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bald darauf den Besuch des Herrn Ditmar erhalten und dieser hauptung, daß ihm gegenüber seitens der Stadt bei einer Sub-| Personal, ehe er Hilfsarbeiterinnen, die treu zum Verein halten, habe allerlei über den Ankauf von Waagen gesprochen und dabei missionslieferung nicht unparteiisch verfahren sei, wird der tech- engagirt. Schnelle Hilfe ist doppelte Hilfe. Geldsendungen find auch angedeutet, daß demnächst auch die Frage des Antaufes nische Direktor der städtischen Gaswerke, Reißner, befragt. au richten am Montag Abend von 5-7, am Sonnabend Abend von eines Schul- Grundstückes in der Reichenbergerstraße in Derselbe giebt an, daß die Nichtannahme der Dopp'schen Offerte 6-8, an den übrigen Wochentagen von 8-2 Uhr an den Arbeits­der Stadtverordneten Versammlung vorkommen werde und es handelte sich um die Lieferung einer Gentesimalwaage nachweis der Hilfsarbeiterinnen, Dresdenerstraße 116, an die er ja auch auch dort ein Grundstück befize. Der lediglich aus technischen Gründen erfolgte, die politische Ge- Kassirerin Frau Mathilde Sabat,( Wohnung: Bülowstraße 51, Beuge hat dies als einen Bestechungsversuch aufgefaßt. finnung des Submittenten fomme dabei gar nicht in Betracht, Hof rechts 4 Treppen.) Schiebungen" bei Grundstückskäufen behauptet die Broschüre wie die Stadt überhaupt hierauf bei der Vergebung von Ar- Berein der an Buch und Steindruck Schnells auch bei dem Ankauf des Terrains für die Margarethenfchule. beiten oder bei der Lieferung von Material teine Rücksicht Es wird behauptet, daß, als es sich darum handelte, im nehme. preffen beschäftigter Hilfsarbeiterinnen. Jahre 1884 das Grundstück für die Margarethenschule anzu­Alle Arbeiterblätter werden freundlichst um Abdruck gebeten. Es folgt der Fall, in dem es sich um Beleidigung des laufen, Herr Dr. Otto Hermes das betr. Grundstück gekauft und Lehrers Klopstech handelte. Der Angeklagte erzählt in Sämmtliche Bandwirker der Firma Heinrich Niehr­an die Stadt mit großem Vortheil verkauft habe. In dem Vor- seiner Broschüre, daß Klopstech ihn wider besseres Wissen haus in Ronsdorf  , 29 an der Zahl, find am verflossenen verfahren hatte Dr. Otto Hermes bekundet, daß er das betr. der Unterschlagung bezichtigt habe, um ihn in Gemeinschaft mit Sonnabend plötzlich entlassen, also ausgesperrt worden, Grundstück niemals befeffen. Der Angeklagte betont jetzt, daß er den übrigen ihm feindlich gesinnten Lehrern zu verderben. Der weil sie infolge des Versuchs der Firma, einen neuen Bahlmodus bei der Vorbereitung zu seiner Broschüre auch zu dem verstorbenen Angeklagte behauptet, daß er am 1. April 1885 durch den Schul- einzuführen, mit Niederlegung der Arbeit drohten. Um Fern­Herrn Ehrenfried Heffel gekommen sei und von diesem die diener die Gehälter für sämmtliche Lehrer in Empfang genommen haltung des Zuzuges bittet Thatsache über Dr. Hermes erfahren, schließlich aber etwas habe, um sie den Betreffenden auszuhändigen. Klopstech habe an falsch aufgefaßt habe. Das Agitations Romitee Herr Hessel habe ihm that jenem Tage Urlaub gehabt und er habe deshalb dessen Gehalt der Zeptilarbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands  fächlich nur gesagt, daß bei dem Ankaufe des Grund- noch an sich behalten. Als Klopstech zurückkehrte, habe derselbe ( Sit Berlin). tücks für die Margarethenschule sehr große Gelder ihm von einer Erbschaft erzählt, die er gemacht und da nebenher geflossen feien und Dr. Hermes und der verstorbene babe der Angeklagte ihn gebeten, ihm sein Gehalt in Höhe von dem Gewerkschafts- Kartell angeschloffen. Die Berglente des Gelsenkirchener Reviers haben sich Stadtrath Eger sich durch Beschaffung von Schlußscheinen große 390 M. noch einige Tage als Darlehn zu belassen. Klopstech habe Vortheile verschafft haben. Dr. Hermes, hierüber ver- gern eingewilligt. Der Angeklagte konnte ihm das Geld nommen, bekundet hierzu: Alles dies fei eine absolute Unwahr nach einigen Tagen nicht ganz zurückgeben, sondern nur durch die neue, vom 1. April d. J. ab zur Geltung kommende Zur Gewerbenovelle. Dem Bundesrathe sind noch zwei heit und an der ganzen Sache sei fein wahres Wort. Er habe die Hälfte, der Rest wurde erst in Raten gezahlt und nach einem Fassung des Titels VII der Gewerbe- Ordnung, erforderlich ge­niemals um die qu. Grundstücke gehandelt, habe auch nie den halben Jahre war die Schuld getilgt. Als dann nach 4 Jahren wordene Entwürfe von Bestimmungen über die Beschäftigung Stadtrath Eger oder sonst eine andere Person damit beauftragt, der Streit des Angeklagten mit seinem Lehrer- Kollegium statt- von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern zu­für ihn darum zu handeln. Er habe nie in seinem Leben solche stand, benutzte der Lehrer Berner Geschäfte gemacht, ob irgend einer seiner Verwandten um das nimmt, von Klopstech dazu beeinflußt den vorstehenden Sach- Danach fallen künftig in den bezeichneten Arbeiterkategorien in wie der Angeklagte an- gegangen. Der eine bezieht sich auf 3ichorienfabriken. Grundstück gehandelt, wiffe er absolut nicht und aus den Vor- verhalt, um ihm Unterschlagung an dem Gehalte Klopstech's vor Räumen, in welchen Darren im Betrieb sind, während der Dauer verhandlungen über die Margarethenfchule sei ihm Nichts be- zuwerfen. Die Folge war, daß der Angeklagte fich damals des Betriebes eine Beschäftigung nicht gewährt und der Aufenthalt tannt. thätlich an den Lehrer Berner vergriff. Der Schilderung dieser nicht gestattet werden. Das Verbot ist mit Rücksicht auf die in Der Angeklagte bittet nunmehr, den offiziellen Agenten für Vorgänge widmet der Angeklagte in seinem Buche ein ganzes den Darrräumen herrschende hohe Temperatur( 300 R.), sowie auf Grundstücks Antäufe durch die Stadt, Kunstgärtner Schmidt, zu Kapitel, welches eine Menge Beleidigungen des Lehrers Klopstech die daselbst entwickelten dem weiblichen Organismus fchädlichen Gase vernehmen, welcher über die Schiebungen bei Grundstücks- Käufen enthält. noch nähere Auskunft geben tönne. Der Präfident bemerkt, daß Während der Angeklagte dabei bleibt, daß seine Schilderung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten. ausgesprochen worden. Der zweite Entwurf betrifft die Beschäftigung man doch nicht halb Berlin   schließlich vernehmen fönne. Die der Wahrheit entspricht, behauptet der Zeuge Klopstech, Für diese besteht schon eine Bekanntmachung des Bundesraths verhandelten drei Fälle seien doch genug. Der Angeklagte meint daß der Sachverhalt vollständig entstellt ist. Der Angeklagte vom 23. April 1879. aber, daß er noch ca. 40 Fälle zur Verfügung habe. Der Präsident habe sich sein, Klopstech's, Gehalt von dem Schuldiener geholt Aenderungen an der letzteren. Während bisher der Aufenthalt Der neue Entwurf trifft verschiedene giebt aber doch anheim, die Sache nicht zu weit auszudehnen. und dann erklärt, daß er es für sich habe verbrauchen müssen. in den Häfenkammern nur den jugendlichen Arbeiterinnen ver Eine weitere Beweisaufnahme nach dieser Richtung hin würde Der Beuge habe aus Rücksicht für seinen Vorgesetzten geschwiegen, boten war, soll das Verbot nunmehr auf alle Arbeiterinnen er dem Angeklagten faum viel nußen, denn es würde trotzdem er durch deffen Verhalten in die ärgste Verlegenheit gestreckt werden. Außerdem wird verlangt, daß, wenn jugendliche doch schließlich nichts weiter herauskommen als allgemeine Ver- bracht worden sei. Der Angeklagte habe ihn auch wiederholt Arbeiter beiderlei Geschlechts in den zulässigen Grenzen in den muthungen und subjektive Verdachtsmomente. Einzelnes, was darum gebeten, über den Vorfall zu schweigen, dies sei aber nicht Glashütten beschäftigt werden sollen, durch das Zeugniß eines der Angeklagte behauptet habe, sei ja erwiesen, und es werde möglich gewesen, weil er genöthigt gewesen sei, bei seinen Kollegen von der höheren Verwaltungsbehörde zur Ausstellung solcher dem Gerichtshofe überlassen bleiben müssen, seine Schlüffe daraus um Darlehen anzufragen. An der Mittheilung von der Erb- Zeugnisse ermächtigten Arztes dargethan sein muß, daß die zu ziehen. Juftigrath Horwitz erhebt Ginfpruch gegen eine schaft, die er dem Angeklagten gemacht haben soll, sei kein wahres törperliche Entwickelung des Arbeiters eine Beschäftigung in der Fortsetzung der Beweisaufnahme in dieser Weise. Wenn hier Wort.  ­fortgesezt   neue Zeugen vorgefordert werden, welche es sich zur der bisher gemachte Unterschied zwischen Glashütten mit un­Hütte ohne Gefahr für die Gesundheit zuläßt. Des Weiteren ist Aufgabe machen, die städtischen Behörden auf's Allerschwerste zu unterbrochenem Nacht- und Tagebetriebe und mit zeitweiligen Be tompromittiren, dann müsse er von seinem ihm zustehenden Rechte Gebrauch machen, die Sache zu vertagen und ihm durch triebsunterbrechungen aufgehoben und statt dessen zwischen Glas Der Fabrikant Thomas wird hierauf darüber vernommen, hütten, in denen die Glasmaffe gleichzeitig geschmolzen und verarbeitet Benennung der Zeugen Gelegenheit zu geben, sich über deren ob er dem Angeklagten wirklich zum Geburtstage seines Kindes wird, und solchen, in denen die Schmelzschicht und die Ver­Qualität und Glaubwürdigkeit zu unterrichten. Diese ganz ein- 1000 m. gefchickt habe. Der Lehrer Berner hatte bekanntlich arbeitungsschicht mit einander wechseln, unterschieden. Bezüglich feitige Produktion von Zeugen, welche den städtischen Behörden unter dem Widerspruche des Angeklagten behauptet, der letztere habe beider beschränkt sich der Entwurf auf diejenigen Aenderungen, etwas am Beuge flicken wollen, tönne um so weniger fort- ihm eine dahingehende Mittheilung gemacht. Beuge Thomas welche die dem 139a der neuesten Gewerbe- Ordnungs- Novelle gefegt werden, als von Seiten des Präsidenten schon das erklärt, daß er dem Angeklagten 1000 m. nicht geschickt habe. gegebene Fassung erfordert. So ist die Vorschrift aufgenommen, Wort gefallen, daß einzelne der Behauptungen des Angeklagten Derselbe habe sich in der Angelegenheit der Beschaffung des daß die Nachtarbeit, welche in 24 Stunden die Dauer von erwiesen feten. Er könne durchaus nicht zugeben, daß Kon- Kommerzienrath- Titels niemals an ihn gewandt, um Gelder für 10 Stunden nicht überschreiten darf und jede Schicht durch eine furrenten und Personen, die bei Submissions- Bewerbungen unter sich dabei herauszuschlagen, dagegen habe er demselben oder mehrere Pausen in der Gesammtdauer von mindestens legen sind, hier im Stande sein sollen, etwas für die Stadt- Gelder auf Wechsel geliehen, und von letteren sei erst ein Theil einer Stunde unterbrochen sein muß. Ferner ist für die verwaltung Nachtheiliges zu erweisen". Er würde gegen eine eingelöst. Der Angeklagte behauptet, daß die Geschichte Glashütten der ersteren Art regelmäßiger wöchentlicher Schichten­Fortsehung dieses sogenannten contradiktorischen in Wirklichkeit von den 1000 m. erst jezt von dem Beugen Berner er wechsel angeordnet, während betreffs der anderen Hütten, aber höchst einseitigen Verfahrens Einsprache erheben müssen.-funden sei, um ihn zu diskreditiren. Sein Kind fei am auf welche diese Bestimmung nicht anwendbar ist, die bis Der Präfident bittet, ihn nicht mißzuverstehen. Mit dem Aus- 4. Juli 1888 geboren und der Zeuge Thomas werde bestätigen her nur für Knaben bestehende Vorschrift, daß innerhalb zweie bruck erwiesen" habe er nur sagen wollen, daß über die That müssen, daß er sich damals in Süddeutschland   aufgehalten habe. Wochen von der Gesamtdauer der Beschäftigung auf di fachen, die der Angeklagte behauptet, die vorhandenen Zeugen in Dorthin sei ihm ein Brief von der Hand der Lehrer Berner Beit von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens nicht mehr Den betreffenden Fällen vernommen worden seien. Er habe und Stargardt geschrieben nachgesandt worden, in welchem er, als die Hälfte fallen dürfe, gleich hinzugefügt, daß die Schlußfolgerungen aus der Beweis- Angeklagter, aufs Schmachvollste verdächtigt worden sei. Herr worden ist. Endlich ist die bisherige Bestimmung für die zweit auf junge Leute ausgedehnt führung der Gerichtshof sich vorbehalten müsse. Der Präsident Thomas habe ihm damals den Brief gefchickt und er bestreite Kategorie der Glashütten, daß die Gesammtdauer der Be macht den Angeklagten nochmals darauf aufmerksam, daß in der absolut, geäußert zu haben, daß Herr Thomas ihm zum Geburts- schäftigung der Knaben innerhalb zweier Wochen nicht mehr ale That aus solcher Beweisführung nicht viel herauskommen könne, tage seines Kindes 1000 m. zugestellt habe. Er müsse diese Be- 72 Stunden betragen dürfe, durch die Vorschrift erseßt, daß di da es sich doch immer nur um allgemeine Behauptungen handeln hauptung als einen Falscheid des Herrn Berner bezeichnen. Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit der Knaben 86 Stunder tönne. Zeuge Thomas entsinnt sich dunkel, einmal einen solchen Brief nicht überschreiten darf. Für beide Entwürfe ist eine Dauer Der Bertheidiger stellt den Antrag, noch drei Rektoren erhalten zu haben, wie ihn der Angeklagte erwähnte, weiß aber von 10 Jahren vorgesehen. Uebrigens bestehen im Deutschen  hiesiger Gemeindeschulen zu laden. Bei seiner gestrigen Ver- nicht wann und durch wen. Lehrer Berner bleibt dabei, Reich 176 Bichorien Fabriken mit 5071 Arbeitern, wobei auj nehmung habe der Zeuge Hermes erklärt, daß er Gespräche über daß seine Bekundung richtig sei, 129 Fabriken 2063 weibliche Arbeiter kommen. In 101 Anlagen die Abstammung Christi nur mit Kandidaten geführt habe, Der Staatsanwalt verlangt noch die kommissarische Ver- ist ausschließlich Tagarbeit, nur 20 preußische Fabriken( darunte welche für die höheren Schulen bestimmt waren. Die vornehmung des erkrankten Lehrers 3 ander über eine Behaupiung, 18 im Regierungsbezirk Magdeburg  ), 3 in der bayrischen Pfal geschlagenen Zeugen würden das Gegentheil befunden. Der die in der Broschüre steht. Es wird da mitgetheilt, daß der ver- und 5 in Baden, haben für 266 Arbeiterinnen Tag und Nacht Reltor Hoffmann von der 110. Gemeindeschule würde befunden, storbene Rektor Zizki versucht habe, dem Lehrer 3. direkt zu schichten, meist bei dauerndem Darrbetriebe; davon entfaller daß Dr. Hermes denselben bei seinem dienstlichen Besuche gefragt einem Verbrechen anzustiften und ihm dabei gesagt haben, er 137 Arbeiterinnen auf Preußen, 32 auf Bayern   und 97 au habe, wie er zum zweiten Artikel stehe. Hoffmann habe geant- würde sich den Dank der Schuldeputation erwerben, wenn er mit Baden. wortet: ich glaube an Jesus Christus  ", worauf Dr. Hermes seine hilfe, den Rektor Ahlwardt   unschädlich zu machen. Der Staats­Stellung zu dem Artikel in der erwähnten Weise ausgesprochen habe. anwalt meint, daß dieser Behauptung die Unwahrheit so deutlich Ferner will der Vertheidiger zwei andere Rektoren hiesiger an der Stirn geschrieben stehe, daß er auf die Vernehmung des Gemeindeschulen darüber vernommen haben, daß diefelben bei 3. bestehen müffe.- Der Gerichtshof beschließt, zur Vernehmung ihren Bewerbungsgefuchen bei dem früheren Stadtv. Kreitling, bes Lehrers 3. einen Termin auf Nachmittag anzusehen und die welcher auch Mitglied der Schuldeputation war, von demselben Fortsetzung der Verhandlung auf Montag, den 22. 6. M., Vor nach ihrer politischen Gesinnung befragt wurden. Kreitling habe mittags 9 Uhr, zu vertagen. Dabei geäußert: Gesinnungsgenossen von Stöcker können wir nicht gebrauchen."

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Am Schlusse der Vernehmung dieses Zeugen fragt der An­geklagte denselben, ob er den Strafantrag nicht zurückziehen wolle, der Zeuge erwidert, daß er hierzu außer Stande sei.

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Soziale Lteberlicht.

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Der große Streik der Londoner   Kohlenträger, welcher in der Hauptsache beendet ist, hatte nach dem Trade Unionist" in Folgendem seine Ursache: Der Unternehmer Verband erließ ein Birkular, in welchem seine Mitglieder aufgefordert wurden, um dem angeblichen Terrorismus der Unionsleute" entgegen zu arbeiten und die Freiheit der Arbeit" angeblich zu schützen, bei Einstellung von Arbeitern sich jedes Mal erst durch Erkundigung bei deren früheren Unternehmern darüber zu vergewissern, ob die Arbeiter etwa entlassen wurden, weil sie als Streitführer, Agi­tatoren oder sonst wie sich unliebfam gemacht hatten. Die Kohlen­träger antworteten mit dem Streit, und die Kohlenhändler mußten von ihrem Plane abstehen.

Versammlungen.

Justizrath Horwig erklärt, daß er den Beugen Hermes in diefem Puntte ganz ruhig preisgebe und als möglich zugeben wolle, daß die Aeußerungen seitens desselben gefallen seien. Der Präfident hält den Antrag des Vertheidigers nicht für wefent­lich. Es sei wohl fein Zweifel darüber, daß die gestern an Gerichtsstelle abgegebene Erklärung des Beugen Aus Chemnitz   wird uns geschrieben, daß im Gegensatz zu Hermes, er halte die Abstammung Christi für ein der Meldung der Hamburger Generalfommission von einem Märchen, bei feinem Mitgliede des Gerichtshofes Wohlgefallen Streit in der Armaturenfabrik von A. Wagner erregt habe. Es könne auffallen, daß ein Mann von solchen An- in Chemniß, welcher Nachricht hinzugefügt war: Unter­schauungen Mitglied der Schuldeputation sei. Der Zeuge Hermes tönne ja felbst über diesen Bunkt vernommen werden. Beuge stüßung ist dringend nothwendig. Adresse A. Sommer, Chemnitz  , Ju einer Versammlung der arbeitslosen Maler und Hermes bestätigt, daß er vielleicht bei den Besuchen der Kandi Mühlenstr. 13, 1. Etage" nichts bekannt sei. Insonderheit Auftreicher, welche gestern Worgen im Saale von Gratweil's Daten, welche für höhere Schulen bestimmt waren, ein philo wüßte der Chemnitzer   Vertrauensmann der Metallarbeiter Bierhallen stattfand, und wozu mehr Arbeitslose erschienen waren, sophisch wissenschaftliches Gespräch geführt habe, wobei er seine als der Saal faffen konnte, führte Herr Schweizer über die Anschauung in der erwähnten Weise geäußert, er habe damit Organisation nichts davon, obwohl einige Arbeiter der genannten Lage der Arbeiter der Malerbranche aus, wenn die Maler und aber feinen Einfluß auf die Besucher ausüben wollen und glaube Firma Mitglieder der Organisation wären. Der als Streitleiter Anstreicher sonst im Februar in fleinen Städten vielfach schon vor allen Dingen nicht, daß er die Taftlosigkeit begangen habe, angeführte Herr A. Sommer sei den gewerkschaftlich und Arbeit hatten, so habe jetzt der Maler und Anstreicher, wenn er eine solche Aeußerung zu Lehrern von Gemeindeschulen zu thun. politisch organisirten Chemnitzer   Arbeitern vollständig un- zum Frühling wirklich Arbeit erhält, vielfach bis zum April zu Der Angeklagte zieht hierauf seinen Antrag hierauf seinen Antrag auf bekannt. Die Redaktionen der Parteiblätter, welche die thun und dann könne er von Ostern bis Pfingsten und Ladung weiterer Zeugen zurück. Der Angeklagte behauptet, daß sämmtliche in den letzten zehn Meldung der Hamburger Generalfommission gleichfalls brachten, die sogenannte Saison, in der ein Ueberhaften stattfinde; Jahren zu Rektoren gewordenen Lehrer sich einem solchen Examen werden ersucht, von Vorstehendem Att zu nehmen. bei Dr. Hermes unterwerfen mußten. Er werden noch der Lehrer Galle   und der frühere Stadt­verordnete Pest vernommen, deren Aussage indessen nicht von Belang ist.

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häufig noch länger wieder

tomme

aber wenn die Arbeiter wenigstens dafür ordentlich bezahlt würden! Man zwacke ihnen aber auch noch so viel wie Aufruf an die Arbeiter. u. Arbeiterinnen- Vereine Berlins  . möglich vom Lohn ab. Diesen Uebelſtänden gegenüber müssen Sie alle wissen, daß am 2. November v. J. die Buchdrucker die zahlreichen Arbeitslosen sich zu einem nachhaltigen Proteste in den Kampf um den Neunstundentag eintraten und an dem vereinigen dadurch, daß sie die Versammlungen der Arbeitslosen Der Angeklagte verliest nun ein ihm zugegangenes Schreiben, felben sich auch die Buchdruckerei- Hilfsarbeiterinnen betheiligten. fammt und fonders besuchen. Redner verwies dann auf den In welchem behauptet wird, daß beim Verkauf der Mühlen- Treu und fest standen sie zur Fahne und haben es an Opfer Hohn, mit welchem die um Arbeit Anfragenden stellenweise behandelt grundstücke durch die Preußische Bodenkredit- Bant 75 000 m. an freudigkeit gleichfalls nicht fehlen lassen. Leider ist der Streit werden. Die Arbeitslosigkeit und die daraus resultirende Noth könne Magiftratsbeamte gezahlt worden feien und zwar in Posten zu Ungunsten der Buchdrucker ausgefallen. Genossen und nur beseitigt werden durch Abschaffung der gegenwärtigen Pro­von 5000 bis 15 000 m. Der Direktor Denoit werde Genoffinnen! Wir alle sind Ihnen zu hohem Dank verpflichtet duktionsform. Vorläufig wollten die Waler eine Besserung durch diese Thatsache als Zeuge bestätigen müssen, außerdem für die uns erwiesene materielle Unterstützung und doch müssen Verkürzung der Arbeitszeit herbeiführen. Daran solle Jeder mits werde der Mann vorgeführt werden können, in dessen Händen wir noch einmal und namentlich an die Arbeiterinnen- Organi- arbeiten. In der Diskussion wies Herr Hohlwegler auf die die Kouverts für die einzelnen Beamten gesehen worden sind.fationen mit der Bitte um weitere Beihilfe herantreten. Unsere Hoffnungslosigkeit des Verfuchs hin, durch Förderung der Religion Justizrath Horwitz läßt auch hier keinen Zweifel darüber, daß Organisation ist noch zu jung, um aus eigenen Mitteln all die die Sozialdemokratie bekämpfen zu wollen, und wies nach, daß auch im er im Falle der Beweiserhebung nach dieser Richtung hin die jezt noch außer Arbeit befindlichen und mit Noth, Entbehrung Malergewerbe das Kleinhandwerk untergeht und durch die höhere Bertagung beantragen müsse, um auch Gegenbeweise zu erbringen. und Hunger fämpfenden Kolleginnen unterstüßen zu können, die Ausbildung, welche den Kollegen in den Fach- und Kunstschulen Er hege gar keinen Zweifel darüber, daß bei weiterer Beweis oftmals nicht wissen, wovon sie sich fatt essen sollen. Wohl geboten wird, jetzt nur den Unternehmern Vortheile erwachsen, erhebung über dieses Thema schließlich nur Anschuldigungen von ist uns bekannt, bekannt, daß daß die wirthschaftliche Lage zur indem diesen die früher seltenen sogenannten Halbkünstler so demselben Kaliber sich entpuppen dürften, wie die bisherigen. Beit in allen Gewerben eine ungünstige ist; aber aber ein zahlreich zur Verfügung stehen, daß sie für schwere Arbeiten den Nachdem der Präsident dem Angeklagten klar gemacht vaß eine altes Sprichwort sagt richtig: Biele Wenig machen ein ehemals guten Lohn nicht mehr zu zahlen brauchen. Durch Bertagung oder Trennung der Anklage ihm feinerlei Vortheile Viel, und doppelt dankbar find wir Ihnen, wenn Sie uns in die vielen besonders gut ausgebildeten Maler sei im Malergewerbe bringen würde, verzichtet der Angeklagte auf eine Erhebung der die Lage versetzen, für die Opfer des Streits forgen zu können. Die Theilarbeit und im Gefolge derfelben die Akkordarbeit betreffenden Beweise. Ein Theil der Buchdruckereibesizer möchte die Organisation der eingeriffen, welche die Arbeitslosigkeit förderten und schlimmer

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Bu der gestern von dem Zeugen Dopp aufgestellten Be- Silfsarbeiterinnen zerstören und nimmt deshalb lieber ungelerntes wirkten als in anderen Gewerben die Maschine. Rebrer verweist