aus Staatsmitteln hat zur Kaution nicht erwirken, trotzdem seine Frau auf dem Sterbebett geholt. es Bebel war. Unter vielen anderen Fällen wird, denn es würde das Rechtsbewußtsein verwirren, daß Mörder

werden. Wir

ich weise auf die Duelle hin

fo

bei Anklagen

Aufreizung

begnadigt will ich besonders den kürzlich vorgekommenen Fall eines Magde