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Eine ungewöhnlich, ceiche Brand- Chronit ist vom Sonn- stellung des nächsten Etats zu berücksichtigen. Die geforderte Er- Besatz dieses Capes allerdings derartig seien, daß die drei Rebhühner abendabend bis zum Montagmorgen zu verzeichnen. Mehr als höhung des Gehalts und die Mietsentschädigung dürfte gegen sehr wohl daran hängen bleiben konnten. Auch die zweite Instanz zwanzigmal wurde die Feuerwehr, die jetzt einen ungewöhnlich 3000 m. jährliche Mehrausgabe ausmachen. Der Antrag wurde sah nicht für erwiesen an, daß die Hühner von der Angeklagten in Hohen Bestand an franken Mannschaften hat, alarmiert. Unter anderm indes mit 6 gegen 5 Stimmen abgelehnt und der Antrag Knape diebischer Absicht von der Ladenthür entfernt worden wären. Die brannte am Sonntag früh um 3 1hr die bekannte Buchbinderei von angenommen. Berufung des Staatsanwalts wurde verworfen.

D. Sperling in der Handelsstätte Bellealliance, Lindenstraße 101, im Ein Verbot für Radfahrer hat der Antsvorsteher von Durch einen sehr leichtsinnigen Streich hat sich der frühere rechten Seitenflügel. Da die Räume fest verschlossen waren, draugen 8ehlendorf unter Zustimmung des Landrats erlassen. Vom Civil- Supernumerar W. eine Anklage wegen Amts- und Münz­die Löschmannschaften über eine große mechanische Leiter durch die 10. Juli ds. Js. ab wird nämlich das südliche Bankett der Chauffee vergehens zugezogen, die vor dem hiesigen Schwurgericht verhandelt Fenster ein und löschten durch ergiebiges Wassersprigen die Flammen, Berlin - Potsdam im Amtsbezirk Zehlendorf von der Groß- Lichter- wurde. Der junge Mam war zu seiner Ausbildung auf dem Polizei­die an Papierabfällen reiche Nahrung gefunden hatten und entsetz- felder Grenze bis zum Machowschen Gasthof in Neu- Zehlendorf, also präsidium beschäftigt, war in schlechte Gesellschaft geraten und hatte lichen Qualm verursachten. In der Automobil- Ausstellung in der in einer Ausdehnung von ungefähr 5 Kilometern, für den Radfahr feinem Geldmangel in eigenartiger Weise abzuhelfen gesucht. Er Georgenstraße, Stadtbahnbogen 192, war gestern vormittag durch verkehr gesperrt werden. Bewohner von Zehlendorf hatten sich näm- entnahm aus dem Vorrat der von der Polizei beschlagnahmten Nurzschluß der elektrischen Zündvorrichtung der Motorwagen Nr. 6 in lich darüber beschwert, daß die Stadfahrer so wenig Rücksicht auf die Stücke falschen Geldes eine Summe von 12 M. und suchte diese in Brand geraten. In der Lützowstr. 5 brannten Preßkohlen, Friesen- Fußgänger nehmen, daß es diesen, besonders an Sonntagen, fast un- Kneipen umzusetzen. Er ist dabei abgefaßt und festgenommen worden. straße 3 Deden, Gardinen 2c., in der Reichenbergerstr. 178 Stroh 2c. möglich ist, vorwärts zu kommen. Der Gerichtshof verurteilte den leichtsinnigen Menschen, der sich um im Keller, in der Annenstr. 2 Vorhänge, Möbel u. a., in der Oder­Friedrichsfelde. Zum Kreistags- Abgeordneten ist seine ganze Zukunft gebracht hat, zu neun Monaten Gefängnis unter bergerstraße 22 Werg in einer Werkstatt, in der Hirtenſtr. 11 Ge- der Landrat des Kreises, Nittergutsbesiger v. Tres do w gewählt Anrechnung von 2 Monaten auf die Untersuchungshaft. würze und Hausrat, in der Urbanstr. 180 I im Seitenflügel ein worden. Zu lebhaften Auseinandersetzungen kam es in der letzten Tener zu stehen gekommen ist dem Tapezierergehilfen Hängeboden mit Juhalt, in der Claudiusstr. 6 III Fenster, Fußböden, Sigung der Gemeindevertretung, als über die Abänderung der August Biester ein Racheaft, den er gegen seinen früheren Decken, Thüren usw., am Kottbuser Ufer 43 stand ein Stallgebäude Verkehrsordnung verhandelt wurde. Eine neue Bestimmung besagt, Arbeitgeber, den Tapezierermeister Hente, ausgeführt hatte. Biester in Flammen, in der Großgörschenstr. 33 und Admiralstr. 5 mußten daß das Umherstehen mehrerer Personen in Gruppen wußte, daß Hente sämtliche Bolster- und Dekorationsarbeiten für die Wohnungsbrände gelöscht werden, in der Tilſiterstr. 70 waren auf der Straße verboten ist. Der Gemeindevorsteher interpretierte Firma Israel lieferte. Als er anfangs Juni entlassen wurde, Spähne in Brand geraten und in der Camphauſenſtr. 3 Fleisch. In diese Bestimmung dahin, daß sie mir gegen halb witch sige richtete er an die Firma ein Schreiben, worin er behauptete, daß sie der Josephstr. 6 und Meyerbeerstr. 8 belästigten Bienenschwärme die Burfchen gerichtet sei, die des Abends in größerer Zahl das von Henke hintergangen werde, derfelbe verarbeite Material, Straßenpassanten, weshalb die Feuerwehr gerufen wurde. Infolge Publikum belästigten, keineswegs würden aber ruhige Bürger das aus den verrufensten Geschäften beziehe. Hente groben Unfugs erfolgte ein Alarm um 5 Uhr nachmittags nach der oder Streitposten von dem neuen Paragraphen behelligt erhielt hiervon Mitteilung und wurde darauf gegen Biester Malplaquetstraße. Die Thäter sind leider entkommen. Außerdem werden. Mit 14 gegen 4 Stimmen wurde schließlich die Bestimmung wegen verleumderischer Beleidigung flagbar. Zum gestrigen wurden noch mehrere kleinere Brände gemeldet aus der Soldiner­Termin vor der 141. Abteilung des Schöffengerichts waren der Ober­straße, aus Moabit usw. Ein Totschlag sette die Bewohner von Friedrichsfelde meister der Tapeziererimmung. Herr Kreß und der Tapezierermeister am Sonntag in Bewegung. Der etwa 30jährige Bahnarbeiter Vogt als Sachverständige geladen. Dieselben begutachteten überein­Anton, ein geistig sehr beschränkter Mensch, welcher wegen Dumm- stimmend, daß sie die von dem Kläger an die Firma Israel ge­heit seiner Zeit vom Militär entlassen wurde, hat Sonnabendabend lieferten Arbeiten eingehend geprüft und nicht das geringste daran 7 Uhr den 71jährigen Bahnarbeiter Lehmann auf dem Nachhause- auszusetzen hätten. Die Arbeiten feien gut und fachgemäß aus weg vom Karlshorster Bahnhof nach vorangegangenem Streit mit geführt, das Material sei tadellos. Das Urteil des Klägers ſei dem Krückstock derartig geschlagen, daß Lehmann nach einer Stunde mindestens als oberflächlich und leichtsinnig zu bezeichnen. Der seinen Geist aufgab. Anton wurde am Sonntag früh verhaftet. Vertreter des Klägers, Rechtsanwalt Dr. Schöps, wies darauf hin, Bemerkenswert ist, daß ein derartig beschränkter Mensch Sonntags welch schwere Schädigungen aus dem Verhalten des Beklagten für an den Uebergängen in Karlshorst oder Sadowva als Bahn- den Kläger entstehen konnten und daß in einem solchen Falle doch sicher keine Geldstrafe, sondern nur eine Freiheitsstrafe am Plage Polizeibeamter fungierte. sei. Der Gerichtshof trat dieser Auffassung bei und erkannte auf eine Gefängnisstrafe von vierzehn Tagen

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Nadsport. In Paris hat Arend Sonntagnachmittag im Kampf mit Ellegard und Jaquelin den Grand Prix de la Republique" gewonnen. Am nächsten Sonntag wird der in Berlin beginnende Kampf um die Weltmeisterschaften mit einem Korso eingeleitet. Orgelkonzert. Frau Adelina Sandow Herms, Frau Grete Glinicke, Frl. Elise Klein, Frl. Anny Ritter, der Cellovirtuose und Kammermusiker Eugen Sandow und Herr Hans Genzel unterstützen den Orgelvortrag des Musikdirektors Otto Diene in der Marienkirche am Mittwoch, den 3. Juli, mittags 12 Uhr. Auch während der Sommerferien hält Herr Dienet regel: mäßige Mittwoch- Vorträge bei freiem Eintritt.

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Aus den Nachbarorten.

schloß sich dem solidarischen Vorgehen nicht an.

angenommen.

Sociale Rechtspflege.

Sie

Versammlungen.

Der Ruderverein Vorwärts hielt am vergangenen Sonntag feine diesjährige Ruder Regatta ab. Das prächtige Wetter hatte schon zu früher Morgenstunde Hunderte von Schaulustigen nach dem Bootshaus des Vereins in Stralau gelockt; es fanden bei Wegen Nachdrucks hatte sich gestern der Redacteur des weitem nicht alle Schaulustigen auf dem die wettfahrenden Boote Neues vom Krawatten- Akademiker. Herr A. Steinberg," Sporn". Richard Fölzer, vor der ersten Strafkammer des Land­begleitenden Sterndampfer Plazz. Die Wettfahrten, im ganzen 11, Juhaber einer Krawattenfabrik und der Ersten Berliner Herren- gerichts I zu verantworten. Als Nebenkläger trat der Verleger der begannen morgens 9 Uhr und dauerten bis nach 12 Uhr; sie ver- Krawatten- Akademie", über dessen Streitigteten mit seinen Lehr- Renn- Rejultate", Herr Benno Fürstenstein auf, welcher be= Tiefen in der schönsten Weise. Herren wie Damen von ihm herausgegebenen denn auch damen" wir häufig zu berichten hatten, war wieder einmal von hauptete, daß der Angeklagte die jolche nahmen an den Wettfahrten teil brachten ihre Bewegungen einer lernbegierigen Dame beim Gewerbegericht verklagt Depeschen von auswärtigen Rennplägen nachgedruckt habe, ohne dazu befugt gewesen zu sein. mit ebenso viel Kraft als Eleganz zur Ausführung. Besonders an worden. Fräulein Mt. verlangte 20 M. Lehrgeld zurück. Der Nebenkläger hatte genehm berührte das gänzliche Fehlen des sonst bei den Sportsleuten machte geltend, sie sei wegen Nichterfüllung der Vertragsbedingungen Telegramme absichtlich mit Fehlern versah, die dann auch sich einen Beweis dadurch zu schaffen gesucht, daß er einige üblichen gigerlhaften Auftretens. Wie sehr der körperstärkende seitens des Beklagten, sowohl hinsichtlich des Unterrichts, als auch in den betreffenden Notizen des Sporn" wiederkehrten. Der An­Rudersport in Arbeiterkreisen Freunde gewinnt, ist aus der Ent- der Art der Behandlung gezwungen gewesen, bereits am zweiten wicklung des Vereins Vorwärts ersichtlich. Der Verein, der dem Tage die Akademie zu verlassen. Herr Steinberg wandte Unzu- geklagte bestritt die Beschuldigung; er habe die Telegramme, um die nächst sein neuntes Stiftungsfest feiert, zählt bereits 140 Mitglieder, ständigkeit des Gewerbegerichts ein, weil die Klägerin bei ihm für befugt gehalten, da es sich um furze, rein thatsächliche Notizen es sich hier handle, Berliner Blättern entnommen und sich hierzu darinter 16 weibliche; sein Bootshaus birgt 22 prächtige Vereins- Unterricht" genommen, nicht aber zu ihm in einem gewerb boote. lichen Arbeits- bezw. Lehrverhältnis gestanden habe. Neben dem handelte, die als besonders zu schützende Geistesprodukte nicht zu er Unterricht im Zuschneiden und Anfertigen von Krawatten betreibe achten seien. Es ergab sich, daß die betreffenden Blätter thatsächlich er allerdings noch die Fabrikation von Strawatten gewerbs auch die Telegramme mit den Fehlern veröffentlicht hatten, und da Spandan, 1., Juli. Bierzehn Mitglieder des Arbeiter- mäßig, indem er Heimarbeiterinnen beschäftige; die Klägerin der Nebenkläger nicht nachweisen konnte, daß der Angeklagte diefe Telegramme den Blättern nicht entnommen habe, so mußte die ausschusses der Gewehrfabrik in Spandau , darunter ein fei aber nur in seine Lehranstalt aufgenommen worden. Die Freisprechung erfolgen. Vicemeister, haben ihr. Amt niedergelegt, da die angekündigten Stammer II unter dem Vorsiz des Dr. Krause veranstaltete eine Lohnkürzungen trotz der Vorstellungen des Ausschusses nicht zurück Beweiserhebung und wies dann die Klägerin wegen sach­licher Unzuständigkeit des Gewerbegerichts ab. Bur genommen wurden. Nur ein einziges Mitglied des Ausschusses Begründung wurde ausgeführt: Nach§ 6 der Gewerbe- Ordnung fänden die Bestimmungen dieses Gesetzes auf das Unterrichtswesen In der Volksversammlung im sechsten Wahlkreise, die am Wie der Magiftrat die Obdachlosen behandelt. If feine Anwendung. Unter Unterrichtswesen seien mir nach dem Sprach- Sonntag in Wernaus Festsälen tagte und von Frauen und Männern Familien, die bisher, da sie keine Wohnung finden konnten, gebrauch und nach der Anschauung des Lebens die Veranstaltungen sehr gut besucht war, referierte Genosse Rosenow über: Die in einem öffentlichen Gebäude untergebracht waren, zur geistigen Mitteilung von Kenntnissen und Fertigkeiten zu ver- wirtschaftliche Strije, der Beutezug der Junker und die Lage der wurden am Montagmorgen auf Veranlassung des vorsorg stehen. Hierunter falle nicht nur das öffentliche Unterrichtswesen, Arbeiterflasie". Dem mit großem Beifall aufgenommenen Vortrage lichen Magistats unter Anwesenheit von Polizeibeamten aufs fondern auch der zum Zwecke des Erwerbs von Privaten erteilte Unterricht. folgte eine kurze Besprechung, wobei Megte u. a. den Beitritt zur Straßenpflaster gesezt. Da noch weitere fünf Auf Grund der Sachlage im Geschäft des Herrn Steinberg nehme das politischen Organisation, dem Wahlverein, empfahlen. Der Vor­Gericht an, daß der Beklagte ein Justitut zum Unterrichten von Per: sigende Wünsch machte zunächst auf die Flugblattverbreitung am Familien mit dem heutigen Tage obdachlos geworden waren, sonen in der Anfertigung von Krawatten unterhalte und daß in 7. Juli aufmerksam. Ferner ersuchte er alle beteiligten Wähler, zu fahen sich 16 Familien in der angenehmen Lage, sich mit ihrem diesem die Klägerin als Schülerin gewesen sei. Allerdings den bevorstehenden Stadtverordnetenwahlen sich rechtzeitig in die Hausrat unter freiem Himmel häuslich einrichten zu können. verfenne das Gericht nicht, daß der Unterschied zwischen Wählerlisten eintragen zu lassen. Die reichsdeutschen Nicht- Preußen Nur drei Familien gelang es schließlich, in armiseligen dem Unterricht im Sinne des§ 6 der Gewerbes mögen bemüht sein, baldigst das Naturalisationsverfahren einzuleiten. Löchern ein notdürftiges Unterfommen zu finden; dreizehn Ordnung und der Unteriveisung und Lehre zum Zwecke Bum Schluß wurde noch auf den Apotheken- Boykott und auf den Familien mit 53 Kindern, worunter zwei erkrankte, find des materiellen Gewerbebetriebes, den der Gesetzgeber aus- Ausstand der Tabakarbeiter hingewiesen. Die in den Bahnhöfen und Betriebswerkstätten der noch ohne jede Unterkunft! Der Spandauer Magistrat ist zwar be- drücklich gewahrt jehen wolle, leicht verwischt werden könne, Straßenbahn Gesellschaft beschäftigten kannt ob seiner Behandlung der Wohnungsnot, sein heutiges Ver- wenn neben einer dortigen Unterrichtsanstalt von dem unterrichtenden Großen Berliner halten hat jedoch große Erregung hervorgerufen. Unsere Genossen, Inhaber noch ein unter den materiellen Gewerbebegriff fallendes Arbeiter waren am Sonntag in einer von der Metallarbeiter Fabrikationsgeschäft betrieben werde, wie das hier der Fall sei. Gewerkschaft einberufenen Versammlung zahlreich erschienen, in die dem Stadtverordneten- Kollegium angehören, haben telegraphisch Andrerseits liege auch die Gefahr nahe, daß eine Ausnutzung über die Frage: Wie stellen sich die im Betriebe der Großen beim Regierungspräsidenten Beschwerde gegen das Vorgehen des und Ausbentung der im Lehrinstitut beschäftigten Schülerinnen statt Berliner Straßenbahn Gesellschaft beschäftigten Arbeiter zu der Magistrats eingelegt.- finde und dieselben in Wirklichkeit als Lehrlinge für das Fabrikations- zwangsweisen Einführung der Ruhegehalts- Stafie?" zu beraten. Der geschäft benutzt würden. Eine solche Annahme sei dem Gerichtshof im Referent Dannenberger legte ausführlich dar, daß es den vorliegenden Falle nicht ganz ausgeschlossen erschienen, ins- Arbeitern bei den elenden Löhnen von 271/ f. bis höchstens 35 F. besondere deshalb, weil eine Lehrzeit von 14 Tagen zur gründlichen pro Stunde für ungelernte, und von 35 Pf. bis 471/2 Pf. als Höchit­Grlernung der Anfertigung verschiedener Façons von Krawatten lohn für gelernte Arbeiter nicht gut möglich ist, auch noch 4 Proz. als eine zu kurze erachtet worden sei. Indessen könne hier diese An- dieses Lohns als Beitrag zur Ruhegehaltskaffe zu zahlen, was für nahme mangels weiterer Beweise nicht für begründet angesehen die schlechtest gestellten schon 66 Pf. wöchentlich ausmacht, um nach werden. Darum habe das Gericht wegen fachlicher Unzuständigkeit dem 65. Lebensjahr oder, bei Verlust der Arbeitsfähigkeit, in Thätigkeit günstigem Falle nach 10 jähriger cine Pension nicht auf die Sache selber eingehen können. Herr Steinberg war wegen der bedenklichen Ausnutzung seiner von 50 m. monatlich zu erlangen. Als eine besondere Härte Schülerinnen", die in unzähligen Fällen das Gewerbegericht in und Ungerechtigkeit wird auch die Bestimmung bezeichnet, die es bisher versäumt haben, Der Anspruch genommen haben, am 14. März vorigen Jahres wegen wonach diejenigen, Betrugs zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, dann Kasse beizutreten, die Beiträge vom 1. Juli 1899 ab in monat­aber in der Berufungsinstanz freigesprochen worden. Wie der lichen Naten von 4 M. nachzuzahlen haben. Der Redner kritisierte lezte Prozeß zeigt, scheinen die oft gerügten Zustände im Geschäft einzelne Paragraphen des Kassenstatuts und hob. besonders auch die des Herrn Steinberg noch weiter zu bestehen, und nach wie vor ist Bestimmung hervor, wonach Arbeitern, die bis zu 6 Monaten im daher wohl die Warnung für junge Mädchen angebracht, bei Herrn Betrieb thätig gewesen sind, die geleisteten Beiträge nicht zurückgezahlt werden. Da die meisten Arbeiter die Große Steinberg als Schülerin" einzutreten. Berliner " mur als eine Durchgangsstation betrachten, wo man furze Zeit arbeite, wenn man gar nichts Besseres finden könne, so hätten, meint Redner, die meisten Arbeiter gar nichts von ihren geleisteten Beiträgen.

dem Kellerlokal

Ein Spielernest in Weißensee . Mit 42 Spielern wurde am Sonntagabend in Weißensee ein Spielernest durch die Berliner Kriminalpolizei aufgehoben. Vor einiger Zeit waren bei der Kriminal­polizei und beim Amtsvorsteher in Weißensee anonyme Anzeigen ein­gegangen, daß jedesmal nach den Wettrennen in Weißensee in der Frau Anzahl 2. Wiczored in der Nähe der Rennbahn eine große Anzahl Spieler sich einfinden, die bei unerlaubten Spielen verhältnismäßig hohe Summen ein­sezten. Als gestern nach Schluß des Weißenseer Rennens Berliner Kriminalbeamite mit mehreren Schutzleuten und Gendarmen jenes Restaurant betraten, fanden sie die gemachten Angaben bestätigt. Zweinndvierzig beim Hazardspiel im ziemlich engen Lokal betroffene Bersonen, meistens kleinere Geschäftsleute und Handwerker aus den Bororten mußten sich den Beamten gegenüber für den Prozeß, der der Inhaberin des Lokals wegen Duldung von Glücksspielen gemacht wird, legitimieren.

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Gerichts- Beitung.

solution an:

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Nach sehr lebhafter Diskussion, in der das Verhalten der Straßenbahn- Gesellschaft ihren Arbeitern gegenüber auf das schärfste gegeißelt wurde, nahm die Versammlung einstimmig folgende Re­ Die Versammilung wählt eine Kommission, welche mit der Direktion verhandeln soll. Diese Kommission wird beauftragt, darauf hinzuweisen, daß bei der jetzigen Entlohnung es den Arbeitern nicht möglich ist, die Beiträge zu bezahlen, und daß aus diesem Grunde die obige Gesellschaft aufgefordert wird, keinen Zwang betreffs Beitritts zur Pensionskasse auszuüben, sowie darauf hinzuwirken, daß allen Beitretenden bei Abgang aus dem Betriebe dreiviertel der eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden.

Ein Beitrag zur kommunalen Socialpolitik. Eine charafte­ristische Illustration zum Kapitel der Wohnungsnot wird aus Neu Weißensee berichtet. Mehrere wohnungslose Arbeiter­familien haben sich, da sie sonst nirgends Unterkunft finden fonnten, am Lichtenberger Wege, so gut es eben ging, hüttenähnliche Häuschen Ein Opfer ihres Capes wäre fast die unverebelichte Martha gebaut, allerdings ohne um die Bauerlaubnis einzukommen. Die Dause geworden, die sich auf die Anklage des Diebstahls vor der Amtsbehörde beschloß gegen die widerrechtlich aufgeführten Bauten sechsten Straffammer des Landgerichts 1 zu verantworten hatte. Als Zwangsmaßregeln zu ergreifen. Der Anfang wurde mit dem, aus Stube fie eines Tages die Lindenstraße passierte, mußte sie dicht an dem und Küche bestehenden Häuschen des Arbeiters Zimmermacher gemacht, der Laden eines Delikatessenhändlers vorüber. An der Straßenseite der der wiederholten Aufforderung, das ohne Bauerlaubnis errichtete Ge- Ladenthür hingen drei Brachtexemplare der so wohlschmeckenden Be­bäude zu entfernen, nicht nachgekommen war. Vor einigen Tagen wohner der Kartoffel-, Rüben- und Krautäcker, welche Rebhühner ge­erschienen drei Sicherheitsbeamte, ein Mitglied der Baufommission, nannt werden. Die zarten Tierchen waren durch einen Bindfaden ein Amtssekretär, ein Amtsdiener, ein Zimmerpolier, ein Maurer- aneinander gekettet und Harrten des Gourmets, dessen Tafel sie dem polier und zwei Maurer. 3. wurde aufgefordert, das Häuschen zunächst zieren sollten. Der Kaufmannslehrling, dessen Aufgabe es verlaffen, daraufhin wurden von amiswegen die Möbel entfernt, war, vom Ladentisch aus ein wachsames Auge auf die außer Thüren und Fenster ausgehängt, das Dach abgenommen und durch halb der Thür zum Kaufe einladenden Leckerbissen zu haben, Ghlagen der aus Fachwerk hergestellten Wände das aus fah die Angeklagte vorbeigehen, uninittelbar darauf waren die drei by: Erdboden gleich gemacht. 3., der in begreiflicher Rebhühner verschwunden. Er eilte zur Ladenthür und sah, daß die Ewegung diefem Zerstörungswert entgegenzutreten fachte, wird sich Angeklagte in geringer Entfernung von ihm sich gerade büdte, um deshalb wahrscheinlich noch wegen Beamtenbeleidigung und Wider die drei an der Erde liegenden Bögel aufzuheben. Er stellte die stand gegen die Staatsgewalt zu verantworten haben. Dame und sagte ihr den Diebstahl an den Vögeln auf den Kopf Johannisthal . Die Gemeindevertretung beschäftigte sich nach zu. Die so arg Beschuldigte wehrte sich gegen diesen bösen Ver­Die Gast: und Schankwirte Berlins halten heute nachmittag Erledigung einiger fleinerer Vorlagen in ihrer legten Sigung mit dacht aufs äußerste. Sie behauptete, daß beim Vorbeigehen an dem einem Gesuch der Lehrerschaft um Erhöhung des Grundgehalts und Laden der Besag ihres Capes dem Bindfaden, an dem die Reb- 2 Uhr im Kellerschen Saale, Koppenstr. 29, eine Protestversammlung ab 6 Uhr morgens geschlossen sein sollen. der Mietsentschädigung. Das Grundgehalt beträgt jezt 1200 W. Hühner saßen, zu nahe gekommen sein und die letzteren sich so ab- gegen die neue Verordnung, wonach die Gast- und Schantlokale von 4 bis und die Mietsentschädigung für verheiratete Lehrer 360 M., gehackt haben müßten. Sie habe keine Ahnung davon gehabt, welchen für unverheiratete 200 W., während der Oberlehrer eine Dienst- Schaz sie mit ihrem Cape wegtrug; erst als die Rebhühner zu Boden ge­wohnung inne hat. Die Lehrerschaft fordert nun eine Erhöhung fallen seien, habe sie es gemerkt und sei in dem Augenblick festgenommen des Gehalts auf 1400 W. und die Erhöhung der Mietsentschädigung| worden, als sie sich nach den Vögeln bückte, um sie ihrem vermeint­Die juristische Sprechstunde findet am Montag, Dienstag, auf 450. und 300 M. Der Schöffe Knape beantragt die Miets- lichen Besitzer zurück zu bringen. Sie konnte durch diese Erklärung entschädigung auf 400 für verheiratete Lehrer und 240 M. für un- eine Anklage wegen Diebstahls nicht vermeiden, das Schöffengericht Jens. Friz Reuter ist im Jahre 1874 gestorben; die Schutzfrist für verheiratete festzulegen. Demgegenüber wies der Vertreter Mann hielt aber den Fall nicht für genügend aufgeklärt und erkannte auf Von da ab find billigere Ausgaben seiner Werte zu erwarten. darauf hin, daß eine derartige Erhöhung bereits vor einem Jahre Freisprechung. Der Staatsanwalt war hiermit nicht zufrieden seine Werke läuft deshalb am 31. Dezember 1904 ab. N. J. der und legte Berufung ein. Rechtsanwalt Leonh. Friedmann legte in Darüber giebt die Kriminalstatistik überhaupt keine Auskunft. auf einen von ihm gestellten Antrag beschlossen, von Behörde aber Berichterstatter". Zum Abdruck nicht geeignet. Sie haben sich, was nicht genehmigt jei. der Verhandlung vor der Strafkammer das ominöse Cape in natura vorgefeßten Er beantragte dementsprechend, das Gesuch bei Beratung und Auf- vor und führte dem Gerichtshofe vor Augen, daß die Frisur und der wir bedauern, eine vergebliche Mühe gemacht.

worden

Die Versammlung beschloß bei ablehnendem Bescheid an die Deffentlichkeit, an die Stadtverordneten und den Magistrat zu appellieren und nicht eher zu ruhen, bis annehmbare Sagungen geschaffen sind. Hierauf wurde die Kommission gewählt.

Briefkasten der Redaktion.

Donnerstag und Freitag von 7-9 Uhr abends statt.